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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.1997 - C-286/94, C-340/95, C-401/95, C-47/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,153
EuGH, 18.12.1997 - C-286/94, C-340/95, C-401/95, C-47/96 (https://dejure.org/1997,153)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - C-286/94, C-340/95, C-401/95, C-47/96 (https://dejure.org/1997,153)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - C-286/94, C-340/95, C-401/95, C-47/96 (https://dejure.org/1997,153)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Geltungsbereich - Recht auf Vorsteuerabzug - Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4; ; Königliche Verordnung Nr. 4 Art. 81 § 3 Abs. 5

  • Europäischer Gerichtshof

    Garage Molenheide u.a. / Belgische Staat

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Geltungsbereich - Recht auf Vorsteuerabzug - Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Garage Molenheide u.a. / Belgische Staat

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG — Geltungsbereich — Recht auf Vorsteuerabzug— Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos — Grundsatz derVerhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Garage Molenheide u.a. / Belgische Staat

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG — Geltungsbereich — Recht auf Vorsteuerabzug— Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos — Grundsatz derVerhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Garage Molenheide u.a. / Belgische Staat

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG — Geltungsbereich — Recht auf Vorsteuerabzug— Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos — Grundsatz derVerhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Garage Molenheide u.a. / Belgischer Staat

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 18 Absatz 4
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Erstattung des Überschusses - Zurückbehaltungsmaßnahmen bei Verdacht von Steuerhinterziehungen oder des Bestehens weiterer Mehrwertsteuerforderungen - Zulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Garage Molenheide u.a. / Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 18 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf nationale Maßnahmen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/388 Art. 18 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer; Zurückbehaltung eines geschuldeten Mehrwertsteuersaldos

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 18, Richtlinie 77/388/EWG Art 18
    Aktivsaldo; Betrugsverdacht; Mehrwertsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep Antwerpen - Auslegung des Artikels 18 Absatz 4 der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 379
  • DB 1998, 243
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 18.12.1997 - C-286/94
    Der Gerichtshof kann nur alle gemeinschaftsrechtlichen Auslegungshinweise geben, die es diesem Gericht ermöglichen, die Frage dieser Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von …

    Rn. 45 Die Mitgliedstaaten müssen jedoch bei der Ausübung ihrer Befugnisse die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen insbesondere die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit sowie des Vertrauensschutzes zählen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a., C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnr. 48, vom 11. Mai 2006, Federation of Technological Industries u. a., C-384/04, Slg. 2006, I-4191, Randnrn.
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht …

    Hierzu zählen insbesondere die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (EuGH-Urteile Netto-Supermarkt in BFH/NV Beilage 2008, 199 Randnr. 18; vom 14. September 2006 Rs. C-181/04 bis 183/04, Elmeka, Slg. 2006, I-8167, BFH/NV Beilage 2007, 61 Randnr. 31; FTI in Slg. 2006, I-4191, BFH/NV Beilage 2006, 312 Randnr. 29; vom 18. Dezember 1997 Rs. C-286/94, C-340/95, C-401/95, C-47/96, Molenheide, Slg. 1997, I-7281 Randnrn.
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 - …

    Rn. 18 Jedoch ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien übertragen, die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten müssen, die Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind, zu denen insbesondere die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit sowie des Vertrauensschutzes zählen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a., C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnrn.

    Rn. 19 Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten gemäß diesem Grundsatz Mittel einsetzen müssen, die es zwar erlauben, das vom innerstaatlichen Recht verfolgte Ziel wirksam zu erreichen, die jedoch die Ziele und Grundsätze des einschlägigen Gemeinschaftsrechts möglichst wenig beeinträchtigen (vgl. Urteile Molenheide u. a., Randnr. 46, …und vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 52).

    Rn. 20 Demnach ist es zwar legitim, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten darauf abzielen, die Ansprüche der Staatskasse möglichst wirksam zu schützen; sie dürfen jedoch nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Molenheide u. a., Randnr. 47, und Federation of Technological Industries u. a., Randnr. 30).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94   

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https://dejure.org/1997,30855
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94 (https://dejure.org/1997,30855)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-286/94 (https://dejure.org/1997,30855)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-286/94 (https://dejure.org/1997,30855)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik Decan-Business Research & Development NV (BRD) (C-401/95) und Sanders BVBA (C-47/96) gegen Belgische Staat.

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Geltungsbereich - Recht auf Vorsteuerabzug - Zurückbehaltung des geschuldeten Mehrwertsteuersaldos - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 02.08.1993 - C-276/91

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
    Die Kläger beziehen sich u. a. auf das Urteil Kommission/Frankreich(46), mit dem der Gerichtshof entschieden hat, "daß es den Steuerpflichtigen möglich sein muß, das Recht auf Abzug der gesamten Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort auszuüben, sofern es keine Vorschrift gibt, die den Mitgliedstaaten eine Einschränkung dieses Rechts gestattet"(47).

    (19) - Die Kläger beziehen sich hierbei unter vielen anderen auf die Mehrwertsteuerfragen betreffenden Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105).

    (24) - Die Kommission bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).

    (36) - Siehe z. B. die Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 16) und vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
    Rn. 41 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil BP Soupergaz erklärt hat, verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Handlungsspielraum bei der Durchführung der Bestimmungen des Mehrwertsteuersystems.

    (28) - Siehe z. B. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93 (BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883).

    (30) - Urteil BP Soupergaz (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 35).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
    Rn. 44 Dies bestätigt auch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, der z. B. im Urteil Balocchi die Auffassung vertreten hat, daß die den Mitgliedstaaten in Artikel 22 Absatz 5 eingeräumte Möglichkeit, von Steuerpflichtigen im Verlauf eines Erklärungszeitraums vorläufige Abschlagszahlungen zu verlangen, es diesen nicht gestattet, die Zahlung eines festen Steuerbetrags in Höhe von 65 v. H. des für einen noch nicht abgelaufenen Zeitraum geschuldeten Gesamtbetrags zu fordern(50).

    (19) - Die Kläger beziehen sich hierbei unter vielen anderen auf die Mehrwertsteuerfragen betreffenden Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105).

    (50) - Urteil Balocchi, zitiert in Fußnote 19.

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