Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15   

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https://dejure.org/2016,2117
BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15 (https://dejure.org/2016,2117)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 3 StR 482/15 (https://dejure.org/2016,2117)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15 (https://dejure.org/2016,2117)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO
    Besorgnis der Befangenheit (öffentlich zugänglicher privater Facebook Account des Vorsitzenden; innere Haltung; Zusammenhang mit konkretem Strafverfahren; Befürchtung des Fehlens der gebotenen Neutralität)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Facebookprofil, Vorsitzender

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO
    Richterablehnung: Ablehnung des Vorsitzenden einer Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Inhalts seines Facebook-Profils

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Befangenheit eines Strafrichters, der öffentlich ein T-Shirt mit dem Aufdruck trägt "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA"

  • IWW

    § 338 Nr. 3, § 24 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verlust der gebotenen Neutralität eines Richters durch Posten eines Bildes und Kommentars auf der privaten Facebookseite des Richters; Antrag auf Ablehnung eines Richters

  • online-und-recht.de

    Befangenheit des Richters wegen öffentlichem Facebook-Posting

  • kanzlei.biz

    Befangenheit eines Richters wegen Facebook-Auftritt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Befangenheit eines Richters wegen privater Facebook-Einträge; §§ 24, 338 Nr. 3 StPO

  • rewis.io

    Richterablehnung: Ablehnung des Vorsitzenden einer Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Inhalts seines Facebook-Profils

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • RA Kotz

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA."

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der gebotenen Neutralität eines Richters durch Posten eines Bildes und Kommentars auf der privaten Facebookseite des Richters; Antrag auf Ablehnung eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Kritische Äusserungen auf Facebook können Befangenheit des Richters begründen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA…" - Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA"

  • lawblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Richter stolpert über sein Facebook-Profil

  • heise.de (Pressebericht, 23.02.2016)

    Bundesgerichtshof kassiert Urteil wegen Facebook-Eintrag des Richters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA...

  • archive.is (Pressebericht, 23.02.2016)

    Rostocker Richter stolpert über Facebook-Auftritt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafrichter als "Scherzkeks" - Verteidiger lehnte einen Richter wegen zwiespältiger Sprüche auf Facebook als befangen ab

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Richters wegen Bildern und Äußerungen auf seinem privaten Facebook-Account

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.02.2016)

    Richter verspielt seine Reputation mit Facebook-Bild

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Nach Foto-Post von Richter auf Facebook: Befangenheit! - Foto auf Facebook mit Kommentar und Likes

  • svz.de (Pressebericht, 24.02.2016)

    Der Richter und die Facebook-Posse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafrichter wegen Facebook-Auftritt befangen

  • mycsc.de (Kurzinformation)

    Rostocker Richter nach Facebook-Foto für befangen befunden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fehltritt eines Vorsitzenden Richters

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Befangenheit: Urteil wegen Facebook-Eintrags eines Richters aufgehoben

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Facebook-Eintrag eines Richters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privates Facebook-Profil eines Richters kann Besorgnis der Befangenheit begründen

Besprechungen u.ä. (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA…" - Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit: Der Strafrichter bei Facebook - zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 12. 01. 2016 - 3 StR 482/15

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richter wegen Facebook-Profil befangen

  • betrifftjustiz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richterliche Selbstherrlichkeit in der Wagenburg

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Klarstellung des LG Rostock: Wegen Facebook-Postings befangener Richter bleibt im Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 218
  • StV 2016, 271
  • StV 2016, 537 (Ls.)
  • MMR 2016, 279
  • K&R 2016, 265
  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, NStZ 2016, 218, 219).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341; vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 21 Rn. 10; Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23 Rn. 11; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 482/15, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 25 Rn. 5; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 Rn. 12).
  • LG Leipzig, 15.08.2017 - 1 Ks 100 Js 40760/16

    Besorgnis der Befangenheit, Sachverständiger, Facebookposts

    Ein Ablehnungsgrund ist dann gegeben, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zu der Annahme hat, der Abgelehnte nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann, wobei Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ein vernünftiger bzw. verständiger Betroffener ist (vgl. BGH, 3 StR 482/15, Beschluss vom 12.01.2016, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 29.12.2020 - 536 KLs 2/20
    Maßstab für die Beurteilung der genannten Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (BGH NStZ 2016, 218; BGH, Urteil vom 28.4. 2010 - 2 StR 595/09 = NJW 2010, 2226).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15   

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https://dejure.org/2015,15260
BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 (https://dejure.org/2015,15260)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 (https://dejure.org/2015,15260)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 (https://dejure.org/2015,15260)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 40 Abs. 3 StGB
    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen Strafens; Willkürverbot; Schätzung des Nettoeinkommens; Erfordernis einer konkreten Feststellung der Schätzungsgrundlagen; Schätzung ins Blaue hinein)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Festlegung der Tagessatzhöhe durch Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt das Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 40 Abs 3 StGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • verkehrslexikon.de

    Willkürliche Festsetzung der Tagessatzhöhe

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com

    Strafrecht

  • rechtsportal.de

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tagessatzhöhe: Keine Schätzung "ins Blaue"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Schätzung der Tagessatzhöhe "ins Blaue hinein"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 335
  • NStZ-RR 2016, 46
  • NZV 2016, 48
  • StV 2016, 554
  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Diese ist Sache der Tatgerichte, die zu beachten haben, dass aus dem in Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld' das Gebot schuldangemessenen Strafens im Einzelfall folgt (BVerfGE 95, 96 ).

    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Hinzu kommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Hinzu kommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (BVerfGE 87, 273 ).
  • BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Folglich gewinnt hier die Tatschuld Bedeutung (vgl. Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, § 40 Rn. 1; Bußmann, in: Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 40 Rn. 2 f.; vgl. auch BGHSt 28, 360 ).
  • BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (zur Geldstrafe vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN).

    Damit soll eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN; MünchKomm.StGB/Radtke, 2. Aufl., § 40 Rn. 1; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 40 Rn. 1; BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 31. Edition, Stand 1. Juni 2016, § 40 StGB Rn. 4 und 6).

  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Nachdem der Wohnort des Beschwerdeführers bekannt war und dieser sich dahingehend eingelassen hatte, er sei "Beamter im aktiven Dienst", wäre dessen Besoldungsstelle unschwer in Erfahrung zu bringen gewesen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 23).

    § 40 Abs. 3 StGB erfordert aber - zumal in Fällen der kleineren Kriminalität (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22) - auch nicht die Ausschöpfung aller Beweismittel (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, Rn. 3 und 13), wenn ansonsten die fachrechtlichen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 10 ff.).

  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Das Urteil erfüllt damit die Anforderungen, die an eine durch § 40 Abs. 3 StGB gestattete Schätzung zu stellen sind (vgl. BVerfG NZV 2016, 48).
  • KG, 19.11.2019 - 3-80/19

    Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite

    (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 - juris; BGHSt 27, 230; BGH NJW 1993, 408; KG a.a.O.; StV 2005, 89; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ss 179/08 - juris m.w.N.; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649; Radtke a.a.O. Rdn. 123 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14

    Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer

    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind an sich Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Dimension als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).

    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2015 - 1 BvR 3271/14 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).

  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    Da das Landgericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, weist das Berufungsurteil nicht nur ein einfach gesetzliches Begründungsdefizit auf, weil das Revisionsgericht nicht in die Lage versetzt wird, die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung nachzuprüfen (BayObLG, Beschluss vom 18.10.2023 - 202 StRR 76/23 bei juris = BeckRS 2023, 31058; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2021 - III-1 RVs 50/21 bei juris; KG, Beschluss vom 19.11.2019 - [3] 121 Ss 143 = OLGSt StGB § 219a Nr. 1; MüKo-StGB/Radtke 4. Aufl. § 40 Rn. 121), sondern verstößt zudem gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 = wistra 2015, 388 = DAR 2015, 576 = NStZ-RR 2015, 335 = NZV 2016, 48 = NStZ-RR 2016, 46 = StV 2016, 554).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend

    Nur so kann eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (BVerfG, Beschl. v. 1. Juni 2015, 2 BvR 67/15, BeckRS 2015, 50926 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    1. Ein Ersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um

    Jedoch setzt eine Schätzung die konkrete Feststellung der Schätzungsgrundlagen und deren überprüfbare Darstellung in den Urteilsgründen voraus (vgl. BVerfG NStZ-RR 2015, 335; OLG Hamm StraFo 2001, 19; KG Berlin BeckRS 2016, 2914; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15, NStZ-RR 2015, 335, 336 für § 40 Abs. 3 StGB).
  • BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Eine Schätzung setzt jedoch die konkrete Feststellung der Schätzungsgrundlagen voraus; bloße Mutmaßungen genügen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22).
  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig

  • OLG Celle, 05.06.2020 - 3 Ss 16/20

    Berücksichtigung von Kryptowährung bei Tagessatzhöhe nur bei Umwandlung in

  • BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten;

  • BayObLG, 18.10.2023 - 202 StRR 76/23

    Rechtsfehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen fehlender Mitteilung der

  • OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18

    Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO

  • KG, 19.11.2019 - 121 Ss 143/19

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Strafbarkeit des Angebots der Vornahme von

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    "Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24556
BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB.
    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten (Berücksichtigung in der Strafzumessung; Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises; Vertrauenstatbestand; faires Verfahren; rechtliches Gehör); Wertersatzverfall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 261 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 154, 154a StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • rechtsportal.de

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das "missbrauchte" Vertrauen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Einstellungen - und Strafzumessungserwägungen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    Das ist im Grundsatz frei von Rechtsfehlern, weil der Nichtrevident S. die Gelder, mit deren Einziehung er sich einverstanden erklärt hatte, im Wege eines anderen Vorgangs erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 72; Weber, aaO, § 33 Rn. 76).
  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    Jedoch war klarzustellen, dass insoweit eine gesamtschuldnerische Haftung angeordnet ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 5 ff. mwN).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Das wäre nur dann nicht zu beanstanden, wenn die jenem Strafverfahren zugrundeliegende Tat prozessordnungsgemäß festgestellt worden wäre (BGH, 5 StR 270/16 v. 07.07.2016, juris Rn. 8 mwN, zu § 154 StPO).
  • LG Aachen, 13.10.2017 - 63 KLs 18/15
    Der Angeklagte wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die insoweit bereits erzielten Beweisergebnisse verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16, juris RN 8 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24652
BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15 (https://dejure.org/2015,24652)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2015 - 5 StR 255/15 (https://dejure.org/2015,24652)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2015 - 5 StR 255/15 (https://dejure.org/2015,24652)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 257c StPO; § 337 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Verstoß gegen die Transparenz- und Dokumentationspflichten bei auf eine Verständigung abzielenden Gesprächen (Anforderungen an den Inhalt der Mitteilung; Beschränkung auf das Ergebnis des Gesprächs unzureichend); ausnahmsweiser Ausschluss des Beruhens (Berücksichtigung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a S 2 StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 337 StPO
    Verstoß gegen die Vorschriften zur Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren: Ausnahmefall vom Beruhen des Urteils auf dem Gesetzesverstoß

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 243 Abs. 4 Satz 2, 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c Abs. 5 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 202a StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge eines Verstoßes "gegen die Vorschriften zur Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen"; Ausschluss des Beruhens eines Urteils auf einem Rechtsverstoß bei Verletzung der Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten in Ausnahmefällen; ...

  • rewis.io

    Verstoß gegen die Vorschriften zur Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren: Ausnahmefall vom Beruhen des Urteils auf dem Gesetzesverstoß

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2; StPO § 273 Abs. 1a S. 2
    Rüge eines Verstoßes "gegen die Vorschriften zur Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen"; Ausschluss des Beruhens eines Urteils auf einem Rechtsverstoß bei Verletzung der Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten in Ausnahmefällen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitteilungspflicht verletzt, aber alles nicht so schlimm, oder: Wir schließen das Beruhen aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transparenz und Dokumentation von Verständigungsgesprächen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mitteilungspflichten bei Verständigungsgesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Dass ein Ausschluss des Beruhens bei Verletzung der Mitteilungs- und Dokumentationspflichten in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesetzesverstoßes möglich ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE aaO; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1237; siehe auch BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645, 646).

    Gemessen an der Bandbreite möglicher Verstöße gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, aaO; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, aaO) ist die Gesetzesverletzung unter dem Aspekt des Transparenzgebotes und des Gebotes des fairen Verfahrens überdies nicht als gewichtig anzusehen: Eine Unterrichtung über die Besprechung wurde nicht gänzlich unterlassen, sondern fand als solche mit Bekanntgabe ihres Ergebnisses statt.

    Denn das Protokoll gibt die - tatsächlich unvollständige - Mitteilung und damit den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, und vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, aaO).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Hierzu zählt zumindest, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 85; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316, vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).

    Zwar führt ein Verstoß gegen die Transparenz- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit einer gleichwohl getroffenen Verständigung und hat zur Folge, dass ein Beruhen des Urteils auf diesem Gesetzesverstoß regelmäßig schon deshalb nicht auszuschließen ist, weil die Verständigung, auf der das Urteil beruht, ihrerseits mit einem Gesetzesverstoß behaftet ist (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 97).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Dass ein Ausschluss des Beruhens bei Verletzung der Mitteilungs- und Dokumentationspflichten in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesetzesverstoßes möglich ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE aaO; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1237; siehe auch BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645, 646).

    Gemessen an der Bandbreite möglicher Verstöße gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, aaO; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, aaO) ist die Gesetzesverletzung unter dem Aspekt des Transparenzgebotes und des Gebotes des fairen Verfahrens überdies nicht als gewichtig anzusehen: Eine Unterrichtung über die Besprechung wurde nicht gänzlich unterlassen, sondern fand als solche mit Bekanntgabe ihres Ergebnisses statt.

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Dass ein Ausschluss des Beruhens bei Verletzung der Mitteilungs- und Dokumentationspflichten in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesetzesverstoßes möglich ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE aaO; BVerfG (Kammer), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1237; siehe auch BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645, 646).

    Denn das Protokoll gibt die - tatsächlich unvollständige - Mitteilung und damit den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, und vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, aaO).

  • BGH, 11.02.2015 - 1 StR 335/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (erforderlicher Inhalt der

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Hierzu zählt zumindest, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 85; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316, vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).

    Soweit beide Gesprächsteilnehmer ihre Straferwartungen mit Zumessungsgesichtspunkten näher begründet haben sollten - was die Revision nicht vorträgt -, wäre eine Mitteilung über Einzelheiten ihrer Argumentation von der Informationspflicht des § 243 Abs. 4 StPO ohnehin nicht umfasst gewesen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 15 - 1 StR 335/14, aaO).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Hierzu zählt zumindest, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 85; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316, vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Hierzu zählt zumindest, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 85; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316, vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Denn das Protokoll gibt die - tatsächlich unvollständige - Mitteilung und damit den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15; Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, und vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, aaO).
  • BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14

    Unzureichende Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche; Beruhen

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15
    Hierzu zählt zumindest, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 85; BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 313; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315, 316, vom 11. Februar 2015 - 1 StR 335/14, NStZ 2015, 416, und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353, 354).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    In der neuen Hauptverhandlung wird der Vorsitzende daher gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nicht nur diesen Umstand, sondern auch den wesentlichen Inhalt der in die Übereinkunft mündenden Gespräche mitteilen müssen (zu den Anforderungen an eine solche Mitteilung und zum weiteren Verfahren vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15; SSW-StPO/Franke, 2. Aufl., § 243 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Hier kann allerdings ausnahmsweise unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235 Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15 Rn. 14 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5 Rn. 13) ein Ausschluss des Beruhens angenommen werden.
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Nur wenn eine auf eine Verständigung abzielende Erörterung erwiesen wäre, könnte daran eine Beanstandung anknüpfen, der Vorsitzende habe den Inhalt oder die Umstände dieser Verständigungsbemühungen unzureichend dokumentiert (vgl. zu Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung: BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 Rn. 8 ff., BGHSt 58, 310, 312 f. und vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 39, 41, 43, 45; Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 459/19 Rn. 3, 7 ff.; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19 Rn. 10; vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19 Rn. 7, BGHSt 64, 168, 169; vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 Rn. 11; vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15 Rn. 8, 15 und vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15 Rn. 11, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Dazu gehört zumindest die Mitteilung, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer zu einem solchen Vorschlag vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 05.08.2015, Az. 5 StR 255/15; Beschluss vom 15.01.2015, Az. 1 StR 315/14; BGHSt 60, 150; Beschluss vom 10.07.2013, Az. 2 StR 195/12; OLG Stuttgart, StraFo 2014, 152).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 249/20

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens bei Verstoß gegen Mitteilungs- und

    Hier kann aber ausnahmsweise unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes (BVerfG, NJW 2015, 1235; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, aaO; Beschlüsse vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, NStZ 2020, 93, 94) ein Ausschluss des Beruhens angenommen werden.
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

    Eines Eingehens auf die weiteren Verfahrensrügen (zur Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5) oder die Sachrüge bedarf es daher nicht.
  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 630/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Zwar ist bei der insoweit gebotenen umfassenden Würdigung von Art und Schwere des Verstoßes (vgl. BVerfG aaO; Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645 m. Anm. Leitmeier) zu berücksichtigen, dass vorliegend die Tatsache eines Verständigungsgesprächs und dessen Ergebnis immerhin in öffentlicher Hauptverhandlung bekannt gegeben wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17424
OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16 (https://dejure.org/2016,17424)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2016 - 1 RVs 114/16 (https://dejure.org/2016,17424)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 1 RVs 114/16 (https://dejure.org/2016,17424)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und des Verteidigers im Fall der notwendigen Verteidigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und des Verteidigers im Fall der notwendigen Verteidigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 1 ; StPO § 145 Abs. 1
    Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und des Verteidigers im Fall der notwendigen Verteidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwerfung: Pflichtverteidiger auch nicht da, Berufung verworfen?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 288
  • StV 2016, 804
  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
    Die hierfür gegebene Begründung, im Falle des § 329 StPO finde keine Sachverhandlung statt, greift nach Auffassung des Senats zu kurz, weil der Verteidiger Entschuldigungsgründe vorbringen (abweichend daher für den Fall, dass sich die "besondere Schwierigkeit" im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO gerade auf den möglichen Entschuldigungsgrund bezieht OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338 [339]) oder auch im Verfahren gemäß § 329 Abs. 1 StPO beachtliche Rechtsausführungen - etwa zum Vorliegen von Verfahrenshindernissen - machen kann.
  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08

    Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
    Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12; Löwe/Rosenberg- Gössel , a.a.O. Rz. 44; SK-StPO- Frisch , a.a.O. Rz. 15; KMR- Brunner , StPO, § 329 Rz. 11; Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; SK-StPO- Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
    Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12; Löwe/Rosenberg- Gössel , a.a.O. Rz. 44; SK-StPO- Frisch , a.a.O. Rz. 15; KMR- Brunner , StPO, § 329 Rz. 11; Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; SK-StPO- Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
    Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12; Löwe/Rosenberg- Gössel , a.a.O. Rz. 44; SK-StPO- Frisch , a.a.O. Rz. 15; KMR- Brunner , StPO, § 329 Rz. 11; Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; SK-StPO- Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
  • BayObLG, 19.03.2001 - 1St RR 30/01

    Verwerfungsurteil bei unterbliebener Ladung des ordnungsgemäß bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
    Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12; Löwe/Rosenberg- Gössel , a.a.O. Rz. 44; SK-StPO- Frisch , a.a.O. Rz. 15; KMR- Brunner , StPO, § 329 Rz. 11; Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; SK-StPO- Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
  • OLG Köln, 29.09.2006 - 81 Ss 117/06
    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
    Kann aber ohnehin aus anderen Gründen - hier wegen der krankheitsbedingten Verhinderung des Verteidigers - die Hauptverhandlung nicht durchgeführt werden, wird eine Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO durch den Normzweck nicht mehr gedeckt (vgl. insgesamt SenE v. 29.09.2006 - 81 Ss 117/06; SenE v. 17.02.2016 - III-1RVs 24/16).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1259
OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15 (https://dejure.org/2016,1259)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.02.2016 - 1 Ss 69/15 (https://dejure.org/2016,1259)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 1 Ss 69/15 (https://dejure.org/2016,1259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 4; StPO § 257c Abs. 5
    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen unterbliebener Belehrung gemäß § 257c StPO nach Verfahrensverständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 563
  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Basiert die mit einem Willensmangel behaftete Beschränkungserklärung auf einer objektiv unrichtigen Maßnahme der Strafverfolgungsorgane, muss sich der Angeklagte unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens nicht an dieser Prozesshandlung festhalten lassen ( vgl. OLG Stuttgart StV 2014, 397; Schneider NZWiSt 2015, 1 ).

    Dabei muss jedoch zweifelsfrei feststehen, dass das fehlerbehaftete staatliche Vorgehen für das Prozessverhalten des Angeklagten ursächlich geworden ist ( vgl. auch OLG Hamburg NStZ 2014, 534; Schneider a.a.O., jeweils m.w.N.; a.A. OLG Stuttgart StV 2014, 397 ).

    Damit grenzen sie sich von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart ( Beschluss vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, StV 2014, 397 ) ab, dass die Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung, der als verständigungsspezifischer Verfahrensfehler die fehlende Dokumentation der Verständigungsgespräche vorausgegangen war, bereits dann annimmt, wenn nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass die Beschränkungserklärung von der Verletzung der Dokumentationspflicht vollständig unbeeinflusst geblieben ist.

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Dabei muss jedoch zweifelsfrei feststehen, dass das fehlerbehaftete staatliche Vorgehen für das Prozessverhalten des Angeklagten ursächlich geworden ist ( vgl. auch OLG Hamburg NStZ 2014, 534; Schneider a.a.O., jeweils m.w.N.; a.A. OLG Stuttgart StV 2014, 397 ).

    Dieser Bewertung steht auch die von der Generalstaatsanwaltschaft zur Begründung ihres Verwerfungsantrages herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 06. August 2014 - 1 - 27/14 ( NStZ 2014, 534 ) nicht entgegen.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Der Angeklagte soll durch sie vor der Verständigung in die Lage versetzt werden, eine autonome Einschätzung des mit seiner Mitwirkung an der Verständigung verbundenen Risikos vorzunehmen ( vgl. BVerfG NJW 2013, 1058; BGH StV 2011, 76; OLG München StV 2014, 79 ).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Darüber hinaus kann sich die Rechtsfolge der Unwirksamkeit aber auch aus besonderen Umständen der Art und Weise des Zustandekommens der Rechtsmittelbeschränkung ergeben ( vgl. BGHSt 45, 51 ).
  • OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 97/12

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Aus diesem Grund muss das Revisionsgericht auch nachprüfen, ob und inwieweit die erklärte Berufungsbeschränkung rechtswirksam war ( vgl. BGHSt 27, 70; OLG Bamberg DAR 2013, 585; OLG München zfs 2012, 472; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4 ).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Der Angeklagte soll durch sie vor der Verständigung in die Lage versetzt werden, eine autonome Einschätzung des mit seiner Mitwirkung an der Verständigung verbundenen Risikos vorzunehmen ( vgl. BVerfG NJW 2013, 1058; BGH StV 2011, 76; OLG München StV 2014, 79 ).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Aus diesem Grund muss das Revisionsgericht auch nachprüfen, ob und inwieweit die erklärte Berufungsbeschränkung rechtswirksam war ( vgl. BGHSt 27, 70; OLG Bamberg DAR 2013, 585; OLG München zfs 2012, 472; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4 ).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 3 Ss 233/13

    Verständigung im Berufungshauptverfahren: Nachträgliche Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Die vom Angeklagten erklärte Beschränkung seiner Berufung war mithin Gegenstand einer Verfahrensabsprache, was grundsätzlich möglich ist ( vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 536; OLG Hamburg a.a.O.; Schneider a.a.O. ).
  • OLG Bamberg, 25.06.2013 - 3 Ss 36/13

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Beschränkung auf den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Aus diesem Grund muss das Revisionsgericht auch nachprüfen, ob und inwieweit die erklärte Berufungsbeschränkung rechtswirksam war ( vgl. BGHSt 27, 70; OLG Bamberg DAR 2013, 585; OLG München zfs 2012, 472; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4 ).
  • OLG München, 28.08.2013 - 4St RR 174/13

    Verständigung im Strafverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Verwertung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
    Der Angeklagte soll durch sie vor der Verständigung in die Lage versetzt werden, eine autonome Einschätzung des mit seiner Mitwirkung an der Verständigung verbundenen Risikos vorzunehmen ( vgl. BVerfG NJW 2013, 1058; BGH StV 2011, 76; OLG München StV 2014, 79 ).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    Hierzu zählen einerseits Verfahrenskonstellationen, in denen sich das Gericht unlauterer Mittel bedient, um etwa eine Rechtsmittelbeschränkung zu erreichen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn. 10); andererseits wird hiervon die Irreführung eines Angeklagten durch eine unrichtige oder gänzlich fehlende amtliche Auskunft erfasst (vgl. nur BGH, Beschl. v. 26. April 1995 - 3 StR 600/94, NStZ 1995, 556 sowie jüngst OLG Braunschweig, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 1 Ss 69/15, NStZ 2016, 563, 564).

    Unzureichend ist die nur abstrakt bestehende Möglichkeit, dass sich ein Verfahrensfehler auf die Willensbildung eines Verfahrensbeteiligt ausgewirkt haben könnte (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 5. August 2014 - 1 Rev 27/14, NStZ 2014, 534, 535; OLG Braunschweig, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 1 Ss 69/15, NStZ 2016, 563, 564; offengelassen hingegen von KG, Beschl. v. 9. Dezember 2014 - 2 Ws 7/15, NStZ 2015, 236, 238; OLG Nürnberg, Beschl. v. 10. August 2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15, zitiert nach juris; a.A. BeckOK-StPO/Eschelbach, 25. Ed., § 318 Rn. 20a).

    Notwendig ist daher, dass die eine Unwirksamkeit der Prozesshandlung bewirkenden Umstände erwiesen sind (vgl. Senatsbeschl. a.a.O; vgl. auch BGH, Beschl. v. 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3, 5; Beschl. v. 20. April 2004 - 5 StR 11/04, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; sowie OLG Braunschweig, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 1 Ss 69/15, NStZ 2016, 563, 564; ferner bereits OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 2 Ss 150/96, NStZ-RR 1996, 307, 308; ähnl.

  • KG, 27.09.2016 - 121 Ss 132/16

    Verständigungsverfahren, Belehrungspflicht

    Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam mit der Folge, dass das Landgericht nur unvollständig über den Verfahrensgegenstand entschieden hat, weil es keine eigenen Feststellungen zum Tatgeschehen getroffen hat (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563, ff.).

    Im Berufungsverfahren kann dem Erfordernis eines Geständnisses auch die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch genügen (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563 ff.; OLG Karlsruhe NStZ 2014, 536 f; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rdnr. 17b).

    Der Angeklagte soll durch diese Belehrung vor der Verständigung in die Lage versetzt werden, eine autonome Einschätzung des mit seiner Mitwirkung an der Verständigung verbundenen Risikos vorzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 ff.; BGH StV 2011, 76 ff; OLG München StV 2014, 79 f; OLG Braunschweig NStZ 2016, 563 ff.; Bt-Drucks 16/12310, Seite .15).

  • BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19

    Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines

    Wird das versäumt, so legen die durch das Bundesverfassungsgericht für Verstöße gegen § 257c Abs. 5 StPO aufgestellten Vorgaben für die Beruhensprüfung i.S.d. § 337 StPO (vgl. BVerfGE a.a.O. Rn. 94 ff.; kritisch zur Normativierung der Beruhensprüfung BGH NJW 2016, 513, Rn. 27 ff. bei juris) eine "Regelvermutung" dahingehend nahe, dass eine Beschränkungserklärung des Angeklagten auch durch die unterbliebene Belehrung motiviert wurde (so bereits OLG Braunschweig, NStZ 2016, 563, Rn. 17 bei juris; vgl. ferner OLG München StV 2014, 79, Rn. 25 bei juris; Schneider NZWiSt 2015, 1, 6f.).

    Zudem ließe sich ein solcher Verstoß den allgemein anerkannten Fallgruppen der Unwirksamkeit von Prozesshandlungen an die Seite stellen, weshalb sich die von Amts wegen gebotene Prüfung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung durch das Revisionsgericht bei einer Absprache auch auf die Einhaltung der Belehrungspflicht nach § 257c Abs. 5 StPO erstrecken muss (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563, Rn. 6 f. bei juris m.w.N.; a.A. für den Fall einer nicht verständigungsbasierten Rechtsmittelbeschränkung nach gescheiterten Verständigungsgespräch OLG Hamburg NStZ 2014, 534, Rn. 20 bei juris).

  • KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16

    Strafbefehlsverfahren: Einspruchsbeschränkung im Rahmen einer Verständigung bei

    Zu diesen Ausnahmefällen gehört jedoch auch ein Teilverzicht, der im Rahmen einer unter Verstoß gegen die Regelung des § 257c Abs. 5 StPO zustande gekommenen Verständigung erfolgte, sofern nicht ausnahmsweise feststeht, dass die Beschränkungserklärung völlig unbeeinflusst von der fehlerhaft zustande gekommenen Verständigung erfolgt ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563 m.w.N.; OLG Stuttgart aaO m.w.N.).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Unzureichend ist die nur abstrakt bestehende Möglichkeit, dass sich ein Verfahrensfehler auf die Willensbildung eines Verfahrensbeteiligten ausgewirkt haben könnte (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563, 564).
  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

    Hierzu zählen zunächst Konstellationen, in denen sich das Gericht zum Erreichen der Beschränkung unlauterer Mittel bedient, aber auch solche, in denen der Angeklagte durch unrichtige oder fehlende amtliche Auskünfte in die Irre geführt wurde (vgl. BGH, a. a. O., OLG Braunschweig, NStZ 2016, 563 ff.; OLG Stuttgart StV 2014, 397; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 302 Rdnrn. 10, 22 m. w. N.).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    Im Hinblick auf die erhobene Sachrüge hatte der Senat die Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu überprüfen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; Senat RuP 2020, 238, 240 und Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) - [juris-Rdn. 5]; OLG Braunschweig NStZ 2016, 563; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 318 Rdn. 33, § 352 Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   LG Stendal, 26.11.2015 - 501 AR 9/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38083
LG Stendal, 26.11.2015 - 501 AR 9/15 (https://dejure.org/2015,38083)
LG Stendal, Entscheidung vom 26.11.2015 - 501 AR 9/15 (https://dejure.org/2015,38083)
LG Stendal, Entscheidung vom 26. November 2015 - 501 AR 9/15 (https://dejure.org/2015,38083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer nachträglichen rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers; Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung für die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren (hier: Besitz von kinderpornographischen Schriften)

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StRR 2016, 12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Halle, 31.07.2015 - 3 Qs 151/15

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Stendal, 26.11.2015 - 501 AR 9/15
    Eine nachträgliche rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers ist nach überwiegender Auffassung unzulässig und damit grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.07.2015, 3 Qs 151/15, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.
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