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Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23542
LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2020,23542)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2020,23542)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2020,23542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Annahmeverzug, Schadenersatz; leidensgerechte Beschäftigung

  • IWW

    § 312 SGB III, § ... 84 SGB IX, § 81 Abs. 4 SGB IX, § 5 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 11 SGB V, § 263 ZPO, § 611 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 297 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX, § 167 Abs. 1 SGB IX, § 167 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 1 SGB IX, § 81 Abs 4 SGB IX, § 167 Abs. 1, Abs. 2 SGB IX, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch bei nicht erfolgter Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Ist dagegen - wie hier - die vom Arbeitnehmer zu erbringende Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben, obliegt es nach § 106 Satz 1 GewO dem Arbeitgeber, den Inhalt der zu leistenden Arbeit näher zu bestimmen (ganz herrschende Meinung, vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - mwN).

    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - mwN).

    Eine höherwertige Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zuweisen, weil sie einer Beförderung gleichkäme, auf die kein Anspruch besteht und zu der auch die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber nicht verpflichten kann BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - mwN).

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur …

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Ist eine behinderungsgerechte Umgestaltung der Arbeitsorganisation möglich, so ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX dazu auch verpflichtet, um den Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen zu erfüllen (vgl. dazu etwa BAG 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 - mwN).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX aF bzw. § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der ihm entgangenen Vergütung nach § 280 Abs. 1 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX § 81 Abs. 4 SGB IX ist Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. etwa BAG 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - mwN)..
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Hat der Arbeitgeber allerdings seine Erörterungspflichten nach § 84 Abs. 1 SGB IX aF verletzt, trifft ihn die sekundäre Darlegungslast dafür, dass ihm auch unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitgeberpflicht nach § 81 Abs. 4 SGB IX eine zumutbare Beschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war (vgl. etwa BAG 14.03.2006 -9 AZR 411/05; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - jeweils mwN).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Hat der Arbeitgeber allerdings seine Erörterungspflichten nach § 84 Abs. 1 SGB IX aF verletzt, trifft ihn die sekundäre Darlegungslast dafür, dass ihm auch unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitgeberpflicht nach § 81 Abs. 4 SGB IX eine zumutbare Beschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war (vgl. etwa BAG 14.03.2006 -9 AZR 411/05; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - jeweils mwN).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Fehlt sie, gerät der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug (vgl. dazu etwa BAG 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 mwN).
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des …

    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im maßgeblichen Zeitraum für die beanspruchte andere Tätigkeit objektiv leistungsfähig war (BAG 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - mwN).
  • ArbG Köln, 06.11.2017 - 6 Ca 5008/16
    Auszug aus LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2017 - 6 Ca 5008/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 31.03.2026 - 7 SLa 390/25

    Zulässigkeit der Berufung; ordnungsgemäße Begründung; Schadenersatz; …

    Dem Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber regelmäßig zu entsprechen, wenn ihm die in der Zuweisung einer anderen Tätigkeit liegende Neubestimmung der auszuübenden Tätigkeit rechtlich möglich und zumutbar ist (…vgl. BAG 03.12.2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 21; 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 26 f.; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28 ff.). Zumutbar ist dem Arbeitgeber die Zuweisung einer anderen Tätigkeit, wenn dem keine betrieblichen Gründe, zu denen auch wirtschaftliche Erwägungen zählen können, oder die Rücksichtnahmepflicht gegenüber anderen Arbeitnehmern entgegenstehen (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28 ff.; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 274). Rechtlich möglich ist die Zuweisung einer anderen Tätigkeit, wenn ihr keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28 ff.; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 274). Im Rahmen des Direktionsrechts können selbst bei einer Versetzungsklausel nur gleichwertige Tätigkeiten zugewiesen werden.

    Eine höherwertige Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zuweisen, weil sie einer Beförderung gleichkäme, auf die kein Anspruch besteht und zu der auch die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber nicht verpflichten kann (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 37 mwN; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 274). Auch begründet das Gebot der Rücksichtnahme keine Verpflichtung zu einer vertragsfremden Beschäftigung.

    Rn. 84 aa) Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der ihm entgangenen Vergütung nach § 280 Abs. 1 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 164 Abs. 4 SGB IX; § 164 Abs. 4 SGB IX ist Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (…vgl. BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 22, juris; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 290)..

    Er kann dann vielmehr einen Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht erfasst, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen (…BAG 03.12.2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 24;… 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 35; 15.10.2013 - 1 ABR 25/12 - Rn. 24; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 291). Dabei ist er nicht verpflichtet, den Arbeitgeber vorab auf Zustimmung zur Vertragsänderung zu verklagen.

    Der Anspruch auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten des schwerbehinderten Menschen angepasste Beschäftigung besteht vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes (…BAG 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 35; 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 291). Der schwerbehinderte Mensch kann zudem beanspruchen, in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden, wenn die verlangte Beschäftigung dem Arbeitgeber zumutbar ist (…vgl. BAG 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 35; 17.03.2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 43).

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen, bisher nicht vorhandenen und nicht benötigten Arbeitsplatz dauerhaft einzurichten (…vgl. BAG 03.12.2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 24;… 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 35; 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 291). Das SGB IX verlangt zudem nicht die Entlassung anderer Arbeitnehmer, um den Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen verwirklichen zu können.

    Soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht erfasst, kann der Arbeitnehmer auch eine entsprechende Vertragsänderung verlangen (vgl. LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 293).

    Nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortgesetzt werden kann (vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 30; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 294)..

    Hat der Arbeitgeber allerdings seine Erörterungspflichten nach § 167 Abs. 1 SGB IX verletzt, trifft ihn die sekundäre Darlegungslast dafür, dass ihm auch unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitgeberpflicht nach § 164 Abs. 4 SGB IX eine zumutbare Beschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war (…BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 35 zum Beschäftigungsanspruch; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 28 ff., juris, zum Schadenersatzanspruch; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 294 zum Schadenersatzanspruch)..

    Der Schadenersatz aus § 280 Abs. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB bzw. § 280 Abs. 1 BGB iVm. § 164 Abs. 4 SGB IX besteht in Höhe der entgangenen Vergütung (…vgl. BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30; 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 22, juris; LAG Köln 18.06.2020 - 8 Sa 27/18 - Rn. 290).

  • ArbG Hamburg, 17.01.2019 - 4 Ca 144/18
    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer vorträgt, wie er sich eine anderweitige Tätigkeit vorstellt, muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG v. 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 - Tz 19; BAG v. 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 - Tz 30; LAG Hamburg, Urteil vom 22. November 2018, 8 Sa 27/18;… vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (Oetker), 17. Auflage 2017, § 1 KSchG Rn 151 a).

    Er hat von sich aus alle denkbaren oder vom Arbeitnehmer ggf. außergerichtlich genannten Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kommt (BAG v. 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - Tz 32; BAG v. 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Tz 49; LAG Hamburg, Urteil vom 22. November 2018 - 8 Sa 27/18).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44820
LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,44820)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.2018 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,44820)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,44820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 612a BGB, § 106 GewO
    Wirksamkeit einer personellen Einzelmaßnahme - Beteiligung des Personalrats - Befangenheit - Direktionsrecht

  • IWW

    Anlage 1a zum BAT, § 612a BGB, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 74 Abs. 2 LPersVG RP, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 78 Abs. 2, 74 Abs. 2 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RP), § 4 TVöD, § 78 Abs. 2 Nr. 4 LPersVG RP, § 78 Abs. 2 LPersVG RP, § 74 Abs. 2 Satz 1 LPersVG RP, § 106 Abs. 1 GewO, § 12 BAT, § 4 Abs. 1 TVöD, § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de

    Direktionsrecht, Inhalt und Grenzen; Maßregelungsverbot; Personalrat; Beteiligung; Umsetzung; Wirksamkeit einer personellen Einzelmaßnahme

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Entzugs der Betriebsleitung der kreiseigenen Entsorgungseinrichtungen wegen Schwierigkeiten in der Kommunikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Dienstliche Gründe sind gegeben, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung in der Verwaltung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Einsatz des Beschäftigten bei einer anderen Dienststelle außerhalb des bisherigen Arbeitsorts erfordert (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 33).

    Bei dieser Prüfung kommt es nicht auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern darauf, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 35 mwN).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht mehr in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Rn. 56 - 1 AZR 743/95 - zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Eine Abmahnung bedeutet nämlich nicht nur, dass der Arbeitgeber Leistungsmängel als solche bezeichnet und als vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers rügt, sondern auch, dass er ihm für den Fall der Wiederholung die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses androht (vgl. BAG 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befangenheit von Betriebsratsmitgliedern ist regelmäßig nur dann von Befangenheit auszugehen, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person ist, auf die sich ein Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richtet (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 29).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff - …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 27/18
    Dies gilt insbesondere bei einer uneingeschränkten Inbezugnahme des BAT, bei der die Vorschrift des § 12 BAT (neu § 4 TVöD) nicht ausgeschlossen wurde (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 d aa der Gründe).
  • ArbG Wesel, 15.10.2024 - 2 Ca 98/24

    Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Die - nicht gesondert geregelte - Umsetzung ist im Rahmen des Direktionsrechts ebenfalls grundsätzlich möglich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 16.10.2018 - 8 Sa 27/18, juris Rn. 72).

    Dienstliche Gründe sind u.a. dann gegeben, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung in der Verwaltung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Einsatz der Beschäftigten bei einer anderen Dienststelle außerhalb des bisherigen Arbeitsorts erfordert (…BAG v. 24.05.2018 - 6 AZR 116/17, juris Rn. 33; LAG Rheinland-Pfalz v. 16.10.2018 - 8 Sa 27/18, juris Rn. 72).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 422/19

    Kündigung wegen nicht korrekter Bedienung des Zeiterfassungssystems - wichtiger …

    Nach der tarifvertraglichen Definition in § 4 TVöD ist eine Versetzung mit einem Wechsel der Dienststelle verbunden ( LAG Rheinland-Pfalz 16.10.2018 - 8 Sa 27/18 -, Rn. 53 , juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26774
OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,26774)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.08.2018 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,26774)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. August 2018 - 8 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,26774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
    Rn. 16 Da die nach früherer Rechtslage gegebene "Abgabeautomatik" an den Gerichtsstand des Beklagten nicht mehr besteht, muss ein Kläger von dem ihm nach § 35 ZPO zustehenden Wahlrecht bereits im Mahnbescheidsantrag Gebrauch machen, §§ 690 Abs. 1 Nr. 5, 692 Abs. 1 Nr. 1, 696 Abs. 1, 700 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH MDR 2002, 1446).
  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
    In diesem Falle kann das zuständige Gericht, wenn mehrere Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben, noch nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Antrag mit der Anspruchsbegründung stellt (vgl. BGH MDR 2013, 1422).
  • OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06

    Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
    Rn. 17 Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07

    Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
    Rn. 17 Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • OLG Köln, 31.07.2013 - 8 AR 61/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Ausübung einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
    Rn. 17 Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • KG, 02.09.1999 - 28 AR 90/99
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
    Rn. 17 Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Örtliche Zuständigkeit, …

    Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17).
  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 163/20

    Keine Bindung an Wahl des Gerichtsstands bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Rn. 22 Für den Fall einer subjektiven Klageerweiterung hat das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 21 f.) zwar entschieden, das einer Klagepartei gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht bestehe stets nur zu Beginn eines Rechtsstreits; es entstehe nicht jedes Mal neu mit jedem Hinzutreten einer weiteren Beklagtenpartei.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2024 - 5 Sa 1/24

    Zuständigkeitsbestimmung in Rechtsstreit über Beitragsanpassung in privater …

    Rn. 7 Davon kann hier keine Rede sein; insbesondere entfällt die Bindungswirkung der - vom Landgericht Saarbrücken verfahrenskonform bewirkten - Verweisung hier nicht angesichts einer in der Literatur vertretenen Ansicht, dies sei nach Ausübung des Wahlrechts (§ 35 ZPO) durch den Kläger auch bei Parteierweiterung oder -wechsel auf Beklagtenseite nicht mehr möglich (…so Schultzky in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 35 Rn. 3; s. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 8. August 2018 - 8 Sa 27/18, juris, freilich für den Sonderfall, dass der Kläger unmittelbar nach Parteierweiterung auf Beklagtenseite die Klagerücknahme gegenüber dem ursprünglichen Beklagten ankündigt).
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