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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1766
OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02 (https://dejure.org/2002,1766)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.05.2002 - 20 W 631/02 (https://dejure.org/2002,1766)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 20 W 631/02 (https://dejure.org/2002,1766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 426

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426
    Haftung des nach der Trennung in der Wohnung verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Mietzins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausgleichspflicht von Ehegatten nach der Trennung; Anspruch von Eheleuten auf Durchführung eines Gesamtschuldnerausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miete nach Trennung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mietrecht, Innenausgleich für Miete bei Trennung des Ehepartners

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 13 O 245/02
  • OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1318
  • ZMR 2003, 419
  • NJ 2002, 603
  • FamRZ 2003, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Das Landgericht hat auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - und des OLG München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - verwiesen.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - NJW-RR 1998, 658, den Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft herausgearbeitet und darin gesehen, dass Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine rechtliche Bindung wünschten und im Falle einer Trennung ihrer Wege gehen wollten, ohne für den anderen aufkommen zu müssen.

  • OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5880/94

    Ausgleichszahlung nach Auszug?

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Das Landgericht hat auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 24.10.1997 - 22 U 43/97 - und des OLG München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - verwiesen.

    Diese Grundaussage lässt sich auch dem vom Landgericht zitierten Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14.07.1995 - 21 U 5880/94 - FamRZ 1996, 291, entnehmen.

  • OLG Schleswig, 19.06.1998 - 14 U 108/97
    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 1 U 110/99

    Zum Ausgleichanspruch nach Trennung der Eheleute bei gemeinsam abgeschlossenem …

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Falls eine Beweisaufnahme diese Behauptungen bestätigen würde, wäre eine Beteiligung des Antragsgegners an den (unvermeidbaren) gemeinsam veranlassten Kosten recht und billig (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.11.2000 - 1 U 110/99 - FamRZ 2002, 27).
  • OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97

    Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357).
  • OLG München, 26.11.1996 - 18 U 6005/95

    Voraussetzungen für die Einrede aus § 814 1. Alternative BGB

    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166).
  • OLG Celle, 26.03.1997 - 4 U 80/95
    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166).
  • OLG Köln, 12.07.2018 - 10 UF 16/18

    Ansprüche unter getrennt lebenden Ehegatten wegen des Mietzinses der vormals …

    Rn. 14 Scheitert die Ehe und kommt es zur Trennung, lebt im Falle des Ausziehens eines der Partner aus der ehelichen Wohnung zwar automatisch die Grundregel des § 426 Abs. 1 BGB auf, so dass die Mietzinsen im Innenverhältnis hälftig zu tragen sind (OLG Dresden, Beschl. v. 17.05.2002 - 20 W 631/02, FamRZ 2003, 158;… Eder (Hrsg.), Familienvermögensrecht (2016), § 3, Rn. 125)..

    Da dieser die Möglichkeit hätte, eine andere Wohnung zu mieten (an deren Kosten sich der Ehegatte ebenfalls nicht beteiligen müsste), muss für die fortlaufende Nutzung der Ehewohnung nach Trennung gleiches - also die Kostentragung nur durch den Nutzer - gelten (…OLG München, Urt. v. 14.07.1995 - 21 U 5880/94, FamRZ 1996, 291; OLG Dresden, Beschl. v. 17.05.2002 - 20 W 631/02, FamRZ 2003, 158)..

  • OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06

    Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten …

    Gibt er innerhalb der Überlegungsfrist die Wohnung auf, so ist der ausgezogene Ehegatte gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB hälftig zum Ausgleich der Mietkosten - auch hinsichtlich der in der Übergangszeit angefallenen Mietkosten - verpflichtet (OLG Dresden, FamRZ 2003, 158;… Wever, aaO., Rn. 326).

    Die Kündigungsfrist kann nach den vorangestellten Erwägungen nur dann von Bedeutung sein, wenn der verbleibende Ehegatte die Wohnung an sich nicht weiter nutzen will, und er dort nur weiterwohnt, weil er wegen der Befristung gegenwärtig eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht herbeiführen könnte (OLG Dresden, FamRZ 2003, 158; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 27;… Wever, aaO., Rn. 326).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 142/09

    Zeitliche Begrenzung des Ausgleichsanspruchs des Ehegatten wegen Tragung der …

    Ist das endgültige Scheitern der Ehe erkennbar, steht dem verbleibenden Ehegatten zwar eine Überlegungsfrist zu; er muss sich jedoch sodann um eine Beendigung des Mietverhältnisses bemühen (OLG München, NJWE-MietR 1997, 6; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 156; vergl. auch OLG Dresden, FamRZ 2003, 158, 159 - dort allerdings keine Entlassung aus dem Mietvertrag, da ein befristeter Vertrag abgeschlossen war - ; vergl. auch Senatsentscheidung vom 24.10.1997, FamRZ 1998, 739 - nichteheliche Lebensgemeinschaft; Herneck, NJW-Spezial 2006, 343).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 51/07

    Tragung der Miet- und Betriebskosten für die frühere eheliche Wohnung nach …

    Nach Scheitern der Ehe, d. h. nach endgültiger Trennung oder Stellung des Scheidungsantrags, gilt in Ermangelung einer diesbezüglichen Absprache zwischen den Ehegatten für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten im Innenverhältnis die Grundregel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG München, FamRZ 1996, 291; OLG Köln, FamRZ 2003, 1664 f.; OLG Dresden MDR 2002, 1318;… MüKo- Bydlinski, BGB, 5. Aufl., § 426, Rdnr. 17 ff, § 519).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 3 U 112/08

    BGB-Gesellschaft: Auseinandersetzung von Versicherungsvertretern nach Beendigung …

    In der Rechtsprechung existieren Entscheidungen hinsichtlich der Frage, ob nach dem Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsam angemieteten Wohnung und dem Verbleiben des anderen Ehepartners in der Wohnung der ausgezogene Ehegatte weiterhin hinsichtlich der hälftigen Mietzinsraten nach § 426 Abs. 1 BGB ausgleichspflichtig ist (vgl. z.B. OLG Dresden MDR 2002, 1318; OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 887).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3654
OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    WEG § 25 Abs. 3 § 25 Abs. 5
    Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds des Wohnungseigentümerbeirats bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stimmrechtsausschluss; Entlastung; Wohnungseigentümerbeirat; Beschlussfähigkeit; Wohnungseigentümerversammlung; Abstimmung; Stimmrecht; Stimmrechtsverbot; Stimmrechtsvollmacht; Stellvertretung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats; Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 735
  • NZM 2002, 345
  • FGPrax 2002, 109
  • ZMR 2002, 786
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Maßgebend ist mithin diejenige Belastung, die ihn trifft, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung verbleibt (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - …
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Die Beschlussfähigkeit besteht aber nicht für die Versammlung generell, sie ist vielmehr vor jeder einzelnen Beschlussfassung erneut zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 595, 596; WuM 1980, 329).
  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei …

    Diese Rechtsfolge entspricht der herrschenden Rechtsprechung der Obergerichte sowie der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Zweibrücken v. 11.03.2002, NJW-RR 2002, 735; BayObLG v. 09.06.1988, WE 1989, 64;… Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 124;… Mü-Ko/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 25 WEG, Rdnr. 16;… Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 25 Rdnr. 39, 40).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; NZM 1998, 668; KG NJW-RR 1989, 144; OLG Düsseldorf NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; FGPrax 2002, 109).
  • AG Weimar, 01.03.2013 - 5 C 839/11

    Beschlussfähigkeit muss nicht für jeden Beschluss gegeben sein (hier: …

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

  • AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19

    Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei …

    Darunter fällt auch die Entlastung eines Verwalter-Eigentümers, weil es sich bei der Entlastung des Verwalters um ein negatives Schuldanerkenntnis handelt (OLG Karlsruhe vom 31.7.2007, Az. 14 Wx 41/06; OLG Zweibrücken vom 11.3.2002, Az. 3 W 184/01;… Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 25 Rn. 106;… Greiner, in: BeckOGK, Stand 1.9.2021, § 26 Rn. 366;… Bartholome, in: BeckOK WEG, 46. Ed. Stand 1.10.2021, § 25 Rn. 102).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 W 219/07

    Haftung des mit der Mietverwaltung von Sondereigentum beauftragten …

    Rn. 17 c. Dass die angefochtene Entscheidung vom 6.7.2007 auf eine mündliche Verhandlung vom 22.3.2006 hin ergangen ist, an der andere als die entscheidenden Richter teilgenommen haben, ist im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden (BayObLG ZMR 2004, 764; OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 786).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    Auf Grund der gleichermaßen bestehenden Interessenkollision erfasst der Stimmrechtsausschluss ebenso die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 f, zitiert nach juris Rndr.
  • LG Leipzig, 19.04.2005 - 1 T 188/05

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; …

    Allerdings ist anerkannt, dass ein vom Stimmrecht Ausgeschlossener dann auch nicht für andere als rechtsgeschäftlicher Vertreter abstimmen darf (vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 ).
  • AG München, 28.02.2023 - 484 C 25206/17

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Bestellung eines …

    Da die Beschlussanträge seine Vormachtstellung (und die anhaltende, durch Eigeninteressen geleitete Majorisierung der übrigen Eigentümer, im Zusammenwirken mit dem - ebenfalls Eigentümer vertretenden - Verwalter) betrafen (vgl. auch TOP 7.3, 7.5 und 7.6), ist hier von seinem Stimmrechtsausschluss (auch namens anderer Eigentümer) entsprechend § 25 Abs. 5 WEG auszugehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.03.2002 - 3 W 184/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/2001, 20 W 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4584
OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/2001, 20 W 32/01 (https://dejure.org/2002,4584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2002 - 20 W 32/2001, 20 W 32/01 (https://dejure.org/2002,4584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2002 - 20 W 32/2001, 20 W 32/01 (https://dejure.org/2002,4584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    UmwG § 5 Nr. 7; ; UmwG § ... 8 Abs. 2; ; UmwG § 14 Abs. 1; ; UmwG § 14 Abs. 2; ; UmwG § 15; ; UmwG § 16 Abs. 2; ; UmwG § 16 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 3 Satz 2 Alt. 3; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 6; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 5; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 2; ; UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1; ; UmwG § 49; ; UmwG § 49 Abs. 2; ; UmwG § 49 Abs. 3; ; UmwG § 50 Abs. 2; ; UmwG § 63; ; UmwG § 63 Abs. 1 Nr. 2; ; UmwG § 63 Abs. 1 Nr. 3; ; UmwG § 63 Abs. 3; ; UmwG § 125; ; UmwG § 125 S. 1; ; UmwG § 125 Abs. 1; ; UmwG § 126 Nr. 7; ; UmwG § 126 Nr. 8; ; UmwG § 126 Abs. 1 Nr. 3; ; UmwG § 128; ; UmwG § 131 Abs. 3 Nr. 1; ; UmwG § 207; ; UmwG § 210; ; UmwG § 212; ; AktG §§ 15 ff; ; AktG § 241 Nr. 3; ; AktG § 241 Nr. 4; ; AktG § 243 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 97; ; ZPO § 100; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; GmbHG § 51 a; ; GKG § 20 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Rechtsmißbräuchlichkeit einer Beschlußanfechtungsklage

  • Wolters Kluwer

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage bei Spaltung einer Gesellschaft; Offensichtlichkeit der Unbegründetheit einer Anfechtungsklage; Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflichten wegen Ausgliederung zu einem nicht ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage; Unbedenklichkeitsbeschluss; Höhe der Abfindung pro Aktie nach formwechselnder Umwandlung einer Aktiengesellschaft; Zeitlicher oder sachlicher Fortsetzungszusammenhang zum Verhalten des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 33
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Bei der Anfechtungsklage führt eine rechtsmissbräuchliche Klagerhebung entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zur Unzulässigkeit, sondern zur Unbegründetheit, da ein materiell-rechtliches, privates Gestaltungsrecht ausgeübt wird, dessen Missbrauch zum Verlust der materiellen Berechtigung führt (BGH AG 1992, 448f.; Zöllner, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 245 RN 89;… Hüffer, Aktiengesetz, 4. Aufl., § 245 RN 26).

    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 448ff.; BGH ZIP 1990, 169 [171 ff.] - DAT-Altana II).

    Das Verhalten des Anfechtungsklägers in früheren und in Parallel verfahren wurde zwar vom Bundesgerichtshof als mögliches Missbrauchsindiz anerkannt (vgl. BGH ZIP 1992, 1391;… Henze, Aktienrecht, Höchstrichterliche Rechtsprechung, 4. Aufl., RN 1105), ein Rechtssatz "Einmal Räuber, immer Räuber" wird aber allgemein abgelehnt (vgl. Wardenbach, ZGR 1992, 563, 569).

    Die missbräuchlichen Vorgänge an denen der Geschäftsführer der Antragsgegnerin Ziff. 1 beteiligt war, stammen aus den Jahren 1987 bzw. 199f(vgl. BGH DB 1992, 1567, 1568; OLG Düsseldorf WM 1994, 337; OLG Karlsruhe ZIP 1991, 925).

    Der Senat geht jedenfalls im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ihm folgende h.M. für die Feststellung der Missbrauchsabsicht von anderen Grundsätzen aus, indem er nur ein festgestelltes Fehlverhalten aus jüngerer Zeit als ein gewichtiges Indiz für einen erneuten Rechtsmissbrauch ansieht (vgl. BGH DB 1992, 1567, 1568 m. Anm. Drygala, EwiR 1992, 1041, 1042).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 17 W 18/99

    Eintragung einer Verschmelzung trotz Anfechtungsklage gegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Der schlüssige Vortrag eines derartigen Vorwurfes setzt allerdings die Darlegung voraus, mit welchen Mitteln die mit der Bewertung und deren Prüfung beauftragten renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu einer ihren Ruf und ihre Existenz gefährdenden Manipulation hätten bewegt werden können (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793, 794; OLG Hamm ZIP 1999, 798, 800).

    Nachgeschobene Anfechtungsgründe, die von ihrer tatsächlichen Grundlage her innerhalb der Frist nicht dargelegt worden sind, sind präkludiert (OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793; Widmann/Mayer, UmwG, § 14 RN 21 m.w.N.;… Goette, Die GmbH, 2. Aufl., § 7 RN 99).

  • OLG Hamm, 04.03.1999 - 8 W 11/99

    Eintragung einer Verschmelzung trotz Anfechtungsklage gegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Während teilweise die Offensichtlichkeit bereits dann verneint wird, wenn das Gericht nur durch schwierige rechtliche Überlegungen zu der Überzeugung kommt, dass die Klage unbegründet ist (…Lutter, UmwG, 2. Aufl., § 16 RN 19a; noch weitergehend Bermel, in: Goutier, UmwG, § 16 RN 40, der die bei einer Verschmelzung anfallenden Rechtsfragen als regelmäßig von so komplexer Natur ansieht, dass sich die offensichtliche Unbegründetheit nicht ohne weiteres offenbare), hält die neuere Rechtsprechung zutreffend nicht für entscheidend, in welchem Umfang das Gericht sich mit "schwierigen Rechtsfragen" zu befassen hat und wie viel Zeit diese Prüfung in Anspruch nimmt, sondern mit welcher Sicherheit ein Misserfolg der Hauptsacheklage im Instanzenzug vorausgesehen werden kann (vgl. KG Berlin KGR 2000, 386; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718; OLG Düsseldorf ZIP 1999, 798, 799; OLG Frankfurt WM 1999, 386;… zustimmend u.a. Schmitt/Hörnagl/Stratz, UmwG, 3. Aufl., § 16 RN 52;… Brandner/Bergmann, Festschrift für Gerald Bezzenberger zum 70. Geburtstag, 58, 66f.; vgl. auch BGHZ 112, 9 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes).

    Der schlüssige Vortrag eines derartigen Vorwurfes setzt allerdings die Darlegung voraus, mit welchen Mitteln die mit der Bewertung und deren Prüfung beauftragten renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu einer ihren Ruf und ihre Existenz gefährdenden Manipulation hätten bewegt werden können (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793, 794; OLG Hamm ZIP 1999, 798, 800).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Ein Verstoß führt zur Anfechtbarkeit des hierauf basierenden Gesellschaftsbeschlusses (…Scholz/Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 14 RN 14 ff, 50 ff;… Hachenburg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., § 14 RN 55; Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Recht der GmbH, S. 280 ff; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 20 IV; BGHZ 103, 184; 129, 136).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Ein Verstoß führt zur Anfechtbarkeit des hierauf basierenden Gesellschaftsbeschlusses (…Scholz/Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 14 RN 14 ff, 50 ff;… Hachenburg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., § 14 RN 55; Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Recht der GmbH, S. 280 ff; Vorwerk/Wimmers, GmbHR 1998, 717 ff;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 20 IV; BGHZ 103, 184; 129, 136).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in zwei neueren Entscheidungen zur formwechselnden Umwandlung einer AG in eine GmbH entschieden, dass der Ausschluss des Anfechtungsrechts nach § 210 UmwG wegen zu niedriger Bemessung des Barabfindungsangebotes sowie die diesbezügliche Verweisung der außenstehenden Aktionäre in das Spruchverfahren auch die Verletzung der auf diese Einzelheiten bezogenen Berichts-, Informations-, und Auskunftspflichten erfasst (BGH ZIP 2001, 199; 412).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97

    Änderung des Unternehmensgegenstand; Stimmverbot; Informationsrechte der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Wegen der vergleichbaren Interessenlage spricht insoweit einiges dafür, die vom Senat für die Anfechtung eines Beschlusses über die Ausgliederung im Wege der Einzelrechtsnachfolge aufgestellten Grundsätze (DB 2001, 854-860) auf den zur Entscheidung stehenden Fall zu übertragen und eine Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht durch Zustimmung zu dem streitigen Beschluss bereits dann anzunehmen, wenn etwaige Fehlbewertungen die C.M. bv hätten veranlassen müssen, die Zustimmung zu verweigern.
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Zur Erhebung einer Anfechtungsklage bedarf es deshalb grundsätzlich eines berechtigten Eigeninteresses nicht (BGHZ 107, 296 = NJW 1989, 2689).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis - "Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Aktiengesellschaft in …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Da der Aktionär nach dem Gesetz bereits mit einer einzigen Aktie Anfechtungsklage erheben kann, begründet alleine der Umstand einer Minimalbeteiligung den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht (h.M., vgl. nur EuGH AG 2000, 470;… Karsten Schmidt, in: Großkomm, z. AktG, 4. Aufl., § 245 RN 68).
  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Aussetzung des Eintragungsverfahrens im Falle unsicherer Erfolgsaussichten einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
    Während teilweise die Offensichtlichkeit bereits dann verneint wird, wenn das Gericht nur durch schwierige rechtliche Überlegungen zu der Überzeugung kommt, dass die Klage unbegründet ist (…Lutter, UmwG, 2. Aufl., § 16 RN 19a; noch weitergehend Bermel, in: Goutier, UmwG, § 16 RN 40, der die bei einer Verschmelzung anfallenden Rechtsfragen als regelmäßig von so komplexer Natur ansieht, dass sich die offensichtliche Unbegründetheit nicht ohne weiteres offenbare), hält die neuere Rechtsprechung zutreffend nicht für entscheidend, in welchem Umfang das Gericht sich mit "schwierigen Rechtsfragen" zu befassen hat und wie viel Zeit diese Prüfung in Anspruch nimmt, sondern mit welcher Sicherheit ein Misserfolg der Hauptsacheklage im Instanzenzug vorausgesehen werden kann (vgl. KG Berlin KGR 2000, 386; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718; OLG Düsseldorf ZIP 1999, 798, 799; OLG Frankfurt WM 1999, 386;… zustimmend u.a. Schmitt/Hörnagl/Stratz, UmwG, 3. Aufl., § 16 RN 52;… Brandner/Bergmann, Festschrift für Gerald Bezzenberger zum 70. Geburtstag, 58, 66f.; vgl. auch BGHZ 112, 9 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes).
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen …

  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - …

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01

    Anfechtungsklage gegen einen Umwandlungsbeschluß: Aufhebung der Registersperre …

  • OLG Frankfurt, 17.02.1998 - 5 W 32/97
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1991 - 8 U 192/90
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22.03.2002 (20 W 32/2001; OLGR 2002, 337 = DB 2003, 33 = AG 2003, 456) zurückgewiesen.

    Bereits im Unbedenklichkeitsverfahren, in dem die Beklagte zu solchen Punkten noch mehr Einzelheiten behauptet hatte, hat der Senat im Beschluss vom 22.03.2002 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Darstellung der Beklagten den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht trägt.

    Nach den Ausführungen im Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, blieb lediglich offen, ob die Rüge einer falschen Bemessung des der Beklagen zu gewährenden Anteils wegen fehlerhafter Unternehmensbewertung greift.

    Der Senat hält deshalb insgesamt an der Beurteilung dieser Rügen aus den bereits im Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, ausgeführten Gründen als unbegründet fest.

    Soweit damit ein Nichtigkeitsgrund i.S.d. § 241 Nr. 3 und 4 AktG geltend gemacht sein sollte (so die Klägerin im Unbedenklichkeitsverfahren, vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 30 unter II.4. a) bb)), ist der Vortrag unschlüssig.

    Für die Ausgliederung auf bestehende Rechtsträger sieht das UmwG keine Anforderungen an die Ausgestaltung der Satzung dieser Rechtsträger vor (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, a.a.O.).

    Insbesondere stellen die beanstandeten Satzungsregelungen keine für eine GmbH unübliche Bestimmungen vor (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, a.a.O.).

    Dies trifft nicht zu, weil § 50 Abs. 2 UmwG nach dem Wortlaut, seinem Sinn und auch der Gesetzbegründung nur dann eingreift, wenn statutarische Minderheiten- oder Sonderrechte betroffen sind, nicht aber dann, wenn es um gesetzliche Rechte geht, die aus einer bestimmen Beteiligungsquote resultieren (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 31 unter II. 4. a) cc) m.w.N.).

    Darüber hinaus räumt § 49 UmwG dem Gesellschafter keinen Anspruch auf Übersendung oder Aushändigung von Abschriften ein (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01 unter II. 4. a) dd), S. 31 ff, S. 33 f m.w.N.).

    Mit der protokollierten Auskunft des Geschäftsführers der Beklagten, der Kaufpreis führe bei einer Hochrechung auf 100 % in jedem Fall zu einem höheren Unternehmenswert der A. GmbH, ist ein etwaiges berechtigtes Informationsinteresse der Klägerin ausreichend befriedigt worden (eingehend Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01 unter II. 4. a) dd), S. 31 ff, S. 35).

    In welchem Umfang im Falle der Ausgliederung unter Schwestergesellschaften ein Informationsanspruch über Angelegenheiten des herrschenden Unternehmens besteht, bedarf keiner Entscheidung (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, a.a.O. S. 34 f).

    Sie sind nicht nur einzelnen Anteilsinhabern eingeräumt (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 36 unter II. 4. a) ee)).

    Das Gegenteil ist mit den bloßen Mutmaßungen der Klägerin nicht schlüssig behauptet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 38 unter II. 4. a) ee)).

    Ein auf die Anteilsbemessung bezogener Gesetzes- oder Satzungsverstoß kann deshalb mit der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (vgl. i.e. Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 22 f; vgl. ferner BGHZ 112, 9, 19 zur Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses für die Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers nach der insoweit vergleichbaren Rechtslage vor Inkrafttreten des UmwG).

    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift kommt nicht in Betracht, weil die Geschäftsanteile an der ausgliedernden Gesellschaft nicht unmittelbar von der Maßnahme betroffen sind und ein bloß mittelbarer Eingriff in Mitgliedschaftsrechte keine Zustimmung der betroffenen Gesellschafter voraussetzt (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 24 unter II. 3. c. bb) m.w.N.).

    Eine Verletzung der Treupflicht kommt deshalb schon dann in Betracht, wenn etwaige Fehlbewertungen die Mehrheitsgesellschafterin hätten veranlassen müssen, die Zustimmung zum Beschluss zu verweigern, weil der Gesellschaft ein Schaden entsteht, wenn die gewährten Anteile gemessen am übertragenen Vermögen zu niedrig sind (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 25 unter II. 3. c) dd)).

    An die Treupflicht des Mehrheitsgesellschafters können deshalb keine unterschiedlichen Anforderungen gestellt werden (vgl. schon Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 25 unter dd); der Senat hat auch in der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2003 auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen).

    Auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 24 unter II. 3. c. cc) wird Bezug genommen.

    Die Klägerin hat sich auf diese Anfechtungsgründe nicht innerhalb der Anfechtungsfrist (oben III.) bezogen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 29 unter II. 4. a) aa)).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …

    Weil für kursorische Rechtsprüfungen auch im summarischen Verfahren kein Raum ist, muss das Ergebnis der Prüfung so eindeutig sein, dass eine andere Beurteilung nicht oder kaum vertretbar erscheint (…OLG Hamm, a.a.O., Seite 3; OLG Stuttgart, DB 2003, 33-36, zitiert nach JURIS, dort RN 36; OLG Stuttgart, ZIP 2003, 2363; OLG Hamburg AG 2003, 696; OLG Hamburg, ZIP 2003, 1344; OLG Köln, ZIP 2004, 760; OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359;… Kallmeyer/Marsch-Barner, a.a.O., § 16 RN 41, dort m.w.N. in FN 2;… Hüffer, a.a.O. § 319 RN 18;… a.A. Lutter/Bork, a.a.O., § 16 RN 19 a, dort in FN 1 m.w.N.).

    Diese zukunftsbezogenen Eintragungsfolgen haben zwangsläufig Prognosecharakter (Lutter/Bork, § 16 RN 23; OLG Stuttgart, DB 2003, 33, 36), da sie nicht feststehen, sondern nur mehr oder weniger sicher erwartet werden können.

    Es hat allerdings im Rahmen einer Ausgliederung geprüft, ob und inwieweit die durch den Ausgliederungsbeschluss getroffene unternehmerische Grundentscheidung für eine Übergangszeit aufgrund zumutbarer konzerninterner organisatorischer Maßnahmen umgesetzt werden kann, um so die mit der Registersperre verbundenen Nachteile zu überwinden (OLG Stuttgart, DB 2003, 33-36, zitiert nach JURIS, dort RN 78 f.).

    Bei dieser Abwägung hat der Senat unterstellt, dass die oben unter 2. aufgeführten nicht offensichtlich unbegründeten Rechtsmängel vorliegen (OLG Stuttgart, DB 2003, 33; LG Berlin, Der Konzern 2003, 483 ff., zitiert nach JURIS, dort RN 116), denn es geht hierbei nicht um die Erfolgsaussichten der Unwirksamkeitsklagen (…Kallmeyer/Marsch-Barner, a.a.O. § 16 RN 44).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer …

    Nach allgemeiner Auffassung bedarf es zur Erhebung einer Anfechtungsklage grundsätzlich eines berechtigten Eigen- und Rechtsschutzinteresses nicht (OLG Stuttgart AG 2003, 456 ff., Bürges/Körber, Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz., 2008, § 245 Rn. 19).

    Es müssen in der Regel mehrere Indizien für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs sprechen (OLG Stuttgart AG 2003, 456 ff.).

    Diese Rechtsprechung wird insbesondere in den Fällen angewandt, in denen ein Aktionär eine Anfechtungsklage erhebt und im Folgenden die Rücknahme dieser Klage von einer Geldzahlung der Gesellschaft abhängig macht, wobei ein einzelner, länger zurückliegender Fall bei einer anderen Aktiengesellschaft als Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nicht ausreicht (vgl. OLG Stuttgart AG 2003, 456 ff.).

  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines …

    Auf Grund der Systematik des Freigabetatbestands (eine Freigabe hat bei offensichtlicher Unbegründetheit bereits ohne Abwägung zu erfolgen) ist allgemein anerkannt, dass offensichtlich unbegründete Rügen in der Abwägungsentscheidung nicht zu berücksichtigen sind (s. OLG Düsseldorf NZG 2002, 191, 193; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 458; OLG Hamm AG 2005, 361, 364; Senat, WM 2007, 1374, 1375).

    Bei der Ermittlung der ohne Freigabe drohenden Nachteile ist eine Gesamtschau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten maßgeblich, in die auch verflochtene Gesellschaften der am Vertragsschluss beteiligten Rechtsträger einzubeziehen sind (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2002, 191, 194; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 460; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 256; s.a. OLG München DB 2006, 1608, 1609).

    Auf Seite der Antragstellerin und ihrer Tochtergesellschaften, der B S GmbH, aber auch der B AG und deren weiteren Tochtergesellschaften sind insbesondere die Synergieeffekte einzustellen, die mit der Durchführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verbunden sind (vgl. BGHZ 112, 9 = NJW 1990, 2747, 2749; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 460; OLG Jena WM 2006, 2258, 2265; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 256; OLG Hamm AG 2005, 361, 364).

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische …

    Daher ist mit der Gegenmeinung eine vollständige Durchdringung des Streitstoffes in rechtlicher Hinsicht zu verlangen; erst wenn sich auf dieser Basis eindeutig gegen den Anfechtungsklage ergibt, kann von ihrer offensichtlichen Unbegründetheit ausgegangen werden(OLG Hamburg AG 2003, 441, 444; OLG Frankfurt aM AG 1998, 428, 429; OLG Stuttgart AG 2003, 456; OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717, 1718;… Hüffer, aaO § 319 Rn. 18).

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGHZ 107, 296, 310f; OLG Stuttgart AG 2001, 315, 317 und AG 2003, 456, 457).

    Dies genügt aber nach dem Gesetz, um eine Anfechtungsklage zu erheben, kann also allein den Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht begründen (OLG Stuttgart, AG 2003, 456, 457).

  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung: …

    Die Verwerflichkeit ist in der subjektiven Motivation zu sehen, auf die gegebenenfalls nur aus Indizien geschlossen werden kann (vgl. dazu Wardenbach ZGR 1992, 563 ff.; OLG Stuttgart AG 2003, 456).

    Dies genügt aber nach dem Gesetz, um einen Antrag auf Feststellung der angemessen Barabfindung zu stellen, kann also allein den Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht begründen (vgl. nur EuGH AG 2000, 470; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 457; OLG Köln AG 2004, 39).

    Liegen die anderen Verfahren dagegen bereits einige Zeit zurück, ist bei der Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens Zurückhaltung geboten (OLG Stuttgart AG 2003, 456, 457; Wardenbach ZGR 1992, 563, 570).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17

    Voraussetzungen der Freigabe des Hauptversammlungsbeschlusses über die Spaltung …

    Deshalb setzt die Annahme offensichtlicher Unbegründetheit voraus, dass die Prüfung ergibt, dass ein anderes Ergebnis nicht oder kaum vertretbar ist (Senat…, Beschluss vom 27. August 2001 - 6 W 28/01, juris Rdn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. März 2002 - 20 W 32/01, juris, Rdn. 36; KG, KGR 2000, 386; OLG München, AG 2006, 296;… vgl. auch Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, § 16 Rdn. 41 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung …

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit der Anfechtungsklage zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.10.2006 - 6 W 452/06, OLG-NL 2006, 243, 245; für die gleichlaufende Vorschrift des § 319 Abs. 6 S. 2 AktG, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2004 - I-16 W 63/03, NZG 2004, 328, 329; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2004 - 11 W 78/04, NZG 2005, 86; OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2005 - 8 W 20/05, OLGR Hamm 2005, 565, 566; OLG München, Beschluss vom 16.11.2005 - 23 W 2384/05, NZG 2006, 398, 399; OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2005 - 8 W 6/05, AG 2005, 361; zum gleichlautenden § 16 Abs. 3 S. 2 UmwG, OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2002 - 20 W 32/01, OLGR Stuttgart 2002, 337, 339; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2006 - 12 W 185/05 - unter B. II 1. der Entscheidungsgründe).

    a) In die dann vorzunehmende Abwägung zwischen den Interessen der Antragsstellerin und ihrer Aktionäre am alsbaldigen Wirksamwerden der Kapitalerhöhung auf der einen Seite und dem Interesse der Antragsgegner am Aufschub auf der anderen Seite, wie sie in § 246a Abs. 2 S. 1 2. Alternative AktG vorgegeben ist, ist die Schwere der geltend gemachten - und zu diesem Zweck zu unterstellenden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2002 - 20 W 32/01, OLGR Stuttgart 2002, 337, 340; OLG München, Beschluss v. 17.02.2005 - 23 W 2406/04, OLGR München 2005, 288 jeweils zu § 16 Abs. 3 S. 2 UmwG) - Rechtsverletzung den Nachteilen für die Gesellschaft und ihrer Aktionäre aus der Verzögerung der Eintragung gegenüber zu stellen.

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche …

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, also die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (OLG Stuttgart AG 2008, 464; OLGR 2002, 337, 339; NZG 2004, 146, 147 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Frankfurt ZIP 2008, 1968 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94, 95 [zu § 246a Abs. 2 AktG]; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 870, 875; OLG München NZG 2006, 398, 399 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg NZG 2005, 86 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Hamm OLGR 2005, 565, 566 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 329 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Köln BB 2003, 2307 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg WM 2003, 1271, 1277;… Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn. 41;… Decher in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 198 Rn. 43; Heckschen DNotZ 2007, 444, 447 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).

    Der Übertragungsbeschluss trägt deshalb seine Rechtfertigung in sich (BVerfG ZIP 2007, 1261, 1262 f.; BGH NZG 2006, 905; OLG Stuttgart DB 2003, 33, 36; OLG Frankfurt a.M. AG 2008, 167, 169; OLG Karlsruhe AG 2007, 92; KG BB 2004, 2774, 2775; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 331; OLG Köln AG 2004, 39, 40;… Habersack in Emmerich/Habersack, a.a.O., § 327a Rn. 26 m.w.N.; Fröde NZG 2007, 729).

  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Nach bestrittener, wenngleich überwiegender Auffassung sollten auch die Erfolgsaussichten der Klage Berücksichtigung finden (so OLG Düsseldorf ZIP 1999, 793, 797; OLG Frankfurt/M ZIP 2000, 1928, 1933; AG 2003, 573, 574;… Grunewald aaO § 319 Rn 38;… Habersack aaO;… Koppensteiner in Kölner Komm z AktG 3. Aufl. § 319 Rn 31; wohl auch Riegger/Schockenhoff ZIP 1997, 2105, 2108 ff; dagegen: OLG Stuttgart AG 2003, 456, 460; Fuhrmann/Linnerz ZIP 2004, 2306, 2308 m.w.N).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …

  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05

    Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft …

  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …

  • KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22

    Berechtigung eines jeden Aktionärs zur Anfechtung eines Beschlusses im Falle der …

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2018 - 26 W 12/17

    Indus Holding AG: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des …

  • LG München I, 09.06.2022 - 5 HKO 3712/21

    Nymphenburg Immobilien: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Squeeze-out

  • OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 38/21

    Rechtschutzbedürfnisses bei Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung …

  • OLG Stuttgart, 02.12.2014 - 20 AktG 1/14

    Freigabeverfahren nach Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss: …

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04

    Abberufung eines satzungsgemäß bestimmten Hauptversammlungsleiters aus wichtigem …

  • LG Bonn, 09.03.2004 - 11 O 35/03
  • OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 20 U 1/16

    Hauptversammlungsbeschluss einer börsennotierten Gesellschaft im Generalstandard: …

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 6 W 24/08

    Zulässigkeit eines aktienrechtlichen Freigabeantrags nach Eintragung eines …

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 36/03

    Anforderungen an die Bekanntmachung im Bundesanzeiger

  • LG München I, 19.11.2020 - 5 HKO 14532/19

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über Sonderprüfungsaufhebung

  • KG, 29.10.2010 - 14 U 96/09

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Aktionärs; Folgen von …

  • LG München I, 14.12.2017 - 5 HKO 17464/16

    Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Wahl des Aufsichtsrats

  • LG München I, 16.08.2007 - 5 HKO 17682/06

    Anfechtbarkeit eines auf Entlastung des Aufsichtsrats gerichteten …

  • OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24

    Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …

  • OLG München, 11.05.2004 - 7 W 1056/04

    Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung; keine Rechtsbeschwerde im …

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 20 W 8/07

    Freigabeverfahren nach Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine …

  • LG Köln, 05.12.2008 - 82 O 91/08
  • LG München I, 07.09.2023 - 5 HKO 3385/22

    Fragerecht der Aktionäre, Virtuelle Hauptversammlung, Anfechtungsklage, …

  • LG München I, 01.04.2010 - 5 HKO 12554/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …

  • LG München I, 28.01.2010 - 5 HKO 15937/09

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der AG: Anfechtungsbefugnis eines …

  • KG, 15.02.2007 - 2 W 15/07

    Aktienrecht: Abwägungsentscheidung im Rahmen eines Freigabeverfahrens; …

  • LG München I, 30.12.2024 - 5 HKO 12374/24

    Verbundene Unternehmen, Beschluß der Hauptversammlung, Rechtsmißbrauch, …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.2002 - 10 U 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5255
OLG Düsseldorf, 28.03.2002 - 10 U 17/01 (https://dejure.org/2002,5255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2002 - 10 U 17/01 (https://dejure.org/2002,5255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2002 - 10 U 17/01 (https://dejure.org/2002,5255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Abmahnungspflicht des Vermieters vor Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Mietvertrags; Räumungs- und Herausgabeanspruch auf der Grundlage des § 556 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches alte Fassung (BGB a.F.); Stundungsvereinbarung ; Verstoß der Kündigung eines langjährigen Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs gegen den ...

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 818
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 33 U 97/97

    Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Mietrückständen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2002 - 10 U 17/01
    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Hamm (ZMR 1998, 493 m.w.N.; vgl. auch LG Berlin WuM 1997, 216) wäre die Klägerin daher ausnahmsweise zu einer Abmahnung verpflichtet gewesen, deren es im Falle der Kündigung wegen Zahlungsverzugs normalerweise nicht bedarf.
  • OLG Hamm, 24.08.2016 - 30 U 61/16

    Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen eines Mieters an einen erbbauberechtigten …

    Auch bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 3 BGB kann ausnahmsweise für die Wirksamkeit der Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich sein (OLG Hamm, BeckRS 1998, 04446; OLG Düsseldorf, BeckRS 2002, 30250119 und NZM 2004, 786).

    Rn. 81 Es ist sowohl im Schrifttum (…Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 12. Aufl., § 543 Rn. 128 ff.) als auch in der Rechtsprechung (OLG Hamm, BeckRS 1998, 04446; OLG Düsseldorf, BeckRS 2002, 30250119 und NZM 2004, 786) allgemein anerkannt, dass ein Vermieter vor einer fristlosen Kündigung ausnahmsweise gehalten ist, den Mieter unter konkreter Darstellung des Zahlungsrückstandes abzumahnen, nämlich dann,  wenn sich ihm der Schluss aufdrängen muss, dass die Nichtzahlung der Miete nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, sondern auf einem bloßen Versehen und auf sonstigen vom Mieter nicht zu vertretenden Umständen beruht.

  • KG, 16.03.2023 - 8 U 178/22

    Gewerberaummietvertrag über längere Zeit als ein Jahr: Rechtsmissbräuchlichkeit …

    [4] Der Zahlungsverzug stand hier - anders als im Fall des OLG Düsseldorf ZMR 2002, 818 und in dem vom OLG Hamm am 24.08.2016 entschiedenen Fall - nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Wechsel einer Vertragspartei.

    Das OLG Hamburg stellte mit Urteil vom 27.06.2014 - 8 U 24/14 - juris Rn. 24 auf eine beanstandungsfreie 15-jährige Mietzahlung in Verbindung mit einer konkreten Aussicht auf alsbaldige Behebung der Zahlungsprobleme ab (…ähnlich AG Friedberg WuM 1979, 257 zu einem Bankversehen bei rechtzeitigem Überweisungsauftrag sowie Blank/Börstinghaus a. a. O.) und entsprechend entschied das OLG Düsseldorf ZMR 2002, 818 zu einem Zahlungsverzug für zwei Monate nach dem Tod des (bisherigen) Mieters in einem 25 Jahre bestehenden Mietverhältnis.

  • LG Bamberg, 28.03.2024 - 45 O 600/23

    Was war zuerst da: Kündigung oder Zahlung?

    Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Zahlungsrückstand auf einem Versehen beruht und der Vermieter dies erkennen kann (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 29.11.2022, Az. 3 U 93/21;… BeckOGK, BGB, Stand 01.10.2023, § 543 Rn. 219 m.w.N.) oder wenn Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit fehlen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2002, Az. 10 U 17/01; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002, Az. 17 U 97/02).
  • OLG Hamburg, 27.06.2014 - 8 U 24/14

    Gewerberaummiete - Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen …

    Überdies kann nach § 242 BGB eine Abmahnung erforderlich sein, wenn das Mietverhältnis bereits sehr lange dauert, der Mieter überwiegend pünktlich bezahlt hat und die Aussicht besteht, dass die nunmehr aufgetretenen Zahlungsprobleme alsbald behoben werden können (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 818;… Blank in Schmidt/Futterer, aaO).
  • LG Berlin, 19.10.2022 - 21 O 177/22
    Dies wurde etwa angenommen, wenn das Mietverhältnis über einen sehr langen Zeitraum (25 Jahre) bestand, die Miete immer pünktlich gezahlt wurde und dann aufgrund eines einmaligen Ereignisses (dem Tod des Mieters) erstmalig unpünktlich gezahlt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2003 - 10 U 17/01) oder wenn die Miete mit Einverständnis des Vermieters von einem Dritten direkt an den Vermieter gezahlt wurde und der Mieter daher keine Kenntnis von dem Zahlungsrückstand aufgrund der Nicht-Zahlung durch den Untermieter hätte haben können (OLG Düsseldorf NZM 2004, 786).
  • LG Berlin, 09.11.2022 - 21 O 177/22

    Rechtsmissbräuchliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs?

    Dies wurde etwa angenommen, wenn das Mietverhältnis über einen sehr langen Zeitraum (25 Jahre) bestand, die Miete immer pünktlich gezahlt wurde und dann aufgrund eines einmaligen Ereignisses (dem Tod des Mieters) erstmalig unpünktlich gezahlt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2003 - 10 U 17/01) oder wenn die Miete mit Einverständnis des Vermieters von einem Dritten direkt an den Vermieter gezahlt wurde und der Mieter daher keine Kenntnis von dem Zahlungsrückstand aufgrund der Nicht-Zahlung durch den Untermieter hätte haben können (OLG Düsseldorf NZM 2004, 786).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3288
OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00 (https://dejure.org/2001,3288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2001 - 3 U 229/00 (https://dejure.org/2001,3288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2001 - 3 U 229/00 (https://dejure.org/2001,3288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzthaftung bei Aufklärungspflichtverletzung; Früherkennung von Schädigungen des Kindes im Mutterleib; Umfang des Schutzbereichs des Behandlungsvertrages; Unterbleiben eines rechtmäßigen und indizierten Schwangerschaftsabbruchs; Medizinische Indikation nach § 218 a Abs. 2 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2649
  • VersR 2002, 1153
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.1993 (BVerfGE 88 S. 203) hat der Bundesgerichtshof seine einschlägige Rechtsprechung überprüft und diese jedenfalls für die Fälle einer aus ärztlichem Verschulden mißlungenen Sterilisation sowie eines verhinderten oder fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs bei gesetzlich anerkannter embryopathischer oder kriminologischer Indikation aufrecht erhalten (BGHZ 124 S. 128; vgl. auch BGH NJW 2000 S. 1782, 1783).

    Vom Schutzbereich des Behandlungsvertrages erfaßt sind indes allenfalls die Schäden, die bei sachgerechter Behandlung und Aufklärung und einer sodann rechtmäßig vorgenommenen Unterbrechung der Schwangerschaft nicht entstanden wären (vgl. BGHZ 124 S. 128).

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00
    Selbst unter Beachtung des Grundsatzes, daß die Grenzen des für die Schwangere bzw. der Mutter Zumutbaren nicht zu weit zu ziehen sind, vielmehr auf deren Belange und deren Sicht Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BGH NJW 1984 S. 658, 600) vermag der Senat keinerlei Gefahr für deren körperlichen und seelischen Gesundheitszustand zu erkennen.

    Diese Schädigung müsse darüber hinaus so schwer sein, daß sie - aus nachträglicher Sicht - den Abbruch der Schwangerschaft erlaubt hätte (BGH NJW 1984 S. 658.660).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.1993 (BVerfGE 88 S. 203) hat der Bundesgerichtshof seine einschlägige Rechtsprechung überprüft und diese jedenfalls für die Fälle einer aus ärztlichem Verschulden mißlungenen Sterilisation sowie eines verhinderten oder fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs bei gesetzlich anerkannter embryopathischer oder kriminologischer Indikation aufrecht erhalten (BGHZ 124 S. 128; vgl. auch BGH NJW 2000 S. 1782, 1783).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00
    Insoweit ist die Rechtslage verfassungsrechtlich noch nicht abschließend geklärt (BVerfG NJW 1998 S. 519;… vgl. auch Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. 1999 Rn 269, 270).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.1993 (BVerfGE 88 S. 203) hat der Bundesgerichtshof seine einschlägige Rechtsprechung überprüft und diese jedenfalls für die Fälle einer aus ärztlichem Verschulden mißlungenen Sterilisation sowie eines verhinderten oder fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs bei gesetzlich anerkannter embryopathischer oder kriminologischer Indikation aufrecht erhalten (BGHZ 124 S. 128; vgl. auch BGH NJW 2000 S. 1782, 1783).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 79/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3788
OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 79/02 (https://dejure.org/2002,3788)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2002 - 16 Wx 79/02 (https://dejure.org/2002,3788)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 16 Wx 79/02 (https://dejure.org/2002,3788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dauergrabpflegevertrag - Kündigung wegen Vermögenslosigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Dauergrabpflegevertrages durch den Betreuer, Wille des Betreuten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1901 Abs. 1
    Kündigung des vom verarmten Betreuten zu seinen Gunsten abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrages

  • Wolters Kluwer

    Vormundschaftliche Genehmigung; Betreuung; Kündigung einers Grabpflegevertrages; Verweigerung der Genehmigung; Wohl des Betreutendes Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei …

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 79/02
    Es geht vorliegend nicht um die Frage, ob die Betreute im Sinne der §§ 1836 c und d BGB als mittellos anzusehen ist oder ob sie die Kosten des Grabpflegevertrages als Vermögen nach Maßgabe des § 88 BSHG einzusetzen hat - allein diese Problematik war Gegenstand der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.02.2001 - 20 W 23/00 - sondern allein darum, ob die Kündigung des Grabpflegevertrages zwecks Ermöglichung anderweitiger Schuldentilgung dem Wohl der Betreuten im Sinne von § 1901 Abs. 2 und 3 BGB entspricht.
  • AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13

    Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu …

    Anordnungen und Wünsche desjenigen, um dessen Leichnam es gehen soll, können dabei auch erst in einem (nach dem Tod desjenigen noch zu eröffnenden) Testament bzw. auch anderweitig (z. B. aufgrund einer persönlichen Anhörung vor einem Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens oder entsprechend getroffener Vereinbarungen mit Bestattungsinstituten bzw. durch den Abschluss eines Grabpflegevertrages [vgl. OLG Köln, OLG-Report 2002, Seiten 337 f. = FamRZ 2003, Seite 188]) oder sogar formlos zum Ausdruck gebracht werden (…Palandt/Weidlich, 72. Aufl. 2013, Einleitung vor § 1922 BGB, Rn. 9 ff.;… § 1922 BGB, Rn. 37; LG Braunschweig, Urteil vom 01.10.2004, Az.: 4 O 905/04, u. a. in: juris), so dass sich ggf. auch vorliegend noch aus einem erst nach dem Tod der Mutter der Prozessparteien zu eröffnenden Testaments sich der Wille der Mutter hinsichtlich der Modalitäten ihrer Beerdigung ergeben könnte.

    Die Dispositionsfreiheit zu Lebzeiten für die Durchführung der eigenen Bestattung Sorge zu tragen und die Art und Weise der eigenen Bestattung zu bestimmen, ist nämlich Ausfluss des in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (OLG Köln, OLG-Report 2002, Seiten 337 f. = FamRZ 2003, Seite 188).

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