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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Spekulationsfrist

  • openjur.de

    §§ 52 Abs. 39 Satz 1, 23 Abs. 1 EStG
    Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 39 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 Abs. 39 S. 1
    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften verfassungswidrig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist ist teilweise verfassungswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • schrittmacher-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerung teilweise verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig - Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)

    Rückwirkende Besteuerung bei Grundstücksverkauf unzulässig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist und Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 1
  • NJW 2010, 3629
  • DVBl 2010, 1250
  • DB 2010, 1858
  • DÖV 2010, 901
  • BStBl II 2011, 76
  • BStBl II 2011, 77
  • NZG 2010, 1200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (492)Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, S. 634 ).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist aber für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ).

    Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden soll (vgl. BVerfGE 105, 17 ).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Rn. 55 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).

    Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).

    Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Rn. 55 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).

    Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Das ändert aber nichts daran, dass auch im Übrigen, auf dem weiten und vielgestaltigen Feld unechter Rückwirkungen (vgl. BVerfGE 63, 343 ), auf dem ein allgemeiner Grundsatz unzulässiger Rückwirkung nicht gilt, die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit bedürfen.

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Rn. 55 1. a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).

    Rn. 57 c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).

    Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).

    Rn. 77 (3) Andere Rechtfertigungsgründe, wie etwa einen Finanzierungsbedarf möglicherweise begleitende ordnungspolitische Sachziele (vgl. etwa BVerfGE 30, 250 ; 50, 386 ; 72, 175 ; 88, 384 ) oder die Notwendigkeit rascher Korrektur offensichtlicher Fehlsubventionierungen, die durch Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekte gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 97, 67 ), kommen ebenfalls nicht in Betracht.

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Versorgungsänderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Pendlerpauschale

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Soweit sich die Vorlagen des IX. Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren 2 BvL 2/04 und des 14. Senats des Finanzgerichts Köln in dem Verfahren 2 BvL 13/05 zutreffend auf die im jeweiligen Ausgangsverfahren entscheidungserhebliche Norm des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG beziehen, ist das Verfahren der Entscheidungsformel entsprechend auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG insgesamt zu erstrecken, denn Satz 2 und 3 sind auf Satz 1 bezogen und im Falle einer Nichtigkeitserklärung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 122, 210 ).

    Rn. 67 bb) Für die Vielzahl der Fälle, in denen die alte Spekulationsfrist von zwei Jahren nicht erst bis zur Verkündung der Neuregelung, sondern bereits bis zum Ende des Jahres 1998 und damit bis zum Abschluss eines vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgelaufen war, erhöhen sich die Anforderungen an die Rechtfertigung, denn der einkommensteuerrechtliche Zugriff auf die steuerfrei erworbenen Vermögenszugänge läuft dem Gebot einer folgerichtigen Ausgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Belastungsentscheidungen (stRspr; vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.) zuwider und bedarf deshalb auch vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG einer besonderen Begründung.

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).

    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    2. ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 52 Abs. 39 Satz 1 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I S. 402) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Einkommensteuergesetz alter Fassung) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensteuer unterworfen werden, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2003 - IX R 46/02 -.

    Die dagegen erhobene Klage führte zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2003 - IX R 46/02 - (BStBl II 2004, S. 284 ff. = BFHE 204, 228 ff.).

    Die Schwierigkeit und Streitanfälligkeit der Feststellung des gemeinen Werts im Sinne des § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes, das heißt des Marktpreises, zum Zeitpunkt der Verkündung können allenfalls grobe Schätzungslösungen bei der Wertermittlung rechtfertigen, wie sie der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss im Verfahren 2 BvL 2/04 erörtert hat (vgl. BStBl II 2004, S. 284 = BFHE 204, 228 ).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Spekulationsgeschäfte

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Diese Grundsatzentscheidung ist als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).

    Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten gehört zum historisch gewachsenen Bestand des deutschen Einkommensteuerrechts (vgl. bereits oben C. II. 2. b> bb>) und liegt als Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ).

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Doppelbesteuerung Schweiz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Schuldzinsen

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Steuererhöhung im Veranlagungszeitraum

  • FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04

    Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …

  • FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 460/01

    Verfassungswidrige Rückwirkung der Verlängerung der Spekulationsfristen

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Fremdrentengesetz

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Ersatzerbschaftsteuer

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81

    Beruf des Rechtsbeistandes

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Zinsbesteuerung

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …

  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Errichtete Wohngebäude

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Rn. 100 a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Demgegenüber ist von einer "unechten" Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 148, 217 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ).

    Die Kategorie der "echten" Rückwirkung - verstanden als zeitliche Rückbewirkung von Rechtsfolgen auf abgeschlossene Tatbestände - findet ihre Rechtfertigung darin, dass mit ihr eine Fallgruppe gekennzeichnet ist, in welcher der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang hat, weil der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge kraft gesetzlicher Anordnung einen Grad der Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Gesetzgeber vorbehaltlich besonders schwerwiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 156, 354 ).

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).

    Rn. 102 b) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; stRspr).

    Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,990
BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 (https://dejure.org/2006,990)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 (https://dejure.org/2006,990)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 (https://dejure.org/2006,990)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Anlastung von EU-Agrarsubventionen

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2

  • Wolters Kluwer

    Bund Länderstreit hinsichtlich der Verteilung von Kosten auf die Länder; Belastung von Deutschland mit Marktordnungsausgaben für die Landwirtschaft; Zulässigkeit der Umlage einer Zahlungsverpflichtung Deutschlands gegenüber der Europäischen Union auf die Länder; ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Regressanspruch der BRD gegen gemeinschaftsrechtswidrig handelndes Bundesland

  • rechtsportal.de

    GG Art. 104a Abs. 5 2. Hs
    Erhebung von vom Bund verauslagten Beträgen gegenüber den Ländern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Agrarmarktförderung: Bund und Länder müssen Rückzahlungen an die EU leisten - Über den jeweiligen Anteil entscheidet das Bundesverwaltungsgericht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.10.2006)

    Bund und Länder müssen EU-Agrarrückzahlungen gemeinsam leisten // Beide tragen Verantwortung bei Umsetzung von EU-Recht

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 271
  • NVwZ 2007, 190
  • DVBl 2007, 47
  • DÖV 2007, 72
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik …

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Rn. 42 Die Anlastungsentscheidung in dem Verfahren 2 BvG 1/04, das mit den Verfahren 2 BvG 1/02 und 2 BvG 2/02 (BVerfGE 109, 1) in Zusammenhang steht, bezieht sich auf Flächenprämien für die Erzeuger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen.

    Rn. 52 Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte am 15. Dezember 1999 diesen Betrag an den Bund, teilte diesem jedoch mit Schreiben vom selben Tage mit, die Zahlung stehe unter dem Vorbehalt einer zukünftigen generellen Lösung der Anlastungsproblematik auf Bund-Länder-Ebene und, sofern bis Ende Juni 2000 keine Einigung erzielt werde, unter dem Vorbehalt gerichtlicher Bestätigung einer Zahlungsverpflichtung (vgl. hierzu BVerfGE 109, 1).

    Rn. 106 1. Das zwischen den Beteiligten streitige Rechtsverhältnis gründet im verfassungsrechtlichen Grundverhältnis aus Art. 104a GG (vgl. bereits BVerfGE 109, 1 betreffend einen Rechtsstreit zwischen der Antragstellerin zu 1) und der Antragsgegnerin); denn bei der nachträglichen Kürzung von Stützungsgeldern aus Haushaltsmitteln der Europäischen Gemeinschaften geht es um die Zuordnung von Finanzlasten und damit um die Beantwortung der Frage, ob der Bund gegenüber der Gemeinschaftsebene ohne die Möglichkeit des Rückgriffs bei einem Land abschließend einzustehen hat oder nach nationalem Verfassungsrecht das betroffene Land dem Bund gegenüber zum Ausgleich verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 109, 1 ).

    Rn. 107 Mit der Behauptung, nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG sei eine verschuldensunabhängige Verwaltungshaftung ausgeschlossen, berufen sich die Antragstellerinnen hier auf einen im Verfassungsrecht wurzelnden (Abwehr-) Anspruch (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ), den sie als vorrangig gegenüber dem Konnexitätsprinzip des Art. 104a Abs. 1 GG, auf den sich die Antragsgegnerin zur Herleitung eines Erstattungsanspruchs wesentlich stützt, ansehen.

    In Verbindung mit § 69 BVerfGG sollen damit nach einer bestimmten Zeit auch im verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit angreifbare Maßnahmen im Interesse der Rechtssicherheit und des alsbaldigen Eintritts von Rechtsfrieden außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 109, 1 ).

    In diesem Verfahren war nur die verfassungsrechtliche Frage der Zuordnung von Finanzlasten dem Grunde nach zu klären (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ), was lediglich die Festlegung der abstrakten Voraussetzungen eines im Verfassungsrecht wurzelnden Haftungsanspruchs sowie die Beachtlichkeit von Mitverursachungsbeiträgen dem Grunde nach in sich schließt.

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Zahlung eines Geldbetrages wegen Fehlverhaltens einer bei einem Landkreis …

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht keine Pflicht zur Entrichtung von Verzugszinsen, weil eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Zinsen Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG nicht zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 96, 45 ).

    Gehaftet werde auf vollen Schadensausgleich ohne die Möglichkeit einer Einschränkung des Haftungsumfangs auf einen wertmäßig darunter liegenden Ausgleich oder auf das im Regresswege Erlangte (grundlegend BVerwGE 96, 45 ; sowie im Anschluss BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 A 5.92 -, NVwZ 1995, S. 991 ;… Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 A 1.92 -, PersVertr 1995, S. 447 ; BVerwGE 100, 56 ).

    Rn. 125 2. a) In Teilen der Literatur wird zu Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG die Auffassung vertreten, dass eine Haftung der Länder gegenüber dem Bund unmittelbar aus dieser Verfassungsnorm nicht in Betracht komme (…vgl. Nopper, Bund-Länder-Haftung beim fehlerhaften Verwaltungsvollzug von Gemeinschaftsrecht durch die deutschen Länder, 1998, S. 75 ff.;… Littwin, DVBl 1997, S. 151 ; Hatje, NJ 1997, S. 285 ;… F. Kirchhof, NVwZ 1994, S. 105 ff.;… Erichsen, Zur Haftung im Bund-Länder-Verhältnis, 1986, S. 33 ff.;… Saipa, DVBl. 1974, S. 188 ;… Schulze, DÖV 1972, S. 409 ).

    Dem Gesetzgeber ist es daher verwehrt, in einem Ausführungsgesetz die Haftung derart zu formulieren, dass sie tatsächlich nicht zum Tragen kommt und damit der an ihn gerichtete Auftrag, das "Nähere" der Haftung zu regeln, verfehlt würde (vgl. BVerwGE 96, 45 ).

    Rn. 158 2. Der Haftungskernrechtsprechung kann jedenfalls insoweit gefolgt werden, als sowohl dem Wortlaut des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG als auch dessen Entstehungsgeschichte sich deutliche Hinweise darauf entnehmen lassen, dass der Verfassungsgeber im Bund-Länder-Verhältnis eine Haftung begründen wollte (vgl. BVerwGE 96, 45 ;… eingehend auch Seelmaecker, a.a.O., S. 45 ff.).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-377/99

    Deutschland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - …

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Rn. 26 In Bezug auf die Höhe der von der gemeinschaftlichen Finanzierung auszuschließenden Ausgaben hat sich unter Billigung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - Rs. C-22/89 -, Niederlande gegen Kommission, Slg. 1990, I - 4810 ; Urteil vom 12. Juni 1990 - Rs. C-8/88 -, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Slg. 1990, I - 2355 ) für so genannte abstrakte Systemmängel ein Gefüge von prozentualen Pauschalkorrekturen entwickelt.

    Rn. 50 Die vom Bund wegen des 2% übersteigenden Anlastungsbetrages zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erhobene Klage wies dieser mit Urteil vom 19. September 2002 als unbegründet ab (vgl. Rs. C-377/99, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Slg. 2002, I - 7421).

    Wird etwa ein Kontrollmechanismus praktiziert, der von den gemeinschaftsrechtlich fixierten Vorgaben abweicht, so kommt es für eine Anlastung nicht auf die Frage an, ob die vorgenommenen Kontrollen den vorgegebenen im Ergebnis zumindest gleichwertig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - Rs. 819/79 -, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Slg. 1981, 21 ).

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    An dieser Rechtserheblichkeit fehlt es einerseits, wenn eine Maßnahme für einen Antragsteller erst infolge eines selbstständigen Umsetzungsaktes rechtliche Bedeutung erlangt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).

    Eine Maßnahme ist aber dann nicht rechtserheblich, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner verfassungsmäßige Rechte des Antragstellers durch die beanstandeten Maßnahmen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    An dieser Rechtserheblichkeit fehlt es einerseits, wenn eine Maßnahme für einen Antragsteller erst infolge eines selbstständigen Umsetzungsaktes rechtliche Bedeutung erlangt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).

    Eine Maßnahme ist aber dann nicht rechtserheblich, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner verfassungsmäßige Rechte des Antragstellers durch die beanstandeten Maßnahmen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).

  • BVerwG, 08.05.2002 - 3 A 1.01

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art; Zulässigkeit des …

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive sei es zumindest zweifelhaft, ob eine Auslegung nationalen Verfassungsrechts, wonach eine Organisationsebene eines Mitgliedstaats sanktionsfrei gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen könne, mit Art. 10 EG vereinbar sei (…vgl. Koenig/Braun, a.a.O.;… Durner, a.a.O., S. 749 f.;… Fisahn, a.a.O., S. 245;… Dederer, a.a.O.;… Hellermann, a.a.O., Art. 104a Rn. 204;… Brockmeyer, a.a.O., Art. 104 Rn. 28a; Winkler, DVBl 2003, S. 79 ;… Funke, a.a.O., S. 340).

    Rn. 131 b) Eine andere Ansicht sieht Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG als nicht unmittelbar anwendbar an, weil diese Norm allein auf die Ebene des Bundesstaats bezogen sei und die europarechtliche Dimension ausblende (vgl. BVerwGE 116, 234 ;… Carl, NVwZ 1994, S. 947 ;… Littwin, a.a.O., S. 156;… Böhm, JZ 2000, S. 382 ;… dies., in: Magiera/Sommermann, Verwaltung und Governance im Mehrebenensystem der Europäischen Union, 2002, S. 89 ;… Isensee, Der Bundesstaat - Bestand und Entwicklung, in: Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001, S. 719 ).

  • BVerfG, 20.01.1999 - 2 BvG 2/95

    Bundesgelderveruntreuung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Rn. 107 Mit der Behauptung, nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG sei eine verschuldensunabhängige Verwaltungshaftung ausgeschlossen, berufen sich die Antragstellerinnen hier auf einen im Verfassungsrecht wurzelnden (Abwehr-) Anspruch (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ), den sie als vorrangig gegenüber dem Konnexitätsprinzip des Art. 104a Abs. 1 GG, auf den sich die Antragsgegnerin zur Herleitung eines Erstattungsanspruchs wesentlich stützt, ansehen.

    In diesem Verfahren war nur die verfassungsrechtliche Frage der Zuordnung von Finanzlasten dem Grunde nach zu klären (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ), was lediglich die Festlegung der abstrakten Voraussetzungen eines im Verfassungsrecht wurzelnden Haftungsanspruchs sowie die Beachtlichkeit von Mitverursachungsbeiträgen dem Grunde nach in sich schließt.

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Auf eine subjektive Vorwerfbarkeit kommt es dabei - außerhalb der Fälle des Art. 8 Abs. 2 der Verordnung - nicht an (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - Rs. 11/76 -, Regierung des Königreiches der Niederlande gegen Kommission, Slg. 1979, 245 ).

    Dies erfordere eine strikte Sichtweise, die sich an der möglichst buchstabengetreuen Auslegung und Handhabung des einschlägigen Marktordnungsrechts orientiere und weder der Kommission noch den mitgliedstaatlichen Organen eigenständige Ermessensspielräume beim Vollzug einräume (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - Rs. 11/76 -, Regierung des Königreiches der Niederlande gegen Kommission, Slg. 1979, 245 ).

  • EuGH, 04.03.2004 - C-344/01

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Rn. 79 Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wies mit Urteil vom 4. März 2004 (Rs. C-344/01, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, AUR 2004, S. 152 ff.) die Klage der Bundesrepublik Deutschland ab.

    Auch sei es nicht Aufgabe der Kommission, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten auf Grund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004 - Rs. C-344/01 -, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, abrufbar unter http://curia.europa.eu, Rn. 60).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 A 5.92

    Untreue durch Zivilschutzbeamten I - Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG, …

    Auszug aus BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
    Gehaftet werde auf vollen Schadensausgleich ohne die Möglichkeit einer Einschränkung des Haftungsumfangs auf einen wertmäßig darunter liegenden Ausgleich oder auf das im Regresswege Erlangte (grundlegend BVerwGE 96, 45 ; sowie im Anschluss BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 A 5.92 -, NVwZ 1995, S. 991 ;… Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 A 1.92 -, PersVertr 1995, S. 447 ; BVerwGE 100, 56 ).

    Über diesen Grundsatz herrscht - auch im Rahmen der Haftung nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG - weitgehend Einigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 A 5/92 -, NVwZ 1995, S. 991 ;… Hellermann, a.a.O., Art. 104a Rn. 211;… Vogel/Kirchhof, a.a.O., Art. 104a Rn. 165, 167;… Wollgast, a.a.O., S. 186;… Seelmaecker, a.a.O., S. 111 f.;… Rudisile, a.a.O., S. 916;… Kummer, Die Haftung der Länder im Verhältnis zum Bund am Beispiel der Steuerverwaltung, 1973, S. 188 ff.).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Verfassungsschutzbericht

  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Redefreiheit und Ordnungsrecht

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98

    Oberfinanzdirektionen

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00

    Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung

  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattung von gezahltem Kindergeld

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03

    firmeninterner Verbandstarifvertrag; Arbeitskampfmaßnahmen; Standortverlagerung; …

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht - "Soziale Sicherheit - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Altersrente …

  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 A 12.94

    Haftungsregelung - Anwendbare Anspruchsgrundlage - Vorsätzliche …

  • EuGH, 01.10.1997 - C-180/97

    Regione Toscana / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Offensichtliche …

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 A 1.92

    Katastrophenschutzzentralwerkstatt - Personalkosten - Bezirkspersonalrat - …

  • BGH, 02.06.1969 - II ZR 182/67

    Mitverschulden eines Schwesterschiffes

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 13.12.1990 - C-22/89

    Niederlande / Kommission

  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …

    Dadurch ergab sich für diese eine prekäre Situation (…vgl. BTDrucks 16/1247, S. 4;… BRDrucks 43/03, S. 1), weil nach dem Konnexitätsgebot des Art. 104a Abs. 1 GG die Finanzierungslast der Vollzugszuständigkeit folgt (vgl. BVerfGE 113, 167 ; 116, 271 ; F. Kirchhof, Gutachten für den 61. Deutschen Juristentag, 1996, D 87;… Heintzen, in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2012, Art. 104a Rn. 11;… Hellermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 40;… Heun, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 12;… Kienemund, in: Hömig/Wolff, GG, 12. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 2;… Schwarz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 104a Rn. 21 ;… Siekmann, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 2;… Kube, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 104a Rn. 9 ), sodass eine bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung nach Art. 84 Abs. 1 GG die Finanzierungsverantwortlichkeiten nicht berührt (vgl. BVerfGE 22, 180 ;… Remmert, VerwArch 2003, S. 459 ;… Ipsen, NJW 2006, S. 2801 ).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen …

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ; 109, 1 ; 116, 271 ).

    Das Unterlassen einer Maßnahme ist immer dann rechtserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner zur Vornahme dieser Maßnahme von Verfassungs wegen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 103, 81 ; 116, 271 ).

    Des Weiteren macht er nicht deutlich, weshalb sich im Falle einer überschneidenden Aufgabenzuständigkeit (…vgl. Rn. 55) - entgegen dem Urteil des Zweiten Senats vom 17. Oktober 2006 (BVerfGE 116, 271) - aus Art. 104a Abs. 1 GG ein Anspruch auf Kostentragung gegenüber der Antragsgegnerin ergeben kann (bb).

    Die Bestimmung nimmt lediglich die Primärzuordnung der aufgabenbezogenen Ausgabenlast zwischen Bund und Ländern vor, ohne aber einen Anspruch auf Kostentragung zu begründen (vgl. BVerfGE 116, 271 ;… Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 17. Aufl. 2022, Art. 104a Rn. 7).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit diesen Fragen nicht zu befassen (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ; 116, 271 ; stRspr).

    Auch der Antragsteller zu II. legt nicht dar, dass sich aus Art. 104a Abs. 1 GG - entgegen dem Urteil des Zweiten Senats vom 17. Oktober 2006 (BVerfGE 116, 271) - eine Pflicht der Antragsgegnerin zur Kostentragung in geforderter Höhe ergibt.

  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des …

    Sie ist nämlich eindeutig geklärt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht [BVerfG] (vgl BVerfGE 116, 271, 317 f) und des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG] (stRspr seit BVerwGE 96, 45, 50 ff = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11; zuletzt BVerwGE 128, 99 RdNr 19 ff = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20).

    Der Gesetzgeber kann sich auch nicht durch schlichte Untätigkeit dem Verfassungsauftrag entziehen (vgl BVerfGE 116, 271, 318 mwN).

    Auch wenn man nicht nur ein "einfaches", objektiv rechtswidriges Verhalten verlangt (so BVerfGE 116, 271, 318 mwN), sondern darüber hinaus sogar eine vorsätzliche Pflichtverletzung der in Anspruch genommenen Gebietskörperschaft (eine "schwerwiegende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung" fordernd: BVerwGE 96, 45, 57 ff = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11; BVerwG Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 13 und 14; BVerwGE 128, 99 RdNr 21 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20; "vorsätzliche Pflichtverletzungen" für notwendig erachtend: BVerwGE 104, 29, 32 ff = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 16), sind die Voraussetzungen der Haftungsnorm des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG hier erfüllt.

    aa) Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG sieht eine Haftungsregelung vor, die auf das Auseinanderfallen von Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit zugeschnitten ist (vgl BVerfGE 116, 271, 312; Achterberg DVBl 1970, 125, 126).

    Sie zielt auf sachgerechte Zuordnung der Verantwortung für die durch eine nicht ordnungsmäßige Verwaltung entstandenen Schäden (BVerfGE 116, 271, 312 mwN).

    So hat das BVerfG die Regelung unter Rückgriff auf den objektiven Wortlaut und den Sinngehalt des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG etwa auch angewendet, wenn durch Anlastungsentscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Bund ein Schaden entsteht (vgl BVerfGE 116, 271, 313 mwN).

    Die ordnungsmäßige Verwaltung umfasst sämtliche staatliche Aufgaben, die diesen Gebietskörperschaften obliegen (vgl BVerfGE 116, 271, 313 mwN).

    Zu fragen ist stets, ob der Sinn und Zweck der jeweils einschlägigen Regelung des Art. 104a GG eine Anwendung zulässt oder eine sinngemäße Übertragung des Grundgedankens gebietet (vgl befürwortend sogar zu der Frage, ob Art. 104a Abs. 3 GG auf die Begründung von Geldleistungen aufgrund europäischen Gemeinschaftsrechts analog anzuwenden ist: BVerfGE 116, 271, 314 mwN).

  • BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von …

    Rn. 112 Die Haftung nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG setzt eine nicht ordnungsmäßige Verwaltungstätigkeit voraus, die außer bei einem Lenkungsversagen von Regierung oder Parlament im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit auch dann vorliegt, wenn einzelne Verwaltungshandlungen fehlerhaft vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 128, 99 ;… BTDrucks V/2861, S. 52;… Prokisch, in: Bonner Kommentar, Art. 104a Rn. 335 ;… a.A. Stelkens, Verwaltungshaftungsrecht, 1998, S. 307 ff.).

    Der Gesetzgeber kann eine verschuldensunabhängige Haftung begründen (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 104, 29 ; 128, 99 ).

    Eine Beschränkung auf evidente oder grobe Rechtsverstöße kann dem Gesetzgebungsauftrag in Art. 104a Abs. 5 Satz 2 GG nicht entnommen werden (vgl. BVerfGE 116, 271 ;… Rudisile, DÖV 1985, S. 909 ;… a.A. Prokisch, a.a.O., Rn. 335 ff.).

    Rn. 114 (a) Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG sieht eine Haftungsregelung vor, die gerade auf das Auseinanderfallen von Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit zugeschnitten ist (BVerfGE 116, 271 ).

    Aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte muss die Möglichkeit bestehen, dass ein Haftungsanspruch unmittelbar aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG (vgl. BVerfGE 116, 271 ) oder nach einem aufgrund von Art. 104a Abs. 5 Satz 2 GG erlassenen Gesetz besteht.

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen …

    Maßgebend ist, ob der Klaganspruch in dem verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen Bund und Ländern oder aber in einem engeren Rechtsverhältnis wurzelt, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvG 1, 2/02 - BVerfGE 109, 1 ; Urteil vom 17. Oktober 2006 - 2 BvG 1, 2/04 - , teilweise abgedruckt in DVBl 2007, 47).
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines …

    Außerhalb der Fälle der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung, in denen nur ein "einfaches", objektiv rechtswidriges Verhalten erforderlich ist (vgl BVerfGE 116, 271, 318 mwN), bedarf es bei Anwendung rein nationalen Rechts darüber hinaus zumindest einer schwerwiegenden grob fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Pflichtverletzung der in Anspruch genommenen Gebietskörperschaft (…vgl BSGE 105, 100 = SozR 4-1100 Art. 104a Nr. 1, RdNr 25 mwN;… BSG SozR 4-4200 § 6b Nr. 2 RdNr 44 mwN; BVerwGE 96, 45, 57 ff = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11; BVerwG Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 13 und 14; BVerwGE 128, 99 RdNr 21 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20; "vorsätzliche Pflichtverletzungen" für notwendig erachtend: BVerwGE 104, 29, 32 ff = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 16).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch …

    Die durch das Finanzreformgesetz vom 12.5.1969 (BGBl I 359) in das GG eingefügte Bestimmung des Art. 104a Abs. 5 S 1 GG stellt zwar eine unmittelbar geltende sondergesetzliche Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Vermögensschäden dar, die durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden sind (BVerfG Urteil vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 - BVerfGE 116, 271, 318 = juris RdNr 121 ff; BVerwG Urteil vom 18.5.1994 - 11 A 1/92 - BVerwGE 96, 45; BVerwG Urteil vom 30.11.1995 - 7 C 56/93 - BVerwGE 100, 56;… Siekmann in Sachs, GG, 6. Aufl 2011, Art. 104a RdNr 47; Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 104a RdNr 68; Prokisch in Bonner Kommentar zum GG, Art. 104a RdNr 317 ff [Stand: 5/2003];… Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl 2012, Art. 104a RdNr 11), ohne dass es eines Ausführungsgesetzes nach Art. 104a Abs. 5 S 2 GG bedürfte.
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 74/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch …

    Die durch das Finanzreformgesetz vom 12.5.1969 (BGBl I 359) in das GG eingefügte Bestimmung des Art. 104a Abs. 5 S 1 GG stellt zwar eine unmittelbar geltende sondergesetzliche Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Vermögensschäden dar, die durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden sind (BVerfG Urteil vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 - BVerfGE 116, 271, 318 - juris RdNr 121 ff; BVerwG Urteil vom 18.5.1994 - 11 A 1/92 - BVerwGE 96, 45; BVerwG Urteil vom 30.11.1995 - 7 C 56/93 - BVerwGE 100, 56;… Siekmann in Sachs, GG, 6. Aufl 2011, Art. 104a RdNr 47; Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 104a RdNr 68; Prokisch in Bonner Kommentar zum GG, Art. 104a RdNr 317 ff [Stand: 5/2013];… Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl 2012, Art. 104a RdNr 11), ohne dass es eines Ausführungsgesetzes nach Art. 104a Abs. 5 S 2 GG bedürfte.
  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 263/12

    Amtshaftungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen ein Bundesland: …

    Danach kann sich bei nicht ordnungsgemäßer Verwaltung unmittelbar aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1, Halbsatz 2 GG ein Schadensersatzanspruch der geschädigten staatlichen Körperschaft (Bund oder Land) ergeben, der entgegen der Auffassung der Revision nicht auf ein sogenanntes Lenkungsversagen der Regierungen und der Parlamente beschränkt ist, sondern auch dann vorliegen kann, wenn einzelne Verwaltungshandlungen fehlerhaft vorgenommen werden (so auch BVerfGE 116, 271, 319 ff; 127, 165, 204 f;… aA Stelkens in Härtel, Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt, 2012, S. 425, 453 Rn. 75 f;… ders., Die Haftung im Bund-Länder-Verhältnis nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG unter besonderer Berücksichtigung der Bundesfernstraßenverwaltung in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft 28, S. 35, 43 ff).
  • VG Karlsruhe, 19.06.2020 - 3 K 11632/18

    Auskunftspflicht des Bundesverfassungsgerichts gegenüber Journalisten, …

    Entscheidend ist somit, welche Ebene des Rechtssystems - die verfassungsrechtliche oder die einfachrechtliche - das dem Streit zugrundeliegende Rechtsverhältnis prägt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 07.10.2003 - 2 BvG 1/02, 2 BvG 2/02 - juris, Rn. 15; Urteil vom 17.10.2006 - 2 BvG 1/04, 2 BvG 2/04 - juris, Rn. 106, 176; BVerwG…, Urteil vom 24.01.2007 - BVerwG 3 A 2.05 - juris, Rn. 15;… Urteil vom 15.07.2016 - BVerwG 9 A 16.15 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 10 A 6.23

    Keine weitere Finanzierung ökologischer Altlastensanierung in Thüringen durch den …

  • BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21

    Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10

    Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg; …

  • OVG Saarland, 27.09.2007 - 3 A 322/07

    Haftung einer Gemeinde gegenüber dem Land für fehlerhaftes Verwaltungshandeln in …

  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11

    Rechtsweg; sachliche Zuständigkeit; Beweiserhebung eines Parlamentarischen …

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung; …

  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 A 19.15

    Erstattung; Finanzhilfen; Haftungskern; Haftungsregelung; Investitionsförderung; …

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 7.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung; …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - 1 GR 111/24

    Landtag Baden-Württemberg - Mitarbeitertunnel bleibt Einbahnstraße für …

  • OLG München, 18.06.2009 - 1 U 1602/09

    Gewerbesteuerverfahren: Öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung zwischen Gemeinde …

  • SG Düsseldorf, 10.02.2010 - S 2 KA 4/08

    Vertragsarztangelegenheiten

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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.2005 - VII R 1, 2/04, VII R 1/04, VII R 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9444
BFH, 13.01.2005 - VII R 1, 2/04, VII R 1/04, VII R 2/04 (https://dejure.org/2005,9444)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2005 - VII R 1, 2/04, VII R 1/04, VII R 2/04 (https://dejure.org/2005,9444)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - VII R 1, 2/04, VII R 1/04, VII R 2/04 (https://dejure.org/2005,9444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer gewährten Vorfinanzierung der Ausfuhrerstattung; Vorauszahlung von Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Kriterium der handelsüblichen Qualität; Anwendung der Beschaffenheitsfiktion des Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 1 Zollkodex bei ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03

    Vorlage an EuGH : Qualität von Erstattungserzeugnissen

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Sowohl aus dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 3665/87 als auch aus Abs. 3 der Erwägungsgründe der VO Nr. 2945/94 ergibt sich, dass diese Sanktion nur zu verhängen ist, wenn der Ausführer eine höhere als die ihm zustehende Erstattung mit falschen Angaben beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2004 VII R 36/03, BFH/NV 2004, 1427; Senatsurteil vom 26. Februar 2004 VII R 32/03, BFHE 204, 527).

    Der Senat hat auch diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1427, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-309/04).

    Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird.

  • BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03

    Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Der Senat hat diese Frage mit Beschluss vom 22. Juli 2004 VII R 19/03 und 35/03 (BFH/NV 2004, 1557, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-353/04) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Der Senat hält es für angezeigt, diese Frage mit den vorliegenden Streitfällen nochmals dem EuGH vorzulegen, da sie in dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1557 als zweite Frage in Abhängigkeit von der Beantwortung der ersten dortigen Frage steht und da die vorliegenden Streitfälle geeignet sind, dem EuGH eine breitere Entscheidungsgrundlage zu verschaffen.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Der Senat hat diese Frage mit Beschluss vom 22. Juli 2004 VII R 19/03 und 35/03 (BFH/NV 2004, 1557, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-353/04) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-385/03

    Käserei Champignon Hofmeister - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Erklärung - …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird.
  • BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02

    Festsetzung einer Sanktion im Ausfuhrerstattungsrecht auch bei nicht gestelltem …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Ungeachtet der noch nicht geklärten Bedeutung der in einem nationalen Zahlungsantrag gemachten Angaben (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 30. Juli 2003 VII R 61/02, BFHE 203, 235, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-385/03) neigt der Senat --wie bereits in dem Beschluss in BFH/NV 2004, 1427 ausgeführt-- zu der Auffassung, dass in der handelsüblichen Qualität ein warenbezogenes Merkmal zu sehen ist, dessen Vorliegen bei jeder Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung vom Antragsteller zumindest konkludent erklärt wird.
  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04

    Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung - …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Der Senat hat auch diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1427, Aktenzeichen des EuGH: Rs. C-309/04).
  • BFH, 26.02.2004 - VII R 32/03

    20 v. H.-Zuschlag bei Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung auch auf …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Sowohl aus dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 3665/87 als auch aus Abs. 3 der Erwägungsgründe der VO Nr. 2945/94 ergibt sich, dass diese Sanktion nur zu verhängen ist, wenn der Ausführer eine höhere als die ihm zustehende Erstattung mit falschen Angaben beantragt hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2004 VII R 36/03, BFH/NV 2004, 1427; Senatsurteil vom 26. Februar 2004 VII R 32/03, BFHE 204, 527).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Kriterium der handelsüblichen Qualität bereits dann nicht erfüllt, wenn die Ware im Gebiet der Gemeinschaft nicht unter normalen Bedingungen vermarktet werden kann (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963; vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555, Rz. 77).
  • EuGH, 04.03.2004 - C-290/01

    Derudder

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    Mit ihren nachträglichen Einwendungen gegen die Repräsentativität der in Anwesenheit eines ihrer Mitarbeiter gezogenen Proben ist die Klägerin ausgeschlossen, weil die Ausfuhrwaren freigegeben und vermarktet worden sind (vgl. EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-290/01, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 193).
  • BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04
    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04
    VII R 1/04 VII R 2/04.
  • EuGH, 09.10.1973 - 12/73

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

  • BFH, 04.10.2006 - VII R 1/04

    Marktordnungsrecht; Zurücknahme eines Vorabentscheidungsersuchens

    Der Senat hat in den vorliegenden Revisionsverfahren mit Beschluss vom 13. Januar 2005 (BFH/NV 2005, 1169) zwei Fragen zur Auslegung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gerichtet.
  • BFH, 04.10.2006 - VII R 2/04

    Rücknahme eines Vorabentscheidungsersuchens

    Der Senat hat in den vorliegenden Revisionsverfahren mit Beschluss vom 13. Januar 2005 (BFH/NV 2005, 1169) zwei Fragen zur Auslegung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gerichtet.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04, 1 Verg 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4931
OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04, 1 Verg 2/04 (https://dejure.org/2004,4931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2004 - 1 Verg 1/04, 1 Verg 2/04 (https://dejure.org/2004,4931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 1 Verg 1/04, 1 Verg 2/04 (https://dejure.org/2004,4931)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, in allgemeinen Bedingungen statt im Anschreiben

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis im Vergabeverfahren; Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens einer Nachunternehmererklärung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Vergabestelle

  • Wolters Kluwer

    Vergabe eines Auftrags für den Neubau einer Erwachsenenpsychiatrie; Europaweite Ausschreibung eines Bauauftrags im Offenen Verfahren durch eine Vergabestelle mit Finanzierung durch staatliche Mittel; Pflicht einer Vergabestelle zur Bezeichnung von Unterlagen in einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderung einer Nachunternehmererklärung in Bewerbungsbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unterlassene Nachunternehmererklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergabe eines Auftrags für den Neubau einer Erwachsenenpsychiatrie; Europaweite Ausschreibung eines Bauauftrags im Offenen Verfahren durch eine Vergabestelle mit Finanzierung durch staatliche Mittel; Pflicht einer Vergabestelle zur Bezeichnung von Unterlagen in einem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Forderung einer Nachunternehmererklärung in Bewerbungsbedingungen zulässig! (IBR 2004, 537)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 571
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Dahinstehen kann wiederum die Frage, ob die Wettbewerbsbedeutung der Nachunternehmererklärung dann entfällt, wenn der geplante Nachunternehmereinsatz nur einen geringfügigen Teil der Gesamtleistung betrifft (OLG Celle VergabeR 2002, 176, 178).
  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Die Bewerbungsbedingungen sehen für die Abgabe der Erklärung die Verwendung eines Formblatts nicht vor, so dass für die Bieter kein Hinderungsgrund bestanden hat, die verlangten Angaben auch ohne zur Verfügung gestellten Vordruck in einer selbst gefertigten Auflistung vorzulegen, wie es die Antragstellerin auf Nachforderung der Vergabestelle schließlich mit Schreiben vom 17. November 2003 auch getan hat (vgl. zum Fehlen eines Vordrucks auch BayObLG VergabeR 2003, 76; OLG Jena NZBau 2003, 638; OLG Dresden Beschluss WVerg. 6/02 vom 6.12.2002).
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Dass die Beschwerdeführerin das Rechtsmittel nach Erledigung nur noch mit einem Feststellungsantrag fortgeführt hat, rechtfertigt keine von der genannten Vorschrift abweichende Wertfestsetzung (OLG Jena 6 Verg 3/00 vom 19.10.2000; BayObLG Verg 13/02 vom 3.7.2002).
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gelten dafür folgende Grundsätze (ausführlich: Senatsbeschlüsse 1 Verg 2/99 und 1 Verg 3/00, jeweils vom 21.9.2000):.
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Findet die Formulierung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A als Soll-Vorschrift, in der die Grundlage für eine solche Differenzierung bislang gesehen worden ist (…vgl. Rusam a.a.O.), ihre Erklärung lediglich in der Handlungsfreiheit, die der Bieter im Vorfeld rechtlicher Bindungen in Anspruch nehmen kann und ihn nicht zur Abgabe eines bestimmten Angebots verpflichtet (…BGH a.a.O.), wird die differenzierende Betrachtung der Ausschlussfolge nicht mehr zu rechtfertigen sein (vgl. auch BayObLG VergabeR 2002, 252).
  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00

    Anwaltskosten der Vergabestelle

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gelten dafür folgende Grundsätze (ausführlich: Senatsbeschlüsse 1 Verg 2/99 und 1 Verg 3/00, jeweils vom 21.9.2000):.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Von Bedeutung können insoweit Umfang und Schwierigkeit des Nachprüfungsverfahrens sein, insbesondere die Qualität der zu erörternden Rechtsfragen, die Anzahl der auf der Gegenseite beteiligten Antragsteller und der während des Verfahrens erhobenen Rügen, weiter die personelle Ausstattung des Auftraggebers und die Bedeutung des Auftrags (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 266).
  • BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02

    Ausschluss des Angebots bei unvollständigen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Die Bewerbungsbedingungen sehen für die Abgabe der Erklärung die Verwendung eines Formblatts nicht vor, so dass für die Bieter kein Hinderungsgrund bestanden hat, die verlangten Angaben auch ohne zur Verfügung gestellten Vordruck in einer selbst gefertigten Auflistung vorzulegen, wie es die Antragstellerin auf Nachforderung der Vergabestelle schließlich mit Schreiben vom 17. November 2003 auch getan hat (vgl. zum Fehlen eines Vordrucks auch BayObLG VergabeR 2003, 76; OLG Jena NZBau 2003, 638; OLG Dresden Beschluss WVerg. 6/02 vom 6.12.2002).
  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Ist jedoch das Angebot wegen Fehlens geforderter Erklärungen von vornherein nicht wertungsfähig, sind Nachverhandlungen mit dem Ziel der Herstellung der Wertungsfähigkeit durch nachträgliche Angebotsergänzungen nicht gestattet (BayObLG VergabeR 2003, 457, 459).
  • OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02

    Antragsbefugnis eines ausgeschlossenen Bieters

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
    Mit dem von der Kammer für rechtens erachteten Angebotsausschluss konnte der drohende Schaden nicht verneint werden, weil die Antragstellerin gerade diesen Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 1 Verg 5/02 vom 27. August 2002).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 3/00

    Beschwerdewert; Fortsetzungsfeststellung; Auftragswert

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2004 - 1 Verg 3/04

    Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    aa) Die Vergabestelle ist gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A zur Anforderung einer Nachunternehmererklärung berechtigt (OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 u. 2/04, NZBau 2004, 571); eine unzumutbare Belastung der Bieter ist damit nicht verbunden.

    Der Angebotsausschluss greift ein, wenn eine geforderte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz fehlt oder wenn dessen Art und Umfang unzureichend angegeben werden, so dass die Eignung des Bieters, die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung oder der wertende Angebotsvergleich nicht mehr gewährleistet sind (Beschl. des Senats v. 14.12.2004, OLGR Schleswig 2005, 81; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschl. v. 18.07.2005, 1 Verg 5/05, ZfBR 2005, 725, Ls.).

    Ausgehend von diesen Maßstäben ist - tatbestandlich - dann keine unzureichende Nachunternehmererklärung gegeben, wenn ihre "Unschärfen" nur eine marginale Bedeutung haben und eine dadurch bedingte Wettbewerbsrelevanz ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 12.11.2001, WVerg 8/01, VergabeR 2002, 174 [Ls. 3];… OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2002, a.a.O.; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, a.a.O. [zu III.1.b]).

  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist …

    Ein derartiges Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04,NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • OLG Koblenz, 13.02.2006 - 1 Verg 1/06

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Angebotsausschluss …

    Demgemäß muss jeder Bieter mit der Notwendigkeit der Abgabe einer Nachunternehmererklärung in der beschriebenen Form rechnen (vgl. auch Senat NZBau 2004, 571, 572).
  • VK Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - VK 2-18/13

    Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

    Kenntnisse des Vergaberechts sind zumindest so weit vorauszusetzen, als sie zur Durchführung einer öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar erforderlich sind (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1/04 und 1 Verg 2/04).
  • OLG Naumburg, 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

    Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

    aa) Ein Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 6 Verg 4/04

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

    Der Beschluss Vergabekammer befindet sich im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung zur Frage der Relevanz einer fehlenden - geforderten - Nachunternehmererklärung im Vergaberecht (vgl. - jüngst - BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03, n. v.; OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319 [Ls.]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris [zu Tz. 48, 49]; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571 [Ls. 3]; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.08.2013 - VK 1-13/13

    Auftrag "Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern"

    Kenntnisse des Vergaberechts sind zumindest so weit vorauszusetzen, als sie zur Durchführung einer öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar erforderlich sind (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1/04 und 1 Verg 2/04).
  • VK Brandenburg, 30.05.2005 - VK 21/05

    Eignung eines "Newcomers"

    Schließlich muss sich der Auftraggeber, der das gesamte Vergabeverfahren durch seine Verfahrensbevollmächtigten rechtlich begleiten ließ, diesen genutzten Sachverstand des Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen (OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2004 ­ 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; VK Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2004 ­ VK 34/04).
  • VK Sachsen, 07.07.2005 - 1/SVK/061-05

    Änderung der Verdingungsunterlagen durch Bieter: Ausschluss!

    So ist in der Rechtsprechung (BayObLG, B. v. 25.09.2003, Verg 14/03, IBR 2003, 688; OLG Koblenz, B. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, IBR 2004, 537; OLG Düsseldorf, B. v. 30.07.2003, Verg 32/03) anerkannt, dass grundsätzlich Unklarheiten hinsichtlich des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes den zwingenden Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 lit. b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nach sich ziehen.
  • VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05

    Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

    Schließlich muss sich der Auftraggeber, der das Vergabeverfahren durch seine Verfahrensbevollmächtigten rechtlich begleiten ließ, diesen genutzten Sachverstand eines Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen (OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571; VK Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - VK 34/04).
  • VK Berlin, 30.12.2004 - VK-B2-67/04

    Keine Vorgabe zum NU-Einsatz: Auftraggeber muss bei Zweifeln nachfragen!

  • VK Thüringen, 27.10.2004 - 360-4002.20-016/04-SON

    Zwingender Ausschluss eines Angebots

  • VK Südbayern, 02.12.2005 - Z3-3-3194-1-48-10/05

    Nicht nachvollziehbares Angebot: Ausschluss!

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Rechtsprechung
   BFH, 04.10.2006 - VII R 1/04, VII R 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20102
BFH, 04.10.2006 - VII R 1/04, VII R 2/04 (https://dejure.org/2006,20102)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2006 - VII R 1/04, VII R 2/04 (https://dejure.org/2006,20102)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - VII R 1/04, VII R 2/04 (https://dejure.org/2006,20102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der …

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VII R 1/04
    Mit Urteil vom 7. September 2006 Rs. C-353/04 betreffend ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen des Senats hat der EuGH nunmehr auch die in den vorliegenden Verfahren mit Beschluss vom 13. Januar 2005 unter der Nr. 1 gestellte Frage beantwortet, so dass das in den Streitfällen ergangene Vorabentscheidungsersuchen auch insoweit zurückzunehmen ist.
  • BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04

    Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier: …

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VII R 1/04
    Der Senat hat in den vorliegenden Revisionsverfahren mit Beschluss vom 13. Januar 2005 (BFH/NV 2005, 1169) zwei Fragen zur Auslegung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gerichtet.
  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04

    Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung - …

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VII R 1/04
    Mit Urteil vom 1. Dezember 2005 Rs. C-309/04 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 57) hat der EuGH auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Senats in einem anderen Revisionsverfahren die in den vorliegenden Verfahren mit Beschluss vom 13. Januar 2005 unter der Nr. 2 gestellte Frage beantwortet, weshalb der Senat mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 das Vorabentscheidungsersuchen bezüglich dieser Frage zurückgenommen hat.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11627
FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04 (https://dejure.org/2005,11627)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2005 - V 2/04 (https://dejure.org/2005,11627)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2005 - V 2/04 (https://dejure.org/2005,11627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Steuerberaterprüfung: Zum Vorliegen überspannter Prüfungsanforderungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der Bewertungen zur Steuerberaterprüfung im Überdenkensverfahren auch hinsichtlich des Bewertungsmaßstabes; Misserfolgsquote als Indiz für die Überspannung der Prüfungsanforderungen; Festlegung eines angemessenen Bewertungsmaßstabes

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Überspannte Prüfungsanforderungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl II 2000, 93 , BFHE 191, 140 ).

    Diese prüfungsspezifischen Bewertungen, die vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft sind, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen, wenn auch deren Bewertungsspielraum Grenzen hat (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34 ; BFH…, Beschluss vom 05.05.1999, VII B 343/98, BFH/NV 1999, 1517 ).

  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Für möglich gehalten wird ein solches "Umschlagen", wenn sich entweder die Prüfungsbehörde weigert, ein erforderliches verwaltungsinternes Überdenkensverfahren überhaupt durchzuführen, oder sie ein solches Verfahren zwar durchgeführt hat, dabei jedoch den rechtlichen Anforderungen an ein solches Verfahren nicht gerecht geworden ist und nicht damit zu rechnen ist, dass die Mängel des Verfahrens noch beseitigt werden (BFH, Urteil vom 08.02.2000, VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755 ).

    Es ist vielmehr Aufgabe der Prüfer bzw. der Prüfungsausschüsse, im Rahmen ihres prüfungsspezifischen Beurteilungsvorrechts die Bewertungsmaßstäbe unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabe festzulegen und im Einzelfall die Bewertung der Prüfungsleistung des Kandidaten vorzunehmen, ohne dass sich aus statistischen Betrachtungen über die Misserfolgsquote insoweit brauchbare Kontrollmaßstäbe gewinnen ließen (vgl. BFH, Urteile vom 08.02.2000, VII R 52/99, a. a. O.; vom 06.03.2001, VII R 38/00, BFHE 195, 83 , BStBl II 2001, 370 ).

  • BFH, 30.01.1979 - VII R 13/78

    Prüfungsanforderung - Sachfremde Erwägung - Bewertungsmaßstab - Durchfallquote

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Das Gericht kann nur prüfen, ob die Prüfer bzw. der Prüfungsausschuss - allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet haben, - sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen, - von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen sind und - die für die Prüfung maßgebenden Verfahrensbestimmungen eingehalten haben (vgl. BFH, Urteile vom 24.08.1976, VII R 17/74, BFHE 120, 106 , BStBl II 1976, 797 ; vom 30.01.1979, VII R 13/78, BFHE 127, 290 , BStBl II 1979, 417 , und vom 20.12.1983, VII R 123/83, BFHE 140, 125 , BStBl II 1984, 280 ).

    Hinzu kommt, dass aus einer nicht gleichmäßigen Streubreite der Noten hinsichtlich der Notenskala ohnehin keine Schlüsse daraufhin gezogen werden könnten, dass gerade die Noten, mit denen die Leistungen des Klägers bewertet worden sind, falsch waren und berichtigt werden müssten (vgl. BFH, Urteil vom 30.01.1979, VII R 13/78, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl II 2000, 93 , BFHE 191, 140 ).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl II 2000, 93 , BFHE 191, 140 ).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl II 2000, 93 , BFHE 191, 140 ).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 28.01.1999, V R 4/98, BFHE 188, 456 , BStBl II 1999, 628 ).
  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21.10.1993, 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994, 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluss vom 13.03.1998, 6 B 28.98, nicht veröffentlicht; BFH, Urteil vom 05.10.1999, VII R 152/97, BStBl II 2000, 93 , BFHE 191, 140 ).
  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von …

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Bei bilanzierenden Erbbauberechtigten wie der X-GmbH wird jedoch in der Übernahme von Erschließungskosten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH, Urteil vom 20.03.2002, X R 34/00, BFH/NV 2002, 914 ).
  • BFH, 05.05.1999 - VII B 343/98

    Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04
    Diese prüfungsspezifischen Bewertungen, die vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft sind, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen, wenn auch deren Bewertungsspielraum Grenzen hat (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34 ; BFH, Beschluss vom 05.05.1999, VII B 343/98, BFH/NV 1999, 1517 ).
  • FG München, 25.09.1991 - 4 K 567/91
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

  • BFH, 06.03.2001 - VII R 38/00

    Mindestnote bei Steuerberaterprüfung

  • BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer …

  • BFH, 20.12.1983 - VII R 123/83

    Formelle Anforderung - Prüfungsarbeit - Steuerberaterprüfung - Bewertung einer …

  • BFH, 24.08.1976 - VII R 17/74

    Mangel im Verfahren der Steuerberaterprüfung - Bewertung einer schriftlichen …

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.06.2004 - 1 Verg 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,61378
OLG Koblenz, 07.06.2004 - 1 Verg 1/04 (https://dejure.org/2004,61378)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.06.2004 - 1 Verg 1/04 (https://dejure.org/2004,61378)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 1 Verg 1/04 (https://dejure.org/2004,61378)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an …

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um kalkulationsrelevante Erklärungen, die sich auch wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf dessen Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, VergabeR 2003, 458; OLG Koblenz, ZfBR 2004, 820).
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/05

    Eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig!

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um kalkulationsrelevante Erklärungen, die sich auch wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf dessen Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, VergabeR 2003, 458; OLG Koblenz, ZfBR 2004, 820).
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 02/04   

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https://dejure.org/2004,62788
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 02/04 (https://dejure.org/2004,62788)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2004 - 02/04 (https://dejure.org/2004,62788)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2004 - 02/04 (https://dejure.org/2004,62788)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 14 KVwGG; § 38 KVwGG
    Eilrechtsschutz, Feststellung der aufschiebenden Wirkung, Entziehung eines Dienstauftrages, Verwaltungsakt

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 2/04
    Das Gericht legt seiner Rechtsprechung die vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Grundsatzentscheidung vom 22. Mai 1980 (BVerwGE 60, 144) getroffenen grundsätzlichen Klärungen zugrunde.
  • EGMR, 18.01.2018 - 48151/11

    FEDERATION NATIONALE DES SYNDICATS SPORTIFS (FNASS) ET AUTRES c. FRANCE

    Antoine GOMIS né le 02/04/1989, résidant à Bourg en Bresse.

    Pierre TALMONT né le 02/04/1977, résidant à Laval.

  • BVerwG, 29.04.2026 - 6 A 18.23

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der "Artgemeinschaft"

    lässt sich dies anhand der von der Beklagten vorgelegten Mitgliederlisten der HDJ e. V., eines Begleitschreibens zum Probeexemplar der Vereinszeitung "Funkenflug" sowie des "Führerrundbriefs 2/04" zweifelsfrei nachweisen, so dass das pauschale Bestreiten ihrer Mitgliedschaft durch die Klägerin ins Leere geht.
  • OVG Thüringen, 18.12.2020 - 2 EO 727/20

    Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen …

    Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) darf eine derart weitreichende einstweilige Anordnung grundsätzlich nur ergehen, wenn der Eilantragsteller in der Hauptsache zumindest eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (Anordnungsanspruch) und er schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (Anordnungsgrund), und er die diesbezüglichen tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 - Juris, Rn. 3 f.;… Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - Juris, Rn. 26 ; jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08

    Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte als Hausarztzentum ohne …

    Rn. 28 Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 3 S 2/04 -, Seite 6 des UA (vgl. Bl. 100 R der Gerichtsakte).
  • VG Köln, 18.03.2008 - 14 K 1850/05

    Afghanistan; Beamte und Propagandisten des früheren kommunistischen Regimes sind …

    Danesch, Auskunft an das Sächsische OVG vom 24.07.2004; Deutsches O- rient-lnstitut, Auskunft an das Sächsische OVG vom 23.09.2004; Glatzer, Auskunft vom 03.07.2003 an VG Braunschweig und Auskunft vom 1.01.2005 an VG Minden; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Update 2/04 unter Bezugnahme auf UNHCR vom Juli 2003, Stellungnahme zur Frage der Flüchtlingseigenschaft afghanischer Asylsuchender.

    Ehemalige Kommunisten, die Mitglied im Zentral-, Provinz- oder Bezirkskomitee waren und durch ihre Tätigkeit den Mudjaheddin bekannt waren, sind ebenfalls gefährdet, wenn sie nicht der Gruppe der in die derzeitigen Machtstrukturen integrierten Personen angehören, vgl. Baraki, S.29; Danesch, Gutachten vom 31.10.2002 an das VG Bayreuth; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Update 2/04 unter Bezugnahme auf UNHCR vom Juli 2003;.

  • VG Köln, 26.03.2008 - 14 K 4834/07

    Afghanistan; hochrangige Repräsentanten des früheren kommunistischen Regimes sind …

    Danesch, Auskunft an das Sächsische OVG vom 24.07.2004; Deutsches O- rient-lnstitut, Auskunft an das Sächsische OVG vom 23.09.2004; Glatzer, Auskunft vom 03.07.2003 an VG Braunschweig und Auskunft vom 1.01.2005 an VG Minden; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Update 2/04 unter Bezugnahme auf UNHCR vom Juli 2003, Stellungnahme zur Frage der Flüchtlingseigenschaft afghanischer Asylsuchender.

    Baraki, S.29; Danesch, Gutachten vom 31.10.2002 an das VG Bayreuth; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Update 2/04 unter Bezugnahme auf UNHCR vom Juli 2003;.

  • EGMR, 22.02.1996 - 18892/91

    PUTZ c. AUTRICHE

    Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos (vgl. auch die Ausführungen in NL 94/2/04 mit einer Kurzfassung der ZE der Kms.).

    Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos vergleiche auch die Ausführungen in NL 94/2/04 mit einer Kurzfassung der ZE der Kms.).

  • FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 766/00

    Wertung von Sachbezügen als geldwerter Vorteil; Leistungen durch Dritte als …

    Rn. 36 d) Der Einwand des Prozessbevollmächtigten, von einer Mitwirkung könne nur bei verbundenen Unternehmen gesprochen werden (siehe § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 in Verbindung mit BMF-Schreiben vom 27. Januar 2004 IV C 5 - S 2000 - 2/04, BStBl I 2004, 173, 175f), ist nicht zutreffend.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2024 - L 6 VJ 3434/23
    Ein anderer Prüfungsmaßstab ergibt sich hieraus indessen nicht, da das BSeuchG ohne Übergangsvorschrift durch das IfSG abgelöst worden ist und die Vorschriften im Wesentlichen inhaltsgleich sind (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9/9a VJ 2/04 R -, juris, Rz. 14).
  • EGMR, 10.06.2014 - 76651/12

    MILOVANOVIC AND OTHERS v. SERBIA

    2/04/2008.
  • EGMR, 14.01.2010 - 14290/03

    KAZAKEVICH AND OTHER "ARMY PENSIONERS" CASES v. RUSSIA

  • EGMR, 11.07.2013 - 45830/08

    BAKIRTZIDIS ET AUTRES c. GRÈCE

  • EGMR, 18.04.2013 - 45823/08

    IOANNIS ANASTASIADIS ET AUTRES c. GRÈCE

  • EGMR, 14.11.2017 - 20514/15

    SPAHIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA and 15 other applications

  • EGMR, 29.04.2021 - 29930/16

    NÁDASDY AND OTHERS v. ROMANIA

  • EGMR, 11.09.2012 - 9108/04

    ION v. ROMANIA AND OTHER APPLICATIONS

  • FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13

    Internationale Arbeitnehmerentsendung: Wirtschaftlicher Arbeitgeber, …

  • EGMR, 08.10.2015 - 77212/12

    KOROSEC v. SLOVENIA

  • EGMR, 30.01.2018 - 73035/14

    MLADOST TURIST A.D. v. CROATIA

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 6t E 429/08
  • EGMR, 07.09.2004 - 59521/00

    DURRECHE c. FRANCE

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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 06.04.2005 - U 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,61319
LG Bielefeld, 06.04.2005 - U 2/04 (https://dejure.org/2005,61319)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06.04.2005 - U 2/04 (https://dejure.org/2005,61319)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06. April 2005 - U 2/04 (https://dejure.org/2005,61319)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,58012
FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 2/04 (https://dejure.org/2005,58012)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05.10.2005 - V 2/04 (https://dejure.org/2005,58012)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - V 2/04 (https://dejure.org/2005,58012)
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Verfahrensgang

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