Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 70 Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 1 Nr. BtMG; § 211 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 213 StGB
Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn Tatbegehung nur durch Beruf ermöglicht); Betäubungsmittelverabreichung mit Todesfolge (Verhältnis zum Totschlag: Tateinheit); Mord (Heimtücke); Totschlag (sonstiger minderschwerer Fall: ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Tötung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln: Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Konkurrenz zwischen Totschlag und qualifiziertem Betäubungsmitteldelikt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 212 StGB, § 213 Alt 2 StGB, § 30 Abs 1 Nr 3 BtMG
Tötung durch Verabreichen von Betäubungsmitteln: Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles des Totschlags; Konkurrenz zwischen Totschlag und qualifiziertem Betäubungsmitteldelikt - IWW
§ 111i StPO, §§ ... 20, 21 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 70 Abs. 1 StGB, § 70 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 213 StGB, § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 1 Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 18 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 301 StPO
- Wolters Kluwer
Totschlag durch Verabreichen einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel durch eine Ärztin; Berufsverbot wegen Ausnutzung der Approbation als Ärztin zum Ausstellen eines Rezepts über Morphium zum Selbstkonsum; x
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1; StGB § 70 Abs. 1
Totschlag durch Verabreichen einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel durch eine Ärztin; Berufsverbot wegen Ausnutzung der Approbation als Ärztin zum Ausstellen eines Rezepts über Morphium zum Selbstkonsum - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- zeit.de (Pressebericht, 25.04.2018)
Hure. Ärztin. Mörderin?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lebenslanges Berufsverbot - für den Totschlag am Ehemann?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verabreichen von Betäubungsmitteln mit gewollter Todesfolge
- aachener-zeitung.de (Pressemeldung, 12.05.2015)
Neuer Prozess gegen Ex-Ärztin Lydia H.
- aachener-zeitung.de (Pressebericht, 02.12.2015)
Morphium-Mord: Lydia H. könnte sogar wieder Ärztin werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann kann einem Arzt Berufsverbot erteilt werden?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 110
- NStZ-RR 2016, 7
- StV 2016, 563
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
"Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Für eine teleologische Reduktion des Straftatbestands gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, wie sie nach dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit bei Überlassung von Betäubungsmitteln an Suizidenten angenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288), ist hier kein Raum. - BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Der Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird dabei ebenso wenig vom Totschlagstatbestand verdrängt, wie auch andere erfolgsqualifizierte Delikte nicht durch Tötungsverbrechen ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108 f.). - BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13
Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Das Landgericht hat die Angeklagte nach Aufhebung eines ersten Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 30. Juli 2013 2 StR 5/13 (NStZ 2013, 709 f.) mit dem angefochtenen Urteil wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ihr ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin erteilt.
- BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01
Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit; …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat. - BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83
Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Es genügt nicht, dass der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 1983 2 StR 175/83, NJW 1983, 2099). - BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85
Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat. - BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92
Annahme eines minder schweren Fall des Tatoschlags bei verminderter …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat.
- LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von …
Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).Rn. 340 Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).
- BGH, 01.02.2023 - 4 StR 492/22
Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer Bandendiebstahl, Gesamtwürdigung)
Durch das Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar ist somit auch die Wertung, welches Gewicht das Tatgericht bei Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 Rn. 14) den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 Rn. 8;… Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 32 mwN; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 Rn. 14, NStZ-RR 2016, 110 mwN;… Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05 Rn. 6).Bei dieser Sachlage ist für das Revisionsgericht nicht mehr nachvollziehbar, warum eine Strafmilderung gemäß § 244a Abs. 2 StGB, für die schon ein Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe genügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 Rn. 14), versagt worden ist.
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders …
Rn. 331 Ein minder schwerer Fall ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2015, Az. 2 StR 423/14).
- LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15 Rn. 2849 Die in das Ermessen des Gerichts gestellte Sicherungsmaßregel des § 70 Abs. 1 StGB soll die Allgemeinheit vor den Gefahren schützen, die von der Ausübung eines Berufs durch hierfür nicht hinreichend zuverlässige Personen ausgehen (BGH, Urteil v. 11.03.2015, 2 StR 423/14, juris, Rn. 17).
- BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen. - BGH, 27.07.2016 - 1 StR 336/16
Bewaffnete unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
b) Die Versagung eines minder schweren Falls hält rechtlicher Überprüfung nicht stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110 mwN). - LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21
Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"
Rn. 606 Ein minder schwerer Fall ist dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 11.03.2015, Az. 2 StR 423/14). - LG Itzehoe, 25.07.2024 - 2 KLs 315 Js 27554/23 Ein minder schwerer Fall liegt dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; BeckRS 2022, 8055; 2023, 19423).
- LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20 Ein minder schwerer Fall im Sinn von § 29a Abs. 2 BtMG lag nicht vor, da unter Berücksichtigung des gesamten Tatbildes, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit, die Tat nicht vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Aufnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 110 m. w. N.).
- LG Hagen, 25.02.2025 - 47 NBs 72/23 Rn. 89 Ein minder schwerer Fall ist anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH…, Urteil vom 00.00.0000 - 2 StR 294/16, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom N41.N25 - 2 StR 423/14, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung (Berücksichtigung eines großen zeitlichen Abstands zwischen Tat und Aburteilung und langer Verfahrensdauer) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Untreue: Strafzumessung bei langer Verfahrensdauer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
Strafverfahren wegen Untreue: Strafzumessung bei langer Verfahrensdauer - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen für die Bemessung der Strafe i.R.d. Gesamtwürdigung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
StPO § 267 Abs. 3 S. 1
Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen für die Bemessung der Strafe i.R.d. Gesamtwürdigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung, wenn es zu lange dauert, muss die Strafe geringer sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überlange Verfahrensdauer als Strafzumessungsgrund
Verfahrensgang
- LG Gießen, 28.04.2014 - 2 KLs 701 Js 19815/09
- BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 7
- StV 2016, 558
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
Daneben hätte das Tatgericht hier strafmildernd zu bedenken gehabt, dass auch einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (…BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142). - BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer …
Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
Ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten stellen regelmäßig selbst dann gewichtige Milderungsgründe dar, wenn diese sachlich bedingt waren (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10, NStZ 2011, 651 mwN). - BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung); …
Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
Daneben hätte das Tatgericht hier strafmildernd zu bedenken gehabt, dass auch einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142). - BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10
Überlange Verfahrensdauer (bestimmender Strafzumessungsgrund); …
Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
Das Schweigen der Urteilsgründe hierzu legt nahe, dass das Tatgericht diese bestimmenden Milderungsgründe im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in seiner Bedeutung verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 5 StR 585/10, NStZ-RR 2011, 171). - BGH, 20.12.1995 - 2 StR 468/95
Revision der Staatsanwaltschaft zur Erhöhung des Strafmaßes
Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15
Die Strafkammer hatte schon nicht im Blick, dass zwischen den abgeurteilten Taten und dem Urteil sieben bzw. neun Jahre vergangen sind und dass eine solch lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung einen wesentlichen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 468/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1 mwN).
- BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von …
Zwar kann einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15 Rn. 3). - BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
Dies entspricht, soweit es um die hier relevante strafmildernde Wirkung des Zeitraums zwischen Tat und Urteil geht, im Ergebnis einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f.;… vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 40; vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7) und Literatur (…vgl. etwa Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., 1974, S. 461;… ders., Das Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 181;… Frisch, in: 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, Bd. 4, S. 269, 299 f.; Streng, JR 2006, 257, 259;… LK/Theune, StGB, 12. Aufl., § 46 Rn. 240;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 61;… MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 319;… NK-StGB/Streng, 5. Aufl., § 46 Rn. 88;… S/S-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 57a;… AnwK-StGB/Seebode, 2. Aufl., § 46 Rn. 97;… SSW-StGB/Eschelbach, 3. Aufl., § 46 Rn. 168 ff.). - BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
Der Senat ist mit dem anfragenden Senat und der einhelligen Rechtsprechung der Ansicht, dass allein einem besonders langen Zeitraum, der zwischen der Tat und dem Urteil liegt - unabhängig von der Dauer des Strafverfahrens -, strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f. und vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7).Die strafzumessungstheoretische Verankerung dieses gegenüber der Verfahrensdauer unabhängigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7; vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91, NStZ 1992, 78 und vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85; NStZ 1986, 217) Strafzumessungsaspekts ist hingegen in der Rechtsprechung nicht eindeutig (…vgl. zusammenfassende Darstellung bei Stahl, Strafzumessungstatsachen zwischen Verbrechenslehre und Straftheorie, 2015, S. 158;… kritisch zur Behandlung durch die Rechtsprechung Frisch, 50 Jahre Bundesgerichtshof: Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, Bd. 4, S. 269, 298).
- BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …
b) Entgegen der Ansicht der Revision durfte die Strafkammer auch den erheblichen Zeitablauf seit der Tatbegehung und die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10, StV 2011, 406 f.; vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7). - BGH, 09.06.2017 - 1 StR 45/17
Steuerhinterziehung (bandenmäßige Steuerhinterziehung: Bandenbegriff); Grundsätze …
Die Strafkammer hatte - freilich rechtsfehlerhaft erst bei Bemessung der Gesamtstrafe - zwar im Blick, dass zwischen den abgeurteilten Taten und dem Urteil fünf bzw. sechs Jahre vergangen sind ("Taten ... bereits längere Zeit zurückliegen', UA S. 99) und dass eine solch lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung einen wesentlichen Strafmilderungsgrund darstellt (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 468/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1 mwN und vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7).Daneben hätte das Tatgericht bei der Bemessung aller Einzelstrafen hier zu bedenken gehabt, dass auch einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (…BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20; vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).
- BGH, 18.08.2020 - 3 StR 245/20
Revisionsverwerfung in Nürburgring-Affäre
Das Landgericht hat schließlich die lange Verfahrensdauer gewürdigt und dabei nicht verkannt, dass eine solche selbst dann einen gewichtigen Strafmilderungsgrund darstellt, wenn sie sachlich bedingt war (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3 mwN). - BGH, 27.11.2024 - 6 StR 286/24
Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung …
Dabei ist es im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend davon ausgegangen, dass einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen kann, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, Rn. 3). - BGH, 06.12.2018 - 4 StR 424/18
Gang der Hauptverhandlung (Verlesung des Anklagesatzes: Geltung für eine …
Ein erheblicher zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil ist neben dem strafmildernd wirkenden Gesichtspunkt überdurchschnittlich langer Verfahrensdauer und dem rechtsfehlerfrei festgestellten Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK ein bestimmender Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NStZ 1999, 181, 182) und gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, juris Rn. 49; Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, NStZ-RR 2016, 7;… vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08, juris Rn. 7). - BGH, 21.02.2024 - 1 StR 334/23
Unbegründete Anhörungsrüge
Dies wäre aber erforderlich gewesen, um eine lange, gleichwohl sachlich bedingte (dazu etwa BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - 3 StR 245/20) Verfahrensdauer als bestimmenden Strafmilderungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zu würdigen; zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Länge des Verfahrens für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2017 - 1 StR 45/17 Rn. 8 und vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3; jeweils mwN). - BGH, 27.01.2026 - 2 StR 761/25
Strafschärfende Berücksichtigung einer mehrfachen Vorbestrafung
Rn. 5 Das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht wird Gelegenheit zur Prüfung haben, ob auch die lange Verfahrensdauer bei dem zur Tatzeit 21 Jahre und zwei Monate alten Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 2 StR 128/15, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 21 Rn. 3;… vom 2. März 2022 - 2 StR 541/21, StV 2022, 572, 573 Rn. 6;… vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 325/23, medstra 2024, 237, 242 Rn. 45, …und vom 21. Februar 2024 - 1 StR 334/23, Rn. 3). - BayObLG, 24.03.2026 - 206 StRR 68/26
Revision, Beweisantrag, Beweiswürdigung, Zeugenvernehmung, Verfahrensdauer, …
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Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 63 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Gefährlichkeitsprognose: Straftaten von erheblicher Bedeutung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; umfassende Würdigung der Täterpersönlichkeit und Darlegung der konkreten Tatumstände bei monatelangem Nachstellen und Körperverletzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 63 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 238 Abs 1 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; umfassende Würdigung der Täterpersönlichkeit und Darlegung der konkreten Tatumstände bei monatelangem Nachstellen und Körperverletzung - IWW
§ 1 GewSchG, § 20 StGB, § 223 Abs. 1, § 230 Abs. 1, § 238 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 4, §§ 52, 53 StGB, §§ 1, 4 GewSchG, § 63 StGB
- Wolters Kluwer
Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Einstellung des Defektzustands des Beschuldigten mit dem angemessenen Gewicht für die Gefährlichkeitsprognose
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 20; StGB § 63
Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Einstellung des Defektzustands des Beschuldigten mit dem angemessenen Gewicht für die Gefährlichkeitsprognose - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Unterbringung nach §63 StGB
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Psychiatrie - und die Gefährlichkeitsprognose
Verfahrensgang
- LG München I, 11.11.2014 - 2 KLs 239 Js 121083/14
- BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 40
- NStZ-RR 2016, 7
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15).Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten nicht aus dem Delikt selbst, wie etwa bei Verbrechen, kommt der zu befürchtenden konkreten Ausgestaltung der Taten maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 mwN; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15).
b) Das sachverständig beratene Landgericht hat die Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten auf der Grundlage einer Gesamtschau der konkreten Tatumstände entwickelt (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 29; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571).
Dass das Landgericht auf dieser Grundlage keine konkreten Anhaltspunkte für die Erwartung künftiger Taten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571), ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten nicht aus dem Delikt selbst, wie etwa bei Verbrechen, kommt der zu befürchtenden konkreten Ausgestaltung der Taten maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 mwN; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15).a) Zwar versäumt es, das Eingangsmerkmal des § 20 StGB für den Zustand des Beschuldigten ausdrücklich zu benennen, worauf grundsätzlich nicht verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15).
- BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15
Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15). - BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
b) Das sachverständig beratene Landgericht hat die Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten auf der Grundlage einer Gesamtschau der konkreten Tatumstände entwickelt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 29; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571). - BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …
Auszug aus BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
Dass das Landgericht auf dieser Grundlage keine konkreten Anhaltspunkte für die Erwartung künftiger Taten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571), ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der …
a) Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 …und vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 34; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40). - BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14, StV 2016, 732; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 305). - BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher …
Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahre bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40, 41;… Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383 Rn. 43; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16, NStZ 2017, 694).
- BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40). - BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14;… vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13;… vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 5; Urteile vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15 …und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9). - BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 …und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3). - BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 …und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3;… Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9 f.). - OLG Hamm, 28.11.2017 - 1 RVs 92/17
Pflicht des Gerichts zur Prüfung einer Einschränkung der strafrechtlichen …
Dabei ist zu beachten, dass bei sogenanntem Stalking in einer kleineren Gruppe von Fällen eine genauere Prüfung einer Einschränkung der Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit geboten sein kann (…Fischer, StGB, 64. Aufl., § 238 Rn. 31; vgl. auch BGH NStZ-RR 2016, 40; OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2017 - II - 7 WF 130/16 -, juris)..
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Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Umgang mit widersprüchlichen Beweismitteln: Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch; Würdigung einer "Aussage gegen Aussage"-Situation zwischen Angeklagtem und Geschädigter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 178 StGB, § 261 StPO
Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch; Würdigung einer "Aussage gegen Aussage"-Situation zwischen Angeklagtem und Geschädigter - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer ausreichenden Gesamtschau der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 2
Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer ausreichenden Gesamtschau der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tatrichterliche Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 09.12.2014 - 6 Ss 129/15
- BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 54
- NStZ-RR 2016, 7
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Seine Schlussfolgerungen müssen nur möglich sein (BVerfG…, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07, Rn. 43); das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
Vielmehr ist es in solchen Fällen Sache der Staatsanwaltschaft, entweder durch Erhebung einer Aufklärungsrüge geltend zu machen, dass das Landgericht weitere mögliche Beweise zur Erforschung des Sachverhalts unter Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nicht erhoben hat, oder zu beanstanden, dass es hierzu erhobene Beweise nicht in seine Würdigung einbezogen und daher zu seiner Überzeugungsbildung den Inbegriff der Hauptverhandlung nicht ausgeschöpft hat (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339;… vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
- BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339;… vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Seine Schlussfolgerungen müssen nur möglich sein (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07, Rn. 43); das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03
Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Maßgebend ist der innere Wert einer Aussage, also deren Glaubhaftigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635 f.). - BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339;… vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01
Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Bei deren Prüfung darf und muss der Tatrichter gegebenenfalls aber auch berücksichtigen, ob der Zeuge schon andere zu Unrecht der Begehung von Straftaten bezichtigt hat (vgl. § 68a Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01, NStZ 2002, 495). - BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins; …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10
Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Vielmehr ist es in solchen Fällen Sache der Staatsanwaltschaft, entweder durch Erhebung einer Aufklärungsrüge geltend zu machen, dass das Landgericht weitere mögliche Beweise zur Erforschung des Sachverhalts unter Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nicht erhoben hat, oder zu beanstanden, dass es hierzu erhobene Beweise nicht in seine Würdigung einbezogen und daher zu seiner Überzeugungsbildung den Inbegriff der Hauptverhandlung nicht ausgeschöpft hat (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13). - BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10
Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
Zwar ist in solchen Fällen eine sorgfältige Beweiswürdigung geboten; der Tatrichter ist aber aus Rechtsgründen nicht gehindert, auch aufgrund solcher Umstände in Teilen der Aussage des Belastungszeugen zu glauben, obwohl er ihr in anderen Teilen nicht folgt (allgemein hierzu: BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13; vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03 jeweils mwN). - BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13
Beweiswürdigung (teilweise Verwertung von Zeugenaussagen; Belastungszeugen; in …
- BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweiser Unwahrheit der …
- BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15
Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die …
a) Eine einen Rechtsfehler im Sinn des § 337 Abs. 1 StPO darstellende Lücke liegt insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15) oder nur eine von mehreren gleich naheliegenden Möglichkeiten prüft (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147 f.). - BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig
Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einer Aussageperson nur entweder insgesamt geglaubt oder nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20 u.a., juris Rn. 91; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116;… Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 21; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55). - BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20
Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit …
Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (…s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55;… vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18;… KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).
- OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
Keine Unterbrechung der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis infolge einer …
Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15 - juris). - BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche …
Bei der Prüfung, ob eine solche Lücke vorliegt, ist es nicht Sache des Revisionsgerichts, aufgrund der Sachrüge der Staatsanwaltschaft Mutmaßungen darüber anzustellen, ob weitere Beweise zur Aufklärung der Tatvorwürfe zur Verfügung gestanden hätten, aber nicht erhoben, oder zwar erhoben, aber nicht im Urteil gewürdigt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13; Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55). - BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, Einbeziehung aller …
Zwar existiert kein Rechts- oder Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH…, Urteil vom 25. August 2022 ? 3 StR 359/21, juris Rn. 27;… Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2015 ? 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55;… MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 225 mwN). - KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 106/16
§ 24a StVG bei angeblich unbewusster Alkoholaufnahme
Eine einen Rechtsfehler im Sinn des § 79 Abs. 3 OWiG iVm § 337 Abs. 1 StPO darstellende Lücke liegt vor, wenn die Beweiswürdigung wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2016, 54) oder nur eine von mehreren gleich naheliegenden Möglichkeiten prüft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147). - OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23
Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter
Stehen sich aber Bekundungen eines Zeugen - zumal einer Verletzten (§ 373b Abs. 1 StPO - und die Einlassung des Angeklagten unvereinbar gegenüber, kommt keiner Äußerung ein von vornherein höheres oder geringeres Gewicht zu. Maßgebend ist stets der einzelfallbezogene "innere Wert" der Äußerung, also ihre jeweilige Glaubhaftigkeit (BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54 [55]).Dass damit in bestimmten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nach Freispruch Anforderungen an die Darstellung in den Urteilsgründen formuliert werden, die gerade im dreistufigen Instanzenzug die Berufungskammer zu einer - zumindest knappen - Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten des Angeklagten im erstinstanzlichen Urteil verpflichten, ist dem von der ständigen Rechtsprechung verfolgten Konzept der Würdigung des "inneren Werts" der sich jeweils widersprechenden Aussage immanent (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635 [636] sowie nochmals BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54 [55]).
- OLG Saarbrücken, 08.10.2020 - Ss Bs 57/20
Konkurrenzverhältnis und prozessualer Tatbegriff bei Taten gem. § 266a StGB und § …
Lückenhaft ist die Beweiswürdigung etwa dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2020 - Ss 92/2019 (30/20) -). - BGH, 26.07.2016 - 1 StR 607/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Tatumstände, …
Das Revisionsgericht hat aber die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteile vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48). - OLG Jena, 12.12.2018 - 1 OLG 161 Ss 43/18
Urteil gegen Wiebke Muhsal ist rechtskräftig
- BGH, 26.02.2026 - 2 StR 749/25
Feststellungen zur Täterschaft i.R.d. Beweiswürdigung wegen schwerer …
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 - 1 ORs 7/26
Beweiswürdigung zur Täterschaft hinsichtlich des Inbrandsetzens vorsätzlich von …
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Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Widerruf einer Ermächtigung zur Zurücknahme eines Rechtsmittels
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 1 S 1 StPO, § 302 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Widerruf einer Ermächtigung zur Zurücknahme eines Rechtsmittels - IWW
§ 302 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2
Wirksamkeit der Rücknahme einer Revision durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.11.2014 - 111 Ks 11/13
- BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 180
- NStZ-RR 2016, 7
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17).Sie ist jedoch ausnahmsweise dann unwirksam, wenn sie durch Drohung, durch Täuschung oder schwerwiegende Willensmängel veranlasst wurde (vgl. BGHSt 45, 51, 53;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 14).
- BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Der Widerruf wäre nur dann wirksam geworden, wenn sie vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wären (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4).Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17).
- BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88
Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Der Widerruf wäre nur dann wirksam geworden, wenn sie vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wären (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4).Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17).
- BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Bei dieser Sachlage ist entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (…vgl. Senat BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH NStZ 2001, 104). - BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05
Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum); …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Bei dieser Sachlage ist entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts eine feststellende Klärung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. Senat BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11; BGH NStZ 2001, 104). - BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17). - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95
Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme - …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17). - BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis - …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Sie ist jedoch ausnahmsweise dann unwirksam, wenn sie durch Drohung, durch Täuschung oder schwerwiegende Willensmängel veranlasst wurde (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 14). - BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17). - BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …
Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17). - BGH, 04.08.1987 - 5 StR 337/87
Möglichkeit der Rückgängigmachung der Zurücknahme eines Rechtsmittels
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen …
(1) Eine Täuschung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die eine irrtumsbedingte Abgabe der Verzichtserklärung durch den Angeklagten verursacht hat und deshalb zur Unwirksamkeit führen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 55; BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 5 StR 53/01, NStZ-RR 2002, 101; vom 5. Dezember 2001 - 1 StR 482/01, NStZ-RR 2002, 114; vom 22. August 2012 - 1 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 155 f. und vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180), ist weder durch die Revision nachvollziehbar geltend gemacht worden, noch ist sie sonst ersichtlich.c) Der wirksame Verzicht auf das Rechtsmittel ist weder durch einen Widerruf noch eine Rücknahme der Verzichtserklärung oder deren Anfechtung revidierbar (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180 mwN).
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nach wirksamem Rechtsmittelverzicht nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09, NStZ-RR 2010, 55 und vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180 mwN).
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
Eine Anfechtung der Rücknahme wegen Motivirrtums ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen; die Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14; vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15 jeweils mwN). - OLG Zweibrücken, 29.07.2025 - 1 ORbs 2 SsBs 13/25
Rechtsmittelverzicht und Unwiderruflichkeit der Rücknahme
Ein (Motiv-)Irrtum ist somit ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bzw. dessen Rücknahme (vgl. BGH…, Beschluss vom 21.06.1967 - 2 StR 290/67, in: GA 1969, S. 281; BGH…, Beschluss vom 15.10.1981 - 1 StR 646/81, BeckRS 1981, 108353, Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 25.09.1990 - 4 StR 204/90, juris, Rn. 5 ff.; BGH…, Beschluss vom 31.05.2005 - 1 StR 158/05, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 29.11.1983 - 4 StR 681/83, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 StR 199/04, juris, Rn. 5 BGH…, Beschluss vom 18.09.1996 - 3 StR 373/96, in: NStZ 1997, S. 148, beck-online; BGH, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 StR 103/15, juris, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 01.09.1988 - 4 StR 394/88, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 10.11.2015 - 1 StR 520/15, juris, Rn. 3; BGH…, Urteil vom 21.04.1999 - 5 StR 714/98, juris, Rn. 37; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.08.1979 - 6 Ss OWi 2049/79, juris, Rn. 17).Weder bestehen Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit noch sind Umstände gegeben, aufgrund derer der Irrtum ausnahmsweise beachtlich sein könnte, wie beispielsweise bei einem aufgrund Täuschung hervorgerufenen Irrtums, einer unrichtigen Belehrung durch das Gericht, unzulässiger Willensbeeinflussung oder schwerwiegender Willensmängel (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 24.08.2016 - 1 StR 301/16, juris, Rn. 9 ff.; BGH…, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19, juris, Rn. 23 ff.; BGH…, Beschluss vom 29.11.1983 - 4 StR 681/83, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 15.10.1981 - 1 StR 646/81, BeckRS 1981, 108353, Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 25.04.2001 - 5 StR 53/01, juris, Rn. 5; BGH…, Urteil vom 21.04.1999 - 5 StR 714/98, juris, Rn. 37; BGH…, Beschluss vom 05.12.2001 - 1 StR 482/01, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 StR 170/12, juris, Rn. 13 f.; BGH, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 StR 103/15, juris, Rn. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.08.1979 - 6 Ss OWi 2049/79, juris, Rn. 17; KG…, Beschluss vom 20.01.1999 - 1 AR 1551/98 - 4 Ws 303/98, juris, Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.02.1977 - 4 Ws 427/76, juris, Rn. 2; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.07.1981 - 2 Ws 334/81, in: NStZ 1982, S. 521, beck-online; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 05.05.1993 - 3 Ws 253/93, in: NStZ 1993, S. 507, beck-online).
- OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe
Ein wirksamer Verzicht ist sodann weder durch einen Widerruf noch eine Rücknahme der Verzichtserklärung oder deren Anfechtung revidierbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 in NStZ-RR 2016, 180 m.w.N.), sodass er der später erfolgten Berufungseinlegung entgegenstand.Rn. 15 Da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 a.o.O.; Beschluss vom 10. September 2009, Az. 4 StR 120/09 in NStZ-RR 2010, 55), war auf die Verfristung der Rechtsmitteleinlegung und einer möglichen Wiedereinsetzung des Beschwerdeführers in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht näher einzugehen.
- OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …
Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 55; Beschlüsse v. 24. August 2016 - 1 StR 380/16, BeckRS 2016, 17114, und 1 StR 301/16, BeckRS 17113; v. 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180 m.w.N.). - BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18
Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den …
Da der Verteidiger dies in Zweifel gezogen hat, ist die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 522/05, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 11, und vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19, BeckRS 2019, 4519). - BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22
Zurücknahme eines Rechtsmittels (Revision; Verhandlungs- und prozessuale …
dd) Eine Anfechtung der Rücknahme wegen Motivirrtums ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen; die Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14; vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15 jeweils mwN;… MüKo-StPO/Allgayer, § 302 Rn. 35). - AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung
Eine Eigenmächtigkeit des ersten Verteidigers bzw. dessen Terminsvertreters liegt damit nicht mehr vor (BGH, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).Der Widerruf von gem. § 302 Abs. 2 StPO erteilten Ermächtigungen ist dabei nur rechtzeitig, wenn er vor oder zumindest zeitgleich mit dem Eingang der Ermächtigungs- und Rücknahmeerklärung eingeht (BGH, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).
- BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
Anforderungen an die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels (kein …
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186 und vom 8. Oktober 2015 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d
Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar - rechtsportal.de
StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d
Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pädophilie als schwere andere seelische Abartigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 16.04.2015 - 51 StVK 322/14
- OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
- BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 7
- NStZ-RR 2016, 77
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung …
Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hängt das erforderliche Maß an Gewissheit für künftig straffreies Verhalten einerseits wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab, wird aber andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langandauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985, Az.: 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/80 - juris Rn. 43). - BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
Dabei ist auch nicht jedes abweichende Sexualverhalten, auch nicht eine Devianz in Form einer Pädophilie, die zwangsläufig nur unter Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter verwirklicht werden kann, ohne Weiteres mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i. S. d. § 20 StGB gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000, Az.: 1 StR 420/00 - beck online;… Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 20 Rn. 41;… Schöch, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Auflage, § 20 Rn. 155).
- BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12). - OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07
Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende …
Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12). - KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
Das geforderte Maß der Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose hängt maßgeblich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001, Az.: 1 AR 43/01, 5 Ws 23/01 - juris Rn. 3).
- OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 69/16
Erledigung der Unterbringung nur bei sicherem Wegfall von Erkrankung und …
Eventuelle Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77;… Schönke/ Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 67d StGB Rn. 24).Rn. 30 Ob das Störungsbild einer Pädophilie unter eines der Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB zu subsumieren ist, ist eine Rechtsfrage, so dass ein Gericht demnach auch nicht gehindert ist, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2010, Az. 2 StR 48/10; OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).
Bei einer derartigen Persönlich-keitsentartung ist die Annahme einer rechtserheblichen Störung gerechtfertigt (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).
- OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des …
Ist dies dagegen lediglich zweifelhaft, kommt eine Erledigung nicht in Betracht (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12 sowie nachfolgend: BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15, juris).Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (BGH…, Urteil vom 15.03.2016 - 1 StR 526/15, juris Rn. 14;… Beschluss vom 12.12.2017 - 2 StR 414/17, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 14; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.04.2016 - III-4 Ws 69/16, juris Rn. 26).
- OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21
Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung …
Eine Erledigung ist danach nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der Defektzustand, auf Grund dessen die Unterbringung angeordnet worden ist, oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten von Anfang an nicht bestanden haben oder weggefallen sind; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 4 Ws 227/20 v. 23.04.2020; 4 Ws 409/19 v. 02.07.2019; 1 Ws 63/19 v. 06.03.2019; 1 Ws 210/17 v. 15.05.2017, Bl. 240 ff. VH; Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Brandenburg, 1 Ws 141/18 v. 27.09.2018 - juris; OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; vgl. auch BVerfG, 2 BvR 1496/15 v. 16.08.2017 - juris).Rn. 31 Es kann insofern dahinstehen, ob es im Rahmen der Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung maßgeblich ist, dass der Anlassdefekt (ggf. unter veränderter Diagnose) weiterhin - auch hinsichtlich des Schweregrades - eine Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB darstellt (ohne dass es aber jedenfalls auf die voraussichtliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ankommt, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; KG Berlin, 2 Ws 377/11 v. 22.11.2011 - juris; OLG Stuttgart, 2 Ws 137/07 v. 06.06.2007 - juris;… BeckOK StGB/Ziegler, 50. Edition 01.05.2021, § 67d Rn. 15) oder ob es bei einer - wie hier - lediglich graduellen Besserung des dem Grunde nach fortbestehenden, die Maßregelanordnung rechtfertigenden Zustands keine Rolle spielt, ob dieser Zustand nach geänderter Wertung noch von einer Art und Dauer ist, dass er die Anordnung der Maßregel rechtfertigen kann bzw. gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris), es also ausreichend ist, dass die andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten auf demjenigen Defekt beruht, der nach den Urteilsfeststellungen die Einschränkung oder Aufhebung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstat begründet hat (vgl. KG Berlin, 5 Ws 150/20 v. 06.10.2020 - juris).
- OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18
Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters …
Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15 - jeweils m. w. Nachw.; juris). - OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19
Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2018, 1 Ws 141/18; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2018, 1 Ws 159/18; ebenso: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15 - jeweils m. w. Nachw.; juris). - OLG Karlsruhe, 09.08.2016 - 2 Ws 254/16
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen des …
Eine solche Mitwirkung ist dem Verurteilten nicht zuletzt deshalb zu raten, weil nach einer bestmöglichen Sachaufklärung verbleibende Zweifel an dem Fortbestand des bei der Anlasstat bestehenden Defektzustands oder der daraus resultierenden Gefährlichkeit des Verurteilten jedenfalls bei der Prüfung, ob die Maßregel gemäß § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB für erledigt zu erklären ist, zu Lasten des Verurteilten gingen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015, 1 Ws 133/15;… Veh, in: MK-StGB, 2. Auflage 2012, § 67d Rdn. 28). - OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus: …
Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16 , juris Rn. 18 ; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen…, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12). - OLG Brandenburg, 06.05.2024 - 1 Ws 23/24
Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2023, 1 Ws 1/23; Senatsbeschluss vom 30 März 2020, 1 Ws 24/20; Senatsbeschluss vom 27. April 2020, 1 Ws 54/20; Senatsbeschluss vom 27. September 2018, 1 Ws 141/18; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2018, 1 Ws 159/18; ebenso: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15, jeweils zit. n. juris; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Begehung weiterer Taten während des laufenden Verfahrens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Indizwirkung der Begehung einer neuen Straftat während des laufenden Ermittlungsverfahrens für fehlende Rechtstreue
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Indizwirkung der Begehung einer neuen Straftat während des laufenden Ermittlungsverfahrens für fehlende Rechtstreue - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafzumessung: Indizwirkung der Begehung einer neuen Straftat während des laufenden Ermittlungsverfahrens für fehlende Rechtstreue
Verfahrensgang
- LG Hanau, 23.03.2015 - 2 Ks 3325 Js 11213/12
- BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 7
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.2009 - 2 StR 270/09
Strafzumessung bei versuchter Vergewaltigung (beharrliches Handeln; …
Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15
Dies dient der zutreffenden Erfassung der Täterpersönlichkeit und ist daher - ungeachtet des missverständlichen Hinweises auf die "Warnwirkung' des anhängigen Verfahrens, die allein in dem wegen der späteren Tat geführten Strafverfahren zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden kann - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; Senat, Urteil vom 30. September 2009 - 2 StR 270/09, NStZ-RR 2010, 40;… Fischer StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 38). - BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98
Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten …
Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 272/15
Dies dient der zutreffenden Erfassung der Täterpersönlichkeit und ist daher - ungeachtet des missverständlichen Hinweises auf die "Warnwirkung' des anhängigen Verfahrens, die allein in dem wegen der späteren Tat geführten Strafverfahren zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden kann - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; Senat, Urteil vom 30. September 2009 - 2 StR 270/09, NStZ-RR 2010, 40;… Fischer StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 38).
- BGH, 12.12.2019 - 3 StR 401/19
Strafzumessung bei der Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von …
Damit hat sie in zulässiger Weise sein für ein gewisses Maß an Rechtsfeindlichkeit sprechendes Nachtatverhalten gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7, 8 mwN; OLG Schleswig, Urteil vom 4. August 1976 - 1 Ss 394/76, MDR 1976, 1036;… LK/Theune, StGB, 12. Aufl., 2007, § 46 Rn. 213). - BGH, 10.07.2018 - 2 StR 224/18
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Begehung weiterer Straftaten …
Zwar kann dem Umstand, dass ein Angeklagter trotz eines gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahrens weitere Straftaten begeht, Indizwirkung für seine fehlende Rechtstreue beigemessen werden (Senat, Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7, 8 mwN). - BGH, 07.02.2024 - 6 StR 348/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: …
Unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 413/85; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01, wistra 2002, 21; vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7; vom 23. August 2023 - 2 StR 275/23;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 687). - BGH, 22.10.2019 - 2 StR 411/19
Strafzumessung: Irrtümliche Berücksichtigung einer angeblichen Vorstrafe
Dass die Strafkammer bei der Strafzumessung nicht auf den Warneffekt der Vorverurteilung, sondern auf die vor dem verfahrensgegenständlichen Delikt liegende Tathandlung (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2009 ? 2 StR 270/09, NStZ?RR 2010, 40; Beschluss vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7 f.) bzw. das bereits vor der neuen Tat laufende Ermittlungsverfahren (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen Senat, Beschlüsse vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, aaO;… vom 10. Juli 2018 - 2 StR 224/18, juris Rn. 7) zur Erfassung der Täterpersönlichkeit abstellen wollte, ist auch unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Urteilsgründe nicht erkennbar.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf weitere Ausführungen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf alleinige Beauftragung eines externen Therapeuten; Grundsatz der anstaltsinternen Therapie; Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg - SR StVK 542/14
- OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 7
- NStZ-RR 2016, 95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 11.08.2015 - 1 Ws 224/15
Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen im Rahmen der Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
Der Vollzugsbehörde steht bei der Entscheidung, ob der Sicherungsverwahrte gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BaySvVollzG Anspruch auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Ausführungen pro Jahr hat, ein Ermessensspielraum zu (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.08.2015, 1 Ws 224/15).Die im Beschluss des ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11.08.2015 (1 Ws 224/15) zum Ausdruck gekommene Auslegung des Art. 54 BaySvVollzG sei nicht verfassungsgemäß.
Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat im Beschluss vom 11.08.2015 (1 Ws 224/15) überzeugend dargelegt, dass der Vollzugsbehörde bei der Entscheidung, ob der Sicherungsverwahrte gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BaySvVollzG Anspruch auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Ausführungen pro Jahr hat, ein Ermessensspielraum zusteht.
- OLG Hamm, 30.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 367/14
Vollzug der Sicherungsverwahrung: Wunschgemäße Begleitausgänge mit der Familie?
Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
Dem steht auch nicht die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 367/14, 1 Vollz (Ws) 367/14 -, juris) entgegen, da diese Entscheidung für die nahezu wortgleiche Regelung des § 53 SVVollzG NRW nicht den in § 53 Abs. 3 Satz 2 SVVollzG NRW geregelten Fall der Gewährung von Ausführungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zum Gegenstand hat. - EGMR, 22.03.2012 - 36035/04
Ostermünchner ./. Deutschland
Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
Dies stellt - auch in der Zusammenschau mit der langen Vollzugsdauer der Unterbringung - keinen ausreichenden Grund dar, um vom Grundsatz der anstaltsinternen Therapie abzuweichen und diese anstaltsextern durchzuführen (vgl. EGMR, Urteil vom 22.03.2012, Rn 96 - 36035/04 -, juris). - RG, 20.03.1915 - V 367/14
Vertretung der Gewerkschaft durch die Gewerken
Auszug aus OLG Nürnberg, 02.11.2015 - 2 Ws 562/15
Das Oberlandesgericht Hamm habe im Beschluss vom 30.09.2014 (1 Ws 367/14) eine abweichende Rechtsauffassung vertreten.
- BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21
Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen
Rn. 24 Bezüglich der Frage, ob der Sicherungsverwahrte Anspruch auf mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Ausführungen pro Jahr nach Art. 54 Abs. 3 BaySvVollzG hat, steht der Vollzugsbehörde im Anschluss an den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11.08.2015 (Az.: 1 Ws 224/15, NStZ-RR 2016, 191; ihm folgend OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.11.2015, Az.: 2 Ws 562/15, NStZ-RR 2016, 95, sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2018, Az.: 2 Ws 727/17) ein Ermessensspielraum zu. - KG, 02.02.2018 - 2 Ws 193/17
Maßregelvollstreckung in Berlin: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf …
Bei einem inhaltlich ausreichenden Therapieangebot der Einrichtung besteht deshalb grundsätzlich kein Anspruch auf alleinige Beauftragung eines externen Therapeuten (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95 zu § 10 BaySvVollzG). - OLG Karlsruhe, 03.04.2020 - 1 Ws 157/19
Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Gewährung einer bestimmten …
Rn. 14 Insoweit gilt auch im Rahmen des vorliegend zu beachtenden Vorgaben des § 119 a StVollzG, dass ein Strafgefangener mit nachmalig angeordneter Sicherungsverwahrung grundsätzlich keinen Anspruch auf Behandlung durch einen externen Therapeuten seiner Wahl hat, es sei denn das von der Vollzugsanstalt vorgesehene behandlerische Konzept erweist sich als nicht tragfähig oder als nicht erfolgsversprechend, so dass die Einbeziehung externe Fachleute erforderlich ist (so für den Bereich des Maßregelvollzugs OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2019, 2 Ws 424/19; KG Berlin Beschluss vom 24.06.2011, 2 Ws 137/11, BeckRS 2016, 20569; OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95, jeweils m.w.N.), was auch der Fall sein kann, wenn zwischen dem Strafgefangene und der Vollzugsanstalt unüberbrückbare vollzugsinterne Spannungen bestehen (so Böhm, Sicherungsverwahrung und Behandlung, FPPK 2018, 155 ff.). - OLG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17
Verfahren der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter …
Ein solches individuelles Angebot kann auch dann entbehrlich sein, wenn der Gefangene alle spezifizierten Behandlungsangebote im Sinne des § 119 a Abs. 1 StVollzG mit der Begründung ablehnt, er benötige solche unabhängig von der Art des Angebots nicht, mithin jede Mitwirkung an einer Behandlung kategorisch verweigert (OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2016, III-1 Vollz (Ws) 422/15, abgedruckt bei juris; dass. Beschluss vom 01.12.2015, III-1 Vollz (Ws) 254/15, abgedruckt bei juris; ähnlich Saarländisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2017, 124; OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95). - LG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17
Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen für Prognosegutachten
Ein solches individuelles Angebot kann auch dann entbehrlich sein, wenn der Gefangene alle spezifizierten Behandlungsangebote im Sinne des § 119 a Abs. 1 StVollzG mit der Begründung ablehnt, er benötige solche unabhängig von der Art des Angebots nicht, mithin jede Mitwirkung an einer Behandlung kategorisch verweigert (OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2016, III-1 Vollz (Ws) 422/15, abgedruckt bei juris; dass. Beschluss vom 01.12.2015, III-1 Vollz (Ws) 254/15, abgedruckt bei juris; ähnlich Saarländisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2017, 124; OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 95).
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