Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 11.01.2024 - C-122/22 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,110
EuGH, 11.01.2024 - C-122/22 P (https://dejure.org/2024,110)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2024 - C-122/22 P (https://dejure.org/2024,110)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - C-122/22 P (https://dejure.org/2024,110)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Dyson u.a./ Kommission

    Rechtsmittel - Energie - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen - Delegierte Verordnung der Europäischen Kommission zur Ergänzung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beutellose Staubsauger: Dyson scheitert endgültig mit Schadensersatzklage

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Energieverbrauch von beutellosen Staubsaugern

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Zu den Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Union gemäß Art. 340 Abs. 2 AEUV gehört das Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Verstoß ist gegeben, wenn das betreffende Organ die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu den insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift sowie der Umfang des Ermessens, den diese Vorschrift der Unionsbehörde belässt (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), die Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, die Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften (Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums (Urteil vom 4. Dezember 2003, Evans, C-63/01, EU:C:2003:650, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.09.2019 - C-123/18

    HTTS / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Die Feststellung einer solchen Ermessensüberschreitung setzt somit die Feststellung eines Verstoßes voraus, den eine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Behörde unter vergleichbaren Umständen nicht begangen hätte (Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat, C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 43).

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein "hinreichend qualifizierter Verstoß" vorliegt, können mithin nur die Umstände maßgeblich sein, unter denen das Organ zu diesem konkreten Zeitpunkt gehandelt hat (Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat, C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 45 und 46).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Auch wenn die Frage, ob die Vorschriften betreffend den Erlass des Rechtsakts, mit dem gegen eine Unionsrechtsnorm verstoßen wurde, schwierig anzuwenden und auszulegen waren, anhand des Wortlauts der betreffenden Norm zu beurteilen ist und dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des streitigen Rechtsakts abzustellen ist, hindert jedoch nichts daran, hierbei wegen der darin enthaltenen Anhaltspunkte auf relevante Rechtsprechung Bezug zu nehmen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 59).
  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Um zu ermitteln, ob ein Verstoß gegen eine Norm des Unionsrechts als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, ist auf den Bereich, die Umstände und den Kontext des Tätigwerdens des Organs abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Zu den insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift sowie der Umfang des Ermessens, den diese Vorschrift der Unionsbehörde belässt (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), die Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, die Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften (Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums (Urteil vom 4. Dezember 2003, Evans, C-63/01, EU:C:2003:650, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-63/01

    Evans

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Zu den insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift sowie der Umfang des Ermessens, den diese Vorschrift der Unionsbehörde belässt (Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), die Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, die Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften (Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums (Urteil vom 4. Dezember 2003, Evans, C-63/01, EU:C:2003:650, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.10.2015 - C-78/14

    Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Soweit die Rechtsmittelführerinnen vortragen, Art. 7 der streitigen Verordnung habe in dem Sinne verstanden werden können, dass die Kommission die Testmethode gemäß Abschnitt 5.9 der Cenelec-Norm zum Zeitpunkt des Erlasses der streitigen Verordnung noch nicht geprüft, sondern ihre Prüfung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen habe, so ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass ein Bestandteil der dem Gericht unterbreiteten Akten auch anders verstanden werden kann, als ihn das Gericht interpretiert hat, noch nicht belegt, dass das Verständnis des Gerichts auf einer Verfälschung beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2015, Kommission/ANKO, C-78/14 P, EU:C:2015:732, Rn. 55).
  • EuG, 08.11.2018 - T-544/13

    Das Gericht erklärt die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Mit Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, im Folgenden: Nichtigkeitsurteil, EU:T:2018:761), das rechtskräftig geworden ist, entschied das Gericht, dass die Kommission einen wesentlichen Aspekt der durch die Richtlinie 2010/30 erteilten Ermächtigung verkannt habe, nämlich dass sich die gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben auf die Energieeffizienz der Geräte "während des Gebrauchs" beziehen müssten.
  • EuGH, 11.05.2017 - C-44/16

    Dyson / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Auf ein Rechtsmittel der erstgenannten Rechtsmittelführerin hin wurde dieses Urteil mit Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2017:357), aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über bestimmte Teile der Nichtigkeitsklage an das Gericht zurückverwiesen, nämlich zum einen den ersten Teil des ersten Klagegrundes, mit dem die Unzuständigkeit der Kommission für die Festlegung der von ihr gewählten Testmethode gerügt wurde, und zum anderen den dritten Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gerügt wurde.
  • EuG, 08.12.2021 - T-127/19

    Energieverbrauch von Zyklonstaubsaugern ohne Beutel: Das Gericht weist den

    Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-122/22
    Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Dyson Ltd und die 14 weiteren Rechtsmittelführerinnen die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Dezember 2021, Dyson u. a./Kommission (T-127/19, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2021:870), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihnen dadurch entstanden sein soll, dass die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern (ABl. 2013, L 192, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) erlassen hat.
  • EuG, 11.11.2015 - T-544/13

    Die Klage von Dyson auf Nichtigerklärung der Verordnung über die

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22 P   

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https://dejure.org/2023,15723
Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22 P (https://dejure.org/2023,15723)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.07.2023 - C-122/22 P (https://dejure.org/2023,15723)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - C-122/22 P (https://dejure.org/2023,15723)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Dyson u.a./ Kommission

    Rechtsmittel - Energie - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen - Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung durch die Entscheidung für eine Prüfung von Staubsaugern mit leerem Behälter ist hinreichend qualifiziert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22
    42 Dyson stützt ihre Ansicht u. a. auf die Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine (C-472/00 P, EU:C:2003:399), vom 16. Oktober 2008, Synthon (EU:C:2008:565), vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen (C-337/15 P, EU:C:2017:256, insbesondere Rn. 57), vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat (C-45/15 P, EU:C:2017:402), und vom 20. Januar 2021, Kommission/Printeos (C-301/19 P, EU:C:2021:39).

    Vgl. ferner z. B. Urteile vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen (C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 31), vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 33), und vom 16. Juni 2022, SGL Carbon u. a./Kommission (C-65/21 P und C-73/21 P bis C-75/21 P, EU:C:2022:470, Rn. 47).

    60 Vgl. z. B. Urteile vom 16. Juli 2009, Kommission/Schneider Electric (C-440/07 P, EU:C:2009:459, Rn. 166 bis 173), vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen (C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 57), vom 20. Januar 2021, Kommission/Printeos (C-301/19 P, EU:C:2021:39, Rn. 103 bis 106), vom 28. Oktober 2021, Vialto Consulting/Kommission (C-650/19 P, EU:C:2021:879), vom 24. Oktober 2000, Fresh Marine/Kommission (T-178/98, EU:T:2000:240, Rn. 57, 76 und 82) (im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 28 bis 32), vom 25. November 2014, Safa Nicu Sepahan/Rat (T-384/11, EU:T:2014:986, Rn. 59 bis 69) (im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 32 bis 42), vom 14. Dezember 2018, East West Consulting/Kommission (T-298/16, EU:T:2018:967, Rn. 146 bis 153), vom 19. Januar 2022, Deutsche Telekom/Kommission (T-610/19, EU:T:2022:15, Rn. 112 und 113) (Rechtsmittel anhängig in der Rechtssache C-221/22 P), und vom 23. Februar 2022, United Parcel Service/Kommission (T-834/17, EU:T:2022:84, Rn. 104 bis 123) (Rechtsmittel anhängig in der Rechtssache C-297/22 P).

    67 Vgl. z. B. Urteile vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen (C-337/15 P, EU:C:2017:256), und vom 22. September 2022, 1MG/Kommission (C-619/20 P und C-620/20 P, EU:C:2022:722).

    69 Vgl. Urteil vom 4. April 2017 (C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 38 bis 45, 104 bis 117 und 126).

    75 Vgl. Urteil vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen (C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 53).

  • EuG, 08.11.2018 - T-544/13

    Das Gericht erklärt die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22
    Nach Zurückverweisung erklärte das Gericht mit Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, EU:T:2018:761, im Folgenden: Nichtigkeitsurteil des Gerichts nach Zurückverweisung), die Delegierte Verordnung 665/2013 für nichtig.

    7 Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, EU:T:2018:761).

    35 Vgl. Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, EU:T:2018:761, Rn. 69 bis 75).

    36 Vgl. Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, EU:T:2018:761, Rn. 76).

    37 Vgl. Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, EU:T:2018:761, Rn. 82).

    41 Vgl. Urteil vom 8. November 2018, Dyson/Kommission (T-544/13 RENV, EU:T:2018:761, Rn. 76); siehe auch Nr. 32 der vorliegenden Schlussanträge.

  • EuGH, 11.05.2017 - C-44/16

    Dyson / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2010/30/EU - Angabe des Verbrauchs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22
    Mit Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, EU:C:2017:357, im Folgenden: Aufhebungsurteil des Gerichtshofs), hob der Gerichtshof dieses Urteil auf, soweit das Gericht die Klagegründe der Unzuständigkeit der Kommission und des Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zurückgewiesen hatte.

    6 Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, EU:C:2017:357).

    32 Vgl. Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, EU:C:2017:357, Rn. 58 bis 63) (Hervorhebung nur hier).

    33 Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, EU:C:2017:357, Rn. 66).

    34 Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, EU:C:2017:357, Rn. 68).

    79 Vgl. Urteil vom 11. Mai 2017, Dyson/Kommission (C-44/16 P, EU:C:2017:357, Rn. 68).

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