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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 11.11.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1997 - C-359/95 P, C-379/95 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,941
EuGH, 11.11.1997 - C-359/95 P, C-379/95 P (https://dejure.org/1997,941)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1997 - C-359/95 P, C-379/95 P (https://dejure.org/1997,941)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1997 - C-359/95 P, C-379/95 P (https://dejure.org/1997,941)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag - Zurückweisung einer Beschwerde, die sowohl staatliche Maßnahmen als auch das Verhalten eines Privaten betrifft - Anwendbarkeit der Artikel 85 und 86 auf Unternehmen, die sich an die nationalen Rechtsvorschriften halten

  • Judicialis

    EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 90; ; Dekrets Nr. 74-954 vom 14. November 1974 über die Pferderennvereine Art. 13

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Ladbroke Racing

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Ladbroke Racing

  • EU-Kommission PDF

    Kommission und Frankreich / Ladbroke Racing

    EG-Vertrag, Artikel 85, 86 und 90
    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Beschwerde, in der gleichzeitig Zuwiderhandlungen gegen die Artikel 85 und 86 sowie gegen Artikel 90 des Vertrages angeführt werden - Zurückweisung der Beschwerde gemäß den Artikeln 85 und 86 vor Abschluß der ...

  • EU-Kommission

    Kommission und Frankreich / Ladbroke Racing

  • Wolters Kluwer

    Rechte bei der Organisation von Wetten für Pferderennen vom Typ der Totalisatorwette außerhalb von Rennplätzen; Zurückweisung einer Beschwerde, die sowohl staatliche Maßnahmen als auch das Verhalten eines Privaten betrifft ; Mißbrauch einer beherrschenden Stellung durch ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 85 ; EGV Art. 86 ; EGV Art. 90
    Verhältnis auf staatliche Maßnahmen und privates Verhalten gerichteter Beschwerden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Beschwerde, in der gleichzeitig Zuwiderhandlungen gegen die Artikel 85 und 86 sowie gegen Artikel 90 des Vertrages angeführt werden - Zurückweisung der Beschwerde gemäß den Artikeln 85 und 86 vor Abschluß der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission in einem Verfahren zur Anwendung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 759
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (9)

  • EuG, 18.09.1995 - T-548/93

    Organisation und Bereitstellung von Wettdiensten bei Pferderennen; Verstoß gegen …

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565) wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssache C-359/95 P) und die Französische Republik (Rechtssache C-379/95 P) haben mit Rechtsmittelschriften, die am 22. und 27. November 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1995, II-2565; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die in ihrem Schreiben vom 29. Juli 1993 enthaltene Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde der Ladbroke Racing Ltd (im folgenden: Ladbroke) gemäß den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag zurückgewiesen wurde (im folgenden: streitige Entscheidung), für nichtig erklärt hat.

    hilfsweise, wenn der Gerichtshof den Rechtsmitteln stattgibt, die Sache zu prüfen und über die Punkte der Klage von Ladbroke in der Rechtssache T-548/93, über die noch nicht entschieden worden ist, zu entscheiden oder die Sache zur Entscheidung über diese Punkte an das Gericht zurückzuverweisen.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    Dagegen sind die Artikel 85 und 86 des Vertrages anwendbar, wenn sich herausstellt, daß die nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehenlassen, der durch selbständige Verhaltensweisen der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, vom 10. Dezember 1985 in den Rechtssachen 240/82, 241/82, 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Slg. 1985, 3831, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-0000).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    Dagegen sind die Artikel 85 und 86 des Vertrages anwendbar, wenn sich herausstellt, daß die nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehenlassen, der durch selbständige Verhaltensweisen der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, vom 10. Dezember 1985 in den Rechtssachen 240/82, 241/82, 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Slg. 1985, 3831, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-0000).
  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    Dagegen sind die Artikel 85 und 86 des Vertrages anwendbar, wenn sich herausstellt, daß die nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehenlassen, der durch selbständige Verhaltensweisen der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, vom 10. Dezember 1985 in den Rechtssachen 240/82, 241/82, 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, Slg. 1985, 3831, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-0000).
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    In einem solchen Fall findet die Wettbewerbsbeschränkung nicht, wie diese Vorschriften voraussetzen, in selbständigen Verhaltensweisen der Unternehmen ihre Ursache (vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73, 55/73, 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn.
  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    18 bis 20, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88, Frankreich/Kommission, "Endgeräte", Slg. 1991, I-1223, Randnr. 55, und vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 20).
  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    18 bis 20, vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88, Frankreich/Kommission, "Endgeräte", Slg. 1991, I-1223, Randnr. 55, und vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 20).
  • EuGH, 20.03.1985 - 41/83

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    Die Artikel 85 und 86 des Vertrages gelten nämlich nur für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die die Unternehmen aus eigener Initiative an den Tag legen (vgl. zu Artikel 86 des Vertrages Urteile vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 873, Randnrn.
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel …

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
    Bevor die Kommission die streitige Entscheidung erließ, war eine von Ladbroke mit der Begründung erhobene Untätigkeitsklage, die Kommission habe es unterlassen, von ihren Befugnissen aus Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages Gebrauch zu machen, vom Gericht mit Urteil vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93 (Ladbroke/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnr. 37) als unzulässig abgewiesen worden (Randnr. 10 des angefochtenen Urteils).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

    Dagegen sind die Art. 81 EG und 82 EG anwendbar, wenn sich herausstellt, dass die nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehen lassen, der durch selbständige Verhaltensweisen der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (Urteil vom 11. November 1997, Kommission und Frankreich/Ladbroke Racing, C-359/95 P und C-379/95 P, Slg. 1997, I-6265, Randnrn.
  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

    In einem solchen Fall findet die Wettbewerbsbeschränkung nicht, wie diese Vorschrift voraussetzt, in selbständigen Verhaltensweisen der Unternehmen ihre Ursache (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1997, Kommission und Frankreich/Ladbroke Racing, C-359/95 P und C-379/95 P, Slg. 1997, I-6265, Randnr. 33 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Dagegen ist Art. 102 AEUV anwendbar, wenn sich herausstellt, dass die nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehen lassen, der durch selbständige Verhaltensweisen der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (vgl. Urteil Kommission und Frankreich/Ladbroke Racing, Randnr. 34).

  • BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24

    Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung …

    Wird Unternehmen ein wettbewerbswidriges Verhalten durch nationale Rechtsvorschriften vorgeschrieben oder bilden diese einen rechtlichen Rahmen, der jede Möglichkeit für ein Wettbewerbsverhalten der Unternehmen ausschließt, liegt keine unerlaubte Wettbewerbsbeschränkung vor (sogenannte state action defence, vgl. zu Art. 85 und 86 EGV in der bis 30. April 1999 geltenden Fassung: EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C-359/95 P, C-379/95 P, WuW 1998, 294 Rn. 33; zu Art. 102 AEUV EuGH…, Urteil vom 17. Februar 2011 - C-52/09, EuZW 2011, 339 Rn. 49; zu § 1 GWB: BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - KZR 39/19, WuW 2020, 209 Rn. 24 - Trassenentgelte I).
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Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1997 - C-379/95 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15700
EuGH, 11.11.1997 - C-379/95 P (https://dejure.org/1997,15700)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1997 - C-379/95 P (https://dejure.org/1997,15700)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1997 - C-379/95 P (https://dejure.org/1997,15700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 90; ; Dekrets Nr. 74-954 vom 14. November 1974 über die Pferderennvereine Art. 13

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Ladbroke Racing

    Wettbewerb

  • Wolters Kluwer

    Rechte bei der Organisation von Wetten für Pferderennen vom Typ der Totalisatorwette außerhalb von Rennplätzen; Zurückweisung einer Beschwerde, die sowohl staatliche Maßnahmen als auch das Verhalten eines Privaten betrifft ; Mißbrauch einer beherrschenden Stellung durch ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-379/95
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unterEuGH - 11.11.1997 - AZ: C 359/95 P.
  • EuG, 18.09.1995 - T-548/93

    Organisation und Bereitstellung von Wettdiensten bei Pferderennen; Verstoß gegen …

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-379/95
    Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-548/93 (Ladbroke Racing/Kommission) wird aufgehoben.
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Wird ihnen durch nationale Vorschriften ein Verhalten vorgeschrieben, das selbst jede Möglichkeit eines eigenen Wettbewerbsverhaltens auf ihrer Seite ausschließt, sind diese Vorschriften nicht anwendbar; auf sie kann hingegen dann zurückgegriffen werden, wenn die nationalen Vorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehen lassen, der durch selbständige Verhaltensweisen des Unternehmens verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - verb. Rs. C-359/95 und C-379/95, Slg. 1997, I-6265 - Ladbroke).
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 32/99

    Festbeträge; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

    Wird ihnen durch nationale Vorschriften ein Verhalten vorgeschrieben, das selbst jede Möglichkeit eines eigenen Wettbewerbsverhaltens auf ihrer Seite ausschließt, sind diese Vorschriften nicht anwendbar; auf sie kann hingegen dann zurückgegriffen werden, wenn die nationalen Vorschriften die Möglichkeit eines Wettbewerbs bestehen lassen, der durch selbständige Verhaltensweisen des Unternehmens verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - verb. Rs. C-359/95 und C-379/95, Slg. 1997, I-6265 - Ladbroke).
  • AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 1/06

    Antrag eines englischen Solicitors auf vorzeitige Zulassung zum Oberlandesgericht

    Entscheidend ist vorliegend jedoch, dass Art. 81 EG (früher 85) nur für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen gilt, die die Unternehmen aus eigener Initiative an den Tag legen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.11.1997, C-359/95 und C-379/95, Kommission und Frankreich ./. Ladbroke Racing Ltd., Rdnr. 33, 34).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99

    Entscheidung über den Rechtsweg im einstweiligen Verfügungsverfahren; Rechtsnatur …

    Wird den Unternehmen ein wettbewerbswidriges Verhalten durch nationale Rechtsvorsch riften vorgeschrieben oder bilden diese einen rechtlichen Rahmen, der selbst jede Möglichkeit für ein Wettbewerbsverhalten ihrerseits ausschließt, so sind Art. 85 und 86 nicht anwendbar In einem solchen Falle findet die Wettbewerbsbeschränkung nicht, wie diese Vorschriften voraussetzen, in selbständigen Verhaltensweisen der Unternehmen ihre Ursache" ( EuGH - Komm. und Franz. Rep./ Ladbroke Racing Ltd - verb. Rs. C359/95 und C-379/95 - Slg. 1997, I-6312).
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