Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 283 BGB, § 252 BGB, § 275 Abs 1 BGB
Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe - IWW
§ 611 BGB, § ... 812 BGB, § 307 Abs. 1 S 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 283 Satz 1, § 252 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 283 Satz 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 252 Satz 1 BGB, § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO, §§ 252 BGB, 287 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, §§ 3, 4 EFZG, § 389 BGB, § 394 BGB, § 850c ZPO, § 242 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 814, 1. Alt. BGB, § 109 Abs. 1 GewO, § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen nicht erstelltem Bonusplan
- arbeitsrechtsiegen.de
Bonuszahlung: Schadensersatz für entgangene bei unterlassener Zielvorgabe
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen nicht erstelltem Bonusplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei versäumter Erstellung eines Bonusplans mit klaren Zielvorgaben und Angaben zu Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen unterlassener Erstellung arbeitsvertraglich vorgesehener Zielvorgabe
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 242 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S 2 BGB, § 812 BGB, § 814 1. Alt. BGB
Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe durch den AG, Arbeitszeugnis, Freiwilligkeitsvorbehalt - anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Bonuszahlung: Schadensersatz für fehlende Zielvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei versäumter Erstellung eines Bonusplans mit klaren Zielvorgaben und Angaben zu Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 10.03.2015 - 2 Ca 1542/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (35)
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Wenn die Beklagte sprachliche Bedenken gegen die von der Klägerseite vorgeschlagene Formulierung hatte, hätte sie eine vergleichbare Umschreibung wählen müssen (so BAG 21.6. 2005 - 9 AZR 352/04 - NZA 2006, 104, 106).Rn. 128 Die Berufungskammer folgt der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts, wonach die vom Kläger begehrte Formulierung nach allgemeinem Verständnis nicht der Notenstufe "sehr gut" entspricht, sondern als "gute" (vgl. z. B. BAG 21.6. 2005 - 9 AZR 352/04 - NZA 2006, 104.106; s. auch Düwell/Dahl: Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis - NZA 2011, 958 m. w. N.) bis "vollbefriedigende" (…so Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 12. Auflage 2015, Kap. 9 Rn. 36 m.w.N.) Verhaltensbewertung angesehen wird.
- BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05
Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Das Gesetz nimmt in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt (BAG 20.09.2006 - 10 AZR 439/05 - AP HGB § 60 Nr. 13).Über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben (BAG 20.09.2006 - 10 AZR 439/05 - AP HGB § 60 Nr. 13; BGH 15.03.1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016; BGH 17.04.1997 - X ZR 2/96 - NJW-RR 1998, 331).
- BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96
"Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Die Vorschrift dehnt für die Feststellung der Schadenshöhe das richterliche Ermessen über die Schranken des § 286 ZPO aus (BGH 17.04.1997 - X ZR 2/96 - NJW-RR 1998, 331).Über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben (BAG 20.09.2006 - 10 AZR 439/05 - AP HGB § 60 Nr. 13; BGH 15.03.1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016; BGH 17.04.1997 - X ZR 2/96 - NJW-RR 1998, 331).
- BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. für Zielvereinbarungen BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- JURIS Rn. 44 ff.; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577).Die Festlegung von Zielen wird jedenfalls mit Ablauf der Zielperiode unmöglich i. S. v. § 275 Abs. 1 BGB, so dass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadensersatz verlangen kann (vgl. für Zielvereinbarungen BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - JURIS Rn. 47).
- BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13
Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
ob sich der Arbeitgeber bereits nach seinem eigenen Sachvortrag nicht mehr auf den Freiwilligkeitsvorbehalt berufen kann, weil er sich durch die von ihm behauptete Vorgabe von Zielen selbst gebunden hat und damit nach Ablauf der Beurteilungsperiode nicht mehr frei darüber zu entscheiden hatte, ob eine Vergütungszahlung erfolgt oder nicht (vgl. BAG 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - JURIS Rn. 52).Es ist genügend, wenn der Arbeitsvertrag dynamisch auf andere Regelungswerke verweist, in denen die Modalitäten der Bonusgewährung vollständig definiert sind (vgl. BAG 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - JURIS Rn. 27).
- BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Soll das Zeugnis ihm "sehr gute" oder "gute" Leistungen bescheinigen, hat er deren tatsächliche Grundlagen darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BAG 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 - NZA 2015, 435). - BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Voraussetzung einer Verrechnungsmöglichkeit ist also, dass zwischen den Parteien Einigkeit darüber erzielt wurde, dass eine Zahlung als Vorschuss erbracht wird, welche bei Fälligkeit der Forderung sodann verrechnet wird (vgl. BAG 13.11.2000 - 5 AZR 334/99 - NZA 2002, 390;… LAG Rheinland-Pfalz 05.10.2012 - 6 Sa 689/11 - JURIS Rn. 38 ). - BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07
Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Der Arbeitgeber kann hiervon nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 2008, 298). - BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BGH 18.02.2002 - II ZR 355/00 - NJW 2002, 2553). - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15
Macht der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer also eine Forderung geltend, die er alsbald als Schadenersatz zurückerstatten müsste, ist ein Eigeninteresse an der Durchsetzung der Forderung nicht ersichtlich (so auch BAG 10.11.2011 - 6 AZR 357/10 - NZA 2012, 205; BGH 24.05.1976 - III ZR 145/74 - BGHZ 66, 305; BGH 03.12.1991 - VI ZR 378/90 - BGHZ 116, 200;… Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 242 Rn. 52 m.w.N.). - BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag
- BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52
Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache
- BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle …
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
- BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79
Baulast
- BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 144/86
Lohnabschlag - Lohnvorschuss - Pfändung
- LAG Hamm, 13.02.1992 - 4 Sa 1077/91
Zeugnis; Zeugniserteilung; Zeugnisberichtigung; Schlechterfüllung; Zeugnisinhalt; …
- BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87
Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw. …
- BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76
Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der …
- BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81
Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung
- LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
Voraussetzungen eines Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Bonuszahlung
- LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03
Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs- …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 10 Sa 183/09
Kein Anspruch auf Zeugnisberichtigung bei unterschiedlicher Beurteilung des …
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51
Gewährung von Straffreiheit für Beamte
- BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74
Amtspflichten gegenüber Fernmeldeteilnehmern
- BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84
Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von …
- LAG Düsseldorf, 12.03.1986 - 15 Sa 13/86
Leistungen des Arbeitnehmers; Zeugnis; Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers; …
- LAG Köln, 26.04.1996 - 11 (13) Sa 1231/95
Arbeitszeugnis: Inhalt - Zweck - Sprache des Zeugnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11
Lohnvorschuss - Einbehalt von Nettolohnbeträgen wegen Steuern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2013 - 10 Sa 546/12
Kostenentscheidung - Hauptsacheerledigung - Arbeitszeugnis
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 509/91
Arbeitsrecht - Zeugnis - Verspätete Ausstellung - Berichtigung - …
- BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10
Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung
- LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02
Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte …
- BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.12.2002 - 2 Ca 2816/02
- LAG Köln, 06.02.2024 - 4 Sa 390/23
Schadenersatzanspruch eines Arbeitnehmers aufgrund einer verspätet erfolgten …
Rn. 66 cc) Nach Auffassung der Berufungskammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (…ebenso LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 56;… LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - Rn. 44 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - Rn. 79;… LAG München 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 - Rn. 54;… LAG Hamm 02.10.2008 - 15 Sa 1000/08 - Rn. 92;… aA LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73;… LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 19; jeweils zitiert nach juris), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.Hiergegen spricht jedoch, dass die Gründe, aus denen das Bundesarbeitsgericht im Falle einer unterbliebenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode eine Festlegung der Ziele durch Urteil für ausgeschlossen hält und grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch annimmt, für den Fall der unterbliebenen einseitigen Zielvorgabe unterschiedslos ebenso zutreffen; auch im Hinblick auf die einseitige Zielvorgabe ist deren Zweck, nämlich die Motivation der Mitarbeiter durch das Setzen eines Leistungsanreizes, nicht mehr erreichbar, wenn die Zielperiode abgelaufen ist (…ebenso LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 56 f.;… LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - Rn. 45; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - Rn. 79; jeweils zitiert nach juris).
- LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19
Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur …
cc) Nach Auffassung der Kammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung ( ebenso LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17 - Juris; LAG München 20. Juni 2012 - 10 Sa 951/11 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris; LAG Hamm 2. Oktober 2008 - 15 Sa 1000/08 - Juris, a.A.: LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Juris; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris) .
Auch im Hinblick auf die einseitige Zielvorgabe ist deren Zweck, nämlich die Motivation der Mitarbeiter durch das Setzen eines Leistungsanreizes, nicht mehr erreichbar, wenn die Zielperiode abgelaufen ist (LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris) .
Jedenfalls ist eine einseitige Zielvorgabe dann nicht mehr möglich, wenn der Arbeitnehmer die festgesetzten Ziele bei der Ausübung seiner Tätigkeit nicht mehr berücksichtigen kann, weil das Arbeitsverhältnis endet ( LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris ) oder der Arbeitgeber ihn von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freistellt.
- LAG Düsseldorf, 15.05.2024 - 14 SLa 81/24
Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs sowie auf Schadensersatz wegen der …
Nach Auffassung der Kammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (ebenso: LAG Köln 06.02.2024 - 4 Sa 390/23 - zu II 5 a cc der Gründe; LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - zu II 5 a cc der Gründe; LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - zu B I 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - zu B I 2 d aa der Gründe; LAG München 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 - zu II 2 a der Gründe; LAG Hamm 02.10.2008 - 15 Sa 1000/08 - zu II 2 b aa (1) der Gründe; aA: LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - zu II 2 b der Gründe; LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zu A II 1 d der Gründe), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.Hiergegen spricht jedoch, dass die Gründe, aus denen das Bundesarbeitsgericht im Falle einer unterbliebenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode eine Festlegung der Ziele durch Urteil für ausgeschlossen hält und grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch annimmt, für den Fall der unterbliebenen einseitigen Zielvorgabe unterschiedslos ebenso zutreffen; auch im Hinblick auf die einseitige Zielvorgabe ist deren Zweck, nämlich die Motivation der Mitarbeiter durch das Setzen eines Leistungsanreizes, nicht mehr erreichbar, wenn die Zielperiode abgelaufen ist (ebenso: LAG Köln 06.02.2024 - 4 Sa 390/23 - zu II 5 a cc der Gründe; LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - zu II 5 a cc der Gründe; LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - zu B I 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - zu B I 2 d aa der Gründe).
- LAG Hamm, 05.07.2024 - 12 Sa 1210/23
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen …
Rn. 80 a) Die Kammer schließt sich der Auffassung des Arbeitsgerichts sowie der Auffassung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte an, wonach eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zu Lasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend ist, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30.04.2021, 14 Sa 606/19; LAG Köln vom 26.01.2018, 4 Sa 433/17; LAG München vom 20.06.2012, 10 Sa 951/11; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.12.2015, 8 Sa 201/15; LAG Hamm vom 02.10.2008, 15 Sa 1000/08), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.Gegen diese Auffassung spricht jedoch, dass die Gründe, aus denen das Bundesarbeitsgericht im Falle einer unterbliebenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode eine Festlegung der Ziele durch Urteil für ausgeschlossen hält und grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch annimmt, für den Fall der unterbliebenen einseitigen Zielvorgabe unterschiedslos ebenso zutreffen (vgl. Hessisches LAG vom 30.04.2021, 14 Sa 606/19; LAG Köln vom 26.01.2018, 4 Sa 433/17; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.12.2015, 8 Sa 201/15).
Rn. 82 Die Rechtsprechung geht davon aus, dass im Falle einer vollständig unterbliebenen Zielvereinbarung eine Zielbestimmung für einen vergangenen Zeitraum nicht möglich ist (vgl. BAG vom 17.12.2020, 8 AZR 149/20; BAG vom 14.11.2012, 10 AZR 793/11; LAG Köln vom 26.01.2018, 4 Sa 433/17; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.12.2015, 8 Sa 201/15).
- LAG Köln, 26.01.2018 - 4 Sa 433/17
Gerichtliche Festlegung der Zielvorgabe in einem Bonusprogramm
Rn. 40 1. Fehlt es für den streitigen Zeitraum an einer Zielvorgabe oder einer Zielvereinbarung, führt dies allein nach überwiegender Auffassung nicht dazu, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann (BAG…, Urteil vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 21, juris; BSG…, Urteil vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R -, Rn. 27, juris; BGH, Urteil vom 09.05.1994 - II ZR 128/93 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 -, Rn. 59, juris; LAG Köln…, Urteil vom 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 -, Rn. 26 ff, juris).Weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäße Ziele erreicht hätte, ist es der Arbeitgeber, der jedenfalls bei fehlender Zielvorgabe vorzutragen hat, dass besondere Umstände vorliegen, die diese Annahme ausschließen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 -, Rn. 86, juris).
- LG München I, 29.04.2020 - 5 HKO 15789/18
Ansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag in der Insolvenz der …
Dabei ist davon auszugehen, dass dem Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat gesetzte oder zwischen den beiden Organen vereinbarte Ziele auch tatsächlich erreicht werden, wenn sich nicht aus den besonderen Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt (vgl. BAG NJW 2008, 872, 877 f. = DB 2008, 473, 476 f. = MDR 2008, 573 = NZA 2008, 409, 415 = AP BGB § 280 Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 2016, 66012;… Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 20. Aufl., § 611 a BGB Rdn. 504). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
Variable Vergütung - Beteiligung - Stufenklage - Auskunftsanspruch - Nebenpflicht …
Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - juris mit Hinweis auf BAG Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07- juris; LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11.12 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577). - LAG Köln, 21.10.2021 - 6 Sa 1163/20
Variable Vergütung; Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; Wirtschaftsplan
Wie beim Fehlen einer Zielvereinbarung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB statt der unmöglich gewordenen Festlegung von Prognosen (hier also den Zielen im Wirtschaftsplan) Schadensersatz verlangen (vgl. für Zielvereinbarungen BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 15.12.2015 - 8 Sa 201/15). - ArbG Paderborn, 27.09.2023 - 2 Ca 448/23
Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen …
Rn. 84 Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 30. April 2021 - 14 Sa 606/19; LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17; LAG München 20. Juni 2012 - 10 Sa 951/11; LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15; LAG Hamm 2. Oktober 2008 - 15 Sa 1000/08, a.A.: LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 ; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.
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