Rechtsprechung
| EuGH, 01.12.2011 - C-145/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Mehrere Beklagte - Richtlinie 93/98/EWG - Art. 6 - Schutz von Fotografien - Richtlinie 2001/29/EG -Art. 2 - Vervielfältigung - Verwendung einer Porträtfotografie als Vorlage für ein ...
- Europäischer Gerichtshof
Painer
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Mehrere Beklagte - Richtlinie 93/98/EWG - Art. 6 - Schutz von Fotografien - Richtlinie 2001/29/EG -Art. 2 - Vervielfältigung - Verwendung einer Porträtfotografie als Vorlage für ein ...
- EU-Kommission
Eva-Maria Painer gegen Standard VerlagsGmbH und andere.
- EU-Kommission
Painer
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Mehrere Beklagte - Richtlinie 93/98/EWG - Art. 6 - Schutz von Fotografien - Richtlinie 2001/29/EG -Art. 2 - Vervielfältigung - Verwendung einer Porträtfotografie als Vorlage für ein ...
- Wolters Kluwer
Urheberschutz für Portraitfotos eines Entführungsopfers bei der Verwendung durch Presseorgane; Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einheitlicher Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach EuGVVO - Urheberrechtsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberschutz für Portraitfotos eines Entführungsopfers bei der Verwendung durch Presseorgane; Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes andere Werk
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotos im Zuge eines Fahndungsaufrufs von Medien
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Of Dice and Cheese - Zum Urheberrechtsschutz von KI-Erzeugnissen aus Sicht des U.S. Copyright Offices
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Medien dürfen ein Porträtfoto ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen, wenn dies im Rahmen polizeilicher Ermittlungen helfen soll, eine vermisste Person wiederzufinden
- ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes andere Werk
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Painer
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Mehrere Beklagte - Richtlinie 93/98/EWG - Art. 6 - Schutz von Fotografien - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 2 - Vervielfältigung - Verwendung einer Porträtfotografie als Vorlage für ein ...
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Fahnungsfotos von Natascha Kampusch: EuGH entscheidet zur Werknutzung für Zwecke der öffentlichen Sicherheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Portraitfotos und der Urheberrechtsschutz
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zum urheberrechtlichen Schutz einer im Rahmen von Polizei-Ermittlungen zu einer vermissten Person veröffentlichten Porträtfotografie
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Der Spiegel darf nicht eigeninitiativ Porträtfotografie als Phantombild verwenden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch Portträtfotos sind urheberrechtlich geschützt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsschutz von Porträtfotografie
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH zum Urheberrecht bei Portraitfotos - Im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen veröffentlichte Portraitfotos unterliegen nicht urheberrechtlichem Schutz
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Painer
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 22. März 2010 - Eva-Maria Painer gegen Standard VerlagsGmbH, Axel Springer AG, Süddeutsche Zeitung GmbH, SPIEGEL-Verlag Rudolf AUGSTEIN GmbH & Co KG, Verlag M. DuMont Schauberg Expedition der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-145/10
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
- EuGH, 07.03.2013 - C-145/10
Papierfundstellen
- GRUR 2012, 166
- GRUR 2013, 544
- GRUR Int. 2012, 158
- EuZW 2012, 182
- DVBl 2012, 427
- K&R 2012, 44
- afp 2012, 31
Wird zitiert von ... (99) Zitiert selbst (30)
- RG, 04.02.1898 - 93/98
1. Droht im Sinne des § 288 St.G.B.'s die Zwangsvollstreckung, wenn die …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Richtlinie 93/98/EWG.Rn. 15 Im 17. Erwägungsgrund der Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (…ABl. L 290, S. 9) heißt es:.
Rn. 18 Die Richtlinie 93/98 wurde mit der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (…ABl. L 372, S. 12), die im Wesentlichen dieselben Bestimmungen enthält, kodifiziert und aufgehoben.
Rn. 19 Wegen des Zeitraums, in den der Sachverhalt fällt, gilt für den Ausgangsrechtsstreit allerdings weiterhin die Richtlinie 93/98.
Rn. 86 Die Frage des vorlegenden Gerichts ist demnach so zu verstehen, dass es wissen möchte, ob Art. 6 der Richtlinie 93/98 dahin auszulegen ist, dass eine Porträtfotografie nach dieser Bestimmung urheberrechtlich geschützt sein kann, und, falls ja, ob dieser Schutz wegen der bei solchen Fotografien vermeintlich zu geringen künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere hinsichtlich der Regelung über die Vervielfältigung des Werks in Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 schwächer ist als der Schutz, der anderen, insbesondere fotografischen Werken zukommt.
Rn. 87 Was erstens die Frage angeht, ob wirklichkeitsgetreue Fotografien, insbesondere Porträtaufnahmen, nach Art. 6 der Richtlinie 93/98 urheberrechtlich geschützt sind, ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International (C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 35), bereits entschieden hat, dass das Urheberrecht nur in Bezug auf ein Schutzobjekt - wie eine Fotografie - angewendet werden kann, bei dem es sich um ein Original in dem Sinne handelt, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt.
Rn. 88 Wie sich aus dem 17. Erwägungsgrund der Richtlinie 93/98 ergibt, handelt es sich um eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers, wenn darin seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommt.
Rn. 94 Nach alledem ist daher davon auszugehen, dass eine Porträtfotografie nach Art. 6 der Richtlinie 93/98 urheberrechtlich geschützt sein kann, sofern sie, was das nationale Gericht im Einzelfall zu prüfen hat, die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt und die sich in dessen bei ihrer Herstellung getroffenen freien kreativen Entscheidungen ausdrückt.
Rn. 99 Nach alledem ist auf die vierte Frage zu antworten, dass Art. 6 der Richtlinie 93/98 dahin auszulegen ist, dass eine Porträtfotografie nach dieser Bestimmung urheberrechtlich geschützt sein kann, sofern sie, was das nationale Gericht im Einzelfall zu prüfen hat, die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt und die sich in dessen bei ihrer Herstellung getroffenen freien kreativen Entscheidungen ausdrückt.
Art. 6 der Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte ist dahin auszulegen, dass eine Porträtfotografie nach dieser Bestimmung urheberrechtlich geschützt sein kann, sofern sie, was das nationale Gericht im Einzelfall zu prüfen hat, die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt und die sich in dessen bei ihrer Herstellung getroffenen freien kreativen Entscheidungen ausdrückt.
- EuGH, 11.10.2007 - C-98/06
Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 74 Diese besondere Zuständigkeitsregel ist, da mit ihr von der Grundregel des Gerichtsstands des Wohnsitzes des Beklagten in Art. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 abgewichen wird, strikt auszulegen; eine Auslegung über die ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle hinaus ist unzulässig (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, Slg. 2007, I-8319, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 76 Dem Wortlaut von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 lässt sich nicht entnehmen, dass es zu den Anwendungsvoraussetzungen dieser Vorschrift gehört, dass die gegen die verschiedenen Beklagten erhobenen Klagen auf den gleichen Rechtsgrundlagen beruhen (Urteil Freeport, Randnr. 38).
Rn. 79 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend im Sinne von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 betrachtet werden können, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern dass diese Abweichung außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten muss (vgl. Urteil Freeport, Randnr. 40).
Er ist keine unabdingbare Voraussetzung für eine Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 (vgl. in diesem Sinne Urteil Freeport, Randnr. 41).
Rn. 81 Dass gegen mehrere Beklagte erhobene Klagen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, steht daher als solches der Anwendung von Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht entgegen, sofern für die Beklagten nur vorhersehbar war, dass sie in dem Mitgliedstaat, in dem mindestens einer von ihnen seinen Wohnsitz hatte, verklagt werden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Freeport, Randnr. 47).
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 89 Dies ist dann der Fall, wenn der Urheber bei der Herstellung des Werks seine schöpferischen Fähigkeiten zum Ausdruck bringen konnte, indem er frei kreative Entscheidungen trifft (vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 98).35, 40 und 41, sowie Football Association Premier League u. a., Randnr. 189), wobei zu beachten ist, dass nach deren Art. 37 bei Streitigkeiten über die Auslegung der verschiedenen Sprachfassungen der französische Text maßgebend ist.
Rn. 133 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 genannten Voraussetzungen nach der in Randnr. 109 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs zwar strikt auszulegen sind, weil es sich bei dieser Bestimmung um eine Abweichung von der allgemeinen Regel dieser Richtlinie handelt, doch muss es die Auslegung dieser Voraussetzungen auch erlauben, die praktische Wirksamkeit der so umrissenen Ausnahme zu wahren und ihre Zielsetzung zu beachten (vgl. entsprechend Urteil Football Association Premier League u. a., Randnrn.
- EuGH, 06.12.2005 - C-453/03
ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 46 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Unionsrechts nur möglich ist, wenn dieses die Sach- und Rechtslage, in der sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen, auf denen diese Fragen beruhen, erläutert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 29, und vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg. 2005, I-10423, Randnr. 45).Er hat daher entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, Slg. 2003, I-905, Randnr. 43, sowie ABNA u. a., Randnr. 46).
Rn. 106 Nach diesem Grundsatz müssen die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten erlassen können, zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein und dürfen nicht über das hierfür Erforderliche hinausgehen (Urteile vom 14. Dezember 2004, Arnold André, C-434/02, Slg. 2004, I-11825, Randnr. 45, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 47, und ABNA u. a., Randnr. 68).
- EuGH, 16.10.2008 - C-313/07
Kirtruna und Vigano - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. Urteile vom 5. Februar 2004, Schneider, C-380/01, Slg. 2004, I-1389, Randnr. 21, vom 30. Juni 2005, Längst, C-165/03, Slg. 2005, I-5637, Randnr. 31, und vom 16. Oktober 2008, Kirtruna und Vigano, C-313/07, Slg. 2008, I-7907, Randnr. 26).Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27).
- EuGH, 16.07.2009 - C-5/08
Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 87 Was erstens die Frage angeht, ob wirklichkeitsgetreue Fotografien, insbesondere Porträtaufnahmen, nach Art. 6 der Richtlinie 93/98 urheberrechtlich geschützt sind, ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International (C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 35), bereits entschieden hat, dass das Urheberrecht nur in Bezug auf ein Schutzobjekt - wie eine Fotografie - angewendet werden kann, bei dem es sich um ein Original in dem Sinne handelt, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt. - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 109 Viertens ist Art. 5 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2001/29, weil es sich dabei um eine Abweichung von dem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz - dem Erfordernis einer Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts für die jeweilige Vervielfältigung eines geschützten Werks - handelt, strikt auszulegen (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72, und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 31). - EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 126 Unter diesen Umständen ist nach ständiger Rechtsprechung Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen, insbesondere unter Berücksichtigung der Berner Übereinkunft (vgl. Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnrn. - EuGH, 27.09.1988 - 189/87
Kalfelis / Schröder u.a.
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Rn. 78 Zum anderen darf diese Regel aber nicht in einer Weise ausgelegt werden, die es dem Kläger erlauben würde, eine Klage gegen mehrere Beklagte allein zu dem Zweck zu erheben, einen dieser Beklagten der Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzstaats zu entziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis, 189/87, Slg. 1988, 5565, Randnrn. - EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27). - EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
- EuGH, 14.12.2004 - C-210/03
Swedish Match - Richtlinie 2001/37/EG - Herstellung, Aufmachung und Verkauf von …
- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
- EuGH, 14.12.2004 - C-434/02
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR …
- EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine …
- EuGH, 11.09.2008 - C-428/06
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER …
- EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche …
- EuGH, 12.04.2005 - C-145/03
DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …
- EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
Viacom Outdoor
- EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
SENA - "Richtlinie 92/100/EWG - Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem …
- EuGH, 05.02.2004 - C-380/01
Schneider
- EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
Mulligan u.a. - "Zusatzabgabe im Milchsektor - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - …
- EuGH, 21.01.2003 - C-318/00
Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins - Vorabentscheidungsersuchen - Freier …
- EuGH, 30.06.2005 - C-165/03
Längst - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
- EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-428/06
Unión General de Trabajadores de la Rioja - Staatliche Beihilfen - Von einer …
- EuGH, 25.03.2004 - C-231/00
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER …
- EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
Slob - Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - …
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12
Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst
Das Urheberrecht im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG könne daher nur in Bezug auf ein Schutzobjekt angewandt werden, bei dem es sich um ein Original in dem Sinne handele, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstelle (EuGH…, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-5/08, Slg. 2009, I-6569 = GRUR 2009, 1041 Rn. 33 bis 37 - Infopaq/DDF;… Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-393/09, Slg. 2010, I-13971 Rn. 45 = GRUR 2011, 220 - BSA/Kulturministerium;… Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 97 und 155 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy; Urteil vom 1. Dezember 2011 - C-145/10, GRUR 2012, 166 Rn. 87 - Painer/Standard u.a.;… Urteil vom 1. März 2012 - C-604/10, GRUR 2012, 386 Rn. 37 = WRP 2012, 695 - Football Dataco u.a./Yahoo u.a.;… Urteil vom 2. Mai 2012 - C-406/10, GRUR 2012, 814 Rn. 65 = WRP 2012, 802 - SAS Institute/WPL).Im Übrigen hat der Gerichtshof die Prüfung der Frage, ob es sich bei einem bestimmten Gegenstand nach den von ihm aufgestellten Maßstäben um eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers handelt, in diesem Fall wie auch in anderen Fällen den nationalen Gerichten zugewiesen (…vgl. EuGH, GRUR 2009, 1041 Rn. 48 - Infopaq/DDF;… GRUR 2011, 220 Rn. 47 - BSA/Kulturministerium;… GRUR 2012, 156 Rn. 158 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2012, 166 Rn. 94 - Painer/Standard u.a.;… GRUR 2012, 386 Rn. 43 - Football Dataco u.a./Yahoo u.a.;… GRUR 2012, 814 Rn. 68 - SAS Institute/WPL).
Eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers setzt voraus, dass ein Gestaltungsspielraum besteht und vom Urheber dafür genutzt wird, seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck zu bringen (…vgl. EuGH, GRUR 2009, 1041 Rn. 45 - Infopaq/DDF;… GRUR 2011, 220 Rn. 48 bis 50 - BSA/Kulturministerium;… GRUR 2012, 156 Rn. 98 - Football Association Premier League und Murphy; GRUR 2012, 166 Rn. 89 bis 93 - Painer/Standard u.a.;… GRUR 2012, 386 Rn. 38 f. - Football Dataco u.a./Yahoo u.a.;… GRUR 2012, 814 Rn. 67 - SAS Institute/WPL).
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16
Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Die Verfolgung eines Zitatzwecks im Sinne des § 51 UrhG erfordert daher, dass der Zitierende eine innere Verbindung zwischen einem fremden Werk und eigenen Gedanken herstellt und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (vgl. BGH…, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 212/10, GRUR 2012, 819 Rn. 12 und 28 = WRP 2012, 1418 - Blühende Landschaften;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 25 = WRP 2016, 485 - Exklusivinterview, jeweils mwN; zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - C-145/10, Slg. 2011, I-12533 = GRUR 2012, 166 Rn. 118 bis 149 - Painer/Standard u.a.). - BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Rn. 118 Dafür ist zu entscheiden, ob eine Vervielfältigung im Sinne der Richtlinie vorliegt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer/Standard, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 36, 95 ff.;… Urteil vom 22. Januar 2015, Allposters, C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 24 ff.), ob diese Rechtsprechung auf Vervielfältigungen von Tonträgern übertragbar ist und ob die Rechtfertigung des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht abschließend geregelt ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 3. September 2014, Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14 ff.;… Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 36;… dazu Leistner, GRUR 2014, S. 1145 ;… von Ungern-Sternberg, GRUR 2015, S. 533 ).
- EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das …
Rn. 14 Zunächst ist daran zu erinnern, dass eine Fotografie urheberrechtlich geschützt sein kann, sofern sie, was das nationale Gericht im Einzelfall zu prüfen hat, die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der dessen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt und die sich in dessen bei ihrer Herstellung getroffenen freien kreativen Entscheidungen ausdrückt (vgl.in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 94). - BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16
EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Die Verfolgung eines Zitatzwecks im Sinne des § 51 UrhG erfordert daher, dass der Zitierende eine innere Verbindung zwischen einem fremden Werk und eigenen Gedanken herstellt und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (vgl. BGH…, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 212/10, GRUR 2012, 819 Rn. 12 und 28 = WRP 2012, 1418 - Blühende Landschaften;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 Rn. 25 = WRP 2016, 485 - Exklusivinterview, jeweils mwN; zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - C-145/10, Slg. 2011, I-12533 = GRUR 2012, 166 Rn. 118 bis 149 - Painer/Standard u.a.). - EuGH, 29.07.2019 - C-516/17
Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …
Rn. 31 Erstens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass von dem Spielraum, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen verfügen, innerhalb der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen Gebrauch zu machen ist, was bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten jedenfalls nicht freisteht, die gesamten Parameter dieser Ausnahmen oder Beschränkungen in nicht harmonisierter Weise festzulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, EU:C:2003:68, Rn. 34, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 104, …und vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 16;… Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 122).Rn. 34 Die Mitgliedstaaten sind dabei auch verpflichtet, die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts zu beachten, zu denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört, wonach die erlassenen Maßnahmen zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein müssen und nicht über das hierfür Erforderliche hinausgehen dürfen (Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798' Rn. 105 und 106).
Rn. 35 Zweitens hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten von ihrem Spielraum bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen nicht auf eine Weise Gebrauch machen dürfen, die die Erreichung der Ziele der Richtlinie 2001/29 gefährden würde, die nach deren Erwägungsgründen 1 und 9 in der Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Urheber und dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 107, …und vom 10. April 2014, ACI Adam u. a., C-435/12, EU:C:2014:254, Rn. 34;… Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 45 Die in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen, bezüglich deren sich das vorlegende Gericht Fragen stellt, haben speziell zum Zweck, der Ausübung des Rechts der Nutzer von Schutzgegenständen auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit, das von besonderer Bedeutung ist, wenn es grundrechtlich geschützt ist, Vorrang vor dem Interesse des Urhebers, sich der Nutzung seines Werks widersetzen zu können, einzuräumen und diesem zugleich einen Anspruch darauf zuzugestehen, dass grundsätzlich sein Name angegeben wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 135).
Rn. 72 Was drittens die Wahrung der praktischen Wirksamkeit der in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung betrifft, ist zu beachten, dass die Zielsetzung dieser Ausnahme darin besteht, zu der Ausübung der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit, die durch Art. 11 der Charta gewährleistet werden, beizutragen, wobei der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen hat, dass es die Aufgabe der Presse in einer demokratischen Gesellschaft und in einem Rechtsstaat rechtfertigt, dass sie die Öffentlichkeit ohne andere als die unbedingt notwendigen Einschränkungen informieren kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 113).
Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es unerheblich ist, ob das Zitat in einem urheberrechtlich geschützten Werk oder aber in einem nicht urheberrechtlich geschützten Gegenstand erfolgt (Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798' Rn. 136).
Rn. 82 Einer solchen Auslegung steht auch nicht das Ziel der in Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahme entgegen, mit der, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ein angemessener Ausgleich zwischen dem Recht der Nutzer eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands auf freie Meinungsäußerung und dem Vervielfältigungsrecht des Urhebers erreicht sowie verhindert werden soll, dass das den Urhebern gewährte ausschließliche Vervielfältigungsrecht einer sich des Mittels des Zitats bedienenden Veröffentlichung von Auszügen eines der Öffentlichkeit bereits zugänglich gemachten Werks, die mit Kommentaren oder Kritik versehen werden, entgegensteht (Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798' Rn. 120 und 134).
Rn. 87 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass unter dem Ausdruck "mis[e] à la disposition du public [d'une œuvre]" in der französischen Fassung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 die Tatsache zu verstehen ist, dass dieses Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde; diese Auslegung wird nicht nur durch den Ausdruck "made available to the public", sondern auch durch die Wendung "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" bestätigt, die in der englischen bzw. der deutschen Sprachfassung dieser Bestimmung verwendet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798' Rn. 128).
Rn. 88 Zu der Frage, ob ein Werk der Öffentlichkeit bereits "rechtmäßig" zugänglich gemacht worden ist, hat der Gerichtshof festgestellt, dass - sofern alle anderen in Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind - nur Zitate aus einem der Öffentlichkeit bereits erlaubterweise zugänglich gemachten Werk zulässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798' Rn. 127).
- EuGH, 12.09.2019 - C-683/17
Modellen kann nicht allein aufgrund des Umstands, dass sie über ihren …
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Art. 2 Abs. 1 Buchst. i des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in Anbetracht der Richtlinie 2001/29 - in der durch den Gerichtshof in den Urteilen vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International (C-5/08, EU:C:2009:465), und vom 1. Dezember 2011, Painer (C-145/10, EU:C:2011:798), vorgenommenen Auslegung - dahin zu verstehen sei, dass der urheberrechtliche Schutz für Werke der angewandten Kunst, gewerbliche Muster und Modelle sowie Designwerke bestehe, sofern sie eine gewisse Originalität (auch als Gestaltungshöhe oder Grad der Eigenart bezeichnet) aufwiesen, d. h. das Ergebnis der geistigen Schöpfung ihres Urhebers seien, ohne dass ein besonderer Grad an ästhetischem oder künstlerischem Wert erforderlich sei.Aus diesem Grund möchte das vorlegende Gericht wissen, ob in Anbetracht der Auslegung der Richtlinie 2001/29, die der Gerichtshof in den Urteilen vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International (C-5/08, EU:C:2009:465), und vom 1. Dezember 2011, Painer (C-145/10, EU:C:2011:798), vorgenommen habe, der urheberrechtliche Schutz solchen Werken in gleicher Weise zugutekomme wie Werken der Literatur und Kunst, d. h., sofern sie eine gewisse Originalität derart aufwiesen, dass sie das Ergebnis der geistigen Schöpfung ihres Urhebers seien, oder ob die Gewährung dieses Schutzes von einem besonderen Grad an ästhetischem oder künstlerischem Wert abhängig gemacht werden könne.
Rn. 30 Hinsichtlich des ersten Merkmals kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Gegenstand erst bzw. bereits dann als Original angesehen werden, wenn er die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 88, 89 und 94, …sowie vom 7. August 2018, Renckhoff, C-161/17, EU:C:2018:634, Rn. 14).
Rn. 35 Wenn ein Gegenstand die in den Rn. 30 und 32 des vorliegenden Urteils genannten Merkmale aufweist und daher ein Werk ist, muss er in dieser Eigenschaft gemäß der Richtlinie 2001/29 urheberrechtlich geschützt werden, wobei der Umfang dieses Schutzes nicht vom Grad der schöpferischen Freiheit seines Urhebers abhängt und daher nicht geringer ist als derjenige, der allen unter die Richtlinie fallenden Werken zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 97 bis 99).
- EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Rn. 26 Außerdem soll - wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 ergibt - mit den in Art. 5 der Richtlinie enthaltenen Ausnahmen von den in ihren Art. 2 und 3 vorgesehenen Rechten ein "angemessener Ausgleich" von Rechten und Interessen insbesondere zwischen den Urhebern und den Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Padawan, EU:C:2010:620, Rn. 43, und Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 132). - EuGH, 29.07.2019 - C-469/17
Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der …
Damit eine geistige Schöpfung als eine eigene des Urhebers angesehen werden kann, muss darin seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommen, was dann der Fall ist, wenn der Urheber bei der Herstellung des Werks seine schöpferischen Fähigkeiten zum Ausdruck bringen konnte, indem er frei kreative Entscheidungen getroffen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 87 bis 89).Rn. 46 Erstens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass von dem Spielraum, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen verfügen, innerhalb der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen Gebrauch zu machen ist, was bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten jedenfalls nicht freisteht, die gesamten Parameter dieser Ausnahmen oder Beschränkungen in nicht harmonisierter Weise festzulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, EU:C:2003:68, Rn. 34, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 104, …und vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 16;… Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 122).
Rn. 49 Die Mitgliedstaaten sind dabei auch verpflichtet, die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts zu beachten, zu denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört, wonach die erlassenen Maßnahmen zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein müssen und nicht über das hierfür Erforderliche hinausgehen dürfen (Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798' Rn. 105 und 106).
Rn. 50 Zweitens hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten von ihrem Spielraum bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen nicht auf eine Weise Gebrauch machen dürfen, die die Erreichung der Ziele der Richtlinie 2001/29 gefährden würde, die nach deren Erwägungsgründen 1 und 9 in der Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Urheber und dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 107, …und vom 10. April 2014, ACI Adam u. a., C-435/12, EU:C:2014:254, Rn. 34;… Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 60 Die in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 und Buchst. d der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen, bezüglich deren sich das vorlegende Gericht Fragen stellt, haben speziell zum Zweck, der Ausübung des Rechts der Nutzer von Schutzgegenständen auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit, das von besonderer Bedeutung ist, wenn es grundrechtlich geschützt ist, Vorrang vor dem Interesse des Urhebers, sich der Nutzung seines Werks widersetzen zu können, einzuräumen und diesem zugleich einen Anspruch darauf zuzugestehen, dass grundsätzlich sein Name angegeben wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 135).
- OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14
Verhandlungstermin in Sachen Pechstein
Ob eine Missbrauchsprüfung geboten ist, die über diejenige des Konnexitätserfordernisses hinaus geht (ablehnend EuGH NJW 2007, 3702 - Freeport plc/Olle Arnoldsson T. 54;… Geimer in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, Anh. I Art. 6 EuGVVO Rz. 2;… Gottwald in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, EuGVO Art. 6 Rz. 14;… Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2011, EuGVO Art. 6 Rz. 15;… Geimer in: Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. 2010, A.1 Art. 6 Rz. 23;… a. A. Stadler in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, VO (EG) 44/2001 Artikel 6 Rz. 2a), kann im Streitfall dahin stehen, da die Klägerin gegen die Beklagte zu 1. zumindest auch aus nicht zu missbilligenden Gründen und daher jedenfalls nicht allein zu dem Zweck vorgegangen ist, die Beklagte zu 2. der Zuständigkeit der Gerichte ihres Sitzstaats zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2012, 166 - Painer/Standard Tz. 78 m. w. N. zur Parallelvorschrift des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO). - EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
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- LG Köln, 06.09.2024 - 14 O 291/24
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Zugänglichmachen von Videosequenzen, Zitatrecht, Quellenangabe
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Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit einer Fernbedienung
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Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Widerklage gegen in Serbien …
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Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rechtsstreit über den Umfang des …
- EuGH, 07.02.2023 - C-688/21
Verfahren zur genetischen Veränderung: Der Gerichtshof konkretisiert den Status …
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Altenrhein Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - …
- LG München I, 06.02.2019 - 37 O 484/18
Urheberrechtsverletzung durch Webradio-Recherche
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Zulässigkeit einer Weitersendung von Sendesignalen durch ein Kabelnetz an die …
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 251/10
Fehlen der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewehrten …
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Beverage City Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
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Sommer - Beitritt neuer Mitgliedstaaten - Protokoll über die Bedingungen und …
- EuGH, 09.07.2020 - C-86/19
Vueling Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen …
- EuGH, 01.08.2025 - C-544/23
Der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes erstreckt …
- OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21
Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
Electricity & Water Authority of the Government of Bahrain u. a. - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Križan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- EuGH, 29.04.2021 - C-383/19
Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-833/18
Brompton Bicycle - Vorabentscheidungsverfahren - Geistiges und gewerbliches …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/17
Levola Hengelo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - …
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