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Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.2000 - C-237/98 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,848
EuGH, 15.06.2000 - C-237/98 P (https://dejure.org/2000,848)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - C-237/98 P (https://dejure.org/2000,848)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - C-237/98 P (https://dejure.org/2000,848)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Handelsembargo gegen Irak - Rechtmäßiges Handeln - Schaden

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49

  • Europäischer Gerichtshof

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Handelsembargo gegen Irak - Rechtmäßiges Handeln - Schaden"

  • EU-Kommission PDF

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 215 [jetzt Artikel 288 EG]
    1 Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtmäßiges Handeln - Tatsächlicher Schaden, Kausalzusammenhang sowie außergewöhnlicher und besonderer Schaden - Kumulativer Charakter

  • EU-Kommission

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft; Handelsembargo gegen Irak; Begriff der "willkürlichen Beschlüsse einiger Regierungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Satzung Art. 49
    1 Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtmäßiges Handeln - Tatsächlicher Schaden, Kausalzusammenhang sowie außergewöhnlicher und besonderer Schaden - Kumulativer Charakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 28. April 1998 in der Rechtssache T-184/95, Dorsch Consult/Rat und Kommission, mit dem das Gericht eine Klage nach Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 288 EG) abgewiesen hat - Auswirkungen der Verordnung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (9)

  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 28. April 1998 in der Rechtssache T-184/95 (Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-667), mit dem beantragt wird, dieses Urteil aufzuheben und den von der Rechtsmittelführerin im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union, vertreten durch S. Marquardt und A. Tanca, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg, und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Hauptrechtsberater A. Rosas und Rechtsberater J. Sack als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH hat mit Schriftsatz, der am 6. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmitel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. April 1998 in der Rechtssache T-184/95 (Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-667; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des ihr angeblich durch den Erlaß der Verordnung (EWG) Nr. 2340/90 des Rates vom 8. August 1990 zur Verhinderung des Irak und Kuwait betreffenden Handelsverkehrs der Gemeinschaft (…ABl. L 213, S. 1) entstandenen Schadens abgewiesen hat.

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29).
  • EuGH, 06.12.1984 - 59/83

    Biovilac / EEC

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    45 und 46, und vom 6. Dezember 1984 in der Rechtssache 59/83, Biovilac/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Slg. 1984, 4057, Randnr. 28).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache des Gerichts, den Wert der ihm vorgelegten Beweise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66, und Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Randnr. 29).
  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Das Gericht hat in Randnummer 59 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, daß die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtmäßiges oder rechtswidriges Handeln nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes jedenfalls voraussetzt, daß der angeblich entstandene Schaden tatsächlich vorliegt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesem Schaden und diesem Handeln besteht (vgl. Urteile vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-258/90 und C-259/90, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/ Kommission, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 42).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-362/95

    Blackspur DIY u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß der Kläger dem Gemeinschaftsrichter die Beweismittel zum Nachweis des Vorliegens des ihm angeblich entstandenen Schadens vorzulegen hat (vgl. Urteile vom 21. Mai 1976 in der Rechtssache 26/74, Roquette Frères/Kommission, Slg. 1976, 677, Randnr. 24, undvom 16. September 1997 in der Rechtssache C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 31).
  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß der Kläger dem Gemeinschaftsrichter die Beweismittel zum Nachweis des Vorliegens des ihm angeblich entstandenen Schadens vorzulegen hat (vgl. Urteile vom 21. Mai 1976 in der Rechtssache 26/74, Roquette Frères/Kommission, Slg. 1976, 677, Randnr. 24, undvom 16. September 1997 in der Rechtssache C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Das Gericht hat in Randnummer 59 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, daß die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtmäßiges oder rechtswidriges Handeln nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes jedenfalls voraussetzt, daß der angeblich entstandene Schaden tatsächlich vorliegt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesem Schaden und diesem Handeln besteht (vgl. Urteile vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-258/90 und C-259/90, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/ Kommission, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 42).
  • EuGH, 13.06.1972 - 9/71

    Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.2000 - C-237/98
    Das Gericht hat auch zu Recht angenommen, daß, soweit der Grundsatz der Haftung der Gemeinschaft für rechtmäßiges Handeln im Gemeinschaftsrecht anerkannt sein sollte, die Auslösung einer solchen Haftung nach der einschlägigen Rechtsprechung jedenfalls das Vorliegen eines "außergewöhnlichen" und "besonderen" Schadens voraussetzen würde (vgl. Urteile vom 13. Juni 1972 in den verbundenen Rechtssachen 9/71 und 11/71, Compagnie d'approvisionnement de transport et de crédit und Grands Moulins de Paris, Slg. 1972, 391, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich grundsätzlich allein Sache des Gerichts, den Wert der ihm vorgelegten Beweise zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66, und vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 50).
  • EuGH, 10.09.2024 - C-465/20

    Tax Rulings: Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts betreffend die …

    Rn. 247 Soweit die Kommission mit diesem Vorbringen die Beurteilung des Beweiswerts der Aufnahme der in der vorstehenden Randnummer genannten Vollmacht in das Protokoll angreift, ist festzustellen, dass für diese Beurteilung grundsätzlich allein das Gericht zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2000, Dorsch Consult/Rat und Kommission, C-237/98 P, EU:C:2000:321, Rn. 50, …und vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 50).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Luftverkehr - …

    Zum dritten Einwand gegen die Zulässigkeit des fünften Rechtsmittelgrundes ist schließlich darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes mit einem Rechtsmittel die Feststellung und Würdigung von Tatsachen im angefochtenen Urteil angegriffen werden können, soweit der Rechtsmittelführer geltend macht, dass das Gericht Feststellungen getroffen habe, deren Unrichtigkeit sich aus den Akten ergebe, oder die ihm vorgelegten Beweismittel verfälscht habe (u. a. Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-237/98 P, Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 2000, I-4549, Randnrn.
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