Rechtsprechung
   BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07   

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https://dejure.org/2008,183
BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07 (https://dejure.org/2008,183)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 AZR 810/07 (https://dejure.org/2008,183)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 (https://dejure.org/2008,183)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • openjur.de

    Betriebsrisiko; witterungsabhängiges Unternehmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers bei wetterbedingtem Arbeitsausfall im Baugewerbe; Wetterverhältnisse als ein typisches Risiko eines Arbeitgebers für eine Bautätigkeit und den damit zusammenhängenden Zementhandel und Baustoffhandel

  • hensche.de

    Betriebsrisiko

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • Judicialis

    BGB § 275; ; BGB § 305; ; BGB § 307; ; BGB § 326; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; TzBfG § 12

  • RA Kotz

    Arbeitsausfallkosten - Arbeitgebertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn - Risiko des Arbeitsausfalls; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; witterungsbedingte Einstellung der Betriebstätigkeit; Betriebseinschränkung; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Arbeit auf Abruf; AGB-Kontrolle; offener Umfang der Arbeitspflicht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch bei witterungsbedingter Einstellung der Betriebstätigkeit ? Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Arbeiten auf Abruf ? Verantwortungsbereich des Arbeitgebers bezüglich des Risikos des Arbeitsausfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmen trägt Risiko für witterungsbedingten Betriebsstillstand

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Arbeit im Winter - Baustoffhändler muss seinem Lkw-Fahrer trotzdem Lohn zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Lohn auch bei schlechtem Wetter

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vergütung: Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss auch im Winter Lohn zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lohnanspruch des Arbeitnehmers bei witterungsbedingter Stilllegung des Betriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 119
  • NJW 2008, 3803
  • MDR 2008, 1343
  • NZA 2008, 1407
  • NZA 2009, 60
  • NZA 2009, 63
  • BB 2008, 1617
  • BB 2009, 53
  • DB 2008, 2599
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    b) Die Parteien haben die Arbeitspflicht für Dezember 2004 bis Februar 2005 nicht im Arbeitsvertrag vom 10. Februar 2004 zum Ruhen gebracht (vgl. hierzu Senat 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - Rn. 12 ff., AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16, zu I 2 der Gründe).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Vertragsgestaltung deutlich von den Fällen, in denen die Arbeitspflicht für einen vorher bestimmten Zeitraum ruht (vgl. Senat 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 16).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    Die Regelung erstreckt sich auf immerhin drei Monate und beinhaltet weder ein Mindestarbeitsdeputat noch ein Höchstdeputat noch ein angemessenes Verhältnis von festen und variablen Arbeitsbedingungen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267, 278 ff.).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    Inwiefern der Beklagten eine Einlassung auf die Ansprüche nicht mehr zugemutet werden kann, ist nicht ersichtlich (vgl. Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, 379).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 273/07

    Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2007 - 11 Sa 273/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber aufgrund äußerer Einflüsse Entscheidungen trifft, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führen, etwa wenn ein Zement- und Baustoffhandel aufgrund der Witterung seinen Betrieb vorübergehend einschränkt oder stilllegt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119) oder er den Betrieb für eine vorgeschriebene Inventur kurzzeitig schließt (BAG 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - zu 3 der Gründe; ebenso schon RAG 12. Oktober 1929 - RAG 200/29 - ARS 7, 137, 141) .

    a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.) , grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119).

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann (zB § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber (dazu BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 22 ff., BAGE 127, 119; ErfK/Preis 11. Aufl. § 615 BGB Rn. 120 ff. mwN) nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat.
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Nach § 615 Satz 3 BGB kann ein Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn eine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht und die Arbeit infolge von Umständen ausfällt, für die der Arbeitgeber das Risiko trägt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 13, BAGE 127, 119) .
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Rechtsprechung
   BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,232
BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 (https://dejure.org/2008,232)
BAG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 (https://dejure.org/2008,232)
BAG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 (https://dejure.org/2008,232)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Angelegenheit des Arbeitgebers; Entbehrlichkeit des Angebots nach § 296 BGB im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsentgeltanspruch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung - leidensgerechter Arbeitsplatz

  • bag-urteil.com

    Verzugslohn

  • hensche.de

    Annahmeverzugslohn

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 280; ; BGB § 286; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 297; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; GewO § 106; ; ZPO § 322 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Arbeitslohn; Schadensersatz - Annahmeverzug; Beschäftigungsmöglichkeit; Leistungswille; Verletzung der Beschäftigungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Annahmeverzug: Erfordernis auch zum Angebot einer nicht vertragsgemäßen Arbeit seitens des Arbeitnehmers ? Pflicht des Arbeitgebers zur Beschäftigung mit nicht vertragsgemäßen Arbeiten nur bei Vorliegen besonderer Gründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug: Kein Vergütungsanspruch, wenn Arbeitnehmer die Arbeit nicht leisten kann

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein Annahmverzugslohn bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch nach Arbeitsunfähigkeit erst nach tatsächlicher Arbeitsleistung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug des Arbeitnehmers bei Beschäftigungsmöglichkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug: Kein Vergütungsanspruch, wenn Arbeitnehmer die Arbeit nicht leisten kann

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug im Krankheitsfall bei Beschäftigungsmöglichkeit

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Abschied vom Annahmeverzugslohn?

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Unwirksame Kündigung führt nicht zwingend zu Gehaltsansprüche des Arbeitsnehmers - kein Annahmeverzug bei Erwerbsunfähigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Annahmeverzug des Arbeitgebers bei einer Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1410
  • NZA 2009, 63
  • NJ 2009, 81
  • DB 2008, 2653
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    c) Darüber hinaus wird Annahmeverzug angenommen, wenn der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, den Arbeitnehmer vorübergehend mit anderen als den vertragsgemäßen Arbeiten zu beschäftigen (vgl. BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2, zu B II 4 der Gründe).

    Da die Beklagte durch den Ausspruch der Kündigung für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 die Zuweisung jeglicher Arbeit abgelehnt hat, könnte sie im Übrigen nicht geltend machen, sie hätte aus betrieblichen Gründen bestimmte Arbeiten zugewiesen und gerade zu deren Ableistung sei die Klägerin nicht in der Lage gewesen (vgl. auch BAG 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - AP BGB § 297 Nr. 2, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    Sofern das Landesarbeitsgericht eine vertragsgemäße Arbeit feststellt, die die Klägerin ausführen konnte, muss der Leistungswille der Klägerin geklärt werden (vgl. Senat 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - BAGE 115, 216, 223 f.).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 51/06

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    Unterlässt der Arbeitgeber die ihm mögliche und zumutbare Zuweisung leidensgerechter und vertragsgemäßer Arbeit, steht die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers dem Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht entgegen (Senat 8. November 2006 - 5 AZR 51/06 -Rn. 16, AP BGB § 615 Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 17 mwN).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    Von einer Entbehrlichkeit des Angebots nach § 296 BGB kann im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig nicht ausgegangen werden (Senat 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 19, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    a) Eine zu vertretende Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) oder Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 2 in Verb. mit § 286 BGB) kommt unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Beschäftigungspflicht in Betracht (vgl. Senat 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 - AP BGB § 151 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 3, zu II 3 der Gründe; ErfK/Preis 8. Aufl. § 615 BGB Rn. 44).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    Wegen des Ausspruchs der rechtsunwirksamen Kündigung vom 28. Juni 2005 zum 31. Dezember 2005 bedurfte es für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 keines Angebots der Klägerin mehr, § 296 BGB (vgl. Senat 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 21, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 21).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    Zu berücksichtigen ist, dass die Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO Sache des Arbeitgebers ist (Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - Rn. 24).
  • LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2007 - 11/19 Sa 1217/06 - aufgehoben, soweit es über die Vergütung für Juni 2005 bis März 2006 iHv. 16.751,45 Euro brutto abzüglich Arbeitslosengeld iHv. 3.589,04 Euro nebst Zinsen und über die Kosten entschieden hat.
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs eines Angebots des Arbeitnehmers nicht (st. Rspr., zuletzt BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 13, NZA 2012, 260; 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    In seiner Entscheidung vom 27. August 2008 (- 5 AZR 16/08 - Rn. 13, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26) hat der Senat zwar angenommen, die Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers stünde dem Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht entgegen, wenn dieser die ihm mögliche und zumutbare Zuweisung leidensgerechter und vertragsgemäßer Arbeit unterlasse, zugleich aber betont, die Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO sei Sache des Arbeitgebers.
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Wird zu ihren Gunsten unterstellt, das beklagte Erzbistum sei aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten gewesen, sie - vorübergehend - mit anderen als den vertragsgemäßen Arbeiten zu beschäftigen (vgl. zur Diskussion BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 15; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 4 der Gründe) , ist es dieser Verpflichtung hier nachgekommen.

    Das beklagte Erzbistum musste ihr jedenfalls zur Vermeidung von Annahmeverzug nicht noch einmal die Arbeiten anbieten, die sie bereits abgelehnt hatte (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 15) .

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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,460
BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 (https://dejure.org/2008,460)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 (https://dejure.org/2008,460)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 (https://dejure.org/2008,460)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

  • openjur.de

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung von wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Vergütungsansprüchen im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur durch den Arbeitnehmer; Voraussetzungen einer gewillkürten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitsnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • hensche.de

    Prozessstandschaft, Vergütung

  • Betriebs-Berater

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur für Arbeit

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 615; ; SGB III § 143 Abs. 3; ; SGB X § 115 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur für Arbeit

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2008

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer ist befugt für die Bundesagentur für Arbeit Prozess gegen seinen Arbeitgeber zu führen - BAG zur Prozessführungsbefugnis

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Übergegangene Vergütungsansprüche können für die BA mit eingeklagt werden

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 205
  • NJW 2008, 2204
  • MDR 2008, 923
  • NZA 2008, 900
  • NZA 2009, 63
  • NZA 2009, 85
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 79/87
    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Zum anderen hat das Bundessozialgericht für die auf Grund einer Gleichwohlgewährung übergegangenen Ansprüche die Erteilung einer Einziehungsermächtigung gebilligt (29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 201).

    Die Bundesagentur ist aber nicht verpflichtet, die nach § 115 Abs. 1 SGB X übergegangene Vergütungsforderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - aaO; 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 200; Henke in Eicher/Schlegel SGB III Stand Februar 2008 § 143 Rn. 148 - 150 mwN).

    Die Zahlung der Vergütung an die Bundesagentur für Arbeit kommt ihm zugute, denn sie führt zu einer Verlängerung des Bezugszeitraums für das Arbeitslosengeld bzw. zu einem früheren oder längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei erneuter Arbeitslosigkeit und damit zu einer Verbesserung seiner Rechtsstellung (vgl. ausdrücklich BSG 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 -, BSGE 64, 199, 200 f.).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Die Ermächtigung ist unwirksam, wenn eine Abtretung der geltend gemachten Forderung an den Kläger unzulässig ist und eine Einziehungsermächtigung dem Zweck des Abtretungsverbots widerspricht (BGH 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595, 597 mwN).

    Sie ist anders als der Rentenversicherungsträger im Falle des § 119 SGB X (vgl. BGH 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595) nicht Treuhänder des Leistungsempfängers.

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Eine Rückforderung des Arbeitslosengelds durch die Bundesagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen (BSG 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 2. Folge 4100 § 117 AFG Nr. 26; 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 331).

    Allerdings entfällt die Minderung aus Billigkeitsgründen in dem Umfang, in dem die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen des Arbeitgebers erhält (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 332; 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 173 f.; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand März 2008 § 143 Rn. 63).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (BGH 3. April 2003 - IX ZR 287/99 - WM 2003, 969, 970).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, 375; BGH 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02 - WM 2003, 1367).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, 375; BGH 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02 - WM 2003, 1367).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof hier ein Abtretungsverbot angenommen, wenn Sozialleistungsträger die Beitreibung übergegangener Unterhaltsansprüche auf die Unterhaltsberechtigten zurückverlagern wollen (3. Juli 1996 - XII ZR 99/95 - NJW 1996, 3273, 3274 ff. mwN; 3. Juli 1996 - XII ZR 101/95 - NJW-RR 1996, 1345).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Allerdings entfällt die Minderung aus Billigkeitsgründen in dem Umfang, in dem die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen des Arbeitgebers erhält (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 332; 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 173 f.; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand März 2008 § 143 Rn. 63).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    Eine Rückforderung des Arbeitslosengelds durch die Bundesagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen (BSG 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 2. Folge 4100 § 117 AFG Nr. 26; 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 331).
  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
    a) Die Beklagte kann sich auf die Ausschlussfristen des § 21 Abs. 1 RTV nicht berufen, da sie gegenüber dem Kläger mit Schreiben vom 2. Dezember 2003 auf die Geltendmachung der tariflichen Ausschlussfrist verzichtet hat, soweit die Ansprüche an diesem Tag noch nicht verfallen waren (vgl. schon BAG 22. Dezember 1971 - 1 AZR 180/71 - BAGE 24, 84, 89 f.).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die vor Rechtshängigkeit der Klage auf

  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 258/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205; 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 100, 369).

    Der Arbeitnehmer kann zwar grundsätzlich Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 11, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Sie setzt neben der wirksamen Ermächtigung durch den Berechtigten ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 21 ff.; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14; 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 m.w.N.; Zöller/Althammer a.a.O. § 50 Rn. 40 f.).

    (a) Die Prozessführungsermächtigung kann nach Klageerhebung erfolgen und wirkt bei offengelegter Prozessstandschaft auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10; 23. September 2008 - 5 AZR 518/08 - Rn. 14) .

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Prozessführenden günstig beeinflusst (Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10 mwN, AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

    Die Rückabtretung des übergegangenen Vergütungsanspruchs wurde nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen und führt auch nicht zu einer Veränderung des Inhalts des arbeitsrechtlichen Anspruchs iSv. § 399 BGB (vgl. näher Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 13 f. mwN, AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

    Der Forderungsübergang erfolgt allein im Interesse der Versicherung (vgl. näher Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 16 mwN, AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

    Darüber hinaus hat der Senat die Kündigungsschutzklage als ausreichend für die Wahrung einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten zweistufigen Ausschlussfrist angesehen (19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 22 f., AP SGB X § 115 Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 24).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2009 - 2 Sa 132/09

    Europarechtswidrige Kündigungsfrist

    Der Arbeitnehmer kann Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen (BAG vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 436/07

    Prozessstandschaft (gewillkürte), Prozessführungsbefugnis, Bundesagentur für

    Das gilt auch für Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers, wenn sie wegen Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - Pressemitteilung Nr. 25/08).

    Die Bundesagentur für Arbeit konnte ihre Zustimmung zu einer gerichtlichen Geltendmachung durch den Kläger auch noch nach Klageerhebung wirksam erteilen (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - a. a. O.).

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Ob und inwieweit die Klägerin die auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Anspruchsteile wirksam geltend gemacht hat (vgl. neuerdings Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - NJW 2008, 2204), bedarf keiner Entscheidung.
  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Zwar wird dann eine Ausnahme angenommen, in der das bloße Erheben einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung nicht genügt, um eine Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG zu verhindern, wenn die Geltendmachung der Einwendung offensichtlich haltlos ist, insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt für eine nicht gebührenrechtliche Einwendung erfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O.; Hartmann, a.a.O, § 11 RVG Rdnr. 50 und 57; OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/16 -, NJW 2008, 2204).
  • LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22

    Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter

    Es wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - hingewiesen.
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 107/09

    Minderung der Anspruchsdauer nach Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld -

    Und das, obwohl die Beklagte in anderen Fällen, nachweislich die betroffenen Arbeitslosen zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber bevollmächtigt hat und eine solche Ermächtigung auch möglich und wirksam ist, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt (vgl. Urteile vom 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - und vom 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 -, beide in juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus

    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205).
  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 5 Sa 7/14

    Annahmeverzug - Forderungsübergang

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

  • BSG, 12.03.2012 - B 11 AL 107/11 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AL 79/08

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei dessen Gleichwohlgewährung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2023 - 5 Sa 313/22

    Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung, gewillkürte Prozessstandschaft

  • LAG Köln, 31.03.2009 - 3 Ta 43/09

    PKH; Entgeltfortzahlung; Bundesangentur für Arbeit; Prozessstandschaft;

  • ArbG Nürnberg, 30.11.2016 - 2 Ca 2426/16

    Erfolgloser Antrag auf Annahmeverzugslohn

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Rechtsprechung
   BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,766
BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07 (https://dejure.org/2008,766)
BAG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 5 AZR 820/07 (https://dejure.org/2008,766)
BAG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 (https://dejure.org/2008,766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • openjur.de

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf die übertarifliche Vergütung; Transparenzgebot; Mitbestimmung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Arbeitgebers zur (rückwirkenden) Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung mit einer übertariflichen Zulage mangels anderweitiger Abrede; Beurteilung des mit einer übertariflichen Zulage verbundenen Vorbehalts einer nachträglichen Tilgungsbestimmung im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zulage (übertarifliche) - Verrechnung durch Arbeitgeber

  • bag-urteil.com

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf die übertarifliche Vergütung - Transparenzgebot - Mitbestimmung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Abkommen über die Tariflöhne in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 22. April 2006 zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e... . V. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen § 2; ; Abkommen über die Tariflöhne in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 22. April 2006 zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen § 3; ; Abkommen über die Tariflöhne in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 22. April 2006 zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen § 6; ; BGB § 305c; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 315; ; BGB § 362; ; BGB § 366; ; BGB § 611; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Arbeitslohn - übertarifliche Zulage; Tariflohnerhöhung; tarifliche Einmalzahlung; Anrechnung; rückwirkende Verrechnung; AGB-Kontrolle; Transparenzgebot

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung ? Qualifizierung einer Einmalzahlung als pauschale Tariflohnerhöhung ? Zulässige rückwirkende Verrechnung der Zulage ? Kein Verstoß gegen Transparenzgebot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Verrechnung übertariflicher Zulagen mit Tariflohnerhöhungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 319
  • MDR 2009, 93
  • NZA 2009, 49
  • NZA 2009, 63
  • DB 2008, 2766
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - BAGE 118, 211, 214 f.).

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39, zu II 3 der Gründe).

    Rechtsgrund der geleisteten Zahlungen bleibt die vertragliche Lohnvereinbarung (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 314/02 - BuW 2004, 260 f.; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

    Eine Bruttolohnabrede ist gem. § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB nur am Maßstab des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu überprüfen (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - BAGE 117, 155, 161; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

    Rechtsgrund der geleisteten Zahlungen bleibt die vertragliche Lohnvereinbarung (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 314/02 - BuW 2004, 260 f.; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Eine Bruttolohnabrede ist gem. § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB nur am Maßstab des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu überprüfen (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - BAGE 117, 155, 161; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47, zu II 1 c der Gründe).

    Sie stellten eine Besonderheit des Arbeitsrechts dar, die gem. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen sei (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - BAGE 117, 155, 161).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Es soll zugleich der Gefahr vorbeugen, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 18; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Doch darf das Transparenzgebot den Verwender nicht überfordern (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, 382 f.).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Vergütung sämtlicher Arbeitnehmer angerechnet wird (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff.).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Es soll zugleich der Gefahr vorbeugen, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 18; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - BAGE 118, 211, 214 f.).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07
    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit der Tariflohnerhöhung verrechnet worden ist (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe), denn die Zulage wird gewährt, weil den Arbeitsvertragsparteien der Tariflohn nicht ausreichend erscheint.
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 334/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Anrechenbarkeit bei Einmalzahlung

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auch eine mündliche oder durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 20, BAGE 127, 319; 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 13, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 85 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 10; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 35 Rn. 9; ErfK/Preis 12. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 22; Däubler/Bonin/Deinert/Deinert 3. Aufl. § 305 Rn. 5a) .

    Im Arbeitsverhältnis sind das vor allem die Arbeitsleistung und das Arbeitsentgelt (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 22, BAGE 127, 319; 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 24, BAGE 122, 12; vgl. auch ErfK/Preis §§ 305 - 310 BGB Rn. 34; Däubler/Bonin/Deinert/Däubler § 307 Rn. 263; Schaub/Linck § 35 Rn. 39, jeweils mwN) .

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Sie unterläge damit der gesetzlich vorgesehenen Kontrolle nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB, wie es auch für eine mündlich vereinbarte Allgemeine Geschäftsbedingung allgemein angenommen worden ist (zB BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 12 ff., BAGE 141, 324; 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 319; Clemenz in Clemenz/Kreft/Krause AGB-Arbeitsrecht § 305 BGB Rn. 20; vgl. für weitere Privatrechtsbereiche Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 305 BGB Rn. 36, mit zahlr. Nachw. aus der Rspr. des BGH) .
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Die Einmalzahlung kann als Gegenleistung pauschal, eventuell nachträglich, für mehrere Lohnzahlungsperioden vorgesehen sein und wird dadurch nicht zur Sonderzahlung (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17, AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn- u. Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47).
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Rechtsprechung
   BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1728
BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07 (https://dejure.org/2008,1728)
BAG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 5 AZR 502/07 (https://dejure.org/2008,1728)
BAG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 (https://dejure.org/2008,1728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Übernahme von Lernstundenaufsicht durch eine Lehrkraft an einer Ganztagsschule; Vergütungsanspruch in voller Höhe einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Ersatzschule wegen des nur teilweise Erbringens von Lernstunden in ...

  • Judicialis

    BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; GewO § 106

  • rechtsportal.de

    Arbeitspflicht der Lehrer; Privatschule; Lernstundenbetreuung an einer Ganztagsschule; Unterrichtspflichtzeit; Zusammenhangstätigkeiten; Annahmeverzug; Angebot der Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Keine Entbehrlichkeit des Angebots tatsächlicher Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis ? Bei rechtmäßigem Arbeitsverlangen führt Ablehnung und Angebot anderweitiger vertragsgemäßer Arbeit durch Arbeitnehmer nicht zum Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Lernstundenaufsicht an Ganztagsschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 316
  • MDR 2008, 1045
  • NZA 2009, 60
  • NZA 2009, 63
  • DB 2008, 1573
  • NZA-RR 2008, 551
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Für angestellte Lehrkräfte galten vielmehr die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten (Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 260/07 -, Rn. 10 mwN).

    Die Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag ist wirksam (Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 260/07 -, Rn. 8) und hält einer AGB-Kontrolle stand (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 -, Rn. 19 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 18; BAG 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 -, Rn. 34).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Dessen § 6 Abs. 5 stellt nur einen Hinweis auf die bei Vertragsschluss geltende Pflichtstundenzahl dar (vgl. nur BAG 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 252 ff.).

    Denn bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte sind die Grenzen billigen Ermessens zu wahren (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 349 ff., 351; speziell für Bayern: 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 -, Rn. 20 bis 22, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 251; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 -, Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10, alle mwN).

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Nach diesem Maßstab ist die Festlegung der Arbeitspflicht im Streitfall unter Berücksichtigung der Begleitumstände des Vertragsschlusses (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) und der begrenzten Möglichkeiten für eine Konkretisierung im Vorhinein ausreichend transparent (vgl. Senat 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 -, Rn. 29, 30, EzA GewO § 106 Nr. 2 mwN).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis ist § 296 BGB regelmäßig unanwendbar (Senat 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 -, Rn. 19, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht haben unter Hinweis auf die Entscheidung des Neunten Senats vom 19. Januar 1999 (- 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329) ein Angebot der Klägerin als nach § 296 BGB entbehrlich angesehen.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Die Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag ist wirksam (Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 260/07 -, Rn. 8) und hält einer AGB-Kontrolle stand (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 -, Rn. 19 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 18; BAG 29. August 2007 - 4 AZR 561/06 -, Rn. 34).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Denn bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte sind die Grenzen billigen Ermessens zu wahren (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 349 ff., 351; speziell für Bayern: 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 -, Rn. 20 bis 22, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 251; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 -, Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10, alle mwN).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Dem Inhalt nach schuldet der Lehrer alle Dienstleistungen, die üblicherweise mit der Aufgabenstellung eines Lehrers an einer allgemeinbildenden Schule verknüpft sind (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - BAGE 48, 327, 333 f. - Klassenfahrten).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Dessen Arbeitsaufgabe muss sich insgesamt auf den Dienst als Lehrkraft beziehen, die "Wertigkeit" der einzelnen Tätigkeit ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 144/07 -, Rn. 45 ff., 48, ZTR 2008, 208, 209).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

    Auszug aus BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07
    Denn bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte sind die Grenzen billigen Ermessens zu wahren (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346, 349 ff., 351; speziell für Bayern: 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 -, Rn. 20 bis 22, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 251; Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 -, Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10, alle mwN).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05

    Altersteilzeit - Pflichtstundenermäßigung - Gleichheitssatz

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

  • LAG München, 01.03.2007 - 3 Sa 975/06

    AGB-Kontrolle; unklare Klausel

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Die Mitwirkungshandlung iSv. §§ 295, 296 BGB ist erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 38) , der Arbeitnehmer kann sich einer rechtlich einwandfreien Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO nicht entziehen, indem er eine andere, ebenfalls vertragsgemäße Arbeit anbietet (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - Rn. 24, BAGE 126, 316) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die Mitwirkungshandlung iSv. §§ 295, 296 BGB ist erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 38) , der Arbeitnehmer kann sich einer rechtlich einwandfreien Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO nicht entziehen, indem er eine andere, ebenfalls vertragsgemäße Arbeit anbietet (BAG 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - Rn. 24, BAGE 126, 316) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Verlangt der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeit in rechtlich einwandfreier Art und Weise, kommt er nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer diese Arbeit ablehnt und stattdessen eine andere, ebenfalls vertragsgemäße Arbeit anbietet (Senat 30. April 2008 - 5 AZR 502/07 - Rn. 24, BAGE 126, 316).
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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1574
BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 (https://dejure.org/2008,1574)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 (https://dejure.org/2008,1574)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 (https://dejure.org/2008,1574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Anwendung einer Tarifautomatik bei angestellten Lehrern durch die nach den Lehrerrichtlinien-Ost der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gebotene Gleichbehandlung angestellter und beamteter Lehrer; Maßgeblichkeit der Übertragung des Amtes für die ...

  • Judicialis

    BAT-O § 11; ; BAT-O § 70; ; BAT-O Anl. 1a VergGr. IIa; ; BBesG § ... 13; ; BBesG § 19; ; BBesO A BesGr. A 13; ; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) Abschn. A Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Lehrereingruppierung; Übertragung einer Funktionsstelle; Gleichbehandlung mit Beamten; Absinken der maßgebenden Schülerzahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Sinkende Schülerzahl hat keine Auswirkung auf Eingruppierung von Lehrern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrervergütung bei sinkenden Schülerzahlen ändert sich nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 149
  • NZA 2009, 63
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).

    Daher ist auch bei der Übertragung eines Funktionsamtes zur Ermittlung der Eingruppierung bei Angestellten ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" zugrunde zu legen (BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - aaO).

    Damit hat der Achte Senat in dieser Entscheidung die Grundlagen der gefestigten Rechtsprechung nicht nur des Vierten, des Sechsten und des Zehnten Senats, sondern auch des Achten Senats selbst verlassen, wonach bei der Eingruppierung von angestellten Lehrern anhand der BBesO A die Tarifautomatik gerade nicht gilt, sondern das Beamtenbesoldungsrecht entsprechend heranzuziehen ist, nach dem die Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen eben nicht genügt, um einen Anspruch auf Höhergruppierung zu bewirken, sondern darüber hinaus noch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. nur BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Deshalb ist es weder ungewöhnlich noch rechtsfehlerhaft, wenn Beamte auch für längere Zeit höherwertige Tätigkeiten ausüben als dies nach dem ihnen übertragenen Amt eigentlich vorgesehen ist (vgl. nur BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85 mwN).

    Damit hat der Achte Senat in dieser Entscheidung die Grundlagen der gefestigten Rechtsprechung nicht nur des Vierten, des Sechsten und des Zehnten Senats, sondern auch des Achten Senats selbst verlassen, wonach bei der Eingruppierung von angestellten Lehrern anhand der BBesO A die Tarifautomatik gerade nicht gilt, sondern das Beamtenbesoldungsrecht entsprechend heranzuziehen ist, nach dem die Erfüllung von Tätigkeitsmerkmalen eben nicht genügt, um einen Anspruch auf Höhergruppierung zu bewirken, sondern darüber hinaus noch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. nur BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85).

  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Denn ein der Tarifautomatik des BAT-O entsprechender Aufstieg in ein höher besoldetes Amt ist dem Beamtenrecht fremd (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73).

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung scheitert daran, dass die Annahme des dafür erforderlichen Verzuges ein Verschulden des Beklagten voraussetzte, wofür die entsprechenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts fehlen und zu dem die Klägerin auch nichts vorgetragen hat, obwohl sie hierfür darlegungs- und beweispflichtig gewesen wäre (vgl. dazu Senat 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245, 259 ff.; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - AP BGB § 291 Nr. 1; ErfK/Koch 8. Aufl. § 46 ArbGG Rn. 50; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 71 Rn. 6).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung scheitert daran, dass die Annahme des dafür erforderlichen Verzuges ein Verschulden des Beklagten voraussetzte, wofür die entsprechenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts fehlen und zu dem die Klägerin auch nichts vorgetragen hat, obwohl sie hierfür darlegungs- und beweispflichtig gewesen wäre (vgl. dazu Senat 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245, 259 ff.; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - AP BGB § 291 Nr. 1; ErfK/Koch 8. Aufl. § 46 ArbGG Rn. 50; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 71 Rn. 6).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Dies muss aber nicht ausdrücklich geschehen; es genügt, wenn der Arbeitnehmer seine Forderung so deutlich bezeichnet, dass der Arbeitgeber erkennen kann, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP BAT § 70 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 46).
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Der Anspruch muss zwar als solcher bezeichnet werden (BAG 21. Januar 1993 - 6 AZR 174/92 - ZTR 1993, 466).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.1993 - 12 Sa 1573/92

    Streik im öffentlichen Dienst - Verzugslohn

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Der Anspruch muss zwar als solcher bezeichnet werden (BAG 21. Januar 1993 - 6 AZR 174/92 - ZTR 1993, 466).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Ob und ggf. unter welchen Umständen im Einzelfall sich die dem Dienstherrn allgemein obliegende Fürsorgepflicht zu einem Anspruch des Beamten gegen seinen Dienstherrn verdichten kann, der auf die Einrichtung einer Planstelle und die Übertragung des damit verbundenen Amtes gerichtet ist (vgl. dazu einerseits BVerwG 24. Januar 1985 - 2 C 39/82 - NVwZ 1986, 123; andererseits VGH Baden-Württemberg 2. Dezember 1975 - IV 483/74 - ZBR 1976, 155, 156 und OVG Lüneburg 26. Februar 1991 - 2 OVG A 37/86 - ZBR 1992, 213, 214), bedarf im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren Erörterung.
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrer oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (Senat 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 207 f.; 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • LAG Sachsen, 10.03.2006 - 5 (10) Sa 1000/03

    Bestehen eines Anspruchs auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 2 A 37/86

    Einweisung; Lehrer; Besoldungsgruppe; Erreichen einer Mindestschülerzahl; Bestand

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    (d) Richtet sich demnach die "Einreihung" in das tarifliche Vergütungsschema nicht nach einer bestimmten ausgeübten oder auszuübenden Tätigkeit, sondern ausschließlich nach der übertragenen Position, so hat es auf die Vergütung jedenfalls keinen unmittelbaren Einfluss, wenn nach der Übernahme auf eine bestimmte Position ein für diese Bewertung charakteristisches Merkmal nicht mehr erfüllt wird (ähnlich für die Eingruppierung von Lehrkräften: BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 21; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 19 ff., BAGE 126, 149) .
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 126, 149; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271) .

    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" nachzuzeichnen (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - aaO; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; so auch Abschn. A Ziff. 1 LehrerRL) .

    Um diese Statusbegründung zu bewirken, müssen die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt und eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .

    Dh., bei einer angestellten Schulleiterin wird mit der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Tätigkeit und einer endgültigen Einweisung der Lehrerin in eine entsprechende Planstelle dem beamtenrechtlichen Gleichstellungsgebot Genüge getan (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 25, BAGE 126, 149; jetzt auch 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 151 = EzA KSchG § 2 Nr. 82) .

    Eine Angestellte kann zB eine Beförderung nur insoweit geltend machen, als dies auch eine Beamtin könnte, also unter den - ansonsten arbeitsrechtlich nicht vorgesehenen - Voraussetzungen der Erfüllung der Laufbahnregelungen und des Bestehens einer freien Planstelle sowie einer Reduzierung des dem Dienstherrn/Arbeitgeber bei Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen zustehenden Ermessens auf Null (vgl. dazu ausf. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149) .

  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 331/20

    Höhergruppierung einer Lehrkraft

    Um diese Statusbegründung zu bewirken, muss neben den Laufbahnvoraussetzungen zudem eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (zu § 19 Abs. 1 Satz 1 BBesG BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .

    Ein der Tarifautomatik des TV-L entsprechender Aufstieg in ein höher besoldetes Amt ist dem Beamtenrecht fremd (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 126, 149) .

    Deshalb ist es weder ungewöhnlich noch rechtsfehlerhaft, wenn Beamte höherwertige Tätigkeiten ausüben als dies nach dem ihnen übertragenen Amt eigentlich vorgesehen ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - aaO; BVerwG 24. September 2008 - 2 B 117.07 - Rn. 11 mwN) .

    Dementsprechend kommt es bei der Höhergruppierung von einer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Lehrkraft nicht zu der "klassischen" Tarifautomatik (ausf. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 126, 149) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Dabei liegt in der dauerhaften Übertragung einer Schulleiterstelle zugleich die Begründung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf die der übertragenen Stelle entsprechende Vergütung (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 25 f., BAGE 126, 149) .

    Eine Herabgruppierung erfordert eine Änderungsvereinbarung oder eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 26, aaO; Donoli/Bauer ZTR 2003, 323, 325) .

    Die auf Dauer erfolgte Übertragung der Funktion einer Schulleiterin ist danach wie die Übertragung eines Amtes und die Einweisung in eine Planstelle bei Beamten zu bewerten und begründet einen bestimmten Vertragsstatus (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 25, BAGE 126, 149) .

  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Es ist ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" zugrunde zu legen (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24, BAGE 126, 149) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass dem für die beamteten Lehrkräfte maßgeblichen Beamtenrecht eine Tarifautomatik fremd ist (vgl. BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 21; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 19 ff., BAGE 126, 149) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

    Dies ist sachgerecht, weil angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und zumeist unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 32; 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26; 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 16; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24, BAGE 126, 149) .

    Dem steht die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 2008 (- 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149) nicht entgegen.

    Sind die in der Richtlinie in Bezug genommenen schulbezogenen besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Amtszulage nicht erfüllt, kann hiernach auch einer vergleichbaren angestellten Lehrkraft nicht durch eine Ermessensentscheidung eine Zulage gewährt werden.Damit besteht insoweit gerade kein Gleichlauf der Vergütung von angestellten und beamteten Lehrkräften (vgl. BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 625/13 - Rn. 16; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 27, BAGE 126, 149; 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 116, 1) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.2012 - 5 Sa 275/11

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl -

    Die nach den Lehrerrichtlinien-O der TdL gebotene Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrern schließt die Anwendung einer Tarifautomatik bei angestellten Lehrern aus und gebietet bei einer Herabgruppierung die Voraussetzungen zu beachten, unter denen einer entsprechende einseitige Maßnahme dem Dienstherrn auch bei einem Beamten möglich wäre (BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 4 AZR 93/07).(Rn.37).

    Mit Schreiben vom 28.01.2010 wies der Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 - hin, wonach das Absinken der Schülerzahl für ihn keine Absenkung des Arbeitsentgelts nach sich ziehe, wenn dies bei einem beamteten Funktionsstelleninhaber nicht der Fall wäre.

    Er verweist weiter auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere in seinem Urteil vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 -.

    Vielmehr gelten auch für Veränderungen der Vergütung beamtenrechtliche Grundsätze und nicht die Tarifautomatik im Sinne der §§ 22, 23 BAT-O (BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 -, zitiert nach juris, Rn. 19 entspr. II 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    Eine Tarifautomatik ist dem Beamtenrecht fremd (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 19, BAGE 126, 149) .
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 625/13

    Lehrervergütung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Durch die Lehrereingruppierungsrichtlinien ist somit in Bezug auf Amtszulagen der ansonsten bestehende Gleichlauf von Beamten- und Tarifrecht außer Kraft gesetzt worden (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 27, BAGE 126, 149) .

    c) Aus den von der Revision angezogenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. September 2011 (- 2 AZR 451/10 -) und vom 12. März 2008 (- 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149) folgt nichts anderes.

    Diese hat sich allerdings - anders als in den Fällen, die den Urteilen vom 29. September 2011 (- 2 AZR 451/10 -) und vom 12. März 2008 (- 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149) zugrunde lagen - nach dem Rückgang der Schülerzahl nicht geändert.

  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2020 - 8 Sa 254/17

    Vergütung - Anspruch auf Zulage - ständige Vertretung Schulleitung

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 688/10

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Brand- und Zivilschutz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09

    Eingruppierung einer Juristin in der Landkreisverwaltung - Tätigkeit von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.01.2014 - 6 Sa 108/12

    Amtszulage - stellvertretende Schulleiterin - Basisförderschule - Schwellenwert

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 203/11

    Lehrkräfte - Zulage nach § 14 TV-L

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 6 Sa 426/11

    Amtszulage - angestellter Lehrer - stellvertretender Schulleiter

  • ArbG Halle, 24.03.2011 - 2 Ca 2608/10

    Rückgruppierung - Eingruppierung - Lehrer - Anspruch auf eine Amtszulage -

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2011 - 4 Sa 77/11

    Öffentlicher Dienst, Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Lehrer,

  • ArbG Düsseldorf, 02.12.2008 - 7 Ca 5089/08

    Endgültige Stellenbesetzung; Ordnungsamt; kollusives Zusammenwirken

  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 1632/11

    Minderung der Leistungsfähigkeit - personenbedingte Änderungskündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2010 - 2 Sa 285/09

    Änderungstarifvertrag

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 833/10

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der

  • LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13

    Eingruppierung der ständigen Vertreterin des Schulleiters an einem staatlichen

  • LAG Köln, 18.11.2009 - 8 Sa 374/09

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung der Leiterin

  • LAG München, 14.11.2013 - 4 Sa 506/13

    Höhergruppierung

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 54/11

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2011 - 2 Sa 296/10

    Eingruppierung einer Betriebsprüferin einer Versicherungsanstalt

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 86/10

    Widerruf einer Amtszulage nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 15 der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 166/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Entzug eines einmal übertragenen

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