Rechtsprechung
| EuGH, 01.08.2022 - C-242/22 PPU |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
TL () und de traduction)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen - Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 - Begriff ,wesentliche UnterlagenÊ» - Richtlinie ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen - Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 - Begriff ,wesentliche UnterlagenÊ» - Richtlinie ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
TL
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
TL
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
- EuGH, 01.08.2022 - C-242/22 PPU
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 49 Der Einzelne kann sich nämlich in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 51 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.12.2021 - C-203/20
Der Grundsatz ne bis in idem steht der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 55 Aus den in der vorstehenden Randnummer angeführten Bestimmungen ergibt sich somit, dass diese Richtlinien auf Strafverfahren anwendbar sind, soweit mit ihnen geklärt werden soll, ob die verdächtige oder beschuldigte Person eine Straftat begangen hat (Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u. a. [Rücknahme einer Amnestie], C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 69).Rn. 56 Dagegen kann ein Verfahren, das nicht die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer Person zum Gegenstand hat, wie ein Verfahren mit Gesetzgebungscharakter über die Rücknahme einer Amnestie oder ein gerichtliches Verfahren, das die Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Rücknahme mit der nationalen Verfassung zum Gegenstand hat, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2012/13 fallen (Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u. a. [Rücknahme einer Amnestie], C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 70 und 71).
Rn. 59 Allerdings sind, wie sowohl das vorlegende Gericht als auch alle am Verfahren vor dem Gerichtshof Beteiligten im Wesentlichen ausgeführt haben, die drei im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verfahrenshandlungen - anders als dies in den Rechtssachen der Fall war, in denen die Urteile vom 16. Dezember 2021, AB u. a. (Rücknahme einer Amnestie) (C-203/20, EU:C:2021:1016), und vom 9. Juni 2016, Balogh (C-25/15, EU:C:2016:423), ergangen sind - Teil des Verfahrens, in dem die strafrechtliche Verantwortlichkeit von TL festgestellt wurde, und die Anwendung der Richtlinien 2010/64 und 2012/13 auf diese Handlungen ist durch die mit den Richtlinien verfolgten Ziele voll und ganz gerechtfertigt.
- EuGH, 09.06.2016 - C-25/15
Balogh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 57 Ebenso wenig fällt ein besonderes Verfahren wie ein Verfahren, das die Anerkennung einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaats zum Gegenstand hat, deren Übersetzung der Betroffene gemäß Art. 3 der Richtlinie 2010/64 bereits erhalten hatte, in deren Anwendungsbereich, da zum einen ein solches Verfahren definitionsgemäß nach der endgültigen Klärung der Frage, ob die verdächtige oder beschuldigte Person die ihr zur Last gelegte Straftat begangen hat, und gegebenenfalls nach der Verurteilung dieser Person stattfindet und zum anderen eine erneute Übersetzung dieser Gerichtsentscheidung zum Schutz der Verteidigungsrechte des Betroffenen oder seines Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nicht erforderlich und folglich nicht durch die mit der Richtlinie 2010/64 verfolgten Ziele gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Balogh, C-25/15, EU:C:2016:423, Rn. 37 bis 40).Daher haben die Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie sicherzustellen, dass solche Personen innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Übersetzung aller wesentlichen Unterlagen, zu denen insbesondere jegliche Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme, jegliche Anklageschrift und jegliches gegen sie ergangene Urteil gehören, erhalten, damit sie imstande sind, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, und um ein faires Verfahren zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Balogh, C-25/15, EU:C:2016:423, Rn. 38).
Rn. 59 Allerdings sind, wie sowohl das vorlegende Gericht als auch alle am Verfahren vor dem Gerichtshof Beteiligten im Wesentlichen ausgeführt haben, die drei im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verfahrenshandlungen - anders als dies in den Rechtssachen der Fall war, in denen die Urteile vom 16. Dezember 2021, AB u. a. (Rücknahme einer Amnestie) (C-203/20, EU:C:2021:1016), und vom 9. Juni 2016, Balogh (C-25/15, EU:C:2016:423), ergangen sind - Teil des Verfahrens, in dem die strafrechtliche Verantwortlichkeit von TL festgestellt wurde, und die Anwendung der Richtlinien 2010/64 und 2012/13 auf diese Handlungen ist durch die mit den Richtlinien verfolgten Ziele voll und ganz gerechtfertigt.
- EuGH, 15.10.2015 - C-216/14
Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 77 Hinsichtlich des Effektivitätsgrundsatzes ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinien 2010/64 und 2012/13 zwar nicht die Modalitäten im Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Rechten regeln, diese Modalitäten jedoch nicht das mit ihnen verfolgte Ziel beeinträchtigen dürfen, das darin besteht, ein faires Strafverfahren und die Achtung der Verteidigungsrechte der verdächtigen und beschuldigten Personen in diesem Verfahren zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2015, Covaci, C-216/14, EU:C:2015:686, Rn. 63, …und vom 22. März 2017, Tranca u. a., C-124/16, C-188/16 und C-213/16, EU:C:2017:228, Rn. 38).Rn. 83 Daher würde der Effektivitätsgrundsatz verletzt, wenn die Frist, die nach einer nationalen Verfahrensvorschrift für die Geltendmachung einer Verletzung der Rechte aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/64 sowie Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2012/13 gilt, zu laufen begänne, noch bevor die betroffene Person in einer Sprache, die sie spricht oder versteht, zum einen über Bestehen und Umfang ihres Rechts auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen und zum anderen über Existenz und Inhalt der fraglichen wesentlichen Unterlagen sowie die mit ihnen verbundenen Wirkungen unterrichtet wurde (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Oktober 2015, Covaci, C-216/14, EU:C:2015:686, Rn. 66 und 67).
- EuGH, 10.06.2021 - C-776/19
Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
Sleutjes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 68 Darüber hinaus hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Person, wenn eine Verfahrenshandlung nur in der Sprache des jeweiligen Verfahrens an sie gerichtet wird, obwohl sie diese Sprache nicht beherrscht, nicht in der Lage ist, die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe zu verstehen, und somit ihre Verteidigungsrechte nicht wirksam ausüben kann, wenn sie nicht eine entsprechende Übersetzung in eine Sprache erhält, die sie spricht oder versteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 33). - EuGH, 15.07.2021 - C-190/20
DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.03.2022 - C-205/20
Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 88 Für den Fall, dass das vorlegende Gericht der Auffassung sein sollte, dass eine solche Auslegung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung nicht möglich ist, ist daran zu erinnern, dass das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat und eine nationale Regelung nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, nach dem Grundsatz des Vorrangs verpflichtet ist, für die volle Wirksamkeit dieser Anforderungen in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - nationale Regelung oder Praxis, die einer Bestimmung des Unionsrechts mit unmittelbarer Wirkung entgegensteht, aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser nationalen Regelung oder Praxis auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (Urteil vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 37). - EuGH, 22.03.2017 - C-124/16
Ianos Tranca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Rn. 77 Hinsichtlich des Effektivitätsgrundsatzes ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinien 2010/64 und 2012/13 zwar nicht die Modalitäten im Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Rechten regeln, diese Modalitäten jedoch nicht das mit ihnen verfolgte Ziel beeinträchtigen dürfen, das darin besteht, ein faires Strafverfahren und die Achtung der Verteidigungsrechte der verdächtigen und beschuldigten Personen in diesem Verfahren zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2015, Covaci, C-216/14, EU:C:2015:686, Rn. 63, und vom 22. März 2017, Tranca u. a., C-124/16, C-188/16 und C-213/16, EU:C:2017:228, Rn. 38). - EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Nach den Erläuterungen zu Art. 47 und Art. 48 Abs. 2 der Charta, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta bei deren Auslegung zu berücksichtigen sind, entsprechen diese Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 bzw. Art. 6 Abs. 2 und 3 EMRK (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 101). - EuGH, 28.04.2022 - C-804/21
Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen …
- EuGH, 10.01.2022 - C-400/21
Anatecor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung …
- EuGH, 17.03.2026 - C-258/24
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem …
Der Gerichtshof hat aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 1. August 2022, TL [Keine Dolmetschleistungen und Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 1. August 2022, TL [Fehlen eines Dolmetschers und einer Übersetzung] [C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 37]).{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, TL (Fehlen eines Dolmetschers und einer Übersetzung) (C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 42).
{FN:30} Vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, TL (Fehlen eines Dolmetschers und einer Übersetzung) (C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 78).
{FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 2010, Alassini u. a. (…C-317/08 bis C-320/08, EU:C:2010:146, Rn. 49), vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04 (…C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 35 und 36), sowie vom 1. August 2022, TL (Fehlen eines Dolmetschers und einer Übersetzung) (C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 75).
{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, TL (Fehlen eines Dolmetschers und einer Übersetzung) (C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 76).
- EuGH, 05.09.2024 - C-603/22
Faires Verfahren: Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen die konkrete und …
Rn. 173 Insoweit ist indessen festzustellen, dass das in Art. 4 der Richtlinie 2016/800 vorgesehene Auskunftsrecht und das in Art. 6 dieser Richtlinie vorgesehene Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gerade die Grundrechte auf ein faires Verfahren und auf Achtung der Verteidigungsrechte, wie sie insbesondere in Art. 47 und Art. 48 Abs. 2 der Charta verankert sind, konkretisieren (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, TL [Keine Dolmetschleistungen und Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 42).
- EuGH, 08.05.2025 - C-530/23
Barało - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 82 Was zweitens die unmittelbare Wirkung der oben in Rn. 74 genannten Bestimmungen des Unionsrechts betrifft, ist nach ständiger Rechtsprechung eine Bestimmung des Unionsrechts zum einen unbedingt, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahme der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf als des Rechtsakts, mit dem sie in nationales Recht umgesetzt wird, und zum anderen hinreichend genau, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung aufstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 1968, Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe, 28/67, EU:C:1968:17, S. 230 f., vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 18, und vom 1. August 2022, TL [Keine Dolmetschleistungen und Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 50).Rn. 83 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine Richtlinienbestimmung auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass ihrer Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, sofern sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 19, und vom 1. August 2022, TL [Keine Dolmetschleistungen und Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 51).
- EuGH, 21.09.2023 - C-151/22
Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Opinions politiques dans l'État …
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, und vom 1. August 2022, TL [Fehlen eines Dolmetschers und von Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 37). - EuGH, 26.04.2023 - C-629/22
Migrationsverket - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung …
Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich der Einzelne in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 1. August 2022, TL [Fehlen eines Dolmetschers und von Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 30 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Unionsorgane oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 1. August 2022, TL [Fehlen eines Dolmetschers und von Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 31 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden kann, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (Urteil vom 1. August 2022, TL [Fehlen eines Dolmetschers und von Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.06.2023 - C-660/21
Schutz der Grundrechte: Das EU-Recht steht einem dem nationalen Richter …
Rn. 40 Allerdings sind die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. e, Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2012/13 nach Art. 51 Abs. 1 der Charta verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten, die sich sowohl aus dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und aus dem Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta als auch aus den in Art. 48 Abs. 2 der Charta verankerten Verteidigungsrechten ergeben, die durch diese Bestimmungen der Richtlinie 2012/13 konkretisiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, TL, C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-2/23
FL und KM Baugesellschaft und S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2025 - 1 A 2126/23 Der Europäische Gerichtshof, dessen Urteile vom 12. Oktober 2017- C-278/16 -, juris, und vom 1. August 2022 - C-242/22 -, juris, die Klägerin anführt, gehört offensichtlich nicht zu den divergenzfähigen Gerichten i. S. v. § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG.
Die strengeren Anforderungen an die schriftliche Übersetzung bestimmter Unterlagen, die in dessen Urteilen vom 12. Oktober 2017 - C-278/16 -, juris, und vom 1. August 2022 - C-242/22 -, juris, aufgestellt wurden, betreffen andere unionsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Strafverfahren, namentlich die Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren einerseits sowie die Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren andererseits.
- EuGH, 14.05.2024 - C-15/24
Stachev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 91 Zum anderen ist, wie es in den Erwägungsgründen 52 und 53 der Richtlinie 2013/48 heißt, Art. 12 Abs. 2 dieser Richtlinie im Licht der Charta auszulegen, insbesondere im Licht des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Rechts, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen, sowie der Verteidigungsrechte und des Rechts auf ein faires Verfahren, die jeweils in Art. 6, Art. 47 Abs. 2 bzw. Art. 48 Abs. 2 der Charta verbürgt sind, und auch im Licht der entsprechenden Rechte, die insbesondere in Art. 6 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verbürgt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, TL [Keine Dolmetschleistungen und Übersetzungen], C-242/22 PPU, EU:C:2022:611, Rn. 40). - EuGH, 07.09.2023 - C-209/22
Rayonna prokuratura Lovech, TO Lukovit (Fouille corporelle) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-308/22
PAN Europe (Closer) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-209/22
Rayonna prokuratura Lovech, TO Lukovit (Fouille corporelle) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-760/22
FP u. a. (Procès par visioconférence) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-636/23
Al Hoceima - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22 PPU |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
TL () und de traduction)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU - Anwendungsbereich - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen sowie auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Begriff ,wesentliche Unterlagen" - Erklärung über die Identität und den ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU - Anwendungsbereich - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen sowie auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Begriff ,wesentliche Unterlagen" - Erklärung über die Identität und den ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22 PPU
- EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 15.10.2015 - C-216/14
Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:11} Urteil vom 15. Oktober 2015, Covaci (C-216/14, EU:C:2015:686, Rn. 30).{FN:19} Im Urteil vom 15. Oktober 2015, Covaci (C-216/14, EU:C:2015:686), heißt es in Rn. 50: "Es ist somit Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung insbesondere der … Merkmale des für den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Strafbefehl geltenden Verfahrens sowie der bei ihm anhängigen Rechtssache zu bestimmen, ob der schriftlich eingelegte Einspruch gegen einen Strafbefehl als wesentliches Dokument anzusehen ist, das übersetzt werden muss.".
- EuGH, 06.10.2015 - C-69/14
Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können", Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia (C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 28).{FN:43} Urteil vom 6. Oktober 2015, Târşia (C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 36 und 37); Hervorhebung nur hier.
- EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
- EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:20} Urteil vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds (C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 15). - EuGH, 10.07.2014 - C-213/13
Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:40} Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 54): "[A]ufgrund fehlender unionsrechtlicher Vorschriften [ist es] nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten …, die Modalitäten der Wirkung der Rechtskraft festzulegen, wobei jedoch die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt sein müssen.". - EuGH, 02.03.2021 - C-746/18
Grenzen für Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:24} Diese Grundsätze wurden in den Rn. 41 bis 44 des Urteils vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152), angeführt und im Urteil vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (…C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 127), wieder aufgenommen. - EuGH, 12.10.2017 - C-278/16
Sleutjes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:17} Ein ähnlicher Zusammenhang zwischen Verfahrenshandlungen zeigt sich im Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes (C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 30 und 31). - EuGH, 05.04.2022 - C-140/20
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:24} Diese Grundsätze wurden in den Rn. 41 bis 44 des Urteils vom 2. März 2021, Prokuratuur (Voraussetzungen für den Zugang zu Daten über die elektronische Kommunikation) (C-746/18, EU:C:2021:152), angeführt und im Urteil vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a. (C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 127), wieder aufgenommen. - EuGH, 18.07.2007 - C-119/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:39} Urteil vom 18. Juli 2007 (C-119/05, EU:C:2007:434, Rn. 63): Das Unionsrecht steht "der Anwendung einer auf die Verankerung des Grundsatzes der Rechtskraft abzielenden Vorschrift des nationalen Rechts wie Art. 2909 des Codice civile [entgegen], soweit ihre Anwendung die Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht gewährten staatlichen Beihilfe behindert, deren Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt durch eine bestandskräftig gewordene Entscheidung der Kommission festgestellt worden ist". - EuGH, 02.04.2020 - C-370/17
CRPNPAC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-242/22
{FN:41} Urteile vom 2. April 2020, CRPNPAC und Vueling Airlines (C-370/17 und C-37/18, EU:C:2020:260, Rn. 95 und 96), vom 17. Mai 2022, MA (C-600/19, EU:C:2022:394), SPV Project 1503 u. a. (C-693/19, EU:C:2022:395), Impuls Leasing România (C-725/19, EU:C:2022:396) und Unicaja Banco (C-869/19, EU:C:2022:397). - EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
- EuGH, 17.05.2022 - C-869/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
- EuGH, 17.05.2022 - C-693/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
- EuGH, 16.12.2021 - C-203/20
Der Grundsatz ne bis in idem steht der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls …
- EGMR, 26.07.2011 - 35485/05
[ENG]
- EuGH, 17.05.2022 - C-725/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
- EuGH, 19.05.2022 - C-569/20
Ist es unmöglich, eine gerichtlich verfolgte Person aufzufinden, kann gegen diese …
- EuGH, 13.02.2020 - C-688/18
Spetsializirana prokuratura (Verhandlung in Abwesenheit der beschuldigten Person) …
- EuGH, 09.06.2016 - C-25/15
Balogh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
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