Rechtsprechung
| EuGH, 20.02.2018 - C-16/16 P |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Belgien/ Kommission
Rechtsmittel - Verbraucherschutz - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Spielern sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung 2014/478/EU der Kommission - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Art. 263 AEUV
- Europäischer Gerichtshof
Belgien/ Kommission
Rechtsmittel - Verbraucherschutz - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Spielern sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung 2014/478/EU der Kommission - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Art. 263 AEUV
- Europäischer Gerichtshof
Belgien/ Kommission
Rechtsmittel - Verbraucherschutz - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Spielern sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung 2014/478/EU der Kommission - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Art. 263 AEUV
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Verbraucherschutz - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Spielern sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung 2014/478/EU der Kommission - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Art. 263 AEUV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Belgien/ Kommission
Rechtsmittel - Verbraucherschutz - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Spielern sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung 2014/478/EU der Kommission - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Art. 263 AEUV
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Belgien / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 27.10.2015 - T-721/14
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
- EuGH, 20.02.2018 - C-16/16 P
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Es vertrat im Wesentlichen die Auffassung, die streitige Empfehlung müsse Gegenstand gerichtlicher Kontrolle sein können, und berief sich dabei insbesondere auf die Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR" (22/70, EU:C:1971:32), und vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646), sowie auf den Grundsatz eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes.Rn. 20 Zudem ergebe sich aus dem Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR" (22/70, EU:C:1971:32), dass der Unionsrichter in der Lage sein müsse, schon im Stadium seiner Beurteilung der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage zu prüfen, ob die angefochtene Handlung im Hinblick auf die Vorrechte der übrigen Unionsorgane und der Mitgliedstaaten verbindliche Rechtswirkungen erzeugen könne, ohne dass er in der Sache über die Gültigkeit dieser Handlung entscheiden müsse.
Rn. 31 Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass "anfechtbare Handlungen" im Sinne von Art. 263 AEUV alle von den Organen erlassenen Bestimmungen - unabhängig von ihrer Form - sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR", 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 39 und 42, …sowie vom 25. Oktober 2017, Rumänien/Kommission, C-599/15 P, EU:C:2017:801, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Drittens kann die Erwägung in Rn. 37 des vorliegenden Urteils nicht durch das Vorbringen des Königreichs Belgien entkräftet werden, der Gerichtshof habe im Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR" (22/70, EU:C:1971:32), im Rahmen seiner Beurteilung der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage geprüft, ob die Handlung des Rates, um die es in der Rechtssache ging, in der jenes Urteil ergangen ist, im Hinblick auf die Vorrechte der übrigen Unionsorgane und der Mitgliedstaaten verbindliche Rechtswirkungen erzeugen konnte.
In der vorliegenden Rechtssache geht es hingegen um eine Empfehlung, die nach dem Wortlaut von Art. 263 Abs. 1 AEUV ausdrücklich vom Anwendungsbereich der in diesem Artikel vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle ausgenommen ist, worauf der Gerichtshof im Übrigen in den Rn. 38 und 39 des Urteils vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR" (22/70, EU:C:1971:32), im Kontext von Art. 173 EWG (später Art. 173 EG, dann Art. 230 EG) hingewiesen hat.
- EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Rn. 22 Die Schlussfolgerung des Gerichts in Rn. 52 des angefochtenen Beschlusses sei auch nicht mit den Erkenntnissen in den Urteilen vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166), und vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), vereinbar, wonach eine Nichtigkeitsklage auch ohne einschlägige Bestimmung in den Verträgen für zulässig zu erklären sei, wenn sie darauf abziele, die Einhaltung der tragenden Grundsätze der Unionsrechtsordnung durch ein Unionsorgan überprüfen zu lassen.Rn. 43 Soweit die ersten beiden Rechtsmittelgründe darauf gestützt werden, dass Art. 263 AEUV verletzt worden sei, weil das Gericht durch den angefochtenen Beschluss eine Rechtmäßigkeitskontrolle der streitigen Empfehlung gemäß diesem Artikel ausgeschlossen habe, was nicht mit den sich aus den Urteilen vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166), und vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ergebenden Anforderungen vereinbar sei, ist als Zweites hervorzuheben, dass es in der vorliegenden Rechtssache im Gegensatz zu den Rechtssachen, in denen diese beiden Urteile ergangen sind, nicht an einer Bestimmung in den Verträgen fehlt, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage wie der im vorliegenden Fall fraglichen berechtigt, sondern, dass es mit Art. 263 Abs. 1 AEUV eine ausdrückliche Bestimmung gibt, die Empfehlungen vom Anwendungsbereich der Nichtigkeitsklage ausnimmt, sofern sie keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, was das Gericht im vorliegenden Fall zutreffend festgestellt hat.
- EuGH, 13.12.1989 - 322/88
Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Es vertrat im Wesentlichen die Auffassung, die streitige Empfehlung müsse Gegenstand gerichtlicher Kontrolle sein können, und berief sich dabei insbesondere auf die Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR" (22/70, EU:C:1971:32), und vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646), sowie auf den Grundsatz eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes.Rn. 44 Auch wenn Art. 263 AEUV die Überprüfung von Handlungen mit Empfehlungscharakter durch den Gerichtshof ausschließt, verleiht ihm im Übrigen Art. 267 AEUV die Befugnis, im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, …sowie vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 30).
- EuGH, 22.05.1990 - 70/88
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Rn. 22 Die Schlussfolgerung des Gerichts in Rn. 52 des angefochtenen Beschlusses sei auch nicht mit den Erkenntnissen in den Urteilen vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166), und vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), vereinbar, wonach eine Nichtigkeitsklage auch ohne einschlägige Bestimmung in den Verträgen für zulässig zu erklären sei, wenn sie darauf abziele, die Einhaltung der tragenden Grundsätze der Unionsrechtsordnung durch ein Unionsorgan überprüfen zu lassen.Rn. 43 Soweit die ersten beiden Rechtsmittelgründe darauf gestützt werden, dass Art. 263 AEUV verletzt worden sei, weil das Gericht durch den angefochtenen Beschluss eine Rechtmäßigkeitskontrolle der streitigen Empfehlung gemäß diesem Artikel ausgeschlossen habe, was nicht mit den sich aus den Urteilen vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166), und vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ergebenden Anforderungen vereinbar sei, ist als Zweites hervorzuheben, dass es in der vorliegenden Rechtssache im Gegensatz zu den Rechtssachen, in denen diese beiden Urteile ergangen sind, nicht an einer Bestimmung in den Verträgen fehlt, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage wie der im vorliegenden Fall fraglichen berechtigt, sondern, dass es mit Art. 263 Abs. 1 AEUV eine ausdrückliche Bestimmung gibt, die Empfehlungen vom Anwendungsbereich der Nichtigkeitsklage ausnimmt, sofern sie keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, was das Gericht im vorliegenden Fall zutreffend festgestellt hat.
- EuGH, 06.10.2015 - C-73/14
Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Seerechtsübereinkommen der Vereinten …
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Rn. 23 Überdies habe der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 2015, Rat/Kommission (C-73/14, EU:C:2015:663), die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nicht in Zweifel gezogen, obwohl es bei dieser Klage um den Standpunkt der Union im Rahmen eines Gutachtenverfahrens ohne rechtliche Bindungswirkung gegangen sei.Rn. 38 Die vorstehende Analyse wird zum einen nicht durch das Vorbringen des Königreichs Belgien in Frage gestellt, der Gerichtshof habe im Urteil vom 6. Oktober 2015, Rat/Kommission (C-73/14, EU:C:2015:663), die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage des Rates nicht in Zweifel gezogen, obwohl diese Klage die Darlegung des Standpunkts der Union im Rahmen eines Gutachtenverfahrens ohne rechtliche Bindungswirkung betroffen habe.
- EuGH, 02.04.1998 - C-296/95
DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN …
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Um die einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu wahren, muss daher, wenn die Sprachfassungen voneinander abweichen, die betreffende Vorschrift anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, EU:C:1998:152, Rn. 36, …und vom 20. November 2003, Kyocera, C-152/01, EU:C:2003:623, Rn. 32 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.03.2017 - C-173/15
GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der …
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Ein solcher Ansatz wäre nämlich mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts unvereinbar (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. März 2017, GE Healthcare, C-173/15, EU:C:2017:195, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.06.2017 - C-258/14
Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Rn. 44 Auch wenn Art. 263 AEUV die Überprüfung von Handlungen mit Empfehlungscharakter durch den Gerichtshof ausschließt, verleiht ihm im Übrigen Art. 267 AEUV die Befugnis, im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, sowie vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 30). - EuGH, 22.10.2009 - C-261/08
EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN …
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Ein solcher Ansatz wäre nämlich mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. März 2017, GE Healthcare, C-173/15, EU:C:2017:195, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.11.2003 - C-152/01
Kyocera - "Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Ermittlung des Transaktionswerts - …
Auszug aus EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Um die einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu wahren, muss daher, wenn die Sprachfassungen voneinander abweichen, die betreffende Vorschrift anhand von Sinn und Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, EU:C:1998:152, Rn. 36, und vom 20. November 2003, Kyocera, C-152/01, EU:C:2003:623, Rn. 32 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.02.2014 - C-31/13
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Eintragung des slowakischen Weinnamens …
- EuGH, 25.10.2017 - C-599/15
Rumänien/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - …
- EuG, 27.10.2015 - T-721/14
Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - …
- EuGH, 25.10.2017 - C-593/15
Slowakei/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - …
- EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
Institutionelles Recht
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind mit der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV alle von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erlassenen Bestimmungen - unabhängig von ihrer Form - anfechtbar, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31, …und vom 26. März 2019, Kommission/Italien, C-621/16 P, EU:C:2019:251, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 37 Umgekehrt sind alle Handlungen der Union, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 55, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 27).
Rn. 38 Um festzustellen, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des Organs, der Einrichtung oder der sonstigen Stelle der Union, das bzw. die die Handlung vornimmt, zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Rumänien/Kommission, C-599/15 P, EU:C:2017:801, Rn. 48, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 32).
Rn. 42 Was als Zweites den Zusammenhang, in den sich die streitigen Leitlinien einfügen, sowie die Befugnisse der Stelle, die sie herausgegeben hat, anbelangt, ist zunächst festzustellen, dass die von der EBA herausgegebenen Leitlinien gemäß der Verordnung Nr. 1093/2010 derselben rechtlichen Regelung unterliegen wie die von ihr herausgegebenen "Empfehlungen", die gemäß Art. 288 Abs. 5 AEUV für ihre Adressaten nicht verbindlich und daher grundsätzlich unverbindlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 30).
Rn. 48 Es zeigt sich daher, dass der Unionsgesetzgeber mit der Ermächtigung der EBA, Leitlinien und Empfehlungen herauszugeben, dieser Behörde die Befugnis verliehen hat, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 26).
Rn. 53 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sehen Art. 19 Abs. 3 Buchst. b EUV und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV vor, dass der Gerichtshof befugt ist, im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Unionsrechts und die Gültigkeit von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).
Rn. 54 Auch wenn Art. 263 AEUV die Überprüfung von Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen haben, durch den Gerichtshof ausschließt, kann dieser daher nach Art. 267 AEUV die Gültigkeit solcher Handlungen beurteilen, wenn er im Wege der Vorabentscheidung entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).
- BVerwG, 29.03.2023 - 6 C 21.21
Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen einer …
Nach der Rechtsprechung des EuGH sollte durch die Schaffung von Empfehlungen als besondere Kategorie von Unionshandlungen, die ausdrücklich als "nicht verbindlich" bezeichnet werden, in Art. 288 AEUV den zu ihrer Annahme berechtigten Organen die Befugnis verliehen werden, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P [ECLI:EU:C:2018:79], Belgien/Kommission - Rn. 26).Diesem Mangel verbindlicher Rechtswirkungen entspricht es, dass Empfehlungen von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen sind (…EuGH, Urteile vom 12. September 2006 - C-131/03 P [ECLI:EU:C:2006:541], Reynolds Tobacco u. a. /Kommission - Rn. 55 und vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 27; EuG…, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 [ECLI:EU:T:2015:829], Belgien/Kommission - Rn. 17).
Darüber hinaus hat der EuGH in diesem Zusammenhang erneut darauf hingewiesen, dass durch die Schaffung von Empfehlungen als besondere Kategorie von Unionshandlungen, die ausdrücklich als "nicht verbindlich" bezeichnet werden, in Art. 288 AEUV den zu ihrer Annahme berechtigten Organen die Befugnis verliehen werden sollte, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheide (EuGH…, Urteil vom 25. Februar 2021 - C-689/19 P - Rn. 40 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 26).
Rn. 43 Zwar hält es der EuGH für möglich, gegen eine Empfehlung ausnahmsweise mit einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV vorzugehen, wenn die angefochtene Handlung aufgrund ihres Inhalts keine echte Empfehlung ist (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 29; vgl. auch Gundel, EuR 2018, 593).
Um festzustellen, ob die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen und es sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Empfehlung ist im Wesentlichen nicht verbindlich formuliert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: EuGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 34 sowie zuvor bereits ausführlich EuG…, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 - Rn. 21 ff.), sondern in der Möglichkeitsform abgefasst.
Dies wird durch den Kontext bestätigt (vgl. hierzu allgemein: EuG…, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - T-721/14 - Rn. 36 sowie EuGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - C-16/16 P - Rn. 36).
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
Rn. 148 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 267 AEUV dem Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung die Befugnis verleiht, im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Union ohne jede Ausnahme zu entscheiden (…Urteile vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 30, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 173 Zu den von der Kommission auf der Grundlage der Entscheidung 2006/928 erstellten Berichten ist darauf hinzuweisen, dass für die Feststellung, ob eine Handlung der Union verbindliche Wirkungen erzeugt, auf das Wesen dieser Handlung abzustellen ist und ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen sind, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 32).
- EuGH, 25.06.2020 - C-24/19
Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die …
Rn. 39 Allerdings sind alle Fassungen der Handlungen in den Amtssprachen der Union maßgebend, so dass grundsätzlich allen Sprachfassungen einer Unionshandlung der gleiche Wert beizumessen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 2011, Homawoo, C-412/10, EU:C:2011:747, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.02.2021 - C-689/19
VodafoneZiggo Group/ Kommission - Rechtsmittel - Elektronische …
Rn. 51 Drittens hat das Gericht in Rn. 43 des angefochtenen Beschlusses auch auf die Erkenntnisse aus Rn. 26 des Urteils vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79), hingewiesen, wonach "[d]urch die Schaffung von Empfehlungen als besondere Kategorie von Unionshandlungen, die ausdrücklich als 'nicht verbindlich' bezeichnet werden, in Art. 288 AEUV … den zu ihrer Annahme berechtigten Organen die Befugnis, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, verliehen werden [sollte], die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet", und hat ausgeführt, dass diese Feststellung auch "entsprechend für die Stellungnahme [gilt], die die Kommission … gemäß Art. 7 Abs. 3 der Rahmenrichtlinie abgibt, wie sie in der [streitigen Handlung] enthalten ist".Rn. 57 Da VodafoneZiggo im Wesentlichen geltend macht, das Gericht habe durch diese Entscheidung das Kriterium der Rechtswirkung fehlerhaft beurteilt, das den Klageweg nach Art. 263 AEUV eröffne, ist darauf hinzuweisen, dass nach einer ständigen Rechtsprechung, die im Rahmen von von Mitgliedstaaten oder Organen erhobenen Nichtigkeitsklagen entwickelt wurde, anfechtbare Handlungen im Sinne von Art. 263 AEUV alle von den Organen erlassenen Bestimmungen - unabhängig von ihrer Form - sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (…Urteile vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31 …sowie vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission, C-575/18 P, EU:C:2020:530, Rn. 46).
Rn. 58 Diese verbindlichen Rechtswirkungen sind anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der betreffenden Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (…Urteile vom 13. Februar 2014, Ungarn/Kommission, C-31/13 P, EU:C:2014:70, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 32, …sowie vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission, C-575/18 P, EU:C:2020:530, Rn. 47).
Dieser Satz beginnt allerdings mit dem Wort "außerdem", und in derselben Randnummer hat das Gericht in erster Linie festgestellt, dass die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit nicht dazu führen kann, dass Stellungnahmen der Kommission nach Art. 7 Abs. 3 der Rahmenrichtlinie verbindliche Rechtswirkungen entfalten, und diesbezüglich auf Rn. 40 des Urteils vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79), verwiesen.
Art. 267 AEUV verleiht dem Gerichtshof die Befugnis, im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (…Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44); auf diese Rechtsprechung hat das Gericht im Übrigen in Rn. 116 des angefochtenen Beschlusses hingewiesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - …
{FN:47} Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass "[d]urch die Schaffung von Empfehlungen als besondere Kategorie von Unionshandlungen, die ausdrücklich als ,nicht verbindlich' bezeichnet werden, in Art. 288 AEUV … den zu ihrer Annahme berechtigten Organen die Befugnis, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, verliehen werden [sollte], die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet" (Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 26).{FN:52} "Anfechtbare Handlungen" im Sinne von Art. 263 AEUV sind alle von den Organen erlassenen Akte - unabhängig von ihrer Form -, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR", 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 39 und 42…, vom 25. Oktober 2017, Rumänien/Kommission, C-599/15 P, EU:C:2017:801, Rn. 47, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31).
{FN:54} Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (…C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8), vom 13. Juni 2017, Florescu u. a. (…C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 30), und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).
{FN:61} Schlussanträge vom 12. Dezember 2017, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 99 bis 102).
{FN:66} Schlussanträge vom 12. Dezember 2017, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nr. 108).
- EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
79 Wie der Generalanwalt in Nr. 76 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, fällt eine auf Art. 17 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1093/2010 gestützte Empfehlung der EBA in die Kategorie der Unionshandlungen nach Art. 288 Abs. 5 AEUV, und die letztgenannte Bestimmung verleiht den zum Erlass solcher Handlungen ermächtigten Organen die Befugnis, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 26).82 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass Art. 263 AEUV zwar die Überprüfung von Handlungen mit Empfehlungscharakter durch den Gerichtshof im Rahmen einer Nichtigkeitsklage ausschließt, jedoch ergibt sich aus Art. 19 Abs. 3 Buchst. b EUV und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV, dass der Gerichtshof ohne jede Ausnahme befugt ist, im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung und die Gültigkeit der Handlungen der Unionsorgane zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8…, vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 71, vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44, …und vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 71 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 09.07.2019 - T-660/18
VodafoneZiggo Group/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Elektronische Kommunikation …
Rn. 29 Um festzustellen, ob eine vor dem Unionsrichter nach Art. 263 AEUV angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 43 Durch die Schaffung von Empfehlungen als besondere Kategorie von Unionshandlungen, die ausdrücklich als "nicht verbindlich" bezeichnet werden, wollte Art. 288 AEUV den zu ihrer Annahme berechtigten Organen die Befugnis verleihen, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet (Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 26).
Die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit kann nämlich nicht zum Wegfall der in Art. 263 AEUV ausdrücklich vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen führen (Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 40).
Auch wenn Art. 263 AEUV die Überprüfung von nicht verbindlichen Unionshandlungen durch den Gerichtshof ausschließt, verleiht ihm nämlich Art. 267 AEUV die Befugnis, im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …
{FN:19} Vgl. unter vielen Urteile vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung); und vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission (…C-575/18 P, EU:C:2020:530, Rn. 47).{FN:20} Mit demselben Ansatz, der auch für andere Fragen gilt, wie etwa das Vorliegen einer nach Art. 263 AEUV anfechtbaren Handlung, vgl. z. B. Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 19).
- EuGH, 09.07.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
Rn. 46 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass sich aus einer ständigen Rechtsprechung ergibt, dass "anfechtbare Handlungen" im Sinne von Art. 263 AEUV alle von den Organen erlassenen Bestimmungen - unabhängig von ihrer Form - sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 47 Um festzustellen, ob die angefochtene Handlung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen und sind diese Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts dieser Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des die Handlung vornehmenden Organs zu berücksichtigen sind (Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16
Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der Europäischen …
- EuG, 29.05.2024 - T-360/21
Portigon/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage - …
- EuGH, 22.04.2021 - C-572/18
thyssenkrupp Electrical Steel und thyssenkrupp Electrical Steel Ugo/ Kommission - …
- EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- EuG, 17.01.2025 - T-413/18
Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuGH, 26.03.2019 - C-621/16
Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Allgemeine …
- EuG, 17.01.2025 - T-481/19
Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2019) - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuG, 03.06.2026 - T-1119/23
- EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
- EuG, 29.04.2025 - T-319/24
Nichtigkeitsklage - Schutz personenbezogener Daten - Stellungnahme des …
- EuGH, 14.12.2023 - C-767/21
Rivière u. a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Mitglieder des …
- EuGH, 06.10.2021 - C-431/20
Tognoli u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Einheitliches …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19
Advocate General Bobek: The Court should declare the European Banking Authority …
- EuGH, 06.10.2021 - C-408/20
Poggiolini/ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Einheitliches …
- EuG, 26.11.2018 - T-458/17
Brexit: Die Klage dreizehn britischer Staatsbürger, die in anderen EU-Staaten als …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2020 - C-24/19
A u.a. (Windkraftanlagen in Aalter und Nevele) - Vorabentscheidungsverfahren - …
- EuG, 04.04.2024 - T-139/23
Miskolci Egyetem/ Rat und Kommission
- EuG, 04.04.2024 - T-132/23
Óbudai Egyetem/ Rat und Kommission
- EuG, 30.01.2020 - T-293/18
Lettland/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Fischereipolitik - Pariser …
- EuG, 23.05.2025 - T-204/24
Nichtigkeitsklage - Europäisches Finanzaufsichtssystem - Untersuchung wegen …
- EuG, 04.04.2024 - T-140/23
Dunaújvárosi Egyetem/ Rat und Kommission
- EuG, 04.04.2024 - T-133/23
Állatorvostudományi Egyetem/ Rat und Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-471/18
Deutschland/ Esso Raffinage - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-831/18
Kommission/ RQ - Rechtsmittel - Art. 11 Buchst. a und Art. 17 des Protokolls (Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-73/22
Grupa Azoty u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Leitlinien …
- EuG, 06.07.2022 - T-388/19
The action brought by Mr Carles Puigdemont i Casamajó and Mr Antoni Comín i …
- EuG, 15.12.2020 - T-24/20
The General Court declares the action brought by Mr Junqueras i Vies, against the …
- EuGH, 28.02.2019 - C-14/18
Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff …
- EuG, 17.04.2024 - T-183/23
Schutz personenbezogener Daten - Beschwerde von Nutzern eines sozialen Netzwerks …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
- EuGH, 10.04.2025 - C-723/23
Amilla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-120/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Energieeffizienz-Etikettierung - …
- EuGH, 15.06.2023 - C-183/22
Saint-Louis Sucre (Reconnaissance d'une organisation de producteurs) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-572/18
thyssenkrupp Electrical Steel und thyssenkrupp Electrical Steel Ugo/ Kommission - …
- EuG, 05.07.2023 - T-115/20
Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres …
- EuG, 23.05.2025 - T-179/24
Nichtigkeitsklage - Europäisches Finanzaufsichtssystem - Untersuchung wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-183/22
Saint-Louis Sucre (Reconnaissance d'une organisation de producteurs) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-881/19
Tesco Stores ČR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- EuG, 05.05.2025 - T-248/24
Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Mitglied des Parlaments - Vorrechte …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Belgien/ Kommission
Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung der Kommission - Art. 263 AEUV - Anfechtbare ...
- Europäischer Gerichtshof
Belgien/ Kommission
Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung der Kommission - Art. 263 AEUV - Anfechtbare ...
- rechtsportal.de
Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen sowie Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen - Empfehlung der Kommission - Art. 263 AEUV - Anfechtbare ...
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- EuG, 27.10.2015 - T-721/14
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16 P
- EuGH, 20.02.2018 - C-16/16
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (49)
- EuGH, 13.12.1989 - 322/88
Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
{FN:59} Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 13).{FN:63} Vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 16).
{FN:64} Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18).
{FN:75} "Nach ständiger Rechtsprechung steht der nicht bindende Charakter einer gemeinschaftsrechtlichen Handlung einer Entscheidung des Gerichtshofes über die Auslegung dieser Handlung im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Artikel 177 nicht entgegen" (Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 9, …und vom 21. Januar 1993, Deutsche Shell, C-188/91, EU:C:1993:24, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:76} "… - anders als Artikel 173 EWG-Vertrag, der die Überprüfung von Handlungen mit Empfehlungscharakter durch den Gerichtshof ausschließt - [verleiht Art. 177] dem Gerichtshof die Befugnis …, im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft ohne jede Ausnahme zu entscheiden" - Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8) - Hervorhebung nur hier.
{FN:90} Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 16).
- EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
Vgl. auch Urteil vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166, Rn. 24).{FN:61} Hingewiesen sei darauf, dass die begrenzte Einzelermächtigung und das institutionelle Gleichgewicht auch Beweggründe des Gerichtshofs für sein Urteil vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166, Rn. 25), waren.
{FN:78} Vgl. z. B. Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23), und vom 28. März 2017, Rosneft (…C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 66).
{FN:95} Zu einem beachtenswerten Beispiel vgl. z. B. Urteil vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament(294/83, EU:C:1986:166, Rn. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
Vgl. jedoch differenzierter im Bereich von Bekanntmachungen im Wettbewerbsrecht Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 29).{FN:65} Der Gerichtshof hat insbesondere eine Anerkennung einer solchen Rechtswirkung für Bekanntmachungen der Kommission abgelehnt (Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 31).
{FN:68} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Expedia(C-226/11, EU:C:2012:544, Nrn. 38 bis 39), wonach die nationalen Behörden und Gerichte wettbewerbspolitische Bekanntmachungen der Kommission gebührend berücksichtigen müssen.
{FN:70} Vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 26).
- EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
{FN:28} Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32).{FN:30} Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32).
{FN:31} Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32).
{FN:44} Vgl. Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32, Rn. 39), im Licht der Schlussanträge des Generalanwalts Dutheillet de Lamothe in der Rechtssache Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:23, S. 287), wonach "die Artikel 173 und 189 … ein zusammenhängendes Ganzes [bilden]".
- EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
Vgl. jedoch differenzierter im Bereich von Bekanntmachungen im Wettbewerbsrecht Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 29).{FN:65} Der Gerichtshof hat insbesondere eine Anerkennung einer solchen Rechtswirkung für Bekanntmachungen der Kommission abgelehnt (Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 31).
{FN:70} Vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012, Expedia (C-226/11, EU:C:2012:795, Rn. 26).
- EuG, 27.10.2015 - T-721/14
Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
- den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-721/14 aufzuheben und die vom Rechtsmittelführer in jener Rechtssache erhobene Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären;.{FN:5} Beschluss vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission (T-721/14, EU:T:2015:829).
{FN:12} Beschluss vom 27. Oktober 2015, Belgien/Kommission (T-721/14, EU:T:2015:829).
- EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
{FN:78} Vgl. z. B. Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (…294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23), und vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 66).{FN:97} Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 66 bis 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
{FN:58} Vgl. Urteile vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (…C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 88), und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 209 bis 211).{FN:69} Vgl. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission(C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 209 bis 211), und vom 29. September 2011, Arkem/Kommission (…C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 88).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2015 - C-62/14
Nach Auffassung des Generalanwalts Cruz Villalón ist das Programm der EZB für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
{FN:77} Urteil vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400).Vgl. aber Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:7, Nrn. 70 ff.).
- EuGH, 29.09.2011 - C-520/09
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt die Entscheidung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
{FN:58} Vgl. Urteile vom 29. September 2011, Arkema/Kommission (C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 88), und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 209 bis 211).{FN:69} Vgl. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission(…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 209 bis 211), und vom 29. September 2011, Arkem/Kommission (C-520/09 P, EU:C:2011:619, Rn. 88).
- EuGH, 16.06.1993 - C-325/91
Frankreich / Kommission
- EuGH, 21.01.1993 - C-188/91
Deutsche Shell / Hauptzollamt Hamburg-Harburg
- EuGH, 10.12.1957 - 1/57
Société des usines à tubes de la Sarre gegen Hohe Behörde der Europäischen …
- EuGH, 01.12.2005 - C-301/03
Italien / Kommission - Strukturfonds - Zuschussfähigkeit der Ausgaben - …
- EuGH, 05.10.1999 - C-308/95
Niederlande / Kommission - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - …
- EuGH, 13.11.1991 - C-303/90
Frankreich / Kommission
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
- EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
- EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …
- EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …
- EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
- EuGH, 18.03.2010 - C-317/08
Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …
- EuGH, 22.01.2015 - C-463/13
Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die …
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
- EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …
- EuGH, 13.10.2011 - C-463/10
Deutsche Post und Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- EuGH, 02.02.1977 - 50/76
Amsterdam Bulb BV / Produktschap voor siergewassen
- EuGH, 20.03.1997 - C-57/95
INSTITUTIONELLES RECHT
- EuGH, 13.02.2014 - C-31/13
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Eintragung des slowakischen Weinnamens …
- VGH Bayern, 15.11.2010 - 19 BV 10.871
Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer aus Moldawien
- EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
- EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …
- EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
Altair Chimica - "Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Lieferung von …
- EuGH, 09.10.1990 - 366/88
Frankreich / Kommission
- EuGH, 19.04.2007 - C-63/06
Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern …
- EuGH, 06.04.2000 - C-443/97
Spanien / Kommission - "Koordinierung der Strukturinstrumente - Interne …
- EuGH, 17.05.1989 - 151/88
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-301/03
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1971 - 22/70
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen …
- EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen …
- EuGH, 20.04.2010 - C-246/07
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
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Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, …
- EuGH, 16.10.2003 - C-339/00
Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1997 und 1998 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19
Advocate General Bobek: The Court should declare the European Banking Authority …
Rn. 4 Die weitaus schwierigeren Fragen ergeben sich erst später: Welche Folgen soll eine solche Feststellung fehlender Zuständigkeit für den Erlass einer nicht verbindlichen Maßnahme (oder von Soft Law) im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens haben? Kann der Gerichtshof eine nicht verbindliche Maßnahme für ungültig erklären? Kann es - systematisch gesehen - eine völlige Trennung zwischen den Verfahren nach Art. 263 AEUV und nach 267 AEUV hinsichtlich nicht verbindlicher Maßnahmen geben? Wie lassen sich die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen Grimaldi{FN-VERWEIS:4}, Foto-Frost{FN-VERWEIS:5} und Belgien/Kommission{FN-VERWEIS:6} miteinander in Einklang bringen, soweit es um echte Soft-Law-Instrumente geht? Unterliegen nicht verbindliche Maßnahmen der Union der Kontrolle durch den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV, wie aus dem Urteil Grimaldi folgt, während ihre (unmittelbare) gerichtliche Überprüfung nach Art. 263 AEUV nicht möglich ist, wie vor Kurzem im Urteil Belgien/Kommission bestätigt worden ist?.Wie jedoch das Urteil Belgien/Kommission kürzlich gezeigt hat, bleibt der Gerichtshof auf den Rechtsakt und dessen Urheber fokussiert, losgelöst vom realen Leben des Rechtsakts und seiner Adressaten, und bewegt sich so im Kreis, indem die Natur des Rechtsakt anhand der Absicht seines Urhebers bestimmt wird und umgekehrt.
Rn. 90 Fünftens schließlich haben wir es mit dem Problem zu tun, dass der Gerichtshof dieser Logik offensichtlich nicht gefolgt ist, wie durch das Urteil Belgien/Kommission vor Kurzem bestätigt worden ist.
Während im Urteil Belgien/Kommission einem privilegierten Kläger (einem Mitgliedstaat) die Möglichkeit verwehrt wurde, eine nicht verbindliche Unionsmaßnahme mit dem Klagegrund fehlender Zuständigkeit der Union für den Erlass dieser Maßnahme anzufechten{FN-VERWEIS:83}, stünde dieselbe Rüge dagegen dann jedem individuellen Kläger auf dem Weg über Art. 267 AEUV offen, ohne dass er eine unmittelbare und individuelle Betroffenheit darzutun brauchte.
Damit würde das Urteil Grimaldi aufrechterhalten und übertragen, indirekt aber das Urteil Belgien/Kommission überdacht.
{FN:6} Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79; im Folgenden: Urteil Belgien/Kommission).
{FN:27} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 76 bis 79).
{FN:32} In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959).
{FN:47} C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 93 bis 95.
{FN:50} Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 144 bis 171).
{FN:51} Urteil Belgien/Kommission (…Rn. 29 und 32).
Vgl. für Beispiele aus anderen nationalen Rechtsordnungen meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Rn. 84 und 85).
{FN:83} Vgl. insbesondere den ersten Rechtsmittelgrund (Urteil Belgien/Kommission, Rn. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
{FN:47} Vgl. z. B. Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (…C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), kürzlich bestätigt im Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).{FN:56} Kann etwas durchgesetzt werden, muss dieses etwas auch klar verbindlich sein - vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 120 bis 122).
{FN:57} Dies gilt insbesondere, da der genaue Anwendungsbereich der Pflicht der nationalen Behörden und insbesondere der nationalen Richter, Empfehlungen bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18), selbst nicht vollkommen klar ist (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 97 bis 101).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
{FN:47} Vgl. z. B. Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (…C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), kürzlich bestätigt im Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).{FN:56} Kann etwas durchgesetzt werden, muss dieses etwas auch klar verbindlich sein - vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 120 bis 122).
{FN:57} Dies gilt insbesondere, da der genaue Anwendungsbereich der Pflicht der nationalen Behörden und insbesondere der nationalen Richter, Empfehlungen bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18), selbst nicht vollkommen klar ist (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 97 bis 101).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
{FN:47} Vgl. z. B. Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi (…C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), kürzlich bestätigt im Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).{FN:56} Kann etwas durchgesetzt werden, muss dieses etwas auch klar verbindlich sein - vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 120 bis 122).
{FN:57} Dies gilt insbesondere, da der genaue Anwendungsbereich der Pflicht der nationalen Behörden und insbesondere der nationalen Richter, Empfehlungen bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18), selbst nicht vollkommen klar ist (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 97 bis 101).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-572/18
thyssenkrupp Electrical Steel und thyssenkrupp Electrical Steel Ugo/ Kommission - …
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 29 zu einer Empfehlung).Vgl. jedoch die Analyse des Generalanwalts Bobek in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959), die darlegt, dass es in der Rechtsprechung eine Entwicklung von dem Erfordernis, dass eine Maßnahme lediglich "Rechtswirkungen" hatte, hin zu der Anforderung "verbindlicher Rechtswirkungen" gegeben hat, sowie seine Kritik an dieser Entwicklung und seinen Vorschlag, zu ersterem Kriterium zurückzukehren.
{FN:57} Vgl. demgegenüber die Anmerkungen des Generalanwalts Bobek in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 161 bis 163) im Hinblick auf die abweichende Situation eines Mitgliedstaats, an den eine Maßnahme gerichtet ist, die nicht als Handlung im Sinne des Art. 263 AEUV einzustufen ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-97/23
WhatsApp Ireland/ Europäischer Datenschutzausschuss - Rechtsmittel - Schutz …
{FN:42} Zu den möglichen praktischen Auswirkungen des Rückgriffs auf verbindliche Rechtswirkungen oder auf bloße Rechtswirkungen zur Bestimmung der Anfechtbarkeit einer Handlung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 59 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der …
{FN:19} Vgl. veranschaulichend meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 114 bis 115 und 140 bis 141). - Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-73/22
Grupa Azoty u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Leitlinien …
{FN:15} Vgl. Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (…C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31), und Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in dieser Rechtssache (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 109 bis 113). - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21
Rivière u. a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches …
Vgl. z. B. Arnull, A., "Private Applicants and the Action for Annulment under Article 173 of the EC Treaty", Common Market Law Review, Bd. 32(1), 1995, S. 7, Albors-Llorens, A., "Remedies Against the EU Institutions After Lisbon: An Era of Opportunity?", Cambridge Law Journal, Bd. 71(3), 2012, S. 507, Bergstrom, C. F., "Defending Restricted Standing for Individuals to Bring Direct Actions against 'Legislative Measures': Court of Justice of the European Union Decision of 3 October 2013 in Case C-583/11 P", European Constitutional Law Review, Bd. 10, 2014, S. 481, Gentile, G., "Ensuring effective judicial review of EU soft law via the action for annulment before the EU courts: a plea for a liberal-constitutional approach", European Constitutional Law Review, Bd. 16(3), 2020, S. 466. Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 67 bis 79).
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