Rechtsprechung
| EuGH, 01.08.2025 - C-600/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Royal Football Club Seraing
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 EUV - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist - Art. 47 der Charta der Grundrechte der ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 EUV - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist - Art. 47 der Charta der Grundrechte der ...
- Betriebs-Berater
Royal Football Club Seraing - Recht auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Schiedssprüche des Sportschiedsgerichts für u. a. Klubs und Spieler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 EUV - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist - Art. 47 der Charta der Grundrechte der ...
- rechtsportal.de
Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch des Sportschiedsgerichts (CAS); Entscheidung eines Organs eines internationalen Sportverbands zur Verhängung einer Sanktion
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Fußball: Der Gerichtshof erkennt u. a. den Klubs und den Spielern das Recht auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Schiedssprüche des Sportschiedsgerichts zu
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Schiedssprüche des Sportgerichts (Court of Arbitration for Sport - CAS) unterliegen der Kontrolle der nationalen Gerichte
- lto.de (Kurzinformation)
EuGH schränkt CAS ein: Gerichte dürfen Sportschiedssprüche prüfen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Der CAS ist nicht mehr Endstation: Schiedssprüche im Profisport müssen überprüfbar bleiben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schiedssprüche des Sportschiedsgerichts CAS sind der Kontrolle der staatlichen Gerichte unterworfen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Royal Football Club Seraing
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Royal Football Club Seraing
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
- EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Papierfundstellen
- NJW 2025, 2751
- EuZW 2025, 1056
- SchiedsVZ 2025, 186
- SpuRt 2025, 472
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (41)
- EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 81 In gleicher Weise hat der Gerichtshof festgestellt, dass Einzelne die Möglichkeit haben, eine Vereinbarung zu schließen, mit der in klaren und deutlichen Worten die mit ihr in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ganz oder zum Teil einem Schiedsorgan zugewiesen werden, anstelle des Gerichts, das nach den ohne eine solche Vereinbarung anwendbaren Vorschriften für sie zuständig gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).Rn. 82 Sobald jedoch der durch eine solche Vereinbarung eingeführte oder bestimmte Schiedsmechanismus im gesamten Unionsgebiet oder in einem Teil davon im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Gebiet angewandt werden soll, muss dieser Mechanismus so konzipiert und angewandt werden, dass zum einen seine Vereinbarkeit mit den für die Struktur der justiziellen Architektur in der Union maßgebenden Grundsätzen und zum anderen die tatsächliche Einhaltung der öffentlichen Ordnung der Union sichergestellt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 188 und 189).
In Anbetracht der Möglichkeit für den Einzelnen, unter den in Rn. 82 dieses Urteils genannten Voraussetzungen ein Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen, und der Erfordernisse der Wirksamkeit des Schiedsverfahrens kann die gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen nämlich wirksam beschränkt sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 35…, vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 34, und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).
Rn. 85 Den von Schiedssprüchen betroffenen Einzelnen muss es jedoch jedenfalls möglich bleiben, von einem Gericht, das alle Anforderungen nach Art. 267 AEUV erfüllt, eine Überprüfung der Frage zu erwirken, ob die betreffenden Schiedssprüche mit den Grundsätzen und Bestimmungen vereinbar sind, die zur öffentlichen Ordnung der Union gehören und im Rahmen des betreffenden Rechtsstreits relevant sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 37, und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).
Rn. 88 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Grundsätzen und Bestimmungen, die Teil der öffentlichen Ordnung der Union sind, u. a. die Art. 101 und 102 AEUV, die unmittelbare Wirkung haben und in der Person des Einzelnen Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36 bis 39, und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 192 und 193).
Rn. 91 Aus diesem Grund hat der Gerichtshof festgestellt, dass in Fällen, in denen diese Rechtsstreitigkeiten mit der Ausübung eines Sports als wirtschaftliche Tätigkeit im Unionsgebiet zusammenhängen, der Möglichkeit für die betroffenen Einzelnen, eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Frage zu erwirken, ob die im Rahmen dieser Rechtsstreitigkeiten ergangenen Schiedssprüche mit den zur öffentlichen Ordnung der Union gehörenden Grundsätzen und Bestimmungen vereinbar sind, ganz besondere Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193 und 195).
Rn. 92 In Anbetracht der Satzungen und Vorrechte von Sportverbänden wie der FIFA ist nämlich davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme solcher Schiedsmechanismen diesen Einzelnen einseitig aufgezwungen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193, 195 und 225; EGMR, 2. Oktober 2018, Mutu und Pechstein/Schweiz, CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, §§ 109 bis 115).
Rn. 95 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass diese rechtliche Autonomie es nicht rechtfertigen kann, dass die Ausübung der Befugnisse solcher Verbände dazu führt, dass die Möglichkeit für den Einzelnen eingeschränkt wird, sich auf die Rechte und Freiheiten zu berufen, die ihm das Unionsrecht verleiht und die Teil der öffentlichen Ordnung der Union sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 75, und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 196 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Erfordernis selbst impliziert aber, dass die Achtung dieser Rechte und Freiheiten Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein kann, erst recht, wenn die Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit den betreffenden Einzelnen aufgezwungen wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36 bis 39, sowie vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 192 und 193).
Rn. 104 Insbesondere müssen die betroffenen Einzelnen, wenn es um einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln geht, bei diesen Gerichten nicht nur beantragen können, diesen Verstoß festzustellen und den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Schadens anzuordnen, sondern auch, das diesen Verstoß begründende Verhalten abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 200 und 201).
Rn. 106 Daraus folgt zum einen, dass die betroffenen Einzelnen die Möglichkeit haben müssen, bei jedem nationalen Gericht, das wirksam mit der Frage befasst wurde, ob ein Schiedsspruch mit den Grundsätzen und Bestimmungen der öffentlichen Ordnung der Union vereinbar ist, zu beantragen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache einstweilige Anordnungen zu ihren Gunsten zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 201).
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss - Wettbewerb - Anwendung des Artikels 81 EG (früher Artikel 85) von …
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
In Anbetracht der Möglichkeit für den Einzelnen, unter den in Rn. 82 dieses Urteils genannten Voraussetzungen ein Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen, und der Erfordernisse der Wirksamkeit des Schiedsverfahrens kann die gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen nämlich wirksam beschränkt sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 35…, vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 34, …und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).Rn. 85 Den von Schiedssprüchen betroffenen Einzelnen muss es jedoch jedenfalls möglich bleiben, von einem Gericht, das alle Anforderungen nach Art. 267 AEUV erfüllt, eine Überprüfung der Frage zu erwirken, ob die betreffenden Schiedssprüche mit den Grundsätzen und Bestimmungen vereinbar sind, die zur öffentlichen Ordnung der Union gehören und im Rahmen des betreffenden Rechtsstreits relevant sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 37, …und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).
Rn. 87 Es kann nämlich nicht zugelassen werden, dass sich Einzelne durch die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens über Grundsätze und Bestimmungen des Primär- oder Sekundärrechts der Union hinwegsetzen können, die für die durch die Verträge geschaffene Rechtsordnung wesentlich sind oder für die Erfüllung der Aufgaben der Union von grundlegender Bedeutung sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36, …und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 37).
Rn. 88 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Grundsätzen und Bestimmungen, die Teil der öffentlichen Ordnung der Union sind, u. a. die Art. 101 und 102 AEUV, die unmittelbare Wirkung haben und in der Person des Einzelnen Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36 bis 39, …und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 192 und 193).
Dieses Erfordernis selbst impliziert aber, dass die Achtung dieser Rechte und Freiheiten Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein kann, erst recht, wenn die Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit den betreffenden Einzelnen aufgezwungen wird (vgl. entsprechend Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36 bis 39, …sowie vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 192 und 193).
Für die Mitgliedstaaten geht die letztgenannte Verpflichtung ihrerseits mit der Verpflichtung einher, sicherzustellen, dass diese Personen die Möglichkeit haben, die Vereinbarkeit der Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Union überprüfen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 37).
- EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 71 Die Anerkennung des in Art. 47 der Charta garantierten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf in einem bestimmten Einzelfall setzt u. a. voraus, dass sich die Person, die es geltend macht, auf durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten beruft (Urteile vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 34, …und vom 29. Juli 2024, protectus, C-185/23, EU:C:2024:657, Rn. 71).Rn. 74 Was erstens die in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV aufgestellte Pflicht betrifft, so bedeutet diese, dass alle zum Gerichtssystem der Mitgliedstaaten gehörenden Einrichtungen, die als "Gerichte" im Sinne des Unionsrechts zur Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts berufen sein können, den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gerecht werden müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 40, und vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 40).
Insoweit ist zu betonen, dass das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren, das das Schlüsselelement des durch die Verträge geschaffenen Gerichtssystems darstellt, einen Dialog von Gericht zu Gericht zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten einführt, der die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll und damit die Sicherstellung seiner Kohärenz, seiner vollen Geltung und seiner Autonomie sowie letztlich des eigenen Charakters des durch die Verträge geschaffenen Rechts ermöglicht (…Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176, …sowie Urteile vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 37, und vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 73).
Rn. 119 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV, da er zum einen klar und präzise formuliert und zum anderen an keine Bedingung geknüpft ist, unmittelbare Wirkung (…Urteile vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 250, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 58, …und vom 6. März 2025, D. K. [Entbindung eines Richters von seinen Verpflichtungen], C-647/21 und C-648/21, EU:C:2025:143, Rn. 90).
Die Befugnis, unmittelbar zum Zeitpunkt der Anwendung des Unionsrechts alles Erforderliche zu tun, um eine nationale Bestimmung oder Praxis beiseitezulassen, die unter Umständen ein Hindernis für die volle Wirksamkeit der Normen mit unmittelbarer Wirkung des Unionsrechts bildet, ist nämlich Bestandteil des Amts des Unionsrichters, das dem nationalen Gericht obliegt, das im Rahmen seiner Zuständigkeit diese Normen anzuwenden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 59 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 54 Insoweit ergebe sich zwar aus der Rechtsprechung, die aus den Urteilen vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107), und vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), hervorgegangen sei, dass Einzelne vereinbaren könnten, die Streitigkeiten, die zwischen ihnen entstehen könnten, einem Schiedsorgan zuzuweisen, doch dürfe dies die volle Achtung, die kohärente Auslegung und die wirksame Anwendung des Unionsrechts im Unionsgebiet nicht beeinträchtigen.Insoweit ist zu betonen, dass das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren, das das Schlüsselelement des durch die Verträge geschaffenen Gerichtssystems darstellt, einen Dialog von Gericht zu Gericht zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten einführt, der die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll und damit die Sicherstellung seiner Kohärenz, seiner vollen Geltung und seiner Autonomie sowie letztlich des eigenen Charakters des durch die Verträge geschaffenen Rechts ermöglicht (…Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 176, sowie Urteile vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 37, …und vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 73).
Rn. 79 Im Gegenteil ist, anders als der Abschluss zum einen von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten, mit denen verbindliche Schiedsmechanismen eingeführt werden, die der Zuständigkeit ihrer Gerichte Streitigkeiten entziehen, die sich auf die Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts beziehen können, und zum anderen von Ad-hoc-Schiedsvereinbarungen, die die Fortsetzung von auf der Grundlage solcher Abkommen eingeleiteten Schiedsverfahren ermöglichen, der streng verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 54 und 55…, vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 59, …und vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 44 und 45), die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens durch Einzelne grundsätzlich möglich.
Insoweit stellt die Beachtung dieser öffentlichen Ordnung eine wesentliche Ergänzung des strukturierten Netzes von miteinander verflochtenen Grundsätzen, Regeln und Rechtsbeziehungen dar, das die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (vgl. zu diesem letzten Aspekt Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 94 Zwar kann diese vorgeschriebene Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der rechtlichen Autonomie, über die die internationalen Sportverbände verfügen, und im Hinblick auf ihre Verantwortlichkeiten (vgl. insoweit Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 75 und 142 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) durch die Verfolgung legitimer Ziele, wie beispielsweise der Gewährleistung einer einheitlichen Behandlung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der in ihre Zuständigkeit fallenden Sportdisziplin oder der Ermöglichung einer kohärenten Auslegung und Anwendung der für diese Disziplin geltenden Regeln, grundsätzlich gerechtfertigt sein.Rn. 95 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass diese rechtliche Autonomie es nicht rechtfertigen kann, dass die Ausübung der Befugnisse solcher Verbände dazu führt, dass die Möglichkeit für den Einzelnen eingeschränkt wird, sich auf die Rechte und Freiheiten zu berufen, die ihm das Unionsrecht verleiht und die Teil der öffentlichen Ordnung der Union sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 75, …und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 196 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Gleiches gilt für die Verkehrsfreiheiten, da diese Freiheiten von Sportverbänden zu beachten sind, wenn sie Regeln aufstellen oder anwenden, die sich unmittelbar auf diese Freiheiten auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 85 und 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2020 - C-245/19
Richtlinie 2011/16/EU - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der …
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 72 Diesem in Art. 47 der Charta garantierten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf entspricht die Pflicht der Mitgliedstaaten nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist (Urteile vom 6. Oktober 2020, État luxembourgeois [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 47, …sowie vom 1. August 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Ablehnung des Aufnahmegesuchs eines ägyptischen unbegleiteten Minderjährigen], C-19/21, EU:C:2022:605, Rn. 36).Dieses Erfordernis bedeutet grundsätzlich, dass diese Gerichte über die Befugnis verfügen, alle für diesen Rechtsstreit relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen zu prüfen (Urteil vom 6. Oktober 2020, État luxembourgeois [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 76 Keine dieser beiden Bestimmungen impliziert jedoch, dass die Einzelnen über einen unmittelbaren Rechtsbehelf verfügen, der in erster Linie darauf abzielt, eine bestimmte Maßnahme in Frage zu stellen, sofern es im Übrigen im betreffenden nationalen Rechtsschutzsystem einen oder mehrere Rechtsbehelfe gibt, die es ihnen ermöglichen, inzident eine wirksame gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahme zu erreichen, und die damit die Beachtung der ihnen durch das Unionsrecht garantierten Rechte und Freiheiten gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, EU:C:2007:163, Rn. 47 und 49, vom 6. Oktober 2020, État luxembourgeois [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 79, …sowie vom 8. April 2025, Europäische Staatsanwaltschaft [Gerichtliche Kontrolle von Verfahrenshandlungen], C-292/23, EU:C:2025:255, Rn. 79).
- EuGH - C-246/19 (anhängig)
État du Grand-duché de Luxembourg
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 72 Diesem in Art. 47 der Charta garantierten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf entspricht die Pflicht der Mitgliedstaaten nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist (Urteile vom 6. Oktober 2020, État luxembourgeois [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 47, …sowie vom 1. August 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Ablehnung des Aufnahmegesuchs eines ägyptischen unbegleiteten Minderjährigen], C-19/21, EU:C:2022:605, Rn. 36).Dieses Erfordernis bedeutet grundsätzlich, dass diese Gerichte über die Befugnis verfügen, alle für diesen Rechtsstreit relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen zu prüfen (Urteil vom 6. Oktober 2020, État luxembourgeois [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 76 Keine dieser beiden Bestimmungen impliziert jedoch, dass die Einzelnen über einen unmittelbaren Rechtsbehelf verfügen, der in erster Linie darauf abzielt, eine bestimmte Maßnahme in Frage zu stellen, sofern es im Übrigen im betreffenden nationalen Rechtsschutzsystem einen oder mehrere Rechtsbehelfe gibt, die es ihnen ermöglichen, inzident eine wirksame gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahme zu erreichen, und die damit die Beachtung der ihnen durch das Unionsrecht garantierten Rechte und Freiheiten gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, EU:C:2007:163, Rn. 47 und 49, vom 6. Oktober 2020, État luxembourgeois [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 79, …sowie vom 8. April 2025, Europäische Staatsanwaltschaft [Gerichtliche Kontrolle von Verfahrenshandlungen], C-292/23, EU:C:2025:255, Rn. 79).
- EGMR, 02.10.2018 - 40575/10
Claudia Pechstein scheitert mit Klage gegen den Sportgerichtshof Cas
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
In Bezug auf Letztere hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass es den Parteien eines Vertrags freisteht, freiwillig auf bestimmte durch diese Konvention garantierte Rechte zu verzichten, einschließlich des Rechts, bestimmte Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung des betreffenden Vertrags ergeben können, vor die staatlichen Gerichte zu bringen, sofern ein solcher Verzicht frei, rechtmäßig und eindeutig ist (EGMR, 2. Oktober 2018, Mutu und Pechstein/Schweiz, CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, § 96).Rn. 92 In Anbetracht der Satzungen und Vorrechte von Sportverbänden wie der FIFA ist nämlich davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme solcher Schiedsmechanismen diesen Einzelnen einseitig aufgezwungen wird (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193, 195 und 225; EGMR, 2. Oktober 2018, Mutu und Pechstein/Schweiz, CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, §§ 109 bis 115).
- EuGH, 26.10.2006 - C-168/05
Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
In Anbetracht der Möglichkeit für den Einzelnen, unter den in Rn. 82 dieses Urteils genannten Voraussetzungen ein Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen, und der Erfordernisse der Wirksamkeit des Schiedsverfahrens kann die gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen nämlich wirksam beschränkt sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 35, vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 34, …und vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission, C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).Rn. 87 Es kann nämlich nicht zugelassen werden, dass sich Einzelne durch die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens über Grundsätze und Bestimmungen des Primär- oder Sekundärrechts der Union hinwegsetzen können, die für die durch die Verträge geschaffene Rechtsordnung wesentlich sind oder für die Erfüllung der Aufgaben der Union von grundlegender Bedeutung sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36, und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 37).
- EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
Auszug aus EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Rn. 70 Deshalb wird dieses Recht, das sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt, den Einzelnen auch auf Unionsebene unter den in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und Art. 47 der Charta vorgesehenen Voraussetzungen gewährleistet, wobei die letztgenannte Bestimmung bei der Auslegung der erstgenannten gebührend zu berücksichtigen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 66, vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 35, …und vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 143).Rn. 74 Was erstens die in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV aufgestellte Pflicht betrifft, so bedeutet diese, dass alle zum Gerichtssystem der Mitgliedstaaten gehörenden Einrichtungen, die als "Gerichte" im Sinne des Unionsrechts zur Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts berufen sein können, den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gerecht werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 40, …und vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 40).
- EuGH, 20.04.2021 - C-896/19
Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine …
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
- EuGH, 19.12.2019 - C-752/18
Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München …
- EuGH, 21.12.2023 - C-680/21
Freizügigkeit
- EuGH, 28.01.2025 - C-253/23
Ersatz des durch ein Kartell entstandenen Schadens: Eine nationale Regelung, die …
- EuGH, 13.03.2007 - C-432/05
Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
- EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
- EuGH, 02.09.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
- EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines …
- EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung …
- EuGH, 08.04.2025 - C-292/23
Verfahrenshandlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft, die sich auf die …
- EuGH, 10.03.2022 - C-177/20
Personen, deren Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter …
- EuGH, 29.07.2019 - C-556/17
Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …
- EuGH - C-127/19 (anhängig)
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru …
- EuGH, 25.02.2021 - C-14/21
Sea Watch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschleunigtes Verfahren - Fehlende …
- EuGH, 06.03.2025 - C-647/21
Richterliche Unabhängigkeit: Die Entscheidung, einem Richter seine Rechtssachen …
- EuGH - C-15/21 (anhängig)
Sea Watch
- EuGH - C-648/21 (anhängig)
M.C. und M.F.
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für …
- EuGH, 02.03.2021 - C-824/18
Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein
- EuGH, 18.07.2013 - C-584/10
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …
- EuGH, 23.03.1982 - 102/81
Nordsee / Reederei Mond
- EuGH, 24.07.2023 - C-107/23
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung …
- EuGH, 01.08.2022 - C-19/21
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- EuGH, 29.07.2024 - C-185/23
protectus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschluss 2013/488/EU - …
- EuGH, 07.04.2022 - C-116/20
Avio Lucos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- EuGH, 24.02.2022 - C-463/20
Namur-Est Environnement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-802/24
Generalanwalt Biondi: Das Verbot, einen Anspruch einer russischen Organisation zu …
Rn. 73 Der Gerichtshof hat bereits im Urteil Royal Football Club Seraing{FN-VERWEIS:74} klar zum Ausdruck gebracht, was er von einer solchen Kontrolle erwartet.{FN:3} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 78).
{FN:22} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 116).
{FN:38} Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 78).
{FN:39} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 80).
{FN:40} Vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:46} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 84).
{FN:47} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 82).
{FN:49} An erster Stelle steht dabei das New Yorker Übereinkommen, das eine gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen im Hinblick auf die Wahrung der öffentlichen Ordnung vorsieht: vgl. Art. V dieses Übereinkommens sowie Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 116).
{FN:50} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 83).
{FN:51} Der Gerichtshof erläutert deren weiten Umfang in Rn. 86 des Urteils vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617).
{FN:52} Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 87).
{FN:53} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 87).
{FN:54} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 87).
{FN:55} Mit anderen Worten, wie Generalanwältin Ćapeta ausführt, "[besteht d]ie Notwendigkeit, die Vereinbarkeit eines Schiedsspruchs mit der öffentlichen Ordnung zu überprüfen …, weil an solchen Vorschriften ein so großes öffentliches Interesse bestehen kann, dass ihre Anwendbarkeit nicht durch Parteiwillen ausgeschlossen werden kann" (Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache Royal Football Club Seraing [C-600/23, EU:C:2025:24, Nr. 72]).
{FN:58} Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:70} Vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 88 und 89).
{FN:73} Vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:74} Urteil vom 1. August 2025 (C-600/23, EU:C:2025:617).
{FN:75} Nämlich mit einem den betroffenen Einzelnen einseitig aufgezwungenen: vgl. Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Rn. 93, 96 und 106).
{FN:76} Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 101).
{FN:78} Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 102 und 103).
{FN:79} Um eine solche Unvereinbarkeit festzustellen, können die nationalen Gerichte vom Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens unterstützt werden, das "ein wesentlicher Bestandteil des durch die Verträge geschaffenen Systems [ist], das es den nationalen Gerichten ermöglichen soll, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte zu gewährleisten" (Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 77).
{FN:81} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 115).
- BGH, 17.06.2026 - KZR 29/25
VISA
Rn. 35 aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzen Art. 47 Abs. 1 Charta und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV voraus, dass die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats tätigen Unternehmen, die geltend machen, durch einen sich in diesem Gebiet auswirkenden Verstoß in ihren wirtschaftlichen, von Art. 101, 102 AEUV geschützten Handlungsfreiheiten beeinträchtigt zu sein, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, der die vollständige Überprüfung der erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unter Wahrung des in Art. 267 AEUV geregelten Vorabentscheidungsverfahren gewährleistet (EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-600/23, juris Rn. 75, 77 - Royal Football Club Seraing).Mit diesem subjektiven und unmittelbar anwendbaren Recht korrespondiert die aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV folgende, ebenfalls subjektive Rechte begründende und unmittelbar anwendbare Pflicht der Mitgliedstaaten, die für einen solchen wirksamen Rechtsschutz erforderlichen Rechtsbehelfe - gegebenenfalls auch von Amts wegen - in ihren Rechtsordnungen bereitzustellen (EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-600/23, EuZW 2025, 1056 Rn. 70, 115, 118 f. - Royal Football Club Seraing).
Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass sich Parteien einer zivilrechtlichen Streitigkeit durch Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens über Grundsätze und Bestimmungen des Primär- und Sekundärrechts hinwegsetzen, die für die Unionsrechtsordnung wesentlich oder für die Erfüllung der Aufgaben der Union von grundlegender Bedeutung sind (EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 87 - Royal Football Club Seraing).
So kann die Prüfungsdichte bei Geltung einer unionsweiten oder der einen wesentlichen Teil der Union erfassenden Schiedsabrede und der sich daraus ergebenden, von der Unionsrechtsordnung grundsätzlich anerkannten Entscheidungszuständigkeit eines (privaten) Schiedsgerichts beschränkt sein; auch kann gegebenenfalls eine inzidente gerichtliche Kontrolle des beanstandeten Verhaltens den Anforderungen der Art. 47 Charta, Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV genügen (EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 76, 84, 86 - Royal Football Club Seraing).
Auch bei der auf Grundlage einer solchen Schiedsvereinbarung erfolgenden Inanspruchnahme nichtstaatlicher Streitentscheidungsverfahren sind die Mitgliedstaaten aber verpflichtet, ihr gerichtliches Rechtsschutzsystem in Einklang mit der unionsrechtlichen Struktur der justiziellen Architektur zu bringen und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung der Union (ordre public) zu gewährleisten (EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 82, 86 - Royal Football Club Seraing; s.a. BGH…, Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21, BGHZ 234, 288 Rn. 14 ff. - Kartellrecht im Schiedsverfahren, zum Unterlassungsanspruch).
Soweit Vorschriften der öffentlichen Ordnung berührt sind, ist daher eine Kontrolle durch staatliche Gerichte vorzusehen, die sich auf die Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen und die daran im Einzelfall zu knüpfenden Rechtsfolgen sowie auf die rechtliche Qualifikation der festgestellten und gewürdigten Tatsachen erstreckt (EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 86 - Royal Football Club Seraing) und die zudem die Anforderungen des Art. 267 AEUV zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens als Schlüsselelement des unionsrechtlichen Gerichtssystems wahrt (…EuGH, Gutachten 2/13 vom 18. Dezember 2014, juris Rn. 176;… Urteile vom 6. März 2018 - C-284/16, EuZW 2018, 239 Rn. 37 - Achmea…, vom 22. Februar 2022 - C-430/21, EuZW 2022, 326 Rn. 73; EuZW 2025, 1056 Rn. 77, 85 - Royal Football Club Seraing).
Rn. 37 cc) Zu den Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Union gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs die unmittelbar geltenden und subjektive Rechte begründenden Wettbewerbsregeln der Art. 101, 102 AEUV (EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 88 - Royal Football Club Seraing;… s.a. BGHZ 234, 288 Rn. 15 - Kartellrecht im Schiedsverfahren, zu §§ 19, 20, 21 GWB).
Soweit sie berührt sind, müssen die Betroffenen bei den mitgliedstaatlichen Gerichten nicht nur beantragen können, einen geltend gemachten Verstoß festzustellen und Ersatz des ihnen entstandenen Schadens anzuordnen, sondern auch Unterlassung des rechtswidrigen Handelns verlangen können (EuGH, EuZW 2025, 1056 Rn. 104 - Royal Football Club Seraing).
- EuGH, 16.07.2026 - C-424/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Disziplinarsanktionen im Bereich des Sports - …
Rn. 59 Ganz gleich, ob eine solche Anerkennung erfolgt ist oder fehlt, dürfen solche nationalen Sportverbände demnach, auch wenn sie über die rechtliche Autonomie verfügen, um bestimmte Regeln - etwa betreffend die Ausrichtung von Wettbewerben in ihren jeweiligen Sportarten, den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Wettbewerbe und die Teilnahme der Athleten an den Wettbewerben, betreffend die verbindliche Anrufung der Schiedsgerichtsbarkeit oder auch betreffend die kollektive Organisation unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen der in ihre Zuständigkeit fallenden Personen - aufzustellen, die Ausübung der Rechte und Freiheiten, die das Unionsrecht den Einzelnen verleiht, nicht beschränken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 95).Folglich sind sie allein im Hinblick auf Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta zu beantworten, wobei Art. 47 der Charta bei der Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV gebührend zu berücksichtigen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. April 2021, Repubblika, C-896/19, EU:C:2021:311, Rn. 44 und 45, sowie vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 70).
Rn. 85 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich als Erstes, dass nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta Einzelnen, die im Rahmen eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Gebiet der Union geltend machen, durch eine Handlung, Maßnahme oder Verhaltensweise in den Rechten oder Freiheiten, die ihnen das Unionsrecht verleiht, verletzt worden zu sein, ein Rechtsbehelf zur Verfügung stehen muss, der es ihnen ermöglicht, unter dem Gesichtspunkt des Unionsrechts gegen diese Handlung, Maßnahme oder Verhaltensweise in der Hauptsache oder inzident vorzugehen und unter dem Gesichtspunkt dieses Rechts von einem nationalen Gericht eine wirksame gerichtliche Kontrolle dieser Handlung, Maßnahme oder Verhaltensweise zu erwirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 75, 76 und 82 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 86 In Anbetracht der oben in den Rn. 55 und 56 angeführten Rechtsprechung muss Einzelnen ein solcher Rechtsbehelf daher insbesondere zur Verfügung stehen, wenn sie im Rahmen eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Gebiet der Union geltend machen, dass eine von einem Sportverband gegen sie verhängte Sanktion eine oder mehrere Grundfreiheiten, die ihnen das Unionsrecht verleihe, wie im vorliegenden Fall die in Art. 45 AEUV verankerte Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die in Art. 56 AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit, verletzt habe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 71 und 108).
Rn. 87 Als Zweites bedeutet das Erfordernis einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle - bei der es sich um einen integralen Bestandteil des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes handelt, den die Mitgliedstaaten gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV Einzelnen in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu gewährleisten verpflichtet sind - zunächst, dass grundsätzlich das nationale Gericht, vor dem Einzelne gegen eine von einem Sportverband verhängte Sanktion vorgehen können, dafür zuständig sein muss, alle für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits relevanten Rechts- und Tatsachenfragen zu prüfen, falls erforderlich, nachdem es dem Gerichtshof unter den in Art. 267 AEUV vorgesehenen Voraussetzungen eine Frage zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit eines Unionsrechtsakts zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 75, 77 und 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 88 Insbesondere muss das zuständige nationale Gericht zum einen die rechtlichen und tatsächlichen Gründe, aus denen eine solche Sanktion gegen solche Einzelnen verhängt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 86 und 101), und zum anderen, wie sich oben aus Rn. 79 ergibt, diese Sanktion im eigentlichen Sinne unter dem Gesichtspunkt des Unionsrechts einer Kontrolle unterziehen können.
Rn. 89 Sodann darf sich das zuständige nationale Gericht nicht darauf beschränken, gegebenenfalls festzustellen, dass gegen das Unionsrecht verstoßen wurde, vielmehr muss es grundsätzlich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und im Einklang mit den anwendbaren nationalen Vorschriften auch alle im Fall einer solchen Feststellung gebotenen rechtlichen Konsequenzen ziehen können, so dass dieser Verstoß nicht fortdauert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 102 und 103).
Rn. 90 Insbesondere müssen die betroffenen Einzelnen, wenn es um einen Verstoß gegen eine oder mehrere im AEU-Vertrag vorgesehene Grundfreiheiten geht, bei diesem Gericht nicht nur beantragen können, diesen Verstoß festzustellen und den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Schadens anzuordnen, sondern auch, soweit erforderlich, das diesen Verstoß begründende Verhalten abzustellen oder, wenn eine Handlung in Rede steht, diese Handlung aufzuheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ohne eine solche Möglichkeit könnte nämlich die volle Wirksamkeit dieser Entscheidung nicht gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 105 und 106 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2026 - C-26/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …
Der Gerichtshof hat sich zur Auslegung oder zur Gültigkeit der Vorschriften des Unionsrechts, zu denen er befragt wird, unter Berücksichtigung des vom vorlegenden Gericht festgestellten tatsächlichen und rechtlichen Kontexts der Vorlagefragen zu äußern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 47, und vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 66). - EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV hat, da er zum einen klar und präzise formuliert und zum anderen an keine Bedingung geknüpft ist, unmittelbare Wirkung (…Urteile vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 250…, vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 58, sowie vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 119). - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24
Generalanwalt Spielmann ist der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen des …
{FN:60} Vgl. Urteile vom 20. April 2021, Repubblika (…C-896/19, im Folgenden: Urteil Repubblika, EU:C:2021:311, Rn. 52), und vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 73).{FN:61} Vgl. Urteil Repubblika (…Rn. 45), und vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 72).
- EuGH, 24.03.2026 - C-521/21
Rechtsstaatlichkeit: Die Schlussfolgerung, dass ein Richter nicht unabhängig ist, …
Rn. 61 Dies gilt umso mehr, als systemische oder allgemeine Eingriffe in die Unabhängigkeit der nationalen Justiz, die aus solchen nicht ordnungsgemäßen Ernennungen folgen, das reibungslose Funktionieren des Vorabentscheidungsverfahrens beeinträchtigen können, das ein wesentlicher Bestandteil des durch die Verträge geschaffenen Systems ist, das es den nationalen Gerichten ermöglichen soll, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte zu gewährleisten (Urteil vom 1. August 2025, Royal Football Club Seraing, C-600/23, EU:C:2025:617, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung), da solche Eingriffe die Einheit, die Kohärenz und die volle Wirksamkeit dieses Rechts stark beeinträchtigen. - OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - U (Kart) 6/24
Wirksamkeit von Klauseln in den Satzungen der Vertretung sämtlicher nationalen …
Der Kläger bezieht sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung u.a. auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Urteil vom 1. August 2025 - C 600/23, BeckRS 2025, 18800.Rn. 139 Im übrigen hat allerdings auch der Europäische Gerichtshof in seinem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 1. August 2025 - C 600/23, BeckRS 2025, 18800, derartige Verpflichtungen von Verbänden nicht festgestellt.
- OLG Köln, 02.12.2025 - 19 SchH 22/24
Zuständigkeit und Entscheidung des Schiedsgerichts kraft einer vollwirksamen …
Rn. 25 Ferner erläutert der Antragsteller seine Ansichten zur Einordnung der Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seiner Entscheidung vom 01.08.2025 (C-600/23) nebst deren seiner Ansicht nach anzunehmender Bedeutung für das hiesige Verfahren (T. 4-10 des ASt-Schriftsatzes vom 25.09.2025, Bl. 1290-1296 d. A.).Diese Wertung ist - insoweit teilweise abweichend vom Votum der Generalanwältin (Schlussanträge vom 16.01.2025, C-600/23, ECLI:EU:C:2025:24, juris; vgl. auch Kahlert NJW 2025, 2758 f.) - vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ausdrücklich bestätigt worden (EuGH, Urteil vom 01.08.2025, C-600/23, juris).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-345/25 {FN:41} Voir arrêt du 1er août 2025, Royal Football Club Seraing (C-600/23, EU:C:2025:617, point 87).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-842/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-424/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Durch die Sportgerichtsbarkeit verhängte …
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.06.2026 - UPC_CFI_490/25
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.06.2026 - UPC_CFI_86-2025
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Royal Football Club Seraing
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Rechtsbehelfe - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz - Art. 47 der Charta - FIFA-Statuten - Schiedsgericht für Sport - Vom Gericht eines Drittstaats überprüfte Vereinbarkeit eines Schiedsspruchs mit dem Unionsrecht - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Rechtsbehelfe - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz - Art. 47 der Charta - FIFA-Statuten - Schiedsgericht für Sport - Vom Gericht eines Drittstaats überprüfte Vereinbarkeit eines Schiedsspruchs mit dem Unionsrecht - ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Sportschiedsgerichtsbarkeit: Nach Ansicht der Generalanwältin Capeta müssen Schiedssprüche des Sportschiedsgerichts von nationalen Gerichten umfassend überprüft werden können, um die Vereinbarkeit der Regeln der FIFA mit dem Unionsrecht zu gewährleisten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
FIFA-Regeln: Müssen sich an Unionsrecht messen lassen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
- EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Papierfundstellen
- SpuRt 2025, 154
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (30)
- EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
{FN:25} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 223).{FN:33} Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012).
{FN:45} Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 223).
{FN:59} Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012).
{FN:60} Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 228).
{FN:61} Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 193).
{FN:62} Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nternational Skating Union/Kommission (C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 201).
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
{FN:32} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158).Vgl. auch Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 55), in dem der Gerichtshof zwischen der in bilateralen Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Schiedsgerichtsbarkeit und der Handelsschiedsgerichtsbarkeit im Hinblick darauf unterschieden hat, dass Letztere auf dem frei zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien beruht.
{FN:48} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 55).
{FN:49} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34).
{FN:50} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 36 und 37).
{FN:51} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 20, 52 und 53).
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss - Wettbewerb - Anwendung des Artikels 81 EG (früher Artikel 85) von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
Rn. 64 Die FIFA, die UEFA, die belgische, die französische und die litauische Regierung haben alle auf die eine oder andere Weise die Ansicht vertreten{FN-VERWEIS:34}, dass Schiedssprüche des CAS, in denen die Gültigkeit der FIFA-Regeln bestätigt werde, von den nationalen Gerichten im Hinblick auf die öffentliche Ordnung der Union kontrolliert werden könnten, wie es der Gerichtshof im Urteil Eco Swiss entschieden habe.Im Urteil Eco Swiss hat der Gerichtshof entschieden, dass die Erfordernisse der Effizienz des Schiedsverfahrens es rechtfertigen können, Schiedssprüche nur in beschränktem Umfang zu überprüfen{FN-VERWEIS:37}.
Rn. 109 Nach der Rechtsprechung aus dem Urteil Eco Swiss kann der Umfang der gerichtlichen Kontrolle auf Fragen der öffentlichen Ordnung beschränkt sein.
{FN:31} Urteil vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269).
{FN:37} Urteil vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 35).
{FN:38} Urteil vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36).
- EGMR, 02.10.2018 - 40575/10
Claudia Pechstein scheitert mit Klage gegen den Sportgerichtshof Cas
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
EGMR, 4. Februar 2019, Mutu und Pechstein/Schweiz (CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, § 116).{FN:44} EGMR, 4. Februar 2019, Mutu und Pechstein/Schweiz, CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, §§ 103 bis 108.
EGMR, 4. Februar 2019, Mutu und Pechstein/Schweiz (CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, § 113).
EGMR, 4. Februar 2019, Mutu und Pechstein/Schweiz (CE:ECHR:2018:1002JUD004057510, § 116).
- EuGH, 23.03.1982 - 102/81
Nordsee / Reederei Mond
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
{FN:30} Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107).{FN:35} Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 13).
Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 14).
{FN:42} Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 11).
- EuGH, 18.11.2003 - C-216/01
Budějovický Budvar - Schutz von geografischen Angaben und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
{FN:56} Urteil vom 18. November 2003, Budějovický Budvar (C-216/01, EU:C:2003:618, Rn. 169).{FN:57} Urteil vom 18. November 2003, Budějovický Budvar (C-216/01, EU:C:2003:618, Rn. 170).
Vgl. Urteil vom 18. November 2003, Budějovický Budvar (C-216/01, EU:C:2003:618, Rn. 169).
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
Vgl. Urteile vom 4. Oktober 2024, FIFA (…C-650/22, EU:C:2024:824, Rn. 75) und vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company (C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 83).{FN:13} Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company (C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 85 bis 88).
- EuGH, 04.10.2024 - C-650/22
FIFA - Tansferregeln verstoßen gegen EU-Recht
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
Vgl. Urteile vom 4. Oktober 2024, FIFA (C-650/22, EU:C:2024:824, Rn. 75) und vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company (…C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 83).{FN:26} Die FIFA hat dies auch in dem Ausgangsverfahren getan, in dem die Vorlage an den Gerichtshof zum Urteil vom 4. Oktober 2024, FIFA (C-650/22, EU:C:2024:824, Rn. 32) geführt hat.
- EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
{FN:65} Die Kommission hat in der mündlichen Verhandlung unter Berufung auf das Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312), argumentiert, dass der Gerichtshof das Unionsrecht im Einklang mit dem New Yorker Übereinkommen auslegen müsse, um zu vermeiden, dass die Mitgliedstaaten gezwungen würden, gegen ihre internationalen Verpflichtungen zu verstoßen.{FN:66} Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 52).
- EuGH, 12.06.2014 - C-377/13
Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
Vgl. z. B. Urteile vom 17. Oktober 1989, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark (…109/88, EU:C:1989:383, Rn. 7 bis 9) und vom 12. Juni 2014, Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:1754, Rn. 22 bis 35); Beschluss vom 13. Februar 2014, Merck Canada (…C-555/13, EU:C:2014:92, Rn. 16 bis 18).Vgl. auch Urteil vom 12. Juni 2014, Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (C-377/13, EU:C:2014:1754, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), wo der Gerichtshof festgestellt hat, dass in vertraglichen Schiedsverfahren "für die Vertragsparteien weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Verpflichtung besteht, ihre Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht zu bringen".
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
- EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für …
- EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
- EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
- EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
- EuGH, 26.10.2006 - C-168/05
Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 06.10.2021 - C-487/19
Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …
- EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines …
- EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung …
- EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
Das Vereinigte Königreich hat durch ein Urteil seines Obersten Gerichtshofs gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22
Erster Generalanwalt Szpunar: Eine offensichtliche Verletzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-650/22
Generalanwalt Szpunar: Bestimmte Regeln der FIFA über den Transfer von Spielern …
- EuGH, 13.02.2014 - C-555/13
Merck Canada - 'Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines …
- EuGH, 21.09.2022 - C-333/19
Romatsa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
- EGMR, 11.07.2023 - 10934/21
Die Olympiasiegerin - und die DSD-Testosteronregel des …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05
Mostaza Claro - Richtlinie 93/13 - Verbraucherverträge - Schiedsklausel - …
- BGH, 27.03.2025 - I ZB 64/24
Rechtsbeschwerde im Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren im Streit um …
Rn. 48 (2) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der die streitgegenständlichen Schiedsklauseln die durch das Vorabentscheidungsverfahren gewährleistete Wahrung der Eigenart des Unionsrechts unter Verstoß gegen die Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit und der Autonomie des Unionsrechts in Frage stellen (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 [juris Rn. 58 f.] - Achmea;… EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 46] - PL Holdings;… BeckRS 2022, 26460 Rn. 41 f. - Romatsa), erfordert es vielmehr, Schiedssprüchen, die auf unionsrechtswidrigen Schiedsvereinbarungen beruhen, keine(rlei) Wirkung beizumessen und diese nicht zu vollstrecken (…vgl. EuGH, BeckRS 2022, 26460 Rn. 43 f. - Romatsa;… BGH, SchiedsVZ 2023, 289 [juris Rn. 70]; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-600/23 vom 16. Januar 2025, SpuRt 2025, 154 [juris Rn. 93]). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-802/24
Generalanwalt Biondi: Das Verbot, einen Anspruch einer russischen Organisation zu …
{FN:55} Mit anderen Worten, wie Generalanwältin Ćapeta ausführt, "[besteht d]ie Notwendigkeit, die Vereinbarkeit eines Schiedsspruchs mit der öffentlichen Ordnung zu überprüfen …, weil an solchen Vorschriften ein so großes öffentliches Interesse bestehen kann, dass ihre Anwendbarkeit nicht durch Parteiwillen ausgeschlossen werden kann" (Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache Royal Football Club Seraing [C-600/23, EU:C:2025:24, Nr. 72]). - OLG Köln, 02.12.2025 - 19 SchH 22/24
Zuständigkeit und Entscheidung des Schiedsgerichts kraft einer vollwirksamen …
Diese Wertung ist - insoweit teilweise abweichend vom Votum der Generalanwältin (Schlussanträge vom 16.01.2025, C-600/23, ECLI:EU:C:2025:24, juris; vgl. auch Kahlert NJW 2025, 2758 f.) - vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ausdrücklich bestätigt worden (EuGH, Urteil vom 01.08.2025, C-600/23, juris).
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