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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 29.07.2024 - C-623/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18011
EuGH, 29.07.2024 - C-623/22 (https://dejure.org/2024,18011)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2024 - C-623/22 (https://dejure.org/2024,18011)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2024 - C-623/22 (https://dejure.org/2024,18011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgian Association of Tax Lawyers u. a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Gültigkeit - Art. 7, 20 und 21 sowie Art. 49 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Belgisches Vorabentscheidungsersuchen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Gültigkeit von Art. 8ab Abs. 1, 5, 6 und 7 der Richtlinie 2011/16/EU im Licht der Grundrechte; Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung; Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Bekämpfung aggressiver Steuerplanung: Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit verschiedener Bestimmungen der Unionsrichtlinie

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Selbst bei "aggressiver Steuerplanung": EuGH stärkt das Mandatsgeheimnis

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EURL 2018/822 Art 1 Nr 2 ; EURL 16/2011 Art 8ab Abs 5 ; EUVtr Art 6 Abs 3 ; EUGrdRCh Art ... 20 ; EUGrdRCh Art 21 ; EUGrdRCh Art 49 Abs 1 ; MRK Art 8 ; EUGrdRCh Art 7 ; EURL 16/2011 Art 8ab Abs 1 ; EURL 16/2011 Art 8ab Abs 7 ; MRK Abs 7 Abs 1

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Belgian Association of Tax Lawyers u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Belgian Association of Tax Lawyers u.a.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 3119
  • EuZW 2024, 971
  • BB 2024, 1813 (EF)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 08.12.2022 - C-694/20

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Rn. 19 Da das vorlegende Gericht auch über die Rügen einiger Kläger des Ausgangsverfahrens in Bezug auf die Verpflichtung des Intermediärs, der sich auf das Berufsgeheimnis beruft, die anderen Intermediäre von ihrer Meldepflicht in Kenntnis zu setzen, zu befinden hat, ist es der Auffassung, dass dem Gerichtshof vor der Entscheidung in der Sache eine vierte Frage nach der Gültigkeit der diese Verpflichtung vorsehenden Bestimmung der Richtlinie 2018/822 vorzulegen ist, die der in der Rechtssache C-694/20 gestellten Frage ähnelt, zu der mittlerweile das Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), ergangen ist, aber alle Intermediäre betrifft, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, und sich nur auf das Recht auf Achtung des Privatlebens bezieht.

    Sie soll zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und zur Verhinderung der Gefahr von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beitragen (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 91 Die vierte Frage betrifft die in Art. 8ab Abs. 5 der geänderten Richtlinie 2011/16 vorgesehene Unterrichtungspflicht und ähnelt der in Bezug auf Rechtsanwälte in der Rechtssache, in der das Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), ergangen ist, gestellten Frage.

    Rn. 109 Zu klären bleibt jedoch noch, ob - wie der Gerichtshof in Bezug auf das Verhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 19 in fine und 27), entschieden hat - schon die Existenz einer Beziehung zwischen einem zur Vertretung vor Gericht befugten Berufsangehörigen, der kein Rechtsanwalt ist, und seinem Kunden Dritten gegenüber geheim bleiben sollte, mit der Folge, dass es gar nicht in Betracht käme, einem solchen Berufsangehörigen die subsidiäre Meldepflicht aufzuerlegen, mit der die Offenbarung der Existenz einer Beziehung zwischen ihm und seinem Kunden gegenüber Dritten verbunden wäre.

    Rn. 112 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 7 der Charta, der jeder Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation zuerkennt, Art. 8 Abs. 1 EMRK entspricht (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 25).

    Rn. 113 Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in ihr enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die EMRK garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts berührt wird, muss der Gerichtshof daher bei der Auslegung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 EMRK garantierten Rechte in ihrer Auslegung durch den EGMR als Mindestschutzstandard berücksichtigen (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 26).

    Abgesehen von Ausnahmefällen ist es daher legitim, wenn diese Personen darauf vertrauen, dass ihr Anwalt ohne ihre Zustimmung niemandem offenlegen wird, dass sie ihn konsultieren (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 27).

    Diese grundlegende Aufgabe umfasst zum einen das in allen Mitgliedstaaten als bedeutsam anerkannte Erfordernis, dass es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Beruf schon dem Wesen nach die Aufgabe gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen die damit zusammenhängende Loyalität des Rechtsanwalts seinem Mandanten gegenüber (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 28).

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), festgestellt, dass die dem Rechtsanwalt auferlegte Unterrichtungspflicht gegen Art. 7 der Charta verstößt.

    Rn. 118 Im Licht dieser Erwägungen und der singulären Stellung, die sie dem Beruf des Rechtsanwalts in der Gesellschaft im Interesse einer geordneten Rechtspflege zuerkennen, ist davon auszugehen, dass sich die im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), in Bezug auf Rechtsanwälte entwickelte Lösung nur auf Personen erstrecken kann, die ihre beruflichen Tätigkeiten unter einer der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/5 aufgeführten Berufsbezeichnungen ausüben.

    Rn. 120 Unter diesen Umständen ist auf die vierte Frage zu antworten, dass die vom Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), festgestellte Ungültigkeit von Art. 8ab Abs. 5 der geänderten Richtlinie 2011/16 im Licht von Art. 7 der Charta nur für Personen gilt, die ihre beruflichen Tätigkeiten unter einer der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/5 aufgeführten Berufsbezeichnungen ausüben.

    Rn. 141 Die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und die Verhinderung der Gefahren von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung stellen von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen im Sinne von Art. 52 Abs. 1 der Charta dar, die es erlauben, die Ausübung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte einzuschränken (Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die vom Gerichtshof im Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963), festgestellte Ungültigkeit von Art. 8ab Abs. 5 der Richtlinie 2011/16 in der durch die Richtlinie 2018/822 geänderten Fassung im Licht von Art. 7 der Charta der Grundrechte gilt nur für Personen, die ihre beruflichen Tätigkeiten unter einer der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, aufgeführten Berufsbezeichnungen ausüben..

  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Insbesondere verlangt er, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen auferlegten Pflichten genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Diese Erfordernisse sind jedoch weder so zu verstehen, dass sie den Unionsgesetzgeber daran hindern, im Rahmen einer von ihm erlassenen Norm einen abstrakten Rechtsbegriff zu verwenden, noch so, dass in einer solchen abstrakten Norm die verschiedenen konkreten Fälle genannt werden müssen, auf die sie angewandt werden kann, sofern der Gesetzgeber nicht alle diese Fälle im Voraus bestimmen kann (Urteil vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 224 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Rn. 40 Die Gesetzmäßigkeit in Strafsachen ist gewahrt, wenn der Einzelne anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (Urteil vom 5. Dezember 2017, M. A. S. und M. B., C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (…ABl. 2007, C 303, S. 17) hat das in Art. 49 der Charta garantierte Recht nach deren Art. 52 Abs. 3 dieselbe Bedeutung und Tragweite wie das von der EMRK garantierte Recht (Urteil vom 5. Dezember 2017, M. A. S. und M. B., C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 53 und 54).

  • EGMR, 06.12.2012 - 12323/11

    [FRE]

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Rn. 114 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, ergibt sich aus der Rechtsprechung des EGMR, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK die Vertraulichkeit jeder Korrespondenz zwischen Privatpersonen schützt und dem Schriftwechsel zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten einen verstärkten Schutz zuweist (vgl. in diesem Sinne EGMR, 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 117 und 118).

    Rn. 115 Wie der Gerichtshof ferner entschieden hat, wird der durch Art. 7 der Charta und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährte besondere Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, der vor allem in anwaltlichen Pflichten zum Ausdruck kommt, dadurch gerechtfertigt, dass den Rechtsanwälten in einer demokratischen Gesellschaft eine grundlegende Aufgabe übertragen wird, nämlich die Verteidigung der Rechtsunterworfenen (EGMR, 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 118 und 119).

  • EuGH, 10.02.2022 - C-522/20

    Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Zu berücksichtigen sind auch die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs, zu dem die betreffende Maßnahme gehört (Urteil vom 10. Februar 2022, 0E [Gewöhnlicher Aufenthalt eines Ehegatten - Kriterium der Staatsangehörigkeit], C-522/20, EU:C:2022:87, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher kann eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig sein, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das die zuständigen Organe anstreben, offensichtlich ungeeignet ist (Urteil vom 10. Februar 2022, 0E [Gewöhnlicher Aufenthalt eines Ehegatten - Kriterium der Staatsangehörigkeit], C-522/20, EU:C:2022:87, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-570/20

    Direction départementale des finances publiques de la Haute-Savoie - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Rn. 44 Nach alledem steht der Umstand, dass in einer Regelung auf weit gefasste Begriffe Bezug genommen wird, die schrittweise zu klären sind, grundsätzlich nicht der Annahme entgegen, dass diese Regelung klare und bestimmte Vorschriften enthält, die es dem Einzelnen ermöglichen, vorherzusehen, welche Handlungen und Unterlassungen Gegenstand strafrechtlicher Sanktionen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, BV, C-570/20, EU:C:2022:348, Rn. 42).

    Daher kann von ihnen erwartet werden, dass sie die Risiken, die eine solche Tätigkeit mit sich bringt, besonders sorgfältig beurteilen (Urteil vom 5. Mai 2022, BV, C-570/20, EU:C:2022:348, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.11.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    von deren Verfolgung nicht nur, wie in den Erwägungsgründen 2 und 6 der Richtlinie 2018/822 hervorgehoben wird, der Schutz der Steuerbemessungsgrundlage und damit der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten sowie die Schaffung einer gerechten Besteuerung im Binnenmarkt abhängen, sondern auch die Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis der Mitgliedstaaten und eine effiziente Beitreibung der Steuer, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs legitime Ziele darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2018, Sofina u. a., C-575/17, EU:C:2018:943, Rn. 56 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2022 - C-37/20

    Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen …

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Sollte dies zu bejahen sein, ist sodann zu klären, ob diese Pflicht zur Erreichung der Zielsetzung geeignet ist, ob der Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, der sich aus ihr ergeben kann, insofern auf das absolut Notwendige beschränkt ist, als die verfolgte Zielsetzung bei vernünftiger Betrachtung nicht ebenso wirksam durch andere Mittel erreicht werden könnte, die dieses Recht weniger beeinträchtigen, und ob, sofern dies der Fall ist, der Eingriff nicht unverhältnismäßig ist und keine Nachteile mit sich bringt, die außer Verhältnis zu der Zielsetzung stehen, was insbesondere eine Gewichtung ihrer Bedeutung und der Schwere des Eingriffs impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 64 und 66).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-623/17

    Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit müssen sie erforderlich sein und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Privacy International, C-623/17, EU:C:2020:790, Rn. 63 und 64).
  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

    Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
    Zum anderen kann der Gerichtshof gegebenenfalls die konkrete Tragweite der Einschränkung im Wege der Auslegung präzisieren, und zwar anhand sowohl des Wortlauts als auch der Systematik und der Ziele der fraglichen Unionsregelung, wie sie im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …

  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …

  • EGMR, 16.12.1992 - 13710/88
  • EuGH, 17.12.2020 - C-336/19

    Centraal Israëlitisch Consistorie van België u.a. - Schächten kann zum Tierschutz …

  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der …

  • EuGH, 08.03.2022 - C-205/20

    Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass …

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

  • EGMR, 18.01.2018 - 48151/11

    FEDERATION NATIONALE DES SYNDICATS SPORTIFS (FNASS) ET AUTRES c. FRANCE

  • EGMR, 15.11.1996 - 17862/91
  • EGMR, 09.04.2019 - 11236/09

    ALTAY v. TURKEY

  • EuGH, 25.11.2021 - C-437/19

    Rechtsangleichung

  • EuGH, 20.10.2022 - C-66/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Eloignement de la victime de la …

  • EuG, 19.11.2025 - T-367/23

    Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Benennung einer sehr großen …

    Rn. 181 Es ist insoweit darauf hinzuweisen, dass aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorgeht, dass der Begriff "Privatleben" die beruflichen und geschäftlichen Tätigkeiten natürlicher und juristischer Personen hiervon nicht ausschließt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, EU:C:2008:91, Rn. 48, und vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 126).

    Rn. 185 Die in Art. 7 der Charta verankerten Rechte können jedoch keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen, sondern müssen im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Funktion gesehen werden (…Urteile vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 172, und vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 134).

    Rn. 191 Als Drittes ist hinsichtlich der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erstens zu klären, ob die in Art. 39 und Art. 40 Abs. 4 und 12 der Verordnung 2022/2065 vorgesehenen Verpflichtungen geeignet sind, eine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung zu erreichen, zweitens, ob der Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, der sich aus diesen Verpflichtungen ergeben kann, insofern auf das absolut Notwendige beschränkt ist, als die verfolgte Zielsetzung bei vernünftiger Betrachtung nicht ebenso wirksam durch andere Mittel erreicht werden könnte, die dieses Recht weniger beeinträchtigen, und drittens, ob, sofern dies der Fall ist, der Eingriff nicht unverhältnismäßig ist und keine Nachteile mit sich bringt, die außer Verhältnis zu der Zielsetzung stehen, was insbesondere eine Gewichtung ihrer Bedeutung und der Schwere des Eingriffs impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 139).

    Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Recht, in das Privatleben einzugreifen, bei beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten durchaus weiter gehen könnte als in anderen Fällen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 29, und vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 127).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-240/23

    Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse: Ein aus einem Drittland …

    Rn. 52 Allerdings sind bei der Auslegung von Bestimmungen des Unionsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext sowie die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-533/24
    {FN:58} Voir arrêt du 29 juillet 2024, Belgian Association of Tax Lawyers e.a. (C-623/22, EU:C:2024:639, point 26 ainsi que jurisprudence citée).
  • EuGH, 22.01.2026 - C-590/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe - …

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen auferlegten Pflichten genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Einzelne anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 50…, vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 162, und vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 39 und 40).

    Rn. 76 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darf der Bestimmtheitsgrundsatz im Übrigen nicht so verstanden werden, dass er die schrittweise Klärung der Vorschriften über die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch Auslegungen seitens der Gerichte untersagt, sofern diese hinreichend vorhersehbar sind (…Urteile vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 167, und vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 43).

    Insoweit kommt es darauf an, ob der Anschein der Mehrdeutigkeit oder Unbestimmtheit dieser Begriffe unter Rückgriff auf die üblichen Methoden der Rechtsauslegung zerstreut werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.09.2024 - C-432/23

    Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Nach ihrem Art. 52 Abs. 1 der Charta sind nämlich Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte zulässig, sofern sie gesetzlich vorgesehen sind und den Wesensgehalt dieser Rechte achten, wobei sie daneben unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sein müssen und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich zu entsprechen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 134 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-398/25
    {FN:23} Vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a. (C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 38).

    {FN:31} Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a. (C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2026 - C-467/24
    {FN:23} Voir arrêt du 29 juillet 2024, Belgian Association of Tax Lawyers e.a. (C-623/22, EU:C:2024:639, point 24 ainsi que jurisprudence citée).

    {FN:24} Voir arrêt du 29 juillet 2024, Belgian Association of Tax Lawyers e.a. (C-623/22, EU:C:2024:639, point 25 ainsi que jurisprudence citée).

    {FN:25} Voir arrêt du 29 juillet 2024, Belgian Association of Tax Lawyers e.a. (C-623/22, EU:C:2024:639, point 24 ainsi que jurisprudence citée).

  • EuG, 15.04.2026 - T-190/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Verbrauchsteuern …

    Insoweit kommt es darauf an, ob der Anschein der Mehrdeutigkeit oder Unbestimmtheit dieser Begriffe unter Rückgriff auf die üblichen Methoden der Rechtsauslegung zerstreut werden kann (vgl. Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher kann von ihnen erwartet werden, dass sie die Risiken, die eine solche Tätigkeit mit sich bringt, besonders sorgfältig beurteilen (vgl. Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2026 - C-666/24

    Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …

    Somit muss die betreffende Regelung es den Betroffenen ermöglichen, den Umfang der ihnen auferlegten Pflichten genau zu erkennen, und sie müssen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 22. Januar 2026, AK Dlhopolec u. a., C-590/24, EU:C:2026:41, Rn. 73).
  • EuGH, 26.02.2026 - C-524/23

    Vertragsverletzungsverfahren - Art. 258 AEUV - Richtlinie (EU) 2016/1164 - …

    Rn. 103 Um jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar zu sein, der zu den Grundprinzipien des Unionsrechts gehört, darf eine solche Ungleichbehandlung keine vergleichbaren Sachverhalte betreffen, es sei denn, sie ist objektiv gerechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, Belgian Association of Tax Lawyers u. a., C-623/22, EU:C:2024:639, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.07.2026 - C-447/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verordnung (EU) Nr. 1013/2006 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-138/24
  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2026 - 1 K 232/26
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-862/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 216/2008 - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3396
Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22 (https://dejure.org/2024,3396)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.02.2024 - C-623/22 (https://dejure.org/2024,3396)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - C-623/22 (https://dejure.org/2024,3396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgian Association of Tax Lawyers u. a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/16/EU des Rates -Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates - Potenziell aggressive grenzüberschreitende Gestaltungen - Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung - ...

  • Betriebs-Berater

    Belgian Association of Tax Lawyers gegen Premier ministre/Eerste Minister, Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, DAC 6-Richtlinie (Belgisches Vorabentscheidungsersuchen)

  • rechtsportal.de

    RL (EU) 2011/16
    Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung; Recht auf Achtung des Privatlebens; Vorliegen und Rechtfertigung von Eingriffen in das Privatleben; Strategien der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (base erosion and profit shifting, BEPS)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
    {FN:75} Vgl. z. B. Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:89} Vgl. Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 56).

    {FN:103} Vgl. Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 27).

  • EuGH, 08.12.2022 - C-694/20

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
    {FN:81} Vgl. Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 35) (im Folgenden: Urteil Orde van Vlaamse Balies).

    {FN:101} C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 20. Vgl. auch Abschnitte 3.1.2, 7.1 und 9.1 der Folgenabschätzung und Abschnitt 1 ihrer Begründung.

    {FN:128} Schlussanträge in der Rechtssache Orde van Vlaamse Balies und Belgian Association of Tax Lawyers (C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2022 - C-694/20

    Orde van Vlaamse Balies u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
    {FN:101} C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 20. Vgl. auch Abschnitte 3.1.2, 7.1 und 9.1 der Folgenabschätzung und Abschnitt 1 ihrer Begründung.

    {FN:128} Schlussanträge in der Rechtssache Orde van Vlaamse Balies und Belgian Association of Tax Lawyers (C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24

    Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen …

    {FN:125} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (…C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 175), vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (…C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 35), vom 16. November 2023, Roos u. a./Parlament (…C-458/22 P, EU:C:2023:871, Rn. 59 und 60), vom 18. Januar 2024, RTL Nederland und RTL Nieuws (…C-451/22, EU:C:2024:54, Rn. 69), sowie vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck (Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten) (…C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Belgian Association of Tax Lawyers u. a. (C-623/22, EU:C:2024:189, Nr. 138).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-432/23

    Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:30} Ebenso bereits Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Belgian Association of Tax Lawyers u. a. (C-623/22, EU:C:2024:189, Nr. 219).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-171/23

    UPCAFFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    {FN:34} Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in der Rechtssache Belgian Association of Tax Lawyers u. a. (C-623/22, EU:C:2024:189, Nr. 42), und Urteil vom 20. Dezember 2017, Vaditrans (…C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-585/22

    Staatssecretaris van Financiën (Intérêts relatifs à un emprunt intragroupe) …

    {FN:47} Vgl. entsprechend meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgian Association of Tax Lawyers u. a. (C-623/22, Nrn. 93 bis 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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