Rechtsprechung
| EuG, 20.03.2001 - T-52/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Er... messensmißbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
- Judicialis
Verordnung 2362/98/EWG; ; Verordnung 404/93/EWG
- Europäischer Gerichtshof
T. Port / Kommission
- EU-Kommission
T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EG-Vertrag, Artikel 215 Absatz 2 [jetzt Artikel 288 Absatz 2 EG]
1. Schadensersatzklage - Gegenstand - Antrag auf Ersatz eines der Gemeinschaft anzulastenden Schadens - Ausschließliche Zuständigkeit des Gemeinschaftsrichters - EU-Kommission
T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Ermessensmißbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfuhren von Bananen aus AKP- und Drittstaaten; Berechnung der zugeteilten Jahresmenge; WTO-Vorschriften; Ermessensmißbrauch; Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin angeblich durch die Verordnung (EG) Nr. 2362/98 der Kommission vom 28. Oktober 1998 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates betreffend die Einfuhrregelung für Bananen in die Gemeinschaft ...
Verfahrensgang
- EuG, 20.03.2001 - T-52/99
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2002 - C-213/01
- EuGH, 06.03.2003 - C-213/01
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 23.11.1999 - C-149/96
Portugal / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Marktzugang für Textilwaren - Waren …
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96 (Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47) entschieden, dass die Übereinkünfte und Vereinbarungen der Anhänge 1 bis 4 des WTO-Übereinkommens "wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften [gehören], an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst".Der Gerichtshof stellte insoweit in dem oben angeführten Urteil Portugal/Rat (Randnr. 36) fest, dass das WTO-Übereinkommen und seine Anhänge sich zwar erheblich vom GATT 1947 unterschieden, gleichwohl aber der Verhandlung zwischen den Mitgliedern einen hohen Stellenwert einräumten.
Hätte der Gemeinschaftsrichter unmittelbar die Aufgabe, die Vereinbarkeit des Gemeinschaftsrechts mit diesen Vorschriften zu gewährleisten, so würde den Legislativ- und Exekutivorganen der Gemeinschaft der Spielraum genommen, über den die entsprechenden Organe derHandelspartner der Gemeinschaft verfügten (Urteil Portugal/Rat, Randnrn.
Der Gerichtshof gelangte daher zu dem Ergebnis, dass die in den Anhängen des WTO-Übereinkommens enthaltenen Übereinkünfte wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehörten, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane messe (Urteil Portugal/Rat, Randnr. 47).
In ihrer Stellungnahme zu der Frage, welche Folgerungen sich aus dem angeführten Urteil Portugal/Rat ergeben, hat die Klägerin eingeräumt, dass die WTO-Vorschriften keine allgemeine Durchgriffswirkung auf das Gemeinschaftsrecht haben.
Nur wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzt oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der in den Anhängen des WTO-Übereinkommens enthaltenen Übereinkünfte verweist, ist es Sache des Gerichtshofes und des Gerichts, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung anhand der WTO-Vorschriften zu prüfen (Urteil Portugal/Rat, Randnr. 49).
- EuGH, 05.10.1994 - C-280/93
Deutschland / Rat
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Es sei ständige Rechtsprechung, dass die Vorschriften des GATT 1947 keinen unbedingten Charakter hätten und dass man ihnen nicht die Bedeutung von Vorschriften des internationalen Rechts beimessen könne, die in den internen Rechtsordnungen der Vertragsparteien unmittelbar anwendbar seien (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).Der Gleichheitssatz, dessen spezifischen Ausdruck das Diskriminierungsverbot des Artikels 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 34 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG) darstellt, gehört nach ständiger Rechtsprechung zuden tragenden Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (Urteil Deutschland/Rat, Randnr. 67).
Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Wirtschaftsteilnehmer, da die Organe über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer Politik erforderlichen Mittel verfügen, nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen, die durch Entscheidungen verändert werden kann, die diese Organe im Rahmen ihres Ermessens treffen (…Urteile des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, Deutschland/Rat, a. a. O., Randnr. 80, und vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 77).
- EuGH, 05.10.1994 - C-133/93
Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Dies gelte insbesondere auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage mit sich bringe (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 57, und vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 59).Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (Urteile Crispoltoni u. a., Randnrn.
- EuGH, 29.02.1996 - C-296/93
Frankreich und Irland / Kommission
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Dies gelte insbesondere auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage mit sich bringe (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 57, und vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 59).57 f., und Frankreich und Irland/Kommission, Randnr. 59).
- EuGH, 13.03.1992 - C-282/90
Vreugdenhil / Kommission
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Die Schadensersatzklage nach den Artikeln 178 in Verbindung mit Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 235 EG und Artikel 288 Absatz 2 EG) sei ein subsidiärer Rechtsbehelf, sofern der geltend gemachte Schaden auf einer nationalen Verwaltungsmaßnahme beruhe, die in Anwendung des Gemeinschaftsrechts ergangen sei (Urteile des Gerichtshofes vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache 119/88, AERPO u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2189, und vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-282/90, Vreugdenhil/Kommission, Slg. 1992, I-1937, Randnr. 12, sowie Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in der Rechtssache T-571/93, Lefebvre u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2379, und vom 4. Februar 1998 in der Rechtssache T-93/95, Laga/Kommission, Slg. 1998, II-195, Randnr. 33).Da der Gemeinschaftsrichter gemäß Artikel 215 EG-Vertrag zur Entscheidung über Klagen auf Ersatz eines der Gemeinschaft anzulastenden Schadens ausschließlich zuständig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 106/87 bis 120/87, Asteris u. a./Griechenland und EWG, Slg. 1988, 5515, Randnr. 14, und Vreugdenhil/Kommission, Randnr. 14), könnte der Klägerin im nationalen Rechtsweg nicht ohne weiteres ein wirksamer Schutz ihrer Rechte gewährt werden (vgl. Urteil Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Randnr. 72).
- EuGH, 15.12.1977 - 126/76
Dietz / Kommission
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Der Schaden, den die Durchführung der Gemeinschaftsregelung durch die deutschen Behörden nach sich ziehen könnte, wäre somit der Gemeinschaft anzulasten (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1977 in der Rechtssache 126/76, Dietz/Kommission, Slg. 1977, 2431, Randnr. 5, vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 9, vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, Randnrn.Selbst wenn der Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren der Auffassung wäre, dass die einschlägige Regelung einen Schaden habe verursachen können, könnte das nationale Gericht, wie die Kommission in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, insoweit die für den Ersatz des gesamten hier von der Klägerin behaupteten Schadens erforderlichen Maßnahmen nicht selbst erlassen, so dass auch in einem solchen Fall eine direkte Klage beim Gericht nach Artikel 215 des Vertrages erforderlich wäre (in diesem Sinn Urteil Dietz/Kommission, Randnr. 5).
- EuGH, 07.05.1991 - C-69/89
Nakajima All Precision / Rat
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Weder die Berichte des WTO-Panels vom 22. Mai 1997 noch der Bericht des Ständigen Berufungsgremiums der WTO vom 9. September 1997, der vom Streitbeilegungsgremium der WTO am 25. September 1997 bestätigt wurde, enthielten bestimmte von der Kommission in der Verordnung Nr. 2362/98 "umgesetzte" Verpflichtungen im Sinne der Rechtsprechung (vgl. für das GATT 1947 Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnr. 31). - EuGH, 10.03.1998 - C-122/95
DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN …
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Wirtschaftsteilnehmer, da die Organe über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer Politik erforderlichen Mittel verfügen, nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen, die durch Entscheidungen verändert werden kann, die diese Organe im Rahmen ihres Ermessens treffen (…Urteile des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, Deutschland/Rat, a. a. O., Randnr. 80, und vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 77). - EuGH, 19.11.1998 - C-150/94
Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - …
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Dieser Grundsatz verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, eine Differenzierung wäre objektiv gerechtfertigt (Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 97). - EuGH, 15.09.1982 - 106/81
Kind / EEC
Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-52/99
Dabei ist eine unterschiedliche Behandlung nur dann als durch Artikel 40 Absatz 3 EG-Vertrag verbotene Diskriminierung anzusehen, wenn sie sich als willkürlich darstellt, d. h. wenn sie nicht hinreichend gerechtfertigt und nicht auf objektive Gründe gestützt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/EWG, Slg. 1982, 2885, Randnr. 22). - EuGH, 28.10.1982 - 52/81
Faust / Kommission
- EuGH, 25.06.1997 - C-285/94
Italien / Kommission - "Verordnung (EG) Nr. 1840/94 der Kommission vom 27. Juli …
- EuG, 24.04.1996 - T-551/93
- EuGH, 19.05.1992 - C-104/89
Mulder u.a. / Rat und Kommission
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
- EuGH, 27.09.1988 - 106/87
Asteris / Griechenland
- EuGH, 26.02.1986 - 175/84
Krohn / Kommission
- EuG, 13.12.1995 - T-481/93
Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft; …
- EuG, 29.01.1998 - T-113/96
Dubois und Fils / Rat und Kommission
- EuGH, 29.09.1982 - 26/81
Oleifici Mediterranei / EEC
- EuGH, 21.01.1999 - C-73/97
Frankreich / Comafrica u.a. - Rechtsmittel - Bananensektor - Nichtigerklärung der …
- EuGH, 06.06.1990 - 119/88
AERPO u.a. / Kommission
- EuG, 14.09.1995 - T-571/93
Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer …
- EuG, 04.02.1998 - T-93/95
Laga / Kommission
- EuG, 09.04.1997 - T-47/95
Terres Rouges Consultant SA, Cobana Import SARL und SIPEF NV gegen Kommission der …
- EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …
113 [106] Folglich kann die etwaige Verletzung der WTO-Regeln durch die beklagten Organe grundsätzlich nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in den Rechtssachen T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, Randnr. 51, T-30/99, Bocchi Food Trade International/Kommission, Slg. 2001, II-943, Randnr. 56, und T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, Randnr. 51). - EuG, 14.12.2005 - T-69/00
DIE GEMEINSCHAFT KANN ZUM ERSATZ DER VON IHREN ORGANEN VERURSACHTEN SCHÄDEN …
113 Folglich kann die etwaige Verletzung der WTO-Regeln durch die beklagten Organe grundsätzlich nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in den Rechtssachen T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, Randnr. 51, T-30/99, Bocchi Food Trade International/Kommission, Slg. 2001, II-943, Randnr. 56, und T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, Randnr. 51).143 So enthält die Verordnung Nr. 2362/98 keine ausdrückliche Bezugnahme auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte (oben in Randnr. 113 angeführte Urteile Cordis/Kommission, Randnr. 59, Bocchi Food Trade International/Kommission, Randnr. 64, und T. Port/Kommission, Randnr. 59).
- EuG, 14.12.2005 - T-320/00
CD Cartondruck / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft …
102 Die Klage sei als unbegründet abzuweisen, denn wie die Klägerin selbst in der Erwiderung einräume, habe das Gericht Schadensersatzklagen, die sich ausdrücklich auf die Verletzung von Vorschriften des GATT stützten, abgewiesen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in den Rechtssachen T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, T-30/99, Bocchi Food Trade International/Kommission, Slg. 2001, II-943, und T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981).110 Folglich kann die etwaige Verletzung der WTO-Regeln durch die beklagten Organe grundsätzlich nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen (oben in Randnr. 102 angeführte Urteile Cordis/Kommission, Randnr. 51, Bocchi Food Trade International/Kommission, Randnr. 56, und T. Port/Kommission, Randnr. 51).
139 So enthält die Verordnung Nr. 2362/98 keine ausdrückliche Bezugnahme auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte (oben in Randnr. 102 angeführte Urteile Cordis/Kommission, Randnr. 59, Bocchi Food Trade International/Kommission, Randnr. 64, und T. Port/Kommission, Randnr. 59).
- EuGH, 30.09.2003 - C-93/02
Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig …
61 Aus einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung geht hervor, dass das WTO-Übereinkommen und seine Anhänge ebenso wie die Vorschriften des GATT 1947 wegen ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen der Gerichtshof und das Gericht die Handlungen der Gemeinschaftsorgane gemäß Artikel 173 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 1 EG) messen, dass sie für den Einzelnen keine Rechte begründen, auf die er sich vor Gericht berufen könnte, und dass ihre etwaige Verletzung daher nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen kann (Urteile des Gerichtshofes [vom 23. November 1999] in der Rechtssache [C-149/96,] Portugal/Rat, [Slg. 1999, I-8395,] vom 14. Dezember 2000 in den Rechtssachen C-300/98 und C-392/98, Dior u. a., Slg. 2000, I-11307, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079; Beschluss des Gerichtshofes vom 2. Mai 2001 in der Rechtssache C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, Slg. 2001, I-3159; Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, in der Rechtssache [T-30/99,] Bocchi Food Trade International/Kommission, [Slg. 2001, II-943,] in der Rechtssache T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache T-2/99, T. Port/Rat, Slg. 2001, II-2093, und in der Rechtssache T-3/99, Banatrading/Rat, Slg. 2001, II-2123). - EuG, 14.12.2005 - T-383/00
Beamglow / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - …
130 Folglich kann die etwaige Verletzung der WTO-Regeln durch die beklagten Organe grundsätzlich nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in den Rechtssachen T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, Randnr. 51, T-30/99, Bocchi Food Trade International/Kommission, Slg. 2001, II-943, Randnr. 56, und T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, Randnr. 51).159 So enthält die Verordnung Nr. 2362/98 keine ausdrückliche Bezugnahme auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte (oben in Randnr. 130 angeführte Urteile Cordis/Kommission, Randnr. 59, Bocchi Food Trade International/Kommission, Randnr. 64, und T. Port/Kommission, Randnr. 59).
- EuG, 10.02.2004 - T-64/01
Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert / Rat und Kommission
Soweit sich die Klägerinnen speziell gegen das Nachweissystem wenden, mit dem die 1994 und in den ersten drei Quartalen 1995 tatsächlich in die neuen Mitgliedstaaten eingeführten Bananenmengen ermittelt wurden, ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach dem Urteil des Gerichts vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-52/99 (T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, Randnrn. 85 bis 87) uneingeschränkt zum Erlass eines solchen Systems befugt war.57 und 58, vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Slg. 1993, I-795, Randnr. 59, und in der Rechtssache T. Port/Kommission, Randnr. 100).
- EuGH, 06.03.2003 - C-213/01
T. Port / Kommission - Rechtsmittel
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-52/99 (T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils,.Die T. Port GmbH & Co. KG (nachstehend: T. Port) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Mai 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-52/99 (T. Port/Kommission, 2001, Slg. II-981, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem sie die teilweise Aufhebung dieses Urteils begehrt.
- EuGH, 30.09.2003 - C-94/02
Biret und Cie / Rat - "Rechtsmittel - Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und …
71 Aus einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung geht hervor, dass das WTO-Übereinkommen und seine Anhänge ebenso wie die Vorschriften des GATT 1947 wegen ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen der Gerichtshof und das Gericht die Handlungen der Gemeinschaftsorgane gemäß Artikel 173 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 1 EG) messen, dass sie für den Einzelnen keine Rechte begründen, auf die er sich vor Gericht berufen könnte, und dass ihre etwaige Verletzung daher nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen kann (Urteile des Gerichtshofes [vom 23. November 1999] in der Rechtssache [C-149/96,] Portugal/Rat, [Slg. 1999, I-8395,] vom 14. Dezember 2000 in den Rechtssachen C-300/98 und C-392/98, Dior u. a., Slg. 2000, I-11307, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079; Beschluss des Gerichtshofes vom 2. Mai 2001 in der Rechtssache C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, Slg. 2001, I-3159; Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, in der Rechtssache [T-30/99,] Bocchi Food Trade International/Kommission, [Slg. 2001, II-943,] in der Rechtssache T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache T-2/99, T. Port/Rat, Slg. 2001, II-2093, und in der Rechtssache T-3/99, Banatrading/Rat, Slg. 2001, II-2123). - EuGH, 18.06.2009 - C-120/06
Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der …
113 [106] Folglich kann die etwaige Verletzung der WTO-Regeln durch die beklagten Organe grundsätzlich nicht die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in den Rechtssachen T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, Randnr. 51, T-30/99, Bocchi Food Trade International/Kommission, Slg. 2001, II-943, Randnr. 56, und T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, Randnr. 51). - EuG, 03.02.2005 - T-19/01
Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …
Da diese nämlich keine unmittelbare Wirkung hätten, könne eine Klage wegen außervertraglicher Haftung, die unmittelbar auf eine Verletzung der WTO-Vorschriften gestützt werde, nicht durchgreifen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-30/99, Bocchi Food Trade International/Kommission, Slg. 2001, II-943, Randnr. 56, in der Rechtssache T-18/99, Cordis/Kommission, Slg. 2001, II-913, Randnr. 51, und in der Rechtssache T-52/99, T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981, Randnr. 51). - EuG, 11.01.2002 - T-174/00
Biret International / Rat
- EuG, 13.11.2014 - T-481/11
Die Kommission durfte die Etikettierung von Zitrusfrüchten, die nach der Ernte …
- EuG, 11.01.2002 - T-210/00
Etablissements Biret et Cie SA gegen Rat der Europäischen Union.
- EuGH, 13.12.2009 - C-120/06
Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der …
- EuGH, 09.09.2008 - C-121/06
Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04
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