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Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) |
| Titel 2 - Verzug des Gläubigers (§§ 293 - 304) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
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§ 293Annahmeverzug
§ 294Tatsächliches Angebot
§ 295Wörtliches Angebot
§ 296Entbehrlichkeit des Angebots
§ 297Unvermögen des Schuldners
§ 298Zug-um-Zug-
Leistungen § 299Vorübergehende Annahmeverhinderung § 300Wirkungen des Gläubigerverzugs § 301Wegfall der Verzinsung § 302Nutzungen § 303Recht zur Besitzaufgabe § 304Ersatz von Mehraufwendungen
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Leistungen § 299Vorübergehende Annahmeverhinderung § 300Wirkungen des Gläubigerverzugs § 301Wegfall der Verzinsung § 302Nutzungen § 303Recht zur Besitzaufgabe § 304Ersatz von Mehraufwendungen
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Rechtsprechung zu § 293 BGB
3.189 Entscheidungen zu § 293 BGB in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2026 - 13 A 124/23
- BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 485/21
Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Einschränkung eines begründeten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 16.07.2026 - 34 U 11/25
- BGH, 12.05.2022 - III ZR 78/21 Corona
Anspruch der Betreiberin einer Praxis für Ergotherapie auf Zahlung einer ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21 Corona
Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung
- LAG Hessen, 09.01.2026 - 10 SLa 615/25
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 91/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- LAG Hessen, 09.01.2026 - 10 SLa 614/25
§ 293 BGB in Nachschlagewerken
- § 293 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Annahmeverzug
Querverweise
Auf § 293 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- § 9 (Kündigung durch den Auftragnehmer)
Redaktionelle Querverweise zu § 293 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 264 II (Verzug des Wahlberechtigten) (zu §§ 293 ff)
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 309 Nr. 6 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Hinterlegung
- § 372 (Voraussetzungen)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 756 (Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug)