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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22984
LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 (https://dejure.org/2017,22984)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 (https://dejure.org/2017,22984)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 (https://dejure.org/2017,22984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 7, 10, 11, 14 SokaSiG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. ... 9 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG, §§ 4 Abs. 2 TVG, 5 Abs. 1a TVG, 5 Abs. 4 TVG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, 98 ArbGG, § 199 Abs. 1 BGB, 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 213 BGB, 1 Abs. 2 Absch. VII Nr. 10; 21 VTV-Bau, § 7 SokaSiG, § 10 SokaSiG, § 11 SokaSiG, § 14 SokaSiG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG, §§ 4 Abs. 2 TVG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, § 199 Abs. 1 BGB
    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) verstößt nicht gegen das GG. Insbesondere ist die dort angeordnete echte Rückwirkung ausnahmsweise zulässig. Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet ...

  • IWW

    §§ 354 ff. SGB III, Abschn. VII Nr. 10 VTV, Art. ... 100 GG, Art. 9 GG, § 1 Abs. 2 VTV, §§ 533, 263 ZPO, §§ 18 Abs. 2, 21 des VTV, § 7 Abs. 7 SokaSiG, § 7 Abs. 6 SokaSiG, § 7 Abs. 5 SokaSiG, §§ 15 Abs. 2, 18 VTV, § 7 Abs. 4 SokaSiG, § 613a BGB, Abschn. V Nr. 15 VTV, Abschn. V Nr. 11 VTV, Abschn. V Nr. 38 VTV, Abschn. II VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 98 ArbGG, § 79 Abs. 1, § 31 Abs. 2 BVerfGG, § 4 Abs. 2 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG, § 812 BGB, § 13 VTV, § 8 Nr. 6.1 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, § 19 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe, § 9 Nr. 2 AÜG, §§ 119 ff. BGB, § 3 Abs. 3 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 5 Abs. 1 TVG, § 293 ZPO, § 5 TVG, § 11 SokaSiG, § 97 Abs. 5 ArbGG, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5, 98 ArbGG, § 2 Abs. 1 TVG, § 2 Abs. 3 TVG, § 3 TVG, § 15 Abs. 5 VTV, § 242 BGB, § 4a TVG, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 7 SokaSiG, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 199 BGB, § 98 Abs. 6 ArbGG, § 580 Nr. 6 oder 7 ZPO, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 19 Abs. 1 GG, §§ 8 Abs. 1, 2, 4 Abs. 1, 5 AEntG, § 8 Abs. 1 Satz 1 AEntG, §§ 5 Abs. 4 Satz 2 TVG, 8 Abs. 2 AEntG, § 8 BRTV, §§ 4 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 AEntG, § 1 Abs. 3 AEntG, Art. 12 GG, Art. 14 GG, Art. 14 Abs. 3 GG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 812, § 826 BGB, § 213 BGB, § 203 ff. BGB, § 21 Abs. 1 Satz 2 VTV, § 21 Abs. 1 Satz 3 VTV, § 167 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) vom 25. Mai 2017

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes nach dem SokaSiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1140
  • NZA-RR 2017, 485
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (100)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21. September 2016 -10 ABR 33/15 - (NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung(en) (kurz: AVE) des VTV vom 15. Mai 2008 (BAnz. Nr. 104a 15. Juli 2008) sowie vom 25. Juni 2010 (BAnz. Nr. 97 2. Juli 2010) unwirksam sind.

    Der Zehnte Senat stellte für die AVE 2008 und 2010 maßgeblich darauf ab, dass die zuständige Bundesministerin im BMAS bei dem Erlass der AVE nicht beteiligt gewesen sei; dies ergäbe sich jedenfalls nicht aus den Akten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -Rn. Rn. 138 ff., NZA Beilage 1/2017, 12 ff.). Dabei handelt es sich um einen Fehler im Verfahren des Erlasses der AVE.

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der AVE im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129). Auch die Gewährung einer zusätzlichen Altersversorgung verfolge ein sozialpolitisches Ziel ebenso wie die Ausbildungsumlage.

    Die Außenseiterarbeitgeber profitierten ferner dadurch von der überbetrieblichen Berufsausbildung, indem sie auf von anderen Arbeitgebern ausgebildete Fachkräfte im Baugewerbe für ihre Betriebe zurückgreifen könnten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 130, NZA Beilage 1/2017, 12 ff.)..

    Das BAG hat selbst ausführt, dass sich die Rechtsprechung bislang noch nicht mit dem Problem befasst hat, welche Befassung welcher Stelle beim Erlass der AVE für das erforderliche demokratische Niveau der Legitimation erforderlich sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 142, Beilage NZA 1/2017, 12 ff.). Dies betraf einen der beiden zentralen Argumentationsstränge des Beschlusses.

    Dies wurde bislang in der Rechtsprechung der beiden LAG Hessen und Berlin-Brandenburg und teilweise auch in der Literatur so gesehen (vgl. Nachweise in BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 188, Beilage NZA 1/2017, 12 ff.)..

    Das BAG hat sich in dem Beschluss vom 21. September 2016 ausführlich zu der Vereinbarkeit des Systems der AVE mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten auseinandergesetzt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 96 ff., NZA Beilage 1/2017, 12 ff.). Inhaltliche wesentliche Abweichungen in Bezug auf die Modifikationen durch die Neuregelung sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    Rückwirkende Klarstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) ist eine "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (…vgl. BVerfG 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 ua. - Rn. 55, NVwZ 2016, 300 [BVerfG 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14] ; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ). Eine "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (…vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 43, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ;… BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 15, NJW 2017, 876 [BVerfG 13.12.2016 - 1 BvR 713/13] )..

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ). Dabei ist das durch das Rechtsstaatsprinzip gewährleistete Vertrauen auf die geltende Rechtslage nur schutzwürdig, wenn die gesetzliche Regelung generell geeignet ist, ein Vertrauen auf ihr Fortbestehen zu begründen und darauf gegründete Entscheidungen herbeizuführen, die sich bei Änderung der Rechtslage als nachteilig erweisen.

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (…vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ). Das Rückwirkungsverbot ist dann nicht verletzt, wenn die ursprünglich geltende, rückwirkend geänderte Norm nicht geeignet ist, den Norm unterworfenen in seinem Verhalten bei der Inanspruchnahme von den sich aus dem Gesetz ergebenen Leistungen zu beeinflussen (vgl. BVerwG 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - NJW 2004, 308)..

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -Rn. 65, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] )..

    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] )..

    cc) Eine Rückwirkung ist - von den oben erörterten Fällen abgesehen - ausnahmsweise zulässig und der Vertrauensschutz muss zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ; BVerfG 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 u.a. - zu B II 2 a BVerfGE 88, 384 für Angleich ung der Lebensverhältnisse in Ost und West). Auch diese Voraussetzungen sind nach Auffassung der Kammer gegeben.

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80

    Verfassungsmäßigkeit des Beurkundungsänderungsgesetzes vom 20. 2. 1980

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Das BVerfG (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ) untersuchte in einer Entscheidung zu einer rückwirkenden Änderung des Beurkundungsrechts konkret, ob und welches schutzwürdige Vertrauen durch private Dispositionen möglicherweise verletzt worden sein könnte.

    Hier kamen allenfalls - vernachlässigenswerte - Kosten für Prozesse, die im Hinblick auf die damalige Rechtsprechungsänderung des BGH veranlasst waren, infrage (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - zu II 3 der Gründe, NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ). Betont wurde auch, dass die Beteiligten wohl in den meisten Fällen zunächst auf die Wirksamkeit der notariellen Verträge vertraut hätten.

    Der demokratisch gewählte Gesetzgeber ist z.B. befugt, eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Anlass zu nehmen, um diese durch ein Gesetz außer Kraft treten zu lassen (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ). Außerdem hat das BVerfG angenommen, dass der Gesetzgeber auch befugt sei, eine formell rechtswidrige Rechtsverordnung durch ein gültiges Gesetz mit Rückwirkung zu "heilen" (…vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 32 ff., NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Wörtlich hat der Senat ausgeführt: "Selbst wenn die Unwirksamkeit der Rechtsverordnung nach Erlass des "heilenden" Gesetzes im Nachhinein festgestellt würde, wäre das für die Wirkung der Rechtsverordnung als das Vertrauen auf Nichtheranziehung beseitigender Rechtsetzungsakt unerheblich" (…vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Maßgeblich bleibt stets staatliches Handeln (wie hier auch Bayreuther Ausschussdrucks. 18(11)902 S. 60; ebenso Engels, NZA 2017, 680, 682 FN 53)..

    Daraufhin setzte der Gesetzgeber die Neuregelung, mit der die Nichtigkeit der beurkundeten Geschäfte vermieden werden sollte, mit Rückwirkung in Kraft, um zu vermeiden, dass eine Vielzahl von notariellen Verträgen unwirksam wären (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ). Der Gesetzgeber ist somit grundsätzlich befugt, eine bestimmte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Anlass zu nehmen, um diese mit einem rückwirkenden Gesetz abzuschwächen oder gar abzuändern.

    cc) In der bereits erwähnten Entscheidung des BVerfG zum Beurkundungsrecht (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - zu B II 3 der Gründe, NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ) hat das Gericht auch Ausführungen dazu gemacht, inwiefern ein schutzwürdiges Vertrauen ab der Bekanntgabe einer Rechtsprechungsänderung bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Gesetzgeber tätig wird, entstehen kann.

    Hätten sie solche Dispositionen getroffen, hätten sie auf eigenes Risiko gehandelt (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - zu B II 3 der Gründe, NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ). Der Gesetzgeber hat hier zügig reagiert; eine Rückwirkung ist deshalb zuzulassen (…zutreffend auch der Sachverständige Preis in Ausschussdrucksache 18(11)902, S. 17)..

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) ist eine "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (…vgl. BVerfG 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 ua. - Rn. 55, NVwZ 2016, 300 [BVerfG 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14] ;… BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ). Eine "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 43, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ;… BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 15, NJW 2017, 876 [BVerfG 13.12.2016 - 1 BvR 713/13] )..

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ;… BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ). Das Rückwirkungsverbot ist dann nicht verletzt, wenn die ursprünglich geltende, rückwirkend geänderte Norm nicht geeignet ist, den Norm unterworfenen in seinem Verhalten bei der Inanspruchnahme von den sich aus dem Gesetz ergebenen Leistungen zu beeinflussen (vgl. BVerwG 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - NJW 2004, 308)..

    Das Rückwirkungsverbot gilt ferner nicht, wenn das rückwirkend geänderte Recht unklar und verworren oder ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens sei (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ), wenn also die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft war oder in eine Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit bestanden (vgl. BVerfG 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 388 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvL 2/66] )..

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (i.E. ebenso Engels, NZA 2017, 680, 684; Klein AuR 2017, 48, 52; Berndt DStR 2017, 1166; vgl. auch BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 52, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] für fehlendes schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer besoldungsrechtlichen Vorschrift)..

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist der Gesetzgeber auch befugt, durch ein rückwirkendes Gesetz auf eine "unklare oder verworrene" Rechtslage zu reagieren (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ). Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass durch die nunmehr vorgebrachten Argumente im Hinblick auf die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit eine erhebliche Unsicherheit eingetreten sei.

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Der Gläubiger sollte nicht gezwungen werden, insoweit gesonderte Hilfsanträge zu stellen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] )..

    Denn ansonsten wäre § 213 BGB überflüssig, denn für Ansprüche die bereits im Vorprozess Gegenstand waren, tritt eine Hemmung der Verjährung bereits nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ein (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] )..

    Vielmehr müssen sie sich aus demselben Lebenssachverhalt ergeben, der Anspruchsgrund muss mindestens "im Kern identisch" sein (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 30, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ;… Palandt/Ellenberger 76. Aufl. § 213 Rn. 2). Nicht erforderlich ist, dass der später geltend gemachte Anspruch bereits entstanden war, als der zunächst verfolgte Anspruch erhoben worden ist (…vgl. Staudinger/Peters/Jacoby Stand: 2014 § 213 Rn. 4)..

    Erweist sich der vertragliche Primäranspruch als nicht gegeben, weil z.B. der Vertrag unwirksam ist, so ist die Hemmung für die sich dann ergebenen Sekundäransprüche gleichwohl gegeben (…vgl. Staudinger/Peters/Jacoby Stand: 2014 § 213 Rn. 4); dies gilt z.B. auch dann, wenn ein Bereicherungsanspruch anstelle des nichtigen Vertrags tritt (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 34, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] )..

    Durch den Mahnbescheid war der Beklagte hinreichend "vorgewarnt" (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 32, NZA 2014, 164 [BAG 25.09.2013 - 10 AZR 454/12] ). Er musste damit rechnen, als Bauarbeitgeber zu dem Sozialkassenverfahren beitragen zu müssen.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Insbesondere stellte sich inhaltlich die Frage, ob die Grundsätze, die der Erste Senat in der Entscheidung zu der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP als Spitzenorganisation auf Arbeitnehmerseite (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - NZA 2011, 289) aufgestellt hat auch auf eine Spitzenorganisation auf Arbeitgeberseite zu übertragen sind (dafür Thüsing Beilage 1/2017, 3, 4;… ErfK/Franzen 17. Aufl. § 2 Rn. 11;… allgemein ablehnend HWK/Henssler 6. Aufl. § 2 TVG Rn. 32 ff.). Hierbei handelt es sich um schwierige und höchstrichterlich nicht geklärte Fragestellungen.

    Für Gewerkschaften geht das BAG davon aus, dass sämtliche Mitglieder selbst tariffähig sein müssen, soweit dies nicht der Fall sei, müsse satzungsmäßig ausgeschlossen werden, dass diese auf die tarifpolitischen Entscheidungen der Spitzenorganisation Einfluss nehmen können (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 75, NZA 2011, 289). Ferner müssten die zu der Spitzenorganisation zusammengeschlossenen Koalitionen ihre Tariffähigkeit vollständig vermitteln.

    Begründet hat der Erste Senat dies auch mit Erwägungen, die nur an die Gewerkschaftseigenschaft anknüpfen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 81, NZA 2011, 289), nämlich erneut mit dem Problem der fehlenden Durchsetzungskraft.

    Insoweit spricht das BAG ausdrücklich in den Gründen nur von Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 85, NZA 2011, 289), später begründet es dieses Erfordernis erneut mit dem Problem fehlender Durchsetzungskraft (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 92, NZA 2011, 289). Die besseren Gründe sprechen nach der hier vertretenen Auffassung dafür, die Tariffähigkeit von HBI und ZDH nicht in Frage zu stellen.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Das BVerfG begründete die Zulässigkeit einer AVE unter alter Rechtslage im Wesentlichen damit, dass die zusätzliche Rechtfertigung für die Erstreckung der Tarifverträge in dem öffentlichen Interesse einerseits und in der parlamentarisch verantworteten Entscheidung des Bundesministers des BMAS anderseits (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b der Gründe, AP Nr. 15 zu § 5 TVG) zu sehen sei.

    Wesentlich für das BVerfG war hingegen nicht, dass eine AVE stets nur dann in Betracht kam, wenn sich ein Überwiegen der bereits schon tariflich erfassten Arbeitsverhältnisse feststellen ließe (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b dd der Gründe, AP Nr. 15 zu § 5 TVG). Auch in der Wissenschaft wird § 5 TVG in der neuen Fassung i.E. überwiegend für wirksam erachtet (…vgl. Treber in Schaub ArbR-Hdb. 16. Aufl. § 205 Rn. 8;… Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 105;… ErfK/Franzen 17. Aufl. § 5 TVG Rn. 14c; Greiner/Hanau/Preis SR 2014, 2, 20 ff; im Grundsatz auch Forst RdA 2015, 25, 27;… NK-GA/ders. § 5 TVG Rn. 115 ff. Waltermann NZA 2014, 874, 878)..

    Den frei gebildeten Koalitionen sei durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflussnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP Nr. 15 zu § 5 TVG). Die "Normsetzungsprärogative" der Koalitionen gelte aber nicht schrankenlos.

    Es sei vielmehr Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b bb der Gründe, AP Nr. 15 zu § 5 TVG)..

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Dazu ist es erforderlich, zur Tragung der finanziellen Lasten alle Arbeitgeber eines Berufszweigs heranzuziehen, um die Gefahr einer zufällig überhöhten Belastung des einzelnen zu verhindern" (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 2 b der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG). Dies hat auch jüngst der EGMR so bestätigt (…EGMR 2. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 54, NZA 2016, 1519: Die betreffenden Tarifverträge waren auf eine Allgemeinverbindlicherklärung angelegt). Auch in der Wissenschaft wird ganz überwiegend zugestanden, dass eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien auf eine AVE ausgelegt und angewiesen ist (…vgl. Löwisch/Rieble TVG Vorauflage (3. Aufl.) § 5 Rn. 9;… Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 20;… BeckOK/Giesen Stand: 01.12.2016 § 5 TVG Rn. 2; Greiner/Hanau/Preis SR 2014, 2, 16; Henssler RdA 2015, 43, 52;… Sittard in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 7 Rn. 13)..

    Das Gesetz hat nur eine Tarifnormerstreckung zur Folge, keine Mitgliedschaft in einer nicht gewünschten Koalition (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 -1 BvR 24/74 ua. - zu B II 2 a der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG)..

    Soweit sich daraus ein gewisser Druck, Mitglied einer Koalition zu werden, ergibt, sei dieser nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt würde (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG;… ebenso Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 49;… vgl. zu Art. 11 der Konvention EGMR 2. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 80 ff., NZA 2016, 1519)..

    Es fehlt bereits an einer objektiv berufsregelnden Tendenz (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 4 b der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG; Franzen SR Sonderausgabe Mai 2017, 14, 20). Die Tätigkeit des einzelnen Bauarbeitgebers, seinem Beruf nachzugehen, wird durch das SokaSiG nicht verhindert oder unzumutbar erschwert.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies daher einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (…vgl. BVerfG 7. Oktober 2015 - 2 BvR 568/15 - Rn. 14, Juris)..

    Insbesondere wurden in der Vergangenheit Gesetze mit einer Rückwirkung dann unbeanstandet gelassen, wenn die fehlerhafte Norm lediglich an formellen Mängeln litt (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] für zweifelhafte Reichweite einer Ermächtigungsnorm für eine RVO; BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für formell fehlerhaften Bebauungsplan). Auch insoweit stehen die Entscheidungen des BAG einer Rückwirkung des SokaSiG nicht entgegen.

    Der demokratisch gewählte Gesetzgeber ist z.B. befugt, eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Anlass zu nehmen, um diese durch ein Gesetz außer Kraft treten zu lassen (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ). Außerdem hat das BVerfG angenommen, dass der Gesetzgeber auch befugt sei, eine formell rechtswidrige Rechtsverordnung durch ein gültiges Gesetz mit Rückwirkung zu "heilen" (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 32 ff., NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Wörtlich hat der Senat ausgeführt: "Selbst wenn die Unwirksamkeit der Rechtsverordnung nach Erlass des "heilenden" Gesetzes im Nachhinein festgestellt würde, wäre das für die Wirkung der Rechtsverordnung als das Vertrauen auf Nichtheranziehung beseitigender Rechtsetzungsakt unerheblich" (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Maßgeblich bleibt stets staatliches Handeln (wie hier auch Bayreuther Ausschussdrucks. 18(11)902 S. 60; ebenso Engels, NZA 2017, 680, 682 FN 53)..

    (1) Ist eine (echte) Rückwirkung im Grundsatz zulässig, führt nicht jeder damit verbundene Nachteil dazu, die Rückwirkung i.E. versagen zu müssen (vgl. BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris;… Jarass in Jarass/Pieroth GG 9. Aufl. Art. 20 Rn. 72). In der bereits erwähnten Entscheidung des BVerfG wurde es stillschweigend als unproblematisch angesehen, dass sich bei einem Wechsel der Rechtsgrundlage von einer RVO zu einem Gesetz auch der Rechtsschutz der betroffenen Bürger änderte (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 32 ff., NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] )..

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
    Dass das Sozialkassenverfahren nicht gegen die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Eigentums i.S.d. MRK verstößt, hat der EGMR in dem Verfahren N gegen die BRD jüngst am 2. Juni 2016 (23646/09 - NZA 2016, 1519) festgestellt.

    Dazu ist es erforderlich, zur Tragung der finanziellen Lasten alle Arbeitgeber eines Berufszweigs heranzuziehen, um die Gefahr einer zufällig überhöhten Belastung des einzelnen zu verhindern" (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 2 b der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG). Dies hat auch jüngst der EGMR so bestätigt (EGMR 2. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 54, NZA 2016, 1519: Die betreffenden Tarifverträge waren auf eine Allgemeinverbindlicherklärung angelegt). Auch in der Wissenschaft wird ganz überwiegend zugestanden, dass eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien auf eine AVE ausgelegt und angewiesen ist (…vgl. Löwisch/Rieble TVG Vorauflage (3. Aufl.) § 5 Rn. 9;… Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 20;… BeckOK/Giesen Stand: 01.12.2016 § 5 TVG Rn. 2; Greiner/Hanau/Preis SR 2014, 2, 16; Henssler RdA 2015, 43, 52;… Sittard in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 7 Rn. 13)..

    Soweit sich daraus ein gewisser Druck, Mitglied einer Koalition zu werden, ergibt, sei dieser nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt würde (vgl. BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 17 zu § 5 TVG;… ebenso Lakies in Däubler TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 49; vgl. zu Art. 11 der Konvention EGMR 2. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 80 ff., NZA 2016, 1519)..

    Dies hat jüngst der EGMR so bestätigt (vgl. EGMR 2. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 111, NZA 2016, 1519). Dem Gesetzgeber steht bei der Ausgestaltung der Eigentumsfreiheit ein großer Beurteilungsspielraum zu.

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk - …

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung - …

  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes …

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97

    Baugewerbe - Säurebauindustrie

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 1474/14

    Säurebau - Aussetzung

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein …

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

  • BGH, 29.10.2015 - IX ZR 222/13

    Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Reichweite der Verjährungshemmung …

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes …

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller …

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes - …

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Tariftreueerklärung

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 238/14

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Hemmungswirkung …

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum - …

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von …

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV …

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Verfassungsmäßigkeit der Nachwirkung eines Tarifvertrages nach Austritt aus einem …

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren …

  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative …

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und …

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 TaBV 14/11

    Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung - …

  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt; …

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem …

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des …

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89

    Tariffähigkeit eines Arbeitgeberverbandes

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel - …

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den …

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BAG, 25.01.2017 - 10 AZB 30/16

    Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5 …

  • BAG, 16.11.1965 - 1 AZR 160/65

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussklausel - Bemessung der …

  • LAG Hessen, 07.06.2011 - 12 Sa 1340/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbrucharbeiten - …

  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die …

  • LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14

    Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch …

  • LAG Hessen, 29.01.2016 - 10 Sa 1832/14

    Kugelstrahlarbeiten, die auf Betonfußböden, aber auch auf Estrich-, Fliesen und …

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1474/13

    Beschäftigung vermeintlich selbstständiger polnischer Gewerbetreibender als …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - 15 Sa 1353/13

    Ausschlussfrist - Mehrarbeitsvergütung - Verjährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08
  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 22.81

    Nichtentgegenstehen der Wirksamkeit von vor dem 1. August 1979 unter Herausnahme …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2015 - 15 Sa 876/14

    Beschichtung mit Polyurea - bauliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 2 VTV-Bau

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen) …

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das …

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige …

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen …

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01

    Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung

  • BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG scheide daher aus (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -).

    Rn. 20 a) Das Gesetz ordnet eine "echte" Rückwirkung an (so auch BAG…, Urteil vom 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 -, Rn. 71; Hessisches LAG, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, juris, Rn. 80; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 -, juris, Rn. 38; desgleichen Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2;… Berndt, DStR 2017, S. 1166 ;… Biedermann, BB 2017, S. 1333 ;… Engels, NZA 2017, S. 680 ).

    Daher ist anzunehmen, dass die beteiligten Akteure von der Wirksamkeit der Erstreckung des Sozialkassenverfahrens ausgegangen sind (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, juris, Rn. 76, und dann auch BAG…, Urteil vom 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 -, Rn. 50;… ausführlich Ulber, NZA 2017, S. 1104 ).

    Rn. 24 Es kommt insofern nicht darauf an, ob die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen allein auf "formale Gründe" gestützt sind (vgl. BAG…, Urteil vom 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 -, Rn. 93, 95; Hessisches LAG, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, juris, Rn. 89).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2017 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) angeschlossen und diese auszugsweise wiedergegeben.

    Dies hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2016 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) zutreffend ausgeführt.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die rückwirkende Schaffung einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage für die Sozialkassenverfahren des Baugewerbes durch das Sozialkassensicherungsgesetz aufgrund überragender Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wie das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) angenommen hat (…Rn. 90 ff. zitiert nach juris) und was die Klägerin in Abrede stellt.

    (1) Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der vom Arbeitsgericht im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung überzeugend ausgeführt hat, konnte ein solches Vertrauen bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV 2008, VTV 2010 und des VTV 2014 nicht entstehen, weil der VTV seit vielen Jahren für allgemeinverbindlich erklärt worden war, der Beklagte die Sozialkassenbeiträge stets auf der Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten VTV eingezogen hatte und bis zum 21. September 2016 keine höchstrichterliche Entscheidung existierte, die von der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge, die Gegenstand des Sozialkassensicherungsgesetzes sind, ausging (…LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2016 - 3 Sa 1830/18 - Rn. 43 zitiert nach juris; ebenso z.B. LAG Hessen vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 Rn. 75 ff. zitiert nach juris;… LAG Berlin-Brandenburg 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 27 zitiert nach juris).

    (3) Abgesehen davon konnte ein Vertrauen in die Rückerstattung der in der Vergangenheit auf der Grundlage des jeweils für allgemeinverbindlich erklärten VTV gezahlten Beiträge schon deshalb nicht entstehen, weil nicht ausgeschlossen ist, dass einer Rückabwicklung für die Vergangenheit der Schutz des Vertrauens derjenigen, die Leistungen nach den VTV bezogen haben, in den Bestand dieser Leistungen entgegensteht (vgl. Hessisches LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 99 zitiert nach juris;… LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 29;… LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2018 - 11 Sa 165/18 - Rn. 71 zitiert nach juris).

    (1) Eine Verletzung der von Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit scheidet schon deshalb aus, weil das Sozialkassensicherungsgesetz keine Berufsausübungsregel enthält (…LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 37 zitiert nach juris; Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 185 zitiert nach juris, jeweils mwN.).

    Soweit mit dem Sozialkassensicherungsgesetz der Entzug von Rückerstattungsansprüchen verbunden sein sollte (dazu oben unter II. 2. b) aa) (3)) und diese dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterliegen sollten (dazu Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 118 zitiert nach juris), wäre der Eingriff in das Eigentumsrecht jedenfalls gerechtfertigt.

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber dem Interesse an der Sicherung des Bestands der Sozialkassen im Baugewerbe gegenüber etwaigen Rückerstattungsansprüchen Vorrang einräumt (vgl. Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 190 zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16

    Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG

    und verweist zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - (Revision eingelegt - 10 AZR 318/17).

    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, juris).

    Unabhängig beabsichtigt der Gesetzgeber für etwa als ähnlich gelagert anzusehender Fällen gemäß dem Entwurf eines 2. SoKaSiG, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (vgl. BT-Drs 18/128510; s. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 166, juris).

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