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   Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15, C-698/15   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15, C-698/15 (https://dejure.org/2016,20330)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.07.2016 - C-203/15, C-698/15 (https://dejure.org/2016,20330)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - C-203/15, C-698/15 (https://dejure.org/2016,20330)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Tele2 Sverige

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/58/EG - Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation - Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten, die ein Mitgliedstaat den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auferlegt, mit dem Unionsrecht vereinbar sein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorratsspeicherung zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 19.07.2016)

    Vorratsdatenspeicherung: EuGH-Generalanwalt will enge Grenzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorratsspeicherung von Daten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.07.2016)

    Kontrollierte Sammelwut

Besprechungen u.ä. (3)

  • lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung kann - unter strengen Voraussetzungen - mit Unionsrecht vereinbar sein

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH: Weichenstellung für ganz Europa?

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung: Ja, aber…

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 01.02.2016 - C-698/15

    Davis u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    B - Rechtssache C-698/15.

    Die Vorabentscheidungsersuchen sind am 4. Mai 2015 (Rechtssache C-203/15) und am 28. Dezember 2015 (Rechtssache C-698/15) in das Register der Kanzlei des Gerichtshofs eingetragen worden.

    Mit Beschluss vom 1. Februar 2016 hat der Gerichtshof entschieden, die Rechtssache C-698/15 dem beschleunigten Verfahren gemäß Art. 105 Abs. 1 seiner Verfahrensordnung zu unterwerfen.

    In der Rechtssache C-698/15 haben Herr Watson, Herr Brice und Herr Lewis, die Open Rights Group, Privacy International, die Law Society of England and Wales, die tschechische, die dänische, die deutsche, die estnische, die irische, die französische, die zyprische, die polnische und die finnische Regierung, die Regierung des Vereinigten Königreichs sowie die Kommission schriftliche Erklärungen vorgelegt.

    Für den Fall der Verneinung dieser Frage gehen die zweite Frage in der Rechtssache C-203/15 und die erste Frage in der Rechtssache C-698/15 dahin, ob die genannten Bestimmungen dahin auszulegen sind, dass sie einen Mitgliedstaat daran hindern, den Betreibern eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung aufzuerlegen, wenn mit dieser Verpflichtung nicht alle vom Gerichtshof in den Rn. 60 bis 68 des DRI-Urteils bezeichneten Garantien einhergehen, die den Zugang zu den Daten, die Dauer der Vorratsspeicherung sowie den Schutz und die Sicherheit der Daten betreffen.

    Dagegen erfordert die zweite Frage in der Rechtssache C-698/15 eine gesonderte Behandlung.

    A - Zur Zulässigkeit der zweiten Frage in der Rechtssache C-698/15.

    Mit der zweiten Frage in der Rechtssache C-698/15 wird der Gerichtshof ersucht, klarzustellen, ob das DRI-Urteil den Anwendungsbereich von Art. 7 und/oder 8 der Charta über den Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK in seiner Auslegung durch den EGMR hinaus erweitert.

    Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist die zweite Frage in der Rechtssache C-698/15 meines Erachtens nur von theoretischem Interesse, da eine etwaige Antwort auf diese Frage es nicht ermöglicht, Kriterien für die Auslegung des Unionsrechts aufzuzeigen, anhand deren das vorlegende Gericht über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit in Anwendung dieses Rechts entscheiden könnte(13).

    Die gleiche Kritik wird von Herrn Brice und Herrn Lewis sowie von Herrn Watson gegenüber der Regelung geäußert, die in der Rechtssache C-698/15 in Frage steht und die den Zugang für die Bekämpfung einfacher Kriminalität und sogar ohne Vorliegen einer Straftat erlaube.

    Dieselbe Feststellung, deren Richtigkeit von der Regierung des Vereinigten Königreichs nicht in Frage gestellt wird, wird von Herrn Brice und Herrn Lewis, Herrn Watson sowie von der Open Rights Group und Privacy International in Bezug auf die in der Rechtssache C-698/15 in Rede stehende Regelung des Vereinigten Königreichs getroffen.

    Dieselbe Beanstandung erheben Herr Brice und Herr Lewis sowie Herr Watson in Bezug auf die in der Rechtssache C-698/15 fragliche Regelung des Vereinigten Königreichs.

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    10 - Gutachten 2/13 vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 179) und Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    11 - Gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta sind die Erläuterungen zur Charta bei deren Auslegung zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 20, und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 47).

    78 - Vgl. insbesondere Urteile vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 54; die Erforderlichkeit wird in den Rn. 56 bis 67, die Verhältnismäßigkeit in den Rn. 68 und 69 geprüft), vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 123; die Erforderlichkeit wird in den Rn. 120 bis 122, die Verhältnismäßigkeit in den Rn. 123 bis 127 geprüft), und vom 22. Januar 2013, Sky Österreich (C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50; die Erforderlichkeit wird in den Rn. 54 bis 57, die Verhältnismäßigkeit in den Rn. 58 bis 67 geprüft).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    - mit der genannten Verpflichtung müssen alle vom Gerichtshof in den Rn. 60 bis 68 des Urteils vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238), benannten Garantien, die den Zugang zu den Daten, die Dauer der Vorratsspeicherung sowie den Schutz und die Sicherheit der Daten betreffen, einhergehen, um die Verletzung der in der Richtlinie 2002/58 und in den Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte verankerten Rechte auf das absolut Notwendige zu beschränken, und.

    6 - Urteil vom 8. April 2014 (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238).

    82 - C-293/12 und C-594/12, EU:C:2013:845.

  • EGMR, 14.09.2010 - 38224/03

    Sanoma Uitgevers BV ./. Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    37 - Vgl. insbesondere EGMR vom 14. September 2010, Sanoma Uitgevers B.V./Niederlande (CE:ECHR:2010:0914JUD003822403, § 83).

    38 - Vgl. insbesondere EGMR vom 26. März 1987, Leander/Schweden (CE:ECHR:1987:0326JUD000924881, §§ 50 und 51), EGMR vom 26. Oktober 2000, Hassan und Tchaouch/Bulgarien (CE:ECHR:2000:1026JUD003098596, § 84), EGMR vom 4. Dezember 2008, S. und Marper/Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2008:1204JUD003056204, § 95), EGMR vom 14. September 2010, Sanoma Uitgevers B.V./Niederlande (CE:ECHR:2010:0914JUD003822403, §§ 81 bis 83), EGMR vom 31. März 2016, Stoyanov u. a./Bulgarien (CE:ECHR:2016:0331JUD005538810, §§ 124 bis 126).

    43 - Vgl. insbesondere EGMR vom 14. September 2010, Sanoma Uitgevers B.V./Niederlande (CE:ECHR:2010:0914JUD003822403, § 83): "[Der Begriff "Gesetz" in den Art. 8 bis 11 EMRK umfasst] zugleich das "geschriebene Recht", das sowohl die Vorschriften unterhalb Gesetzesrang als auch die Rechtsakte einschließt, die eine berufsständische Vereinigung kraft Ermächtigung des Gesetzgebers im Rahmen ihrer autonomen Rechtsetzungsbefugnis erlässt, und das "ungeschriebene Recht".

  • RFH, 06.02.1940 - I 23/40
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    28 - Vgl. insbesondere Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung vom 17. April 2013, A/HRC/23/40, Nr. 33: "Bedingt durch den technologischen Fortschritt führt der Staat Überwachungstätigkeiten aus, die nach Umfang oder Dauer keinen Beschränkungen mehr unterliegen.

    Vgl. auch Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, 17. April 2013, A/HRC/23/40, Nr. 75, und Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter, 30. Juni 2014, A/HRC/27/37, Nr. 3.

    87 - Vgl. insbesondere Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung vom 17. April 2013, A/HRC/23/40, Nr. 67: "Die Datenbanken für Kommunikationsdaten werden anfällig für Diebstahl, Betrug und versehentliche Offenlegung.".

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    63 - Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650).

    76 - Vgl. hierzu Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650).

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    - mit der genannten Verpflichtung müssen alle vom Gerichtshof in den Rn. 60 bis 68 des Urteils vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238), benannten Garantien, die den Zugang zu den Daten, die Dauer der Vorratsspeicherung sowie den Schutz und die Sicherheit der Daten betreffen, einhergehen, um die Verletzung der in der Richtlinie 2002/58 und in den Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte verankerten Rechte auf das absolut Notwendige zu beschränken, und.

    6 - Urteil vom 8. April 2014 (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    11 - Gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta sind die Erläuterungen zur Charta bei deren Auslegung zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 20, und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 47).

    Sobald dagegen eine solche Regelung in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, hat der im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens angerufene Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert (vgl. Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    12 - Vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    59 - Vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 77 und 86), und vom 7. November 2013, IPI (C-473/12, EU:C:2013:715, Rn. 39).

  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
    48 - Urteil vom 29. Januar 2008 (C-275/06, EU:C:2008:54, Rn. 50 bis 54).

    49 - Urteil vom 29. Januar 2008 (C-275/06, EU:C:2008:54).

  • EuGH, 10.02.2009 - C-301/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE VORRATSSPEICHERUNG VON DATEN IST AUF EINE GEEIGNETE

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

  • EGMR, 12.01.2016 - 37138/14

    Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

  • EGMR, 04.12.2008 - 30562/04

    S. und Marper ./. Vereinigtes Königreich

  • EGMR, 26.03.1987 - 9248/81

    LEANDER c. SUÈDE

  • EGMR, 04.12.2015 - 47143/06

    EGMR verurteilt Russland wegen geheimer Telefonüberwachung

  • EuGH, 17.10.2013 - C-291/12

    Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website

  • EuGH, 27.05.2014 - C-129/14

    Es verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte, dass im Schengen-Raum das

  • EuGH, 24.06.2015 - C-207/14

    Hotel Sava Rogaska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

  • EuGH, 06.10.2015 - C-650/13

    Ein Mitgliedstaat kann an der bei bestimmten Staatsangehörigen erfolgten

  • EGMR, 26.10.2000 - 30985/96

    HASSAN ET TCHAOUCH c. BULGARIE

  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

  • EuGH, 30.05.2013 - C-488/11

    Asbeek Brusse und de Man Garabito - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

  • EuGH, 13.11.2014 - C-443/13

    Lebensmitteleinzelhändlern kann eine Sanktion auferlegt werden, wenn von ihnen

  • EuGH, 07.11.2013 - C-473/12

    IPI - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 10 und 11

  • EuGH, 24.03.2011 - C-194/10

    Abt u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Erheblichkeit der Frage - Unzuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • EGMR, 25.03.1998 - 23224/94

    KOPP v. SWITZERLAND

  • EuGH, 24.10.2013 - C-180/12

    Stoilov i Ko - Vorabentscheidungsersuchen - Wegfall einer Rechtsgrundlage der im

  • EuGH, 26.02.2015 - C-41/14

    Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks

  • EGMR, 22.11.2012 - 39315/06

    TELEGRAAF MEDIA NEDERLAND LANDELIJKE MEDIA B.V. AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

  • EuGH, 16.09.1982 - 132/81

    ONTPS / Vlaeminck

  • EGMR, 31.03.2016 - 55388/10

    STOYANOV ET AUTRES c. BULGARIE

  • EGMR, 02.08.1984 - 8691/79

    MALONE v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 12.01.2010 - 4158/05

    GILLAN ET QUINTON c. ROYAUME-UNI

  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Denn das Grundkonzept der Vorratsdatenspeicherung ist mit der einschränkungslos formulierten Forderung des Gerichtshofs, bei den zu speichernden Daten nach Personen, Zeiträumen und geografischen Gebieten zu differenzieren, kaum in Einklang zu bringen (vgl. in diesem Sinne auch bereits die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe vom 19. Juli 2016 in den verb. Rs. C-203/15 und C-698/15 [ECLI:EU:C:2016:572] - Rn. 213 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 13.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Denn das Grundkonzept der Vorratsdatenspeicherung ist mit der einschränkungslos formulierten Forderung des Gerichtshofs, bei den zu speichernden Daten nach Personen, Zeiträumen und geografischen Gebieten zu differenzieren, kaum in Einklang zu bringen (vgl. in diesem Sinne auch bereits die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe vom 19. Juli 2016 in den verb. Rs. C-203/15 und C-698/15 [ECLI:EU:C:2016:572] - Rn. 213 ff.).
  • LG Mannheim, 18.01.2018 - 4 Qs 39/17

    Auskunftserteilung über Telekommunikationsverkehrsdaten im strafrechtlichen

    Das Urteil des EuGH vom 21.12.2016 bezieht sich nicht auf deutsches Recht, sondern auf Gesetze von Schweden und des Vereinigten Königreiches, die keine klaren und präzisen Regeln sowie keine grundsätzliche vorherige richterliche Kontrolle für den Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Daten vorsehen (vgl. hierzu Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 19.7.2016 - C-698/15, BeckRS 2016, 81559).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-207/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass

    Vgl. hierzu auch meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Tele2 Sverige u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:572, Nrn. 88 bis 97 und Nr. 124).

    111 Zur Dynamik der schweren Kriminalität vgl. insbesondere meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Tele2 Sverige u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:572, Nr. 214).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-128/22

    NORDIC INFO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Nationale Maßnahmen

    174 Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:572, Nr. 248.
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