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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 01.08.2022 - C-411/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19400
EuGH, 01.08.2022 - C-411/20 (https://dejure.org/2022,19400)
EuGH, Entscheidung vom 01.08.2022 - C-411/20 (https://dejure.org/2022,19400)
EuGH, Entscheidung vom 01. August 2022 - C-411/20 (https://dejure.org/2022,19400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Familienkasse Niedersachsen-Bremen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 und 2 - Leistungen der sozialen Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 4 - Familienleistungen - Ausschluss wirtschaftlich nicht ...

  • IWW
  • doev.de PDF

    S - Familienleistungen; Ausschluss wirtschaftlich nicht aktiver Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate des Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 1 und 2 - Leistungen der sozialen Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 4 - Familienleistungen - Ausschluss wirtschaftlich nicht ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von staatlichen Leistungen: Kindergeld auch für arbeitslose Unionsbüger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für frisch zugezogene EU-Bürger

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluß vom Kindergeld in den ersten drei Monate des Aufenthalts?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Sofortiger Anspruch auf Kindergeld für Unionsbürger auch ohne Einkünfte - Sofortiger Anspruch auf Kindergeld für Unionsbürger auch ohne Einkünfte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unionsbürger haben auch ohne Einkünfte Anspruch auf Kindergeld - Gewöhnlicher Aufenthalt als Voraussetzung für Anspruch auf Kindergeld

Sonstiges (4)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 38/2004 Art 24 ; EGV 883/2004 Art 4 ; EStG § 62 Abs 1a ; EGRL 38/2004 Art 3 Abs 1 Buchst j ; EGV 883/2004 Art 1 Buchst z

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 38/2004 Art 24, EGV 883/2004 Art 4, EStG § 62 Abs 1a, EGRL 38/2004 Art 3 Abs 1 Buchst j, EGV 883/2004 Art 1 Buchst z
    Wohnsitz, Inländische Einkünfte, Familienleistungen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Familienkasse Niedersachsen-Bremen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Familienkasse Niedersachsen-Bremen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2823
  • FamRZ 2022, 1475
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Schließlich habe der deutsche Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung unter Bezugnahme auf das Urteil vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-308/14, EU:C:2016:436), mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, die Finanzen des aufnehmenden Mitgliedstaats zu schützen.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass als "Familienleistungen" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z der Verordnung Nr. 883/2004 Leistungen anzusehen sind, die unabhängig von einer auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit ohne Weiteres solchen Familien gewährt werden, die bestimmte objektive Kriterien insbesondere hinsichtlich ihrer Größe, ihres Einkommens und ihrer Kapitalrücklagen erfüllen, und die dem Ausgleich von Familienlasten dienen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 60, …und vom 21. Juni 2017, Martinez Silva, C-449/16, EU:C:2017:485, Rn. 22).

    Aus der Anwendung dieser Norm ergibt sich, dass diese Personen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 63, …und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 45).

    Rn. 57 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Bestimmung nicht nur die gleichzeitige Anwendung verschiedener nationaler Rechte auf eine konkrete Situation und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermeiden, sondern auch verhindern soll, dass Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, der Schutz im Bereich der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 64, …und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 46).

    Ihre Bestimmungen, wie beispielsweise ihr Art. 11 Abs. 3 Buchst. e, haben folglich nicht zum Gegenstand, die inhaltlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf Leistungen der sozialen Sicherheit festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 65 und 67).

    Rn. 62 Zwar hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass nichts dagegen spricht, die Gewährung von in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallenden Leistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig zu machen, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat gemäß der Richtlinie 2004/38 erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44…, vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 83, und vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 68).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Diese Situationen umfassen u. a. die Ausübung des von Art. 21 AEUV gewährten Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vorbehaltlich der Beschränkungen und Bedingungen, die in den Verträgen und in den zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen festgelegt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 32 und 33…, vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 28, und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 40 und 42).

    Aus der Anwendung dieser Norm ergibt sich, dass diese Personen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats unterliegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 63, und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 45).

    Rn. 57 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Bestimmung nicht nur die gleichzeitige Anwendung verschiedener nationaler Rechte auf eine konkrete Situation und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermeiden, sondern auch verhindern soll, dass Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, der Schutz im Bereich der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (…Urteile vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 64, und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 46).

    Rn. 59 Insoweit konkretisiert Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 den Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber Unionsbürgern, die im Aufnahmemitgliedstaat die in Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Leistungen der sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen wollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 40).

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Rn. 42 Der Grundsatz der Gleichbehandlung kommt somit jedem Unionsbürger zugute, dessen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats die Voraussetzungen der Richtlinie 2004/38 erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 69, …und vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich der Begriff "Sozialhilfeleistungen" im Sinne der letztgenannten Bestimmung auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (…Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61, sowie vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 63).

    Rn. 62 Zwar hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass nichts dagegen spricht, die Gewährung von in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallenden Leistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig zu machen, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat gemäß der Richtlinie 2004/38 erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44, vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 83, …und vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 68).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Rn. 43 Allerdings sieht Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz vor, auf den sich andere Unionsbürger als Arbeitnehmer oder Selbständige, Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, und ihre Familienangehörigen, die sich im Hoheitsgebiet eines Aufnahmemitgliedstaats aufhalten, berufen können, indem dem Aufnahmemitgliedstaat erlaubt wird, insbesondere während der ersten drei Monate des Aufenthalts den Anspruch auf Sozialhilfe nicht zu gewähren (Urteil vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich der Begriff "Sozialhilfeleistungen" im Sinne der letztgenannten Bestimmung auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61, …sowie vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 63).

    Rn. 62 Zwar hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass nichts dagegen spricht, die Gewährung von in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallenden Leistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig zu machen, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat gemäß der Richtlinie 2004/38 erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44…, vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 83, …und vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 68).

  • EuGH, 25.02.2016 - C-299/14

    Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie besteht dieses Recht für den Unionsbürger und seine Familienangehörigen fort, solange sie die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 39, und vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 42).

    Rn. 42 Der Grundsatz der Gleichbehandlung kommt somit jedem Unionsbürger zugute, dessen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats die Voraussetzungen der Richtlinie 2004/38 erfüllt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 69, und vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Der Aufnahmemitgliedstaat kann sich daher auf die Ausnahmebestimmung des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 berufen, um einem Unionsbürger, der von seinem Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats Gebrauch macht, in den ersten drei Monaten dieses Aufenthalts eine Sozialhilfeleistung zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Rn. 50 Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 als Ausnahme von dem in Art. 18 Abs. 1 AEUV normierten Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 24 Abs. 1 dieser Richtlinie lediglich einen besonderen Ausdruck findet, eng und im Einklang mit den Vertragsbestimmungen, einschließlich derjenigen über die Unionsbürgerschaft, auszulegen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 33, und vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 60).

    Rn. 51 Zum anderen sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Diese Situationen umfassen u. a. die Ausübung des von Art. 21 AEUV gewährten Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vorbehaltlich der Beschränkungen und Bedingungen, die in den Verträgen und in den zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen festgelegt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 32 und 33, vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 28, …und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 40 und 42).

    Rn. 50 Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 als Ausnahme von dem in Art. 18 Abs. 1 AEUV normierten Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 24 Abs. 1 dieser Richtlinie lediglich einen besonderen Ausdruck findet, eng und im Einklang mit den Vertragsbestimmungen, einschließlich derjenigen über die Unionsbürgerschaft, auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 33, …und vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 60).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Rn. 28 Erstens ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, …und vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 62).

    Diese Situationen umfassen u. a. die Ausübung des von Art. 21 AEUV gewährten Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vorbehaltlich der Beschränkungen und Bedingungen, die in den Verträgen und in den zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 32 und 33…, vom 21. Februar 2013, N., C-46/12, EU:C:2013:97, Rn. 28, …und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 40 und 42).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Diese Richtlinie hat hinsichtlich des Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat ein abgestuftes System vorgesehen, das unter Übernahme im Wesentlichen der Stufen und Bedingungen, die in den vor dem Erlass dieser Richtlinie bestehenden einzelnen Instrumenten des Unionsrechts vorgesehen waren, sowie der zuvor ergangenen Rechtsprechung im Recht auf Daueraufenthalt mündet (Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38).

    Nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie besteht dieses Recht für den Unionsbürger und seine Familienangehörigen fort, solange sie die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 39, …und vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 42).

  • EuGH, 25.11.2021 - C-289/20

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag: Der …

    Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
    Hierzu ist festzustellen, dass die in Rn. 70 des vorliegenden Urteils genannte Voraussetzung, wonach ein Unionsbürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats verlegt haben muss, impliziert, dass er den Willen zum Ausdruck gebracht hat, den gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in diesem Mitgliedstaat zu errichten, und dass er nachweist, dass seine Anwesenheit im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats hinreichend dauerhaft ist, um sie von einem vorübergehenden Aufenthalt zu unterscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 25. November 2021, 1B [Gewöhnlicher Aufenthalt eines Ehegatten - Scheidung], C-289/20, EU:C:2021:955, Rn. 58).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …

  • EuGH, 21.06.2017 - C-449/16

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Inhaber einer kombinierten Arbeitserlaubnis in …

  • BFH, 22.04.2026 - III R 32/24

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach …

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602), wonach die für die ersten drei Monate ab Einreise geltende Regelung des § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG unionsrechtswidrig ist, finde keine Anwendung, da dieses nur Satz 1 und nicht den im Streitfall einschlägigen Satz 3 betreffe.

    Sie sind abzugrenzen von Sozialhilfeleistungen aus von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssystemen, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt (EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 46).

    Rn. 30 Bei diesen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich um eine von einer öffentlichen Stelle wegen Bedürftigkeit gewährte Hilfe, die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt, und mithin um eine Sozialhilfeleistung im Sinne des EuGH-Urteils Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602, Rz 46).

    Der EuGH hat bereits ausdrücklich entschieden, dass nichts dagegen spricht, die Gewährung von in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 fallenden Leistungen an wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger vom Erfordernis abhängig zu machen, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat gemäß der Richtlinie 2004/38/EG erfüllen (EuGH-Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich vom 14.06.2016 - C-308/14, ECLI:EU:C:2016:436, Rz 68, und Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 62, m.w.N.).

    Rn. 44 bb) Die Regelung des § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1, Satz 4 EStG verstößt nicht gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (so auch FG Münster, Urteil vom 07.02.2023 - 8 K 903/21 Kg, rechtskräftig, und FG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2023 - 9 K 186/22 Kg, rechtskräftig; ebenso Derksen/Kubicki, Neue Zeitschrift für Sozialrecht --NZS-- 2019, 651 [655 ff.]; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2023 - 9 K 991/22 Kg, rechtskräftig, hält es dagegen für naheliegend, die Erwägungen des EuGH-Urteils Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, auf Abs. 1a Satz 3 zu übertragen; Brandis/Heuermann/Selder, § 62 EStG Rz 44 meint, dass die Entscheidung erst recht für die Folgemonate gelten müsse; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 62 Rz 48.3 sehen einen Verstoß gegen das Europarecht; Janda in Kirchhof/Kube/Mellinghoff, EStG, § 62 Rz C 26 ff. meint, dass § 62 Abs. 1a nicht mit Unionsrecht vereinbar sei).

    Das Kindergeld gehört zu den Familienleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 34 f.).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht zu beanstanden, den Kindergeldanspruch von zuziehenden EU-Ausländern im Aufnahmemitgliedstaat vom dortigen Aufenthaltsrecht abhängig zu machen (EuGH-Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich vom 14.06.2016 - C-308/14, ECLI:EU:C:2016:436, Rz 68; Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 62).

    Rn. 49 (aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Gewährung von Familienleistungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass sich diese (auch formell) rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat aufhalten (EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 62, m.w.N.).

    Rn. 54 (3) Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus dem EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602).

    Hier hat der EuGH entschieden, dass sich (nur) der Unionsbürger, der sich rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen kann (EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 63 f.).

  • BFH, 25.06.2026 - III R 16/23

    Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener …

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602, Rz 73) ist auf § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG nicht übertragbar.

    Diese Vorschrift, die den Anspruch für die ersten drei Monate ab Begründung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts ausschließt, ist wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2004, Nr. L 166, 1) unanwendbar (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 73; vgl. auch Senatsurteil vom 25.04.2024 - III R 36/23, BFHE 284, 134, BStBl II 2024, 597, Rz 19).

    Das zu § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG ergangene und damit die Monate bis zum Ablauf des Dreimonatszeitraums des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG betreffende EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602, Rz 73) ist auf § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG nicht übertragbar.

    Ein Erst-Recht-Schluss --wonach dann, wenn in den ersten drei Monaten nach dem Zuzug gemäß dem EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20 (ECLI:EU:C:2022:602, Rz 73) bereits ein Kindergeldanspruch besteht, erst recht auch ab dem vierten Monat ein Kindergeldanspruch bestehen müsse (vgl. Brandis/Heuermann/Selder, § 62 EStG Rz 44; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2023 - 9 K 991/22 Kg rechtskräftig; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar Fach A, I. Kommentierung § 62 Rz 48.3;… Janda in: Kirchhof/Kube/Mellinghoff, EStG, § 62 Rz C 26 ff.)-- kommt nicht in Betracht.

    Sie sind abzugrenzen von Sozialhilfeleistungen aus von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssystemen, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt (EuGH-Urteil Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 46).

    Rn. 50 Der Begriff "Sozialhilfe(leistungen)" im Sinne des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG bezieht sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (EuGH-Urteile Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602, Rz 46; Brey vom 19.09.2013 - C-140/12, ECLI:EU:C:2013:565, Rz 61, sowie Dano vom 11.11.2014 - C-333/13, ECLI:EU:C:2014:2358, Rz 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine …

    {FN:69} Urteil vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38), und vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 30).

    Vgl. hierzu Urteil vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 53).

    {FN:83} Urteil vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 53).

  • BFH, 13.08.2026 - III R 27/24

    Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im …

    Zur Vereinbarkeit der in § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG enthaltenen Regelung mit dem Unions- und Verfassungsrecht hat der Senat im Urteil vom 22.04.2026 - III R 32/24 bereits ausführlich Stellung bezogen (s. dort auch näher zu dem § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG und die ersten drei Monate nach dem Zuzug betreffenden Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Familienkasse Niedersachsen-Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, ECLI:EU:C:2022:602).
  • EuGH, 04.06.2026 - C-560/24

    Besthame - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …

    Rn. 38 Bei der Auslegung dieser Vorschrift ist nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen, C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 51).
  • FG Münster, 15.01.2025 - 13 K 26/23

    Kindergeld - Freizügigkeitsberechtigung als Voraussetzung für einen …

    Rn. 17 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe mit seiner Entscheidung vom 01.08.2022 (C-411/20) entschieden, dass Art. 4 der VO (EG) Nr. 883/2004 einer Regelung entgegenstehe, die für in Deutschland wohnhafte EU-Bürger andere Voraussetzungen bzgl. des Kindergeldanspruchs vorsehe als für vergleichbare deutsche Staatsangehörige.

    Rn. 61 b. Auch auf Grundlage von Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 v. 05.04.2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (im Folgenden Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung), der nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 01.08.2022 (C-411/20) im Rahmen unionsrechtskonformer Auslegung des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG oder aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wegen der Vermittlung einer Freizügigkeitsberechtigung zu berücksichtigen sein soll (für unionsrechtkonforme Auslegung FG Düsseldorf v. 30.11.2023 - 9 K 1192/23 Kg, juris; vgl. auch FG Münster v. 21.11.2024 - 10 K 330/24 Kg, juris, wobei der Senat offengelassen hat, ob es sich um eine unionsrechtskonforme Auslegung oder um einen Fall des Anwendungsvorrangs handelt), bestand im Streitzeitraum kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht der Klägerin als sorgeberechtigtem und die tatsächliche Sorge wahrnehmendem Elternteil eines sich in Deutschland in Schulausbildung befindlichen Kindes.

    Rn. 63 c. Soweit die Klägerin der Auffassung ist, dass sich aus der Freizügigkeitsvermutung, die dem FreizügG/EU innewohnt, bis zur Negativfeststellung durch die zuständige Ausländerbehörde ein zu berücksichtigendes materiell-rechtliches Freizügigkeitsrecht ergibt, das unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 01.08.2022 (C-411/20) einen für die Kindergeldberechtigung ausreichenden rechtmäßigen Aufenthalt begründet, kann der Senat dem nicht folgen.

    Rn. 70 Insbesondere ist es nach Auffassung des Senats auch unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 der VO (EG) Nr. 883/2004 unionsrechtlich zulässig, die Gewährung von Kindergeld an einen materiell-rechtlich rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des Unionsrechts zu knüpfen (so auch der EuGH im Urteil vom 01.08.2022 - C-411/20, juris Rn. 62 mit Verweis auf die Voraussetzungen der Freizügigkeitsrichtlinie EU).

  • FG Münster, 07.02.2023 - 8 K 903/21

    Kein Anspruch auf Kindergeld der Mutter einer Familie mit rumänischer …

    Nach der Rechtsprechung des EuGH reicht die Notwendigkeit, die Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats zu schützen, grundsätzlich aus, um die Möglichkeit zu rechtfertigen, zum Zeitpunkt der Gewährung einer Sozialleistung insbesondere an Personen aus anderen Mitgliedstaaten, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durchzuführen (EuGH…, Urteil vom 14.06.2016, C-308/14, Rn. 80; EuGH, Urteil vom 01.08.2022, C-411/20, Rn. 62).

    Der EuGH hat diese Auffassung aber - wenn auch ohne nähere dogmatische Begründung - auf sämtliche in der Verordnung Nr. 883/2004 erfassten Leistungen und insbesondere auf das Kindergeld ausgedehnt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 01.08.2022, C-411/20, Rn. 62).

    Das allgemeine Aufenthaltsrecht für Unionsbürger nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38, das lediglich den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses voraussetzt (EuGH, Urteil vom 01.08.2022, C-411/20, Rn. 31), gilt nur für drei Monate.

    Das Gleichbehandlungsgebot des Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 konkretisiert wie Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Art. 18 AEUV (EuGH, Urteil vom 01.08.2022, C-411/20, Rn. 29, 41 f., 50).

  • FG Münster, 23.01.2025 - 13 K 2949/22

    Kindergeld - Zum Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen niederländischen …

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.08.2022 in der Sache C-411/20 habe sich nur mit der Frage beschäftigt, ob während der ersten drei Monate des Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat ein Kindergeldanspruch besteht.

    Rn. 38 Zwar hat der der EuGH in seinem Urteil vom 01.08.2022 in der Sache C-411/20 entschieden, dass die Vorschrift des § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG zu einer unmittelbaren, nicht gerechtfertigten Diskriminierung führt und aus diesem Grund gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verstößt.

    Da Unionsbürger nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG berechtigt seien, sich im Unionsgebiet frei zu bewegen und für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats aufzuhalten, sei die Versagung des Kindergeldes für die ersten drei Monate des Aufenthalts unzulässig (EuGH, Urteil vom 01.08.2022 - C-411/20, Rechtssache S. ./. Familienkasse Niedersachsen-Bremen).

    Diese Ungleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt, da der deutsche Gesetzgeber die Gewährung von Familienleistungen davon abhängig machen darf, dass sich die betreffenden Unionsbürger berechtigt in Deutschland als Aufnahmemitgliedstaat aufhalten (vgl. zu diesem Rechtfertigungsgrund: EuGH, Urteil vom 01.08.2022 - C-411/20, Rn. 62; gleiche Ansicht: FG Münster, Gerichtsbescheid vom 07.02.2023 - 8 K 903/21 Kg, Juris; FG Münster, Urteil vom 20.09.2024 - 9 K 440/22 Kg, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2023 - 2 K 2118/17, Juris; FG Düsseldorf vom 09.03.2023 - 9 K 186/22 Kg, juris).

  • FG Münster, 22.05.2024 - 8 K 2918/22

    Festsetzung von Kindergeld für die Tochter bei Begründung des Wohnsitzes oder …

    Rn. 12 Aus der Weisung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vom 28.09.2022 zum Ausschluss der Kindergeldzahlungen nach § 62 Abs. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.08.2022 (C-411/20) folge, dass ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG (nur) in den ersten drei Kalendermonaten nach Begründung des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bestehe.

    Rn. 17 Zu Unrecht geht die Beklagte jedoch davon aus, dass das Urteil des EuGH vom 01.08.2022 (C-411/20, ABl.

    Rn. 19 Mit Urteil vom 01.08.2022 (C-411/20, ABl.

  • BFH, 25.04.2024 - III R 36/23

    Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende …

    Der streitige Kindergeldanspruch fällt daher nicht in den Zeitraum von drei Monaten ab Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, auf den sich die --nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Familienkasse Niedersachsen Bremen vom 01.08.2022 - C-411/20, EU:C:2022:602 gegen das Unionsrecht verstoßende-- Regelung des § 62 Abs. 1a Satz 1 EStG bezieht.
  • FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21

    Kindergeldanspruch einer portugiesischen Staatsangehörigen

  • FG Düsseldorf, 30.11.2023 - 9 K 1192/23

    Kindergeldanspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen als Elternteil einer …

  • VG Gelsenkirchen, 06.01.2025 - 8 L 1584/25

    Grundsicherung, Sozialleistungsbezug, Kindergeld, Kinderzuschlag, Anrechnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2025 - 2 K 1931/23

    Vorleistungspflicht inländischer Familienkassen

  • FG Düsseldorf, 09.03.2023 - 9 K 186/22

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Kindergeldfestsetzung für die Kinder eines …

  • FG Schleswig-Holstein, 28.08.2026 - 2 K 29/26
  • FG Münster, 15.04.2025 - 9 K 2450/21

    Kindergeld - Kein Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-560/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17

    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-747/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz …

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - 12 K 1355/23

    Anspruch auf (Differenz-)Kindergeld bei Entsendung aus einem EU-Mitgliedstaat …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21

    Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de …

  • FG Düsseldorf, 09.03.2023 - 9 K 2621/21

    Kindergeldfestsetzung für die minderjährige Tochter bei rechtmäßigem Aufenthalt …

  • FG Düsseldorf, 12.01.2023 - 9 K 991/22

    Kindergeldberechtigung eines Unionsbürgers und ausländischen Arbeitnehmers für …

  • FG Münster, 20.09.2024 - 9 K 440/22

    Kindergeldanspruch einer norwegischen Staatsangehörigen; Vorliegen der …

  • FG Düsseldorf, 04.09.2025 - 9 K 216/25
  • FG Münster, 15.04.2025 - 9 K 1593/23

    Kindergeld - Zum Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen Unionsbürgerin mit …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50755
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20 (https://dejure.org/2021,50755)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2021 - C-411/20 (https://dejure.org/2021,50755)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - C-411/20 (https://dejure.org/2021,50755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Familienkasse Niedersachsen-Bremen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Nicht erwerbstätiger Staatsbürger eines Mitgliedstaats, der sich seit weniger als drei Monaten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält - Ausschluss dieser Person vom ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Gleichbehandlung - Nicht erwerbstätiger Staatsbürger eines Mitgliedstaats, der sich seit weniger als drei Monaten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält - Ausschluss dieser Person vom ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    Rn. 33 In der Rechtssache, in der das Urteil Alimanovic{FN-VERWEIS:16} ergangen ist, hatte Frau Alimanovic, die seit mehr als drei Monaten in Deutschland wohnte, Sozialhilfeleistungen für sich und ihre Tochter beantragt.

    {FN:5} Urteil vom 15. September 2015 (C-67/14, im Folgenden: Urteil Alimanovic, EU:C:2015:597).

    {FN:9} Urteil Alimanovic (…Rn. 40 bis 43 und 46).

    {FN:17} Urteil Alimanovic (…Rn. 27 und 55).

    {FN:18} Urteil Alimanovic (…Rn. 56 und 57).

    {FN:19} Urteil Alimanovic (…Rn. 60).

    {FN:24} Urteil Alimanovic (…Rn. 63 und Tenor).

    In diesen Urteilen war es jedoch möglich, die betroffenen Unionsbürger vom Bezug dieser Leistungen auszuschließen, weil sie sich entweder seit mehr als drei Monaten, ohne die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie zu erfüllen (…Urteil Dano, Rn. 75 und 76), oder nur auf der Grundlage eines Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie (Urteil Alimanovic, Rn. 57 bis 58) oder seit weniger als drei Monaten aufgehalten hatten, jedoch Sozialhilfeleistungen beanspruchten (wie in der Rechtssache García-Nieto u. a.).

    {FN:79} Urteil Alimanovic (…Rn. 59).

  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:8} Urteil vom 14. Juni 2016 (C-308/14, EU:C:2016:436).

    Wie außerdem in der Lehre unter Bezugnahme auf die Rn. 64 und 65 dieses Urteils ausgeführt wird, hat Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 "keine vollständige Kodifizierung der Voraussetzungen vorgenommen, unter denen Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, das Recht auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats genießen, und die in dieser Bestimmung enthaltene Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für die Fälle, in denen das Aufenthaltsrecht auf diese Richtlinie gestützt ist", Lenaerts, K., und Adam, S., "La solidarité, valeur commune aux États membres et principe fédératif de l'Union européenne", Cahiers de droit européen, Nr. 2, 2021, S. 307 bis 417, insbesondere S. 327. Auch ist darauf hinzuweisen, wie Generalanwalt Richard de la Tour in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache The Department for Communities in Northern Ireland (C-709/20, EU:C:2021:515, Nr. 75 und Fn. 62) ausgeführt hat, dass ein Aufenthaltsrecht auf eine andere Bestimmung des Unionsrechts (…vgl. Urteil Jobcenter Krefeld, Rn. 90 und Tenor), aber auch auf eine günstigere Bestimmung des nationalen Rechts gestützt werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, und vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436).

    {FN:41} Urteil vom 14. Juni 2016 (C-308/14, EU:C:2016:436).

    {FN:42} Urteil vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 68 und 75): "grundsätzlich [steht] nichts dem [entgegen], dass die Gewährung von Sozialleistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig gemacht wird, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllen".

    {FN:47} Urteil vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 60).

    {FN:53} Ich weise darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 66 und 68), festgestellt hat, dass die Richtlinie 2004/38 auf Kindergeld anwendbar ist, nachdem er in Rn. 61 klargestellt hat, dass es sich dabei tatsächlich um Leistungen der sozialen Sicherheit handelt.

    {FN:61} Urteil vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 68 und 75).

    {FN:64} Urteil vom 14. Juni 2016 (C-308/14, EU:C:2016:436).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:71} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 und 53), vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei (…C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135), und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450).

    {FN:74} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 55).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nr. 134).

    {FN:77} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nr. 139).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:43} Insoweit weise ich darauf hin, dass der Gerichtshof in Rn. 68 des Urteils Kommission/Vereinigtes Königreich auf Rn. 44 des Urteils vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565), und auf Rn. 83 des Urteils Dano Bezug nimmt.

    {FN:44} Urteile vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61), Dano (…Rn. 63), Alimanovic (…Rn. 44) und García-Nieto u. a. (…Rn. 38).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    Vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38 und 39).

    Insoweit erscheint mir der Hinweis angebracht, dass das Aufenthaltsrecht der Klägerin des Ausgangsverfahrens in keiner Weise auf ein mit dem nationalen Recht im Einklang stehendes Aufenthaltsrecht, das nicht die in Art. 7 der Richtlinie 2004/38 genannten Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt, gestützt ist, wie dies u. a. in der von der Kommission in ihrer schriftlichen Antwort auf die Fragen des Gerichtshofs angeführten Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 47), ergangen ist, oder in der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland (…C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 81), ergangen ist, der Fall war.

  • EuGH, 16.10.2012 - C-364/10

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:71} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 und 53), vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei (C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135), und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450).

    {FN:72} Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 bis 54), und vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei (C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:71} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 und 53), vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei (…C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135), und vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:2450).

    {FN:72} Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 bis 54), und vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei (…C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-333/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet kann Deutschland …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:13} Vgl. Schlussanträge in der Rechtssache Dano (C-333/13, EU:C:2014:341, Nr. 106).

    Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Dano (C-333/13, EU:C:2014:341, Nr. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nr. 134).

    {FN:77} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nr. 139).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
    {FN:10} Urteil vom 6. Oktober 2020 (C-181/19, im Folgenden: Urteil Jobcenter Krefeld, EU:C:2020:794).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von …

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …

  • EuGH, 25.02.2016 - C-299/14

    Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten …

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht …

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani

  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, …

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …

  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-35/20

    Ein Mitgliedstaat kann seine Staatsangehörigen unter Androhung von Sanktionen …

  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a. / Elliniko Dimosio und Organismos Oikonomikis Anasygkrotisis …

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte …

  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - …

  • EuGH, 12.03.1996 - C-441/93

    Pafitis u.a.

  • EuGH, 10.09.2019 - C-94/18

    Chenchooliah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-709/20

    Advocate General Richard de la Tour: The grant without conditions as to resources …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-747/22

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Wirkungen einer Ausweisungsverfügung) (C-719/19, EU:C:2021:104, Nr. 101) und des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2021:1017, Nr. 52).
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