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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.2016 - C-135/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33684
EuGH, 18.10.2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,33684)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,33684)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,33684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nikiforidis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff "Eingriffsnormen" - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nikiforidis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff "Eingriffsnormen" - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff 'Eingriffsnormen' - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

  • rechtsportal.de

    Gehaltskürzung aufgrund Vergütungsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gehaltskürzungen: Wann ausländisches Recht bei Arbeitsverträgen zählt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Nikiforidis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 - Begriff "Eingriffsnormen" - Anwendung von Eingriffsnormen anderer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 141
  • EuZW 2016, 940
  • NZA 2016, 1389
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.2011 - C-29/10

    Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf …

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Rn. 48 Würde dem angerufenen Gericht die Möglichkeit eingeräumt, nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht andere als die in Art. 9 der Rom-I-Verordnung genannten Eingriffsnormen anzuwenden, könnte schließlich das mit Art. 8 dieser Verordnung angestrebte Ziel gefährdet werden, die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers, die das Recht des Staates vorsieht, in dem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit ausübt, so weit wie möglich zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch, C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 42).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse …

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Rn. 44 Als Ausnahmeregelung ist Art. 9 der Rom-I-Verordnung eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Oktober 2013, Unamar, C-184/12, EU:C:2013:663, Rn. 49).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Rn. 28 Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, Kozłowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 42, …und vom 24. Mai 2016, Dworzecki, C-108/16 PPU, EU:C:2016:346, Rn. 28).
  • EuGH, 24.05.2016 - C-108/16

    Dworzecki - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Rn. 28 Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, Kozłowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 42, und vom 24. Mai 2016, Dworzecki, C-108/16 PPU, EU:C:2016:346, Rn. 28).
  • EuGH, 23.01.2014 - C-537/11

    Manzi und Compagnia Naviera Orchestra - Seeverkehr - Richtlinie 1999/32/EG - …

    Auszug aus EuGH, 18.10.2016 - C-135/15
    Dieser Grundsatz erlaubt es einem Mitgliedstaat nämlich nicht, die ihm durch das Unionsrecht auferlegten Verpflichtungen zu umgehen, und gestattet es dem vorlegenden Gericht daher nicht, den abschließenden Charakter der in Art. 9 der Rom-I-Verordnung enthaltenen Aufzählung der Eingriffsnormen, denen Wirkung verliehen werden kann, außer Acht zu lassen, um den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden griechischen Eingriffsnormen als Rechtsvorschriften Wirkung zu verleihen (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Januar 2014, Manzi und Compagnia Naviera Orchestra, C-537/11, EU:C:2014:19, Rn. 40).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Rn. 100 Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gültigkeit unionsrechtlicher Bestimmungen und, sofern darin kein ausdrücklicher Verweis auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten erfolgt, ihre Auslegung nicht anhand dieses nationalen Rechts zu beurteilen sind, selbst wenn es im Verfassungsrang steht, insbesondere nicht anhand der Grundrechte, wie sie in den nationalen Verfassungen der Mitgliedstaaten ausgestaltet sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1970, 1nternationale Handelsgesellschaft, 11/70, EU:C:1970:114, Rn. 3…, vom 13. Dezember 1979, Hauer, 44/79, EU:C:1979:290, Rn. 14, sowie vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Rn. 32 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil vom 18. Oktober 2016, Nikiforidis, C-135/15, EU:C:2016:774, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (…vgl. u. a. Urteil vom 18. Mai 2017, Hummel Holding, C-617/15, EU:C:2017:390, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Denn das Arbeitsverhältnis wurde nicht vor dem 17. Dezember 2009 begründet (zum zeitlichen Anwendungsbereich der Rom I-VO sh. EuGH 18. Oktober 2016 - C-135/15 - [Nikiforidis] Rn. 34 ff.) und der Kläger hat bis zur streitgegenständlichen Versetzung gewöhnlich seine Arbeit in bzw. von Deutschland aus verrichtet (…zu diesem Kriterium EuGH 15. März 2011 - C-29/10 - [Koelzsch] Rn. 31 ff.; BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 25, BAGE 147, 342; 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 38; zur Berücksichtigung der Heimatbasis bei der Ermittlung des gewöhnlichen Arbeitsorts von Flugpersonal sh.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-135/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7399
Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,7399)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,7399)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - C-135/15 (https://dejure.org/2016,7399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nikiforidis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 Abs. 3 - Fremde Eingriffsnormen - Vorschrift eines ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf einen Arbeitsvertrag anwendbares Recht - Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) - Art. 28 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 9 Abs. 3 - Fremde Eingriffsnormen - Vorschrift eines ...

  • rechtsportal.de

    Gehaltskürzung aufgrund Vergütungsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer - "Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-135/15
    {FN:8} - Vgl. Urteile Licata/WSA (270/84, EU:C:1986:304, Rn. 31), Pokrzeptowicz-Meyer (C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 50) sowie Bruno u. a. (C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329, Rn. 53).

    Vgl. Urteil Pokrzeptowicz-Meyer (C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 52).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-135/15
    {FN:24} - Vgl. Urteil Arblade u. a. (C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rn. 30); Nuyts, A., "Les lois de police et dispositions impératives dans le Règlement Rome I", Revue de droit commercial belge, Nr. 6, 2009.
  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-135/15
    {FN:8} - Vgl. Urteile Licata/WSA (270/84, EU:C:1986:304, Rn. 31), Pokrzeptowicz-Meyer (C-162/00, EU:C:2002:57, Rn. 50) sowie Bruno u. a. (C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-86/23

    HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung II - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:30} Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:281, Nr. 71) erwähnt habe, knüpft diese Definition an die Formulierung im Urteil vom 23. November 1999, Arblade u. a. (…C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rn. 30), an, in dem sich der Gerichtshof auf Vorschriften des belgischen Arbeitsrechts bezogen hat, die im belgischen Recht als "Polizei- und Sicherheitsgesetze" angesehen wurden.

    {FN:40} Zur Bedeutung der Würdigung des konkreten Sachverhalts durch das angerufene Gericht vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:281, Nr. 72).

    Zum engen Zusammenhang zwischen Eingriffsnormen und dem "Schutz der öffentlichen Ordnung" vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:281, Nrn. 68 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina-Grail-Zusammenschluss: Generalanwalt Emiliou schlägt vor, das Urteil des …

    {FN:160} Vgl. z. B. zum Wettbewerbsrecht Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache InnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:292, Nrn. 39 bis 42) und des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Intel Corporation/Kommission (C-413/14 P, EU:C:2016:788, Nrn. 283 und 300); sowie in anderem Zusammenhang Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Nikiforidis (C-135/15, EU:C:2016:281, Nr. 88).
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