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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 04.12.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 05.02.2004 - C-265/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2128
EuGH, 05.02.2004 - C-265/02 (https://dejure.org/2004,2128)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.2004 - C-265/02 (https://dejure.org/2004,2128)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - C-265/02 (https://dejure.org/2004,2128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Besondere Zuständigkeiten - Artikel 5 Nummer1 - Begriff 'Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag' - Ohne Kenntnis des Hauptschuldners geschlossener Bürgschaftsvertrag - Eintritt des Bürgen in die Rechtsstellung des Gläubigers - Regressklage ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof eine F... rage nach der Auslegung dieses Übereinkommens Art. 2 Abs. 1; ; Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung dieses Übereinkommens Art. 5; ; Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung dieses Übereinkommens Art. 53 Abs. 1; ; Codice civile (Italien) Art. 1949; ; Codice civile (Italien) Art. 1950 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Frahuil

  • EU-Kommission PDF

    Frahuil SA gegen Assitalia SpA.

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Begriff "Zivil- und Handelssachen" - Klage des Bürgen gegen den Hauptschuldner aufgrund Legalzession im Rahmen eines ...

  • EU-Kommission

    Frahuil SA gegen Assitalia SpA

    Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 , Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit im Rahmen der Regressklage der Bürgin des Spediteurs eines dritten Importeurs auf Rückzahlung von Zollabgaben ; Auslegung von Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVÜ: Kein Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Regressklage eines Bürgen auf Erstattung von Zollabgaben bei fehlender Ermächtigung des Hauptschuldners zum Abschluss des Bürgschaftsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen - Besondere Zuständigkeiten - Artikel 5 Nummer1 - Begriff 'Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag' - Ohne Kenntnis des Hauptschuldners geschlossener Bürgschaftsvertrag - Eintritt des Bürgen in die Rechtsstellung des Gläubigers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien) - Auslegung von Artikel 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens - Vertragliche Verpflichtung - Begriff - Bürgschaftsvertrag zwischen einer Spedition und einer Versicherungsgesellschaft - Auf den Eigentümer ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1291
  • EuZW 2004, 351
  • BB 2004, 385
  • RIW 2004, 385
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.05.2003 - C-266/01

    Préservatrice Foncière TIARD - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 1 - …

    Auszug aus EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
    20 In einem solchen Fall, der eine Vielzahl von Beziehungen - teils zwischen einer öffentlichen Stelle und einer Person des Privatrechts, teils nur zwischen Personen des Privatrechts - betrifft, muss die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung ermittelt und müssen die Grundlage der erhobenen Klage sowie die Modalitäten ihrer Erhebung bestimmt werden (Urteile vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-271/00, Baten, Slg. 2002, I-10489, Randnr. 31, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-266/01, Préservatrice foncière TIARD, Slg. 2003, I-4867, Randnr. 23).

    Mit dieser Klage werden keine Befugnisse ausgeübt, die gegenüber den für die Beziehungen zwischen Einzelnen geltenden Regelungen exorbitant wären, und sie fällt daher unter den Begriff der "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens (in diesem Sinne Urteil Préservatrice foncière TIARD, Randnr. 36).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummern 1 und 3 - Besondere …

    Auszug aus EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
    22 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, wobei die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen; dieser Begriff lässt sich deshalb nicht als Verweisung auf die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht verstehen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, I-3967, Randnr. 10, vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., I-6511, Randnr. 15, vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-334/00, Tacconi, I-7357, Randnr. 19, und vom 1. Oktober 2002 in der Rechtssache C-167/00, Henkel, I-8111, Randnr. 35).
  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

    Auszug aus EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
    22 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, wobei die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen; dieser Begriff lässt sich deshalb nicht als Verweisung auf die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht verstehen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, I-3967, Randnr. 10, vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., I-6511, Randnr. 15, vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-334/00, Tacconi, I-7357, Randnr. 19, und vom 1. Oktober 2002 in der Rechtssache C-167/00, Henkel, I-8111, Randnr. 35).
  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …

    Auszug aus EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
    22 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, wobei die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen; dieser Begriff lässt sich deshalb nicht als Verweisung auf die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht verstehen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, I-3967, Randnr. 10, vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., I-6511, Randnr. 15, vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-334/00, Tacconi, I-7357, Randnr. 19, und vom 1. Oktober 2002 in der Rechtssache C-167/00, Henkel, I-8111, Randnr. 35).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …

    Auszug aus EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
    22 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, wobei die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen; dieser Begriff lässt sich deshalb nicht als Verweisung auf die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht verstehen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, I-3967, Randnr. 10, vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-51/97, Réunion européenne u. a., I-6511, Randnr. 15, vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-334/00, Tacconi, I-7357, Randnr. 19, und vom 1. Oktober 2002 in der Rechtssache C-167/00, Henkel, I-8111, Randnr. 35).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten - "Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Rückgriffsklage, die auf …

    Auszug aus EuGH, 05.02.2004 - C-265/02
    20 In einem solchen Fall, der eine Vielzahl von Beziehungen - teils zwischen einer öffentlichen Stelle und einer Person des Privatrechts, teils nur zwischen Personen des Privatrechts - betrifft, muss die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung ermittelt und müssen die Grundlage der erhobenen Klage sowie die Modalitäten ihrer Erhebung bestimmt werden (Urteile vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-271/00, Baten, Slg. 2002, I-10489, Randnr. 31, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-266/01, Préservatrice foncière TIARD, Slg. 2003, I-4867, Randnr. 23).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-274/16

    Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines …

    Rn. 60 Auch wenn die Anwendung der besonderen Zuständigkeitsregel, die vorgesehen ist, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, nicht den Abschluss eines Vertrags zwischen zwei Personen verlangt, setzt sie gleichwohl voraus, dass eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene rechtliche Verpflichtung besteht, auf die sich die betreffende Klage stützt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Februar 2004, Frahuil, C-265/02, EU:C:2004:77, Rn. 24 bis 26…, vom 20. Januar 2005, Engler, C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 50 und 51, …sowie vom 28. Januar 2015, Kolassa, C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 39).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter …

    Rn. 35 Der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" ist autonom auszulegen (…EuGH, Slg. 1992, I-3967 Rn. 10 ["Handte"]; Slg. 2004, I-1543 Rn. 22 ["Frahuil"];… RIW 2013, 292 Rn. 45 ["Česká spořitelna"];… ZIP 2015, 1456 Rn. 37 ["Kolassa"];… ZIP 2016, 1747 Rn. 53 ["Profit Investment SIM"];… NJW 2018, 2105 Rn. 58 ["flightright"];… ZIP 2019, 142 Rn. 38 ["Feniks"];… Senatsurteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, WM 2012, 747 Rn. 16).

    Er setzt eine von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung voraus (…EuGH, Slg. 1992, I-3967 Rn. 15 ["Handte"]; Slg. 2004, I-1543 Rn. 24["Frahuil"];… ZIP 2015, 1456 Rn. 39 ["Kolassa"];… NJW 2018, 2105 Rn. 60 ["flightright"];… ZIP 2019, 142 Rn. 39 ["Feniks"]).

    Eine vertragliche Ermächtigung der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH, Slg. 2004, I-1543 Rn. 24 ff. ["Frahuil"]), Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zulasten der Beklagten zu begründen, lag darin nicht.

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler

    Zum anderen hat der Gerichtshof mehrfach entschieden, dass der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" in dieser Bestimmung nicht so verstanden werden kann, dass er eine Situation erfasst, in der es an einer von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt (Urteile vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 15, Réunion européenne u. a., Randnr. 17, Tacconi, Randnr. 23, und vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-265/02, Frahuil, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 04.12.2003 - C-63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2446
EuGH, 04.12.2003 - C-63/01 (https://dejure.org/2003,2446)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - C-63/01 (https://dejure.org/2003,2446)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - C-63/01 (https://dejure.org/2003,2446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der... Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht Art. 3 Abs. 1; ; Zweite Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Art. 1 Abs. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    Evans

    "Rechtsangleichung - Richtlinie 84/5/EWG - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Durch nicht ermittelte oder unzureichend versicherte Fahrzeuge verursachte Schäden - Schutz der Geschädigten - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie - Haftung des Mitgliedstaats"

  • EU-Kommission PDF

    Samuel Sidney Evans gegen The Secretary of State for the Environment, Transport and the Regions und The Motor Insurers' Bureau.

    Rechtsangleichung - Richtlinie 84/5/EWG - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Durch nicht ermittelte oder unzureichend versicherte Fahrzeuge verursachte Schäden - Schutz der Geschädigten - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie - Haftung des Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Samuel Sidney Evans gegen The Secretary of State for the Environment, Transport and the Regions und

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit wegen der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall bei Beteiligung eines nicht ermittelten Fahrzeugs ; Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ; Zinsen im Rahmen ...

  • riw-online.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Schadensersatz, wenn Kfz nicht ermittelt oder unzureichend versichert sind

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung - Richtlinie 84/5/EWG - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Durch nicht ermittelte oder unzureichend versicherte Fahrzeuge verursachte Schäden - Schutz der Geschädigten - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie - Haftung des Mitgliedstaats

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Evans

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division - Auslegung von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 564
  • EuZW 2004, 146
  • BB 2004, 385
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt der Grundsatz der Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, aus dem Wesen des EG-Vertrags (u. a. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss ein Mitgliedstaat Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ersetzen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (Urteil Haim, Randnr. 36).

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören u. a. das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich oder unbeabsichtigt begangen bzw. zugefügt wurde, die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums und der Umstand, dass das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans möglicherweise dazu beigetragen hat, dass gemeinschaftsrechtswidrige nationale Maßnahmen oder Praktiken eingeführt oder beibehalten wurden (Urteil Haim, Randnr. 43).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-271/91

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Der Kläger verweist auf das Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91 (Marshall, Slg. 1993, I-4367, Randnr. 31), in dem der Gerichtshof hinsichtlich einer diskriminierenden Entlassung entschieden habe, dass die Zuerkennung von Zinsen als unerlässlicher Bestandteil einer Entschädigung anzusehen sei, und vertritt die Auffassung, dass dieser Grundsatz auch auf die Entschädigung anzuwenden sei, die nach der Zweiten Richtlinie an durch nicht ermittelte Fahrzeuge Geschädigte gezahlt werden müsse.

    Aufgrund einer teleologischen Auslegung dieser Richtlinie und in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft (Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20, und vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-308/87, Grifoni/EAG, Slg. 1994, I-341, Randnr. 40) und zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Urteil Marshall, Randnr. 31) neigt sie jedoch der Ansicht zu, dass die Gewährung von Zinsen nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften als wesentlicher Bestandteil der Ersatzleistung im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Zweiten Richtlinie anzusehen sei.

    Für den Ausgleich eines Schadens kann daher nicht von Umständen abgesehen werden, die, wie der Zeitablauf, den tatsächlichen Wert der Ausgleichsleistung verringern können (in diesem Sinne Urteil Marshall, Randnr. 31).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt der Grundsatz der Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, aus dem Wesen des EG-Vertrags (u. a. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).

    Die Anwendung dieser Kriterien obliegt grundsätzlich den nationalen Gerichten, die dabei die vom Gerichtshof entwickelten Leitlinien zu beachten haben (u. a. Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnrn.

  • EuGH, 03.02.1994 - 308/87

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Aufgrund einer teleologischen Auslegung dieser Richtlinie und in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft (Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20, und vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-308/87, Grifoni/EAG, Slg. 1994, I-341, Randnr. 40) und zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Urteil Marshall, Randnr. 31) neigt sie jedoch der Ansicht zu, dass die Gewährung von Zinsen nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften als wesentlicher Bestandteil der Ersatzleistung im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Zweiten Richtlinie anzusehen sei.

    Der Ersatz des Schadens soll das Vermögen des Opfers eines Unfalls so weit wie möglich wiederherstellen (Urteil Grifoni/EAG, Randnr. 40).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Hinsichtlich der Frage, ob es für die Zwecke der Umsetzung der Zweiten Richtlinie genügt, sich einer bereits bestehenden Stelle zu bedienen, ist daran zu erinnern, dass die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendig in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangt, es jedoch unerlässlich ist, dass das fragliche nationale Recht tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet, dass die sich aus diesem Recht ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17).

    Wie der Gerichtshof bereits hervorgehoben hat, ist die letztgenannte Voraussetzung besonders wichtig, wenn die fragliche Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Ansprüche zu verleihen (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 9, und Kommission/Niederlande, Randnr. 18).

  • EuGH, 23.03.1995 - C-365/93

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Hinsichtlich der Frage, ob es für die Zwecke der Umsetzung der Zweiten Richtlinie genügt, sich einer bereits bestehenden Stelle zu bedienen, ist daran zu erinnern, dass die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendig in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangt, es jedoch unerlässlich ist, dass das fragliche nationale Recht tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet, dass die sich aus diesem Recht ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17).

    Wie der Gerichtshof bereits hervorgehoben hat, ist die letztgenannte Voraussetzung besonders wichtig, wenn die fragliche Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Ansprüche zu verleihen (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 9, und Kommission/Niederlande, Randnr. 18).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt der Grundsatz der Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, aus dem Wesen des EG-Vertrags (u. a. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).
  • EGMR, 09.10.1979 - 6289/73
    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Er stützt sich außerdem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach die EMRK den Schutz konkreter und effektiver Rechte bezweckt (vgl. EGMR, Urteil Airey/Irland vom 9. Oktober 1979, Serie A, Nr. 32, § 24).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Der Kläger ist der Auffassung, das in der Vereinbarung vorgesehene Schiedsverfahren genüge weder den vom Gerichtshof aufgestellten Anforderungen des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus EuGH, 04.12.2003 - C-63/01
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-430/93 und C-431/93, Van Schijndel und Van Veen, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 19).
  • EGMR, 22.11.1995 - 20166/92

    S.W. c. ROYAUME-UNI

  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn - Arzneispezialitäten - Widerruf einer Genehmigung für das …

  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

  • EuGH, 12.10.2004 - C-222/02

    DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON …

    49 Nach der Rechtsprechung kann die Staatshaftung wegen Verletzung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts nur dann begründet werden, wenn u. a. die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (vgl. Urteile vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 21, und vom 4. Dezember 2003 in der Rechtssache C-63/01, Evans, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 83).
  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland …

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen beziehungsweise zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrechterhalten wurden (…EuGH, Urteile vom 13. März 2007 aaO Rn. 119;… vom 25. Januar 2007 - C-278/05 - Robins, Slg. 2007, I-1081, EuZW 2007, 182 Rn. 77 und vom 4. Dezember 2003 - C-63/01 - Evans, Slg. 2003, I-14492, NJW-RR 2004, 564 Rn. 86).
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11

    Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen beziehungsweise zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrecht erhalten wurden (…z.B. EuGH, Urteile in Sachen Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation aaO Rn. 119;… Brasserie du Pêcheur aaO Rn. 56 sowie vom 4. Dezember 2003 - C-63/01 - Evans, Slg. 2003, I-14492 Rn. 86;… Senat aaO mwN).
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11

    Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen beziehungsweise zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrecht erhalten wurden (…z.B. EuGH, Urteile in Sachen Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation aaO Rn. 119;… Brasserie du Pêcheur aaO Rn. 56 sowie vom 4. Dezember 2003 - C-63/01 - Evans, Slg. 2003, I-14492 Rn. 86;… Senat aaO mwN).
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen bzw. zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrecht erhalten wurden (EuGH, Urteile vom 4. Dezember 2003 - Rs. C-63/01 -Evans - Slg. 2003, I-14492, 14524 Rn. 86;… vom 25. Januar 2007 - Rs. C-278/05 - Robins - Slg. 2007, I-1081, 1103 Rn. 77;… Urteil vom 13. März 2007 aaO Rn. 119).
  • EuGH, 04.09.2018 - C-80/17

    Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss auch …

    Rn. 54 Art. 1 Abs. 4 der Zweiten Richtlinie belässt den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, der Einschaltung der genannten Stelle subsidiären Charakter zu verleihen, und gestattet ihnen, den Rückgriff dieser Stelle auf die für den Unfall Verantwortlichen sowie das Verhältnis zu den übrigen Versicherern oder Einrichtungen der sozialen Sicherheit, die dem Opfer den gleichen Schaden ersetzen müssen, zu regeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Dezember 2003, Evans, C-63/01, EU:C:2003:650, Rn. 32).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES …

    69 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, und Hedley Lomas, Randnr. 25; Urteile vom 4. Juli 2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 36, und vom 4. Dezember 2003, Evans, C-63/01, Slg. 2003, I-14447, Randnr. 83), setzt die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, voraus, dass.
  • BGH, 24.06.2010 - III ZR 140/09

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen unvollständiger …

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen bzw. zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrechterhalten wurden (EuGH, Urteile vom 4. Dezember 2003 - Rs. C-63/01 - Evans - Slg. 2003, I-14492, 14524 Rn. 86;… vom 25. Januar 2007 - Rs. C-278/05 - Robins - Slg. 2007, I-1081, 1103 Rn. 77;… vom 13. März 2007 aaO Rn. 119).
  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11

    Private Spielhallen

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen beziehungsweise zugefügt wurde oder nicht, die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum entschuldbar ist oder nicht, und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrechterhalten wurden (EuGH, Urteile vom 4. Dezember 2003 - C-63/01 - Evans, Slg. 2003, I-14492 Rn. 86;… vom 25. Januar 2007 - C-278/05 - Robins, Slg. 2007, I-1081 Rn. 77;… vom 13. März 2007 aaO Rn. 119).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf …

    Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du Pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51), vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas (C-5/94, Slg. 1996, I 2553, Randnr. 25), vom 4. Juli 2000, Haim (C-424/97, Slg. 2000, I 5123, Randnr. 36), sowie vom 4. Dezember 2003, Evans (C-63/01, Slg. 2003, I-14447, Randnr. 83), und vom 25. Januar 2007, Robins u. a. (C-278/05, Slg. 2007, I-1053, Randnr. 69).
  • KG, 14.04.2009 - 9 U 3/08

    Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und …

  • EuGH, 11.01.2024 - C-122/22

    Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern: Der Gerichtshof weist die …

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 189/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • EuGH, 18.12.2007 - C-62/06

    ZF Zefeser - Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 - Art. 3 - Nacherhebung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04

    N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung …

  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines privaten Glücksspielveranstalters: …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss

  • OLG Saarbrücken, 01.07.2021 - 4 U 102/20

    Erwerb eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung: Geltendmachung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18

    Sole-Mizo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-97/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung eines Mitgliedstaats für einen Verstoß …

  • LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08

    Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …

  • EuG, 26.01.2006 - T-364/03

    Medici Grimm / Rat - Dumping - Einfuhren von Handtaschen aus Leder mit Ursprung …

  • VG Sigmaringen, 13.05.2013 - 8 K 2001/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2012 - C-409/11

    Csonka u.a. - Richtlinie 72/166/EWG - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - …

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