Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- agz-rnk.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Arztrecht - Klären Sie auch über seltene Risiken auf!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit der Betäubungsspritze Nerv geschädigt - Zahnarzt muss auch über seltenes Risiko aufklären, wenn gravierende Folgen drohen
- dgkz.com
(Rechtsprechungsübersicht)
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für Zahnärzte
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zahnärzte müssen auch über seltene Risiken aufklären
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Zahnarzt wegen Verletzung des nervus lingualis im Rahmen einer Zahnbehandlung; Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten in die Behandlung bei Unkenntnis eines Behandlungsrisikos
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.11.2002 - 10 O 265/02
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1026
- MDR 2004, 1239
- VersR 2005, 118
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet ( vgl. BGHZ 126, 386, 389 und BGH in VersR 1996, 330, 331 ). - BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93
Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet ( vgl. BGHZ 126, 386, 389 und BGH in VersR 1996, 330, 331 ). - OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie; …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Soweit der vom Landgericht bemühten Entscheidung des OLG Stuttgart ( ebenso OLG Zweibrücken VersR 2000, 892 ) eine andere Auffassung zugrunde liegt, steht das nicht in Einklang mit der zitierten und nach Auffassung des Senats überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. - OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Dazu hat das Landgericht auf die in VersR 1999, 1500 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart verwiesen. - OLG Koblenz, 22.09.1987 - 3 U 1632/86
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Dabei wird nicht verkannt, dass der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 22. September 1987 ( 3 U 1632/86 in AHRS 1050/40 ) die Frage offen gelassen, jedoch gemeint hat, in derartigen Fällen sei der ärztliche Eingriffe von einer hypothetischen Einwilligung gedeckt, wenn der Patient ( dort ein Gesangslehrer ) bereits bei früheren Behandlungen entsprechende Injektionen erhalten habe.
- OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 496/12
Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären - …
Mag der im Fall der Klägerin eingetretene Dauerschaden auch ein seltenes Risiko sein, ist der Arzt gleichwohl auch insoweit aufklärungspflichtig, weil die Komplikation die weitere Lebensführung des Patienten besonders nachhaltig und tiefgreifend beeinträchtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 13.05.2004 - 5 U 41/03 - in ZMGR 2004, 127-129 = NJW-RR 2004, 1026-1027 und MedR 2004, 502-504). - LG Dessau-Roßlau, 08.10.2013 - 4 O 662/11
Zahnarzthaftung: Aufklärungsumfang bei Extraktion eines Weisheitszahnes; …
Wird der Hauptnerv des Unterkiefers erheblich verletzt, ist ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR angemessen (Symptome: irrevisibles Taubheitsgefühl bis zur Lippenmitte, langjährige Nachbehandlung, Bissverletzungen, chronische Schmerzen) (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 11. März 1998, 4 U 80/97; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2004, 5 U 41/03;, LG Kassel, Urteil vom 7. Januar 1992, 9 O 3010/89; OLG München, Urteil vom 23. Juni 1994, 24 U 961/92).Rn. 32 Schädigung nervus alveolaris 3.500,00 EUR OLG Nürnberg vom 06.09.1999 - 5 U 1739/99; Kiefernervschädigung - Sensibilitätsstörungen der Lippe - Druckschmerzen 4.000,00 EUR OLG Schleswig, Urteil vom 11. März 1998 .- 4 U 80/97; Schädigung des nervus lingualis 6.000,00 EUR OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004 - 5 U 41/03.
- OLG Koblenz, 06.07.2012 - 5 U 496/12
Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären - …
Mag der im Fall der Klägerin eingetretene Dauerschaden auch ein seltenes Risiko sein, ist der Arzt gleichwohl auch insoweit aufklärungspflichtig, weil die Komplikation die weitere Lebensführung des Patienten besonders nachhaltig und tiefgreifend beeinträchtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 13.05.2004 - 5 U 41/03 - in ZMGR 2004, 127-129 = NJW-RR 2004, 1026-1027 und MedR 2004, 502-504).
- OLG Jena, 26.04.2006 - 4 U 416/05
Zur Haftung eines Praxisvertreters und Umkehr der Beweislast
Es kann dahingestellt bleiben, ob stets eine Aufklärungspflicht über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung besteht (OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004, Az: 5 U 41/03 = VersR 2005, 118) oder nur dann, wenn die Leitungsanästhesie einhergeht mit einer operativen Entfernung von Weisheitszähnen, weil dann das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung erheblich höher liegt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.1998, Az: 14 U 69/97 = NJW-RR 1999, 751-752; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.02.2000, Az: 5 U 25/99 = VersR 2000, 892-893; entgegen der Auffassung des Landgerichts im angefochtenen Urteil sprechen sich das OLG Stuttgart und das OLG Zweibrücken nicht generell gegen eine Aufklärungspflicht aus). - OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer …
Rn. 33 Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546). - OLG Köln, 06.10.2008 - 5 U 84/08
Eine dauerhafte Schädigung des Nervus lingualis ist ein der Zahnextraktion nicht …
Die andere Wertung in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2005, 118) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung, da schon nicht ersichtlich ist, worauf das OLG Koblenz seine Erkenntnisse gestützt hat, ob dem etwa wie richtigerweise hier eine überzeugende sachverständige Einschätzung zugrunde liegt. - LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für …
Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt). - LG Tübingen, 29.09.2010 - 8 O 64/08
Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung
Die Kammer braucht insoweit nicht zu entscheiden, ob die dauerhafte Schädigung des Nervus lingualis als Folge einer Leitungsanästhesie ein aufklärungspflichtiges Risiko darstellt (wegen der geringen Komplikationsraten verneinend: OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751; OLG Köln VersR 2009, 834; wegen der erheblich beeinträchtigenden Folgen bejahend OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05) und ob der Beklagte einer etwaigen Aufklärungspflicht durch entsprechende Hinweise beim Eingriff am 04.10.2004 genügt hat. - OLG Köln, 07.11.2008 - 5 U 84/08
Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Zahnextraktion
Die andere Wertung in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2005, 118) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung, da schon nicht ersichtlich ist, worauf das OLG Koblenz seine Erkenntnisse gestützt hat, ob dem etwa wie richtigerweise hier eine überzeugende sachverständige Einschätzung zugrunde liegt. - LG Dortmund, 04.05.2011 - 4 O 55/09
Unterbliebene Aufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie führt auch bei …
Aus diesem Grunde ist in einer insbesondere die Schwere, die Dringlichkeit und die Alternativen des jeweiligen Eingriffs thematisierenden Anhörung des Patienten zu klären, ob er auch nach ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, 1027). - OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 U 1300/11
Anforderungen an die Befunderhebung vor der Entfernung von Weisheitszähnen wegen …
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03, 5 U 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
GBO § 13; ; GBO § 15; ; ... GBO § 17; ; GBO § 18; ; GBO § 18 Abs. 2; ; GBO § 19; ; EGZGB § 2 Abs. 1; ; EGZGB § 11 Abs. 1; ; EGZGB § 11 Abs. 2; ; ZGB § 474 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 181; ; BGB § 242; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 275; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 281; ; BGB § 281 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 826; ; BGB § 873; ; BGB § 873 Abs. 1; ; BGB § 873 Abs. 2; ; BGB § 883; ; BGB § 892; ; BGB § 892 Abs. 2; ; BGB § 925; ; BGB § 1922; ; BGB § 2059 Abs. 2; ; ZPO § 23; ; ZPO § 24; ; ZPO § 39; ; ZPO § 59; ; ZPO § 60; ; ZPO § 173 a. F.; ; ZPO § 265; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 268; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 300 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 309; ; ZPO § 315; ; ZPO § 315 Abs. 1; ; ZPO § 325; ; ZPO § 325 Abs. 2; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; ZPO § 727; ; ZPO § 851; ; ZPO § 851 Abs. 1; ; ZPO § 857 Abs. 3; ; EGBGB Art. 232 § 1; ; VermG § 34; ; HGB § 54 Abs. 2; ; GKG § 65
- IWW
- rechtsportal.de
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit des Erwerbers
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechtsweg für die Geltendmachung eines Grundbuchberichtigungsanspruchs und für die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegenüber den früher Berechtigten; Anforderungen an die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit eines Teilurteils bei Klagen gegen mehrere Personen; ...
- Wolters Kluwer
Rechtsweg für die Geltendmachung eines Grundbuchberichtigungsanspruchs als auch für die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegenüber den früher Berechtigten; Anforderungen an die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit eines Teilurteils bei Klagen gegen mehrere ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unmöglichkeit bei zeitweiligem Erfüllungshindernis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.02.1999 - 10 O 251/97
- OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99
- LG Potsdam, 28.01.2003 - 10 O 251/97
- OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03, 5 U 43/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- OLG Bremen, 26.06.2000 - 5 U 89/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Die Akte Ri..., A... u.a. ./. R... u.a. Az. 10 O 65/97 Landgericht Potsdam = 5 U 121/97 Brandenburgisches Oberlandesgericht sowie Ri..., K... u.a. ./. A... L... 10 O 3/98 Landgericht Potsdam = 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Das einstweilige Verfügungsverfahren 10 O 65/97 Landgericht Potsdam = 5 U 121/97 Brandenburgisches Oberlandesgericht enthält keine Hinweise auf Herrn v. L. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren 10 O 3/98 Landgericht Potsdam = 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht findet sich der erste Hinweis auf eine Tätigkeit des Herrn v. L... für die Beklagte zu 3. unter dem 11. Juni 1998 (Bl. 101 d. A., 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht).
Dabei kann offen bleiben, ob die Eintragung dieses Widerspruchs wirksam oder mangels Einhaltung der Vollziehungsfrist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. November 1999 - 5 U 89/99 und Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 17. Februar 2000 in 5 U 89/99) unwirksam gewesen ist.
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96
Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Bereits die fehlende Genehmigung für den Grundstücksverkehr, die auch für die Auflassung erforderlich war, verhindert die für die Entstehung eines Anwartschaftsrechts hinreichend gefestigte Rechtsposition auf der Erwerberseite (vgl. BVerwG VIZ 1997, S. 411 (412);… vgl. Rädler/Raupach/Bezzenberger, § 2 VermG, Rn. 42). - OLG Frankfurt, 26.06.1991 - 20 W 146/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Zum anderen handelt es sich um Erklärungen zwischen den Vertragsbeteiligten, die zwischen ihnen selbst abgegeben worden sind und nicht gegenüber dem Grundbuchamt (…Stöber, Grundbuchrecht, 1 3 . Aufl., Rn. 183;… Demharter, GBO, 25. Aufl., § 13, Rn. 57; LG Frankfurt RPfleger 1 9 92 , S. 58; OLG Frankfurt DNotZ 1992, S. 389 (390)).
- BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80
Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Nach der Rechtsprechung kann auch ein Rechtsverhältnis zu einem Dritten Gegenstand einer Feststellungsklage sein, und zwar dann, wenn dieses Rechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander - hier der Kläger und der Beklagten zu 1. und zu 2. - von Bedeutung ist und die Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung haben (BGHZ 83, S. 122 (125);… BGH NJW 1993, S. 2539 (2540)). - BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirkung der Streitverkündung
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Nach der Rechtsprechung kann auch ein Rechtsverhältnis zu einem Dritten Gegenstand einer Feststellungsklage sein, und zwar dann, wenn dieses Rechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander - hier der Kläger und der Beklagten zu 1. und zu 2. - von Bedeutung ist und die Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung haben (…BGHZ 83, S. 122 (125); BGH NJW 1993, S. 2539 (2540)). - BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Der Eintritt der Bösgläubigkeit nach diesem Zeitpunkt ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unschädlich (BGHZ 57, S. 341). - BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99
Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Da, wie oben ausgeführt, die Kläger die wirklichen Rechtsinhaber betreffend das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundbesitz sind, können sie den Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen (vgl. BGH NJW 2000, S. 2021). - BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90
Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Unabhängig davon zeigen die von der Beklagten zu 3. auf Grund der Kostenfestsetzungsbeschlüsse ausgebrachten Pfändungen, dass die Beklagte zu 3. nicht vermögenslos ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, S. 660). - BGH, 16.03.2005 - IV ZR 272/03
KG Berlin
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Nach der Rechtsprechung (…BGH DtZ 1996, S. 26 (28); BGH Beschluss vom 9. Juni 1999 - IV ZR 278/98;… KG ZEV 1999, S. 494 ff; BGH Urteil vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 -) kann der Gläubiger eines durch die Enteignung unmöglich gewordenen schuldrechtlichen Anspruch, einen Anspruch aus § 281 BGB auf das enteignete, aber nach dem Vermögensgesetz restituierte Grundstück erheben. - BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94
Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Nach der Rechtsprechung (BGH DtZ 1996, S. 26 (28); BGH Beschluss vom 9. Juni 1999 - IV ZR 278/98;… KG ZEV 1999, S. 494 ff; BGH Urteil vom 16. März 2005 - IV ZR 272/03 -) kann der Gläubiger eines durch die Enteignung unmöglich gewordenen schuldrechtlichen Anspruch, einen Anspruch aus § 281 BGB auf das enteignete, aber nach dem Vermögensgesetz restituierte Grundstück erheben. - BGH, 27.10.1994 - IX ZB 39/94
Geltungsbereich der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen
- BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97
Begriff der Enteignung
- OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
Einheitlichkeit der Kostenentscheidung
- OLG Naumburg, 16.01.1997 - 3 U 38/96
GB-Berichtigungsklage der Erbengemeinschaft
- BGH, 09.06.1999 - IV ZR 278/98
Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein …
- BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77
Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil
- KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- RG, 04.07.1928 - V 466/27
Rechtsnachfolge im Prozess
- OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 5 U 84/96
Anspruch auf Auflassung der Flurstücke und die Bewilligung ihrer Eintragung in …
- OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10
Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen …
Nach den in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist ein zeitweiliges Unvermögen dem dauernden gleich zu erachten, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die temporäre Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (…BGH, Urteil v. 16.03.2005, IV ZR 246/03, Rz. 11; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil v. 10.04.1997; 5 U 84/96;… Rz. 38; Urteil v. 30.06.2005, 5 U 41/03 und 5 U 43/03;… Rz. 62; Heinrichs, in: Münchener Kommentar, BGB, Bd. 11, 3.Diese Bewertung entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des 5. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in gleichgelagerten Fällen (BGH, Urteil v. 25.3.1994; V ZR 1671/92;… Rz. 5; BGH, Urteil v. 3.07.1998, V ZR 268/97;… Rz. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil v. 10.04.1997; 5 U 84/96;… Rz. 38; Urteil v. 30.06.2005, 5 U 41/03 und 5 U 43/03;… zitiert nach juris, Rz. 62).
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Rechtsprechung
| SG Osnabrück, 15.07.2003 - S 5 U 41/03 |
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 15.07.2003 - S 5 U 41/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 6 B 30/03
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