Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)   
   Abschnitt 4 - Erbvertrag (§§ 2274 - 2302)   
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§ 2277 Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/2277.html)
§ 2277 Bürgerliches Gesetzbuch
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Textdarstellung

  

§ 2277

(weggefallen)

Hinweis der Redaktion:

Siehe bis 1.9.2009 § 82b Abs. 3 FGG, nun § 346 Abs. 3 FamFG.

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122) mit Wirkung vom 01.01.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG)19.02.2007BGBl. I S. 122

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