Rechtsprechung
| EuGH, 14.03.2019 - C-557/17 (, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie / Y. Z., a.) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Y.Z. u.a. (betrug bei der Familienzusammenführung)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 16 Abs. 2 Buchst. a - Art. 17 - Entzug des Aufenthaltstitels eines Familienangehörigen eines Drittstaatsangehörigen - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten ...
- Europäischer Gerichtshof
Y.Z. u.a. (betrug bei der Familienzusammenführung)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 16 Abs. 2 Buchst. a - Art. 17 - Entzug des Aufenthaltstitels eines Familienangehörigen eines Drittstaatsangehörigen - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. März 2019. Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie gegen Y. Z. u. a. Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande). Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG ...
- doev.de
Y.Z. u.a. - Entziehung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten
- Informationsverbund Asyl und Migration
RL 2003/86/EG Art. 16 Abs. 2, RL 2003/109/EG Art. 9
Familienzusammenführung, Achtung des Familienlebens, Fälschung, gefälschte Dokumente, Aufenthaltstitel, Rücknahme, vorsätzliche Täuschung, Daueraufenthalt, Ermessen, Niederlande, Y.Z. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 16 Abs. 2 Buchst. a - Art. 17 - Entzug des Aufenthaltstitels eines Familienangehörigen eines Drittstaatsangehörigen - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Zum Zweck der Familienzusammenführung erlangte Aufenthaltserlaubnisse und die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten, die auf der Grundlage gefälschter Dokumente gewährt wurden, können auch dann ...
- lto.de (Kurzinformation)
Nach Aufenthaltsbetrug durch Vater: Auch Frau und Kind können Aufenthaltsrecht verlieren
- famrz.de (Kurzinformation)
Täuschung für Aufenthaltstitel: Entzug des abgeleiteten Aufenthaltsrechts
- juraforum.de (Kurzinformation)
Durch Täuschung erlangte Aufenthaltserlaubnis kann zurückgenommen werden
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
- EuGH, 14.03.2019 - C-557/17 (, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie / Y. Z., a.)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 484
- FamRZ 2019, 753
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 06.12.2012 - C-356/11
O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Insoweit muss der betreffende Mitgliedstaat gemäß Art. 17 dieser Richtlinie zuvor eine individualisierte Prüfung der Situation des betreffenden Familienangehörigen vornehmen und dabei alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81, …sowie vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43).Rn. 53 Zudem sollten, wie sich aus dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86 ergibt, Maßnahmen betreffend die Familienzusammenführung, wie solche zum Entzug der Familienangehörigen erteilten Aufenthaltstitel, in Übereinstimmung mit den Grundrechten - insbesondere dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - getroffen werden, das in Art. 7 der Charta verankert ist, der Rechte enthält, die den in Art. 8 Abs. 1 der EMRK garantierten Rechten entsprechen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 44, sowie vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 75 und 76).
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 68 Diese Auslegung wird auch durch das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil vom 18. Dezember 2008, Altun (C-337/07, EU:C:2008:744), nicht in Frage gestellt.Rn. 69 In jenem Urteil hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem die Familienangehörigen eines türkischen Staatsangehörigen ein eigenes Aufenthaltsrecht im Sinne von Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erlangt haben, dieses Recht durch Unregelmäßigkeiten, die in der Vergangenheit das Aufenthaltsrecht des betreffenden Arbeitnehmers beeinträchtigt haben - wobei sich entsprechende Unregelmäßigkeiten im vorliegenden Fall aus dem betrügerischen Verhalten dieses Arbeitnehmers ergeben haben - nicht mehr in Frage gestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, EU:C:2008:744, Rn. 56, 57 und 59).
- EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 47 Aus dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86 ergibt sich nämlich, dass mit ihr das allgemeine Ziel verfolgt wird, die Integration Drittstaatsangehöriger, d. h. der Zusammenführenden, in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem im Wege der Familienzusammenführung ein Familienleben ermöglicht wird (Urteil vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit muss der betreffende Mitgliedstaat gemäß Art. 17 dieser Richtlinie zuvor eine individualisierte Prüfung der Situation des betreffenden Familienangehörigen vornehmen und dabei alle zu berücksichtigenden Interessen ausgewogen und sachgerecht bewerten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81, sowie vom 21. April 2016, Khachab, C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43).
- EuGH, 06.02.2018 - C-359/16
Die nationalen Gerichte dürfen im Fall eines Betrugs die …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können sich die Rechtsunterworfenen jedoch nicht in betrügerischer Weise auf die Rechtsvorschriften der Union berufen, da der Grundsatz des Verbots von Betrug einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, der von den Rechtsunterworfenen zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2018, Altun u. a., C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 48 und 49, …sowie vom 11. Juli 2018, Kommission/Belgien, C-356/15, EU:C:2018:555, Rn. 99). - EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 53 Zudem sollten, wie sich aus dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86 ergibt, Maßnahmen betreffend die Familienzusammenführung, wie solche zum Entzug der Familienangehörigen erteilten Aufenthaltstitel, in Übereinstimmung mit den Grundrechten - insbesondere dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - getroffen werden, das in Art. 7 der Charta verankert ist, der Rechte enthält, die den in Art. 8 Abs. 1 der EMRK garantierten Rechten entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 44, …sowie vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 75 und 76). - EuGH, 22.11.2017 - C-251/16
Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Die Versagung oder der Entzug eines Rechts wegen betrügerischer Tätigkeiten ist nur die bloße Folge der Feststellung, dass im Fall von Betrug die objektiven Voraussetzungen für die Erlangung dieses Rechts in Wirklichkeit nicht erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2017, Cussens u. a., C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 32). - EuGH, 11.07.2018 - C-356/15
Kommission/ Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können sich die Rechtsunterworfenen jedoch nicht in betrügerischer Weise auf die Rechtsvorschriften der Union berufen, da der Grundsatz des Verbots von Betrug einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, der von den Rechtsunterworfenen zu beachten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2018, Altun u. a., C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 48 und 49, sowie vom 11. Juli 2018, Kommission/Belgien, C-356/15, EU:C:2018:555, Rn. 99). - EuGH, 04.06.2015 - C-579/13
Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 63 Zudem ergibt sich aus den Erwägungsgründen 2, 4, 6 und 12 der Richtlinie 2003/109, dass diese darauf abzielt, die Integration von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen, die in den Mitgliedstaaten langfristig und rechtmäßig ansässig sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Tahir, C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 32, vom 4. Juni 2015, P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46, …sowie vom 2. September 2015, CGIL und INCA, C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21), und zu diesem Ziel die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen an die anzugleichen, über die die Unionsbürger verfügen, u. a. dadurch, dass die Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen herbeigeführt wird. - EuGH, 17.07.2014 - C-469/13
Um die unionsrechtlich geregelte Rechtsstellung eines langfristig …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 63 Zudem ergibt sich aus den Erwägungsgründen 2, 4, 6 und 12 der Richtlinie 2003/109, dass diese darauf abzielt, die Integration von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen, die in den Mitgliedstaaten langfristig und rechtmäßig ansässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Tahir, C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 32…, vom 4. Juni 2015, P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46, …sowie vom 2. September 2015, CGIL und INCA, C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21), und zu diesem Ziel die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen an die anzugleichen, über die die Unionsbürger verfügen, u. a. dadurch, dass die Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen herbeigeführt wird. - EuGH, 02.09.2015 - C-309/14
CGIL und INCA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Rn. 63 Zudem ergibt sich aus den Erwägungsgründen 2, 4, 6 und 12 der Richtlinie 2003/109, dass diese darauf abzielt, die Integration von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen, die in den Mitgliedstaaten langfristig und rechtmäßig ansässig sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Tahir, C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 32…, vom 4. Juni 2015, P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46, sowie vom 2. September 2015, CGIL und INCA, C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21), und zu diesem Ziel die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen an die anzugleichen, über die die Unionsbürger verfügen, u. a. dadurch, dass die Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen herbeigeführt wird.
- EuGH, 12.09.2024 - C-63/23
Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs nach den Urteilen vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat (…C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 62 bis 64), und vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 51 bis 55), ergebe sich aber, dass die Behörden vor Erlass einer die Familienzusammenführung betreffenden Entscheidung alle besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilen müssten und dass automatische Entscheidungen ausgeschlossen seien.Rn. 60 Hinsichtlich dieser letztgenannten Situation ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Verlust des Aufenthaltstitels von Familienangehörigen aufgrund von Umständen, auf die sie keinen Einfluss haben, den Grundsatz widerspiegelt, nach dem das Aufenthaltsrecht der betreffenden Familienangehörigen im Einklang mit den in den Rn. 40 und 41 des vorliegenden Urteils angeführten Zielen der Richtlinie 2003/86 - solange die betreffenden Familienmitglieder keinen eigenen Aufenthaltstitel auf der Grundlage von Art. 15 der Richtlinie erlangt haben - ein Recht ist, das sich von dem des Zusammenführenden ableitet und dessen Integration fördern soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 47).
Rn. 61 In Anbetracht der zentralen Bedeutung des Zusammenführenden in dem mit der Richtlinie 2003/86 geschaffenen System entspricht es den mit dieser Richtlinie verfolgten Zielen und der ihr zugrunde liegenden Logik, dass es grundsätzlich Auswirkungen auf das Verfahren der Familienzusammenführung und insbesondere auf die seinen Familienangehörigen erteilten Aufenthaltstitel haben kann, wenn der Zusammenführende seinen Aufenthaltstitel verliert oder dieser nicht verlängert wird (vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 46).
Es ist somit a priori gerechtfertigt, dass die seinen Familienangehörigen auf Grundlage der Richtlinie 2003/86 erteilten Aufenthaltstitel ebenfalls entzogen werden können bzw. deren Verlängerung abgelehnt werden kann, ohne dass sich diese Familienangehörigen auf "besonders schwierige Umstände" im Sinne von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie berufen könnten, nur weil sie den Grund für die Entziehung nicht zu vertreten haben (vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 48).
Rn. 76 Folglich darf die Versagung eines Aufenthaltstitels nicht automatisch erfolgen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 51, …und vom 12. Dezember 2019, G. S. und V. G. [Gefährdung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 65).
Es lässt sich allerdings nicht ausschließen, dass diese Gesichtspunkte in Zusammenschau mit weiteren Umständen im Zusammenhang mit dem Familienleben der betroffenen Personen - welche im Ausgangsverfahren aber wohl nicht geltend gemacht wurden - dazu beitragen können, die Gewährung eines eigenen Aufenthaltstitels nach Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie zu rechtfertigen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 54 und 55).
- EuGH, 20.01.2022 - C-432/20
Ein Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig …
Insbesondere hat er gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie nachzuweisen, dass er über feste und regelmäßige Einkünfte verfügt, die ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen dieses Mitgliedstaats für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen (Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 59).Rn. 36 Was als Drittes und Letztes das mit der Richtlinie 2003/109 verfolgte Ziel betrifft, ergibt sich erstens aus ihren Erwägungsgründen 2, 4, 6 und 12, dass sie darauf abzielt, die Integration von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen, die in den Mitgliedstaaten langfristig und rechtmäßig ansässig sind, und zu diesem Zweck die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen an die Rechte anzugleichen, über die die Unionsbürger verfügen, u. a. dadurch, dass die Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen herbeigeführt wird (Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 63).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur …
Zur Richtlinie 2003/86 vgl. insoweit u. a. Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 53).{FN:117} Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:125} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:126} Vgl. Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 53).
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur …
Bei der Bewertung der zunächst durch die Eltern der Antragstellerin als ihre gesetzliche Vertreterin begangenen Täuschungshandlungen und der bewussten Ausnutzung der Täuschungshandlungen durch die Antragstellerin nach Erreichen der Volljährigkeit ist zu berücksichtigen, dass der zuletzt durch Täuschung erlangte Aufenthaltstitel, nämlich die Niederlassungserlaubnis mit einem besonderen Aufenthaltsstatus, zurückgenommen werden konnte und auch durch den Antragsgegner bereits zurückgenommen worden ist (vgl. zur Rücknahme von durch Täuschung erlangten Aufenthaltstiteln EuGH, Urteil vom 14. März 2019 - C-557/17 -, juris). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 47), entschieden hat, folgt aus dem Ziel der Richtlinie 2003/86, das sich aus dem vierten Erwägungsgrund ergibt, sowie aus einer Gesamtbetrachtung dieser Richtlinie, insbesondere von deren Art. 13 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 3, dass, solange die betreffenden Familienangehörigen keinen eigenen Aufenthaltstitel auf der Grundlage von Art. 15 dieser Richtlinie erlangt haben, ihr Aufenthaltsrecht ein vom Aufenthaltsrecht des betreffenden Zusammenführenden abgeleitetes Recht ist, das dazu bestimmt ist, dessen Integration zu fördern.{FN:68} Aus dem Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 54), ergibt sich, dass die Aufenthaltsdauer des Kindes und seines Elternteils im Aufnahmemitgliedstaat, das Alter des Kindes bei der Einreise in diesen Staat und der mögliche Umstand, dass es dort aufgezogen wurde und eine Ausbildung erhalten hat, sowie das Vorliegen familiärer, wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Bindungen des Kindes und des Elternteils zu und in diesem Mitgliedstaat berücksichtigt werden können.
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur …
Es handelt sich um die nächstliegende Möglichkeit, dem geltenden Recht Nachdruck zu verleihen und eine Begünstigung von Rechtsverstößen zu vermeiden (BVerfG…, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24-69, Rn. 63 - 65; vgl. auch zum Unionsrecht im Anwendungsbereich der Zusammenführungsrichtlinie: EuGH, Urteil vom 14. März 2019 - C-557/17 -, Rn. 134, juris: "Angesichts der mit der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten verbundenen umfassenden Rechte ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten gegen Betrug wirksam vorgehen können, indem sie dem Begünstigten die auf einer Täuschung beruhende Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten entziehen"). - Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-279/20
Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …
{FN:40} Vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2019, Y.Z. u. a. (Betrug bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 51 bis 53). - Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Land Oberösterreich (Aide au logement) - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie …
{FN:21} Vgl. auch Urteil vom 14. März 2019, Y.Z. u. a. (Betrug bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 63), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass die Richtlinie 2003/109, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 2, 4, 6 und 12 ergibt, darauf abzielt, die Integration von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen, die in den Mitgliedstaaten langfristig und rechtmäßig ansässig sind, und zu diesem Ziel die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen an die Rechte anzugleichen, über die die Unionsbürger verfügen, u. a. dadurch, dass die Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen herbeigeführt wird. - Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-432/20
Landeshauptmann von Wien (Perte du statut de résident de longue durée) - Vorlage …
{FN:29} Vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. (Täuschung bei der Familienzusammenführung) (C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 64), zum auf einer Täuschung beruhenden Entzug der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten. - EuGH, 25.11.2020 - C-303/19
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les …
Die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlaubt es dem Begünstigten somit, in den von Art. 11 der Richtlinie 2003/109 genannten Bereichen und unter den in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen eine Gleichbehandlung zu erfahren (Urteil vom 14. März 2019, Y. Z. u. a. [Täuschung bei der Familienzusammenführung], C-557/17, EU:C:2019:203, Rn. 63). - Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-14/23
Perle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-63/23
Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-303/19
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Y.Z. u.a. (betrug bei der Familienzusammenführung)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Rücknahme des Aufenthaltstitels oder Verlust der Rechtsstellung wegen ...
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Y.Z. u.a. (betrug bei der Familienzusammenführung)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Rücknahme des Aufenthaltstitels oder Verlust der Rechtsstellung wegen ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Rücknahme des Aufenthaltstitels oder Verlust der Rechtsstellung wegen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
- EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (33)
- EuGH, 06.02.2018 - C-359/16
Die nationalen Gerichte dürfen im Fall eines Betrugs die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
Rn. 21 Im Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 50 bis 53), hat der Gerichtshof ausgeführt: "Die Feststellung eines Betrugs beruht auf einem Bündel übereinstimmender Indizien, aus denen sich das Vorliegen eines objektiven und eines subjektiven Elements ergibt."{FN-VERWEIS:17} Das objektive Element besteht in der Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Erlangung des im Unionsrecht vorgesehenen Vorteils{FN-VERWEIS:18}.Wenn sich somit herausstellen sollte, dass die in diesem Artikel aufgestellte Voraussetzung mangels dieser Dokumente nicht erfüllt war, wäre das für die Feststellung des Betrugs in der Definition durch das Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63), erforderliche objektive Element nachgewiesen.
Rn. 24 Was das für die Feststellung des Betrugs erforderliche subjektive Element angeht, besteht dieses gemäß der im Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 52), enthaltenen, auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens angewendeten, Definition in der Absicht des Betreffenden, die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu umgehen, um den damit verbundenen Vorteil zu erlangen.
Rn. 41 Wie jedoch in den Nr. 21 und 22 der vorliegenden Schlussanträge ausgeführt, verlangt die Feststellung eines Betrugs, wie sich aus dem Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 50), ergibt, die Feststellung eines Bündels übereinstimmender Indizien, aus denen sich das Vorliegen eines objektiven und eines subjektiven Elements ergibt.
Folglich waren die in dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen in der Person von Mutter und Sohn nicht erfüllt, so dass das für die Feststellung des Betrugs erforderliche objektive Element im Sinne des Urteils vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 51), nachgewiesen ist.
Rn. 45 Was das für die Feststellung des Betrugs erforderliche subjektive Element angeht, besteht dieses nach der im Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 52), gegebenen Definition, angewendet auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens, in der Absicht des Antragstellers, die Voraussetzungen für die Gewährung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zu umgehen, um den damit verbundenen Vorteil zu erlangen.
{FN:11} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 49, Betrug durch die Verwendung einer Bescheinigung über den Anschluss an die Sozialversicherung, die eine Vermutung der Ordnungsmäßigkeit nach europäischem Recht begründet), vom 22. November 2017, Cussens u. a. (…C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 27), vom 22. Dezember 2010, Bozkurt (…C-303/08, EU:C:2010:800, Rn. 47, Urkundendelikt in Verbindung mit den Voraussetzungen für den Aufenthalt eines türkischen Wanderarbeitnehmers), vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, Mehrwertsteuerbetrug), vom 23. September 2003, Akrich (…C-109/01, EU:C:2003:491, Rn. 57, Scheinehe mit einem Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats), vom 9. März 1999, Centros (…C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 24, freier Dienstleistungsverkehr), vom 7. Juli 1992, Singh (…C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 24, Freizügigkeit der Arbeitnehmer), sowie vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen (…33/74, EU:C:1974:131, Rn. 13, freier Dienstleistungsverkehr).
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 51).
{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 52).
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 53 und 58).
- EuGH, 22.11.2017 - C-251/16
Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von …
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{FN:11} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (…C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 49, Betrug durch die Verwendung einer Bescheinigung über den Anschluss an die Sozialversicherung, die eine Vermutung der Ordnungsmäßigkeit nach europäischem Recht begründet), vom 22. November 2017, Cussens u. a. (C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 27), vom 22. Dezember 2010, Bozkurt (…C-303/08, EU:C:2010:800, Rn. 47, Urkundendelikt in Verbindung mit den Voraussetzungen für den Aufenthalt eines türkischen Wanderarbeitnehmers), vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, Mehrwertsteuerbetrug), vom 23. September 2003, Akrich (…C-109/01, EU:C:2003:491, Rn. 57, Scheinehe mit einem Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats), vom 9. März 1999, Centros (…C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 24, freier Dienstleistungsverkehr), vom 7. Juli 1992, Singh (…C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 24, Freizügigkeit der Arbeitnehmer), sowie vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen (…33/74, EU:C:1974:131, Rn. 13, freier Dienstleistungsverkehr).{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2017, Cussens u. a. (C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 27, 28 und 30), und vom 5. Juli 2007, Kofoed (…C-321/05, EU:C:2007:408, Rn. 38 bis 48).
{FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2017, Cussens u. a. (C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 35), vom 4. Juni 2009, Pometon (…C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 28), vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 56), und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 93).
{FN:14} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2017, Cussens u. a. (C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 34).
- EuGH, 06.12.2012 - C-356/11
O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof im Urteil vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 72), ausgeführt, dass Gegenstand der nach der Richtlinie 2003/86 geforderten Einzelfallprüfung der Anträge auf Familienzusammenführung grundsätzlich die Einkünfte des Zusammenführenden und nicht diejenigen des Drittstaatsangehörigen sind, für den ein Aufenthaltsrecht beantragt wird.{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (…C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81), und meine Schlussanträge in den Rechtssachen C und A (C-257/17, EU:C:2018:503, Nr. 75) sowie K und B (C-380/17, EU:C:2018:504, Nr. 70).
{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 75 und 76), und vom 4. März 2010, Chakroun (…C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 44).
- EuGH, 17.07.2014 - C-469/13
Um die unionsrechtlich geregelte Rechtsstellung eines langfristig …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
Rn. 48 Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 30 und 34), ausgeführt, dass die in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/109 aufgestellte Voraussetzung eines ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats während der letzten fünf Jahre vor der Stellung des entsprechenden Antrags eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach dieser Richtlinie ist.{FN:36} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 32…, vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 2. September 2015, CGIL und INCA (C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21).
{FN:37} Wie sich aus dem Urteil vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 34), ergibt, kann ein Drittstaatsangehöriger einen Antrag nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/109 zwecks Erlangung dieser Rechtsstellung nur dann stellen, wenn er selbst persönlich die Voraussetzung des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats während der letzten fünf Jahre vor der Stellung des entsprechenden Antrags erfüllt.
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …
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{FN:11} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (…C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 49, Betrug durch die Verwendung einer Bescheinigung über den Anschluss an die Sozialversicherung, die eine Vermutung der Ordnungsmäßigkeit nach europäischem Recht begründet), vom 22. November 2017, Cussens u. a. (…C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 27), vom 22. Dezember 2010, Bozkurt (…C-303/08, EU:C:2010:800, Rn. 47, Urkundendelikt in Verbindung mit den Voraussetzungen für den Aufenthalt eines türkischen Wanderarbeitnehmers), vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, Mehrwertsteuerbetrug), vom 23. September 2003, Akrich (…C-109/01, EU:C:2003:491, Rn. 57, Scheinehe mit einem Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats), vom 9. März 1999, Centros (C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 24, freier Dienstleistungsverkehr), vom 7. Juli 1992, Singh (…C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 24, Freizügigkeit der Arbeitnehmer), sowie vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen (…33/74, EU:C:1974:131, Rn. 13, freier Dienstleistungsverkehr).{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52), und vom 9. März 1999, Centros (C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 25).
- EGMR, 23.06.2008 - 1638/03
Maslov ./. Österreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
{FN:32} Vgl. u. a. Urteile des EGMR vom 18. Oktober 2006, Üner/Niederlande (Große Kammer) (CE:ECHR:2006:1018JUD004641099, § 58), vom 23. Juni 2008, Maslov (Große Kammer) (CE:ECHR:2008:0623JUD000163803, §§ 73, 74 und 86) (Der Kläger war im Jahr 1990 im Alter von sechs Jahren in Österreich angekommen und hatte den Rest seiner Kindheit und seiner Jugendzeit in diesem Land verbracht.), und vom 23. September 2010, Bousarra/Frankreich (CE:ECHR:2010:0923JUD002567207, §§ 46 und 47).{FN:33} Vgl. z. B. Urteil des EGMR vom 23. Juni 2008, Maslov (Große Kammer) (CE:ECHR:2008:0623JUD000163803, §§ 96 und 97), in dem festgestellt wurde, dass die Bindungen des Klägers an sein Herkunftsland Bulgarien angesichts dessen, dass er zum Zeitpunkt seiner Rückführung nicht Bulgarisch sprach, dass seine Familie der türkischen Gemeinschaft in Bulgarien angehörte, und er weder kyrillisch lesen noch schreiben konnte, da er niemals in Bulgarien zur Schule gegangen war, schwach waren, sowie das Urteil des EGMR vom 30. November 1999, Baghli/Frankreich (CE:ECHR:1999:1130JUD003437497, § 48), in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem er festgestellt hatte, dass der Kläger nicht dargetan hatte, dass er enge Beziehungen zu seinen in Frankreich lebenden Eltern, Brüdern oder Schwestern unterhielt, dass er seine algerische Staatsangehörigkeit beibehalten hatte, dass er die arabische Sprache kannte, dass er seinen Wehrdienst in seinem Herkunftsland geleistet hatte, dass er sich mehrfach in den Ferien dorthin begeben hatte und dass er niemals die Absicht bekundet hatte, Franzose zu werden, zu dem Ergebnis gelangte, dass sich gezeigt habe, dass der Kläger, auch wenn sich seine familiären und sozialen Bindungen im Wesentlichen in Frankreich befanden, andere Bindungen zu seinem Geburtsland bewahrt hatte als nur die Staatsangehörigkeit.
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
{FN:11} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (…C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 49, Betrug durch die Verwendung einer Bescheinigung über den Anschluss an die Sozialversicherung, die eine Vermutung der Ordnungsmäßigkeit nach europäischem Recht begründet), vom 22. November 2017, Cussens u. a. (…C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 27), vom 22. Dezember 2010, Bozkurt (…C-303/08, EU:C:2010:800, Rn. 47, Urkundendelikt in Verbindung mit den Voraussetzungen für den Aufenthalt eines türkischen Wanderarbeitnehmers), vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, Mehrwertsteuerbetrug), vom 23. September 2003, Akrich (…C-109/01, EU:C:2003:491, Rn. 57, Scheinehe mit einem Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats), vom 9. März 1999, Centros (…C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 24, freier Dienstleistungsverkehr), vom 7. Juli 1992, Singh (…C-370/90, EU:C:1992:296, Rn. 24, Freizügigkeit der Arbeitnehmer), sowie vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen (…33/74, EU:C:1974:131, Rn. 13, freier Dienstleistungsverkehr).{FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2017, Cussens u. a. (…C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 35), vom 4. Juni 2009, Pometon (…C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 28), vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 56), und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 93).
- EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (…C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48), sowie vom 9. Juli 2015, K und A (…C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60).{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (…C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 75 und 76), und vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 44).
- EuGH, 14.12.2000 - C-110/99
Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
{FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2017, Cussens u. a. (…C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 35), vom 4. Juni 2009, Pometon (…C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 28), vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 56), und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 93).{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52), und vom 9. März 1999, Centros (…C-212/97, EU:C:1999:126, Rn. 25).
- EuGH, 21.04.2016 - C-558/14
Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 4. März 2010, Chakroun (…C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 48), sowie vom 9. Juli 2015, K und A (…C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 60).{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 43), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (…C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 81), und meine Schlussanträge in den Rechtssachen C und A (C-257/17, EU:C:2018:503, Nr. 75) sowie K und B (C-380/17, EU:C:2018:504, Nr. 70).
- EuGH, 04.06.2015 - C-579/13
Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte …
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Kol / Land Berlin
- EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
- EuGH, 03.12.1974 - 33/74
Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
- EuGH, 09.07.2015 - C-153/14
Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer …
- EGMR, 09.10.2003 - 48321/99
SLIVENKO v. LATVIA
- EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of …
- EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER …
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
- EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
- EuGH, 05.07.2007 - C-321/05
Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, …
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
- EuGH, 27.09.2001 - C-63/99
DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND …
- EGMR, 30.11.1999 - 34374/97
- EuGH, 04.06.2009 - C-158/08
Pometon - Zollkodex der Gemeinschaften -Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Schutz gegen …
- EGMR, 19.02.1998 - 26102/95
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17
K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-257/17
Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das …
- EuGH, 02.09.2015 - C-309/14
CGIL und INCA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig …
- EGMR, 09.12.2010 - 16327/05
GEZGINCI c. SUISSE
- EGMR, 23.09.2010 - 25672/07
BOUSARRA c. FRANCE
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1997 - C-285/95
Suat Kol gegen Land Berlin. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des …
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