Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
| Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7a) |
(1) 1Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. 2Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
(3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 14.05.2024 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze | 06.05.2024 | |
| 28.05.2022 | Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht | 10.08.2021 | |
| 09.10.2013 | Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken | 01.10.2013 | |
| 04.08.2009 | Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen | 29.07.2009 | |
| 30.12.2008 | Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb | 22.12.2008 |
interessen durch unlautere geschäftliche Handlungen § 6Vergleichende Werbung § 7Unzumutbare Belästigungen § 7aEinwilligung in Telefonwerbung
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Rechtsprechung zu § 7 UWG
998 Entscheidungen zu § 7 UWG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 07.05.2020 - 6 U 54/19
Zum Verhältnis der Tatbestände des § 7 Abs. 1 S. 2 und § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
Versendung eines persönlich adressierten Werbeschreibes durch eine Bank nach ...
- LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
- OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
Datenverarbeitung zum Zweck der Telefonwerbung; Berücksichtigung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ...
- BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
- OLG Hamm, 17.05.2023 - 18 U 154/22
Direktnachrichten über Soziale Medien, Portale und Messengerdienste sind ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hagen, 12.07.2022 - 4 O 135/20
- OLG Hamm, 03.05.2023 - 18 U 154/22
Wirksamkeit einer Akquise-Vereinbarung mit einem Immobilienmakler
- VG Bremen, 23.04.2025 - 4 K 2873/23
Nachvertragliche Haustürwerbung und DSGVO
- KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19
unbestellter Vertreterbesuch - Unzumutbare Belästigung durch unangekündigte ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 18.12.2018 - 16 O 49/18
Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung durch unangekündigten Vertreterbesuch ...
- LG Berlin, 18.12.2018 - 16 O 49/18
Querverweise
Auf § 7 UWG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 20 (Bußgeldvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 7 UWG:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen
- § 13a (Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener)