Rechtsprechung
| BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- DFR
Beteiligungsquote
- openjur.de
§§ 52 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 17 Abs 1 S 4 EStG vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 1 EStG vom 24.03.1999, § 255 HGB
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 1 i.v.m. § 52 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002; Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen im EStG ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 1, § 52 Abs. 1 Satz 1
Rückwirkung im Steuerrecht; Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen - ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Karlsruhe beschränkt rückwirkende Steuergesetze
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei privater Veräußerung von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 1997 § 17 Abs. 1 S. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1
Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Anteil, Absenkung, Gesetz, Änderung, Rückwirkung, Verfassung - rechtsportal.de (Leitsatz)
Angehöriger, Anteilsveräußerung, Fremdvergleich, Frist, Kaufpreis, Missbrauch, Rückwirkung, Veranlagung, Verfassung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Entgelt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Absenkung, Anschaffungskosten, Gemeiner Wert, Gleichheit, Halbteilungsgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkung, Steuerbelastung, Verfassungsmäßigkeit, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
- FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 7 V 7111/07
- BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 748/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 61
- NJW 2010, 3634
- ZIP 2010, 65
- DVBl 2010, 1251
- DÖV 2010, 901
- BStBl II 2011, 86
- NZG 2010, 1099
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (198) Zitiert selbst (43)
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Rn. 46 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, S. 634 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden soll (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Rn. 44 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 46 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Rn. 44 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 46 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Rn. 63 (3) Andere Rechtfertigungsgründe, wie etwa einen Finanzierungsbedarf möglicherweise begleitende ordnungspolitische Sachziele (vgl. etwa BVerfGE 30, 250 ; 50, 386 ; 72, 175 ; 88, 384 ) oder die Notwendigkeit rascher Korrektur offensichtlicher Fehlsubventionierungen, die auf Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekten beruhen (vgl. BVerfGE 97, 67 ), kommen ebenfalls nicht in Betracht.
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Rn. 44 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 46 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Auch hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. II. 1. e> mit Nachweisen auch zur Kritik).Es wird also im Zeitpunkt der Realisation ein über den vorangegangenen Zeitraum akkumulierter Zuwachs an Leistungsfähigkeit nachholend der Besteuerung unterworfen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. II. 2. b> bb>).
Das Bedürfnis nach Gegenfinanzierung bezeichnet daher ebenfalls nur einen allgemeinen Änderungsbedarf, der es rechtfertigt, Wertsteigerungen ab der Verkündung steuerlich zu erfassen, aber nicht gerade auch die rückwirkende Einbeziehung bereits steuerfrei erzielter Vermögenszuwächse legitimiert (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. II. 2. b> cc> ).
Ob und inwieweit er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine Frage politischer Gestaltung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. III. 2. a> bb>), so dass auch die zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Für die alte Beteiligungsgrenze von 25 % habe das Bundesverfassungsgericht dies in BVerfGE 27, 111 ff. wegen der "Nähe" einer solchen Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft und der mitunternehmerähnlichen Stellung des Anteilseigners bereits ausgesprochen.Für die alte Beteiligungsgrenze von 25 % habe das Bundesverfassungsgericht dies in BVerfGE 27, 111 ff. akzeptiert, jedoch tragend auf die Nähe einer solchen Beteiligung zur Mitunternehmerschaft abgestellt.
Der Gesetzgeber wäre allerdings nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
I. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2005 - VIII R 92/03 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 25. September 2003 - IV 229/2002 -, c) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Würzburg vom 24. Mai 2002 - 257/11335099 - RbSt 6 RbL 1b-Ap30- 2001 Nr. 73 -, d) den Einkommensteuerbescheid 1999 des Finanzamts Würzburg vom 22. Oktober 2001 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 7. März 2003 - 113/35099 -, II. mittelbar gegen.Die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2005 - VIII R 25/02 -, vom 1. März 2005 - VIII R 92/03 - und vom 10. August 2005 - VIII R 22/05 - werden aufgehoben.
Die dagegen gerichtete Revision des Beschwerdeführers wies der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. März 2005 - VIII R 92/03 - zurück (BStBl II S. 398 ff. = BFHE 209, 285 ff.).
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2005 - VIII R 25/02 -, II. mittelbar gegen.Die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 1. März 2005 - VIII R 25/02 -, vom 1. März 2005 - VIII R 92/03 - und vom 10. August 2005 - VIII R 22/05 - werden aufgehoben.
Auf die Revision des Finanzamts hob der Bundesfinanzhof diese Entscheidung mit dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil vom 1. März 2005 - VIII R 25/02 - auf (BStBl II S. 436 ff. = BFHE 209, 275 ff.).
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
Absenkung Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG - Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Spekulationsgeschäfte
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Doppelbesteuerung Schweiz
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Steuererhöhung im Veranlagungszeitraum
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Ersatzerbschaftsteuer
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BFH, 23.10.1996 - I R 55/95
Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen …
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00
Verfassungsrechtlich unzulässige "Rückwirkung" der für eine "wesentliche" …
- BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
Errichtete Wohngebäude
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen; …
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG verfassungsgemäß?
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 886/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer 2012 für …
Im Rahmen der Gewinneinkunftsarten, zu denen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit zählen, unterliegt der Wertzuwachs bei den zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern der Besteuerung zum Zeitpunkt ihrer Realisierung, insbesondere in Gestalt eines Veräußerungsgewinns (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheide sich von den in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 entschiedenen Fallgestaltungen dahingehend, dass es im Fall der Beteiligungen des Erblassers nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und § 17 EStG um Anteile gehe, die von Beginn an der Besteuerung unterlegen hätten, mithin nicht im Wege echter oder unechter Rückwirkung in die Steuerbarkeit einbezogen worden seien.
Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof hätten die Grundrechtsposition der Beschwerdeführerin verkannt, indem beide Gerichte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 zu Unrecht auf die dort entschiedenen Fälle beschränkt hätten.
Das Bundesverfassungsgericht habe in BVerfGE 127, 1 und 127, 61, in denen bis zur Gesetzesverschärfung entstandene Wertsteigerungen erstmals der Veräußerungsgewinnbesteuerung unterworfen worden seien, eine unechte Rückwirkung angenommen.
Das Bundesverfassungsgericht habe nach Ansicht der Beschwerdeführerin mit seiner Entscheidung in BVerfGE 127, 61 ff. deutlich gemacht, dass seine Rechtsprechung auch im Falle einer durchgehenden Steuerverstrickung entsprechend zur Anwendung komme.
Der Bundesfinanzhof rekurriere damit auf die inhaltlich durch BVerfGE 127, 61 (84) widerlegte Rechtsprechung.
Auch wenn die Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 zu Veräußerungen im Bereich der §§ 17, 23 EStG ergangen seien, seien sie nicht auf Veräußerungen im Privatvermögen beschränkt, sondern würden auch für Veräußerungen im Betriebsvermögen, wie solchen nach § 16 EStG, gelten.
Rn. 80 Auch wenn in diesen Fällen der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 157, 177 ; 165, 103 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens im laufenden Veranlagungszeitraum stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.
Ist der materielle steuerrelevante Tatbestand - etwa der Mittelzu- oder -abfluss (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ) oder ein steuerrelevanter Wertzuwachs (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) - unter der Geltung des alten Rechts vollständig verwirklicht beziehungsweise erfüllt und tritt lediglich die Rechtsfolge der Entstehung der Steuerschuld erst nach der Rechtsänderung ein, hat der steuerrelevante Sachverhalt bereits einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht, der nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Vertrauensschutz gebietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Entsprechendes gilt, wenn der Steuerpflichtige vor der Verkündung eines neuen Steuergesetzes über einen konkret verfestigten Vermögensbestand verfügte (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Der Gesetzgeber bedarf daher besonderer Gründe, wenn er einen noch nach Maßgabe alten Rechts, das heißt noch vor der Verkündung der Neuregelung erwachsenen konkreten Vermögensbestand, wie er sich etwa aus dem Vollzug vertraglicher Vereinbarungen oder aus einem eingetretenen Wertzuwachs ergeben kann, durch tatbestandliche Rückanknüpfung (teilweise) entwertet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 148, 217 ; 157, 177 ; 165, 103 ).
Hierin liegt der grundlegende Unterschied zu den vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 entschiedenen Fällen.
Rn. 86 aa) Die Neuregelung knüpft an einen vor der Verkündung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 erfolgten Erwerb an (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; jeweils für das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002).
Die Gewinnermittlung durch periodenübergreifenden Vermögensvergleich bedeutet, dass im Zeitpunkt der Veräußerung ein über den gesamten Haltenszeitraum akkumulierter Wertzuwachs nachholend besteuert wird (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 89 (1) Die in den Veräußerungsgewinnen im Sinne der §§ 14, 14a Abs. 1, der §§ 16, 17 und § 18 Abs. 3 EStG enthaltenen Wertzuwächse aus Veranlagungszeiträumen vor 2004 waren zu jeder Zeit steuerbar (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 zu Gewinneinkunftsarten).
Die Besteuerung im Realisationszeitpunkt (vorliegend im Jahr 2012) greift mithin auf vorhandene Vermögensbestände der Steuerpflichtigen zu, deren Zuerwerb der Einkommensteuer unterlag (vgl. insoweit den umgekehrten Fall einer nachträglichen Anordnung der Steuerbarkeit BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 90 (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist kennzeichnend für die vertrauensrechtlich geschützte Position eines konkret verfestigten Vermögensbestands im Fall von eingetretenen, aber (noch) nicht realisierten Wertzuwächsen, dass diese in das keiner weiteren einkommensteuerlichen Belastung mehr ausgesetzte, frei verwertbare Privatvermögen hineingewachsen waren oder zu einem Zeitpunkt eingetreten sind, in dem sie nicht steuerbar waren (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ;… in diesem Sinne unter der Bezeichnung "steuerentstrickt" auch BFH, Urteile vom 20. Oktober 2016 - VIII R 10/13 -, BFHE 255, 537, juris, Rn. 10 f.;… vom 9. Mai 2017 - VIII R 54/14 -, BFHE 258, 111, juris, Rn. 22 f.;… vom 24. Februar 2022 - III R 9/20 -, BFHE 276, 107, juris, Rn. 34 f.;… Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 25. Aufl. 2024, § 3 Rn. 267;… Koops/Dräger, DB 2010, S. 2247 ;… Levedag, in: Schmidt, EstG, 44. Aufl. 2025, § 17 Rn. 72;… Ratschow, in: Brandis/Heuermann, § 23 EStG Rn. 23 ;… Wernsmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 4 AO 1977 Rn. 769 ;… Werth, DStZ 2010, S. 712 ;… Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2012, S. 761 ).
Mit der tatbestandlichen Bestimmung und Abgrenzung der verschiedenen Einkunftsarten trifft der Gesetzgeber eine Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der ihm bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Mit Wertsteigerungen kann im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wirtschaftsguts nicht sicher gerechnet werden, sodass auch die Enttäuschung der Hoffnung auf künftige steuerfreie Vermögenszuwächse nicht als Beeinträchtigung greifbarer Vermögenswerte zu werten ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 94 (2) Die vom Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen in BVerfGE 127, 1 und 127, 61 für die dort zu entscheidenden Fälle einer rückwirkend erstmals eingeführten Steuerbarkeit von Einkünften aufgestellten Grundsätze lassen sich entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht auf die vorliegende Konstellation der bloßen Verschärfung der Steuermodalitäten übertragen.
Rn. 95 (a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kann der dort verwendeten Formulierung, es könne dahinstehen, inwieweit ausnahmsweise anderes gelte, wenn der Gesetzgeber den allgemeinen Steuertarif mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum "in maßvollen Grenzen" anhebe (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 , jeweils m.w.N.), nicht entnommen werden, dass steuerbare, aber (teilweise) steuerfreie oder tarifbegünstigte Einkünfte vertrauensrechtlich geschützte Positionen eines konkreten Vermögensbestands darstellten.
Hierbei verkennt die Beschwerdeführerin, dass das Bundesverfassungsgericht in den genannten Entscheidungen lediglich aus dem Wesen der Einkommensteuer abgeleitet hat, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einschließlich darin enthaltener Wertzuwächse aus vorangegangenen Jahren (schonend) erst dann erfolgen soll, wenn der Steuerpflichtige den Gewinn realisiert hat, also liquide geworden ist, und weiter zur Beurteilung gelangt ist, dass eine Nachholung (also ein Hinausschieben) der Besteuerung von Wertzuwächsen erst zum Zeitpunkt der Veräußerung bei einer bislang nicht der Einkommensteuer unterliegenden Veräußerung eines Wirtschaftsguts oder einer Beteiligung gerade nicht in Betracht kommt, weil erstmals eine Besteuerung eingeführt wurde (vgl. BVerfGE 127, 1 im Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 1 GG; BVerfGE 127, 61 ).
Das Jahreseinkommen bleibt grundsätzlich Maßstab der finanziellen Leistungsfähigkeit, an der die Einkommensteuer auszurichten ist, auch wenn die Besteuerung früherer Vermögenszuwächse zum Zeitpunkt der Veräußerung "nachgeholt" wird (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Bereits dies und auch weitere Gesetzesänderungen belegen, dass es sich um eine umstrittene Regelung handelte und mit der Möglichkeit einer weiteren Verschärfung zu rechnen war (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 111 (e) Soweit damit vorliegend durch die Reduzierung der Tarifbegünstigung ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand bisheriger Tarifbestimmungen nicht anzuerkennen ist, reicht das allgemeine Ziel des Abbaus von steuerlichen Vergünstigungen zur Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Stabilität (…vgl. 795. Sitzung des Bundesrats vom 19. Dezember 2003, S. 499 f.; vgl. ferner BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) zur Rechtfertigung der beschriebenen unechten Rückwirkung aus.
Die in Veräußerungsgewinnen im Sinne des § 17 EStG enthaltenen Wertzuwächse waren zu jeder Zeit steuerbar (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
- BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14
Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …
Rn. 95 aa) Die Beschränkungen des Verlustvortrags durch die Regelungen der Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer stellen keine Steuerwürdigkeitsentscheidungen bei der Erschließung von Steuerquellen auf Ebene der wesentlich auf politischen Wertungen beruhenden, primären Entscheidung über den Steuergegenstand dar (vgl. BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Rn. 53 Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.Rn. 65 bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Ausweitung der …
Hierfür war bis zum Ergehen der verfahrensgegenständlichen Vorschrift eine wesentliche Beteiligung Voraussetzung, wobei die insoweit maßgebliche Beteiligungsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I S. 402) von 25 % auf 10 % abgesenkt wurde (vgl. BVerfGE 127, 61 zur Rechtsentwicklung bis unmittelbar vor Geltung der hier verfahrensgegenständlichen Norm).Rn. 13 3. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Klage vor dem Finanzgericht erhoben hatte, erging ein richterlicher Hinweis, wonach aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 - IV C 6-S 2244/10/10001, FMNR659000010 - (BStBl I 2011 S. 16, unter D.) unter entsprechender Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 Wertsteigerungen bei den Aktien bis zum Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) freizustellen seien.
Rn. 14 Im Nachgang zu dieser Änderung erklärte der Beschwerdeführer, der Änderungsbescheid entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
Hilfsweise für den Fall, dass § 17 EStG (i.d.F. des StSenkG) nicht insgesamt verfassungswidrig sein sollte, stellte er den Antrag, Wertsteigerungen bei den Aktien zwischen der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) und dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2002 in entsprechender Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 von der Besteuerung auszunehmen.
Rn. 19 aa) Ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, sei eine Entscheidung politischer Gestaltung und liege innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (unter Hinweis auf BVerfGE 26, 302; 122, 210; 127, 61 ).
Rn. 22 Zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 habe das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 61 keine Gleichheitswidrigkeit im Hinblick auf Wertsteigerungen zwischen Verkündung und Inkrafttreten der neuen Rechtslage angenommen.
Rn. 35 (d) Auch vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 EStG (in BVerfGE 27, 111; 127, 61) sei die Gesetzesbegründung nicht tragbar.
Rn. 46 b) Ein weiterer Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz folge daraus, dass andere Steuerpflichtige ihre bis zum 31. Dezember 2001 erzielten (steuerfreien) Wertzuwächse bei einer Veräußerung noch im Jahr 2001 im Hinblick auf die bis dahin geltende Wesentlichkeitsgrenze von 10 % hätten steuerfrei stellen können, während der Beschwerdeführer entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 (82 f.) durch die Veräußerung im Jahr 2003 die bis Ende des Jahres 2001 erzielten Wertzuwächse der Besteuerung zu unterwerfen habe.
Rn. 68 aa) Zwischen der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung in BVerfGE 127, 61 festgestellten Ungleichbehandlung und dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen bestehe ein untrennbarer Zusammenhang.
Auch gehe es anders als beim vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 61 entschiedenen Fall nicht um die Versteuerung jahrzehntelanger Wertsteigerungen, sondern nur um solche von maximal 14 Monaten.
Rn. 82 Soweit sich der Beschwerdeführer schließlich unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG gegen die Steuerbarkeit von Wertzuwächsen in dem Zeitraum zwischen der Verkündung des Gesetzes am 26. Oktober 2000 und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 wende, seien die dafür geltenden verfassungsrechtlichen Grundsätze mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 geklärt.
Rn. 84 Wegen der steuerlichen Erfassung von Wertsteigerungen zwischen der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes am 26. Oktober 2000 und dem Tag vor dessen Inkrafttreten (31. Dezember 2001) werde auf die Entscheidung in BVerfGE 127, 61 verwiesen, in der die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 nur am Vertrauensschutz gemessen worden sei.
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), weil die Maßstäbe für die Vereinbarkeit der Besteuerung privater Veräußerungen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Art. 3 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).
Dazu bestand für das Gericht verfahrensrechtlich schon deshalb kein Anlass, weil der Beschwerdeführer nach dem Ergehen des Änderungsbescheids, in dem das Finanzamt entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 (- IV C 6-S 2244/10/10001, FMNR659000010 -, BStBl I 2011 S. 16 unter D.) den Aktienwert am Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) berücksichtigt hatte, vor dem Finanzgericht mit Schriftsatz vom 4. April 2011 erklärte, der Änderungsbescheid entspreche insoweit den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
Damit setzt sich der Bundesfinanzhof in Widerspruch zu der auch von ihm herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
In dieser Entscheidung zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat der Zweite Senat die Besteuerung von nach der alten Rechtslage steuerfreien Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt des (rückwirkenden) Inkrafttretens der Neuregelung bereits entstanden waren, aber erst danach im Wege der Veräußerung realisiert worden sind, als rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung im Verhältnis zu denjenigen Steuerpflichtigen qualifiziert, bei denen der Veräußerungsgewinn bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung entstanden war (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung resultiert daraus, dass im Zeitpunkt der Realisation ein über den vorangegangenen Zeitraum akkumulierter Zuwachs an Leistungsfähigkeit nachholend der Besteuerung unterworfen wird, sich also die höhere Leistungsfähigkeit, auf die mit der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns zugegriffen wird, materiell auf den gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bezieht (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
Rn. 99 Zutreffend hat der Beschwerdeführer weiter dargelegt, dass sich die hier zu beurteilende Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 mit Wirkung für künftige Veranlagungszeiträume ab 2002 deshalb von der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 unterscheidet, weil die letztgenannte Gesetzesänderung rückwirkend auf den Beginn des Veranlagungszeitraums 1999 erfolgte (vgl. BVerfGE 127, 61 ), während die verfahrensgegenständliche Aufgabe der Wesentlichkeitsgrenze zugunsten der 1 %-Grenze - wie bereits ausgeführt (…Rn. 10) - erst für künftige Veranlagungszeiträume, nämlich frühestens ab dem 1. Januar 2002 anwendbar war.
Rn. 101 Er setzt sich jedoch nicht mit der Gegenauffassung auseinander, die einen entscheidenden Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung BVerfGE 127, 61 zugrunde lag, darin sieht, dass die Anteilseigner seit der Verkündung des Gesetzes am 26. Oktober 2000 wussten, dass ihre Beteiligung mit dem Beginn der zeitlichen Anwendbarkeit der verfahrensgegenständlichen Änderungen in die Steuerpflicht hineinwachsen würde.
Rn. 104 Das Bundesverfassungsgericht hat speziell im Zusammenhang mit der Versteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen wiederholt ausgeführt, der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).
Ob und inwieweit er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine Frage politischer Gestaltung (BVerfGE 127, 61 m.w.N.).
Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten liegt als historisch gewachsene Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (BVerfGE 127, 61 m.w.N.).
Rn. 116 aa) Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert, eine solche politischer Gestaltung ist (vgl. BVerfGE 127, 61 ), ist bereits zweifelhaft, ob die Normierung einer Beteiligungsgrenze, unterhalb derer die Besteuerung von Gewinnen aus einer Anteilsveräußerung unterbleibt, überhaupt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellt, die der Rechtfertigung bedarf.
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Rn. 61 Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).Rn. 96 d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Rn. 137 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 159 Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 12.07.2023 - 2 BvR 482/14
Nichtannahmebeschluss: Echte Rückwirkung der Regelung des § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 …
Rn. 33 aa) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung beziehungsweise eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Rn. 42 Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
Rn. 33 Im Rahmen der Prüfung der eine Rückwirkung rechtfertigenden Gemeinwohlgründe werde der mit Blick auf die Wiederherstellung der rechtlichen und tatsächlichen steuerlichen Belastungsgleichheit gebotene Gesetzeszweck, zu erwartende Steuermindereinnahmen zu vermeiden, verworfen, obwohl dieser in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als wichtiger Gemeinwohlbelang anerkannt sei (unter Hinweis auf BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 61 ).Das Interesse des Staates, durch die Änderung von Steuergesetzen unerwartete Mindereinnahmen auszugleichen, sei ein wichtiger Gemeinwohlbelang (unter Hinweis auf BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 56 b) Auch wenn in den Fällen unechter Rückwirkung der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens hier stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.
Das kann im Einzelfall bereits vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss oder der Einbringung der konkreten Neuregelung in den Bundestag der Fall sein, etwa wenn diesen eine langjährige Auseinandersetzung und/oder nur infolge eines Redaktionsfehlers gescheiterte Reformversuche durch den Bundestag vorausgegangen sind (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 148, 217 ).
Rn. 87 Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dies anders beurteilt hat, weil mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden sollten (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 61 ), ging es um Kosten in einer Größenordnung, wie sie in unvorhergesehenem und unvorhersehbarem Umfang zur Bewältigung der durch die Wiedervereinigung angefallenen Lasten entstanden sind (BVerfGE 105, 17 ).
Der Gesetzgeber bedarf im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion des zum Zeitpunkt des Abflusses geltenden Rechts besonderer Gründe, wenn er diesen Ausgaben nachträglich im Jahr der Leistung die steuerliche Anerkennung versagen oder diese jedenfalls mindern will (vgl. zu dem umgekehrten Fall einer nachträglichen steuerlichen Belastung eines Vermögenszuwachses BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 m.w.N.; stRspr).Rn. 126 Aufschluss darüber, ob besondere Momente der Schutzwürdigkeit des Vertrauens bestehen (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 ), also nicht bloß die allgemeine Erwartung betroffen ist, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, kann das Kriterium der Rückwirkung geben.
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
- FG Niedersachsen, 26.08.2025 - 12 K 250/11
Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11
Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch …
- BFH, 05.04.2022 - IX R 19/20
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein …
- BFH, 23.10.2013 - X R 3/12
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …
- BFH, 05.05.2011 - IV R 32/07
Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und …
- FG Niedersachsen, 12.11.2024 - 13 K 196/12
Absenkung; Aktien; Anteile; Beteiligung; Beteiligungsgrenze; Bewertung; …
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 1202/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer für …
- FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 2312/11
Wesentliche Beteiligung innerhalb der Fünf-Jahres-Frist bei Anteilsveräußerung i. …
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- FG Düsseldorf, 30.08.2011 - 13 K 200/03
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer …
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
- BFH, 11.12.2012 - IX R 7/12
Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 …
- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18
Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen …
- FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
Einkommensteuer - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung …
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- FG München, 07.08.2025 - 13 K 629/16
Veräußerungsgewinn § 17 EStG, Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000
- BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11
Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 …
- BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im …
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- BFH, 18.04.2012 - II R 36/10
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen …
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 12 K 10250/09
Einkommensteuer 2002; Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG im Zusammenhang mit der …
- BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das …
- BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 …
- BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - …
- FG Niedersachsen, 21.11.2013 - 6 K 366/12
Unzulässige unechte Rückwirkung im Zusammenhang mit § 8b Abs. 10 KStG
- BFH, 29.11.2012 - IV R 37/10
Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer …
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung …
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BFH, 30.06.2022 - IV R 19/18
Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem …
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17
Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11
Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
- BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß
- BFH, 12.03.2014 - I R 87/12
Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots in § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4 …
- BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12
Maßgeblichkeit sämtlicher ex post Finanzierungsleistungen in den jeweiligen …
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
Vereinbarkeit des § 34 Abs. 7 S. 3 und 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) mit …
- BFH, 19.10.2023 - IV R 13/22
Tonnagebesteuerung - Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der …
- FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 7 V 7111/07
Ernstliche Zweifel wegen Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Absenkung der …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
- BFH, 26.09.2023 - IX R 19/21
§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller …
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- BFH, 12.03.2024 - IX R 9/23
Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG
- FG Köln, 07.10.2020 - 5 K 2290/18
Einkünfte aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH; …
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit …
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 6/23 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Höhe der Vergütung antrags- und …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Nachweisanforderungen an die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die …
- FG Köln, 11.03.2011 - 15 K 4663/06
Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen einer …
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
- BFH, 12.03.2024 - IX R 8/23
Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12
Maßgeblichkeit sämtlicher ex post Finanzierungsleistungen in den jeweiligen …
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …
- LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
Steuerberaterhaftung: Unterlassener Hinweis auf eine anhängige …
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 4280/13
Einheitliche --veranlagungszeitraumbezogene-- Auslegung des Begriffs der …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 10 K 10213/13
Altersvorsorgezulage kein Bestandsschutz für Grenzgänger zur Schweiz, deren …
- FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs. …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- FG Niedersachsen, 14.04.2015 - 13 K 255/12
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11
Wirksame Einspruchsrücknahme
- FG Niedersachsen, 14.04.2015 - 13 K 254/12
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- BFH, 15.04.2015 - I R 54/13
Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist - …
- OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 171/11
Vorrang des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts nach § 48 Abs. 2 S. 2 NNatG …
- FG Niedersachsen, 06.07.2011 - 6 K 119/09
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG für das Jahr 2007; Abgrenzung …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 7/23 R
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für Quartale; Differenzierung zwischen …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 8/18 R
Vertragsärztliche Vergütung - rückwirkende Beschränkung der Abrechenbarkeit einer …
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 1014/16
Einkommensteuer - Ist die rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- FG Münster, 12.06.2007 - 8 V 882/07
Erfassung eines Veräußerungsgewinns durch Einbringung von Anteilen an einer AG in …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung …
- FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von …
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10
Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2379/11
Veranlagungszeitraumbezogener Beteiligungsbegriff des § 17 Abs. 1 Satz 1 und 4 …
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08
Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …
- VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
Zulässige Rückanknüpfung durch GrStG § 33, Fassung 2009
- FG Düsseldorf, 24.06.2025 - 4 K 1286/24
Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der …
- FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08
Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze …
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Rechtfertigung des ausnahmslosen …
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- BFH, 01.10.2010 - IV R 32/07
Notwendige Beiladung des während des Klageverfahrens bzw. Revisionsverfahrens …
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 3371/11
Anschaffungskosten, Wertsteigerungen bis zum 31.12.2001
- BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 - …
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 66/17 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15
Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- BFH, 03.12.2024 - IX R 2/24
Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils …
- FG Münster, 06.11.2015 - 4 K 1109/14
Steuerpflicht von Ansprüchen aus Lebensversicherungen
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BFH, 07.08.2024 - IV R 22/23
Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49
Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …
- BFH, 18.05.2011 - X R 63/04
Betriebsveräußerung zum 31. März 1999 - Anwendung des halben Steuersatzes
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
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Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten
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Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
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Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
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- VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
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Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
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Rechtmäßige Anrechnung einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse auf …
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Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 1 N 101.12
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Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- BFH - IX R 14/25 (anhängig)
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- LG Gera, 20.05.2014 - 5 T 615/13
Geltung der dreijährigen Sperrfrist gemäß § 903 ZPO (eidesstattliche …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- VG Leipzig, 25.09.2006 - A 6 K 30003/04
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Rechtsprechung
| BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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- DFR
Entgangene Einnahmen
- openjur.de
§§ 52 Abs. 47, 34 Abs. 1, 24 Nr. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 34 Abs 1 iVm § ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, § 24 Nr 1 Buchst a EStG, § 34 Abs 1 EStG vom 24.03.1999, § 39b Abs 3 S 9 EStG vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 2 EStG vom 24.03.1999
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 34 Abs 1 iVm § ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende ...
- ra.de
- rechtsportal.de
EStG § 3 Nr. 9 ; EStG § 34 ; EStG § 52 Abs. 47
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung von Abfindungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückwirkende Änderung eines Steuergesetzes im Jahresablauf
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene Einnahmen verfassungswidrig?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kürzung der Entlastung von Entschädigungen verfassungswidrig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Einführung der Fünftel-Regelung für Entschädigungen teilweise verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig - Anwendung der Fünftel-Regelung verstößt gegen verfassungsrechtliche Grundsätze des Vertrauensschutzes
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)
Höhere Besteuerung von Abfindungen teilweise verfassungswidrig // Kläger bekommen bis zu 32.000 Euro Steuer zurück
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Einkommensteuer, ermäßigter Steuersatz, Entschädigung, Abfindung, Fünftelregelung, Gesetz, Änderung, Rückwirkung, Stichtag, Normenkontrolle, Rechtsstaatsprinzip, Verfassung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kürzung der Entlastung von Entschädigungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.07.2001 - 12 K 196/00
- FG München, 23.10.2001 - 12 K 3588/00
- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - I 203/01
- BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01
- BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
- BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06
- BFH, 10.11.2010 - IX R 79/03
- BFH, 19.11.2010 - IX R 81/01
- BFH, 25.11.2010 - IX R 74/02
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 31
- NJW 2010, 3638
- DVBl 2010, 1251
- BB 2010, 2141
- DB 2010, 1858
- DÖV 2010, 902
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (211) Zitiert selbst (38)
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Rn. 60 Von Besonderheiten bei Verschonungssubventionen wie in dem vom Bundesverfassungsgericht gewürdigten Fall der Schiffbausubventionen (BVerfGE 97, 67 ff.) abgesehen sei es grundsätzlich gerechtfertigt, für laufende und zukünftige Veranlagungszeiträume einen geringeren Vertrauensschutz zu gewähren, um den Gesetzgeber nicht durch zivilrechtliche Vereinbarungen übermäßig zu binden.Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Rn. 68 Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
Rn. 91 Jedenfalls die in den Fällen der unechten Rückwirkung vorzunehmende Abwägung unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit lässt allerdings Raum für differenzierende Lösungen (vgl. auch BVerfGE 71, 230 ; 76, 220 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 122, 374 ).
Zwar kann das Ziel, einen unerwünschten "Wettlauf" zwischen Steuerpflichtigen und Gesetzgeber zu korrigieren, die Vorverlegung des Anwendungsbereichs einer steuerverschärfenden Regelung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 57/06
Einkommensteuer, ermäßigter Steuersatz, Entschädigung, Abfindung, …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
- 2 BvL 57/06 -,.In den Streitfällen der Ausgangsverfahren hat die Anwendung der Fünftel-Regelung anstatt des halben durchschnittlichen Steuersatzes zu einer steuerlichen Mehrbelastung von rund 5.000 DM (2 BvL 1/03), 20.000 DM (2 BvL 57/06) und 62.000 DM (2 BvL 58/06) geführt.
Rn. 53 b) Der Kläger des Ausgangsverfahrens zu 2 BvL 57/06 vereinbarte am 21. Oktober 1996 die Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 1998.
Rn. 57 b) In den Verfahren 2 BvL 57/06 und 2 BvL 58/06 sieht der XI. Senat des Bundesfinanzhofs in der auf den 1. Januar 1999 angeordneten Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eine verfassungswidrige echte Rückwirkung in allen Fällen, in denen Entschädigungen vor der Verkündung des Gesetzes am 31. März 1999 vereinbart und ausgezahlt worden sind.
Jedenfalls, so der XI. Senat im Verfahren 2 BvL 57/06, gelte dies, wenn, wie im Ausgangsverfahren, die Auszahlung vor dem Gesetzesbeschluss des Bundestages am 4. März 1999 erfolgt sei.
Zur Vorlage im Verfahren 2 BvL 1/03 haben der IV., IX. und X. Senat des Bundesfinanzhofs, und zu den Vorlagen in den Verfahren 2 BvL 57/06 und 2 BvL 58/06 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs Stellung genommen.
Rn. 76 (1) Daher sind weniger schutzwürdig verbindliche Vereinbarungen einer bestimmten Entschädigung, soweit der Beendigungs- und Zahlungszeitpunkt über einen längeren Zeitraum als über das Folgejahr hinaus verschoben wurde, wenn also die Entschädigungsvereinbarung bereits im Jahr 1997 oder eher getroffen wurde, die Auszahlung aber erst für das Jahr 1999 vorgesehen war, wie dies im Verfahren 2 BvL 57/06 der Fall ist.
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Rn. 68 Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ).
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Rn. 68 Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, S. 634 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Ebenso können die möglichen Folgen unerwarteter Mindereinnahmen oder eines sonstigen außerordentlichen Finanzbedarfs (vgl. BVerfGE 105, 17 ) unerörtert bleiben, denn auch darum geht es bei Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nicht.
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
Rn. 91 Jedenfalls die in den Fällen der unechten Rückwirkung vorzunehmende Abwägung unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit lässt allerdings Raum für differenzierende Lösungen (vgl. auch BVerfGE 71, 230 ; 76, 220 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 122, 374 ).
Zwar kann das Ziel, einen unerwünschten "Wettlauf" zwischen Steuerpflichtigen und Gesetzgeber zu korrigieren, die Vorverlegung des Anwendungsbereichs einer steuerverschärfenden Regelung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Rn. 68 Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Rn. 66 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 - (unter C. II. 1.) näher ausgeführt hat, ist an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum grundrechtlich und rechtstaatlich begründeten Rückwirkungsverbot und zu den Grundsätzen des Vertrauensschutzes festzuhalten.Wie der Senat im Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 - (unter C. II. 2. b> cc> ) festgestellt hat, geht dieser Zweck über den eines allgemeinen Finanzbedarfs nicht hinaus.
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84
Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Doppelbesteuerung Schweiz
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Steuererhöhung im Veranlagungszeitraum
- BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01
Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt
- BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
- BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Ersatzerbschaftsteuer
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
- BFH, 13.08.2003 - XI R 18/02
Steuerbegünstigte Entschädigung und Anteilsveräußerung
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
Errichtete Wohngebäude
- BFH, 07.03.2003 - IV B 163/02
Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung; Billigkeitsmaßnahme; …
- BFH, 09.12.2002 - X B 28/02
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG , VZ 1999 und 2000
- BFH, 21.01.2003 - X B 106/02
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Darüber hinaus können sich ab der Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ die Betroffenen nicht mehr auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Rechtslage berufen (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).Für Beschlüsse der nicht öffentlich tagenden Ministerpräsidentenkonferenz genügen die Veröffentlichung des konkreten Textes und seine tatsächliche Verfügbarkeit (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Bei Entscheidungen von einigem wirtschaftlichem Gewicht - wie Investitionen in eine neue Spielhalle - ist es zudem regelmäßig zumutbar, professionelle Beratung über das rechtliche und regulatorische Umfeld in Anspruch zu nehmen (vgl. zu steuerlichen Folgen BVerfGE 127, 31 ).
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Rn. 23 c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt einer zugeflossenen Gewinnausschüttung unterscheide sich in seinen relevanten Merkmalen nicht von dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall einer zugeflossenen Arbeitnehmerabfindung (BVerfGE 127, 31).
Die Steuerpflichtigen dürften bei ihren Entscheidungen über Sparen, Konsum oder Investition der erzielten Einnahmen darauf vertrauen, dass der Steuergesetzgeber nicht ohne sachlichen Grund von hinreichendem Gewicht die Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu ihren Lasten verändere und dadurch den Nettoertrag der Einkünfte erheblich mindere (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 31 Das Bundesverfassungsgericht habe dies mit seiner neueren Rechtsprechung (Hinweis auf BVerfGE 127, 31) bestätigt.
Insofern unterscheide sich der vorgelegte Fall von dem Ausgangsfall zu BVerfGE 127, 31.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen unter anderem insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoße, als die Entschädigung vor der Verkündung des neuen Rechts ausgezahlt worden sei (Hinweis auf BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 44 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Rn. 54 bb) Berechtigtes Vertrauen für den die Ausschüttung entgegennehmenden Minderheitsgesellschafter besteht danach vorrangig im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft, insbesondere im Folgejahr, unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 127, 31 ).
BVerfGE 127, 31 ).
Da es insoweit schon an einem schutzwürdigen Vertrauen auf das Nichtbestehen einer solchen Hinzurechnungsvorschrift fehlt, kommt eine Abwägung, ob das Interesse der Allgemeinheit an dem rückwirkenden Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG bis zum 11. Dezember 2001 dem Vertrauen Einzelner auf die Fortgeltung der Rechtslage über diesen Zeitpunkt hinaus unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 127, 31 und oben I 3 c) vorgeht, nicht in Betracht.
Rn. 65 Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG (BVerfGE 127, 31 ) die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Betroffenen in die Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts unabhängig von der Schutzwürdigkeit ihrer Dispositionen zum Zeitpunkt der zugrunde liegenden Vereinbarungen für den Fall bejaht, dass der Mittelzufluss vor Verkündung der Neuregelung erfolgt ist.
Die Vorhersehbarkeit einer möglichen zukünftigen Gesetzesänderung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Entschädigungsvereinbarung und zum Zeitpunkt der Erfüllung des materiellen steuerbegründenden Tatbestands durch den Zufluss des Abfindungsbetrags stehe der Anerkennung grundrechtlich geschützten Vertrauens in geltendes Recht zum Zeitpunkt der Erfüllung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst wenn der Geldzufluss erst nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss über die beabsichtigte Steuererhöhung erfolgt sei und die Betroffenen sich deshalb grundsätzlich schon auf die Neuregelung hätten einstellen können, bleibe in diesen Fällen des Mittelzuflusses vor Verkündung der Neuregelung das berechtigte Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Gewährleistungsfunktion des Rechts, das nur durch überwiegende Gemeinwohlinteressen an einer rückwirkenden Neuregelung überwunden werden könne (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Er verliert seine Rechte zwar nicht ohne seinen Willen, gibt sie aber doch unter einem erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck auf (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
In dieser besonderen Situation verdient das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des verfügbaren Werts einer solchen Vereinbarung in weitergehendem Umfang Schutz, selbst wenn sie erst nach der Zustimmung des Bundestages zu einem Steuererhöhungsgesetz geschlossen wurde, sofern die Abfindung noch vor der Verkündung des Gesetzes ausgezahlt wurde (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst bei Abwicklung dieses Beschlusses vor der Verkündung des Gesetzes am 24. Dezember 2001 ändert der dadurch erreichte "gesteigerte Grad an Abgeschlossenheit" (vgl. BVerfGE 127, 31 ) nichts am Fehlen schutzwürdigen Vertrauens in den Bestand der noch geltenden Steuerrechtslage für die Vorabausschüttung.
Erst der in Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses erfolgte Zufluss der Ausschüttung beim Empfänger verschafft dem Sachverhalt einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit, der Schutz gegen eine rückwirkende Änderung der Rechtslage bietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 73 Die allgemeinen Ziele der Umgestaltung des Steuerrechts und der Erhöhung des Steueraufkommens rechtfertigen die rückwirkende Steuerbelastung nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Rn. 53 Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.Rn. 65 bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
In den vorliegenden Fällen erwächst Vertrauen zwar nicht in erster Linie durch in besonderer Weise schützenswerte Dispositionen der Beitragsschuldner, sondern im Wesentlichen aus der Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts (vgl. BVerfGE 135, 1 ; 127, 31 ).
Rn. 66 Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Rn. 61 Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).Rn. 96 d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Rn. 137 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Das gilt vor allem dann, wenn auf der Grundlage des geltenden Rechts vor Verkündung des rückwirkenden Gesetzes bereits Leistungen zugeflossen waren (vgl. BVerfGE 127, 31 ; einschränkend insoweit BVerfGE 132, 302 ).
Besonders schutzwürdig ist das Vertrauen der Betroffenen zudem dann, wenn diese vor der Einbringung des neuen Gesetzes in den Bundestag verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Rn. 151 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit bereits mehrfach entschieden, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag das Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören kann und deshalb eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. dazu BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 199; in BVerfGE 132, 302 offen gelassen, weil in jenem Fall jedenfalls der Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Vertrauen zerstört hatte).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch im Folgejahr unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (BVerfGE 127, 31 ).
Sie nimmt aber unter Umständen dem Vertrauen darauf die Grundlage, die jetzige Gesetzeslage in einem Regelungsbereich werde auf absehbare Zeit bestehen bleiben (zur Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Elemente besonderer Schutzwürdigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG mit Rücksicht auf damals betroffene Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmern angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 sowie dazu wiederum BVerfGE 132, 302 ), sind hier nicht erkennbar.
Rn. 159 Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
Rn. 65 Im Übrigen geht das BVerfG selbst bei einer echten Rückwirkung davon aus, dass schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung nicht erst mit der Verkündung der Änderung im Bundesgesetzblatt, sondern grundsätzlich schon durch den Gesetzesbeschluss des Bundestages (BVerfGE 127, 31 RdNr 58 f; BVerfGE 132, 302 RdNr 57) beseitigt wird. - BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
Die Einbringung eines Gesetzentwurfs durch ein initiativberechtigtes Organ kann das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören, so dass eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; 145, 20 ; 148, 217 ).Das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage bleibt aber gleichwohl schutzwürdig, wenn etwa Betroffene schon vor der Einbringung des neuen Gesetzes verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ) oder Leistungen vor der Verkündung des neuen Rechts ausgezahlt wurden, selbst wenn die Vereinbarung erst nach der eigentlich vertrauenszerstörenden Einbringung des Gesetzes erfolgt sein sollte (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
- BVerfG, 12.07.2023 - 2 BvR 482/14
Nichtannahmebeschluss: Echte Rückwirkung der Regelung des § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 …
Rn. 33 aa) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung beziehungsweise eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
Vor allem aber werde der naheliegende Gesichtspunkt, Ankündigungs- und Mitnahmeeffekte zu verhindern, lapidar zurückgewiesen und dabei weder auf die in der Gesetzesbegründung zitierte Entscheidung in BVerfGE 97, 67, noch auf die Entscheidung in BVerfGE 127, 31, vertieft eingegangen.Der Normadressat muss eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ).
Wäre dies anders, so fehlte den Normen des Einkommensteuerrechts als Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns ein Mindestmaß an grundrechtlich und rechtsstaatlich gebotener Verlässlichkeit (BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Rn. 65 Absoluten verfassungsrechtlichen Schutz seines Vertrauens in die Fortgeltung des Sofortabzugs der Werbungskosten kann der Steuerpflichtige aber nicht beanspruchen, weil er im Hinblick auf das stets in Rechnung zu stellende (mindestens potentielle) Änderungsbedürfnis des Gesetzgebers nicht auf den zeitlich unbegrenzten Fortbestand der einmal geltenden Rechtslage vertrauen darf (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 143, 246 ; 145, 20 ; 148, 217 ).
Der Gesetzgeber ändert das Einkommensteuerrecht - dem Periodizitätsprinzip entsprechend - typischerweise und auch bei der verfahrensgegenständlichen Norm veranlagungszeitraumbezogen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Dadurch unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall von der Vereinbarung einer Entschädigungszahlung bei Beendigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, bei denen das beiderseitige Interesse der Beteiligten an einem gewissen zeitlichen Abstand zwischen Entschädigungsvereinbarung und Zahlung bei Beendigung des bisherigen Arbeits- oder Dienstverhältnisses evident ist und für die der Senat deshalb eine Schutzbedürftigkeit der Vereinbarung im Hinblick auf die Abschätzbarkeit des wirtschaftlichen Ergebnisses auch bei Auszahlung erst im Folgejahr angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Rn. 87 Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Rn. 89 Es stellt grundsätzlich keinen Missbrauch dar, sondern gehört zu den legitimen Dispositionen im grundrechtlich geschützten Bereich der allgemeinen (wirtschaftlichen) Handlungsfreiheit, wenn Steuerpflichtige darum bemüht sind, die Vorteile des geltenden Rechts auch mit Blick auf mögliche Nachteile einer zukünftigen Gesetzeslage für sich zu nutzen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Das grundsätzlich berechtigte Interesse, einen "Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekt" und einen unerwünschten "Wettlauf" zwischen Steuerpflichtigem und Gesetzgeber zu vermeiden (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ), konnte die Rückwirkung für Vereinbarungen in dem Zeitraum vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag nicht legitimieren, weil bis dahin größere Ankündigungs- und Mitnahmeeffekte nicht zu verzeichnen waren.
Größere Steuerausfälle, denen der Gesetzgeber durch eine auch Vorauszahlungsvereinbarungen in der Zeit vor der Einbringung des Änderungsentwurfs umfassende Rückwirkung hätte begegnen müssen und dürfen (vgl. BVerfGE 127, 31 ), waren also nicht ersichtlich.
Der Sachverhalt, auf den der Gesetzgeber mit der Neuregelung zugreift, hat damit nach Maßgabe des alten Rechts einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Der Gesetzgeber bedarf im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion des zum Zeitpunkt des Abflusses geltenden Rechts besonderer Gründe, wenn er diesen Ausgaben nachträglich im Jahr der Leistung die steuerliche Anerkennung versagen oder diese jedenfalls mindern will (vgl. zu dem umgekehrten Fall einer nachträglichen steuerlichen Belastung eines Vermögenszuwachses BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
Rn. 71 Soweit der Vorlagebeschluss einen erkenn- und belegbaren gesteigerten Grad der Abgeschlossenheit daraus folgere, dass für die Klägerinnen der Ausgangsverfahren zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag keine zumutbare Möglichkeit mehr bestanden habe, die Wirkungen der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft und damit der Ausschüttungsfiktion zu verhindern, berücksichtige dies nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen (BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ) gerade auf die "Umsetzung" beziehungsweise den "Vollzug" in Form der Auszahlung beziehungsweise des Zuflusses abstelle.Er leitet aus den von dem Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Gewährleistungsfunktion der Rechtsordnung (BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ) in vertretbarer Weise ein berechtigtes Vertrauen der Organgesellschaften in den Fortbestand der Rechtslage zu den vororganschaftlichen Mehrabführungen her.
Rn. 111 Mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ gemäß Art. 76 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 143, 246 ; 145, 20 ; 148, 217 ; 157, 177 ) und schon vorher im Fall der Zuleitung eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung an den Bundesrat gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 148, 217 ) wird die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Vertrauens in den Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage regelmäßig verringert.
Deshalb kann der Einzelne nicht mehr uneingeschränkt darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft unverändert fortbestehen, sondern muss sich bei seinen Dispositionen auf die möglichen zukünftigen Änderungen einstellen, soweit er dafür Vorsorge treffen kann (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 145, 20 ; 148, 217 ).
Von diesem Zeitpunkt an müssen die Betroffenen mit der Verkündung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen, weshalb es ihnen spätestens jetzt zuzumuten ist, ihr Verhalten auf die beschlossene Gesetzeslage einzurichten (BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 , jeweils m.w.N.).
Der Normadressat muss eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ).
Wäre dies anders, so fehlte den Normen des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts als Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns ein Mindestmaß an grundrechtlich und rechtsstaatlich gebotener Verlässlichkeit (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 157, 177 ).
Rn. 116 a) Soweit eine Rechtsänderung mit unechter Rückwirkung für zukünftige Veranlagungszeiträume in Rede steht, ist für das Maß der Schutzwürdigkeit eines Vertrauens auf das alte Recht zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber im Einkommensteuerrecht und entsprechend im Körperschaftsteuerrecht (§ 7 Abs. 3 Satz 1 KStG) Rechtsänderungen - dem Periodizitätsprinzip entsprechend - typischerweise veranlagungszeitraumbezogen vornimmt (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 157, 177 ) und der Steuerpflichtige dies in Rechnung stellen muss.
Bei Dispositionen, deren Vollzug nicht mehr im laufenden Veranlagungszeitraum erfolgt oder wie etwa bei Dauerschuldverhältnissen mehr als einen Veranlagungszeitraum umfasst, ist der Steuerpflichtige grundsätzlich gehalten, selbst durch Vereinbarung entsprechender Anpassungsklauseln oder rechtsgeschäftlicher Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung Vorsorge für den Fall einer für ihn nachteiligen Änderung des Steuerrechts zu tragen (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 157, 177 ).
Rn. 117 Im Einzelfall kann es allerdings beim Abschluss vertraglicher Vereinbarungen ein beiderseitiges und schützenswertes Interesse der Beteiligten an einem gewissen, den laufenden Veranlagungszeitraum überschreitenden zeitlichen Abstand zwischen der Vereinbarung und ihrem Vollzug geben (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Ist der materielle steuerrelevante Tatbestand - etwa der Mittelzu- oder -abfluss (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ) oder ein steuerrelevanter Wertzuwachs (vgl. BVerfGE 127, 61 ) - unter der Geltung des alten Rechts vollständig verwirklicht beziehungsweise erfüllt und tritt lediglich die Rechtsfolge der Entstehung der Steuerschuld erst nach der Rechtsänderung ein, hat der steuerrelevante Sachverhalt bereits einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht, der nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Vertrauensschutz gebietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 157, 177 ).
Der Gesetzgeber bedarf daher besonderer Gründe, wenn er einen noch nach Maßgabe alten Rechts, das heißt noch vor der Verkündung der Neuregelung erwachsenen konkreten Vermögensbestand, wie er sich etwa aus dem Vollzug vertraglicher Vereinbarungen oder aus einem eingetretenen Wertzuwachs ergeben kann, durch tatbestandliche Rückanknüpfung (teilweise) entwertet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 148, 217 ; 157, 177 ).
Rn. 153 Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist indes für sich genommen - wie auch das Bundesministerium der Finanzen einräumt - grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn das würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 157, 177 ).
- BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15
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- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
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Unzulässige unechte Rückwirkung im Zusammenhang mit § 8b Abs. 10 KStG
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
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- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
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- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
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- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
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- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
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- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
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- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
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- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
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Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- BVerfG, 27.01.2026 - 1 BvR 2637/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im …
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- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23
Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus …
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 815/14
Anwendung der Geschwisterermäßigung bzgl. Heranziehung und Erhebung der …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Nachweisanforderungen an die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die …
- FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12
Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit …
- BVerwG, 24.06.2026 - 10 B 6.25
- FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 207/11
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2023 - 1 K 1472/13
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- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in …
- FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
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- FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2024 - 3 K 1285/22
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Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
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Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
- FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 317/09
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
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Betriebsuntersagung Ministerpräsidentenkonferenz Glücksspielstaatsvertrag …
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Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
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Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 3 K 9095/13
Benötigung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- BFH, 21.05.2010 - IV B 88/09
Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung - Schuldzinsenabzug bei …
- OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der …
- VGH Bayern, 30.04.2015 - 21 N 14.2
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG Thüringen, 07.12.2011 - 1 K 578/10
Besteuerung von Abfindungen aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - …
- VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
- OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot - …
- VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; …
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11
Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die …
- FG Nürnberg, 05.11.2019 - 1 K 1550/17
Korrekturmöglichkeit und Anleger-Aktiengewinn
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 1669/13
Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags § 52 Abs. 25 Satz 5 …
- FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04
Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem …
- OVG Saarland, 03.02.2014 - 1 B 479/13
Neue glücksspielrechte Anforderungen an Spielhallen; Vereinbarkeit des …
- BFH, 23.02.2011 - X R 43/07
- FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13
Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene …
- BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung …
- BFH, 14.09.2016 - V B 30/16
Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf unionsrechtliche …
- BFH, 15.09.2009 - X R 30/06
- FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit …
- VerfGH Bayern, 13.03.2012 - 9-VII-11
Rauchverbot in Spielhallen
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 10 K 201/17
Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bzw. einer modellhaften Gestaltung i.S. …
- VGH Bayern, 27.02.2013 - 21 N 10.2960
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- VGH Bayern, 30.04.2015 - 21 N 14.1
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- FG Niedersachsen, 06.03.2012 - 13 K 251/10
Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem …
- BFH, 19.10.2010 - I B 3/10
Begriff "Veräußerung" i. S. des § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n. F.
- VGH Bayern, 27.02.2013 - 21 N 10.2966
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- BFH, 23.03.2012 - IX B 7/12
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13
Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf …
- OVG Saarland, 14.03.2014 - 1 B 102/14
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen: Verbot von …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- FG Niedersachsen, 12.09.2012 - 4 K 316/10
Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Jahr 2007 i.R.e. über 30 Jahre laufenden …
- OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65 …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen …
- OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 470/13
Glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen; Zulässigkeit des …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 5 K 2038/08
Kürzung des Schuldzinsenabzugs bei Umlaufvermögen
- VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
- FG München, 03.06.2014 - 13 K 1443/11
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19
Maßnahmen zur Beendigung des Monopols im Bereich der Veranstaltung und …
- VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459
Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2016 - 4 S 1027/15
Anwendungsbereich des § 13 Abs. 7 HBegleitG BW
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- BFH, 25.01.2011 - IX R 54/05
- BFH, 19.11.2010 - IX R 78/03
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13
Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- FG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 K 554/12
Ermessensreduzierung auf Null aufgrund Vertrauensschutzes in den Inhalt einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - L 4 KR 243/23
- VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- BFH, 25.11.2010 - IX R 74/02
- VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
- OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister
- VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13
Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung; …
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11
Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
- BFH, 19.11.2010 - IX R 81/01
- VG Leipzig, 17.10.2017 - 5 L 548/17
- VG Leipzig, 07.09.2017 - 5 L 547/17
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle
- BFH, 23.02.2011 - X R 5/06
- VG Gelsenkirchen, 04.01.2013 - 19 L 1452/12
Veröffentlichung; Höchstgehaltsüberschreitung; Futtermittel
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09
Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- FG München, 24.02.2011 - 14 K 210/08
Rückwirkende Änderung der Bemessungsgrundlage
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - L 9 R 5278/15
- VG Oldenburg, 08.12.2014 - 12 B 2986/14
Bleibevereinbarung; Zusage
- FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Entstehen einer Erledigungsgebühr
- BFH, 02.02.2011 - I R 105/03
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- FG Baden-Württemberg, 03.01.2011 - 13 K 3555/09
Ablehnung eines schlichten Änderungsantrags - Erledigung des Einspruchs durch …
- VG Ansbach, 15.05.2023 - AN 4 K 22.01879
Zeitpunkt des Beginns eines Weiterbildungsverhältnisses vor dem Hintergrund einer …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
GG Art. 20 Abs. 3; BauGB § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3
Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung - openjur.de
Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung.
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsstaatliche Anforderungen an die Verkündung einer erst in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommenen DIN-Vorschrift
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, § 10 Abs 3 S 1 BauGB, § 10 Abs 3 S 2 BauGB, § 10 Abs 3 S 3 BauGB
Rechtsstaatliche Anforderungen an die Verkündung einer erst in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommenen DIN-Vorschrift - Wolters Kluwer
Rechtmäßige Verkündung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift im Fall der Möglichkeit einer verlässlichen und zumutbaren Kenntnisnahme vom Inhalt der DIN-Vorschrift
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
BauGB § 10 Abs. 3 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Rechtmäßige Verkündung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift im Fall der Möglichkeit einer verlässlichen und zumutbaren Kenntnisnahme vom Inhalt der DIN-Vorschrift - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsstaatliche Anforderungen bei DIN-Norm
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Anforderungen bei Bezugnahme eines Bebauungsplans auf DIN-Norm
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
DIN-Normen in Bebauungsplänen
- loh.de (Kurzinformation)
Verweis auf DIN-Vorschriften in Bebauungsplänen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bebauungsplan: Rechtsstaatliche Anforderungen bei in Bezug genommener DIN-Norm (IBR 2010, 593)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09
- BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 1567
- DVBl 2010, 1251
- BauR 2010, 1649
- BauR 2010, 1883
- BauR 2010, 1889
- ZfBR 2010, 689
Wird zitiert von ... (194) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Bekanntmachung des Bebauungsplans
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Das ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 ). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90
Flächennutzungspläne
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Rn. 10 Bebauungspläne gehören als Satzungen zu den förmlich gesetzten Rechtsnormen (Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 ). - BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09
Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Im Übrigen genügt es, den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu geben und in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB; vgl. hierzu Beschluss vom 3. Juni 2010 - BVerwG 4 BN 55.09 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09
Rechtmäßigkeit der mit einem Bebauungsplan erfolgenden Zuordnung von mit …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Rn. 3 Das Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag der Antragstellerin abgelehnt (Urteil vom 25. Januar 2010 - 7 D 110/09.NE - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
"Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 …und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33;… OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. …und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07
Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (…vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 …und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33;… OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 15 A 4247/03
Privates Regelwerk als Inhalt des Satzungsrechts?
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (…vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 …und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. …und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (…vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33;… OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. …und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 91/06
Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei zusätzlicher Ausweisung gewerblicher …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (…vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 …und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. …und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
- BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …
Ein Rückgriff auf diesen Lageplan zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der angegriffenen Rechtsverordnung käme indes nur in Betracht, wenn diese einen entsprechenden Verweis auf die Marktsatzung und den genau bezeichneten veröffentlichten Lageplan enthielte (BVerwG, Urteil vom 28. November 1963 - 1 C 74.61 - BVerwGE 17, 192 ; Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 11 f.). - BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12
Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet; …
Nach der Rechtsprechung des Senats muss der normative Inhalt eines Bebauungsplans nicht allein aus sich heraus erkennbar sein (Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 Rn. 11).Wenn die Gemeinde - was zulässig ist - auf planexterne Dokumente, Vorgänge oder Informationsquellen verweist, muss sie allerdings sicherstellen, dass die Betroffenen von den in Bezug genommenen Informationen verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (Beschluss vom 29. Juli 2010 a.a.O. Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16
Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines …
Rn. 66 Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2010 (- 4 BN 21.10 - BauR 2010, 1889) muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen von einer im Bebauungsplan in Bezug genommenen technischen Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
- BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18
Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung; …
Die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Verkündung von Normen stehen einer Verweisung auf nicht öffentlich zugängliche technische Vorschriften in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht von vornherein entgegen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 9 ff.).Den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt die Gemeinde, wenn sie die in Bezug genommene Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2010 a.a.O. Rn. 13 …und vom 18. August 2016 - 4 BN 24.16 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 47 Rn. 7).
- BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12
Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel; …
Konkrete weitere Gebote für die Ausgestaltung des Verkündungsvorgangs im Einzelnen ergeben sich aus dem Rechtsstaatsprinzip unmittelbar nicht (stRspr; vgl. statt vieler BVerfG…, Urteil vom 22. November 1983 -2 BvL 25/81 - a.a.O. S. 291 m.w.N; darauf Bezug nehmend: BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 9).Er macht geltend, das Bundesverwaltungsgericht und mit ihm einige Obergerichte forderten für eine ordnungsgemäße Verkündung solcher Bebauungspläne, dass die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden könne, zur Einsicht bereit gehalten und darauf in der Bebauungsplanurkunde hingewiesen werde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 - a.a.O. Rn. 12 ff.).
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
Diese - rechtsstaatlich geforderte - Funktion übernimmt beim Normerlass üblicherweise die Verkündung bzw. Bekanntmachung (…vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2011 - 8 B 72.11 - juris Rn. 9; B.v. 29.7.2010 - 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 f. = juris Rn. 9 ff.), die bei kommunalen Satzungen über das Amtsblatt, sonstige regelmäßig erscheinende Druckwerke oder über einen Anschlag erfolgt (vgl. in Bayern Art. 26 Abs. 2 GO, Art. 20 Abs. 2 LKrO, Art. 19 Abs. 2 BezO). - VG Hamburg, 14.02.2022 - 14 E 414/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des …
Konkrete weitere Gebote für die Ausgestaltung des Verkündungsvorgangs im Einzelnen ergeben sich aus dem Rechtsstaatsprinzip unmittelbar nicht (stRspr; vgl. statt vieler BVerfG…, Urteil vom 22. November 1983 -2 BvL 25/81 - a.a.O. S. 291 m.w.N; darauf Bezug nehmend: BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 9). - VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen
{RN: 54} Zwar muss der normative Inhalt eines Bebauungsplanes nicht allein aus sich selbst heraus erkennbar sein; es ist daher zulässig in textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf DIN-Vorschriften zu verweisen, ohne dass diese in ihrer vollständigen Fassung in den Festsetzungen wiedergegeben oder dem Plan zwingend als Anlage beigefügt werden müssten (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - BN 48.13 -, [...]; Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, BRS 76 Nr. 48; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ). - OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17
Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan
Aus § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB ergibt sich nicht, dass der normative Inhalt eines Bebauungsplans allein aus sich selbst heraus erkennbar sein muss (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, Rn. 9 ff., juris). - VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung
Hierfür genügt der einfache Verweis auf die betreffende DIN-Vorschriften in den planerischen Festsetzungen nicht (vgl. BVerwG, B. v. 29.7.2010 - 4 BN 21.10 - NVwZ 2010, 1567 f. = juris Rn. 9 ff.;… B. v. 5.12.2013 - 4 BN 48.13 - ZfBR 2014, 158 f. = juris Rn. 4;… B. v. 18.8.2016 - 4 BN 24.16 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 7;… BayVGH, U. v. 20.5.2014 - 15 N 12.1517 - juris Rn. 29 ff.;… U. v. 28.10.2014 - 9 N 14.2326 - juris Rn. 56;… B. v. 4.11.2015 - 9 NE 15.2024 - juris Rn. 6;… U. v. 25.10.2016 - 9 N 13.558 - juris Rn. 28 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13
Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von …
- BVerwG, 18.08.2016 - 4 BN 24.16
Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.
- OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2025 - 1 KN 1/21
Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2025 - 12 A 8.22
Beschränkung der Trinkwasserbezugsmengen teilweise rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 D 18/13
Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Errichtung und Ansiedlung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung …
- VG Düsseldorf, 27.10.2022 - 28 K 1803/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14
Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17
Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in …
- VG Halle, 16.02.2022 - 1 B 41/22
Vor dem 15.01.2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Gültigkeitsdauer von …
- VGH Bayern, 28.10.2014 - 9 N 14.2326
Bebauungsplan für Industrie- und Gewerbepark "InterFranken" ist unwirksam
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2022 - 5 L 363/22
Verkürzung der Gültigkeitsdauer des COVID-19-Genesenenzertifikats
- BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14
Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 10 D 29/11
Wirksamkeit eines Bebauungsplans in Bezug auf den Neubau einer Sportanlage mit …
- VGH Bayern, 26.09.2022 - 15 N 21.3023
Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungs- und …
- VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 19.361
Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1255/14
Normenkontrolle eines Bebauungsplanes und Umweltverträglichkeitsprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11
Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - 2 D 63/11
Stadt Bielefeld gewinnt interkommunales Normenkontrollverfahren
- BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16
Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits …
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 BN 48.13
Zu den Anforderungen an eine ortsübliche Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 D 102/11
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzungen …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12
Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines …
- VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14
Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland …
- BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 6.18
Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig
- VGH Bayern, 18.05.2017 - 2 B 17.543
Technische Bauvorschrift für fliegende Bauten
- VG Köln, 16.10.2013 - 23 K 5575/12
- OVG Niedersachsen, 26.11.2024 - 9 KN 249/20
Häusliches Abwasser; Bestimmtheit; Dichtheitsprüfung; DIN 1986-100; DIN-Norm; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18
Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 39/09
Zulässigkeit der Kontingentierung von Nutzungsoptionen in einem Sondergebiet …
- VGH Hessen, 25.11.2025 - 5 A 766/25
Zur Bestimmtheit einer Zweitwohnungssteuersatzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2017 - 8 C 10068/17
Bebauungsplan; Auslegungsbekanntmachung; umweltbezogene Informationen; …
- BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12
Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" der Stadt Ostfildern noch nicht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16
Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 8.18
Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig
- VGH Bayern, 14.05.2024 - 1 N 23.2256
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen Bebauungsplan
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2020 - 2 K 101/18
Bebauungsplan für ein Gewerbebestandsgebiet; Typenzwang; städtebauliche Gründe …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - 2 D 132/09
Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf die Festsetzung von …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2018 - 8 S 2573/15
Sicherung gebietsfremder Wohnnutzung in einem Sondergebiet; Wahrscheinlichkeit …
- OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 KN 126/13
Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; beschleunigtes Verfahren; …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei …
- VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15
Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A …
- OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2144/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2025 - 8 S 1594/23
Normenkontrollantrag gegen einen ein gesetzlich geschütztes Biotop überplanenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3164/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 7 D 64/10
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans i.R.d. Einhaltung des Gebots der …
- VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132
Einstweiliger Rechtsschutz gegen im beschleunigten Verfahren erlassenen …
- VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1517
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Übernahme des Normenkontrollverfahrens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2011 - 10 D 131/08
Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Vorliegen eines Verkündungsmangels
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung …
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - 7 D 88/08
Normenkontrollantrag eines Bebauungsplans bei nicht ordnungsgemäßer Verkündung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 7 D 52/10
Bestandsschutz am Fortbestand des bisherigen Planungsrechts und Abstandsrechts; …
- OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07
Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für …
- OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 KN 54/16
Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Planung eines sonstigen Sondergebiets …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 D 19/13
Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der Ansiedlung eines Möbelhauses
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 10 D 107/11
Befugnis zur Antragstellung auf Normenkontrolle bei möglicher Verletzung des …
- OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10
Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 7 D 20/09
Unwirksamkeit einer textlichen Festsetzung zum Schallschutz im Hochbau unter dem …
- VGH Bayern, 01.08.2025 - 1 N 22.1308
Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Heranrückende Wohnbebauung, Umfang der …
- VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf …
- VG Schwerin, 20.12.2012 - 2 A 1577/10
Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Beherbergungsbetrieb im faktischen reinen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10
Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10
Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 3163/08
- BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 24.14
Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 115/12
Möglichkeit einer Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung von privaten …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2011 - 8 S 1044/09
Zum Rechtsschutzinteresse in einem Normenkontrollverfahren gegen einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 2111/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - 2 A 17.10
Bebauungsplan; Verkündung; Bekanntmachung; DIN-Vorschrift; Verweisung; DIN 4109; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021 - 3 K 59/16
Baurecht -Bekanntmachung eines Bebauungsplans
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1669/16
Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines noch nicht großflächigen …
- BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14
Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut …
- BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 26.14
Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut …
- VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 13.93
Vorbescheid und Baugenehmigung für SB-Warenhaus mit Shop-Zone (7900 m²)
- OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2011 - 2 LB 2/11
Doppelt-dynamische Verweisung nationalen Gesetzes auf EU-Richtlinie; technische …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2026 - 6 KN 3/24
Normenkontrollantrag gegen eine Abwasserbeseitigungssatzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 10 D 84/15
Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan; Städtebauliche Erforderlichkeit …
- BVerwG, 30.09.2014 - 4 B 49.14
Verwendung von DIN-Vorschriften durch den Plangeber
- VGH Bayern, 04.11.2015 - 9 NE 15.2024
Bebauungsplan, Streitwertfestsetzung, DIN-Vorschrift, Ein- und Ausfahrten, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - 10 D 145/09
Angabe der Fundstelle der in Bezug genommenen DIN-Norm bei Verweis einer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2023 - 3 K 149/15
Bebauungsplan Hafen Ladebow; Festsetzung eines Sondergebiets Tanklager
- OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09
Wahrung des Vertrauensschutzes eines Eigentümers bei Änderung des Festsetzung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 D 44/09
Geltendmachung eines eigenen Belanges i.R.e. Verletzung des Abwägungsgebots des § …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - 7 D 6/15
Vorliegen von Abwägungsfehlern bei der Festsetzungen der Geschossigkeit in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - 10 D 69/14
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an dessen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 2 D 106/09
Normenkontrollantrag eines Landwirts gegen einen Bebauungsplan u.a. im Hinblick …
- OVG Bremen, 16.11.2021 - 1 D 305/20
Normenkontrollantrag, vorhabenbezogener Bebauungsplan, formelle Mängel - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 2 A 17.15
Normenkontrollantrag: Antragsbefugnis eines Nachbarn in Bezug auf die von einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10
Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der …
- VGH Bayern, 22.06.2023 - 9 N 21.2234
Bauplanungsrecht: Verkündungsmangel bei Inbezugnahme einer nicht öffentlich …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 3 K 124/20
Erfolgreicher Normenkontrollantrag; Bekanntmachungsmangel; beschleunigtes …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 8 S 1207/18
Verkündungsmangel eines Bebauungsplans
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 7 D 26/15
Beschränkung von landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsanlagen im …
- VG München, 08.11.2017 - M 9 K 16.4678
Erfordernis eines gesonderten Befreiungsantrags
- VGH Bayern, 04.08.2015 - 15 N 12.2124
Rechtsmäßigkeit eines Bebauungsplans
- VG Gelsenkirchen, 24.04.2012 - 9 K 2713/09
Einzelhandelsauschluss; Einzelhandelskonzept; DIN-Norm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2025 - 10 D 102/22
Die richtige DIN-Fassung muss ausgelegt werden!
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger …
- VGH Bayern, 30.10.2014 - 1 NE 14.1548
Bebauungsplan "Neue Mitte Karlsfeld" außer Vollzug gesetzt
- OVG Niedersachsen, 09.09.2014 - 1 KN 215/12
Vermerk des Ausfertigungsdatums auf der Ausfertigung einer Satzung durch den …
- BVerwG, 23.04.2013 - 4 BN 14.13
Untersuchung einer planbedingten Verkehrszunahme bzgl. Belastung eines Anwesens …
- BGH, 06.07.2021 - EnVR 44/20
Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Verhältnis von …
- VG Düsseldorf, 15.03.2024 - 4 K 919/22
- VGH Hessen, 13.08.2018 - 4 C 1812/17
- OLG Naumburg, 16.04.2015 - 2 U 82/14
Einspeisevergütungsanspruch für Freiflächen-Fotovoltaikanlage: Errichtung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2025 - 1 KN 22/09
Ursprüngliche Satzung über den Bebauungsplan-Teilbereich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2024 - 15 A 155/21
Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …
- VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1604
Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1670/16
Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Öffnungszeiten eines …
- VG Köln, 10.11.2014 - 2 L 2039/14
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende im Gewerbegebiet nicht zulässig
- OVG Thüringen, 26.01.2022 - 1 N 247/19
Wirksamkeit von Veränderungssperren
- BVerwG, 19.03.2021 - 7 B 8.20
Sperrwirkung für den Erlass einer landesrechtlichen Verordnung
- OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 7 D 125/14
Erneutes Bekanntgeben eines Bebauungsplans nach Behebung eines …
- VGH Bayern, 03.03.2015 - 15 N 13.636
Mangel der Ausfertigung eines Bebauungsplans, Bekanntmachungsmangel, Bezugnahme …
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das …
- BVerwG, 18.01.2023 - 4 BN 36.22
Konfliktverlagerung in einem Bebauungsplan (Lärmimmissionen)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2010 - 10 D 30/08
Zulässigkeit einer Regelung mit rein baugebietsbezogener Anknüpfung in einem …
- OVG Saarland, 12.10.2020 - 2 B 288/20
Coronapandemie; Hygienerahmenkonzept für Prostitutionsstätten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 2 D 65/14
Erteilungsbegehren bzgl. eines Bauvorbescheids für eine Moschee; Verhinderung der …
- BVerwG, 18.01.2023 - 4 BN 37.22
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Fehlers im Abwägungsergebnis; …
- OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 KN 106/12
Kein Hinweis auf im Ministerialblatt abgedruckte DIN-Norm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 10 A 1343/12
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Zulässigkeit eines …
- VGH Bayern, 08.02.2022 - 1 N 20.1687
Erfolgreicher Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan
- VG Gelsenkirchen, 30.10.2018 - 9 K 931/14
Einzelhandel großflächig erdrückende Wirkung
- VG Minden, 28.06.2018 - 9 K 1573/15
- OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 7 A 1066/11
Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung eines Einzelhandelsbetriebs in …
- VG Minden, 05.07.2018 - 9 K 774/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 10 D 86/14
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Verweis auf eine DIN-Vorschrift …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 C 11164/13
Fußgängerzonenregelung in Koblenzer Altstadt wirksam
- VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit, …
- VGH Hessen, 26.10.2023 - 4 C 2447/20
Zu den Voraussetzungen einer Eilentscheidung eines Ausschusses anstelle der …
- VGH Bayern, 01.04.2015 - 1 N 13.1138
Die Festsetzung von Emissionskontingenten in Form maximal zulässiger …
- VG München, 11.02.2015 - M 9 K 14.4412
Unzureichende öffentliche Bekanntmachung einer Technischen Baubestimmung ohne …
- VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu …
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1373
Normenkontrollantrag des Nachbarn, kein gebietsübergreifender …
- OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10
Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 2 A 1128/20
Prüfung der Verletzung von öffentlich-rechtlichem nachbarlichem Abwehrrecht durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1667/16
Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Erweiterung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2020 - 2 A 438/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1668/16
Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Erweiterung eines …
- VG Köln, 28.06.2016 - 2 K 4590/15
Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für die Errichtung …
- VGH Bayern, 31.01.2013 - 1 N 11.2087
Bebauungsplan mit Sonder- und Mischgebietsausweisungen an zentraler Stelle einer …
- OVG Saarland, 16.11.2022 - 1 C 297/20
Neufassung der Rentenformel in der Satzung des Versorgungswerks der …
- OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 70/20
Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1124
Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender …
- VG Köln, 05.02.2025 - 23 K 294/22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 K 431/16
Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Verweis auf DIN-Vorschriften; Auslegung; …
- OVG Hamburg, 02.06.2021 - 2 E 3/19
Wirksamkeit einer hamburgischen Verordnung über einen Bebauungsplan; Verweisung …
- OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 LB 171/17
Änderungsplan; Ausfertigungsmangel; Bauvorbescheid; Bekanntmachungsmangel; …
- VG Köln, 28.06.2016 - 2 K 4589/15
Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für die Erweiterung …
- VG Köln, 28.06.2016 - 2 K 2634/16
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Verlängerung der Ladenöffnungs- …
- VG Köln, 16.12.2015 - 23 K 6792/13
- VG Köln, 14.01.2014 - 2 K 3472/12
Baugenehmigungen für Privatklinik im Kölner Westen rechtswidrig
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
Voraussetzungen für die Festsetzung eines besonderes Wohngebietes in einem …
- VG Berlin, 09.03.2011 - 13 A 72.08
Rückausnahme zu einem nach § 1 Abs. 5 BauNVO festgesetzten generellen …
- OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
Vorbescheid, Bebauungsplan; Einzelhandelskonzept; Erforderlichkeit der Planung, …
- VG Köln, 14.01.2014 - 2 K 3951/12
Baugenehmigungen für Privatklinik im Kölner Westen rechtswidrig
- VG Köln, 27.11.2012 - 2 K 2747/12
Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans durch ein ergänzendes Verfahren …
- OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
Bebauungsplan: Heilung eines Verkündungmangels - Abwägungsausfall durch …
- VG Köln, 01.09.2022 - 8 K 4697/21
- VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.2478
Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender …
- VG München, 15.04.2015 - M 9 K 14.2310
Ablehnung eines Vorbescheides für die Erweiterung einer Handelsfiliale auf einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - 7 B 91/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - 2 A 54/14
Möglichkeit der Kenntnisnahme einer DIN-Vorschrift bei Bezug des Bebauungsplans …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 10 D 52/11
Wirksamkeit eines Bebauungsplans i.R.e. Abwägungsgebots bzgl. Wohnbebauung
- VG Augsburg, 18.01.2012 - Au 4 K 10.1960
Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer kerngebietstypischen Spielhalle
- VG Hannover, 06.05.2019 - 4 A 7564/18
Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB
- VG Köln, 16.12.2015 - 23 K 6793/13
- VGH Bayern, 26.04.2021 - 9 N 12.666
Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung eines Bebauungsplans
- VG Gelsenkirchen, 14.12.2023 - 5 K 11624/17
- VG Köln, 04.12.2018 - 2 K 13371/17
- VG Würzburg, 04.10.2012 - W 5 K 11.418
Betriebserweiterung; Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan; …
- VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11
Bingen - Globus kann Logistikzentrum erweitern
- VG Koblenz, 13.03.2019 - 4 L 1310/18
Lebensmittelmärkte in Waldböckelheim dürfen derzeit gebaut werden
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen und Genehmigungsfähigkeit; Zumutbarkeitsgrenzen im Nachbarschaftsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 BImSchG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen und Genehmigungsfähigkeit; Zumutbarkeitsgrenzen im Nachbarschaftsverhältnis - Wolters Kluwer
Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer zu einer bestehenden Anlage hinzugetretenen baulichen Anlage; Zulässigkeit der Verwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Erkenntnisquelle im Baugenehmigungsverfahren; Möglichkeit der "Nachsteuerung" ...
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)
BImSchG § 3 Abs. 1; GIRL.
- rechtsportal.de
VwGO § 98 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 ; BImSchG § 3
Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer zu einer bestehenden Anlage hinzugetretenen baulichen Anlage; Zulässigkeit der Verwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Erkenntnisquelle im Baugenehmigungsverfahren; Möglichkeit der "Nachsteuerung" ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Olfaktorische Ermittlung der Geruchsimmissionen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 1716/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 1 A 11034/09
- BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1251
- BauR 2010, 2083
- ZfBR 2010, 792
Wird zitiert von ... (91) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Das angefochtene Urteil weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 4 B 60.02 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165) und vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - (Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2) ab.Nach Auffassung des Beklagten steht dieser Rechtssatz im Widerspruch zu einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 29. Oktober 2002 (a.a.O.), der zum Inhalt haben soll, dass die Schwelle des nachbarlichen Abwehranspruchs erst bei der Gesundheitsgefahr anzusetzen ist.
- BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75
Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Das angefochtene Urteil weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 4 B 60.02 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165) und vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - (Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2) ab.Die Beigeladene sieht darin einen Widerspruch zu dem Rechtssatz im Urteil des Senats vom 11. Februar 1977 (a.a.O.), wonach bei der Entscheidung über die Erteilung einer Änderungsgenehmigung unmittelbar abzustellen ist auf die Emissionen, die mit der Änderung ursächlich verbunden sind.
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Sie dürfen aber im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ;… Beschluss vom 24. Januar 1992 - BVerwG 4 B 228.91 - Buchholz 406.12 § 4a BauNVO Nr. 2 [insoweit in Buchholz nicht veröffentlicht] juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 313/99 - BRS 64 Nr. 171 S. 665 f.), und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind.
- BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96
Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Soweit sich die Fragen auf die Auslegung der GIRL selbst beziehen, betreffen sie kein revisibles Recht, weil die Auslegung der GIRL keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung ist (vgl. Beschluss vom 30. September 1996 - BVerwG 4 B 175.96 - NVwZ-RR 1997, 214 zu DIN-Normen). - BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Auch darunter gibt es Zumutbarkeitsschwellen, die sich an der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Rechtsgüter ausrichten (Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - NVwZ 1993, 1184 ). - BGH, 21.06.2001 - III ZR 313/99
An Rindermastbetrieb heranrückende Wohnbebauung
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Sie dürfen aber im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ;… Beschluss vom 24. Januar 1992 - BVerwG 4 B 228.91 - Buchholz 406.12 § 4a BauNVO Nr. 2 [insoweit in Buchholz nicht veröffentlicht] juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 313/99 - BRS 64 Nr. 171 S. 665 f.), und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind. - BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Ist Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens eine Anlage, die Bestandteil eines Gesamtvorhabens werden soll, darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Gesamtanlage genehmigungsfähig ist (vgl. Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 17.88 - BRS 52 Nr. 52 S. 143), wenn also u.a. die von der Gesamtanlage ausgehenden Immissionen nicht die Schwelle der Schädlichkeit überschreiten. - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87
Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Dieses Ermessen wird nur dann nicht verfahrensfehlerfrei ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung zusätzlicher Gutachten absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Der Bereich der Tatsachenfeststellung ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; stRspr). - BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sachgerechte Auslegung und …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10
Sie dürfen aber im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ; Beschluss vom 24. Januar 1992 - BVerwG 4 B 228.91 - Buchholz 406.12 § 4a BauNVO Nr. 2 [insoweit in Buchholz nicht veröffentlicht] juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 313/99 - BRS 64 Nr. 171 S. 665 f.), und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind.
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
Dies ist jedoch lediglich ein gewichtiges Indiz dafür, dass die betreffende Regel der Technik allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwG BauR 2010, 2083;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 319 Rdn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09
Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in …
Auch darunter gibt es Zumutbarkeitsschwellen, die sich an der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit betroffener Rechtsgüter ausrichten (BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - NVwZ 1993, 1184 ; Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235; Beschluss vom 28.07.2010, a.a.O.).Zur Bestimmung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG können aber einschlägige technische Regelwerke als Orientierungshilfen herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2010 - 4 B 29.10 - BauR 2010, 2083 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 2732/10
Zulässigkeit der Errichtung und Nutzung eines Edelstahlaußenkamins; Bestimmung …
Rn. 49 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BRS 76 Nr. 191 = juris Rn. 3, und vom 30. Juli 2003 - 4 B 16.03 -, BRS 66 Nr. 172 = juris Rn. 5.
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11
Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …
Dass technische Regelwerke wie die Geruchsimmissionsrichtlinie Ausdruck einer sachverständig gegründeten fachlichen Einschätzung sind und als Orientierungshilfe bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe herangezogen werden dürfen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 29.10 - ZfBR 2010, 792 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14
Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine …
Sie dürfen aber im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 [2084], RdNr. 3 in juris, m.w.N.). - BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10
Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende …
Maßgeblich ist, ob die von der Gesamtanlage ausgehenden Immissionen die Schwelle der Schädlichkeit überschreiten (Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 29.10 - ZfBR 2010, 792 - juris Rn. 4).Technische Regelwerke wie hier die Geruchsimmissions-Richtlinie dürfen im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind (Beschluss vom 28. Juli 2010 - BVerwG 4 B 29.10 - a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ;… Beschluss vom 24. Januar 1992 - BVerwG 4 B 228.91 - Buchholz 406.12 § 4a BauNVO Nr. 2
- juris Rn. 6 ;… Beschluss vom 7. Mai 2007 - BVerwG 4 B 5.07 - BRS 71 Nr. 168 - juris Rn. 4). - VG Neustadt, 17.10.2017 - 4 L 1043/17
Baugenehmigung für den städtischen Minigolfplatz in Bad Dürkheim verletzt Nachbar …
Sie darf aber - auch bei der Bewertung der Zumutbarkeit von Immissionen - im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. März 2012 - 2 A 2732/10 - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 13. September 2004 - 3 K 3720/03.NW -). - VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des …
Zur Bestimmung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG können aber einschlägige technische Regelwerke als Orientierungshilfen herangezogen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010 - 4 B 29.10 - BauR 2010, 2083 m. w. N.).Rn. 25 Allerdings entfalten die GIRL und die Richtlinie 3894 für die Behörden und Gerichte keine Bindungswirkung, da sie der Gesetzgeber nicht in seinen Regelungswillen aufgenommen hat (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung der GIRL BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16
Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der …
Der GIRL kommt allerdings keine Bindungswirkung zu; vielmehr kann sie nur als Orientierungshilfe herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083; BVerwG, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 BN 28.15 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 L 98/13
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer …
Sie dürfen aber im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 [2084], RdNr. 3 in juris, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan
- BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11
Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung …
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11
Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
- OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09
Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 2 A 1475/09
Erheblichkeit einer Geruchsbelastung bei einem Abstand eines Wohnhauses von zwölf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 2 A 1434/13
Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …
- VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12
Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der …
- BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18
Revisibilität der Anwendung der GIRL (juris: GImRL BW); Irrelevanzkriterium; …
- VG Aachen, 23.01.2013 - 3 K 2068/10
Klage eines Grundstückseigentümers in einem Dorf gegen eine erteilte …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich - …
- BVerwG, 05.08.2015 - 4 BN 28.15
Rechtsqualität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 2 B 141/13
Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Milchviehstalls mit …
- VG Mainz, 17.01.2018 - 3 K 37/17
Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Tierhaltung, hier: 2 Pferde im faktischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage; …
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …
- VG Magdeburg, 14.04.2015 - 4 A 184/14
Abstandsanforderungen für vor dem 22. März 2010 errichtete Kleinfeuerungsanlagen
- VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890
Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in …
- VG Mainz, 13.04.2016 - 3 K 508/15
Baugenehmigung für Kaffeerösterei in Eich aufgehoben
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 38.15
Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 2 A 222/14
Auf Anbau als Dachterrasse errichteter Balkon: Abstandsflächenrelevanz?
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 39.15
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung einer …
- VG Ansbach, 12.06.2013 - AN 9 K 12.00272
Zur Verwertbarkeit eines vom Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren vorgelegten …
- VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 9 S 12.00282
Baurecht; öffentliche Bekanntgabe einer Baugenehmigung; Einwendungsausschluss; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 A 104/12
Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …
- VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 9 S 12.00274
Baurecht; öffentliche Bekanntgabe einer Baugenehmigung; Einwendungsausschluss; …
- VG Osnabrück, 10.11.2016 - 2 A 443/14
Abluftreinigungsanlage; Ammoniak; Besorgnispotential; Betreiberpflicht; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16
Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung; …
- VG Ansbach, 12.06.2013 - AN 9 K 12.00293
Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung für eine Erweiterung des Werkes zur …
- VG Ansbach, 21.05.2013 - AN 9 K 12.00272
Baurecht; Selbstablehnung einer ehrenamtlichen Richterin
- VG Arnsberg, 07.04.2011 - 7 K 2493/10
Keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen durch Schweinemastbetrieb mit 3.500 …
- VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 5 S 18.808
Baugenehmigung zum Neubau eines Pferdestalls
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2017 - 8 S 615/15
Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen …
- VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 9 S 12.00292
Baurecht; öffentliche Bekanntgabe einer Baugenehmigung; Einwendungsausschluss; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 2652/11
Gebietsgewährleistungsanspruch einer Kurklinik im Außenbereich bei Erteilung …
- VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 9 S 12.00271
Baurecht; öffentliche Bekanntgabe einer Baugenehmigung; Einwendungsausschluss; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2011 - 2 M 84/11
Baugenehmigung für Biogasanlage neben einer Tankstelle
- OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines …
- VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café …
- VGH Bayern, 27.03.2014 - 22 ZB 13.692
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage für 39.000 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2012 - 2 D 95/11
Normkontrollantrag eines Landwirtes gegen eines Bebauungsplan mit der …
- OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11
Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung …
- VG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 6 K 1125/13
Baugenehmigung Nachbarklage Nachbar Geruch GIRL Gutachten Rücksichtnahme …
- VGH Bayern, 16.07.2014 - 15 CS 13.1910
Nachbarbaugenehmigungen für Mastschweinestall, Mutterkuhstall und Getreidelager; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18
Beeinträchtigung von Nachbarrechten durch einen einer Kochschule im Außengelände …
- VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde und Fragen des Einfügens
- VG Aachen, 12.09.2014 - 6 K 2087/13
Schornstein; Ofen; Abluft; schädliche Umwelteinwirkungen; Geruch; Belästigung; …
- VG Potsdam, 06.02.2025 - 16 K 1407/24
- VGH Bayern, 26.07.2022 - 9 CS 22.1275
Eilantrag des Nachbarn gegen Änderung der Betriebsweise einer Pferdekoppel
- BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 61.18
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen …
- VG Minden, 28.02.2013 - 9 K 2755/10
Nachbarklage gegen den Umbau einer in Bad Salzuflen gelegenen Scheune zu einer …
- VGH Bayern, 10.02.2012 - 15 ZB 10.97
Baugenehmigung für Biogasanlage im Dorfgebiet; Nachbarklage; Silagegeruch; …
- VGH Bayern, 08.12.2020 - 22 ZB 19.115
Nachbarklage gegen Erweiterung einer Biogasanlage - Geruchsbelastung
- VG Augsburg, 21.03.2013 - Au 5 K 12.655
Untätigkeitsklage; Verpflichtung zu bauaufsichtlichem Einschreiten (verneint); …
- VG Gelsenkirchen, 18.10.2011 - 6 K 1388/09
Berücksichtigung nachbarschützender Vorschriften bei Erlass eines …
- VG Neustadt, 22.03.2018 - 4 K 1077/17
Neue Baugenehmigung für Mannheimer Kochschule in Friedelsheim nicht …
- VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.818
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einbau einer Lackieranlage
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 22 CS 12.575
Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für …
- VGH Bayern, 26.03.2012 - 22 ZB 11.486
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Darre für die Malzproduktion; …
- VG Schleswig, 10.07.2025 - 6 B 12/24
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Schweinemast, Geruchsimmissionen
- VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517
Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - 8 B 10875/15
Nach Geruchsbelästigung der Nachbarschaft: Abfallbehandlungsanlage in Trier darf …
- VG Arnsberg, 26.08.2014 - 4 K 3708/13
Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur …
- VG Schleswig, 21.07.2017 - 6 A 96/16
- VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.856
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Anlage zur Herstellung von …
- VG München, 13.12.2022 - M 1 K 17.3999
Baugenehmigung zur Errichtung einer Fress- und Liegehalle für Milchkühe und …
- VG Würzburg, 19.04.2016 - W 4 K 15.908
Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung und Betrieb einer Anlage zur …
- VG Minden, 15.08.2013 - 11 L 115/13
- VG München, 10.07.2018 - M 1 K 16.147
Erfolglose Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die …
- VG Gelsenkirchen, 10.04.2014 - 6 L 981/13
Nachbarklage Nachbarantrag Baugenehmigung Landwirt Hofstelle Geruch GIRL …
- VG Stuttgart, 22.10.2012 - 2 K 2898/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 7 A 463/13
Überprüfung einer Baugenehmigung hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Gebot der …
- VG Halle, 22.10.2012 - 4 A 66/10
Immissionsschutzrecht: Nebenbestimmung zur Genehmigung einer Schweinemastanlage
- VG Aachen, 28.05.2021 - 3 K 1050/15
Kälberstall; Geruch; Geruchsimmissionen; Rücksichtnahme; Gebot der …
- VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.869
Keine Verletzung nachbarschützender Normen durch Baugenehmigung für Lackieranlage
- VG Würzburg, 02.09.2025 - W 4 K 24.639
Drittanfechtung, Gebot der Rücksichtnahme, Heranrückende Wohnbebauung im …
- VG München, 13.12.2022 - M 1 K 18.357
Unzumutbare Geruchsbelastungen für eine heranrückende Wohnbebauung
- VG Regensburg, 12.01.2016 - RN 6 K 15.1436
Abwehranspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen heranrückende …
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 1 N 10.115
Sondergebiet für die Landwirtschaft; Vorsorge gegen Geruchsbelästigungen aus …
- VG Kassel, 27.10.2023 - 7 K 1499/22
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und Einzelfallprüfung der Behörde vor …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FreizügG/EU § 2 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 6, § 11 Abs. 2, § 13; AEUV Art. 21, 267; VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 12; Richtlinie 2004/38/EG Art. 1, 6, 7 Abs. 1, Art. 14, 16 Abs. 1 Satz 1, Art. 37
Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Freizügigkeit; Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Polen; Erwerbstätigkeit; Nichterwerbstätiger; gesicherter Lebensunterhalt; ausreichende Existenzmittel; Sozialhilfeleistungen; ... - openjur.de
Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Freizügigkeit; Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Polen; Erwerbstätigkeit; Nichterwerbstätiger; gesicherter Lebensunterhalt; ausreichende Existenzmittel; Sozialhilfeleistungen; ...
- Bundesverwaltungsgericht
FreizügG/EU § 2 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 1, § 5 Abs. 6, § 11 Abs. 2, § 13
Aufenthaltsrecht; Beitrittsstaaten; Daueraufenthalt; Erwerbstätigkeit; Freizügigkeit; Nichterwerbstätiger; Polen; Sozialhilfeleistungen; Unionsbürger; Vorabentscheidungsersuchen; ausreichende Existenzmittel; gesicherter Lebensunterhalt; maßgeblicher Zeitpunkt; ... - rechtsinformationen.bund.de
Vorlage zur Vorabentscheidung; Voraussetzungen für die Entstehung eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 FreizügG/EU 2004, § 4 FreizügG/EU 2004, § 4a Abs 1 FreizügG/EU 2004, § 5 Abs 6 FreizügG/EU 2004, § 11 Abs 2 FreizügG/EU 2004
Vorlage zur Vorabentscheidung; Voraussetzungen für die Entstehung eines unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts - Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Entstehungsvoraussetzungen eines Rechts auf Daueraufenthalt und der Anrechnung von Aufenthaltszeiten des Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat vor dem Beitritt seines Herkunftsstaats zur ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 4, FreizügG/EU §... 4a Abs. 1, FreizügG/EU § 5 Abs. 6, FreizügG/EU § 11 Abs. 2, FreizügG/EU § 13, AEUV Art. 21, AEUV Art. 267, VO 1612/68/EG Art. 12, RL 2004/38/EG Art. 1, RL 2004/38/EG Art. 6, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 14, RL 2004/38/EG Art. 16 Abs. 1 S. 1, RL 2004/38/EG Art. 37
Vorabentscheidungsverfahren, Unionsbürger, Daueraufenthalt, rechtmäßiger Aufenthalt, freizügigkeitsberechtigt, Aufenthaltsrecht, Polen, Erwerbstätigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialhilfebezug, Beurteilungszeitpunkt - ra.de
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Entstehungsvoraussetzungen eines Rechts auf Daueraufenthalt und der Anrechnung von Aufenthaltszeiten des Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat vor dem Beitritt seines Herkunftsstaats zur ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.01.2007 - 11 A 259.06
- VG Berlin, 14.02.2007 - 27 A 11.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 22.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 24.07
- BVerwG, 23.07.2009 - 1 C 14.09
- BVerwG, 04.08.2009 - 1 C 15.09
- BVerwG, 06.08.2009 - 1 PKH 8.09
- BVerwG, 10.08.2009 - 1 PKH 10.09
- BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
- BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09
- EuGH, 06.10.2010 - C-424/10
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2011 - C-424/10
- EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
- BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 7.12
- BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 902 (Ls.)
- DVBl 2010, 1251
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001 in der Rechtssache Grzelczyk (Rs. C-184/99, Slg. 2001, I - 06193). - EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Soweit der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass sich ein Unionsbürger hinsichtlich der Leistungen der Sozialhilfe auf das Diskriminierungsverbot wegen der Staatsangehörigkeit berufen kann, wenn er sich im Aufnahmemitgliedstaat für eine bestimmte Zeit rechtmäßig aufgehalten hat oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2005 - Rs. C-209/03, Bidar - Slg. 2005, I - 02119 Rn. 37), lässt sich auch dieser zum Diskriminierungsverbot ergangenen Rechtsprechung nichts für die hier entscheidungserhebliche Frage entnehmen, ob ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger trotz Bezugs von Sozialhilfeleistungen ein Recht auf Daueraufenthalt erwerben kann. - BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. …und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
- EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Rn. 30 b) Der Senat sieht sich allerdings angesichts des beim Gerichtshof bereits anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Supreme Court of the United Kingdom vom 5. November 2009 in der Rechtssache Shirley McCarthy ∙/∙ Secretary of State for the Home Department (Rs. C-434/09 - ABl EU 2010 Nr. C 11 S. 18) an einer eigenen Entscheidung ohne Anrufung des Gerichtshofs gehindert. - BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.;… vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. …und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12). - BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09
Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand eines weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchens sind (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 15.09 ). - BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08
Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09
Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.;… vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14
Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und …
Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt hierfür ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Juli 2010 - 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. - BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12
Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht; …
Rn. 10 Mit Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - hat der seinerzeit zuständige 1. Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung der Voraussetzungen für den Erwerb eines Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG eingeholt.Der Formulierung in § 4a FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall dieser Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ.
Rn. 20 Die für diese Prüfung maßgebliche Frage, ob es für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlich ist, dass der Betroffene während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war, oder ob es - wie vom Vertreter des Bundesinteresses vorgetragen - ausreicht, wenn der Aufenthalt fünf Jahre lang erlaubt war und jedenfalls zuletzt auf einem Freizügigkeitsrecht beruhte (so auch Nr. 4a.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 26. Oktober 2009 - VwV-FreizügG/EU - GMBl S. 1270), hat der 1. Senat im Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 15) offengelassen.
- BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09
Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger …
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand eines weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchens sind (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 ).
- BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 7.12
Ausstellung von Bescheinigungen nach § 5 Abs. 6 S. 1 FreizügG/EU über das …
Der Formulierung in § 4a FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall dieser Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. Vorlagebeschlüsse vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. - OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 13 LC 131/24
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit; Berufung; Daueraufenthaltsrecht; Ermessen; volle …
"Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt hierfür ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Juli 2010 - 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. - VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.338
Verlorenes Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" sei zu entnehmen, dass das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpfe und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt werde (BVerwG, B.v. 13.7.2010 - 1 C 14.09). - OVG Niedersachsen, 04.06.2026 - 13 LA 312/25
Antrag auf Zulassung der Berufung; Daueraufenthaltsrecht; Freizügigkeit; …
"Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt hierfür ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Juli 2010 - 1 C 14.09 - Buchholz 451.902 Europ. - VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen
Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" sei zu entnehmen, dass das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpfe und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt werde (BVerwG, B.v. 13.7.2010 - 1 C 14.09). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10
Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen …
Rn. 47 Vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 1 C 14.09 -, juris. - VGH Hessen, 24.10.2025 - 3 B 776/24
Anforderungen an die Freizügigkeit eines drittstaatsangehörigen …
Rn. 18 Der Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU "unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2" ist zu entnehmen, dass nicht jeder nach nationalem Recht rechtmäßige Aufenthalt hierfür ausreicht, sondern das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU anknüpft und nur ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrecht durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 -, juris Rn. 16 und Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - 1 C 14.09 -, juris Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2024 - 3 B 2280/24 -, juris Rn. 27). - VG Würzburg, 17.05.2021 - W 7 K 20.1250
Einreise- und Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, Verlustfeststellung, Kein Erwerb …
- VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
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VwGO § 99; GG Art. 4 Abs. 1
In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; "Aussteiger" ... - openjur.de
In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; prozedurale Geheimhaltungsgründe; Amtsermittlungsgrundsatz; personenbezogene Daten; Quellenschutz; " Aussteiger" ...
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 99
Amtsermittlungsgrundsatz; Amtsermittlungsgrundsatz; Aussteiger; Beweisbeschluss; Beweisbeschluss; Bundesverwaltungsamt; Bundesverwaltungsamt; Dokumentationsstelle; Dokumentationsstelle; Entscheidungserheblichkeit; Entscheidungserheblichkeit; Gebot der ... - rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an Zwischenverfahren bei prozeduralen Geheimhaltungsgründen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 VwGO, Art 4 Abs 1 GG
Anforderungen an Zwischenverfahren bei prozeduralen Geheimhaltungsgründen - Wolters Kluwer
Pflicht zur Ausschöpfung der dem Hauptsachegericht zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Aufklärung eines Sachverhalts bei Geltendmachung von prozeduralen Geheimhaltungsgründen; Aufforderung der aktenverweigernden Stelle vor Erlass eines ...
- ra.de
- lda.brandenburg.de
Ablehnungsbegründung
- fragdenstaat.de
Ablehnungsbegründung - in-camera Verfahren
- rechtsportal.de
Pflicht zur Ausschöpfung der dem Hauptsachegericht zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Amtsermittlungsgrundsatz zur Aufklärung eines Sachverhalts bei Geltendmachung von prozeduralen Geheimhaltungsgründen; Aufforderung der aktenverweigernden Stelle vor Erlass eines ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Ablehnungsbegründung
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.01.2010 - 20 F 1.10
- BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
- BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 2016/10
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 1495
- DVBl 2010, 1251
- DÖV 2010, 948
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07
Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 ).Es genügt als Ermessenserwägung vor allem nicht, wie der Beigeladene in seiner Sperrerklärung zusammenfassend unter der Überschrift "Gesamtwürdigung" ausführt, lediglich auf die prozessualen Folgen des § 100 VwGO und die Probleme hinzuweisen, die sich daraus ergeben, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, im Fall der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit eines "in-camera"-Verfahrens vor dem Hauptsachegericht zu eröffnen (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. ).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Rn. 9 1.1 In rechtlicher Hinsicht hat das Hauptsachegericht mit dem Erlass des Beschlusses vom 10. Juni 2009 hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Vorlageverweigerung jedenfalls nicht schon deswegen für gerechtfertigt erachtet, weil - wie die Antragsgegnerin in dem ablehnenden Bescheid andeutet - die Materialsammlungen der Willensbildung der Regierung dienten und als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung einer Offenlegung nicht zugänglich seien (…vgl. zum Informationshandeln als Aufgabe der Staatsleitung Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - BVerwG 7 B 149.92 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 54 - juris Rn. 5 …und vom 8. November 2004 - BVerwG 7 B 19.04 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).Daraus folgt aber nicht, dass der Staat und seine Organe gehalten wären, sich mit derartigen Fragen überhaupt nicht zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).
- BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung zu nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - juris Rn. 2;… vgl. auch VGH Kassel, Beweisbeschluss vom 28. April 2010 - 6 A 1767/08 - juris Rn. 5).Handelt es sich dagegen um prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen, muss das Hauptsachegericht prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der geltend gemachten fachgesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen (Beschluss vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).
- BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07
Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Rn. 23 Besondere Umstände, aus denen sich ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse ergeben könnte, das ausnahmsweise eine Offenbarung geschützter personenbezogener Daten zu rechtfertigen vermag, sind nicht zu erkennen (vgl. im Fall eines Betriebsgeheimnisses Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52 Rn. 12 ff.). - BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Rn. 20 4. Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Grundrechtlicher Anknüpfungspunkt ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen umfasst, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 ). - BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4). - BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Bei der Auslegung und Anwendung der Vorschrift sind die zum Merkmal des Nachteilbereitens i.S.d. § 96 StPO in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze heranzuziehen (Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27). - VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08
Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung zu nehmen (…Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH Kassel, Beweisbeschluss vom 28. April 2010 - 6 A 1767/08 - juris Rn. 5). - BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92
Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen
Auszug aus BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
Rn. 9 1.1 In rechtlicher Hinsicht hat das Hauptsachegericht mit dem Erlass des Beschlusses vom 10. Juni 2009 hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Vorlageverweigerung jedenfalls nicht schon deswegen für gerechtfertigt erachtet, weil - wie die Antragsgegnerin in dem ablehnenden Bescheid andeutet - die Materialsammlungen der Willensbildung der Regierung dienten und als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung einer Offenlegung nicht zugänglich seien (vgl. zum Informationshandeln als Aufgabe der Staatsleitung Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - BVerwG 7 B 149.92 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 54 - juris Rn. 5 …und vom 8. November 2004 - BVerwG 7 B 19.04 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ). - BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07
Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und …
- BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04
Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine staatliche Informationsschrift über …
- BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08
Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als …
- BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10
In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr; …
Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Rn. 17).Das gilt grundsätzlich auch im Fall von Personen, die einer Behörde im Zuge von Ermittlungen Auskunft geben (BFH…, Urteil vom 8. Februar 1994 - VII R 88/92 - BFHE 174, 197, 202 = juris Rn. 21; vgl. auch Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15 zum Schutz von so genannten "Aussteigern" aus einer Glaubensgemeinschaft).
Ob Vertraulichkeit zugesichert worden ist, ist im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO unerheblich (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 48.02 - BVerwGE 119, 11 = Buchholz 435.12 § 25 SGB X Nr. 1).
Denn insoweit war das Ergebnis der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO geforderten Abwägung rechtlich vorgezeichnet (…vgl. nur Beschlüsse vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20 und vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).
- BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für …
Fachgesetzliche Geheimhaltungsgründe können zwar eine Orientierung bei der Frage bieten, ob Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 - juris Rn. 12).Rn. 14 An die "wesensmäßige" Geheimhaltungsbedürftigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O., juris Rn. 6 …und vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - NVwZ 2010, 1493 - juris Rn. 9).
Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 17 …und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Rn. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13
Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht …
Rn. 122 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2011 - 20 F 20.10 -, NVwZ 2011, 880 = juris Rn. 8, vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233 = juris Rn. 12 f., vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495 = juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 2. Juni 2015 - 15 A 2062/12 -, juris Rn. 91.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2020 - 15 B 814/19
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz ; …
Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 20.17 -, juris Rn. 38, Beschlüsse vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 -, juris Rn. 8, vom 6. April 2011 - 20 F 20.10 -, juris Rn. 8, vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, juris Rn. 12 f., und vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, juris Rn. 7. - BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10
Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und …
Dies gilt zunächst mit Blick auf prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (s. dazu Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 Rn. 7 …und vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).Hat das Hauptsachegericht einen Beweisbeschluss erlassen, der diesen Anforderungen genügt, entfaltet die mit dem Beschluss dokumentierte Auffassung des Gerichts über die Entscheidungserheblichkeit der angeforderten Akten grundsätzlich Bindungswirkung für den Fachsenat (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 7).
Geschützt sind nicht nur personenbezogene Daten, die zur Identifikation der Person führen können, sondern unter den Umständen dieses Falles auch die Mitteilungen und Äußerungen der Person, weil es sich dabei um Informationen zum persönlichen Lebenszuschnitt im besonders sensiblen Bereich religiöser Überzeugungen handelt (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15).
Der Senat hat in einem Fall, der ebenfalls die Verweigerung der Vorlage von Dokumenten der Informationsstelle "Sogenannte Jugendsekten und Psychogruppen" betraf, bereits Zweifel geäußert, dass das Wohl des Bundes eine Zurückhaltung der dortigen Materialsammlungen zu rechtfertigen vermag, und darauf hingewiesen, dass insoweit ein strenger Maßstab anzulegen ist, der sich an den zum Merkmal des Nachteilbereitens i.S.d. § 96 StPO in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen zu orientieren hat (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 17; s. ferner Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 15 A 1578/15
Personalakten Disziplinarakten Bundeswehr MAD Parlamentarischer …
Rn. 195 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 -, juris Rn. 8, 6. April 2011 - 20 F 20.10 -, juris Rn. 8, vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, juris Rn. 12 f., vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteile vom 18. August 2015 - 15 A 2856/12 -, juris Rn. 58, und vom 2. Juni 2015 - 15 A 2062/12 -, juris Rn. 91. - VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13
Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Etwa solchen, die unabhängig vom Inhalt der Akten darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194; vom 25.06.2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495). - BVerwG, 23.06.2022 - 10 C 3.21
Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu …
Eine Einsicht in die zurückgehaltenen Unterlagen wird nur dann entscheidungserheblich, wenn die Angaben der Behörde - unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Erörterung der Sach- und Rechtslage - für eine Prüfung der fachgesetzlichen Ausnahmegründe nicht ausreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 7). - VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13
Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; …
Etwa solchen, die unabhängig vom Inhalt der Akten darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194; vom 25.06.2010 - 20 F 1.10 -, NVwZ 2010, 1495). - VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen
Dass es bei § 6 Satz 2 IFG um einen materiellrechtlichen Geheimhaltungsgrund geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 -, Juris), ändert an diesen Anforderungen zum Sachvortrag nichts. - BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 13a F 46/10
Zulässigkeit einer Akteneinsicht ohne Anonymisierung (ungeschwärzte …
- VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
Kein Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen über die vertrauliche …
- VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16
Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz
- BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung
- BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15
Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen …
- BVerwG, 17.03.2025 - 20 F 7.21
Zum Begriff des gesetzlichen Geheimhaltungsgrunds im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 3 …
- BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör; …
- BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10
In-camera-Verfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13
Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 13a F 17/11
Antrag eines Mitglieds im Studierendenparlament auf öffentliche Durchführung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12
Informationsanspruch Regierungsbehörde Gesetzgebungsverfahren Leitungsvorlagen …
- VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 5628/21
Taser, Distanzelektroimpulsgerät, Polizei, Dienstanweisung, Informationszugang, …
- VG Minden, 21.11.2018 - 7 K 3873/13
- BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10
Anforderungen an die öffentliche Aufgabe für die Gewährung von Informantenschutz
- BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12
Anforderungen an den Informantenschutz
- BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12
Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine …
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur …
- BVerwG, 19.01.2012 - 20 F 3.11
Zur Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 15 A 25/17
Anspruch einer Auslandskorrespondentin aus Argentinien auf Akteneinsicht in …
- BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18
Zugang zu einem Gutachten
- OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 15 P 1/15
Anforderungen an ein In-camera-Verfahren nach VwGO § 99 Abs 2
- BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12
Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 13a F 47/10
Bejahung der Entscheidungserheblichkeit zurückgehaltener Akten durch das …
- BVerwG, 01.12.2015 - 20 F 9.15
Reichweite des Informantenschutzes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 2856/12
Informationsanspruch Öffentliche Sicherheit Justizgebäude Eingangskontrolle …
- OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
Dokumentation; Ergänzung; Geheimhaltungsgründe; in camera Verfahren; …
- BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10
Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11
Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung …
- BVerwG, 01.03.2024 - 20 F 14.23
Formale Anforderungen an die Sperrerklärung
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10
Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten
- VGH Bayern, 22.10.2019 - 23 CS 18.2668
Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten …
- VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
Einsicht in Akten des Jugendamtes
- BVerwG, 19.05.2023 - 20 F 4.23
Formellrechtlich- und ermessensfehlerhafte Sperrerklärung
- BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen
- OVG Sachsen, 22.06.2022 - 10 F 27/21
Zwischenverfahren; Entbehrlichkeit eines (Kammer-)Beschlusses über die …
- VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
Informationszugang: Zugang zu amtlichen Akten - Ausschlussgründe - Rechte einer …
- BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11
Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der …
- VG Köln, 09.11.2023 - 13 K 6963/22
Verteidigungsministerium zur Herausgabe von Unterlagen zu Hubschrauberflug und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 12.08
Klage eines Mitgliedes des "Sozialforums Berlin" auf Auskunft über beim …
- VG Köln, 09.11.2023 - 13 K 93/23
Verteidigungsministerium zur Herausgabe von Unterlagen zu Hubschrauberflug und …
- VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 12 F 11033/19
- VG Aachen, 12.09.2018 - 8 K 1252/09
Akteneinsicht; Information; Zugang; Informationszugang; öffentliche Sicherheit; …
- BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
Umfang des Anspruchs auf Übermittlung bestimmter Protokolle von Sitzungen der …
- BVerwG, 05.08.2025 - 20 F 7.25
Verfahrensgang
- BVerwG, 26.01.2012 - 20 F 11.11
Umfang der Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu …
- BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 5.23
Auskunft über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …
- BVerwG, 31.01.2024 - 20 F 14.22
Auskunft über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 13a F 25/17
Vorlage von Unterlagen wegen Entscheidungserheblichkeit bei Verweigerung der …
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 12 BV 11.465
Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nach dem (früheren) …
- BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer …
- BVerwG, 05.02.2024 - 20 F 3.23
Auskunft über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …
- VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1
Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das …
- VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zur Analyse "Aktuelle Entwicklungen im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - 13a F 7/13
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Akten
- VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 277/19
Informationsrechtlicher Zugang zu amtlichen Informationen über eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2014 - 13a F 10/14
Verwerfung eines Antrags als unzulässig bzgl. Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung …
- VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2
In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - 13a F 42/15
Rechtmäßige Verweigerung einer Behörder zur Vorlage von vom Gericht in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - 13a F 16/12
Verweigerung der Vorlage von entscheidungserheblichen Urkunden oder Akten durch …
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