Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01 + 2 W 236/01   

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https://dejure.org/2001,3635
OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01 + 2 W 236/01 (https://dejure.org/2001,3635)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.2001 - 2 W 233/01 + 2 W 236/01 (https://dejure.org/2001,3635)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 2 W 233/01 + 2 W 236/01 (https://dejure.org/2001,3635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde gegen einen abweisenden Beschluss über die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ; Gesetzesverletzung ; Einheitliche insolvenzrechtliche Rechtsprechung; Erledigungserklärung des ...

  • Judicialis

    InsO § 7 Abs. 3; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 34 Abs. 1; ; InsO § 4; ; InsO § 5 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 7 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 4 7; ZPO §§ 91 ff.
    Kostenscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung, sofortige weitere Beschwerde; Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 39/01

    Rechtsfolgen der fehlenden Begründung einer Beschwerdeentscheidung; Einseitige

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    Durch Beschluß vom 31. Januar 2001 hat die Kammer unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels den Beschluß des Amtsgerichts Aachen vom 25. August 1999 "klarstellend dahingehend abgeändert, daß die Eröffnungsanträge der Beteiligten zu 2) und 3) vom 15. Juli 1999 zurückgewiesen werden." Auf die hiergegen erhobenen Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 3) hat der Senat mit Beschluß vom 28. März 2001, 2 W 39/01 und 2 W 42/01, die Entscheidung des Landgerichts wiederum aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Der Senat hat in dem mehrfach veröffentlichten, in diesem Verfahren ergangenen Beschluß vom 28. März 2001, 2 W 39/01, (NZI 2001, 318 ff.) unter anderem ausgeführt:.

    Diese Ausführungen (vgl. insoweit auch: Beschluß des Senates vom 24. September 2001, 2 W 150/01) haben in der Literatur uneingeschränkte Zustimmung erfahren (z.B.: Beutler, EWiR 2001, 677).

  • AG Köln, 09.06.1999 - 73 IN 16/99

    Erledigung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    "Eine derartige einseitige Erledigungserklärung ist nach absolut herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle, NZI 2001, 150; LG Bonn, ZIP 2001, 342 [344f.]; AG Köln, NZI 2000, 89 [90]; AG Münster, NZI 2000, 444; so auch der Senat bereits für das Konkursverfahren: NJW-RR 1994, 445 f.; a.A. zu dem Eröffnungsverfahren, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: AG Kleve, DZWIR 2000, 215) und Literatur (Delhaes in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 155 ff. Rdnr. 52 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 14 Rdnr. 36; Gottwald/Uhlenbruck, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 8; Mönning in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 111 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 8. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 22 ff.; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 103 ff.) im Insolvenzeröffnungsverfahren statthaft.
  • OLG Köln, 01.09.1993 - 2 W 130/93

    Feststellung der Wirkungslosigkeit eines konkursabweisenden Beschlusses;

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    "Eine derartige einseitige Erledigungserklärung ist nach absolut herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle, NZI 2001, 150; LG Bonn, ZIP 2001, 342 [344f.]; AG Köln, NZI 2000, 89 [90]; AG Münster, NZI 2000, 444; so auch der Senat bereits für das Konkursverfahren: NJW-RR 1994, 445 f.; a.A. zu dem Eröffnungsverfahren, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: AG Kleve, DZWIR 2000, 215) und Literatur (Delhaes in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 155 ff. Rdnr. 52 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 14 Rdnr. 36; Gottwald/Uhlenbruck, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 8; Mönning in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 111 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 8. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 22 ff.; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 103 ff.) im Insolvenzeröffnungsverfahren statthaft.
  • OLG Celle, 02.11.2000 - 2 W 110/00

    Anwendbarkeit der Grundsätze für die Entscheidung und Kostenverteilung bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    "Eine derartige einseitige Erledigungserklärung ist nach absolut herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle, NZI 2001, 150; LG Bonn, ZIP 2001, 342 [344f.]; AG Köln, NZI 2000, 89 [90]; AG Münster, NZI 2000, 444; so auch der Senat bereits für das Konkursverfahren: NJW-RR 1994, 445 f.; a.A. zu dem Eröffnungsverfahren, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: AG Kleve, DZWIR 2000, 215) und Literatur (Delhaes in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 155 ff. Rdnr. 52 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 14 Rdnr. 36; Gottwald/Uhlenbruck, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 8; Mönning in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 111 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 8. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 22 ff.; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 103 ff.) im Insolvenzeröffnungsverfahren statthaft.
  • OLG Köln, 24.09.2001 - 2 W 150/01
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    Diese Ausführungen (vgl. insoweit auch: Beschluß des Senates vom 24. September 2001, 2 W 150/01) haben in der Literatur uneingeschränkte Zustimmung erfahren (z.B.: Beutler, EWiR 2001, 677).
  • LG Bonn, 08.01.2001 - 2 T 58/00

    Ausgestaltung der Feststellung der Erledigung des vom antragstellenden Finanzamt

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    "Eine derartige einseitige Erledigungserklärung ist nach absolut herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle, NZI 2001, 150; LG Bonn, ZIP 2001, 342 [344f.]; AG Köln, NZI 2000, 89 [90]; AG Münster, NZI 2000, 444; so auch der Senat bereits für das Konkursverfahren: NJW-RR 1994, 445 f.; a.A. zu dem Eröffnungsverfahren, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: AG Kleve, DZWIR 2000, 215) und Literatur (Delhaes in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 155 ff. Rdnr. 52 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 14 Rdnr. 36; Gottwald/Uhlenbruck, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 8; Mönning in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 111 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 8. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 22 ff.; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 103 ff.) im Insolvenzeröffnungsverfahren statthaft.
  • AG Münster, 29.10.1999 - 70 IN 4/99
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    "Eine derartige einseitige Erledigungserklärung ist nach absolut herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle, NZI 2001, 150; LG Bonn, ZIP 2001, 342 [344f.]; AG Köln, NZI 2000, 89 [90]; AG Münster, NZI 2000, 444; so auch der Senat bereits für das Konkursverfahren: NJW-RR 1994, 445 f.; a.A. zu dem Eröffnungsverfahren, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: AG Kleve, DZWIR 2000, 215) und Literatur (Delhaes in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 155 ff. Rdnr. 52 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 14 Rdnr. 36; Gottwald/Uhlenbruck, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 8; Mönning in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 111 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 8. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 22 ff.; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 103 ff.) im Insolvenzeröffnungsverfahren statthaft.
  • AG Kleve, 25.02.2000 - 34 IN 93/99
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    "Eine derartige einseitige Erledigungserklärung ist nach absolut herrschender Meinung in der Rechtsprechung (OLG Celle, NZI 2001, 150; LG Bonn, ZIP 2001, 342 [344f.]; AG Köln, NZI 2000, 89 [90]; AG Münster, NZI 2000, 444; so auch der Senat bereits für das Konkursverfahren: NJW-RR 1994, 445 f.; a.A. zu dem Eröffnungsverfahren, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: AG Kleve, DZWIR 2000, 215) und Literatur (Delhaes in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 155 ff. Rdnr. 52 ff.; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 14 Rdnr. 36; Gottwald/Uhlenbruck, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 10 Rdnr. 8; Mönning in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 111 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 8. Lieferung November 2000, § 13 Rdnr. 22 ff.; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 103 ff.) im Insolvenzeröffnungsverfahren statthaft.
  • OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99

    Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B.: Senat, NZI 2001, 33 [34]; Senat, NZI 2000, 224 [225]; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 23 f.; Prütting in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 11. Lfg. November 2001, § 7 Rdnr. 3 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 16.06.2000 - 2 W 126/00

    Anforderungen an die Abfassung einer Beschwerdeentscheidung in Insolvenzsachen

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 233/01
    Auf die hiergegen gerichteten sofortigen weiteren Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 16. Juni 2000 - 2 W 119/00 und 2 W 126/00 - die Entscheidungen des Landgerichts wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Köln, 03.03.2000 - 2 W 31/00
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 236/01

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; Voraussetzungen der sofortigen weiteren

    2 W 233/01 2 W 236/01.

    Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde 2 W 233/01 hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.

    Verfahren 2 W 233/01: 25.138/91 DM.

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01   

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https://dejure.org/2001,4301
OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01 (https://dejure.org/2001,4301)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.12.2001 - 3 W 301/01 (https://dejure.org/2001,4301)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 3 W 301/01 (https://dejure.org/2001,4301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsmacht; Stellvertreter; Genehmigung; Vertretung; Notar; Vollzug; Urkunde; Schwebend unwirksam

  • Judicialis

    BGB § 177 Abs. 2; ; BNotO § 15 Abs. 2; ; BeurkG § 53

  • rechtsportal.de

    BGB § 177 Abs. 2; BNotO § 15 Abs. 2; BeurkG § 53
    Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 177 Abs. 2; BNotO § 15 Abs. 2; BeurkG § 53
    Ablehnung des Vollzugs einer Urkunde bei Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 85
  • Rpfleger 2002, 261
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 01.02.1994 - 15 W 38/94

    Pflicht des Notars zur Stellung von Eintragungsanträgen bei Vollzugsreife

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    § 15 Abs. 2 BNotO erfasst nämlich alle Fälle der Amtsverweigerung, also auch die Ablehnung einer Vollzugstätigkeit nach § 53 BeurkG (vgl. OLG Köln JurBüro 2000, 212; OLG Hamm EG-Prax 1998, 194, 195 sowie OLGZ 1994, 495, 497; OLG Frankfurt FG-Prax 1997, 238, 239).

    Ist Vollzugsreife gegeben, darf der Notar die Einreichung nicht schon dann unterlassen, wenn nur einer der Beteiligten den Vollzugsantrag widerruft oder sonst Weisungen zur Nichteinreichung gibt (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; Keidel/Winkler, BeurkG 14. Aufl. § 53 Rdnr. 25).

    Etwas anderes gilt indes dann, wenn es für den Notar ausnahmsweise im hohen Maße wahrscheinlich ist, dass durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig würde (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; OLG Köln JurBüro 2000, 212, 213; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 4. Aufl. § 15 Rdnr. 36).

    § 53 BeurkG will jedoch den Notar grundsätzlich von schwierigen, im Ergebnis oft zweifelhaften und für ihn mit erheblichem Risiko verbundenen Prüfungen entheben (vgl. OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 498; BayObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; Keidel/Winkler aaO § 53 Rdnr. 37).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 316/99

    Kein pflichtwidriges Handeln eines Notars bei Unsicherheit über Formnichtigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    Ist Vollzugsreife gegeben, darf der Notar die Einreichung nicht schon dann unterlassen, wenn nur einer der Beteiligten den Vollzugsantrag widerruft oder sonst Weisungen zur Nichteinreichung gibt (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; Keidel/Winkler, BeurkG 14. Aufl. § 53 Rdnr. 25).

    Etwas anderes gilt indes dann, wenn es für den Notar ausnahmsweise im hohen Maße wahrscheinlich ist, dass durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig würde (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; OLG Köln JurBüro 2000, 212, 213; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 4. Aufl. § 15 Rdnr. 36).

    § 53 BeurkG will jedoch den Notar grundsätzlich von schwierigen, im Ergebnis oft zweifelhaften und für ihn mit erheblichem Risiko verbundenen Prüfungen entheben (vgl. OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 498; BayObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; Keidel/Winkler aaO § 53 Rdnr. 37).

  • OLG Köln, 19.05.1999 - 2 Wx 18/99

    Einwand der "Schwarzgeldzahlung" gegenüber dem mit dem Vollzug eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    § 15 Abs. 2 BNotO erfasst nämlich alle Fälle der Amtsverweigerung, also auch die Ablehnung einer Vollzugstätigkeit nach § 53 BeurkG (vgl. OLG Köln JurBüro 2000, 212; OLG Hamm EG-Prax 1998, 194, 195 sowie OLGZ 1994, 495, 497; OLG Frankfurt FG-Prax 1997, 238, 239).

    Etwas anderes gilt indes dann, wenn es für den Notar ausnahmsweise im hohen Maße wahrscheinlich ist, dass durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig würde (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; OLG Köln JurBüro 2000, 212, 213; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 4. Aufl. § 15 Rdnr. 36).

    Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang aus den vorgelegten Unterlagen gezogenen Schlussfolgerungen verstoßen weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze und halten den Anforderungen stand, die an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen sind (vgl. zur eingeschränkten Überprüfung der Tatsachenwürdigung durch das Rechtsbeschwerdegericht etwa OLG Köln JurBüro 2000, 212, 213).

  • BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97

    Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    Ist Vollzugsreife gegeben, darf der Notar die Einreichung nicht schon dann unterlassen, wenn nur einer der Beteiligten den Vollzugsantrag widerruft oder sonst Weisungen zur Nichteinreichung gibt (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; Keidel/Winkler, BeurkG 14. Aufl. § 53 Rdnr. 25).

    Etwas anderes gilt indes dann, wenn es für den Notar ausnahmsweise im hohen Maße wahrscheinlich ist, dass durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig würde (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 2000, 1231, 1232; DNotZ 1998, 646, 648; OLG Hamm OLGZ 1994, 495, 497; OLG Köln JurBüro 2000, 212, 213; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 4. Aufl. § 15 Rdnr. 36).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    Den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB ist somit genügt (vgl. dazu BGH NJW 2000, 3128, 3129).
  • OLG Köln, 26.05.1994 - 18 W 14/94

    Recht und Pflicht des Notars, Genehmigungserklärungen einzuholen - Genehmigung,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    Das Aufforderungsschreiben stammt nicht etwa vom Notar (vgl. dazu OLG Naumburg MittRhNotK 1994, 315; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 751 einerseits sowie OLG Köln NJW 1995, 1499 andererseits), sondern ist von den Rechtsanwälten der Käufer verfasst.
  • OLG Frankfurt, 13.07.1999 - 5 U 33/98

    Provisionsanspruch des Maklers bei späterem Nachweis; Vollzug einer notariellen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2001 - 3 W 301/01
    Das Aufforderungsschreiben stammt nicht etwa vom Notar (vgl. dazu OLG Naumburg MittRhNotK 1994, 315; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 751 einerseits sowie OLG Köln NJW 1995, 1499 andererseits), sondern ist von den Rechtsanwälten der Käufer verfasst.
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    § 53 BeurkG soll den Notar von schwierigen, im Ergebnis oft zweifelhaften und für ihn mit erheblichem Risiko verbundenen Prüfungen entbinden (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 1231, 1232; OLG Köln, OLGZ 1990, 397, 401; OLG Hamm, OLGZ 1994, 495, 498; DNotZ 2006, 682, 683; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85; Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO/BeurkG, 4. Aufl., § 53 BeurkG Rn. 12; Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 53 Rn. 37).
  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 283/11

    Grundstückskaufvertrag: Einbeziehung von Vollzugsvollmachten aus dem Vertrag mit

    Entsprechendes gilt, wenn auf Grund des ihm unterbreiteten konkreten Sachverhalts die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts naheliegt oder offensichtlich ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561; OLG Hamm, DNotZ 2003, 848, 849; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85 f.), wenn das Grundbuch bei dem Vollzug der Urkunde mit hoher Wahrscheinlichkeit unrichtig würde oder wenn die Vollzugsreife (doch) nicht gegeben ist (BayObLG, ZfIR 1998, 560, 561).
  • OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07

    Rücknahme oder Widerruf einer notariellen Fälligkeitsbestätigung kein Gegenstand

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Rpfleger 2002, 261) ergibt sich nichts Gegenteiliges: Im dort entschiedenen Fall hatte der Notar es abgelehnt, eine für den Vollzug des Vertrages erforderliche Erklärung abzugeben.
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 3 W 137/02

    Behandlung notarieller Urkunden: Einsichtnahmerecht in notarielle Nebenakten

    a) Allerdings nimmt der Notar im Beschwerdeverfahren nach § 54 Abs. 1 BeurkG - ebenso wie in dem Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO - die Stelle einer ersten Instanz nach Maßgabe der Vorschriften des FGG und nicht die eines Antrags- oder Beschwerdegegners bzw. eines Verfahrensbeteiligten ein (vgl. zu § 15 BNotO Senat OLGR 2002, 2ff1, 262 sowie FGPrax 2002, 85; Huhn/von Schuckmann aaO § 54 Rdnr. 12; Eylmann/Vaasen/Limmer aaO § 54 Rdnr. 3 jew. m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Die Sache ist an den Notar, der im Verfahren nach § 15 BNotO die Stellung einer ersten Instanz einnimmt (Senat, FGPrax 2002, 85; Arndt/Lerch/Sandkühler aaO § 15 Rdnr. 96; Eylmann/Vaasen/Frenz aap § 15 BNotO Rdnr. 33), zurückzugeben (vgl. BayObLGZ 1958, 171, 175; 1993, 290, 294; 389, 393 f.; Keidel/Meyer-Holz aaO § 27 Rdnr. 61; ähnlich für das Gericht der Rechtsbeschwerde Schippel/Reithmann aaO § 15 Rdnr. 88).
  • LG Hamburg, 19.04.2017 - 321 T 1/17

    Einstweilige Verfügung: Notarielle Pflicht zur Vollziehung der Auflassung;

    Bloße Zweifel an der Wirksamkeit eines Vertrages sind kein ausreichender Grund, von der Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt abzusehen (Anschluss an OLG Zweibrücken, NotBZ 2002, 111 m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.11.2006 - 2 Wx 20/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen notariellen Vorbescheid; Ankündigung

    Der Notar darf deshalb nach Vollzugsreife nicht schon dann davon absehen, die Auflassung und den Antrag auf Umschreibung des Eigentums bei dem Grundbuchamt einzureichen, wenn nur einzelne Beteiligte den Vollzugsauftrag zurücknehmen oder den Notar anweisen, von einer Vorlage der Urkunde beim Grundbuchamt abzusehen (vgl. Senat, OLGZ 1990, 397 [401]; Senat, JurBüro 2000, 212; BayObLG DNotZ 1998, 646 [648]; BayObLG NJW-RR 2000, 1231 [1232]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 7 U 105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8459
OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 7 U 105/01 (https://dejure.org/2002,8459)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2002 - 7 U 105/01 (https://dejure.org/2002,8459)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 7 U 105/01 (https://dejure.org/2002,8459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 S 1 ZPO
    Entkräftung des Anscheinsbeweises für Unfallverursachung bei Kettenauffahrunfall

  • Wolters Kluwer

    Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Kettenauffahrunfall; Fehlen eines typischen Geschehensablaufs; Ernsthafte Möglichkeit des Aufschiebens des Auffahrenden auf den Vordermann; Betriebsgefahr; Unabwendbares Ereignis; Sich widersprechende Zeugenaussagen

  • Judicialis

    ZPO a.F. § 543 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; StVG § 7 I; ; StVG § 17 I; ; StVG § 7 II; ; PflVG § 3

  • rechtsportal.de

    Zur Frage des Beweises der Verursachung eines Kettenauffahrunfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Serienunfall und Schuldvermutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 23.06.1982 - 9 U 534/82

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 7 U 105/01
    Bei einem Kettenunfall ist der Anscheinsbeweis bereits dadurch entkräftet, dass ein weiteres Fahrzeug von hinten aufgefahren ist und somit - wie von den Beklagten eingewendet - die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug des Beklagten zu 1) aufgeschoben worden ist (vgl. OLG Nürnberg DAR 1982, 329).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3024
OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01 (https://dejure.org/2001,3024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2001 - 2 UF 61/01 (https://dejure.org/2001,3024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 2 UF 61/01 (https://dejure.org/2001,3024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des dinglichen Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichanspruchs; Klagbarkeit des Anspruch; Scheidungsfolgesache ; Keine Beschränkung auf Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    BGB § 1389; ; BGB § ... 1384; ; BGB § 1380; ; BGB § 1378 Abs. 2; ; BGB § 1378 Abs. 1; ; BGB § 1374 Abs. 2; ; BGB § 1380 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2; ; ZPO § 917 Abs. 1; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 515 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 19 Abs. 1; ; GKG § 19 Abs. 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 267 F 82/01
  • OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 109/94

    Bewertung der Anwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
    Wegen der Korrektur dieses Wertes unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Versicherung (vgl. BGHZ 130, 298) wird auf die nachstehenden Ausführungen zu III) a.E. verwiesen.

    Die Versicherung dürfte unter dem Aspekt der Fortführung höher zu bewerten sein (BGHZ 130, 298); insoweit erfolgt eine Kompensation mit dem wahrscheinlich zu hoch angesetzten Verkehrswert des Doppelhauses des Beklagten (vgl. oben IV) 1. .

  • OLG Hamburg, 12.11.1980 - 2 WF 142/80

    Sicherung eines Anspruchs auf Sicherheitsleistung durch Arrest

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
    Der Antragsteller ist solchenfalls entgegen der früheren Rechtsauffassung des Senats (FamRZ 1982, 284 und 1988, 963) nicht darauf beschränkt, den Zugewinnausgleichsanspruch durch Sicherheitsleistung gem. § 1389 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung sichern zu lassen.

    Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).

  • OLG Frankfurt, 11.03.1988 - 1 WF 38/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
    Der Antragsteller ist solchenfalls entgegen der früheren Rechtsauffassung des Senats (FamRZ 1982, 284 und 1988, 963) nicht darauf beschränkt, den Zugewinnausgleichsanspruch durch Sicherheitsleistung gem. § 1389 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung sichern zu lassen.

    Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).

  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
    Vielmehr handelt es sich um unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten, die gemäß § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderungen anzurechnen sind und zu diesem Zweck zunächst aus dem Zugewinn des Empfängers herauszurechnen sind (BGHZ 82, 227).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 3 UF 192/92

    Inländisches Familiengericht; Gericht der anhängigen Ehesache; Familienrechtliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
    Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).
  • OLG Hamm, 27.10.1994 - 4 UF 25/94

    Abänderung eines Unterhaltstitels und Geltung türkischen Rechts

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
    Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auch das spricht dafür, selbst in Fällen fehlerhafter Ermessensausübung (vgl. insoweit noch OLG Celle WM 2002, 2453; OLG Schleswig Beschluß vom 18. August 2003 - 16 W 110/03 - veröffentlicht bei Juris; OLG Köln FF 2002, 175; OLG Frankfurt InVo 2003, 479) eine außerordentliche Beschwerde nicht mehr zuzulassen, zumal dem Ausgangsgericht die Möglichkeit eröffnet wird, greifbaren Verfahrensverstößen selbst abzuhelfen.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest

    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).
  • OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 WF 54/06

    Zugewinnausgleich: Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen

    Der gem. § 1378 Abs. 3 BGB mit Rechtskraft der Ehescheidung entstehende Zugewinnausgleichsanspruch gem. § 1378 Abs. 1 BGB ist bereits ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags im Verbundverfahren klagbar und kann deshalb durch Arrest gesichert werden (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2003, 238; OLG Koblenz FamRZ 1999, 97; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 f.; OLG Hamm FamRZ 1997, 181; Giesler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Auflage, München 2005, Rn. 936; Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, Bonn 2002, § 12 Rn. 4 ff. m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2006 - 5 UF 173/06

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO ) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§§ 1385, 1386 BGB ) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden kann (HansOLG FamRZ 2003, 238 ; OLG Hamm FamRZ 1997, 181 ; OLG Karlsruhe -2.ZS- FamRZ 1997, 622 ; OLG Karlsruhe -5.ZS- FamRZ 1995, 822 ; Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. A., § 916 Rn. 8; Stein/Jonas/Grunzky, ZPO , 22. A., § 916 Rn. 11; MünchKomm/Koch, BGB , 4. A., § 1389 Rn. 4; Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. A., Rn. 936; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung, 4 A., Kapitel 1 Rn. 537; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. A., § 916 Rn. 7; Kogel, Zugewinnausgleich, S. 162; Ditzen NJW 1987, 1306).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3377
OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02 (https://dejure.org/2002,3377)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.03.2002 - WVerg 1/02 (https://dejure.org/2002,3377)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. März 2002 - WVerg 1/02 (https://dejure.org/2002,3377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Anwaltliche Gebühr im Verfahren vor der Vergabekammer; Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer als selbstständiger Verwaltungsakt; Ausschöpfung des Anwaltsgebührenrahmens auf Grund des besonderen Schwierigkeitsgrades der anwaltlichen Tätigkeit

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Festsetzung der Rechtsanwaltskosten

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1432
  • BauR 2002, 1454 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 418
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Sachsen, 20.12.2001 - 1/SVK/23-01
    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
    Aktenzeichen: WVerg 0001/02 1/SVK/23-01 1. Vergabekammer Sachsen.

    Die sofortige Beschwerde des Auftraggebers vom 14.01.2002 gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 20.12.2001 - 1/SVK/23-01 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschwerdeführer ist in einem Vergabenachprüfungsverfahren unterlegen und hat nach dem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer vom 30.04.2001 (1/SVK/23-01) die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des anwaltlichen Bevollmächtigten der Antragstellerin, dessen Beiziehung für notwendig erklärt worden ist, zu tragen.

  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.).
  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
    Gemessen am o.g. Maßstab eines Widerspruchsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. VwGO ist daher das Abweichen von der Mittelgebühr und die Festsetzung des Höchstwertes einer Gebühr durch den Rechtsanwalt im Vergabenachprüfungsverfahren in aller Regel nicht unbillig (im Ergebnis ebenso BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.10.2000, JurBüro 2001, 208).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

    Bietergemeinschaft, Rechtsanwaltsgebühr; Vergabeprüfung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
    Gemessen am o.g. Maßstab eines Widerspruchsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. VwGO ist daher das Abweichen von der Mittelgebühr und die Festsetzung des Höchstwertes einer Gebühr durch den Rechtsanwalt im Vergabenachprüfungsverfahren in aller Regel nicht unbillig (im Ergebnis ebenso BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.10.2000, JurBüro 2001, 208).
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01

    Kostenfestsetzungsentscheidung der Vergabekammer als Gegenstand eines

    Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.).
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Maßgeblich ist nicht, ob die Sache für einen Vergaberechtsspezialisten schwierig war oder nicht (OLG Dresden VergabeR 2002, 418; Schneider IBR 2004, 725).

    Das hatte nach der früheren Rechtslage zur Folge, dass die Ausschöpfung des Gebührenrahmens im Regelfall sachgerecht, zumindest aber nicht unbillig war (OLG Dresden VergabeR 2002, 418).

  • OLG Jena, 03.05.2002 - 6 Verg 1/02

    Rechtsanwaltsgebühr im Vergabekammerverfahren

    Bei den Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer handelt es sich trotz ihrer gerichtsähnlichen Ausgestaltung nicht um Gerichtsverfahren (vgl. BayObLG, aaO; BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Verg 3/02; OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, WVerg 1/02).

    Dieser Auffassung hat sich in jüngster Zeit auch das Oberlandesgericht Dresden ausdrücklich mit der Begründung angeschlossen, dass der Ansatz der Höchstgebühren des § 118 BRAGO auch deshalb gerechtfertigt sei, weil das Nachprüfungsverfahren unter erheblichem Zeitdruck stehe und eine wirksame Interessenvertretung des Mandanten oftmals die Prüfung von Eilanträgen nach § 115 Abs. 2 GWB erfordere (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, aaO.).

  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr

    Es bestehen deshalb erhebliche Bedenken, dass mit dieser Begründung für den spezialisierten Fachanwalt eine niedrigere Gebührenfestsetzung gerechtfertigt werden könnte (so bereits OLG Dresden vom 25.03.2002, WVerg 1/02; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2005 - Verg W 13/04

    Zur Gebührenbestimmung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

    Maßgeblich ist dabei nicht, ob die Sache für einen Vergaberechtsspezialisten schwierig war oder nicht (OLG Dresden, VergabeR 2002, 418).
  • OLG Dresden, 30.11.2006 - WVerg 18/06

    Verfahrensgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Der Senat hat schon zum alten Kostenrecht die Ausschöpfung der Rahmengebühren des § 118 BRAGO im Vergabekontrollverfahren für den Regelfall als sachgerecht erachtet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 25.03.2002, WVerg 1/02 m.w. Nachw.), weil die dabei in Rede stehende anwaltliche Tätigkeit dies auf Grund ihres Schwierigkeitsgrades rechtfertigt.
  • VK Schleswig-Holstein, 15.01.2004 - VK-SH 21/03

    "Durchlauf"-Posten bei Auftragssumme zu berücksichtigen?

    Die Berechtigung des Wertansatzes ist durch die Vergabekammer inzident im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu prüfen (vgl. Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 24a zu § 128; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002, Az. 1 Verg 11/02; OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, Az. WVerg 01/02; Thüringer OLG, Beschluss vom 13.09.2001, Az. 6 Verg 1/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001, Az. 1 Verg 5/00).
  • OLG Rostock, 16.04.2002 - 17 W 10/00

    Vergabe von Dienstleistungen bezüglich der Betriebsführung inklusive Investition

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  • VK Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - VK-SH 21/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene

    Die Berechtigung des Wertansatzes ist durch die Vergabekammer inzident im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu prüfen (vgl. Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 24a zu § 128; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002, Az. 1 Verg 11/02; OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, Az. WVerg 01/02; Thüringer OLG, Beschluss vom 13.09.2001, Az. 6 Verg 1/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001, Az. 1 Verg 5/00).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7459
OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01 (https://dejure.org/2002,7459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 U 66/01 (https://dejure.org/2002,7459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 U 66/01 (https://dejure.org/2002,7459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungszahlung für Errichtung eines Einfamilienhauses; Anspruch auf Werklohn; Bauvertrag als beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft; Beurkundungsbedürftigkeit eines Vertrages; Auslegung von Willenserklärungen; Folgen eines formunwirksamen Vertrages

  • Judicialis

    BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 313 Satz 1; ; BGB § 313 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Formbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 37 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 21.09.1939 - V 10/39

    1. Kann ein auf Verleihung kraft landesherrlichen Hoheitsrechts beruhendes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Mit notarieller Urkunde vom 18. Mai 2000 (Bl. 34 - 50 d.A.) schlossen die Beklagte und die O den Kaufvertrag über eine 631 m2 große Fläche, welche als Flurstück 10/39 bereits vermessen, als Grundstück aber noch zu bilden war.

    Als eigene Grundstücke entstanden sind zwischenzeitlich die Flurstücke 10/39 mit einer Größe von 631 m2 und 10/40 mit 632 m2.

    Wenngleich die Parteien dies nicht ausdrücklich vortragen, so geht der Senat - weil etwas Gegenteiliges nicht ersichtlich ist - davon aus, dass das Haus auf der im notariellen Kaufvertrag als bereits vermessenes Flurstück 10/39 bezeichneten Fläche (nunmehr lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses) errichtet worden ist.

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Die Beurkundungsbedürftigkeit eines Verträges ist Tatfrage (vgl. BGHZ 78, 346, 349, NJW 1992, 3237, 3238 jeweils m.w.N.), die in Auslegung der Willenserklärungen unter erschöpfender Beurteilung aller den Vertrag begleitender Umstände zu beantworten ist.

    Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 46; BGHZ 78, 346; BGH wie vor).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).

    Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 46; BGHZ 78, 346; BGH wie vor).

  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Die Beurkundungsbedürftigkeit eines Verträges ist Tatfrage (vgl. BGHZ 78, 346, 349, NJW 1992, 3237, 3238 jeweils m.w.N.), die in Auslegung der Willenserklärungen unter erschöpfender Beurteilung aller den Vertrag begleitender Umstände zu beantworten ist.

    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).

  • BGH, 19.09.1989 - XI ZR 10/89

    Beurkundungsbedürftigkeit des den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks vor übereilten Verträgen zu bewahren, sie auf die Bedeutung des Geschäfts hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit rechtskundiger Beratung und Belehrung zu eröffnen (vgl. BGH NJW 1990, 390, 391 m.w.N.).

    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).

  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).
  • RG, 21.05.1927 - I 10/27

    Branntweinmonopolgesetz; Eisenbahnfrachtrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
    Sie sind durch Teilung aus dem früheren Flurstück 10/27 hervorgegangen und seit Juli 2000 mit den lfd.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12963
OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/2001 (https://dejure.org/2002,12963)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2 U 107/2001 (https://dejure.org/2002,12963)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2 U 107/2001 (https://dejure.org/2002,12963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kein Auskunfts- oder Schadensersatzanspruch gegen Betriebsinhaber bei wettbewerbswidrigem Handeln eines Angestellten; Auskunftserteilungsanspruch im Wettbewerbsprozess bei Bestreiten einer wettbewerbswidrigen Äußerung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 4; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 13 Abs. 4; BGB § 242
    Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines Angestellten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
    Behauptet der Inhaber eines Betriebs, er habe von der wettbewerbswidrigen Handlung eines Angestellten oder Beauftragten keine Kenntnis gehabt, so kann er zwar zur Unterlassung, nicht aber zur Auskunft oder zum Schadensersatz verurteilt werden (wie BGH GRUR 1955, 411, 415).

    Diese Unkenntnis schützt sie wegen § 13 Abs. 4 UWG zwar nicht vor der Verurteilung zur Unterlassung, wohl aber vor einem Auskunfts- und einem Schadensersatzverlangen (so schon BGH GRUR 1955, 411, 415 [zu dem damals einschlägigen § 13 Abs. 3 UWG]), denn die Klägerin hat selbst nicht behauptet, dass die Beklagte entgegen ihrer Darstellung Kenntnis von den Äußerungen des Beklagten zu 2. gehabt habe.

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
    Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
    Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").
  • OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99

    Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am

    Auszug aus OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
    Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").
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