Rechtsprechung
| EuGH, 13.09.2018 - C-358/16, C-594/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
UBS Europe u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 3 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Aberkennung des guten beruflichen Leumunds - Fälle, die unter das ...
- Europäischer Gerichtshof
UBS Europe u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 3 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Aberkennung des guten beruflichen Leumunds - Fälle, die unter das ...
- Europäischer Gerichtshof
UBS Europe u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 3 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Aberkennung des guten beruflichen Leumunds - Fälle, die unter das ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 13. September 2018. UBS Europe SE und Alain Hondequin et consorts gegen DV u. a. Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative (Luxemburg). Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 3 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Aberkennung des guten beruflichen Leumunds - Fälle, die unter das ...
- datenbank.nwb.de
Zugang zu Informationen durch Finanzaufsichtsbehörden zur Sicherstellung der Verteidigungsrechte oder für die Zwecke ihrer Verwendung im Rahmen eines zivil- oder handelsrechtlichen Verfahrens
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
MARI - Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur Sicherstellung der Verteidigungsrechte oder für die Zwecke ihrer Verwendung im Rahmen eines zivil- oder handelsrechtlichen Verfahrens Zugang zu Informationen zu gewähren, die unter das ...
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
UBS Europe u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 3 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Aberkennung des guten beruflichen Leumunds - Fälle, die unter das ...
- lto.de (Kurzinformation)
Verschwiegenheitspflicht der Finanzaufsichtsbehörden: Abwägung der strikten Geheimhaltungspflicht mit Informationsinteressen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Finanzaufsichtsbehörden können zu Preisgabe unter Berufsgeheimnis fallender Informationen verpflichtet sein
- versr.de (Kurzinformation)
Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur Sicherstellung der Verteidigungsrechte oder für die Zwecke ihrer Verwendung im Rahmen eines zivil- oder handelsrechtlichen Verfahrens Zugang zu Informationen zu gewähren, die unter das Berufsgeheimnis ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
UBS Europe u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 3 - Tragweite der Pflicht der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses - Aberkennung des guten beruflichen Leumunds - Fälle, die unter das ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16
- EuGH, 13.09.2018 - C-358/16, C-594/16
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 31 Aus dem zweiten Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt sich, dass mit ihr eine Harmonisierung in dem Umfang vorgenommen werden soll, der notwendig ist, um Anlegern ein hohes Schutzniveau zu bieten und Wertpapierfirmen das Erbringen von Dienstleistungen in der gesamten Union auf der Grundlage der Herkunftslandaufsicht zu gestatten (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 26).Rn. 32 Ferner geht aus dem zweiten Satz des 63. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/39 hervor, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Anbetracht zunehmender grenzüberschreitender Tätigkeiten einander die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zweckdienlichen Informationen übermitteln sollen, um eine wirksame Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 27).
Rn. 33 Die Mitgliedstaaten haben daher nach Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die Tätigkeit von Wertpapierfirmen ständig überwachen, um sich zu vergewissern, dass diese ihren Pflichten nachkommen (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 28).
Rn. 34 Nach Art. 50 Abs. 1 und 2 der Richtlinie müssen die zuständigen Behörden über alle für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse verfügen, einschließlich des Rechts, Unterlagen aller Art einzusehen und von jeder Person Auskünfte zu verlangen (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 29).
Rn. 35 Überdies schreibt Art. 56 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vor, dass die zuständigen Behörden den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten Amtshilfe leisten und dass sie insbesondere Informationen austauschen und bei Ermittlungen oder der Überwachung zusammenarbeiten (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 30).
Rn. 36 Das wirksame Funktionieren des in den vorstehenden Randnummern kurz beschriebenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen, das auf einer Überwachung innerhalb eines Mitgliedstaats und dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten beruht, erfordert es, dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 31).
Rn. 37 Wie u. a. aus dem letzten Satz des 63. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2004/39 hervorgeht, könnte das Fehlen eines solchen Vertrauens die reibungslose Übermittlung der vertraulichen Informationen gefährden, die zur Ausübung der Überwachungstätigkeit erforderlich sind (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 32).
Rn. 38 Daher stellt Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 zum Schutz nicht nur der speziellen Interessen der unmittelbar betroffenen Firmen, sondern auch des allgemeinen Interesses am normalen Funktionieren der Unionsmärkte für Finanzinstrumente die Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 33).
Rn. 39 Insoweit hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass Art. 54 der Richtlinie 2004/39 einen allgemeinen Grundsatz aufstellt, wonach die Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen verboten ist, und dass er die speziellen Fälle, in denen dieses allgemeine Verbot ausnahmsweise der Übermittlung oder Verwendung solcher Informationen nicht entgegensteht, abschließend aufführt (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 38).
Rn. 65 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass das in Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie aufgestellte allgemeine Verbot der Weitergabe vertraulicher Informationen die den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen betrifft, die erstens nicht öffentlich zugänglich sind und bei deren Weitergabe zweitens die Gefahr einer Beeinträchtigung der Interessen der natürlichen oder juristischen Person, die sie geliefert hat, oder der Interessen Dritter oder des ordnungsgemäßen Funktionierens des vom Unionsgesetzgeber durch den Erlass der Richtlinie 2004/39 geschaffenen Systems zur Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen bestünde (Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 35).
- EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 55 Um die Wahrung dieses Grundrechts in der Union zu gewährleisten, verpflichtet Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist (Urteil vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 78).Rn. 60 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, gewahrt werden müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, EU:C:1979:36, Rn. 9…, vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, EU:C:2003:524, Rn. 19, und vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 83).
Rn. 62 Jedoch sind nach ständiger Rechtsprechung die Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (…Urteile vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, EU:C:2010:146, Rn. 63, und vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 84).
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 50 Aus den Erläuterungen zur Charta, die nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta bei ihrer Auslegung zu berücksichtigen sind (Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 47), ergibt sich, dass die Art. 47 und 48 der Charta den Schutz, der durch die Art. 6 und 13 EMRK verliehen ist, gewährleisten.Rn. 53 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach einem allgemeinen Auslegungsgrundsatz ein Unionsrechtsakt so weit wie möglich in einer seine Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise und im Einklang mit dem gesamten Primärrecht und insbesondere mit den Bestimmungen der Charta auszulegen ist (Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 48).
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Zu diesen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Personen, internen Schriftstücken der Behörde, die die Handlung erlassen hat, und anderen vertraulichen Informationen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 68, …und vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 49).Rn. 67 Zu den Unterlagen, die in die Ermittlungsakte aufzunehmen sind, ist darauf hinzuweisen, dass sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, dass es zwar nicht Sache allein der Behörde, die die Beschwerdepunkte mitteilt und die Entscheidung über die Verhängung einer Sanktion trifft, sein kann, die für die Verteidigung der betroffenen Person nützlichen Schriftstücke zu bestimmen, sie jedoch vom Verwaltungsverfahren die Bestandteile ausschließen darf, die in keinem Zusammenhang mit den Sach- und Rechtsausführungen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte stehen und folglich für die Untersuchung nicht erheblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.05.2017 - C-682/15
Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 51 Darüber hinaus ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung finden und die Anwendbarkeit des Unionsrechts die Anwendbarkeit der durch die Charta garantierten Grundrechte umfasst (Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diesen Schutz kann ein Verwaltungsunterworfener gegen einen ihn belastenden Rechtsakt geltend machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51 und 52).
- EGMR, 01.06.2010 - 22978/05
Gäfgen - Folter bei polizeilicher Vernehmung; Kindesentführung; Geständnis trotz …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 59 Zweitens ist, was das in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankerte Recht auf ein faires Verfahren betrifft, darauf hinzuweisen, dass die Achtung der Verteidigungsrechte einen besonderen Aspekt des Rechts auf ein faires Verfahren darstellt (vgl. in diesem Sinne EGMR, 1. Juni 2010, Gäfgen/Deutschland, CE:ECHR:2010:0601JUD002297805, § 169, …sowie Urteil vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 48). - EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 60 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, gewahrt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, EU:C:1979:36, Rn. 9…, vom 2. Oktober 2003, ARBED/Kommission, C-176/99 P, EU:C:2003:524, Rn. 19, …und vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 83). - EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 69 So obliegt es im Fall eines Konflikts zwischen einerseits dem Interesse der von einem sie beschwerenden Rechtsakt betroffenen Person, über die notwendigen Informationen zu verfügen, um von ihren Verteidigungsrechten in vollem Umfang Gebrauch machen zu können, und andererseits den im Zusammenhang mit der Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stehenden Interessen den zuständigen Behörden oder Gerichten, für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen diesen einander gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.12.2015 - C-419/14
Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 28 Als Erstes ist zu den Fallgestaltungen, die von der Wendung "Fälle, die unter das Strafrecht fallen" im Sinne von Art. 54 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2004/39 in Verbindung mit Art. 41 der Charta erfasst werden, festzustellen, dass sich aus dem Wortlaut der letzteren Bestimmung eindeutig ergibt, dass sich diese nicht an die Mitgliedstaaten, sondern ausschließlich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union richtet (Urteile vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 83, und vom 9. März 2017, Doux, C-141/15, EU:C:2017:188, Rn.60). - EuGH, 09.11.2017 - C-298/16
Ispas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-358/16
Rn. 63 Solche Beschränkungen können u. a. den gebotenen Schutz der Vertraulichkeit oder des Geschäftsgeheimnisses betreffen, der durch den Zugang zu bestimmten Informationen und Dokumenten beeinträchtigt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2017, Ispas, C-298/16, EU:C:2017:843, Rn. 36). - EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
- EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …
- EuGH, 20.03.2018 - C-537/16
Garlsson Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG …
- EuGH, 18.03.2010 - C-317/08
Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …
- EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …
- EuGH, 02.10.2003 - C-176/99
DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER …
- EuGH, 09.03.2017 - C-141/15
Doux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - Art. 15 …
- EuGH, 22.04.2010 - C-346/08
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 22.04.2015 - C-357/13
Drukarnia Multipress - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …
- BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18
5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …
Dieses weite Verständnis folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (…vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeinde Hillegom/Hillenius - Rn. 27…, vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann u.a. - Rn. 31…, vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 31, 46 und vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS - Rn. 38).Unbeachtlich ist, ob der Antrag auf Informationszugang vor Erlass des strafgerichtlichen Urteils gegen die Verantwortlichen der P. GmbH gestellt worden ist; für die Zwecke des Strafverfahrens sollten und sollen die Informationen nicht verwendet werden (…vgl. auch EuGH, Urteile vom 12. November 2014 - C-140/13, Altmann u.a. - Rn. 39 ff. und vom 13. September 2018 - C-358/16, UBS - Rn. 44).
- EuGH, 01.12.2022 - C-564/21
Bundesrepublik Deutschland (Accès au dossier en matière d'asile) - Vorlage zur …
Notwendige Ergänzung der wirksamen Inanspruchnahme dieser Rechte ist die Akteneinsicht (Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 59 bis 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Grundrechte - wie die Wahrung der Verteidigungsrechte gemäß Art. 47 der Charta, einschließlich des Rechts auf Offenlegung der für die Verteidigung relevanten Unterlagen - allerdings nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 62 und 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Zu ihnen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Personen, internen Schriftstücken der Behörde, die den Rechtsakt erlassen hat, und anderen vertraulichen Informationen (Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Zu den Unterlagen, die in die Ermittlungsakte aufzunehmen sind, ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es zwar nicht Sache allein der Behörde, die die beschwerende Entscheidung erlassen hat, sein kann, die für die Verteidigung der betreffenden Person nützlichen Schriftstücke zu bestimmen; sie darf jedoch die Bestandteile ausschließen, die in keinem Zusammenhang mit den diese Entscheidung tragenden tatsächlichen und rechtlichen Aspekten stehen und folglich für die Entscheidung nicht erheblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das vorlegende Gericht wird jedoch zu prüfen haben, ob es dem Gemeinwohl dienende Ziele gibt (…siehe oben, Rn. 37 und 38), die der Offenlegung dieser Metadaten entgegenstehen; insoweit wird das Gericht einen Ausgleich zwischen den Verteidigungsrechten des Antragstellers und den Interessen an der Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen anstreben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2020 - C-245/19
Richtlinie 2011/16/EU - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der …
Rn. 57 Was als Erstes die Frage betrifft, ob einer solchen Person bei Vorliegen einer solchen Entscheidung das durch Art. 47 der Charta garantierte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf zuzuerkennen ist, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (…Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, sowie vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 56).
- BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18
5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …
Dieses weite Verständnis folgt aus dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer wirksamen Überwachung der Tätigkeit von Wertpapierunternehmen, was auch den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der zuständigen Behörden bedingt (…vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - C-110/84 [ECLI:EU:C:1985:495], Gemeinde Hillegom/Hillenius - Rn. 27…, vom 12. November 2014 - C-140/13 [ECLI:EU:C:2014:2362], Altmann u.a. - Rn. 31…, vom 19. Juni 2018 - C-15/16 [ECLI:EU:C:2018:464], Baumeister - Rn. 31, 46 und vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS - Rn. 38).Unbeachtlich ist, ob der Antrag auf Informationszugang vor Erlass des strafgerichtlichen Urteils gegen die Verantwortlichen der P. GmbH gestellt worden ist; für die Zwecke des Strafverfahrens sollten und sollen die Informationen nicht verwendet werden (…vgl. auch EuGH, Urteile vom 12. November 2014 - C-140/13, Altmann u.a. - Rn. 39 ff. und vom 13. September 2018 - C-358/16, UBS - Rn. 44).
- EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
PI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 …
Rn. 56 Zu Art. 41 der Charta, auf den die zweite und die dritte Frage abzielen, ist festzustellen, dass er sich, wie aus seinem Wortlaut eindeutig hervorgeht, nicht an die Mitgliedstaaten richtet, sondern ausschließlich an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.03.2026 - C-477/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …
Rn. 59 Zum einen stellt das Recht auf Einsicht in die Akten insbesondere die notwendige Ergänzung der wirksamen Inanspruchnahme der Verteidigungsrechte dar (Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und die Verwaltungen der Mitgliedstaaten sind, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, verpflichtet, die Verteidigungsrechte der Adressaten von Entscheidungen, die deren Interessen spürbar beeinträchtigen, zu wahren (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 65 Jedoch sind nach ständiger Rechtsprechung die Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 66 Solche Beschränkungen können nämlich u. a. den gebotenen Schutz der Vertraulichkeit oder des Geschäftsgeheimnisses betreffen, der durch den Zugang zu bestimmten Informationen und Dokumenten beeinträchtigt werden könnte (vgl. Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2026 - C-158/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der …
in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 68).So obliegt es im Fall eines Konflikts zwischen einerseits dem Interesse der von einem sie beschwerenden Rechtsakt betroffenen Person, über die notwendigen Informationen zu verfügen, um von ihren Verteidigungsrechten in vollem Umfang Gebrauch machen zu können, und andererseits den im Zusammenhang mit der Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stehenden Interessen den zuständigen Behörden oder Gerichten, für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen diesen einander gegenüberstehenden Interessen vorzunehmenUrteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 69).
- BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Hinweisgeberverfahren; Informantenschutz; …
Rn. 25 § 9 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KWG füllt entgegen der Auffassung der Beklagten keine dem nationalen Recht vom Unionsrecht überlassenen Regelungsspielräume aus (siehe zur autonomen und einheitlichen Auslegung der entsprechenden Vorschriften Schlussanträge der Generalanwältin vom 26. Juli 2017 im Verfahren - C-358/16 [ECLI:EU:C:2017:606], UBS Europe - Rn. 35).Sie betrifft "die Weiterleitung oder Verwendung vertraulicher Informationen zur Verweisung zwecks strafrechtlicher Verfolgung an ein Gericht sowie die entsprechende Durchführung oder Verhängung strafrechtlicher Sanktionen" (EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-358/16 [ECLI:EU:C:2018:715], UBS Europe - Rn. 41, 44).
- EuGH, 16.10.2019 - C-189/18
Glencore Agriculture Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Rn. 54 Zudem muss dem Steuerpflichtigen, wie der Generalanwalt in den Nrn. 59 und 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, Zugang zu denjenigen Dokumenten ermöglicht werden, die nicht unmittelbar dazu dienen, die Entscheidung der Steuerverwaltung zu stützen, aber für die Ausübung der Verteidigungsrechte zweckdienlich sein können, insbesondere entlastende Gesichtspunkte, die die Steuerverwaltung möglicherweise zusammengetragen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715' Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 22.11.2023 - T-302/20
Abwicklung von Banco Popular: Den betroffenen Anteilseignern und Gläubigern stand …
Rn. 181 Wie jedoch oben in Rn. 150 dargelegt, sind nach ständiger Rechtsprechung die Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 182 Solche Beschränkungen können u. a. den gebotenen Schutz der Vertraulichkeit oder des Geschäftsgeheimnisses betreffen, der durch den Zugang zu bestimmten Informationen und Dokumenten beeinträchtigt werden könnte (vgl. Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 183 Im Fall eines Konflikts zwischen einerseits dem Interesse der von einem sie beschwerenden Rechtsakt betroffenen Person, über die notwendigen Informationen zu verfügen, um von ihren Verteidigungsrechten in vollem Umfang Gebrauch machen zu können, und andererseits den im Zusammenhang mit der Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stehenden Interessen obliegt es den zuständigen Behörden oder Gerichten, für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen diesen einander gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen (vgl. Urteil vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …
- BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 21.19
Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-158/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-351/20
Dragnea/ Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-412/21
Dual Prod - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuer - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-245/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene …
- EuGH, 30.01.2025 - C-511/23
Caronte & Tourist - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …
- EuGH, 21.09.2023 - C-210/22
Stappert Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung …
- EuGH, 30.01.2025 - C-510/23
Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20
Orde van Vlaamse Balies u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-189/18
Glencore Agriculture Hungary - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
- EuG, 21.06.2023 - T-571/17
UG/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17
Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-437/19
État luxembourgeois (Informations sur un groupe de contribuables) - Vorlage zur …
- EuG, 17.04.2024 - T-183/23
Schutz personenbezogener Daten - Beschwerde von Nutzern eines sozialen Netzwerks …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21
Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21
DELTA STROY 2003 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-346/23
Banco de Santander (Représentation des consommateurs individuels) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-492/22
CJ (Décision de remise différée en raison de poursuites pénales) - Vorlage zur …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 13.09.2018 - C-594/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Buccioni
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2013/36/EU - Art. 53 Abs. 1 - Geheimhaltungspflicht der nationalen Behörden, die Kreditinstitute beaufsichtigen - Kreditinstitut, dessen Zwangsabwicklung angeordnet wurde - Weitergabe vertraulicher ...
- Europäischer Gerichtshof
Buccioni
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2013/36/EU - Art. 53 Abs. 1 - Geheimhaltungspflicht der nationalen Behörden, die Kreditinstitute beaufsichtigen - Kreditinstitut, dessen Zwangsabwicklung angeordnet wurde - Weitergabe vertraulicher ...
- Europäischer Gerichtshof
Buccioni
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2013/36/EU - Art. 53 Abs. 1 - Geheimhaltungspflicht der nationalen Behörden, die Kreditinstitute beaufsichtigen - Kreditinstitut, dessen Zwangsabwicklung angeordnet wurde - Weitergabe vertraulicher ...
- Betriebs-Berater
Weitergabe vertraulicher Informationen in bei Zwangsabwicklung eines Kreditinstituts
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Weitergabe vertraulicher Informationen in bei Zwangsabwicklung eines Kreditinstituts
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Buccioni
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2013/36/EU - Art. 53 Abs. 1 - Geheimhaltungspflicht der nationalen Behörden, die Kreditinstitute beaufsichtigen - Kreditinstitut, dessen Zwangsabwicklung angeordnet wurde - Weitergabe vertraulicher ...
- lto.de (Kurzinformation)
Verschwiegenheitspflicht der Finanzaufsichtsbehörden: Abwägung der strikten Geheimhaltungspflicht mit Informationsinteressen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Buccioni
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2013/36/EU - Art. 53 Abs. 1 - Geheimhaltungspflicht der nationalen Behörden, die Kreditinstitute beaufsichtigen - Kreditinstitut, dessen Zwangsabwicklung angeordnet wurde - Weitergabe vertraulicher ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
- EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 19.06.2018 - C-15/16
Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Rn. 27 Die wirksame Umsetzung der in den vorstehenden Randnummern kurz beschriebenen Regelung über die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, die der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Richtlinie 2013/36 eingeführt hat und die auf einer Überwachung innerhalb eines Mitgliedstaats und dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden mehrerer Mitgliedstaaten beruht, erfordert es, dass sowohl die beaufsichtigten Kreditinstitute als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 31).Rn. 28 Das Fehlen eines solchen Vertrauens könnte nämlich die reibungslose Übermittlung der vertraulichen Informationen gefährden, die zur Ausübung der Beaufsichtigung erforderlich sind (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 32).
Rn. 29 Daher stellt Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36 zum Schutz nicht nur der speziellen Interessen der unmittelbar betroffenen Kreditinstitute, sondern auch des allgemeinen Interesses insbesondere an der Stabilität des Finanzsystems innerhalb der Union die Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 33).
Rn. 30 Schließlich werden die speziellen Fälle, in denen der in Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36 aufgestellte allgemeine Grundsatz des Verbots der Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen ihrer Übermittlung oder Verwendung ausnahmsweise nicht entgegensteht, in dieser Richtlinie abschließend aufgeführt (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 38).
- EuGH, 12.11.2014 - C-140/13
Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Rn. 36 Diese Auslegung wird auch nicht durch die Erwägungen in Rn. 39 des Urteils vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362), in Frage gestellt, wonach der Rechtsstreit, um den es in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, ging, nicht im Rahmen zivil- oder handelsrechtlicher Verfahren geführt wurde, die von Personen angestrengt wurden, die den Zugang zu vertraulichen Informationen über eine Wertpapierfirma, die sich in Liquidation befand, beantragt hatten.Im Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362), war der Gerichtshof nämlich nicht ersucht, die Frage zu beantworten, um die es im vorliegenden Verfahren geht, da dieses Urteil die Auslegung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (…ABl. 2004, L 145, S. 1) in einem Kontext betraf, der sich auf nationaler Ebene durch eine tatsächliche und verfahrensrechtliche Situation auszeichnete, die sich von der des Ausgangsverfahrens unterscheidet.
- EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Rn. 39 Es ist jedenfalls Sache der zuständigen Behörden und Gerichte, das Interesse des Antragstellers, über die in Rede stehenden Informationen zu verfügen, gegen die Interessen an der Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit dieser geheimhaltungspflichtigen Informationen abzuwägen, bevor jede einzelne der erbetenen vertraulichen Informationen weitergegeben wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.07.2017 - C-213/15
Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Rn. 20 Soweit das vorlegende Gericht auch sowohl auf Art. 15 AEUV als auch auf Art. 22 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1024/2013 abstellt, ist zu bemerken, dass die Auslegung dieser Bestimmungen, aus deren Wortlaut eindeutig hervorgeht, dass sie nicht an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer, C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 51 und 52), im Ausgangsverfahren, das einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten betrifft, die sich im Besitz der BdI befinden, irrelevant ist. - EuGH, 22.04.2010 - C-346/08
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Rn. 37 Allerdings sind nach gefestigter Rechtsprechung die in der Richtlinie 2013/36 vorgesehenen Ausnahmen vom allgemeinen Verbot der Weitergabe vertraulicher Informationen eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-346/08, EU:C:2010:213, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18
5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …
Hierauf bezogene nachvollziehbare Darlegungen sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil - wie auch der EuGH wiederholt betont hat (…Urteile vom 12. November 2014 - C-140/13, Altmann u.a. - Rn. 31…, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 und vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27) - die Vorschriften über das von den Aufsichtsbehörden zu wahrende Berufsgeheimnis und damit die strikte Beachtung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten zur Funktionsfähigkeit einer effektiven Aufsichtstätigkeit beitragen, indem sie die Kooperationsbereitschaft der beaufsichtigten Unternehmen fördern (…allg. Ansicht, siehe etwa Möllers/Wenninger, in: Kölner Kommentar zu WpHG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 6 f.).Dort ist dem Anliegen Rechnung zu tragen, "dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben" (…EuGH, Urteile vom 12. November 2014 - C-140/13, Altmann u.a. - Rn. 31…, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 und vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - Rn. 27).
Darüber hinaus trägt die Rechtsprechung des EuGH dem Anliegen des Anlegerschutzes insbesondere ausweislich des Urteils vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - durchaus Rechnung (…siehe unten Rn. 57).
Rn. 57 bb) Eine Prüfung möglicher Folgen, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - für den Rechtsstreit ergeben können, ist dem Verwaltungsgerichtshof vorbehalten.
- BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18
5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …
Hierauf bezogene nachvollziehbare Darlegungen sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil - wie auch der EuGH wiederholt betont hat (…Urteile vom 12. November 2014 - C- 140/13, Altmann u.a. - Rn. 31…, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 und vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27) - die Vorschriften über das von den Aufsichtsbehörden zu wahrende Berufsgeheimnis und damit die strikte Beachtung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten zur Funktionsfähigkeit einer effektiven Aufsichtstätigkeit beitragen, indem sie die Kooperationsbereitschaft der beaufsichtigten Unternehmen fördern (…allg. Ansicht, siehe etwa Möllers/Wenninger, in: Kölner Kommentar zu WpHG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 6 f.).Dort ist dem Anliegen Rechnung zu tragen, "dass sowohl die überwachten Firmen als auch die zuständigen Behörden sicher sein können, dass die vertraulichen Informationen grundsätzlich auch vertraulich bleiben" (…EuGH, Urteile vom 12. November 2014 - C- 140/13, Altmann u.a. - Rn. 31…, vom 19. Juni 2018 - C-15/16, Baumeister - Rn. 31 und vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - Rn. 27).
Rn. 61 bb) Eine Prüfung möglicher Folgen, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 13. September 2018 - C-594/16, Buccioni - für den Rechtsstreit ergeben können, ist dem Verwaltungsgerichtshof vorbehalten.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19
J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …
{FN:78} Vgl. entsprechend die nachvollziehbar weitere Auffassung des Gerichtshofs zur Auslegung des Ausdrucks "in zivil- oder handelsrechtlichen Verfahren weitergegeben werden [dürfen]" im Hinblick darauf, ob diese Verfahren tatsächlich bereits anhängig sein müssen, im Urteil vom 13. September 2018, Buccioni (C-594/16, EU:C:2018:717, Rn. 35).
- VGH Hessen, 15.04.2020 - 6 A 1293/13
Zugang zu Unterlagen der BaFin
Auch eine Prüfung möglicher Folgen, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 13. September 2018 (- C-594/16 - Buccioni -) für den Rechtsstreit ergeben könnten, sei dem Verwaltungsgerichtshof vorbehalten. - BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 20.19
BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Hinweisgeberverfahren; Informantenschutz; …
Dieses Geheimnis, das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - Rn. 31 ff.) von der Vorschrift über das Berufsgeheimnis in Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates - MiFID I - (ABl. L 145 S. 1) in Bezug auf die Aufsicht über Wertpapierfirmen erfasst wird (nunmehr geregelt in Art. 76 Abs. 1 MiFID II), ist in Art. 53 CRD IV in gleicher Weise für die Aufsicht über Kreditinstitute normiert (siehe EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27 ff.). - EuG, 06.10.2021 - T-827/17
Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im …
Rn. 276 Insoweit ist zunächst zu bemerken, dass, worauf der Gerichtshof in Rn. 30 des Urteils vom 13. September 2018, Buccioni (C-594/16, im Folgenden: Urteil Buccioni, EU:C:2018:717), hingewiesen hat, die speziellen Fälle, in denen der in Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36 aufgestellte allgemeine Grundsatz des Verbots der Weitergabe der den zuständigen Behörden vorliegenden vertraulichen Informationen ihrer Übermittlung oder Verwendung ausnahmsweise nicht entgegensteht, in dieser Richtlinie abschließend aufgeführt werden. - BVerwG, 30.10.2019 - 10 C 21.19
Streit um Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für …
Dieses Geheimnis, das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteil vom 19. Juni 2018 - C-15/16 - Rn. 31 ff.) von der Vorschrift über das Berufsgeheimnis in Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates - MiFID I - (ABl. L 145 S. 1) in Bezug auf die Aufsicht über Wertpapierfirmen erfasst wird (nunmehr geregelt in Art. 76 Abs. 1 MiFID II), ist in Art. 53 CRD IV in gleicher Weise für die Aufsicht über Kreditinstitute normiert (siehe EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-594/16 [ECLI:EU:C:2018:717], Buccioni - Rn. 27 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Buccioni
Vorabentscheidungsersuchen - Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Geheimhaltungspflicht - Insolvenz oder Zwangsabwicklung von Kreditinstituten - Weitergabe vertraulicher Informationen in zivil- oder ...
- Europäischer Gerichtshof
Buccioni
Vorabentscheidungsersuchen - Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen - Geheimhaltungspflicht - Insolvenz oder Zwangsabwicklung von Kreditinstituten - Weitergabe vertraulicher Informationen in zivil- oder ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
- EuGH, 13.09.2018 - C-594/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-140/13
Altmann u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 2 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:25} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362).{FN:26} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31).
{FN:27} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 32).
{FN:29} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 38).
{FN:30} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 39).
{FN:32} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2168, Nr. 52).
{FN:33} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2168, Nr. 56).
{FN:34} Der Gerichtshof hat dies als eine der drei Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Art. 54 Abs. 2 der Richtlinie 2004/39 bezeichnet: vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 38).
{FN:38} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 14 und 15).
{FN:45} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2168, Nrn. 43 bis 45).
{FN:47} Zur Vorläuferregelung von Art. 53 Abs. 1, nämlich Art. 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie des Rates, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (…110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27); zu Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 bis 33).
- EuGH, 12.11.2014 - C-140/13
Altmann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:25} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362).{FN:26} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31).
{FN:27} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 32).
{FN:29} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 38).
{FN:30} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 39).
{FN:34} Der Gerichtshof hat dies als eine der drei Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Art. 54 Abs. 2 der Richtlinie 2004/39 bezeichnet: vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 38).
{FN:38} Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 14 und 15).
{FN:47} Zur Vorläuferregelung von Art. 53 Abs. 1, nämlich Art. 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie des Rates, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (…110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27); zu Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 bis 33).
- EuGH, 11.12.1985 - 110/84
Gemeente Hillegom / Hillenius
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:14} Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495).{FN:15} Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 28 und 29).
{FN:16} Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 33).
{FN:44} Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 33).
{FN:47} Zur Vorläuferregelung von Art. 53 Abs. 1, nämlich Art. 12 Abs. 1 der Ersten Richtlinie des Rates, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1985, Hillenius (110/84, EU:C:1985:495, Rn. 27); zu Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39 vgl. Urteil vom 12. November 2014, Altmann u. a. (…C-140/13, EU:C:2014:2362, Rn. 31 bis 33).
- EuGH, 18.07.2017 - C-213/15
Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:8} Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer (C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 49).{FN:10} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer (C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 52).
- EuGH, 12.10.2004 - C-222/02
DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
Vgl. dagegen die völlig andere Fallgestaltung im Urteil vom 12. Oktober 2004, Paul u. a. (C-222/02, EU:C:2004:606), zu der Frage, ob mehrere Richtlinien, einschließlich der Ersten Richtlinie des Rates, einer nationalen Regelung entgegenstanden, wonach der Einzelne keinen Ersatz des durch eine unzureichende Aufsicht der Aufsichtsbehörde entstandenen Schadens verlangen konnte. - Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-15/16
Baumeister - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Märkte für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:41} Vgl. jüngst die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (C-15/16, EU:C:2017:958, Nrn. 64 und 65). - Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16
UBS Europe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:28} Zu dieser Ausnahme vgl. jüngst die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache UBS Europe u. a. (C-358/16, EU:C:2017:606). - EuGH, 13.09.2016 - C-165/14
Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
Vgl. auch Urteil vom 26. Februar 2015, Matei (…C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 39 bis 41), oder vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 29 bis 31). - EuGH, 23.01.2018 - C-179/16
Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
{FN:4} Urteil vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 45). - EuGH, 18.12.2007 - C-64/05
Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2018 - C-594/16
Mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (…ABl. 2001, L 145, S. 43) wurde die sogenannte "Urheberregel" abgeschafft (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, EU:C:2007:802, Rn. 56), so dass es für die Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1049/2001 entscheidend darauf ankommt, ob das Dokument sich im Besitz eines Organs befindet, unabhängig davon, wer sein Urheber ist. - EuGH, 26.02.2015 - C-143/13
Matei - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen …
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-239/18
Saatgut-Treuhandverwaltung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pflanzensorten - …
{FN:12} Vgl. z. B. meine Schlussanträge in der Rechtssache Buccioni (C-594/16, EU:C:2018:425, Nr. 32).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".