Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2737
OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf; Wandelung; Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit

  • Judicialis

    BGB § 463 S. 2; ; BGB § ... 459 Abs. 1; ; BGB § 463; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 293; ; BGB § 295; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 756; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Untersuchungspflicht eines Autohändlers bei Verkauf eines gebrauchten Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2, § 459 Abs. 1
    Zur Frage der Überprüfungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Untersuchungspflicht des gewerbl. Gebrauchtwagenverkäufers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    Dazu gehört jedenfalls, dass der Verkäufer durch eine Sichtkontrolle feststellen muss, ob das Fahrzeug Nachlackierungen aufweist, und ob erhebliche Differenzen in den sogenannten Spaltmaßen festzustellen sind (vgl. Reinking/Eggert aaO., Rdnr. 1905, 1916, 1918, 1921, 1922; vgl. im Übrigen zur Sichtkontrolle in entsprechenden Fällen OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 431 ; OLG Celle, OLGR 1996, 194; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1214 ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1064 ; OLG Bamberg, DAR 2001, 455 ; OLG Köln, OLGR 2001, 233; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.12.2006 - 7 U 74/06 -, zitiert nach Juris).

    Ein Verkäufer, der in Kenntnis dieser Erwartungen eine einfache Sichtprüfung des Fahrzeugs unterlässt, handelt daher arglistig, wenn eine korrekte Sichtprüfung - wie im vorliegenden Fall - konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallverdacht (Nachlackierungen) ergeben hätte (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1214 ; OLG Frankfurt aaO., OLG Bamberg aaO.; OLG Köln, OLGR 2001, 233; Brandenburgisches Oberlandesgericht aaO.).

  • LG Oldenburg, 30.08.2013 - 3 O 3170/12
    (Vgl. OLG Köln, NJOZ 2001, 1679 ff., nach Beckonline) Auf der Grundlage des insoweit ausreichenden und überzeugenden Gutachtens des Sachverständigen Häger war vorliegend die Korrosion der Bremsleitungen und Vorderachsträger "deutlich" und "überdurchschnittlich" und trotz der in Fachkreisen bekannten Probleme mit Korrosion an diesen Bauteilen des betroffenen Fahrzeugtyps dieses Baujahrs im Zeitpunkt der Hauptuntersuchung "sicherlich zu beanstanden".
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem

    Ein Autohändler, der ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, ist grundsätzlich nur gehalten, es im Hinblick auf Mängel einer Sichtprüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 2004, 1032, 1033; OLG Köln NJOZ 2001, 1679, 1680).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 134/05

    Gebrauchtwagenkauf: Aktivlegitimation des Käufers mit Unternehmereigenschaft für

    Zwar käme im Streitfall ein arglistiges Verschweigen eines Fehlers durch die Beklagte in Betracht, wenn sie entgegen der ihr als Gebrauchtwagenhändlerin obliegenden Untersuchungspflicht eine Untersuchung - in Gestalt einer Sichtprüfung von außen und innen und einer Funktionsprüfung (OLG Köln, OLGR 2001, 233, 234 - unterlassen oder nur so oberflächlich durchgeführt hätte, dass sie schuldhaft einen Schaden übersehen hätte. Ein derartiges Verhalten wäre als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten, wenn eine Aufklärung über die nur oberflächliche Überprüfung - wie hier - nicht geschieht (vgl. OLG Köln, a.a.O.).
  • KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05

    Schadensminderungspflicht: Zumutbarkeit der Führung eines weiteren Prozesses;

    Selbst wenn man eine generelle Untersuchungspflicht annehmen wollte, so beschränkt sich diese zunächst auf eine Sichtprüfung (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 13. März 2001 - 3 U 173/00 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99   

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https://dejure.org/2000,5421
OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99 (https://dejure.org/2000,5421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 (https://dejure.org/2000,5421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 24 U 133/99 (https://dejure.org/2000,5421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Honorarzahlung ; Honorarvorschuß; Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ; Rechtsanwaltsgebühren; Gebührenanspruch ; Ankündigung der Mandatsniederlegung; Erörterungsgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 11; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 6; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 53; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2 bis 4; ; BGB § ... 628 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 628 Abs. 1; ; BGB § 665; ; BGB § 628 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Beendigung des Mandats; Voraussetzungen der Verhandlungsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 8 O 443/96
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 510 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.07.1996 - 24 U 249/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99
    Der Kläger als von den Beklagten gemeinschaftlich beauftragter Rechtsanwalt hat durch die Vertretung der Beklagten im Berufungsverfahren des Vorprozesses (24 U 249/94 OLG Düsseldorf) auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) das folgende Honorar verdient: .

    Es ging vielmehr um schwerwiegende, dem Inhalt nach nicht zutreffende Vorwürfe der Beklagten an die Adresse des Klägers, die mit der Ankündigung von Schadensersatzforderungen verbunden wurden und schließlich in der nach der Prozesslage nicht gerechtfertigten Weisung gipfelten, im Senatstermin des Vorprozesses (24 U 249/94 OLG Düsseldorf) nicht zu verhandeln, womit der Kläger das Risiko eines gegen die Beklagten ergehenden Versäumnisurteils einzugehen und auf diese Weise unvermeidlich am Eintritt des Schadens, dessen Regress die Beklagten bereits angekündigt hatten, mitzuwirken hatte.

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 37/96

    Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99
    Die Beklagten, die für die behaupteten Versäumnisse des Klägers darlegungs- und beweispflichtig sind (vgl. BGH NJW 1997, 188, 189 unter Nr. 3 a), sind denn auch nicht in der Lage, ihren Vorwurf zu konkretisieren.
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2009 - 4 U 192/07

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandats während eines

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 29.05.2020 - 4 S 102/19

    Vergütungsanspruch, Kündigung, Interessenwegfall, Fälligkeit

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2009 - 4 U 192/07 -, Rn. 23 - 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen

    b) Gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch u. a. aber dann, wenn er durch ein schuldhaft vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat (so genanntes Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2011 - 24 U 193/10

    Rechtsfolgen der Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Rechtsanwalt

    Gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch u. a. aber dann, wenn er durch ein erheblich schuldhaft vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat oder wenn er, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben, das Mandatsverhältnis selbst kündigt (so genanntes Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil der Mandant wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (BGH NJW 1995, 1954; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233; OLGR Düsseldorf 2007, 325; OLGR Düsseldorf 2009, 710 = FamRZ 2009, 2027 und OLGR Düsseldorf 2009, 853 = FamRZ 2009, 2029 jew. m.w.Nachw.).
  • OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12

    Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar,

    Bei objektiv unrichtigen Angriffen des Mandanten als rechtlichem Laien kann vom Rechtsanwalt in gewissem Umfang Nachsicht erwartet werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 Rz. 9 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08

    Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen

    (2) Gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch aber, wenn er selbst ohne wichtigen Grund kündigt oder wenn er durch sein schuldhaft vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat (so genanntes Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2008 - 24 U 224/07

    "Auflösungsverschulden" des Mandanten für die Kündigung des

    Dieses Verhalten des Beklagten, die Unterzeichnung der Honorarvereinbarung in Abrede zu stellen, hätte die Klägerin auch im Hinblick auf das dadurch zum Ausdruck kommende fehlende Vertrauensverhältnis und das Unterstellen strafbaren Verhaltens zur außerordentlichen Kündigung des Anwaltsvertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. insoweit auch Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233; GI 2007, 89 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 U 87/11

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Zulässigkeit der Aufrechnung gegen

    Gemäß § 628 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er durch sein schuldhaft vertragswidriges Verhalten einen wichtigen Grund für die Kündigung des Mandanten gesetzt hat (sog. Auflösungsverschulden) und wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil er wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen Rechtsanwalt beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch einmal angefallen sind (vgl. BGH NJW 1995, 1954 = MDR 1995, 854; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233 und 2007, 325; MDR 2011, 824).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 190/06

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandats durch

    Das Verhalten der Beklagten war ein Ausdruck tiefen, aber unbegründeten Misstrauens gegenüber dem Kläger, was diesen und nicht die Beklagte mit Blick auf deren anderweitige nicht kooperative anwaltliche Beratung zur außerordentlichen Kündigung des Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt hätte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 190/05

    Verdienst eines Honorars nach Grund und Höhe durch das Betreiben des Geschäfts

    Das Verhalten der Beklagten war ein Ausdruck tiefen, aber unbegründeten Misstrauens gegenüber dem Kläger, was diesen und nicht die Beklagte mit Blick auf deren anderweitige nicht kooperative anwaltliche Beratung zur außerordentlichen Kündigung des Anwaltsvertrags aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB berechtigt hätte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 233).
  • AG Frankfurt/Main, 04.04.2013 - 32 C 236/13
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2294
OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00 (https://dejure.org/2001,2294)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2001 - 6 U 3035/00 (https://dejure.org/2001,2294)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 6 U 3035/00 (https://dejure.org/2001,2294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung; Verkehrssicherungspflicht; Straßenverkehr; Baum; Ast; Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; SächsStrG § 10 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; SächsStrG § 10
    Bei Sichtkontrolle von Straßenbäumen erkannte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 Abs. 1 SächsStrG; Art. 34 GG; § 839 BGB
    Straßenverkehrssicherungspflicht/Amtshaftung/Totholzentfernung von Straßenbäumen/Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Morsche Straßenbäume

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Straßenverkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand: Vorsorge gegen Gefahren durch Straßenbäume

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Amtspflichtverletzung - Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 10 Abs. 1 SächsStrG; Art. 34 GG; § 839 BGB
    Straßenverkehrssicherungspflicht/Amtshaftung/Totholzentfernung von Straßenbäumen/Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 937
  • NVwZ-RR 2001, 497
  • NJ 2001, 431
  • VersR 2001, 1260
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99

    Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Dies alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH, VersR 1965, 475; OLG Hamm, VersR 1997, 1148, VersR 1998, 188; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169; OLG Celle, OLGR Celle, 1999, 42 jeweils m. w. N.).

    Das Vorhandensein von morschen und dürren Ästen gibt in jedem Fall dem Verkehrssicherungspflichtigen Anlass, zumindest dieses Totholz zu beseitigen, im Übrigen aber auch den Baum insgesamt näher zu kontrollieren (Rotermund, a. a. O.; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169).

  • OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97

    Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Die Strassenverkehrsicherungspflicht umfasst auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1994, 346; OLG Hamm, VersR 1998, 188; OLG Köln, NZV 1993, 434; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 269).

    Dies alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH, VersR 1965, 475; OLG Hamm, VersR 1997, 1148, VersR 1998, 188; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169; OLG Celle, OLGR Celle, 1999, 42 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Dies alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH, VersR 1965, 475; OLG Hamm, VersR 1997, 1148, VersR 1998, 188; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169; OLG Celle, OLGR Celle, 1999, 42 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Da feststeht, dass der Beklagte gegen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat und nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme durch Einvernahme der Zeuginnen B und M ebenso feststeht, dass der schadenverursachende Ast nicht belaubt und damit tot war und das klägerische Fahrzeug in zeitlicher Nähe zu der Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Beklagten durch diesen Ast beschädigt wurde, spricht ein Anscheinsbeweis zugunsten des Klägers dafür, dass es bei Beachtung der Vorschriften über die Sicherung von Straßenbäumen nicht zu dem Unfall gekommen wäre, dass sich also in dem Ereignis gerade die typische Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verhindern sollte (vgl. BGH, NJW 1994, 945).
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Die Strassenverkehrsicherungspflicht umfasst auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1994, 346; OLG Hamm, VersR 1998, 188; OLG Köln, NZV 1993, 434; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 269).
  • OLG Köln, 28.01.1993 - 7 U 136/92

    Verkehrssicherungspflicht Verdachtsmoment Sichtkontrolle

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Die Strassenverkehrsicherungspflicht umfasst auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1994, 346; OLG Hamm, VersR 1998, 188; OLG Köln, NZV 1993, 434; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 269).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Dies alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH, VersR 1965, 475; OLG Hamm, VersR 1997, 1148, VersR 1998, 188; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169; OLG Celle, OLGR Celle, 1999, 42 jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 10 WF 238/99

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00
    Die Strassenverkehrsicherungspflicht umfasst auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1994, 346; OLG Hamm, VersR 1998, 188; OLG Köln, NZV 1993, 434; Brandenburgisches OLG, OLGR Brandenburg 2000, 269).
  • OLG Jena, 29.09.2004 - 4 U 1116/03

    Zur Haftung einer Gemeinde

    Bei dieser Sachlage ist jedoch nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen, dass bei der nächsten, routinemäßigen Sichtkontrolle erneut Todholz und abgestorbene Äste festgestellt worden wären (OLG Dresden, OLGR 2001, 233 - 235).
  • OLG Dresden, 22.10.2003 - 6 U 870/03

    Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrsregelungspflicht; Umfang der

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  • LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08

    Amtshaftungsanspruch durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Dabei ist zunächst festzustellen, dass entgegen der Ansicht des OLG Dresden (NVwZ-RR 2001, 497) keine Berechtigung für die Annahme eines Anscheinsbeweises für die Kausalität einer unterlassenen Baumkontrolle zu sehen ist, als dass das Tatbestandsmerkmal der Kausalität damit ausnahmecharakterhaft faktisch leerliefe.
  • LG Wuppertal, 06.01.2017 - 2 O 58/16

    Schadensersatzanspruch eines durch einen umgestürzten Baums am PKW entstandener

    Die ohne eingehende Untersuchung getroffene Feststellung eines nur "mittelfristigen Handlungsbedarfs" in Form der Baumfällungen hat sich demgegenüber als unzutreffend erwiesen (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 28.02.2001 - 6 U 3035/00).
  • LG Meiningen, 23.10.2001 - 2 O 1650/00

    Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verletzung einer

    Steht - wie hier - der Schadenseintritt in zeitlicher Nähe zu der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, spricht ein Anscheinsbeweis zugunsten des Klägers für die Ursächlichkeit zwischen Schadenseintritt und Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (vgl. OLG Dresden DAR 2001, 302 [OLG Dresden 28.02.2001 - 6 U 3035/00] ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4031
OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01 (https://dejure.org/2001,4031)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01 (https://dejure.org/2001,4031)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2001 - 16 Wx 35/01 (https://dejure.org/2001,4031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 470
  • BauR 2001, 1155 (Ls.)
  • BauR 2001, 1477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    In rechtlicher Hinsicht wiederum ist es durch die ausweislich des Protokolls der Beschlussfassung zugrunde gelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V B 9/92 (MDR 1993, 865 = NJW 1993, 1924 = BGHZ 122, 327) geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, einem Verwalter auch dann, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten ist, eine zusätzliche Vergütung für besondere, darüber hinausgehende Leistungen zu gewähren.
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 13/00

    Verfahren vor Beseitigung größerer baulicher Mängel

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    Wenn dem so war, ergab sich bereits aus dem unstreitigen Sachverhalt, dass hinreichende Grundlagen für eine Entschließung der Wohnungseigentümer geschaffen waren (vgl. hierzu beispielsweise BayObLG NZM 2000, 512 = ZMR 2000, 39 = WE 2000, 81; Senat ZMR 2000, 862 = ZWE 2000, 321).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    Wenn dem so war, ergab sich bereits aus dem unstreitigen Sachverhalt, dass hinreichende Grundlagen für eine Entschließung der Wohnungseigentümer geschaffen waren (vgl. hierzu beispielsweise BayObLG NZM 2000, 512 = ZMR 2000, 39 = WE 2000, 81; Senat ZMR 2000, 862 = ZWE 2000, 321).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    tatsächlich ein Rückzahlungsanspruch besteht (vgl. BayObLG ZMR 1994, 279 = WuM 1994, 504 = WE 1995, 92; Staudinger/Wenzel, WEG, Vorbem. zu §§ 43 ff. Rdn. 65; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 98).
  • BFH, 13.05.1992 - V B 9/92

    Überprüfung der Rechtsprechung zur "modifizierten Freigabe"

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    In rechtlicher Hinsicht wiederum ist es durch die ausweislich des Protokolls der Beschlussfassung zugrunde gelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V B 9/92 (MDR 1993, 865 = NJW 1993, 1924 = BGHZ 122, 327) geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, einem Verwalter auch dann, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten ist, eine zusätzliche Vergütung für besondere, darüber hinausgehende Leistungen zu gewähren.
  • AG Mannheim, 25.11.2002 - 10 URWEG 50/02

    Wohnungseigentümer haften für ein Verschulden ihrer Mieter gem § 278 BGB

    Nimmt daher der Verwalter in diesem Zusammenhang Aufgaben war, kann es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, ihm eine Sondervergütung zu gewähren, insbesondere wenn es sich um besonders aufwendige Baumaßnahmen handelt (vgl. OLG Köln, NZM 2001, 470).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für

    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • AG Düsseldorf, 28.09.2016 - 291a C 49/16

    Beschluss zur Zahlung einer "Sondervergütung" neben Grundvergütung des Verwalters

    Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V B 9/92 (MDR 1993, 865 = NJW 1993, 1924 = BGHZ 122, 327) ist geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, einem Verwalter auch dann, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten ist, eine zusätzliche Vergütung für besondere, darüber hinaus gehende Leistungen zu gewähren (OLG Köln, Beschluss vom 19. März 2001 - 16 Wx 35/01 -, Rn. 10, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Dies wird etwa für Maßnahmen der Bauüberwachung und -betreuung anerkannt (siehe etwa OLG Köln NZM 2001, 470; weitere Beispiele bei Gottschalg in Deckert ETW Gruppe 4 Rn. 1125).
  • LG Rostock, 21.04.2020 - 1 S 143/19

    Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene

    In diesem Zusammenhang weist die Kammer vorsorglich darauf hin, dass der Hausverwaltung eine zusätzliche Vergütung für besondere, über die allgemeine ihr nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG obliegende Überwachung von Baumaßnahmen hinausgehende Leistungen gewährt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. März 2001 - 16 Wx 35/01; BGH, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10; Först, in: Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Auflage 2017, § 28 Rn. 163; Greiner, in: BeckOGK WEG, Stand: 1. Dezember 2019, § 26 Rn. 240; aber auch: BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.2000 - 6 U 3711/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4965
OLG München, 21.12.2000 - 6 U 3711/00 (https://dejure.org/2000,4965)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2000 - 6 U 3711/00 (https://dejure.org/2000,4965)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 6 U 3711/00 (https://dejure.org/2000,4965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • preubohlig.de (Leitsatz)

    Kirchenschiff

    Geplanter Abriss eines Kirchenschiffs als Bestandteil eines Pfarrzentrums

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht: Gibt es ein Vernichtungsverbot bei einem urheberrechtlich geschützten Gebäude? (IBR 2003, 139)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 177
  • ZUM 2001, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

    Auszug aus OLG München, 21.12.2000 - 6 U 3711/00
    Nach BGH GRUR 82, 107 f. "Kircheninnenraumgestaltung" stehe dem Urheber ein Änderungsverbot zur Seite.
  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10

    Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    Diese Grundsätze gelten auch beim Teilabriss von Bauwerken, solange der verbleibende Rest auf das frühere Werk hinweist oder an es erinnert (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 178 - Kirchenschiff).

    (2) Die Obergerichte halten ebenfalls eine Schwächung der Rechte des Architekten nach seinem Tod für möglich (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 179 - Kirchenschiff; OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried).

    Eine solche Intensitätsschwächung wurde aber 20 Jahre nach dem Tod des Urhebers abgelehnt (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 179 - Kirchenschiff), ebenso für ein besonders bedeutsames Gebäude der Nachkriegszeit mehr als 35 Jahre nach dem Tod des Urhebers (OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005, Az. 4 U 10/05, juris, Rn. 118 - St. Gottfried; insofern als rechtsfehlerfrei gebilligt von BGH, GRUR 2008, 984, 987, Rz. 29 - St. Gottfried).

    Werke der Baukunst können geprägt sein durch ihre Größe, ihre Proportion, Einbindung in das Gelände, die Umgebungsbebauung, Verteilung der Baumassen, Gliederung der Fassade und vieles andere mehr (OLG München, GRUR-RR 2001, 177, 178 - Kirchenschiff).

  • LG Leipzig, 24.04.2012 - 5 O 3308/10

    Klage des Urhebers im Verfahren "Kulturpalast" abgewiesen

    Eine Teilvernichtung liegt vor, wenn der verbleibende Rest auf das frühere Werk durch irgendwelche Merkmale, die keinen selbständigen Urheberschutz begründen müssen, hinweist oder erinnert (vgl. OLG München, ZUM 2001, 339).
  • LG München I, 14.09.2006 - 7 O 6989/06

    Entstellung von Schulzentrum durch Schulergänzungsbau

    Je mehr ein Bauwerk durch seine Funktion, durch die technische Konstruktion und durch das Umfeld vorgegeben ist, desto deutlicher muss es sich von durchschnittlichen Lösungen gestalterisch abheben, um Urheberrechtsschutz genießen zu können (a.a.O., Rz. 183) Dabei kann der Schutz nicht nur einzelnen Gebäuden, sondern auch einem Ensemble von Gebäuden zukommen (vgl. BGHZ 24, 55, 66 f - Ledigenheim; OLG München ZUM 2001, 339, 344 f - Kirchenschiff).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3482
OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00 (https://dejure.org/2001,3482)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2001 - 9 U 174/00 (https://dejure.org/2001,3482)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2001 - 9 U 174/00 (https://dejure.org/2001,3482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Vom Zeitmietvertrag zum unbefristeten Vertrag mit Kündigungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 566
    Mietrecht - langfristiger Vertrag - wesentliche Änderungen - Mietvertrag auf unbestimmte Zeit - Kündigung - Mietanpassung aufgrund Gleitklausel

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mündliche Abänderung eines mehrjährigen schriftlichen Mietvertrages

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Mietrecht: Vorsicht bei mündlicher Abänderung eines mehrjährigen schriftlichen Mietvertrages

Verfahrensgang

  • AG S - 3 O 367/00
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
    Nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Miet- oder Pachtvertrag dazu, dass der zunächst formgültig geschlossene ursprüngliche Vertrag nunmehr gleichfalls der Schriftform entbehrt und als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt (BGH NJW 1994, 1649, 1651 m.w.N.).

    Denn in diesem Fall sind die Interessen des im Hinblick auf § 571 BGB in erster Linie geschützten künftigen Grundstückserwerbers ausreichend gewahrt, wenn die aus dem formgültigen Ursprungsvertrag nicht ersichtliche Verpflichtung ihn nicht über die aus § 566 Satz 2 BGB ergebende zeitliche Spanne hinaus bindet (BGH NJW 1994, 1649 unter Hinweis auf BGH NJW 1968, 1229).

  • BGH, 04.11.1970 - VIII ZR 76/69

    Anwendbarkeit des § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Erfordernis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
    Fehlt einer Nachtragsvereinbarung die gesetzliche Schriftform, so wird hiervon der Hauptvertrag jedenfalls dann erfasst, wenn sie eine Regelung von wesentlicher Bedeutung enthält, die den ursprünglichen Vertrag bereits während der Laufzeit inhaltlich ändert (BGH WM 1970, 1480).

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (BGH WM 1970, 1480 m.w.N.) verstößt die Berufung auf § 566 BGB, der eine zwingende Gesetzesvorschrift ist, grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben.

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
    Es kann offen bleiben, ob die Parteien ursprünglich bei Abschluss des Mietvertrages die gemäß § 566 BGB erforderliche Schriftform gewahrt haben, da die spätere Anpassungsvereinbarung im Bezug auf die Miethöhe unstreitig nur mündlich erfolgte, zur Fortgeltung der Wahrung der Schriftform des Mietvertrages aber hätte schriftlich erfolgen müssen (zum erforderlichen Inhalt einer solchen Vereinbarung vergleiche BGH NJW 1999, 2517, 2519 sowie BGH NJW 1999, 2591).
  • BGH, 14.04.1999 - XII ZR 60/97

    Mietvertrag über im Volkseigentum stehende Räume in der Wendezeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
    Es kann offen bleiben, ob die Parteien ursprünglich bei Abschluss des Mietvertrages die gemäß § 566 BGB erforderliche Schriftform gewahrt haben, da die spätere Anpassungsvereinbarung im Bezug auf die Miethöhe unstreitig nur mündlich erfolgte, zur Fortgeltung der Wahrung der Schriftform des Mietvertrages aber hätte schriftlich erfolgen müssen (zum erforderlichen Inhalt einer solchen Vereinbarung vergleiche BGH NJW 1999, 2517, 2519 sowie BGH NJW 1999, 2591).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 71/66

    Formmangel beim Mietverlängerungsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
    Denn in diesem Fall sind die Interessen des im Hinblick auf § 571 BGB in erster Linie geschützten künftigen Grundstückserwerbers ausreichend gewahrt, wenn die aus dem formgültigen Ursprungsvertrag nicht ersichtliche Verpflichtung ihn nicht über die aus § 566 Satz 2 BGB ergebende zeitliche Spanne hinaus bindet (BGH NJW 1994, 1649 unter Hinweis auf BGH NJW 1968, 1229).
  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 174/00
    Wenn auch Nachträge in einer Abänderung der Preisvereinbarung nicht den gesamten Vertragsinhalt wiederholen müssen und auch keine feste Verbindung von Haupturkunde und Nachtragsurkunde zu verlangen ist, so verbleibt es doch beim Erfordernis der Schriftform (BGH WM 1969, 920).
  • OLG Jena, 13.03.2008 - 1 U 130/07

    Schriftformerfordernis beim Zeitmietvertrag

    Auch wenn andere Oberlandesgerichte (so das Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2001, 9 U 174/00, OLG-Report 2001, 233 f. und OLG Rostock, Urteil vom 25.06.2001, 3 u 162/00, OLG-Report 2002, 34 ff.) jedwede Änderung der Miete als wesentliche Änderung des Mietvertrages ansehen, gebietet dies keine Revisionszulassung zur Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung.
  • KG, 28.02.2005 - 12 U 74/03

    Wohnungsmietvertrag mit mehr als einjähriger Laufzeit: Wahrung des

    Ebenso wie das Landgericht Berlin in der angefochtenen Entscheidung (NZM 2003, 284) gehen das OLG Karlsruhe (OLGR 2001, 233 und OLGR 2003, 201, 207), das OLG Rostock (OLGR 2002, 34, 35) und das Landgericht Gießen (ZMR 2002, 272) davon aus, dass jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der Höhe der Miete wesentlich ist.
  • OLG Stuttgart, 22.09.2014 - 5 U 70/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei einer

    Nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 22.03.2001, 9 U 174/00, Rz. 20) und Auffassung des OLG Rostock (Urteil v. 25.06.2001, 3 U 162/00, Rz. 52 f.) stellt jede zeitlich nicht beschränkte Änderung der Mietzinshöhe eine wesentliche Änderung dar (ebenso LG Berlin, NZM 2003, 284; LG Gießen, ZMR 2002, 272; Blank/Börstinghaus, § 550 Rn. 53, Gramlich § 550 unter Ziff. 2; MüKo-BGB/Bieber, § 550 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen

    Die Frage, ob zeitlich nicht beschränkte Änderungen der Mietzinshöhe stets wesentlich sind (so: OLG Karlsruhe v. 22.03.2001, 9 U 174/00, Rn. 20f und v. 10.12.2002, 17 U 97/02 Rn. 48; OLG Rostock v. 25.06.2001, 3 U 162/00, Rn. 52f) oder nur dann, wenn sie eine Wesentlichkeitsgrenze von etwa 10% oder mehr überschreiten, wobei es verlässliche und berechenbare Maßstäbe für die Unterscheidung nicht gibt (so: OLG Jena v. 13.03.2008, 1 U 130/07 Rn. 100ff mwN; OLG Naumburg v. 25.09.2007, 9 U 89/07 Rn. 53; OLG Hamm v. 26.10.2005, 30 U 121/05, Rn. 63; offengelassen in:.
  • OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 14/03

    Höhe des Mietzinses als wesentlicher, vom Schriftformerfordernis erfasster

    Der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Mietvertrag führt dazu, dass der zunächst formgültig geschlossene ursprüngliche Vertrag gleichfalls der Schriftform entbehrt und für unbestimmte Zeit als geschlossen gilt (OLG Karlsruhe OLGR 2001, 233, 234).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.09.2000 - 11 U 288/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7953
OLG Koblenz, 08.09.2000 - 11 U 288/00 (https://dejure.org/2000,7953)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.09.2000 - 11 U 288/00 (https://dejure.org/2000,7953)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. September 2000 - 11 U 288/00 (https://dejure.org/2000,7953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Klage; Nichtvorliegen der internationalen Zuständigkeit des Gerichts; Streit über die mietrechtliche Nutzungsberechtigung an einem Appartement in einer Ferienanlage auf Gran Canaria

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 27; GVÜ Art. 16; HWiG § 7
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Rückabwicklung eines auf den kanarischen Inseln geschlossenen Time-Sharing-Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 480
  • NJW-RR 2001, 490
  • NZM 2001, 642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2000 - 11 U 288/00
    Art. 29 Abs. 2 kommt, weil es am Inlandsbezug im Sinne des Abs. 1 fehlt und es im übrigen nicht um die Lieferung beweglicher Sachen und die Erbringung von Dienstleitungen (hierzu BGH NJW 1997, 1697 ) geht, nicht in Betracht.
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96

    Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2000 - 11 U 288/00
    Das GVÜ gilt in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu Spanien seit 1.12.1994 (vgl. hierzu auch BGH NJW 1998, 1321 ).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2000 - 11 U 288/00
    Schon das macht deutlich, dass die Mitgliedschaft in der Austauschorganisation nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1998, 1697,1698).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06

    Begründung der internationalen Zuständigkeit aufgrund schlüssigem klägerischen

    Dabei ist der Begriff "Dienstleistung" weit auszulegen (vgl. BGH NJW 2006, 1806) und hängt es regelmäßig von der Vertragsausgestaltung im Einzelfall ab, ob die Vorschrift einschlägig ist (vgl. OLG Koblenz VuR 2001, 257), wobei es bei gemischten Verträgen auf den Schwerpunkt ankommt (vgl. OLG Köln RIW 2005, 778).
  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 29 U 56/03

    internationale Zuständigkeit, Time-Sharing

    Das vorlegende Gericht erwartet, daß damit zugleich die Frage beantwortet werden wird, ob ein Time Sharing-Vertrag über die Nutzung eines Ferienappartements auch ohne solche gesellschafts- und vereinsrechtlichen Aspekte stets ein Vertrag über "Miete oder Pacht" unbeweglicher Sachen ist, wie es in der deutschen Rechtsprechung und dem deutschen Schrifttum ganz überwiegend angenommen wird (z.B. OLG Koblenz v. 8.9.2000, IPRspr. 2000 Nr. 130; LG Darmstadt v. 23.8.1995, IPRspr. 1995 Nr. 149; LG Heilbronn v. 6.10.1996, Bl. 96 ff d.A.; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 6. Aufl., Art. 16 Rz. 17; Schlosser, EU-Zivilprozeßrecht, 2. Aufl. Art. 22 Rz. 10; Mankowski EuZW 1996, 177; ders. VuR 2001, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2001 - 13 U 67/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5554
OLG Celle, 10.05.2001 - 13 U 67/00 (https://dejure.org/2001,5554)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2001 - 13 U 67/00 (https://dejure.org/2001,5554)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 13 U 67/00 (https://dejure.org/2001,5554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 421 BGB ; § 426 BGB
    Verlagsvereinbarung; Herstellungsvertrag ; Zahnärzteblatt ; Beendigung; Außerordentliche Kündigung; Gesamtschuldner

  • Wolters Kluwer

    Verlagsvereinbarung; Herstellungsvertrag ; Zahnärzteblatt ; Beendigung; Außerordentliche Kündigung; Gesamtschuldner

  • Judicialis

    BGB § 421; ; BGB § 426

  • rechtsportal.de

    BGB § 421 § 426
    Gesamtschuld - Entlassung eines Gesamtschuldners - Wirkung auf Rechtsverhältnisse aller Gesamtschuldner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 421 § 426
    Auswirkungen eines Forderungsverzichts gegenüber einem Gesamtschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1282
 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.02.2001 - 1 U 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23765
OLG Hamburg, 23.02.2001 - 1 U 54/00 (https://dejure.org/2001,23765)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2001 - 1 U 54/00 (https://dejure.org/2001,23765)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 1 U 54/00 (https://dejure.org/2001,23765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 130 Abs. 1, 2 § 143 Abs. 1 S. 1
    Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Verfahrensgang

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