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Weitere Entscheidung unten: EuG, 15.06.1999

Rechtsprechung
   EuG, 04.04.2001 - T-288/97   

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https://dejure.org/2001,9950
EuG, 04.04.2001 - T-288/97 (https://dejure.org/2001,9950)
EuG, Entscheidung vom 04.04.2001 - T-288/97 (https://dejure.org/2001,9950)
EuG, Entscheidung vom 04. April 2001 - T-288/97 (https://dejure.org/2001,9950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Entscheidung 98/182/EWG Art. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • EU-Kommission

    Regione Friuli Venezia Giulia gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Güterkraftverkehr - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs - Voraussetzungen einer Ausnahme vom Verbot des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 1 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatliche Beihilfen im Güterkraftverkehr; Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs; Voraussetzungen einer Ausnahme vom Verbot des Artikels 92 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 1 EG); Grundsatz des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1997 über Beihilfen der Region Friuli-Venezia Giulia zugunsten der Straßentransportunternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Drittens sei Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag dahin auszulegen, dass sektorbezogene Beihilfen nur dann als zulässig angesehen werden könnten, wenn ihre nachteiligen Folgen für Handel und Wettbewerb durch konkrete Vorteile für das gemeinsamen Interesse ausgeglichen würden und dieser Ausgleich in einem gemeinschaftsrechtlichen Rahmen und nicht nur aus der Sicht eines einzigen Mitgliedstaats erfolge (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, Breda Fucine Meridionali/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnrn. 97 ff., und Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 26).

    Bei dieser Untersuchung hat die Kommission die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.

    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Nach der Rechtsprechung können solche "außergewöhnlichen Umstände" durch die bis zum Erlass derangefochtenen Entscheidung verstrichene lange Zeitspanne begründet sein (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617).

    Die Klägerin macht hier im Gegensatz zu der von ihr angeführten Situation, die im Urteil RSV/Kommission (Randnr. 13 bis 17) geprüft worden ist, keine Verspätung geltend, die der Kommission zuzurechnen wäre.

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Das Gericht stelle dort nämlich fest, dass trotz des ganz niedrigen Betrages der streitigen Beihilfen und der verhältnismäßig geringen Größe der begünstigten Unternehmen eine Auswirkung dieser Beihilfen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht auszuschließen sei, und führe das Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 49) an, in dem es festgestellt habe, dass "[a]uch eine relativ geringfügige Beihilfe den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen [kann], wenn - wie im vorliegenden Fall - in der Branche, in der das dadurch begünstigte Unternehmen tätig ist, ein lebhafter Wettbewerb herrscht".

    Was zunächst das Vorbringen der Klägerin zur geringen Höhe der streitigen Beihilfen angeht, so kann nach gefestigter Rechtsprechung auch eine verhältnismäßig geringfügige Beihilfe den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn - wie im vorliegenden Fall - in der Branche, in der das dadurch begünstigte Unternehmen tätig ist, ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteil Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 49).

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Bei dieser Untersuchung hat die Kommission die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Bei dieser Untersuchung hat die Kommission die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.
  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ; …

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Außerdem hat die Kommission in Abschnitt VIII, 13. Absatz, der angefochtenen Entscheidung zu Recht festgestellt, dass einige der streitigen Beihilfen wie die Beihilfen zu Leasingmaßnahmen für die Anschaffung rollenden Materials zur Erneuerung des Fuhrparks, der nach dem Ergänzungsbericht überaltert war, Betriebsbeihilfen waren, für die die Ausnahme nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag nicht gilt (Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnrn. 77 und 78).
  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    EFIM / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Drittens sei Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag dahin auszulegen, dass sektorbezogene Beihilfen nur dann als zulässig angesehen werden könnten, wenn ihre nachteiligen Folgen für Handel und Wettbewerb durch konkrete Vorteile für das gemeinsamen Interesse ausgeglichen würden und dieser Ausgleich in einem gemeinschaftsrechtlichen Rahmen und nicht nur aus der Sicht eines einzigen Mitgliedstaats erfolge (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, Breda Fucine Meridionali/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnrn. 97 ff., und Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 26).
  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.2001 - T-288/97
    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta Mauro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 15.06.1999 - T-288/97

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hotel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen …

    Das Gericht habe dazu befunden, dass Maßnahmen, die nicht zu den Gemeinschaftsrahmen über die Anwendung von Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG gehörten, gleichwohl ausnahmsweise zugelassen werden könnten, wenn die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert würden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufe (Urteil des Gerichts vom 4. April 2001, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg. 2001, II-1169, Randnr. 72).
  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

    Rn. 113 Sodann ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Voraussetzungen für eine Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und eine Verzerrung des Wettbewerbs im Allgemeinen untrennbar miteinander verbunden sind (Urteile vom 4. April 2001, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg, EU:T:2001:115, Rn. 41, …und vom 15. Juni 2000, Alzetta u. a./Kommission, T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, Slg, EU:T:2000:151, Rn. 81).
  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche …

    Eine solche Änderung kann sich insbesondere durch die Liberalisierung eines Marktes ergeben, der ursprünglich dem Wettbewerb entzogen war (Urteil des Gerichts vom 4. April 2001, Regione autónoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg. 2001, II-1169, Randnr. 89).
  • EuG, 05.08.2003 - T-116/01

    Diputación Foral de Vizcaya / Kommission

    Schließlich trage die Kommission insbesondere bezüglich der Ausnahmen des Artikels 87 Absätze 2 und 3 EG die Beweislast, wenn sie der Ansicht sei, dass staatliche Beihilfen nicht genehmigt werden könnten (Urteil des Gerichts vom 4. April 2001 in der Rechtssache T-288/97, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, Slg. 2001, II-1169, Randnr. 73).
  • EuG, 15.12.2009 - T-156/04

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der …

    Rn. 135 Das Gericht habe den Begriff "Handel zwischen den Mitgliedstaaten" eindeutig mit dem Begriff "Wettbewerb" verbunden, und es habe im Bereich staatlicher Beihilfen festgestellt, dass die Voraussetzungen der Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und der Verzerrung des Wettbewerbs im Allgemeinen untrennbar miteinander verbunden seien (Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2000, Alzetta u. a./Kommission, T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, Slg. 2000, II-2319, Randnr. 81, und vom 4. April 2001, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg. 2001, II-1169, Randnr. 44).
  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Eine solche Änderung kann sich insbesondere durch die Liberalisierung eines Marktes ergeben, der ursprünglich dem Wettbewerb entzogen war (Urteil des Gerichts vom 4. April 2001, Regione autónoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg. 2001, II-1169, Randnr. 89).
  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE …

    147 und 148, vom 4. April 2001, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg. 2001, II-1169, Randnr. 91, und vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission, T-127/99, T-129/99 und T-148/99, Slg. 2002, II-1275, Randnr. 172).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica/ Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung - …

    Im Gegenschluss vgl. Urteil vom 4. April 2001, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission (T-288/97, EU:T:2001:115, Rn. 49).
  • EuG, 17.12.2015 - T-242/12

    Das Gericht der EU bestätigt, dass die von Frankreich gewährte und von der …

    Rn. 331 Was weiter das Vorbringen der Klägerin zu der geringen Höhe der streitigen Beihilfen angeht, schließt nach einer gefestigten Rechtsprechung der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe oder die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens nicht von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (…vgl. Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, Slg, EU:C:2003:415, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. April 2001, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg, EU:T:2001:115, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.01.2018 - T-747/15

    Das Gericht der EU bestätigt den Beschluss der Kommission, Frankreich zu …

    Dagegen reicht das Vorliegen eines Termins für die Liberalisierung, der sich aus einer Richtlinie wie der hier in Rede stehenden ergibt, nicht aus, um auszuschließen, dass eine Maßnahme als neue Beihilfe eingestuft werden kann, wenn aufgrund des Kriteriums der Entwicklung des Marktes nachgewiesen werden kann, dass die Maßnahme auf einem Markt getroffen wurde, der vor dem Zeitpunkt der Liberalisierung der betreffenden Tätigkeit durch das Gemeinschaftsrecht bereits ganz oder teilweise für den Wettbewerb geöffnet war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. April 2001, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, EU:T:2001:115, Rn. 95).
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

  • EuG, 15.06.2000 - T-606/97

    Zootrans / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-601/97

    Fabrizio Cernecca / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-602/97

    Trasporti e Spedizioni Internazionali Cossutta / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-603/97

    Giuseppe Camaur / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-604/97

    Cointra Transport and Trade Co. / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-605/97

    Autotrasporti Silvano Zottich / Kommission

  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 15.06.2000 - T-4/98

    Birri Fiorindo / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-5/98

    Framalicco Maria Cecilia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • EuG, 02.10.2009 - T-316/05

    Zypern / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 15.06.1999 - T-288/97   

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https://dejure.org/1999,5119
EuG, 15.06.1999 - T-288/97 (https://dejure.org/1999,5119)
EuG, Entscheidung vom 15.06.1999 - T-288/97 (https://dejure.org/1999,5119)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - T-288/97 (https://dejure.org/1999,5119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EG Art. 92 Abs. 1; ; EG Art. ... 92 Abs. 3 Buchst. c; ; Verordnung Nr. 1107/70 des Rates vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 543/97 des Rates vom 17. März 1997 Art. 3 Abs. 1 Buchst. d; ; Verordnung Nr. 1107/70 des Rates vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 543/97 des Rates vom 17. März 1997 Art. 3 Abs. 1 Buchst. e

  • Europäischer Gerichtshof

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Regione autonoma Friuli Venezia Giulia gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - An einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - ...

  • EU-Kommission

    Regione autonoma Friuli Venezia Giulia gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission - Staatliche Beihilfen - Klage einer Körperschaft unterhalb der staatlichen Ebene - Zulässigkeit.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unvereinbarkeit von staatlichen Beihilfen an Güterkraftverkehrsunternehmen mit dem Gemeinsamen Markt; Untrennbare Verbundenheit der Voraussetzungen der Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und der Verzerrung des Wettbewerbs im Allgemeinen; Beihilfen zum ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Drittens sei Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag dahin auszulegen, dass sektorbezogene Beihilfen nur dann als zulässig angesehen werden könnten, wenn ihre nachteiligen Folgen für Handel und Wettbewerb durch konkrete Vorteile für das gemeinsamen Interesse ausgeglichen würden und dieser Ausgleich in einem gemeinschaftsrechtlichen Rahmen und nicht nur aus der Sicht eines einzigen Mitgliedstaats erfolge (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, Breda Fucine Meridionali/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnrn. 97 ff., und Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 26).

    Bei dieser Untersuchung hat die Kommission die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.

    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Nach der Rechtsprechung können solche "außergewöhnlichen Umstände" durch die bis zum Erlass derangefochtenen Entscheidung verstrichene lange Zeitspanne begründet sein (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 223/85, RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617).

    Die Klägerin macht hier im Gegensatz zu der von ihr angeführten Situation, die im Urteil RSV/Kommission (Randnr. 13 bis 17) geprüft worden ist, keine Verspätung geltend, die der Kommission zuzurechnen wäre.

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Das Gericht stelle dort nämlich fest, dass trotz des ganz niedrigen Betrages der streitigen Beihilfen und der verhältnismäßig geringen Größe der begünstigten Unternehmen eine Auswirkung dieser Beihilfen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht auszuschließen sei, und führe das Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 49) an, in dem es festgestellt habe, dass "[a]uch eine relativ geringfügige Beihilfe den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen [kann], wenn - wie im vorliegenden Fall - in der Branche, in der das dadurch begünstigte Unternehmen tätig ist, ein lebhafter Wettbewerb herrscht".

    Was zunächst das Vorbringen der Klägerin zur geringen Höhe der streitigen Beihilfen angeht, so kann nach gefestigter Rechtsprechung auch eine verhältnismäßig geringfügige Beihilfe den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn - wie im vorliegenden Fall - in der Branche, in der das dadurch begünstigte Unternehmen tätig ist, ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteil Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 49).

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Bei dieser Untersuchung hat die Kommission die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Bei dieser Untersuchung hat die Kommission die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.
  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ; …

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Außerdem hat die Kommission in Abschnitt VIII, 13. Absatz, der angefochtenen Entscheidung zu Recht festgestellt, dass einige der streitigen Beihilfen wie die Beihilfen zu Leasingmaßnahmen für die Anschaffung rollenden Materials zur Erneuerung des Fuhrparks, der nach dem Ergänzungsbericht überaltert war, Betriebsbeihilfen waren, für die die Ausnahme nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag nicht gilt (Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93, Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675, Randnrn. 77 und 78).
  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    EFIM / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Drittens sei Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag dahin auszulegen, dass sektorbezogene Beihilfen nur dann als zulässig angesehen werden könnten, wenn ihre nachteiligen Folgen für Handel und Wettbewerb durch konkrete Vorteile für das gemeinsamen Interesse ausgeglichen würden und dieser Ausgleich in einem gemeinschaftsrechtlichen Rahmen und nicht nur aus der Sicht eines einzigen Mitgliedstaats erfolge (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, Breda Fucine Meridionali/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnrn. 97 ff., und Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 26).
  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.1999 - T-288/97
    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (z. B. Urteile des Gerichtshofes Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission ["Tubemeuse "], Slg. 1990, I-959, Randnr. 56, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta Mauro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta Mauro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    25 Ferner hat die Region Friaul-Julisch Venetien mit Klageschrift, die am 10. November 1997 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, eine Nichtigkeitsklage gegen die angefochtene Entscheidung erhoben (Rechtssache T-288/97).

    Die Unzuständigkeitseinrede der Kommission gegen diese Klage ist mit Urteil des Gerichts vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache T-288/97 (Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, Slg. 1999, II-1871) zurückgewiesen worden.

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Dagegen seien die Urteile des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717) und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache T-288/97 (Regione autonoma Friuli Venezia Giulia/Kommission, Slg. 1999, II-0000) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da zum einen die Investitionsbeihilfen in Form von Sonderabschreibungen von den Bundesbehörden aufgrund von Bundesrecht gewährt worden seien, zum anderen die Investitionszuschüsse auf einem Bundesgesetz beruhten und der Freistaat Sachsen insoweit nicht im Rahmen eigener Zuständigkeiten tätig werde und über kein Ermessen verfügte, und zum dritten die angefochtene Entscheidung den Freistaat Sachsen nicht zur Rückforderung der streitigen Beihilfen verpflichte, sondern ihm lediglich ihre Auszahlung untersage.
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Bei der Prüfung staatlicher Beihilfen sei das Verhalten der verschiedenen Gebietskörperschaften dem betreffenden Mitgliedstaat als Einheit zuzurechnen (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache T-288/97, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, Slg. 1999, II-1871, Randnr. 38).
  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - …

    Individuell betroffen ist diese Einrichtung, wenn sie den oder die Rechtsakte erlassen hat, die den Gegenstand der angefochtenen Entscheidung bilden, und durch diese daran gehindert wird, ihre eigenen Befugnisse nach Gutdünken auszuüben, so dass ihr Interesse an einer Anfechtung dieser Entscheidung sich von dem des betroffenen Mitgliedstaats unterscheidet (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 15. Juni 1999, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 30 bis 34, …und vom 9. September 2014, Hansestadt Lübeck/Kommission, T-461/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:758, Rn. 34).

    Rn. 52 Nach ständiger Rechtsprechung ist es jedoch nicht Aufgabe der Unionsorgane, insbesondere des Gemeinschaftsrichters, Entscheidungen über die durch die institutionellen Vorschriften des internen Rechts vorgenommene Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen nationalen Einrichtungen und über die diesen jeweils obliegenden Verpflichtungen zu fällen (…Beschluss vom 21. März 1997, Wallonische Region/Kommission, C-95/97, EU:C:1997:184, Rn. 7, und Urteil vom 15. Juni 1999, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 48).

  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Die fraglichen Bestimmungen der angefochtenen Entscheidung betreffen nicht nur Handlungen, deren Urheber die Klägerinnen in der Rechtssache T-129/99 sind, sondern hindern diese daran, ihre eigenen Befugnisse, die ihnen nach innerstaatlichem spanischem Recht unmittelbar zustehen, in der von ihnen gewünschten Weise auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnrn. 29 und 30, und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache T-288/97, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, Slg. 1999, II-1871, Randnr. 31).
  • EuG, 09.09.2014 - T-461/12

    Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte - …

    Rn. 34 Nach alledem betrifft der angefochtene Beschluss, soweit er sich auf die Entgeltordnung von 2006 bezieht, nicht nur eine Handlung, zu deren Urhebern FL gehört, sondern hindert FL zudem daran, ihre eigenen Befugnisse in der von ihr gewünschten Weise auszuüben (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichts vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, Slg. 1998, II-717, Rn. 29 und 30, und vom 15. Juni 1999, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, Slg. 1999, II-1871, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf …

    Vgl. Urteil vom 15. Juni 1999, Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission (T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 41 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der …

    {FN:41} Urteil vom 15. Juni 1999, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission (T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    {FN:10}- Vgl. entsprechend Urteile vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission (…T-214/95, EU:T:1998:77, Rn. 29 und 30), und vom 15. Juni 1999, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission (T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 31 und 34).
  • EuG, 30.04.2019 - T-747/17

    UPF/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Frankreich zugunsten seiner Häfen …

    Die Mitglieder der Klägerin sind somit vom angefochtenen Beschluss unmittelbar betroffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …

  • EuG, 04.04.2001 - T-288/97

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen …

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - …

  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230 …

  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 11.01.2002 - T-77/01

    Diputación Foral de Álava u.a. / Kommission - "Nichtigkeitsklage - …

  • EuG, 29.06.2000 - T-7/99

    MEDICI GRIMM ERREICHT TEILNICHTIGERKLÄRUNG EINER AUF IHRE EINFUHREN VON …

  • EuG, 12.03.2007 - T-417/04

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission - Nichtigkeitsklage - …

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