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Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2164
BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 (https://dejure.org/2010,2164)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 (https://dejure.org/2010,2164)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 (https://dejure.org/2010,2164)
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  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung mit; notwendiger; Auslauffrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FA 2010, 346
  • NZA-RR 2011, 18
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Dem Arbeitgeber ist, wenn aus betrieblichen Gründen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenzfall zumutbar, die Kündigungsfrist einzuhalten(Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2)..

    Rn. 17 2. Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsste und ihm dies unzumutbar ist(vgl. Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2;… 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 122, 264). Das kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber gezwungen wäre, ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über Jahre hinweg allein durch Gehaltszahlungen, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht, aufrechtzuerhalten.

    Erst wenn alle denkbaren Lösungsversuche ausscheiden, kann - ausnahmsweise - ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist vorliegen (vgl. Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - aaO)..

    Er hat zudem von sich aus darzulegen, dass und weshalb es an jeglicher Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung fehlt(Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 d der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2)..

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Dafür bedarf es besonderer Anhaltspunkte(Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138)..

    Die Entscheidung zur (neuen) Stellenprofilierung muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme stehen, nach deren Durchführung sich die bisherigen Anforderungen an den Stelleninhaber ändern (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Dafür bedarf es besonderer Anhaltspunkte(…Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138)..

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Anforderungsprofil für Arbeitsplätze geändert wird, auf denen die Arbeitnehmer bereits langjährig beschäftigt sind(Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138). Beruft sich der Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung auf die Umgestaltung des Arbeitsplatzes und eine Neubestimmung des Anforderungsprofils, muss er den zugrunde liegenden betrieblichen Anlass im Einzelnen darlegen.

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor …

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht auf die in § 88 BetrVG genannten Gegenstände beschränkt, wie schon der Wortlaut der Bestimmung ("insbesondere") verdeutlicht (BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211;… BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 13, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - BAGE 119, 122).

    Neben betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen können in einer Betriebsvereinbarung auch Fragen des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen geregelt werden (BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 b der Gründe, aaO; aA Rieble NZA 2003, 1243, 1245)..

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Rn. 17 2. Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist kommt in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsste und ihm dies unzumutbar ist(vgl. Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 122, 264). Das kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber gezwungen wäre, ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über Jahre hinweg allein durch Gehaltszahlungen, denen keine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht, aufrechtzuerhalten.

    Allerdings ist der Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündbarkeit in einem besonderen Maß verpflichtet, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - aaO). Besteht noch irgendeine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis sinnvoll fortzusetzen, wird es ihm regelmäßig zumutbar sein, den Arbeitnehmer entsprechend einzusetzen.

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hängt nicht davon ab, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist, und tritt auch dann ein, wenn ein den gleichen Gegenstand regelnder Tarifvertrag zwar bei Abschluss der Betriebsvereinbarung nicht (mehr) besteht, die betreffende Angelegenheit aber "üblicherweise" tariflich geregelt wird (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (1) der Gründe, BAGE 114, 162)..
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    In Betracht kommt etwa eine Geltung qua Umdeutung der als normativ unwirksamen Regelungen in eine Gesamtzusage durch die S AG(vgl. dazu BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - zu II der Gründe, BAGE 82, 89), qua gesonderter (konkludenter) Zusage an die zur Beklagten wechselnden Arbeitnehmer durch die S AG und/oder die Beklagte selbst oder qua Bestehen einer bei der S AG und/oder der Beklagten begründeten betrieblichen Übung; eine in der Zeit des Arbeitsverhältnisses mit der S AG entstandene Rechtsposition der Klägerin kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 613a Abs. 1 BGB auch im Arbeitsverhältnis der Parteien fortwirken - eine mögliche Verweisung auf § 8 MTV im Arbeitsvertrag mit der S AG wird allerdings schon wegen des selbständigen Vertragsschlusses der Parteien aus dem Juni 1998 schwerlich von Bedeutung sein können.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Sie will verhindern, dass Gegenstände, derer sich die Tarifvertragsparteien angenommen haben, konkurrierend - und sei es inhaltsgleich - in Betriebsvereinbarungen geregelt werden (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 26, BAGE 118, 211). Eine Betriebsvereinbarung soll weder als normative Ersatzregelung für nicht organisierte Arbeitnehmer noch als Grundlage für übertarifliche Leistungen dienen können (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70;… Fitting 25. Aufl. § 77 Rn. 67). Auch günstigere Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (…GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 128;… Richardi in Richardi 12. Aufl. § 77 Rn. 278;… Fitting 25. Auf. § 77 Rn. 67 u. 97). Fällt ein Betrieb in den räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich eines Tarifvertrags, sind die Betriebsparteien deshalb gehindert, tariflich geregelte Gegenstände in einer Betriebsvereinbarung selbst zu regeln.
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch …

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Sie will verhindern, dass Gegenstände, derer sich die Tarifvertragsparteien angenommen haben, konkurrierend - und sei es inhaltsgleich - in Betriebsvereinbarungen geregelt werden (…BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 26, BAGE 118, 211). Eine Betriebsvereinbarung soll weder als normative Ersatzregelung für nicht organisierte Arbeitnehmer noch als Grundlage für übertarifliche Leistungen dienen können (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70;… Fitting 25. Aufl. § 77 Rn. 67). Auch günstigere Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (…GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 128;… Richardi in Richardi 12. Aufl. § 77 Rn. 278;… Fitting 25. Auf. § 77 Rn. 67 u. 97). Fällt ein Betrieb in den räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich eines Tarifvertrags, sind die Betriebsparteien deshalb gehindert, tariflich geregelte Gegenstände in einer Betriebsvereinbarung selbst zu regeln.
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
    Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht auf die in § 88 BetrVG genannten Gegenstände beschränkt, wie schon der Wortlaut der Bestimmung ("insbesondere") verdeutlicht (BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211;… BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 13, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - BAGE 119, 122).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90

    Umfang des Tarifvorbehaltes

  • LAG München, 16.01.2008 - 5 Sa 604/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Unkündbarkeit - Darlegungs- und …

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende …

    Rn. 32 (2) Die Weiterbeschäftigung der Klägerin war der Arbeitgeberin entsprechend § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar (vgl zuletzt BAG Urteil vom 18.3.2010 - 2 AZR 337/08 - AP Nr. 228 zu § 626 BGB).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Das Bestreben des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist grundsätzlich hinzunehmen (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19, AP BGB § 626 Nr. 228 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 17).
  • BSG, 08.12.2016 - B 11 AL 5/15 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Abfindung nach § 1a KSchG - Arbeitnehmer …

    Rn. 31 Zwar stellt die Rechtsprechung des BAG an eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist strenge Anforderungen (BAG Urteil vom 29.3.2007 - 8 AZR 538/06 - AP Nr. 4 zu § 613a BGB Widerspruch; BAG Urteil vom 18.3.2010 - 2 AZR 337/08 - NZA-RR 2011, 18).

    Der Arbeitgeber muss alle denkbaren Lösungsversuche erfolglos unternommen haben, dass er ausnahmsweise eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist auszusprechen berechtigt ist (BAG Urteil vom 5.2.1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 mwN; BAG Urteil vom 18.3.2010 - 2 AZR 337/08 - NZA-RR 2011, 18).

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Rechtsprechung
   BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,513
BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 (https://dejure.org/2010,513)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 (https://dejure.org/2010,513)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 (https://dejure.org/2010,513)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tendenzträgereigenschaft - Beteiligungsrechte des BR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Bildungsmaßnahmen von Anzeigenredakteuren

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Anzeigenredakteure als Tendenzträger

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung in einem Presseunternehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Anzeigenredakteuren für Berufsbildungsmaßnahmen - Bildungsmaßnahmen bezweckt Vermittlung von Fachwissen und ist Tendenzverwirklichung eines Presseunternehmens dienlich

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Eingeschränkte Mitbestimmung bei Anzeigenredakteure // Anzeigenredakteure sind Tendenzträger

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei betrieblicher Bildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 62
  • NJW 2010, 2906
  • MDR 2010, 1399
  • NZA 2010, 11
  • NZA 2010, 902
  • BB 2010, 1916
  • BB 2010, 2766
  • DB 2010, 24
  • afp 2010, 614
  • FA 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats können daher bei personenbezogenen Maßnahmen in Tendenzbetrieben iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG beschränkt sein, wenn diese Tendenzträger betreffen und ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigen und damit dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschütztes Freiheitsrecht verletzen würde (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 24 mwN, BAGE 118, 205)..

    Rn. 22 bb) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind im Medienbereich beschäftigte Personen als Tendenzträger anzusehen, die als Redakteur auf die Berichterstattung und Meinungsäußerung eines Presseunternehmens unmittelbar inhaltlich Einfluss nehmen können(1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - zu B 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 56, 71). Als eine solche Einflussnahme auf die Tendenzverwirklichung kommen sowohl eigene Veröffentlichungen wie auch die Auswahl und das Redigieren von Beiträgen und Texten Dritter in Betracht (31. Mai 1983 - 1 ABR 57/80 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 43, 35). In der Tätigkeit eines Redakteurs vermittelt sich die für einen Zeitungsverlag kennzeichnende Tendenz (30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 23, BAGE 118, 205). Auf dessen presserechtliche Verantwortlichkeit kommt es hingegen nicht an (7. November 1975 - 1 AZR 282/74 - zu 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 9)..

    Die grundrechtlich verbürgte Tendenzverwirklichung würde daher beeinträchtigt, wenn die Umsetzung der verlegerischen Entscheidung über den Bildungsbedarf von Tendenzträgern von der Zustimmung des Betriebsrats abhinge(30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 25 f., BAGE 118, 205).

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann jedoch erneut in das Verfahren eingeführt werden (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann jedoch erneut in das Verfahren eingeführt werden (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Eine Ausnahme hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen dann anerkannt, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann (vgl. 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 112, 238 ).
  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 38/97
    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Rn. 37 Antragserweiterungen sind ebenso wie sonstige Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig(vgl. etwa BAG 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - zu B II 2 der Gründe mwN). Der Schluss der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht.
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Rn. 23 cc) Die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet die publizistische Betätigung von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (BVerfG 6. Oktober 1959 - 1 BvL 118/53 - BVerfGE 10, 118, 121). Dies umfasst das Recht, die inhaltliche Tendenz einer Zeitung festzulegen, beizubehalten, zu ändern und diese Tendenz zu verwirklichen (BVerfG 6. November 1979 - 1 BvR 81/76 - BVerfGE 52, 283, 297). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst der Schutzbereich der Pressefreiheit den gesamten Inhalt eines Presseerzeugnisses, darunter auch die in ihm enthaltenen Werbeanzeigen für Anzeigenkunden (12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347, 359). Diese dienen wie andere Nachrichten der Beschaffung und Verbreitung einer Information (10. Mai 1983 - 1 BvR 385/82 - BVerfGE 64, 108, 114; 4. April 1967 - 1 BvR 414/64 - BVerfGE 21, 271, 279).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der einschränkungslos eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen erfasst, grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn zumindest auch Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist(3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 106, 188)..
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Rn. 21 aa) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit inhaltlich prägend sind(…BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 16, BAGE 121, 139). Dies setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, in dieser Weise auf die Tendenzverwirklichung Einfluss zu nehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, BAGE 103, 329). Eine bloße Mitwirkung bei der Tendenzverfolgung genügt dafür nicht (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - zu B II 2 c der Gründe mwN, BAGE 61, 305).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Rn. 21 aa) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit inhaltlich prägend sind(BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 16, BAGE 121, 139). Dies setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, in dieser Weise auf die Tendenzverwirklichung Einfluss zu nehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, BAGE 103, 329). Eine bloße Mitwirkung bei der Tendenzverfolgung genügt dafür nicht (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - zu B II 2 c der Gründe mwN, BAGE 61, 305).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
    Rn. 23 cc) Die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet die publizistische Betätigung von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (BVerfG 6. Oktober 1959 - 1 BvL 118/53 - BVerfGE 10, 118, 121). Dies umfasst das Recht, die inhaltliche Tendenz einer Zeitung festzulegen, beizubehalten, zu ändern und diese Tendenz zu verwirklichen (BVerfG 6. November 1979 - 1 BvR 81/76 - BVerfGE 52, 283, 297). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst der Schutzbereich der Pressefreiheit den gesamten Inhalt eines Presseerzeugnisses, darunter auch die in ihm enthaltenen Werbeanzeigen für Anzeigenkunden (12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347, 359). Diese dienen wie andere Nachrichten der Beschaffung und Verbreitung einer Information (10. Mai 1983 - 1 BvR 385/82 - BVerfGE 64, 108, 114; 4. April 1967 - 1 BvR 414/64 - BVerfGE 21, 271, 279).
  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem …

  • LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07

    Mitbestimmung; Berufsbildungsmaßnahme; Tendenzträger; Anzeigenredakteur

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92
  • BAG, 08.12.1987 - 1 ABR 32/86

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Bildungsmaßnahme

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die …

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren - …

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Rn. 74 Er begegnet so, wie er hier im einstweiligen Verfügungsverfahren verfolgt wird, schon aufgrund der Globalantragstellung (…vgl. hierzu BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 37/12, juris, Rz. 19;… BAG vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10, juris, Rz. 16; BAG vom 20.04.2010 - 1 ABR 78/08, juris, Rz. 14;… BAG vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, juris, Rz. 27;… BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, juris, Rz. 46) Bedenken, was auch Gegenstand der Erörterungen in der mündlichen Anhörung war.
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Klageänderungen und Klageerweiterungen können in der Revisionsinstanz nur dann ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn sich der neue Antrag - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO (…hierzu BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 21 mwN) - auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder ggf. auf den unstreitigen Parteivortrag stützt (vgl. zB [im Beschlussverfahren] BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62).
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Rn. 22 a) Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, hat insgesamt keinen Erfolg, wenn er auch Konstellationen enthält, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 14, BAGE 134, 62).
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Dieser ist zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn einzelne Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 14, BAGE 134, 62).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    In Bezug auf diese Arbeitgeber erweist sich § 118 Abs. 1 BetrVG als eine grundrechtsausgestaltende Regelung, bei deren Auslegung und Anwendung es nicht auf das Gewicht der durch die in Frage stehenden Mitbestimmungsrechte geschützten Belange der Arbeitnehmer ankommt (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 18, EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9).

    Rn. 25 cc) Bei Arbeitgebern, deren unternehmerische Betätigung einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegt, können die Voraussetzungen für die Tendenzträgereigenschaft einzelner Arbeitnehmer schon dann erfüllt sein, wenn jenen in nicht völlig unbedeutendem Umfang Arbeiten übertragen sind, durch die sie Einfluss auf die grundrechtlich geschützte Tendenzverwirklichung des Arbeitgebers nehmen können (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 21, EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9; 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - zu B IV 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 57).

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …

    Rn. 24 (1) Antragserweiterungen und sonstige Antragsänderungen sind im Rechtsbeschwerdeverfahren wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich (vgl. etwa BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62).

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO - aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (…vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286; 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, aaO).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Klageänderungen und Klageerweiterungen können nur dann ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn sich der neue Antrag - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO (…hierzu BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 21 mwN) - auf den im bühnenschiedsgerichtlichen Verfahren festgestellten Sachverhalt oder ggf. auf einen unstreitigen Parteivortrag stützt (vgl. zB für die Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B I 1 a der Gründe mwN, BAGE 112, 238).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09

    Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern

    Die Arbeitgeberin hätte danach gemäß dem auch in Beschlussverfahren anwendbaren § 320 Abs. 1 ZPO eine Tatbestandsberichtigung beantragen und anschließend einen Ergänzungsbeschluss ( § 321 Abs. 1 ZPO ) beantragen müssen (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 35, AP GG Art. 5 Abs. 1 Pressefreiheit Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …

    Klageänderungen und Klageerweiterungen können in der Revisionsinstanz nur dann ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn sich der neue Antrag - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO (…hierzu BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 21 mwN, NZA 2011, 509) - auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder ggf. auf den unstreitigen Parteivortrag stützt (vgl. zB [im Beschlussverfahren] BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B I 1 a der Gründe mwN, BAGE 112, 238).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche …

    Er kann sich nicht darauf beschränken, der vom Arbeitgeber getroffenen Auswahl nur zu widersprechen (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 16, BAGE 134, 62)..
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11

    Betriebsverfassungsrecht: Fehlende Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 10 TaBV 2/20

    Einigungsstelle - Offensichtliche Unzuständigkeit - Wirtschaftsausschuss - …

  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines …

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von …

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - Psychologe

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer …

  • LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10

    Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag - …

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Mitbestimmung - Unterlassungsantrag

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18

    ProSiebensat.1 Media SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren …

  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14

    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Veranstaltung …

  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des …

  • LAG Hamburg, 25.04.2018 - 2 TaBV 1/18

    Arbeitskampfbedingte Einschränkung von Mitbestimmungsrechten

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15

    Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Hessen, 21.04.2016 - 5 TaBV 196/15

    1. Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 TaBV 1168/12

    Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung - erweiterte Mitbestimmung - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit, …

  • LAG Köln, 28.06.2024 - 9 TaBV 48/23

    Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber vor jeder Einstellung

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von …

  • LAG Köln, 03.05.2024 - 9 TaBV 50/23

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Zuweisung von Tätigkeiten im …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 6 TaBV 1159/10

    Tendenzträgereigenschaft eines Vormunds im Angestelltenverhältnis mit …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 6 TaBV 33/10

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abordnung einer gleichgestellten Beamtin …

  • LAG Köln, 28.06.2024 - 9 TaBV 4/24

    Einzelfallentscheidung zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (hier …

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Rechtsprechung
   BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3658
BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 (https://dejure.org/2010,3658)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 (https://dejure.org/2010,3658)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 (https://dejure.org/2010,3658)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

  • openjur.de

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat; Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • Bundesarbeitsgericht

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 BetrVG, § 47 Abs 9 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB, § 112 Abs 1 S 2 BetrVG, § 112 Abs 1 S 3 BetrVG
    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat bei Unternehmens- oder Betriebsführungsgesellschaft; Rechtsfolgen bei Verstoß gegen zwingende Organisationsvorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • bag-urteil.com

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • Betriebs-Berater

    Gesamtbetriebsrat bei Betriebsführungsgesellschaft

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 47
    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat bei Unternehmens- oder Betriebsführungsgesellschaft; Rechtsfolgen bei Verstoß gegen zwingende Organisationsvorgaben des BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1144 (Ls.)
  • BB 2010, 1915
  • DB 2010, 2812
  • FA 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes, des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches können die Kapitalgesellschaften, die Gesellschaften des Handels- und des bürgerlichen Rechts wie auch Vereine jeweils nur Träger eines einheitlichen Unternehmens sein(BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 168).

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Betriebsrat errichtet werden (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 18 f. mwN, aaO)..

    Dies folgt zwingend aus § 47 Abs. 9 BetrVG(vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168)..

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Rn. 26 1. Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage kommt allenfalls ausnahmsweise dann in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in dieser vorgesehenen Leistungen zu gewähren(vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211). Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich der Arbeitgeber von einer Betriebsvereinbarung durch Kündigung jederzeit lösen kann, während eine Änderung der Arbeitsverträge, zu deren Inhalt eine Gesamtzusage wird, nur einvernehmlich oder durch gerichtlich überprüfbare Änderungskündigung möglich ist.

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, ist daher nur in Ausnahmefällen anzunehmen (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - aaO)..

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Ein solches Gremium ist rechtlich nicht existent (vgl. auch für die unter Verkennung der Voraussetzungen des § 54 BetrVG erfolgte Errichtung eines Konzernbetriebsrats: BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 2; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - BAGE 121, 212). Ihm stehen daher auch keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse zu.
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Rn. 22 a) Bereits funktionelle Zuständigkeitsüberschreitungen im Verhältnis zwischen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat führen zur Unwirksamkeit der von dem unzuständigen Betriebsverfassungsorgan geschlossenen Vereinbarungen(vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 29 Nr. 1). Dies gilt erst recht, wenn ein Gremium betriebsverfassungsrechtlich gar nicht vorgesehen und unter Verkennung zwingender betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsvorschriften errichtet worden ist.
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen - …

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Ein solches Gremium ist rechtlich nicht existent (vgl. auch für die unter Verkennung der Voraussetzungen des § 54 BetrVG erfolgte Errichtung eines Konzernbetriebsrats: BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 2; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - BAGE 121, 212). Ihm stehen daher auch keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse zu.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Eine solche Feststellung kann auch in den Entscheidungsgründen enthalten sein(BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe, AP ZPO § 314 Nr. 4 = EzA ZPO 2002 § 314 Nr. 1). Diese Feststellung entspricht der Konzeption 1997.
  • LAG München, 11.03.2008 - 6 Sa 461/07

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. März 2008 - 6 Sa 461/07 - aufgehoben.
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement …

    Ein solcher ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen, vielmehr wird der Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 1 BetrVG für ein Unternehmen gebildet, in dem mehrere Betriebsräte bestehen (vgl. ausführlich BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15;… 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 17 ff. mwN, BAGE 121, 168).

    Von ihm abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 22 mwN).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    In dieser Entscheidung ist ua. ausgeführt, eine Betriebsratswahl sei nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt werde, der nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes falle, weil es sich um eine karitative und erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft handele; insoweit fehle es von Anbeginn an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl (vgl. auch BAG 9. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 - zu B II der Gründe, BAGE 41, 5; vgl. ferner zur Nichtigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen unternehmensüberschreitenden Gesamtbetriebsrats BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).

    Auch diese Bildung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats weicht von der gesetzlichen Betriebsverfassung ab (vgl. zu einem Verstoß gegen § 47 BetrVG bei der gemeinsamen Bildung eines Gesamtbetriebsrats für verschiedene Unternehmen BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5 im Anschluss an BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Rn. 24 1. Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Gemeinsame Erklärung als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, weil auf Betriebsratsseite mit dem "Gesamtbetriebsrat" ein Gremium gehandelt hat, das vom Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (…vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 401/10 - Rn. 39; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21;… 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 16, BAGE 121, 168).

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (…vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26;… 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Während "Arbeitnehmer" und "Betrieb" nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 DrittelbG - unter Verweis auf das Betriebsverfassungsgesetz - legaldefiniert sind, kennt das Drittelbeteiligungsgesetz keinen eigenständigen Unternehmensbegriff (zum BetrVG vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15).
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung - …

    Sein Handeln ist rechtlich unbeachtlich (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Betriebsrat errichtet werden (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).

    Dies folgt zwingend aus § 47 Abs. 9 BetrVG (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 18 mwN, aaO;… 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168).

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 401/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung - …

    Sein Handeln ist rechtlich unbeachtlich (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Betriebsrat errichtet werden (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).

    Dies folgt zwingend aus § 47 Abs. 9 BetrVG (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 18 mwN, aaO;… 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Rn. 26 1. Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Gemeinsame Erklärung als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, weil auf Betriebsratsseite mit dem "Gesamtbetriebsrat" ein Gremium gehandelt hat, das vom Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (…vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 400/10 - Rn. 41; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21;… 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 16, BAGE 121, 168).

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (…vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26;… 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211).

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem …

    Der so errichtete "Gesamtbetriebsrat ist rechtlich nicht existent, und sein Handeln ist unbeachtlich (vgl. BAG…, Urteil vom 17.04.2012 - 3 AZR 400/10 - Juris, Rn. 41; BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18).

    Auch eine der Vorschrift des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung, wonach die Betriebsratswahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht angefochten werden muss, gibt es hinsichtlich der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Errichtung des Gesamtbetriebsrats nicht (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18; zum KBR BAG…, Beschluss vom 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - Juris, Rn. 53; BAG…, Beschluss vom 15.08.1978 - 6 ABR 56/77 - Juris, Rn. 30;… Richardi/Annuß, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 47 Rn. 83).

  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete …

    Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn es von Anbeginn an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl fehlt, so wenn ein Betrieb nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fällt (…Bundesarbeitsgericht 13. März 2013 -7 ABR 70/11- Rn. 17; ferner zur Nichtigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats: Bundesarbeitsgericht 17. März 2010 -7 AZR 706/08- Rn. 22).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des …

    Allerdings wäre die Einsetzung der Beauftragten unzulässig und unwirksam, wenn es sich um eine Einrichtung handeln würde, die unter Verkennung zwingender betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsvorschriften errichtet wurde (vgl. BAG 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - Juris).

    So musste zum Beispiel der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 17.03.2010 (7 AZR 706/08 - Juris) im Fall eines Gremiums, das für sich den Status eines Gesamtbetriebsrats in Anspruch nahm und eine vermeintliche Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen hatte, das aber unter Verkennung der Organisationsvorschriften des § 47 BetrVG und des § 3 BetrVG errichtet worden war, keine über die genannten Normen hinausgehenden allgemeinen Grundsätze heranziehen, um die Nichtexistenz dieses Gremiums festzustellen.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

  • LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 93/17

    Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch …

  • LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 95/17

    Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch …

  • LAG Hessen, 18.01.2011 - 12 Sa 778/10

    Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - Unwirksamkeit einer …

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten; …

  • LAG Hamburg, 20.10.2016 - 8 Sa 47/16

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

  • LAG Hamburg, 09.02.2017 - 8 Sa 57/16

    Unwirksame Betriebsvereinbarung - Entlohnungsgrundsatz - Umdeutung in eine …

  • LAG Hamburg, 10.01.2017 - 4 Sa 48/16

    Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen bei Verstoß gegen die Sperrwirkung wegen …

  • LAG Hamburg, 13.06.2017 - 4 Sa 15/17

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

  • LAG Hamburg, 27.06.2017 - 4 Sa 5/17

    Tarifliche Entgelterhöhung - Tarifbindung - Betriebsvereinbarung - Umdeutung - …

  • LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11

    Abfindungsanspruch aus unwirksamen Sozialplan - Umdeutung in Gesamtzusage - …

  • LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 280/11

    Abfindungsanspruch aus unwirksamem Sozialplan - aus Gesamtzusage - Schadensersatz …

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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08   

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BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 (https://dejure.org/2010,5900)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 811
  • BB 2010, 1787
  • DB 2010, 2623
  • FA 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist(BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28 mwN, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 10)..
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
    Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung(BAG 6. November 1990 - 1 ABR 60/89 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 66, 186). Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen (§ 92 Abs. 2 BetrVG)..
  • LAG München, 24.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Laufbahnaufstieg

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2008 - 3 TaBV 4/08 - aufgehoben, soweit es der Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23. November 2007 - 37 BV 101/07 - entsprochen hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz, …

    Sie umfasst die Planung des Personalbedarfs, der Personalbeschaffung, des Personaleinsatzes sowie der Personalentwicklung (…BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89 - Rn. 23; BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner …

    Personalentwicklungsmaßnahmen gehören zu den Maßnahmen der Personalplanung iSd. § 92 BetrVG (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23).

    Das Beteiligungsrecht ermöglicht es dem Betriebsrat nicht, von sich aus an den Arbeitgeber heranzutreten und von diesem die Aufstellung von allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen zu verlangen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 20).

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23).
  • LAG Niedersachsen, 01.06.2016 - 13 TaBV 13/15

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats zur Personalplanung der Arbeitgeberin; …

    Rn. 54 (1) Zur Personalplanung im Sinne des § 92 BetrVG gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, Rn. 23, juris, m.w.N.).

    Personalplanung bezieht sich insbesondere auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf (BAG 23.03.2010 - 1 ABR 81/08, Rn. 23).

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 25/13

    Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin bestehen zwischen den Betriebspartnern gerade keine wechselseitigen Unterrichtungsansprüche über den Kenntnisstand der jeweils anderen Seite (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 16).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Ein Unterrichtungsanspruch des Konzernbetriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG setzte voraus, dass eine Aufgabe des Konzernbetriebsrats gegeben und im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich wäre (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 12).
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 TaBV 63/11

    Betriebsrat; Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (…BAG 19.02.2008 - 1 ABR 84/06 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 69, Rn. 15;… BAG 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 71, Rn. 28; BAG 23.03.2010 - 1 ABR 81/08 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 72, Rn. 16;… BAG 27.10.2010 - 7 ABR 86/09 - NZA 2011, 418, Rn. 31 m.w.N.).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 12).
  • BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13

    Kein umfassender Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung

    In der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Parallelvorschrift in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist dementsprechend anerkannt, dass, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Betriebsrat auch dann unterrichtet werden muss, wenn der Arbeitgeber selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint; kommt ein Beteiligungsrecht offensichtlich nicht in Betracht, besteht hingegen keine Unterrichtungspflicht (BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - AP Nr. 72 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 ; stRspr).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 60 PV 7.18

    Personalvertretungsrecht: Anspruch des örtlichen Personalrats auf quartalsmäßig …

    Dementsprechend muss, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Personalrat auch dann unterrichtet werden, wenn der Dienstherr selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 7; für das Arbeitsrecht vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, juris Rn. 16, …und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 -, juris Rn. 30).
  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 13 TaBV 100/10

    Betriebsverfassungsrecht; Informationspflicht des Arbeitgebers über …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Daten von persönlichen Zielvereinbarungen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 19.12

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Unterlagen; Honorarverträge; Berliner …

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - 2 TaBV 14/18

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Übergabe oder Einsichtnahme in …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 5.17

    Unbefristete Einstellungen; Unterrichtungsanspruch des Personalrats; Grundsatz …

  • LAG Hessen, 17.10.2011 - 16 TaBV 133/11

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • LAG Köln, 21.07.2010 - 9 TaBV 6/10

    Mitbestimmungswidrige Beschäftigung von Dienstleistern in der Poststelle des …

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   BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08   

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BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 (https://dejure.org/2010,2401)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 (https://dejure.org/2010,2401)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1312 (Ls.)
  • BB 2010, 2366
  • BB 2010, 2443
  • FA 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03

    Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Rn. 25 II. Die Klägerin und die Landesbank SH waren sich auch darüber einig, dass die von der Landesbank SH übernommene Verpflichtung durch den Abschluss entsprechender Bausparverträge mit einem zusätzlichen Zinsanspruch erfüllt werden sollte(vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23;… 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2 für die Einräumung eines Personalrabatts). Dies folgt aus einer Auslegung der von der Landesbank SH erteilten Zusage nach §§ 133, 157 BGB.

    Rn. 39 Dem stehen nicht die Entscheidungen des Neunten und Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts(vgl. 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2) entgegen.

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 792/05

    Personaleinkauf - Flugvergünstigungen im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Rn. 25 II. Die Klägerin und die Landesbank SH waren sich auch darüber einig, dass die von der Landesbank SH übernommene Verpflichtung durch den Abschluss entsprechender Bausparverträge mit einem zusätzlichen Zinsanspruch erfüllt werden sollte(vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2 für die Einräumung eines Personalrabatts). Dies folgt aus einer Auslegung der von der Landesbank SH erteilten Zusage nach §§ 133, 157 BGB.

    Rn. 39 Dem stehen nicht die Entscheidungen des Neunten und Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts(vgl. 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2) entgegen.

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

    Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Parteien - auch konkludent - einen vereinbarten Formzwang jederzeit aufheben können(vgl. BAG 10. Januar 1989 - 3 AZR 460/87 - zu I 2 c der Gründe mwN, AP HGB § 74 Nr. 57 = EzA HGB § 74 Nr. 51)..
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Rn. 33 d) Der - vormalige - Arbeitsvertrag war nur das Motiv(vgl. hierzu BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 d cc der Gründe, BAGE 104, 324 für einen Optionsgewährungsvertrag) für den Abschluss eines zinsvergünstigten Bausparvertrages, er war nicht die Rechtsgrundlage für alljährliche "Aufstockungsleistungen".
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (…BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22, DB 2010, 1074).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Rn. 26 1. Bei der Nr. 7 des Sozialkatalogs der Landesbank SH handelt es sich um eine Gesamtzusage und damit um eine für eine Vielzahl von Fällen geschaffene und folglich typische Regelung, die vom Senat unbeschränkt selbst ausgelegt werden kann(vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1 )..
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Der Begünstigte erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf(vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Feststellungsklagen müssen sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern können sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzen(vgl. nur BAG 24. April 2001 - 3 AZR 210/00 - zu I 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 75;… 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1b Nr. 7; 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68)..
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22;… 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22, DB 2010, 1074).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Der Klägerin steht ein Wahlrecht zu(vgl. nur BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu A der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07

    Sonderzins, Bausparvertrag, Sozialleistung, freiwillige Leistung, Sachleistung, …

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Rn. 78 (1) Die Regelungen der RTV betreffen eine Vielzahl von Fällen, so dass es sich um typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (…vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 538/11 - Rn. 25;… 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26, BAGE 146, 1; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26).

    Rn. 96 a) Die Regelungen der RTV betreffen als Vertrag zu Gunsten Dritter eine Vielzahl von Versorgungsberechtigten in einer Vielzahl von Fällen, so dass in der RTV typische Willenserklärungen enthalten sind, deren Auslegung - anders als das Berufungsgericht angenommen hat - objektiv wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen hat und in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (…vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 538/11 - Rn. 25;… 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26, BAGE 146, 1; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26).

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Die Auslegung typischer Willenserklärungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 28, AP BGB § 133 Nr. 58;… 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 132, 78).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Er musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 22).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …

    hierzu nur BAG 18.5.2010 - 3 AZR 102/08 - AP § 133 BGB Nr. 58 [A.III. - Rn. 22]: "Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht.

    Sie musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen".S. hierzu nur BAG 18.5.2010 - 3 AZR 102/08 - AP § 133 BGB Nr. 58 [A.III. - Rn. 22]: "Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht.

    147) S. hierzu nur BAG 18.5.2010 - 3 AZR 102/08 - AP § 133 BGB Nr. 58 [A.III. - Rn. 22]: "Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht.

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Sie musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 22).
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 173/10

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch eine Versorgungszusage nach …

    Rn. 116 a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungssinn aus der Sicht des Empfängers (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 517/10

    Anspruch auf Zahlung von Ruhestandszuwendungen auf Grund einer Gesamtzusage nach …

    Rn. 105 a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungssinn aus der Sicht des Empfängers (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 1589/09

    Ruhestandzuwendung gemäß der Richtlinie über die Ruhestandzuwendungen für die …

    Rn. 111 a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungssinn aus der Sicht des Empfängers (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

  • LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 11 Sa 690/10

    Durchschnittliche Höhe des Urlaubsentgelts bei Werksfeuerwehrleuten im …

    Der Begünstigte erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf (BAG 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - Rz. 27 juris;… vgl. auch BAG 17.11.2009 - 9 AZR 765/08 - Rz. 19 EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 12 juris).

    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (…BAG 22.12.2009 - 3 AZR 136/08 - Rz. 22 DB 2010, 1074; BAG 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - Rz. 27 juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08

    Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung; …

    Sie hält das angefochtene Urteil für rechtlich fehlerhaft und verweist insoweit unter anderem auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16.1.2008 - 3 Sa 347/07 - das zu einem Parallelverfahren ergangen ist und gegen das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 AZR 102/08 ein Revisionsverfahren durchgeführt wird.

    Auf das bereits anhängige Revisionsverfahren 3 AZR 102/08 wird verwiesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 3 Sa 152/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen …

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit …

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 930/08

    Invaliditätsversorgung - Auslegung eines Versorgungsstatuts

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 613/10

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit …

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11

    Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines …

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 683/08

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 538/11

    Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines …

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach …

  • ArbG Düsseldorf, 15.02.2012 - 9 Ca 2611/11
  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11

    Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des …

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