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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2024 - C-295/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37263
EuGH, 19.12.2024 - C-295/23 (https://dejure.org/2024,37263)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2024 - C-295/23 (https://dejure.org/2024,37263)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2024 - C-295/23 (https://dejure.org/2024,37263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Bestimmung der anwendbaren Verkehrsfreiheit - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 - Anforderungen im Hinblick auf die Beteiligungen ...

  • Betriebs-Berater

    Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig

  • doev.de PDF

    Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft - Beteiligung einer Handelsgesellschaft am Kapital einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft; Widerruf der Kammerzulassung wegen dieser Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Bestimmung der anwendbaren Verkehrsfreiheit - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 - Anforderungen im Hinblick auf die Beteiligungen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Berufsrecht: Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft/RAK München

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Bestimmung der anwendbaren Verkehrsfreiheit - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 - Anforderungen im Hinblick auf die Beteiligungen ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Kapitalverkehr - Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fremdbesitzverbot ist nicht unionsrechtswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Showdown zum Fremdbesitz: Zukunft des Rechtsmarkts verhandelt

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot bei Anwaltskanzleien

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fremdbesitzverbot vor den EuGH

Besprechungen u.ä. (4)

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unionsrechtskonformität des Verbots der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zum "Fremdbesitz" - Vertane Chance

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Fremdbesitz" - Pro EuGH und Contra Öffnung für reine Finanzinvestoren

  • brak-mitteilungen.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 425
  • ZIP 2025, 141
  • EuZW 2025, 326
  • NZA 2025, 33
  • WM 2025, 385
  • NZG 2025, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Rn. 53 Der Gerichtshof prüft jedoch die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Ausgangsrechtsstreits eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (…Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 34, und vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 37).

    Rn. 55 Im Übrigen hat die SIVE zwar 51 % des Stammkapitals der HR erworben, und in den sachlichen Geltungsbereich der Niederlassungsfreiheit fallen nationale Vorschriften, die anzuwenden sind, wenn eine Gesellschaft aus einem Mitgliedstaat am Kapital einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat eine Beteiligung hält, die es ihr grundsätzlich ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 47), was bei einer Mehrheitsbeteiligung am Kapital der letztgenannten Gesellschaft der Fall ist (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, EU:C:2007:273, Rn. 23, …und Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 46 und 47).

    Rn. 75 Was als Zweites die Kapitalverkehrsfreiheit betrifft, die durch Art. 63 AEUV verbürgt ist, so fallen unter diesen Artikel Direktinvestitionen in Form der Beteiligung an einer Gesellschaft durch Aktienbesitz, die die Möglichkeit verschafft, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft und deren Kontrolle zu beteiligen, sowie der Erwerb von Wertpapieren allein in der Absicht einer Geldanlage, ohne auf die Verwaltung und Kontrolle der Gesellschaft Einfluss nehmen zu wollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 40, …und vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Da außerdem mit besagtem Art. 4 Nr. 8 nur die Rechtsprechung des Gerichtshofs kodifiziert wird, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung des Primärrechts sowohl den Schutz der Rechtsuchenden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1996, Reisebüro Broede, C-3/95, EU:C:1996:487, Rn. 38…, vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 55, …und vom 18. Mai 2017, Lahorgue, C-99/16, EU:C:2017:391, Rn. 34 und 35) als auch die ordnungsgemäße Ausübung des Rechtsanwaltsberufs als zwingende Gründe des Allgemeininteresses beurteilt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 107).

    Die für den Rechtsanwaltsberuf geltenden Regeln können daher in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 99…, vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 57, …und vom 7. Mai 2019, Monachos Eirinaios, C-431/17, EU:C:2019:368, Rn. 31).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Rn. 77 Im vorliegenden Fall bewirkt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung, dass andere Personen als Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a BRAO a. F. genannten Berufe am Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Rechtsanwaltsgesellschaft gehindert sind, so dass sie Investoren aus anderen Mitgliedstaaten, die weder Rechtsanwälte noch Angehörige eines solchen Berufs sind, den Erwerb von Beteiligungen an dieser Art von Gesellschaften verwehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 47).

    Rn. 78 Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar sind, können jedoch durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 49).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Rn. 71 Insoweit ist klarzustellen, dass es für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs unerlässlich ist, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt, was insbesondere voraussetzt, dass Rechtsanwälte sich in einer Position der Unabhängigkeit - einschließlich in finanzieller Hinsicht - gegenüber staatlichen Stellen und anderen Wirtschaftsteilnehmern befinden, deren Einfluss sie nicht ausgesetzt sein dürfen (Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 61).

    Die für den Rechtsanwaltsberuf geltenden Regeln können daher in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 99, vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, EU:C:2010:729, Rn. 57, …und vom 7. Mai 2019, Monachos Eirinaios, C-431/17, EU:C:2019:368, Rn. 31).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Rn. 55 Im Übrigen hat die SIVE zwar 51 % des Stammkapitals der HR erworben, und in den sachlichen Geltungsbereich der Niederlassungsfreiheit fallen nationale Vorschriften, die anzuwenden sind, wenn eine Gesellschaft aus einem Mitgliedstaat am Kapital einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat eine Beteiligung hält, die es ihr grundsätzlich ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 47), was bei einer Mehrheitsbeteiligung am Kapital der letztgenannten Gesellschaft der Fall ist (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec, C-492/04, EU:C:2007:273, Rn. 23, und Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 46 und 47).

    Rn. 75 Was als Zweites die Kapitalverkehrsfreiheit betrifft, die durch Art. 63 AEUV verbürgt ist, so fallen unter diesen Artikel Direktinvestitionen in Form der Beteiligung an einer Gesellschaft durch Aktienbesitz, die die Möglichkeit verschafft, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft und deren Kontrolle zu beteiligen, sowie der Erwerb von Wertpapieren allein in der Absicht einer Geldanlage, ohne auf die Verwaltung und Kontrolle der Gesellschaft Einfluss nehmen zu wollen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 40, und vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-209/18

    Kommission/ Österreich (Ingénieurs civils, agents de brevets et vétérinaires) - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Außerdem ist es den Mitgliedstaaten nach Art. 15 Abs. 5 Buchst. a und Abs. 6 dieser Richtlinie gestattet, Anforderungen der in Art. 15 Abs. 2 genannten Art beizubehalten oder gegebenenfalls einzuführen, sofern diese Anforderungen die Bedingungen des Art. 15 Abs. 3 erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 33, und vom 29. Juli 2019, Kommission/Österreich [Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte], C-209/18, EU:C:2019:632, Rn. 80).

    Rn. 62 Die in Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 2006/123 aufgezählten kumulativen Bedingungen betreffen erstens den nicht diskriminierenden Charakter der fraglichen Anforderungen, die weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - aufgrund des Orts des satzungsmäßigen Sitzes darstellen dürfen, zweitens ihre Erforderlichkeit, nämlich, dass sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein müssen, und drittens ihre Verhältnismäßigkeit, indem sie zur Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels geeignet sein müssen, nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen ersetzbar sind, die zum selben Ergebnis führen (Urteil vom 29. Juli 2019, Kommission/Österreich [Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte], C-209/18, EU:C:2019:632, Rn. 81).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Rn. 52 Somit kann eine nationale Regelung, die nicht nur auf Beteiligungen anwendbar ist, die es ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen einer Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen, sondern unabhängig vom Umfang der Beteiligung eines Anteilseigners an einer Gesellschaft gilt, sowohl unter die Niederlassungsfreiheit als auch unter die Kapitalverkehrsfreiheit fallen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 23 und 24, sowie vom 21. Oktober 2010, 1dryma Typou, C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 49).

    So sind nationale Maßnahmen als "Beschränkungen" im Sinne des Art. 63 Abs. 1 AEUV anzusehen, wenn sie geeignet sind, den Erwerb von Aktien gebietsansässiger Gesellschaften zu verhindern oder zu beschränken oder aber Investoren aus anderen Mitgliedstaaten davon abzuhalten, in das Kapital dieser Gesellschaften zu investieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, 1dryma Typou, C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 55).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Abzustellen ist dabei auf den Gegenstand der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung und gegebenenfalls auf die tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Falles (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2012, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-35/11, EU:C:2012:707, Rn. 90, 93 und 94, sowie vom 24. Februar 2022, Viva Telecom Bulgaria, C-257/20, EU:C:2022:125, Rn. 78, 82 und 83).

    Hingegen sind nationale Bestimmungen über Beteiligungen, die in der alleinigen Absicht der Geldanlage erfolgen, ohne dass auf die Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens Einfluss genommen werden soll, ausschließlich im Hinblick auf den freien Kapitalverkehr zu prüfen (Urteil vom 24. Februar 2022, Viva Telecom Bulgaria, C-257/20, EU:C:2022:125, Rn. 79 und 80 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2022 - C-694/20

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Zum anderen geht mit ihr das Erfordernis der Loyalität des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten einher (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-295/23
    Rn. 76 Zu den Maßnahmen, die nach Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, gehören u. a. solche, die geeignet sind, gebietsfremde Gesellschaften von Investitionen in einem Mitgliedstaat abzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth, C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 65).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

  • EuGH, 04.02.2020 - C-515/17

    Das Gericht hat rechtsfehlerhaft entschieden, dass das Bestehen eines …

  • EuGH, 17.03.2011 - C-372/09

    Peñarroja Fa - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier …

  • EuGH - C-563/18 (anhängig)

    Prokuratura Okregowa w Plocku

  • EuGH, 07.05.2019 - C-431/17

    Die griechische Regelung, die es einem Mönch, der in einem anderen Mitgliedstaat …

  • EuGH, 18.05.2017 - C-99/16

    Lahorgue - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • EuGH, 24.03.2022 - C-529/18

    PJ/ EUIPO - Rechtsmittel - Grundsätze des Unionsrechts - Art. 19 der Satzung des …

  • EuGH - C-113/16 (anhängig)

    Horváth

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE …

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf …

  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - …

  • EuGH, 10.05.2007 - C-492/04

    Lasertec - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 16.06.2015 - C-593/13

    Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren …

  • EuGH, 26.06.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 …

  • EuGH, 13.01.2022 - C-55/20

    Minister Sprawiedliwości - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - …

  • BGH, 22.07.2025 - AnwZ (Brfg) 36/24

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zulassung der Klägerin als …

    Rn. 62 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) stehen Art. 15 Abs. 2 Buchst. c und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG und Art. 63 AEUV einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der es unzulässig ist, dass Geschäftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf einen reinen Finanzinvestor übertragen werden, der nicht die Absicht hat, in der Gesellschaft eine in dieser Regelung bezeichnete berufliche Tätigkeit auszuüben (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - C-295/23, NJW 2025, 425 Rn. 47 ff.).

    Zwar fällt die Rechtsberatung, welche die von den Rechtsanwälten erbrachte Rechtsdienstleistung umfasst, in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie und liegt in der Beschränkung des Kreises der als Gesellschafter in Betracht kommenden Personen durch § 59i Abs. 1 Satz 1 BRAO eine Anforderung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der Dienstleistungsrichtlinie, die sich im Kern auf die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bezieht und damit unter Art. 15 Abs. 2 Buchst. c dieser Richtlinie fällt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - C-295/23, NJW 2025, 425 Rn. 59 f.).

    Die Wahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege, der Schutz der Rechtsuchenden und die ordnungsgemäße Ausübung des Rechtsanwaltsberufs stellen zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne von Art. 15 Abs. 3, Art. 4 Nr. 8 der Dienstleistungsrichtlinie in Verbindung mit deren 40. Erwägungsgrund dar und werden auch bei der Auslegung des Primärrechts durch den Gerichtshof als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - C-295/23, NJW 2025, 425 Rn. 65).

    Im Hinblick darauf, dass es den Mitgliedstaaten in Ermangelung einer Harmonisierung der für den Rechtsanwaltsberuf geltenden Berufs- und Standesregeln auf Unionsebene grundsätzlich freisteht, die Ausübung dieses Berufs in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln, steht ihnen insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - C-295/23, NJW 2025, 425 Rn. 72 f.).

    Zwar wird durch § 59i Abs. 1 Satz 1 BRAO der Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft beschränkt und letzterer der Zugang zu Kapital, das bei ihrer Gründung oder Entwicklung förderlich sein könnte, verwehrt, so dass eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - C-295/23, NJW 2025, 425 Rn. 77).

    Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die - wie hier - ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar sind, können jedoch durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten und nicht über das hinausgehen, was für die Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 - C-295/23, NJW 2025, 425 Rn. 78).

  • EuGH, 18.12.2025 - C-366/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Freier Dienstleistungsverkehr - …

    Rn. 48 Als Erstes ist zur Bestimmung, welche Grundfreiheit auf den Ausgangsrechtsstreicht anwendbar ist, auf den Gegenstand der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Maßnahme abzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 24 und 25, sowie vom 19. Dezember 2024, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft, C-295/23, EU:C:2024:1037, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-813/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie …

    {FN:28} Urteil vom 19. Dezember 2024, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft (C-295/23, EU:C:2024:1037, Rn. 67).
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23   

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https://dejure.org/2024,15449
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2006/123/EG - Beteiligung einer Handelsgesellschaft am Kapital einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft - Widerruf der Kammerzulassung der anwaltlichen ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 63 Abs. 1
    Widerruf der Kammerzulassung der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft wegen der Beteiligung einer Handelsgesellschaft am Kapital einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Generalanwalt kritisiert BRAO-Vorgaben zu Beteiligung an Rechtsanwaltsgesellschaften

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 01.03.2018 - C-297/16

    CMVRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:40} Vgl. entsprechend das Urteil Kommission/Österreich (Ziviltechniker), Rn. 104, unter Anführung des Urteils vom 1. März 2018, CMVRO (C-297/16, EU:C:2018:141, Rn. 86).

    Auch im Urteil vom 1. März 2018, CMVRO (C-297/16, EU:C:2018:141, Rn. 86), wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Inhaber nicht des gesamten, sondern nur eines begrenzten Teils des Kapitals die Kontrolle über die Gesellschaft ausüben können.

  • EuGH, 16.12.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:49} Urteil vom 16. Dezember 2010, Kommission/Frankreich (C-89/09, EU:C:2010:772, Rn. 86), unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in dieser Rechtssache (EU:C:2010:305).

    {FN:50} Wenn der Gerichtshof die im Urteil vom 16. Dezember 2010, Kommission/Frankreich (C-89/09, EU:C:2010:772), geprüfte Lösung für annehmbar erachtet hat, lag das daran, dass in jener Rechtssache die wichtigsten Entscheidungen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter erforderten, deren Stimmen mindestens drei Viertel der Geschäftsanteile ausmachten.

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    Sein privates Interesse an Gewinnerzielung wird somit durch seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt, da ein etwaiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder berufsrechtliche Regeln nicht nur den Wert seiner Investition, sondern auch seine eigene berufliche Existenz erschüttert." Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 37).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:26} Die Einbeziehung von Ärzten und Apothekern geht auf eine inhaltliche Erweiterung des § 59a BRAO infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Deutschland) vom 12. Januar 2016 (BVerfGE 141, 82) zurück.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:21} Urteil vom 19. Februar 2002, Wouters u. a. (C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 99), unter Anführung der Urteile vom 12. Juli 1984, Klopp (…107/83, EU:C:1984:270, Rn. 17), und vom 12. Dezember 1996, Reisebüro Broede (…C-3/95, EU:C:1996:487, Rn. 37).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:36} Urteil vom 14. September 2010, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission u. a. (C-550/07 P, EU:C:2010:512, Rn. 42).
  • EuGH, 08.12.2022 - C-694/20

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:34} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28, Hervorhebung nur hier), unter Anführung insbesondere des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich (CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 118 und 119).
  • EGMR, 06.12.2012 - 12323/11

    [FRE]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:34} Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (…C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28, Hervorhebung nur hier), unter Anführung insbesondere des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich (CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 118 und 119).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-209/18

    Kommission/ Österreich (Ingénieurs civils, agents de brevets et vétérinaires) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    Vgl. insoweit statt aller das Urteil vom 29. Juli 2019, Kommission/Österreich (Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte), C-209/18, EU:C:2019:632 (im Folgenden: Urteil Kommission/Österreich [Ziviltechniker]), Rn. 84. Die Beschränkung der Ausübung der Stimmrechte stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar (…Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 29), die ebenfalls unter Art. 15 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/123 fällt.
  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-295/23
    {FN:41} Statt aller Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth (C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 85).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 08.11.2012 - C-244/11

    Die griechische Regelung über die vorherige Genehmigung des Erwerbs von …

  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-218/19

    Onofrei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit …

  • EuGH - C-113/16 (anhängig)

    Horváth

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 13.07.2023 - C-106/22

    Das Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors mit Kies, Sand und Ton …

  • EuGH, 21.10.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 24.02.2022 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

  • EuGH, 16.02.2023 - C-707/20

    Gallaher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …

  • EuGH, 26.06.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 …

  • EuGH, 13.01.2022 - C-55/20

    Minister Sprawiedliwości - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - …

  • EuGH, 11.06.2020 - C-206/19

    KOB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 63 AEUV - …

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