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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982

Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.1982 - 262/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,505
EuGH, 06.10.1982 - 262/81 (https://dejure.org/1982,505)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 262/81 (https://dejure.org/1982,505)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 262/81 (https://dejure.org/1982,505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Coditel / Ciné-Vog Films

    1 . FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - GEISTIGES UND KÜNSTLERISCHES EIGENTUM - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN EXISTENZ UND AUSÜBUNG DES RECHTS IM RAHMEN DES FREIEN WARENVERKEHRS - GELTUNG DIESER UNTERSCHEIDUNG IM RAHMEN DES DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS

  • EU-Kommission

    Coditel / Ciné-Vog Films

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Dienstleistungfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit durch Ausübung des Rechts auf Schutz des geistigen und künstlerischen Eigentums; Beschränkung der Dienstleistungfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit durch die Existenz des Rechts auf Schutz des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - GEISTIGES UND KÜNSTLERISCHES EIGENTUM - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN EXISTENZ UND AUSÜBUNG DES RECHTS IM RAHMEN DES FREIEN WARENVERKEHRS - GELTUNG DIESER UNTERSCHEIDUNG IM RAHMEN DES DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1255
  • GRUR Int. 1983, 175
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    In seinem Urteil vom 18. März 1980 (Rechtssache 62/79, Coditei, Slg. S. 881) hatte der Gerichtshof auf die Vorlagefrage für Recht erkannt:.

    Der dieser Rechtssache zugrunde liegende Sachverhalt ist bereits in der Rechtssache 62/79, Coditei, dargelegt worden.

    Denn der von den Parteien des Rechtsstreits als "Alleinauftrag zum Verleih" bezeichnete Vertrag sei von der Cour d'appel als "befristete und begrenzte Abtretung" qualifiziert worden - was der Gerichtshof in der Rechtssache 62/79 aufgegriffen habe -, während es sich nach Auffassung der Kommission um einen Vertrag über eine ausschließliche Lizenz handele.

    Das Urteil in der Rechtssache 62/79 ändere nichts an den Schlußfolgerungen, zu denen die Kläger gelangt seien, daß nämlich der Zessionsvertrag wegen seiner Unvereinbarkeit mit Artikel 85 Absatz 1 rechtswidrig sei.

    Das Recht stimme aber mit den Tatsachen überein; um sich davon zu überzeugen, brauche man nur die Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79 zu lesen.

    In rechtlicher Hinsicht ergebe sich aus Randnummer 12 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79, daß der Gerichtshof die Urheberrechte an Kinofilmen einer besonderen Betrachtungsweise unterzogen habe, die auf der Zweiteilung - in Vervielfältigungs- und Vorführungsrecht - des Vermögensrechts an den Filmen beruhe.

    Im Urteil in der Rechtssache 62/79 habe der Gerichtshof nämlich in einer Weise argumentiert, die sich in die Auslegung der Artikel 30 bis 36 einordnen lasse, und dieses Urteil gebe deutliche Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage der belgischen Cour de cassation.

    Zum anderen habe sich der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 62/79 (Randnummer 16 der Entscheidungsgründe) in diesem Sinne geäußert.

    Im Hinblick darauf stellen sich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. März 1980 (in der Rechtssache 62/79, Coditei, Slg. S. 881) ausgeführt hat, die Probleme des Verhältnisses zwischen der Beachtung des Rechts eines Filmproduzenten und den Erfordernissen des Vertrages anders als beim Urheberrecht an literarischen und künstlerischen Werken, die der Allgemeinheit dadurch zugänglich gemacht werden, daß das Werk in körperlicher Form in Verkehr gebracht wird, wie dies etwa beim Buch oder bei der Schallplatte der Fall ist.

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    S. 543, und das Urteil vom 25.10.1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. S. 1875).
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    Die Kläger meinen schließlich, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, müsse bei der Prüfung der wettbewerbsbeschränkenden Wirkung eines Vertrages dessen tatsächlicher Gesamtzusammenhang geprüft werden; die Existenz gleichlautender Verträge könne ein Bestandteil der zu prüfenden wirtschaftlichen und rechtlichen Begleitumstände eines Vertrages sein (Hinweis auf das Urteil vom 12.12.1967 in der Rechtssache 23/67, Brasserie de Haecht/ Wilkin, Sig.
  • EuGH, 18.02.1971 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    Anschließend befaßt sich die Regierung des Vereinigten Königreichs mit den von ihr so genannten - von der belgischen Cour de cassation angesprochenen - beiden Gründen für die Nichtanwendbarkeit des Artikels 85. Aus dem Urteil vom 18. Februar 1971 (Rechtssache 40/70, Sirena, Slg. S. 69) gehe hervor, daß Artikel 36 auch im Bereich von Artikel 85 entsprechend anwendbar sei.
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    Die klägerische Auffassung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 27. März 1974 (Rechtssache 127/73, BRT/ SABAM, Slg. S. 313) und vom 25. Oktober 1979 (Rechtssache 22/79, Greenwich, Sig.
  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 29.2. 1968 in der Rechtssache 24/67, Parke, Davis, Slg. S. 85, und Urteil vom 20.1.1981 in den Rechtssachen 55 und 57/80, Gema, Slg. S. 147) ergebe sich, daß dieses Urheberrecht als solches - ebenso wie sein Bestandteil, das ausschließliche Vorführungsrecht - nicht als ein nach Artikel 85 Absatz 1 verbotenes Kartell angesehen werden könne.
  • EuGH, 25.10.1979 - 22/79

    Greenwich Film / SACEM

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 262/81
    Die klägerische Auffassung werde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 27. März 1974 (Rechtssache 127/73, BRT/ SABAM, Slg. S. 313) und vom 25. Oktober 1979 (Rechtssache 22/79, Greenwich, Sig.
  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

    Rn. 137 Zu Lizenzverträgen über Rechte des geistigen Eigentums ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, dass der Umstand allein, dass der Rechtsinhaber einem einzigen Lizenznehmer das ausschließliche Recht eingeräumt hat, einen Schutzgegenstand von einem Mitgliedstaat aus über Rundfunk auszustrahlen und somit dessen Ausstrahlung durch Dritte in einem bestimmten Zeitraum zu verbieten, nicht für die Feststellung ausreicht, dass eine solche Vereinbarung einen wettbewerbswidrigen Zweck hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a., 262/81, "Coditel II", Slg. 1982, 3381, Randnr. 15).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Nach Ansicht des Gerichtshofs unterscheidet Art. 36 EG damit zwischen der Existenz eines von der Gesetzgebung eines Mitgliedstaats anerkannten Rechts auf Schutz des geistigen und künstlerischen Eigentums, das durch die Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden kann, und der Ausübung dieses Rechts, die unter Umständen eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a., 262/81, EU:C:1982:334, Rn. 13).
  • EuGH, 09.12.2020 - C-132/19

    Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der …

    Dabei habe der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334, Rn. 15 und 16), entschieden, dass die Merkmale, die die Filmindustrie und die Filmmärkte in der Union kennzeichneten, vor allem was die Synchronisation oder das Untertiteln für verschiedensprachige Zuschauergruppen, die Sendemöglichkeiten im Fernsehen und das Finanzierungssystem der Filmproduktion in Europa anbelange, erkennen ließen, dass eine ausschließliche Vorführungslizenz als solche nicht geeignet sei, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.

    Rn. 52 Zwischen dem Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), und dem den Filmsektor betreffenden Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), besteht auch kein Widerspruch.

    Die Rn. 15 und 16 des Urteils vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), auf die sich Groupe Canal + beruft, stützen nämlich keineswegs deren Vorbringen, dass Klauseln wie die einschlägigen Klauseln als völlig gültig angesehen werden könnten, da sie den Grundpfeiler des Systems der Filmfinanzierung darstellten.

    Rn. 53 Anders als die Rechtssache, in der das Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), ergangen ist, betraf die Rechtssache, in der das Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), ergangen ist, gerade zusätzliche Verpflichtungen, mit denen die Einhaltung der räumlichen Beschränkungen für die Nutzung der vom Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums gewährten Lizenzen gewährleistet werden sollte.

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen …

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliege die Fernsehindustrie dem Gemeinschaftsrecht (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, Slg. 1982, 3381).

    Dabei seien unter anderem die Natur des geschützten Gutes unter seinen technischen, kulturellen oder innovativen Aspekten sowie die Zwecke und die Rechtfertigung des Urheberrechts an den Programmvorschauen nach nationalem Recht zu berücksichtigen (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 258/78, Nungesser/Kommission, Slg. 1982, 2015, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87, Thetford, Slg. 1988, 3585,Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45…, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliege die Fernsehindustrie dem Gemeinschaftsrecht (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, Slg. 1982, 3381).

    Dabei seien unter anderem die Natur des geschützten Gutes unter seinen technischen, kulturellen oder innovativen Aspekten sowie die Zwecke und die Rechtfertigung des Urheberrechts an den Programmvorschauen nach nationalem Recht zu berücksichtigen (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 258/78, Nungesser/Kommission, Slg. 1982, 2015, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87, Thetford, Slg. 1988, 3585,Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45…, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Dass es im Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft eine Rule of reason gebe, sei vom Gerichtshof bereits bestätigt worden (Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 258/78, Nungesser und Eisele/Kommission, Slg. 1982, 2015, und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel u. a., Slg. 1982, 3381, Randnr. 20).
  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen; …

    Insoweit könne sich die Kommission für ihr Vorbringen, die Vorschriften des Vertrages stuenden grundsätzlich der Festlegung geographischer Grenzen in einem Lizenzvertrag nicht entgegen, nicht auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 (Coditel, Slg. 1980, 881; im folgenden: Urteil Coditel I) und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 (Coditel, Slg. 1982, 3381; im folgenden: Urteil Coditel II) berufen, denn diese Urteile beträfen nicht den Mißbrauch einer beherrschenden Stellung, sondern den freien Dienstleistungsverkehr und die Vereinbarungen zwischen Unternehmen.

    143 Die Auffassung, die die Kommission im Verfahren Stempa (siehe oben, Randnr. 137) vertreten habe, sei in der Folge vom Gerichtshof im Urteil Coditel II zurückgewiesen worden.

    146 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß sich nicht ausschließen lässt, daß sich bestimmte Modalitäten der Ausübung eines Rechts am geistigen Eigentum als mit Artikel 85 EG-Vertrag unvereinbar herausstellen, wenn sie Gegenstand einer Kartellabsprache sind, die möglicherweise eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (Urteil Coditel II, Randnr. 14).

    151 Der Umstand allein, daß der Inhaber eines Urheberrechts für das Gebiet eines Mitgliedstaats eine einzige ausschließliche Lizenz erteilt und somit die Gewährung von Unterlizenzen ausserhalb des Lizenzgebiets verboten hat, erlaubt nicht die Feststellung, daß dieser Vertrag Gegenstand, Mittel oder Folge einer Kartellabsprache ist, durch die der Wettbewerb auf dem relevanten Markt eingeschränkt werden soll (Urteil Coditel II, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliege die Fernsehindustrie dem Gemeinschaftsrecht (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, Slg. 1982, 3381).

    Dabei seien unter anderem die Natur des geschützten Gutes unter seinen technischen, kulturellen oder innovativen Aspekten sowie die Zwecke und die Rechtfertigung des Urheberrechts an den Programmvorschauen nach nationalem Recht zu berücksichtigen (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 258/78, Nungesser/Kommission, Slg. 1982, 2015, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87, Thetford, Slg. 1988, 3585, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45…, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der …

    Sie verweisen namentlich auf das Urteil in der Rechtssache Volvo (…a. a. O., Randnr. 8) und führen unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 und die Schlussanträge des Generalanwalts Reischl in der Rechtssache 262/81 (Coditel, Slg. 1982, 3381) aus, daß der Vertrag den spezifischen Gegenstand von Immaterialgüterrechten, die durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten verliehen würden, nicht berühre.

    Nach ständiger Rechtsprechung unterliege die Fernsehindustrie dem Gemeinschaftsrecht (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O.).

    Dabei seien unter anderem die Natur des geschützten Gutes unter seinen technischen, kulturellen oder innovativen Aspekten sowie die Zwecke und die Rechtfertigung des Urheberrechts an den Programmvorschauen nach nationalem Recht zu berücksichtigen (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 258/78, Nungesser/Kommission, Slg. 1982, 2015, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 35/87, Thetford, Slg. 1988, 3585, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45…, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1993 - C-17/92

    Federación de Distribuidores Cinematográficos (Fedicine) gegen Spanischer Staat. …

    ( 11 ) Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 (Coditei II, Slg. 1982, 3381, Randnr. 11), das sich auf das Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 (Coditei I, Slg. 1980, 881, Randnr. 12) bezieht.

    14 bis 15, und Coditei II, Randnr. 13.

    ( 51 ) In dem Urteil Coditei II hat der Gerichtshof selbst darauf hingewiesen, daß unter die innere Ausdrucksweise des Artikels 36, der den Schutz "des gewerblichen und kommerziellen Eigentums" betrifft, auch der Schutz des Eigentums an literarischen und künstlerischen Werken zu verstehen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …

    {FN:84} So hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334, Rn. 15), und vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (…C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 137), lediglich entschieden, dass es bei Lizenzverträgen über Rechte des geistigen Eigentums für die Feststellung eines wettbewerbswidrigen Zwecks nicht ausreicht, dass der Rechtsinhaber einem einzigen Lizenznehmer das ausschließliche Recht eingeräumt hat, einen Schutzgegenstand von einem Mitgliedstaat aus über Rundfunk auszustrahlen und somit dessen Ausstrahlung durch Dritte in einem bestimmten Zeitraum zu verbieten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

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  • EuG, 08.10.2002 - T-216/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

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  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1983 - 155/82

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  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,10397
Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81 (https://dejure.org/1982,10397)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.09.1982 - 262/81 (https://dejure.org/1982,10397)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. September 1982 - 262/81 (https://dejure.org/1982,10397)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Coditel SA, Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, und andere gegen Ciné-Vog Films SA und andere.

    Urheberrecht und Verleihrecht: Kabelfernsehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81
    Der Sachverhalt des Verfahrens, das uns heute beschäftigt, ist im wesentlichen aus der Rechtssache 62/79 1 bekannt.

    Zweifel hatte die Cour d'appel dagegen im Hinblick 1 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    auf die Anwendung von Artikel 59 des EWG-Vertrags und richtete deshalb dazu zwei Fragen zur Vorabentscheidung an unseren Gerichtshof, die ich aus dem Verfahren in der Rechtssache 62/79 ' als bekannt voraussetzen darf.

    Der belgische Kassationshof gelangte bei der Würdigung des Falles, bei der ihm die Vorabentscheidung 62/79 ' offenbar bekannt war, zu der Auffassung, die Kassationsrüge, mit der eine Verletzung der Berner Übereinkunft geltend gemacht worden ist, sei zurückzuführen.

    - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und anderc/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    Zu dem hier interessierenden Filmvorführungsrecht hat der Gerichtshof in der Rechtssache 62/79 4 grundsätzlich bemerkt, daß sich die Probleme des Verhältnisses zwischen der Beachtung des Urheberrechts und den Erfordernissen des Vertrages hier anders stellten als bei den literarischen und künstlerischen Werken, die der Allgemeinheit dadurch zugänglich gemacht würden, daß das Werk in körperlicher Form in Verkehr gebracht werde (Randnummer 12 des Urteils).

    c) In bezug auf die besondere Problematik des Verhältnisses zwischen Artikel 36 und dem Wettbewerbsrecht des Vertrages hieß es anfangs (Urteil der Rechts- 1 - Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 - Deutsche Grammophon Gesellschaft mbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG -, Slg. 1971, 487.2 - Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte-, Slg. 1981, 147.3 - Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 - Van Zuylen Frères/Hag AG -, Slg. 1974, 731.4 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    Dazu ist zunächst an den Teil des Urteils der Rechtssache 62/79 1 zu erinnern, in dem grundsätzlich betont wurde, die Probleme des Verhältnisses zwischen der Beachtung des Urheberrechts und den Erfordernissen des Vertrages stellten sich bei einem Urheberrecht an einem Kinofilm anders als bei den literarischen und künstlerischen Werken, die der Allgemeinheit dadurch zugänglich gemacht würden, daß das Werk in körperlicher Form in Verkehr gebracht werde (Randnummer 12).

    Ferner ist darauf zu verweisen, daß in dem genannten Urteil ausgeführt wurde, der Inhaber eines Urheberrechts an einem Film und seine Rechtsnachfolger hätten ein berechtigtes Interesse daran, die ihnen für die Zustimmung zur Vorführung des Films zustehende Vergütung 1 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditel, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    Zweifelhaft erscheint dagegen, ob die Rechtmäßigkeit der Einräumung von Exkluswlizenzen fiir ein Gebiet, also der Ausschluß der Betätigung des Rechtsinhabers in dem betreffenden Gebiet sowie der Erteilung anderer Lizenzen für das Gebiet mit den Ausführungen des Urteils 62/79 1 begründet werden kann, in denen von der Berechnung der Auffiihrungsvergiitungen die Rede ist.

    In letzterem Falle 1 - Urteilvom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81
    c) In bezug auf die besondere Problematik des Verhältnisses zwischen Artikel 36 und dem Wettbewerbsrecht des Vertrages hieß es anfangs (Urteil der Rechts- 1 - Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 - Deutsche Grammophon Gesellschaft mbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG -, Slg. 1971, 487.2 - Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte-, Slg. 1981, 147.3 - Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 - Van Zuylen Frères/Hag AG -, Slg. 1974, 731.4 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81
    c) In bezug auf die besondere Problematik des Verhältnisses zwischen Artikel 36 und dem Wettbewerbsrecht des Vertrages hieß es anfangs (Urteil der Rechts- 1 - Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 - Deutsche Grammophon Gesellschaft mbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG -, Slg. 1971, 487.2 - Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte-, Slg. 1981, 147.3 - Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 - Van Zuylen Frères/Hag AG -, Slg. 1974, 731.4 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.
  • EuGH, 18.02.1971 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81
    Auch in bezug auf die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten führt das Urteil der 1 - Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56 und 58/64 - Consten GmbH und Grundig- Vcrkaufs-GmbH/Kommission - Slg. 1966, 322.2 - Urteil vom 18. Februar 1971 in der Rechtssache 40/70 - Sirena S.r.l./Eda S.r.l. und 7 andere -, Slg. 1971, 69.
  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81
    c) In bezug auf die besondere Problematik des Verhältnisses zwischen Artikel 36 und dem Wettbewerbsrecht des Vertrages hieß es anfangs (Urteil der Rechts- 1 - Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 - Deutsche Grammophon Gesellschaft mbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG -, Slg. 1971, 487.2 - Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte-, Slg. 1981, 147.3 - Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 - Van Zuylen Frères/Hag AG -, Slg. 1974, 731.4 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.
  • EuGH, 20.06.1978 - 28/77

    Tepea / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81
    - Urteil vom 20. Juni 1978 in der Rechtssache 28/77 - Tepea BV/Kommission -, Slg. 1978, 1391.
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