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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2020 - C-808/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41359
EuGH, 17.12.2020 - C-808/18 (https://dejure.org/2020,41359)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - C-808/18 (https://dejure.org/2020,41359)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 (https://dejure.org/2020,41359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Ungarn (Accueil des demandeurs de protection internationale)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Richtlinien 2008/115/EG, 2013/32/EU und 2013/33/EU - Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes und der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verstoßen

  • lto.de (Pressebericht, 17.12.2020)

    Ungarns Umgang mit Flüchtlingen: Das ist kein EU-Standard

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Ungarns Asylregeln verstoßen gegen EU-Recht - Ungarns Asylregeln verstoßen gegen EU-Recht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ungarn verletzte wesentliche Grundsätze des EU-Asylrechts

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.02.2020)

    EuGH verhandelt über ungarisches Asylrecht: Transitzonen auf dem Prüfstand

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Rn. 156 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es entgegen dem Vorbringen Ungarns im Rahmen der Prüfung der vorliegenden Klage irrelevant ist, dass diese beiden Transitzonen im Anschluss an das Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367), geschlossen wurden.

    Rn. 159 Hierzu ist festzustellen, dass die Haft einer Person, die internationalen Schutz beantragt, im Sinne dieser Bestimmung ein eigenständiger unionsrechtlicher Begriff ist, unter dem jede Zwangsmaßnahme zu verstehen ist, mit der dem Antragsteller seine Bewegungsfreiheit entzogen und er vom Rest der Bevölkerung isoliert wird, indem er dazu gezwungen wird, sich ständig in einem eingegrenzten, geschlossenen Bereich aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 223).

    Insbesondere aus diesem Grund kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und sich in den Transitzonen von Röszke und Tompa aufhalten, tatsächlich die Möglichkeit hätten, diese Transitzonen zu verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 229).

    Außerdem ergibt sich aus § 80/K Abs. 2 und 4 des Asylgesetzes, dass die für Asylsachen zuständige Behörde beschließen kann, das Verfahren des internationalen Schutzes zu beenden, wenn der Asylbewerber eine der beiden Transitzonen verlässt, und dass eine solche Entscheidung nicht im Verwaltungsrechtsweg anfechtbar ist (Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 230).

    Jeder dieser Gründe entspricht einem besonderen Bedürfnis und hat autonomen Charakter (Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 250 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 178 Insoweit ist zunächst festzustellen, dass sich die von Art. 8 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. c erfasste Fallgruppe auf Haftsysteme erstreckt, die von den Mitgliedstaaten eingeführt werden, wenn sie beschließen, Verfahren an der Grenze im Sinne von Art. 43 der Richtlinie 2013/32 anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 237 und 238).

    Rn. 179 Art. 43 der Richtlinie 2013/32 ermächtigt die Mitgliedstaaten nämlich, Personen, die an der Grenze internationalen Schutz beantragen, unter den dort genannten Voraussetzungen und zur Gewährleistung der Wirksamkeit der dort vorgesehenen Verfahren in Haft im Sinne von Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 2013/33 zu nehmen, bevor sie ihnen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet gestatten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 237 und 239).

    Art. 43 Abs. 3 gestattet den Mitgliedstaaten lediglich, unter den dort genannten Umständen die Verfahren an der Grenze über die Frist von vier Wochen hinaus fortzusetzen, sofern die Antragsteller unter normalen Bedingungen in der Nähe der betreffenden Grenze oder Transitzone untergebracht werden; dies schließt die Möglichkeit aus, sie weiter in Gewahrsam zu behalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 241 bis 245).

    Rn. 224 Ferner ist festzustellen, dass Art. 43 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32 es ermöglicht, im Fall eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen, an den Grenzen eines Mitgliedstaats oder in seinen Transitzonen die in Art. 43 geregelten Verfahren an der Grenze über die in dessen Abs. 2 vorgesehene Frist von vier Wochen hinaus fortzuführen, unter Beschränkung der Bewegungsfreiheit dieser Personen gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33 auf ein Gebiet in der Nähe der Grenzen oder Transitzonen des Mitgliedstaats (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 247).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Würde ein solcher Vorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen der Bestimmungen des AEU-Vertrags anerkannt, könnte dies die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 143 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass Art. 72 AEUV nicht dahin ausgelegt werden kann, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, durch bloße Berufung auf ihre Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit von den Bestimmungen des Unionsrechts abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 144 und 145 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich obliegt dem Mitgliedstaat, der sich auf Art. 72 AEUV beruft, der Nachweis, dass eine Inanspruchnahme der in diesem Artikel geregelten Ausnahme erforderlich ist, um seine Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit wahrzunehmen (Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 146 und 147).

    Rn. 262 Was speziell Art. 4 Abs. 2 EUV anbelangt, hat Ungarn nicht dargetan, dass angesichts dieser Situation die tatsächliche Wahrung der in dieser Bestimmung genannten grundlegenden staatlichen Funktionen wie der des Schutzes der nationalen Sicherheit nur durch eine Abweichung von der Richtlinie 2008/115 sichergestellt werden konnte (vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik [Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen], C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 170).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-36/20

    Gerichtliche Behörden, die über die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Darunter fällt somit grundsätzlich eine nationale Behörde, wenn plausibel ist, dass ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser bei ihr einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 2020, Ministerio Fiscal [Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz wahrscheinlich gestellt wird], C-36/20 PPU, EU:C:2020:495, Rn. 57 bis 59).

    Rn. 97 Ein solcher Antrag gilt im Übrigen als gestellt, sobald die betreffende Person bei einer der von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32 erfassten Behörden seine Absicht bekundet hat, internationalen Schutz in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Bekundung dieser Absicht von irgendeiner Verwaltungsformalität abhängig gemacht werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 2020, Ministerio Fiscal [Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz wahrscheinlich gestellt wird], C-36/20 PPU, EU:C:2020:495, Rn. 93 und 94).

    Rn. 100 Der Drittstaatsangehörige oder Staatenlose erwirbt nämlich die Eigenschaft eines Antragstellers, der internationalen Schutz begehrt, im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2013/32, sobald er einen solchen Antrag stellt (Urteil vom 25. Juni 2020, Ministerio Fiscal [Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz wahrscheinlich gestellt wird], C-36/20 PPU, EU:C:2020:495, Rn. 92).

    Rn. 104 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass das eigentliche Ziel der Richtlinie 2013/32 und insbesondere ihres Art. 6 Abs. 1 darin besteht, einen effektiven, einfachen und schnellen Zugang zum Verfahren des internationalen Schutzes zu gewährleisten (Urteil vom 25. Juni 2020, Ministerio Fiscal [Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz wahrscheinlich gestellt wird], C-36/20 PPU, EU:C:2020:495, Rn. 82).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-47/15

    Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Aus dieser Definition geht hervor, dass sich jeder Drittstaatsangehörige, der sich, ohne die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, in dessen Hoheitsgebiet befindet, schon allein deswegen illegal dort aufhält, ohne dass Voraussetzungen in Bezug auf die Mindestdauer der Anwesenheit oder die Absicht zum Verbleib im Hoheitsgebiet bestünden (Urteil vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 48).

    Rn. 247 Drittens unterliegt ein Drittstaatsangehöriger, auf den die Richtlinie 2008/115 Anwendung findet, grundsätzlich den von ihr vorgesehenen gemeinsamen Normen und Verfahren im Hinblick auf seine Abschiebung, solange sein Aufenthalt nicht gegebenenfalls legalisiert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 61, …und vom 19. März 2019, Arib u. a., C-444/17, EU:C:2019:220, Rn. 39).

    Rn. 248 Nach diesen Normen und Verfahren muss gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ein Rückführungsverfahren anhängig gemacht werden, dessen Ablauf einer Abstufung der zur Vollstreckung der Rückkehrentscheidung, die ihm gegenüber grundsätzlich ergangen sein muss, zu treffenden Maßnahmen entspricht, damit er unter vollständiger Achtung seiner Grundrechte und seiner Würde in humaner Weise zurückgeführt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 62, …und vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Rn. 248 Nach diesen Normen und Verfahren muss gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ein Rückführungsverfahren anhängig gemacht werden, dessen Ablauf einer Abstufung der zur Vollstreckung der Rückkehrentscheidung, die ihm gegenüber grundsätzlich ergangen sein muss, zu treffenden Maßnahmen entspricht, damit er unter vollständiger Achtung seiner Grundrechte und seiner Würde in humaner Weise zurückgeführt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 62, und vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere muss die zuständige nationale Behörde, wenn sie eine Rückkehrentscheidung erlassen will, nach Art. 5 der Richtlinie zum einen den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhalten und in gebührender Weise das Wohl des Kindes, die familiären Bindungen und den Gesundheitszustand des betreffenden Drittstaatsangehörigen berücksichtigen und ihn zum anderen hierzu anhören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 101 bis 103).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Rn. 112 Außerdem obliegt es der Kommission, das Vorliegen der gerügten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, ihr Vorliegen zu prüfen, ohne dass sich die Kommission dabei auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, EU:C:2006:253, Rn. 48, …und vom 2. Mai 2019, Kommission/Kroatien [Deponie in Biljane Donje], C-250/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:343, Rn. 33).

    Rn. 113 Speziell zu einer die Anwendung einer nationalen Vorschrift betreffenden Rüge hat der Gerichtshof entschieden, dass für den Nachweis einer Vertragsverletzung Beweiselemente vorgelegt werden müssen, die im Vergleich zu denen, die gewöhnlich im Rahmen einer nur den Inhalt einer nationalen Vorschrift betreffenden Vertragsverletzungsklage herangezogen werden, von besonderer Natur sind, und dass die Vertragsverletzung daher nur durch einen hinreichend dokumentierten und detaillierten Nachweis der der nationalen Verwaltung bzw. den nationalen Gerichten vorgeworfenen und dem betreffenden Mitgliedstaat zuzurechnenden Praxis dargetan werden kann (Urteile vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, EU:C:2006:253, Rn. 49, …und vom 9. Juli 2015, Kommission/Irland, C-87/14, EU:C:2015:449, Rn. 23).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-444/17

    Eine Binnengrenze eines Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Rn. 247 Drittens unterliegt ein Drittstaatsangehöriger, auf den die Richtlinie 2008/115 Anwendung findet, grundsätzlich den von ihr vorgesehenen gemeinsamen Normen und Verfahren im Hinblick auf seine Abschiebung, solange sein Aufenthalt nicht gegebenenfalls legalisiert wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 61, und vom 19. März 2019, Arib u. a., C-444/17, EU:C:2019:220, Rn. 39).
  • EuGH, 02.07.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Rn. 261 Schließlich ist die Argumentation von Ungarn, dass § 5 Abs. 1ter des Gesetzes über die Staatsgrenzen gemäß Art. 72 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 EUV gerechtfertigt sei, aus entsprechenden wie den oben in den Rn. 216 und 217 dargelegten Gründen zurückzuweisen; insoweit beschränkt sich dieser Mitgliedstaat nämlich darauf, allgemein die Gefahr von Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit geltend zu machen, ohne in rechtlich hinreichender Weise darzutun, dass es für ihn angesichts der Situation, die in seinem Hoheitsgebiet am 8. Februar 2018 bestand, erforderlich war, speziell von der Richtlinie 2008/115 abzuweichen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main, C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 27 bis 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Rn. 249 So müssen die zuständigen nationalen Behörden, sobald die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts festgestellt wurde, nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115, unbeschadet der Ausnahmen in Art. 6 Abs. 2 bis 5, eine Rückkehrentscheidung erlassen (Urteil vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-808/18
    Nach ihrem Art. 13 Abs. 1 sind die Mitgliedstaaten überdies verpflichtet, wirksame Rechtsbehelfe gegen sie einzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 40).
  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 04.10.2018 - C-599/17

    Kommission/ Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 08.07.1999 - C-354/98

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …

  • EuGH, 08.07.2019 - C-543/17

    Der Gerichtshof nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art. 260 Abs. 3 …

  • EuGH, 23.05.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt …

  • EuGH, 14.09.2017 - C-18/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Normen für die Aufnahme von Personen, die …

  • EuGH, 28.01.2020 - C-122/18

    Italien hätte sicherstellen müssen, dass öffentliche Stellen im Geschäftsverkehr …

  • EuGH, 09.05.1985 - 21/84

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 09.07.2015 - C-87/14

    Die Kommission hat eine Vertragsverletzung Irlands bei der Umsetzung der …

  • EuGH, 05.09.2019 - C-443/18

    Italien hat seine Verpflichtung verletzt, Maßnahmen zu ergreifen, um die …

  • EuGH, 28.03.2019 - C-427/17

    Kommission/ Irland (System der Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser) - …

  • EuGH, 02.05.2019 - C-250/18

    Kommission/ Kroatien (Abfalldeponie von Biljane Donje) - Vertragsverletzung eines …

  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25

    Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig

    Denn ein solches Verständnis, würde die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. September 2022 - C-159/?21 - juris Rn. 84;… vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 70; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 21; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143).

    Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaates dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 71; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 214; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 144 f.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich aus diesen Zahlen einerseits eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre, und wie sich andererseits gerade Zurückweisungen an der Grenze auf diese Situation auswirken würden (vgl. zu dem Erfordernis der Darlegung der konkreten Auswirkungen der Maßnahmen EuGH, Urteile 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 218; …und vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 73).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs beschränkt die Existenz sekundärrechtlicher Schutzklauseln, welche die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten bereits berücksichtigen, eine Berufung auf Art. 72 AEUV (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 221 ff.;… vom 26. April 2022 - C-368/?20 - juris Rn. 89; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143 ff.).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber auch mit dem Erlass der Asylverfahrensrichtlinie Konstellationen Rechnung getragen hat, in denen ein Mitgliedstaat einen ganz erheblichen Anstieg der Zahl von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bewältigen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222).

    Im Falle eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen, können diese Verfahren gemäß Art. 43 Abs. 3 Asylverfahrensrichtlinie zudem über die in Absatz 2 vorgesehene Frist von vier Wochen hinaus und unter Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33 auf ein Gebiet in der Nähe der Grenzen oder Transitzonen des Mitgliedstaats, fortgeführt werden (EuGH, Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222; …und vom 14. Mai 2020 - C-924/19 PPU und C-925/19 PPU - juris Rn. 247).

  • EuGH, 21.09.2023 - C-143/22

    Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen: Die Rückführungsrichtlinie …

    Die zwangsweise Abschiebung darf nach Art. 8 dieser Richtlinie nur als letztes Mittel eingesetzt werden und steht unter dem Vorbehalt von Art. 9 der Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten die Abschiebung in den dort genannten Fällen aufschieben müssen (Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 252).
  • EuGH, 26.04.2022 - C-368/20

    Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner …

    Daraus folgt, dass Art. 72 AEUV nicht dahin ausgelegt werden kann, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, durch bloße Berufung auf ihre Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit von den Bestimmungen des Unionsrechts abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 214 und 215 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …

    Rn. 54 Zum anderen darf ein Mitgliedstaat einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen nicht nach Art. 8 der Richtlinie 2008/115 abschieben, ohne dass zuvor eine Rückkehrentscheidung gegen diesen Drittstaatsangehörigen unter Beachtung der durch diese Richtlinie eingeführten materiellen und prozessualen Garantien erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 253).

    Dies gilt, wie in Rn. 53 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, u. a. dann, wenn diese Behörde nach Anhörung des Betroffenen beabsichtigt, gegen ihn eine Rückkehrentscheidung zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 250 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2022 - C-72/22

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Rn. 61 Zum anderen ist das Recht, einen solchen Antrag zu stellen, eine Voraussetzung für die Beachtung der Rechte darauf, dass dieser Antrag registriert wird und innerhalb der in der Richtlinie 2013/32 festgelegten Fristen förmlich gestellt und geprüft werden kann, und letztlich für die Wirksamkeit des durch Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) gewährleisteten Asylrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [ Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 102).

    Würde ein solcher Vorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen der Bestimmungen des AEU-Vertrags anerkannt, könnte dies die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 214).

    Daraus folgt, dass er nicht als Ermächtigung der Mitgliedstaaten verstanden werden darf, allein unter Berufung auf ihre Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit von den Bestimmungen des Unionsrechts abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 215).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-72/22

    Valstybės sienos apsaugos tarnyba - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:33} Vgl. 27. Erwägungsgrund der Verfahrensrichtlinie und Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:37} Vgl. 27. Erwägungsgrund der Verfahrensrichtlinie sowie u. a. Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:56} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 172).

    {FN:68} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 214 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:72} Vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 215).

    {FN:74} Vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 215).

    {FN:75} Vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 216).

    {FN:89} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 102).

  • EuGH, 13.06.2024 - C-123/22

    Asylpolitik: Ungarn wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 200 Mio. Euro und …

    - festzustellen, dass Ungarn dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, im Folgenden: Urteil Kommission/Ungarn von 2020, EU:C:2020:1029), und aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen hat, dass es nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus diesem Urteil ergeben;.

    Ungarn hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass es nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029), ergeben..

    Ungarn wird verurteilt, an die Europäische Kommission ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung des Urteils vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029), soweit dieses Art. 6 und Art. 46 Abs. 5 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes betrifft, ein Zwangsgeld in Höhe von 900 000 Euro pro Tag zu zahlen..

    Ungarn wird verurteilt, an die Europäische Kommission ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung des Urteils vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029), soweit dieses die Art. 5, 6, 12 und 13 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger betrifft, ein Zwangsgeld in Höhe von 100 000 Euro pro Tag zu zahlen..

  • EuGH, 22.06.2023 - C-823/21

    Ungarn hat die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, übermäßig erschwert

    Ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt, ist daher anhand des zu diesem Zeitpunkt geltenden innerstaatlichen Rechts zu beurteilen (Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Recht ist ihm auch zuzuerkennen, wenn er sich illegal im Hoheitsgebiet aufhält und ohne dass es auf die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 97 und 98, …sowie vom 16. November 2021, Kommission/Ungarn [Pönalisierung der Unterstützung von Asylbewerbern], C-821/19, EU:C:2021:930, Rn. 136).

    Rn. 44 Das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, ist eine Voraussetzung für die tatsächliche Beachtung der Rechte darauf, dass dieser Antrag registriert wird und innerhalb der in der Richtlinie 2013/32 festgelegten Fristen förmlich gestellt und geprüft werden kann, und letztlich für die Wirksamkeit des Rechts, in einem Mitgliedstaat um Asyl nachzusuchen, wie es in Art. 18 der Charta garantiert und in Art. 6 der Richtlinie 2013/32 näher bestimmt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 102, …und vom 16. November 2021, Kommission/Ungarn [Pönalisierung der Unterstützung von Asylbewerbern], C-821/19, EU:C:2021:930, Rn. 132).

    Ein Mitgliedstaat darf daher den Zeitpunkt, zu dem der Betroffene in die Lage versetzt wird, seinen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, nicht ungerechtfertigt hinauszögern, da er sonst der praktischen Wirksamkeit dieses Art. 6 nicht gerecht würde (Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 103 und 106).

    Rn. 68 Folglich obliegt dem Mitgliedstaat, der sich auf Art. 72 AEUV beruft, der Nachweis, dass eine Inanspruchnahme der in diesem Artikel geregelten Ausnahme erforderlich ist, um seine Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit wahrzunehmen (Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 216 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 192.25

    Zurückweisung und Einreiseverweigerung eines Asylsuchenden an der …

    Denn ein solches Verständnis, würde die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. September 2022 - C-159/?21 - juris Rn. 84;… vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 70; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 21; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143).

    Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaates dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 71; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 214; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 144 f.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich aus diesen Zahlen einerseits eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre, und wie sich andererseits gerade Zurückweisungen an der Grenze auf diese Situation auswirken würden (vgl. zu dem Erfordernis der Darlegung der konkreten Auswirkungen der Maßnahmen EuGH, Urteile 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 218; …und vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 73).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs beschränkt die Existenz sekundärrechtlicher Schutzklauseln, welche die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten bereits berücksichtigen, eine Berufung auf Art. 72 AEUV (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 221 ff.;… vom 26. April 2022 - C-368/?20 - juris Rn. 89; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143 ff.).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber auch mit dem Erlass der Asylverfahrensrichtlinie Konstellationen Rechnung getragen hat, in denen ein Mitgliedstaat einen ganz erheblichen Anstieg der Zahl von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bewältigen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222).

    Im Falle eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen, können diese Verfahren gemäß Art. 43 Abs. 3 Asylverfahrensrichtlinie zudem über die in Absatz 2 vorgesehene Frist von vier Wochen hinaus und unter Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33 auf ein Gebiet in der Nähe der Grenzen oder Transitzonen des Mitgliedstaats, fortgeführt werden (EuGH, Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222; …und vom 14. Mai 2020 - C-924/19 PPU und C-925/19 PPU - juris Rn. 247).

  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 193.25

    Asylrecht (Somalia): Eilrechtsschutz gegen die Einreiseverweigerung

    Denn ein solches Verständnis, würde die Verbindlichkeit und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts beeinträchtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. September 2022 - C-159/?21 - juris Rn. 84;… vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 70; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 21; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143).

    Daraus folgt, dass er nicht als eine Ermächtigung eines Mitgliedstaates dazu ausgelegt werden kann, durch bloße Berufung auf diese Zuständigkeiten von den Bestimmungen des Vertrags abzuweichen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 71; vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 214; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 144 f.).

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass sich aus diesen Zahlen einerseits eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre, und wie sich andererseits gerade Zurückweisungen an der Grenze auf diese Situation auswirken würden (vgl. zu dem Erfordernis der Darlegung der konkreten Auswirkungen der Maßnahmen EuGH, Urteile 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 218; …und vom 30. Juni 2022 - C 72/22 - juris Rn. 73).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs beschränkt die Existenz sekundärrechtlicher Schutzklauseln, welche die legitimen Interessen der Mitgliedstaaten bereits berücksichtigen, eine Berufung auf Art. 72 AEUV (vgl. Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 221 ff.;… vom 26. April 2022 - C-368/?20 - juris Rn. 89; …und vom 2. April 2020 - C-715/17, C-718/17, C-719/17 - juris Rn. 143 ff.).

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber auch mit dem Erlass der Asylverfahrensrichtlinie Konstellationen Rechnung getragen hat, in denen ein Mitgliedstaat einen ganz erheblichen Anstieg der Zahl von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bewältigen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222).

    Im Falle eines Massenzustroms von Personen, die internationalen Schutz beantragen, können diese Verfahren gemäß Art. 43 Abs. 3 Asylverfahrensrichtlinie zudem über die in Absatz 2 vorgesehene Frist von vier Wochen hinaus und unter Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33 auf ein Gebiet in der Nähe der Grenzen oder Transitzonen des Mitgliedstaats, fortgeführt werden (EuGH, Urteile vom 17. Dezember 2020 - C-808/18 - juris Rn. 222; …und vom 14. Mai 2020 - C-924/19 PPU und C-925/19 PPU - juris Rn. 247).

  • EuGH, 16.11.2021 - C-821/19

    Ungarn hat dadurch, dass es die Organisationstätigkeit, die darauf abzielt, …

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-706/25

    Generalanwältin Medina: Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Errichtung …

  • EuGH, 01.12.2022 - C-564/21

    Bundesrepublik Deutschland (Accès au dossier en matière d'asile) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein Mitgliedstaat, der mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale) - Vorlage zur …

  • EuGH, 03.06.2025 - C-460/23

    Ein Drittstaatsangehöriger, der illegal in die Europäische Union einreist, kann …

  • EuGH, 12.09.2024 - C-352/23

    Changu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl- und Einwanderungspolitik - Charta …

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …

  • VG Aachen, 01.09.2022 - 5 L 613/22

    Refoulementverbot; Botschaftsverfahren; Vertragsverletzungsverfahren

  • VG München, 22.02.2024 - M 10 K 22.50479

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Kroatien, Herkunftsstaat Türkei), …

  • EuGH, 01.08.2025 - C-97/24

    Asylrecht: Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf einen unvorhersehbaren Zustrom …

  • EGMR, 24.06.2025 - 46084/21

    H.Q. v. HUNGARY

  • VG München, 22.02.2024 - M 10 K 23.50597

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Demokratische, Republik …

  • EuGH, 19.12.2024 - C-244/24

    Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine: Ein Mitgliedstaat, der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25

    und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-97/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung eines Mitgliedstaats für einen Verstoß …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-92/23

    Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos hat Ungarn dadurch gegen das Unionsrecht …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-662/23

    Zimir - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-406/22

    Ministerstvo vnitra České republiky, Odbor azylové a migrační politiky …

  • VG München, 18.07.2022 - M 10 S 22.50218

    Abschiebungsanordnung, Dublin-Verfahren, Zielstaat Ungarn, Systemische Mängel …

  • EuGH, 03.06.2021 - C-186/21

    Republika Slovenija (Rétention d'un demandeur de protection internationale) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-656/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21

    Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-679/23

    Generalanwältin Capeta: Rückkehraktionen - Das Gericht habe im Rahmen einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21

    Syrien: Dublin Ungarn: keine systemischen Mängel, Eilantrag abgelehnt

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-777/22

    EZB/ Corneli - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …

  • VG München, 29.07.2024 - M 10 S 24.50732

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Türkei), …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-821/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos hat Ungarn dadurch gegen seine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-50/24

    Danané - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Immigration - …

  • VG Aachen, 12.01.2023 - 5 K 2768/22

    Dublin III-VO; systemische Mängel; Botschaftsverfahren; Zugang zum Asylverfahren; …

  • VG Aachen, 21.07.2022 - 5 K 644/22

    Dublin III-VO; systemische Mängel; Botschaftsverfahren; Zugang zum Asylverfahren; …

  • EuGH, 03.03.2022 - C-409/20

    Subdelegación del Gobierno en Pontevedra (Amende en cas de séjour irrégulier) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-660/24

    Generalanwältin Ćapeta: Ungarn und die Tschechische Republik verstoßen …

  • VG Trier, 28.09.2022 - 7 K 1706/22

    Dublin-Bescheid mit dem Ziel Ungarn im Fall einer arbeitsfähigen Person

  • VG Sigmaringen, 15.02.2021 - A 13 K 1353/18

    Zweitantrag, Wiederaufgreifen; systemische Mängel des Asylsystems

  • VG Aachen, 24.03.2022 - 5 L 199/22

    Refoulementverbot; Botschaftsverfahren

  • VG Aachen, 01.03.2023 - 5 K 2643/22

    Dublin III-VO; systemische Mängel; Botschaftsverfahren; Zugang zum Asylverfahren; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-75/22

    Kommission/ Tschechische Republik (Qualifications professionnelles) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21

    Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2022 - C-583/22

    MV (Confusion des peines) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • VG Trier, 28.09.2022 - 7 K 1357/22

    Dublin-Bescheid mit dem Ziel Ungarn im Fall einer vierköpfigen Familie

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 5 L 46/22

    Refoulementverbot; Botschaftsverfahren

  • VG München, 20.10.2022 - M 10 K 22.50493

    Dublin-Verfahren (Ungarn)

  • VG Saarlouis, 26.03.2021 - 3 K 628/20

    Syrien: Dublin Ungarn; Abschiebungsverbot für einen anerkannten und …

  • EGMR, 12.10.2023 - 56417/19

    S.S. AND OTHERS v. HUNGARY

  • VG München, 11.10.2022 - M 10 K 22.50217

    Erfolgreiche Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (Dublin, systemische Mängel …

  • OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23

    Abschiebungsandrohung; Nichtzurückweisung; Rückkehrentscheidung

  • VG München, 11.08.2022 - M 30 S 22.50354

    Dublin-III Verfahren, Ungarn: Erfolgreicher Eilantrag aufgrund systemischer …

  • VG München, 20.09.2022 - M 10 S 22.50494

    Dublin-Verfahren (Ungarn)

  • VG Köln, 10.05.2023 - 22 K 6212/22
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18   

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https://dejure.org/2020,16035
Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18 (https://dejure.org/2020,16035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.06.2020 - C-808/18 (https://dejure.org/2020,16035)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - C-808/18 (https://dejure.org/2020,16035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Ungarn (Accueil des demandeurs de protection internationale)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2013/32/EU - Nationales Verfahren zur Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz - Art. 6 - Effektiver Zugang - Art. 43 - Verfahrensgarantien - Art. 46 Abs. 5 und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Ungarn (Accueil des demandeurs de protection internationale)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2013/32/EU - Nationales Verfahren zur Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz - Art. 6 - Effektiver Zugang - Art. 43 - Verfahrensgarantien - Art. 46 Abs. 5 und ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe hat Ungarn mit einem wesentlichen Teil seiner nationalen Rechtsvorschriften betreffend Asylverfahren und Verfahren zur Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    {FN:7} Urteil vom 14. Mai 2020 (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367).

    {FN:24} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:294, Nr. 136).

    {FN:35} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 244).

    {FN:40} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:294, Nrn. 148 bis 152).

    {FN:45} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367).

    {FN:47} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 216 bis 222).

    {FN:49} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 226).

    {FN:50} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367).

    {FN:51} Vgl. in diesem Zusammenhang meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:294, Nrn. 155 und 166), in denen ich die Auffassung vertrat, dass nur eine "realistische" Möglichkeit der freiwilligen Ausreise das Vorliegen einer Inhaftnahme ausschließen könne und dass die Frage, ob diese bestehe, anhand der speziellen Situation von Personen, die internationalen Schutz beantragen, zu beurteilen sei.

    {FN:52} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 228 und 229).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-924/19

    According to Advocate General Pikamäe, the accommodation of asylum seekers in the …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    {FN:7} Urteil vom 14. Mai 2020 (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367).

    {FN:24} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:294, Nr. 136).

    {FN:35} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 244).

    {FN:40} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:294, Nrn. 148 bis 152).

    {FN:45} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367).

    {FN:47} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 216 bis 222).

    {FN:49} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 226).

    {FN:50} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367).

    {FN:51} Vgl. in diesem Zusammenhang meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:294, Nrn. 155 und 166), in denen ich die Auffassung vertrat, dass nur eine "realistische" Möglichkeit der freiwilligen Ausreise das Vorliegen einer Inhaftnahme ausschließen könne und dass die Frage, ob diese bestehe, anhand der speziellen Situation von Personen, die internationalen Schutz beantragen, zu beurteilen sei.

    {FN:52} Urteil vom 14. Mai 2020, FMS u. a. (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 228 und 229).

  • EuGH, 19.03.2020 - C-564/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    Die Weigerung, das Eilvorabentscheidungsverfahren auf die Rechtssache C-564/18 anzuwenden, in der das Urteil Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa){FN-VERWEIS:38} in einem Rechtsstreit betreffend einen in einer Transitzone untergebrachten Antragsteller ergangen sei, anzuwenden, weise nämlich klar darauf hin, dass der Gerichtshof den Aufenthalt in der Transitzone nicht als Haft angesehen habe, da der Rückgriff auf dieses Verfahren nach der Rechtsprechung gerechtfertigt sein könne, wenn die fragliche Rechtssache eine in Haft genommene Person betreffe.

    {FN:37} Urteil vom 19. März 2020 (C-564/18, EU:C:2020:218).

    {FN:38} Urteil vom 19. März 2020 (C-564/18, EU:C:2020:218).

    {FN:54} Urteil vom 19. März 2020, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Tompa) (C-564/18, EU:C:2020:218, Rn. 27).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    {FN:30} Urteil vom 2. April 2020 (C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257).

    {FN:33} Urteil vom 2. April 2020, Kommission/Polen u. a. (Vorübergehender Mechanismus zur Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257, Rn. 143 bis 147).

    {FN:61} Urteil vom 2. April 2020 (C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2020:257).

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    Was das Urteil Tsakouridis{FN-VERWEIS:65} betrifft, so ergibt sich zwar aus diesem Urteil, dass die Mitgliedstaaten berechtigt sind, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu erlassen, doch vermag ich nicht zu erkennen, wie dieses Urteil dahin verstanden werden kann, dass sie eine solche Abweichung in vom abgeleiteten Unionsrecht nicht vorgesehenen Fällen vornehmen können, indem sie sich einfach auf Art. 72 AEUV berufen.

    {FN:56} Ungarn verweist namentlich auf das Urteil vom 23. November 2010, Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:708).

    {FN:65} Urteil vom 23. November 2010 (C-145/09, EU:C:2010:708).

  • EGMR, 21.11.2019 - 47287/15

    Transitzonen grundsätzlich erlaubt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    {FN:39} EGMR, 21. November 2019, CE:ECHR:2019:1121JUD004728715.

    {FN:46} EGMR, 21. November 2019, CE:ECHR:2019:1121JUD004728715.

  • EuGH, 14.09.2017 - C-18/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Normen für die Aufnahme von Personen, die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    {FN:42} Vgl. zum Asylrecht Urteile vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45), und vom 14. September 2017, K. (C-18/16, EU:C:2017:680, Rn. 32).

    {FN:55} Vgl. auch Urteil vom 14. September 2017, K. (C-18/16, EU:C:2017:680, Rn. 48).

  • EGMR, 14.03.2017 - 47287/15

    Ungarn wegen Inhaftierung von Flüchtlingen verurteilt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    Rn. 124 In Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. März 2017, 11ias und Ahmed gegen Ungarn (CE:ECHR:2017:0314JUD004728715), macht Ungarn geltend, dieses Urteil sei nicht rechtskräftig und dieser Gerichtshof prüfe darin nicht die Situation der Transitzonen, die derzeit in Betrieb seien, sondern die einer Einrichtung von 2015, die zwar denselben Namen trage, jedoch Unterschiede aufweise, was ihre Rechtsstellung und ihre rechtliche Einstufung sowie die Rechte und Pflichten der dort untergebrachten Personen angehe.

    {FN:36} EGMR, 14. März 2017, 11ias und Ahmed gegen Ungarn, CE:ECHR:2017:0314JUD004728715.

  • EuGH, 22.02.2018 - C-336/16

    Polen tut zu wenig gegen Smog

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    Rn. 174 Was das Vorbringen Ungarns betrifft, wonach Art. 72 AEUV den Mitgliedstaaten erlaubt, von den Bestimmungen der Richtlinie 2008/115 abzuweichen, wenn sie ihre Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit wahrnehmen, behalten die Erwägungen in den Nrn. 101 bis 103 der vorliegenden Schlussanträge zur Argumentation des Gerichtshofs im Urteil Kommission/Polen u. a. (Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen){FN-VERWEIS:61} meines Erachtens ihre volle Relevanz.

    {FN:67} Vgl. Urteil vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen (C-336/16, EU:C:2018:94, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18
    {FN:42} Vgl. zum Asylrecht Urteile vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45), und vom 14. September 2017, K. (…C-18/16, EU:C:2017:680, Rn. 32).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …

  • EuGH, 19.03.2019 - C-444/17

    Eine Binnengrenze eines Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt …

  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuGH, 13.02.2014 - C-530/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 10.04.2008 - C-442/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-821/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos hat Ungarn dadurch gegen seine …

    {FN:26} Vgl. Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie nämlich Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (C-808/18, EU:C:2020:493, Nrn. 53 und 68) ausgeführt hat, unterscheidet die Richtlinie 2013/32 zwischen der Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz, bei der es sich lediglich um die ohne administrative Formalitäten vorgenommene Äußerungen seitens dieser Personen handelt, Angst davor zu haben, in ihren Herkunftsstaat zurückgeschickt zu werden, und der förmlichen Stellung eines solchen Antrags.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-72/22

    Valstybės sienos apsaugos tarnyba - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:81} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:493, Nr. 103).
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