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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 16.09.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.2015 - C-433/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24802
EuGH, 16.09.2015 - C-433/13 (https://dejure.org/2015,24802)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - C-433/13 (https://dejure.org/2015,24802)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - C-433/13 (https://dejure.org/2015,24802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 7 - Art. 21 - Leistung bei Krankheit - Pflegegeld, Betreuungsgeld und Beihilfe zur Deckung höherer Kosten - Wohnortklausel

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Art. 7; Art. 21; Leistung bei Krankheit; Pflegegeld, Betreuungsgeld und Beihilfe zur Deckung höherer Kosten; Wohnortklausel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen für Behinderte dürfen an Wohnsitz gebunden sein

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Slowakei

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 48 AEUV sowie gegen die Art. 7 und 21 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 1) - ...

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Rn. 67 Zum letzten Punkt bringt die Slowakische Republik vor, dass diese Leistungen, die weder die Verbesserung des Gesundheitszustands der Pflegebedürftigen noch den kurzfristigen Ausgleich eines Einkommensausfalls bei Krankheit zum Ziel hätten, weder als Leistungen bei Krankheit im eigentlichen Sinne (…Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 47) noch als ergänzende Leistungen bei Krankheit im Sinne der Urteile Molenaar (C-160/96, EU:C:1998:84) und Jauch (C-215/99, EU:C:2001:139) eingestuft werden könnten.

    Rn. 70 Die Unterscheidung zwischen Leistungen, die vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 erfasst sind, und solchen, die von ihm ausgeschlossen sind, hängt im Wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen der jeweiligen Leistung ab, insbesondere von ihrem Zweck und den Voraussetzungen ihrer Gewährung, nicht dagegen davon, ob eine Leistung von den nationalen Rechtsvorschriften als eine Leistung der sozialen Sicherheit eingestuft wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 19).

    Rn. 73 Aus der ständigen Rechtsprechung geht hervor, dass die erste der beiden in Rn. 71 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt ist, wenn eine Leistung nach objektiven Kriterien gewährt wird, deren Vorliegen den Anspruch auf diese Leistung eröffnet, ohne dass die zuständige Behörde sonstige persönliche Verhältnisse berücksichtigen kann (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Hughes, C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 17, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 21, Maaheimo, C-333/00, EU:C:2002:641, Rn. 23, und De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 23).

  • EuGH, 10.12.2002 - C-362/01

    Kommission / Irland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Zudem gehe aus den Urteilen Kommission/Irland (C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 18 bis 20) und Kommission/Luxemburg (…C-519/03, EU:C:2005:234, Rn. 21) hervor, dass die Nichtberücksichtigung der Antwort des betreffenden Mitgliedstaats auf das Mahnschreiben und auf die mit Gründen versehene Stellungnahme nicht zur Unzulässigkeit der Klage führe.

    Rn. 40 Somit werden mit dem Vorverfahren drei Zwecke verfolgt: es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, einen eventuellen Verstoß abzustellen, ihn in die Lage zu versetzen, sich zu verteidigen, und den Streitgegenstand im Hinblick auf eine Befassung des Gerichtshofs einzugrenzen (Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 18, Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 21, und Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 22).

    Rn. 41 Die Kommission hat daher grundsätzlich in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme anzugeben, wie sie die Äußerungen des Mitgliedstaats in seiner Antwort auf das Mahnschreiben beurteilt (vgl. Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 19, und Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 22).

  • EuGH, 20.03.2003 - C-135/01

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Der ordnungsgemäße Ablauf des Vorverfahrens ist nicht nur eine wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Frankreich, C-1/00, EU:C:2001:687, Rn. 53, Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 19 und 20, und Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 21).

    Rn. 40 Somit werden mit dem Vorverfahren drei Zwecke verfolgt: es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, einen eventuellen Verstoß abzustellen, ihn in die Lage zu versetzen, sich zu verteidigen, und den Streitgegenstand im Hinblick auf eine Befassung des Gerichtshofs einzugrenzen (Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 18, Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 21, und Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 22).

    Rn. 41 Die Kommission hat daher grundsätzlich in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme anzugeben, wie sie die Äußerungen des Mitgliedstaats in seiner Antwort auf das Mahnschreiben beurteilt (vgl. Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 19, und Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 22).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Rn. 67 Zum letzten Punkt bringt die Slowakische Republik vor, dass diese Leistungen, die weder die Verbesserung des Gesundheitszustands der Pflegebedürftigen noch den kurzfristigen Ausgleich eines Einkommensausfalls bei Krankheit zum Ziel hätten, weder als Leistungen bei Krankheit im eigentlichen Sinne (Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 47) noch als ergänzende Leistungen bei Krankheit im Sinne der Urteile Molenaar (C-160/96, EU:C:1998:84) und Jauch (C-215/99, EU:C:2001:139) eingestuft werden könnten.

    Rn. 71 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Leistung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürfnisse aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt wird und wenn sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Der ordnungsgemäße Ablauf des Vorverfahrens ist nicht nur eine wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Frankreich, C-1/00, EU:C:2001:687, Rn. 53, Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 19 und 20, und Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 21).

    Rn. 40 Somit werden mit dem Vorverfahren drei Zwecke verfolgt: es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, einen eventuellen Verstoß abzustellen, ihn in die Lage zu versetzen, sich zu verteidigen, und den Streitgegenstand im Hinblick auf eine Befassung des Gerichtshofs einzugrenzen (Urteile Kommission/Irland, C-362/01, EU:C:2002:739, Rn. 18, Kommission/Deutschland, C-135/01, EU:C:2003:171, Rn. 21, und Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 22).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-286/03

    DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Da sich der Begriff der Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung und der Begriff der besonderen beitragsunabhängigen Leistung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und Art. 70 dieser Verordnung gegenseitig ausschließen (Urteil Hosse, C-286/03, EU:C:2006:125, Rn. 36), fügt sich das Vorbringen der Kommission zur Unanwendbarkeit von Art. 70 auf die streitgegenständlichen Leistungen, die im Vorverfahren geltend gemacht worden ist, in den Rahmen des so eingegrenzten Rechtsstreits ein, ohne ihn zu erweitern.

    Rn. 54 Sodann legt die Kommission dar, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Leistungen, die objektiv aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt würden und die darauf abzielten, den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen zu verbessern, im Wesentlichen eine Ergänzung der Leistungen der Krankenversicherung bezweckten und damit als "Leistungen bei Krankheit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 883/2004 anzusehen seien (vgl. insbesondere Urteile Gaumain-Cerri und Barth, C-502/01 und C-31/02, EU:C:2004:413, Rn. 20, Hosse, C-286/03, EU:C:2006:125, Rn. 38, sowie Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61).

  • EuGH, 18.10.2007 - C-299/05

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Soziale Sicherheit - …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Rn. 54 Sodann legt die Kommission dar, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Leistungen, die objektiv aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt würden und die darauf abzielten, den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen zu verbessern, im Wesentlichen eine Ergänzung der Leistungen der Krankenversicherung bezweckten und damit als "Leistungen bei Krankheit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 883/2004 anzusehen seien (vgl. insbesondere Urteile Gaumain-Cerri und Barth, C-502/01 und C-31/02, EU:C:2004:413, Rn. 20, Hosse, C-286/03, EU:C:2006:125, Rn. 38, sowie Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61).

    Der Gerichtshof habe bereits entschieden, dass eine ähnliche, in Schweden gewährte Beihilfe als Leistung bei Krankheit einzuordnen sei (Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 62).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Rn. 73 Aus der ständigen Rechtsprechung geht hervor, dass die erste der beiden in Rn. 71 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt ist, wenn eine Leistung nach objektiven Kriterien gewährt wird, deren Vorliegen den Anspruch auf diese Leistung eröffnet, ohne dass die zuständige Behörde sonstige persönliche Verhältnisse berücksichtigen kann (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Hughes, C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 17, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 21, Maaheimo, C-333/00, EU:C:2002:641, Rn. 23, und De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 23).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber die Bedeutung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Deutschland, C-490/04, EU:C:2007:430, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Österreichisches System der …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-433/13
    Rn. 67 Zum letzten Punkt bringt die Slowakische Republik vor, dass diese Leistungen, die weder die Verbesserung des Gesundheitszustands der Pflegebedürftigen noch den kurzfristigen Ausgleich eines Einkommensausfalls bei Krankheit zum Ziel hätten, weder als Leistungen bei Krankheit im eigentlichen Sinne (…Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 47) noch als ergänzende Leistungen bei Krankheit im Sinne der Urteile Molenaar (C-160/96, EU:C:1998:84) und Jauch (C-215/99, EU:C:2001:139) eingestuft werden könnten.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

  • EuGH, 07.11.2002 - C-333/00

    Maaheimo - "Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - .Familienleistungen - Beihilfe für …

  • EuGH, 26.04.2007 - C-135/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 11.09.2008 - C-305/06

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 08.07.2004 - C-502/01

    Barth

  • EuGH, 16.09.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr und …

  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des …

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • EuGH, 15.02.2007 - C-34/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fanglizenzen …

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 15.07.2021 - C-791/19

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter …

    Rn. 142 Ferner ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bedeutung der nationalen Rechtsvorschriften, die Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens sind, im Allgemeinen unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-490/04, EU:C:2007:430, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 81).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

    Rn. 53 In diesem Kontext besteht eines der Ziele des Vorverfahrens darin, dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit zu geben, seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

    Der ordnungsgemäße Ablauf des Vorverfahrens ist nicht nur eine wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-679/16

    A (Hilfe für eine schwerbehinderte Person) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 31 In Bezug auf die Unterscheidung zwischen Leistungen, die vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 erfasst sind, und solchen, die von ihm ausgeschlossen sind, ist hervorzuheben, dass diese im Wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen der jeweiligen Leistung abhängt, insbesondere von ihrem Zweck und den Voraussetzungen ihrer Gewährung, nicht dagegen davon, ob eine Leistung von den nationalen Rechtsvorschriften als eine Leistung der sozialen Sicherheit eingestuft wird (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 19, vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 70, …sowie vom 30. Mai 2018, Czerwiński, C-517/16, EU:C:2018:350, Rn. 33).

    Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung kann somit eine Leistung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürfnisse aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt wird und sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (…vgl. u. a. Urteile vom 27. März 1985, Hoeckx, 249/83, EU:C:1985:139, Rn. 12 bis 14, vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 71, …sowie vom 21. Juni 2017, Martinez Silva, C-449/16, EU:C:2017:485, Rn. 20).

    Rn. 34 In Bezug auf die erste Voraussetzung ist darauf hinzuweisen, dass sie erfüllt ist, wenn eine Leistung nach objektiven Kriterien gewährt wird, deren Vorliegen den Anspruch auf diese Leistung eröffnet, ohne dass die zuständige Behörde sonstige persönliche Verhältnisse berücksichtigen darf (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Hughes, C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 17, und vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 73).

    Rn. 36 Die finnische und die schwedische Regierung sind ihrerseits der Ansicht, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Leistung in Anbetracht der Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten und des der Gemeinde hinsichtlich der Modalitäten der Bereitstellung dieser Leistung sowie ihres Umfangs eingeräumten Ermessens mit der Leistung gleichgestellt werden könne, die zu dem Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602), geführt habe, so dass sie die erste in Rn. 32 des vorliegenden Urteils genannte Voraussetzung nicht erfülle und folglich aus dem sachlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 herausfalle.

    Rn. 37 Im Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602), hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass die Kriterien des slowakischen Gesetzes bezüglich der verschiedenen zu erstellenden medizinisch-sozialen Gutachten einen Anspruch auf die fraglichen Leistungen eröffnen, ohne dass die zuständige Behörde über einen Ermessensspielraum hinsichtlich ihrer Gewährung verfügt, und zum anderen, dass dieses Gesetz vorsieht, dass der Anspruch auf eine Ausgleichsbeihilfe mit einer wirksamen Entscheidung der zuständigen Behörde über die Anerkennung dieses Anspruchs entsteht, was die These der slowakischen Regierung stützte, wonach die Verwaltung bei der Gewährung der in Rede stehenden Leistungen über ein Ermessen verfügte.

    Daher unterscheidet sich die Situation des Ausgangsverfahrens von der, in der das Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602), ergangen ist.

  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, …

    Rn. 28 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidung zwischen Leistungen, die vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 erfasst sind, und solchen, die von ihm ausgeschlossen sind, im Wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen der jeweiligen Leistung abhängt, insbesondere von ihrem Zweck und den Voraussetzungen ihrer Gewährung, nicht dagegen davon, ob eine Leistung von den nationalen Rechtsvorschriften als eine Leistung der sozialen Sicherheit eingestuft wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 70, …sowie vom 25. Juli 2018, A [Hilfe für eine schwerbehinderte Person], C-679/16, EU:C:2018:601, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-372/18

    Einkünfte aus dem Vermögen von in Frankreich wohnenden Personen, die in der …

    Rn. 31 Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist festzustellen, dass die Unterscheidung zwischen Leistungen, die vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 erfasst sind, und solchen, die von ihm ausgeschlossen sind, im Wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen der jeweiligen Leistung abhängt, insbesondere von ihrem Zweck und den Voraussetzungen ihrer Gewährung, nicht dagegen davon, ob eine Leistung von den nationalen Rechtsvorschriften als eine Leistung der sozialen Sicherheit eingestuft wird (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 19, vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 70, …und vom 25. Juli 2018, A [Hilfe für eine schwerbehinderte Person], C-679/16, EU:C:2018:601, Rn. 31).

    Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann somit eine Leistung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürfnisse aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt wird und sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. März 1985, Hoeckx, 249/83, EU:C:1985:139, Rn. 12 bis 14, vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 71, …sowie vom 25. Juli 2018, A [Hilfe für eine schwerbehinderte Person], C-679/16, EU:C:2018:601, Rn. 32).

    Rn. 33 In Bezug auf die erste in der vorstehenden Randnummer genannte Voraussetzung ist darauf hinzuweisen, dass sie erfüllt ist, wenn eine Leistung nach objektiven Kriterien gewährt wird, deren Vorliegen den Anspruch auf diese Leistung eröffnet, ohne dass die zuständige Behörde sonstige persönliche Verhältnisse berücksichtigen darf (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Hughes, C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 17, vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 73, …und vom 25. Juli 2018, A [Hilfe für eine schwerbehinderte Person], C-679/16, EU:C:2018:601, Rn. 34).

    Da sich nämlich sowohl aus den vorstehenden Erwägungen als auch aus den Feststellungen des vorlegenden Gerichts, auf die in Rn. 26 des vorliegenden Urteils hingewiesen wird, ergibt, dass die zwei in Rn. 32 des vorliegenden Urteils genannten kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind und dass die APA und die PCH daher als "Leistungen der sozialen Sicherheit" einzustufen sind, braucht nicht geprüft zu werden, ob diese beiden Leistungen auch als "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" angesehen werden können, da der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sich dies gegenseitig ausschließt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2006, Hosse, C-286/03, EU:C:2006:125, Rn. 36, und vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-679/16

    A (Hilfe für eine schwerbehinderte Person) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …

    Rn. 38 Die finnische und die schwedische Regierung sind der Auffassung, dass in Anbetracht der Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Begünstigten und des Ermessensspielraums, der der Gemeinde hinsichtlich der Modalitäten der Bereitstellung der persönlichen Assistenz sowie ihres Umfangs eingeräumt werde, die fragliche Situation mit der Situation gleichgestellt werden könne, um die es bei der Leistung gegangen sei, zu der das Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602), ergangen sei.

    Genau in dieser Hinsicht unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von der, in der das Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 79 und 80), ergangen ist.

    {FN:10} Vgl. Urteile vom 21. Februar 2006, Hosse (…C-286/03, EU:C:2006:125, Rn. 36), und vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 45).

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 78 und 79).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - L 12 SO 87/22

    Ist der Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem …

    In den sachlichen Geltungsbereich der Koordinierungsverordnung sollen grundsätzlich nur Leistungen der sozialen Sicherheit fallen, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit gewährt werden (…vgl. EuGH Urteile vom 05.05.1983, Piscitello, C-139/82, ECLI:EU:C:1983:126, Rn. 13; und vom 16.09.2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, ECLI:EU:C:2015:602, Rn. 71 ff.) und regelhaft Berufstätigkeits-, Beitrags- oder Mitgliedschaftszeiten voraussetzen (…EuGH Urteil vom 27.03.1985, Hoeckx, C-249/83, ECLI:EU:C:1985:139, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - …

    Rn. 25 Das vorlegende Gericht erklärt, es habe vor seiner Entscheidung, die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in ähnlichen Rechtssachen, und zwar die Urteile vom 22. Juni 2011, Landtová{FN-VERWEIS:4}, vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei{FN-VERWEIS:5} - zu einer Weihnachtsgratifikation -, und Kommission/Slowakei, C-433/13{FN-VERWEIS:6}, eingehend geprüft, sei aber zu dem Schluss gekommen, dass sich diese Urteile nicht auf den vorliegenden Fall übertragen ließen.

    {FN:6} Urteil vom 16. September 2015, C-433/13, EU:C:2015:602.

    {FN:7} Die Tschechische Republik verweist hierzu auf die Urteile vom 16. Juli 1992, Hughes (…C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 15), sowie vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 71).

    Vgl. Urteile vom 16. Juli 1992, Hughes (…C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 14), vom 10. Oktober 1996, Zachow (…C-245/94 und C-312/94, EU:C:1996:379, Rn. 17), sowie vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 70).

  • EuGH, 28.06.2022 - C-278/20

    Institutionelles Recht

    Rn. 81 Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass zwar die Tragweite der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen ist (…Urteile vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-382/92, EU:C:1994:233, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-433/13, EU:C:2015:602, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung), dass eine Rechtsprechung, selbst die eines obersten Gerichts, jedoch unter Berücksichtigung des fundamentalen Charakters des Grundsatzes der Haftung des Staates für ihm zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Ferreira da Silva e Brito u. a., C-160/14, EU:C:2015:565, Rn. 59) und unter Berücksichtigung der Erwägungen in Rn. 76 des vorliegenden Urteils nicht ausreichen kann, um mit der geforderten Klarheit und Präzision zu gewährleisten, dass Art. 32 Abs. 3 Unterabs. 1 des Gesetzes 40/2015 einen Rechtsbehelf eröffnet, der es ermöglicht, die von der Kommission mit ihrer ersten Rüge vorgetragenen Beanstandungen von vornherein zurückzuweisen.
  • EuG, 13.12.2017 - T-712/15

    Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-181/23

    Generalanwalt COLLINS: Die Kommission hat nicht bewiesen, dass die Vorschriften …

  • EuG, 24.04.2018 - T-133/16

    Das Gericht der Europäischen Union stellt fest, dass ein und dieselbe Person …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2026 - C-524/24

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Freier Warenverkehr - …

  • EuG, 28.02.2024 - T-667/21

    BAWAG PSK/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute …

  • EuG, 28.02.2024 - T-647/21

    MeSoFa/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - …

  • SG Bayreuth, 15.03.2017 - S 4 SO 34/17

    Übernahme der Kosten der Beschäftigung für Behinderte

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-278/20

    Kommission/ Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …

  • EuG, 13.12.2017 - T-52/16

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über …

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Rechtsprechung
   EuGH, 16.09.2015 - C-361/13, C-433/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24797
EuGH, 16.09.2015 - C-361/13, C-433/13 (https://dejure.org/2015,24797)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - C-361/13, C-433/13 (https://dejure.org/2015,24797)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - C-361/13, C-433/13 (https://dejure.org/2015,24797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 7 - Leistung bei Alter - Weihnachtsgratifikation - Wohnortklausel

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Art. 7; Leistung bei Alter; Weihnachtsgratifikation; Wohnortklausel

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Die Slowakei hat dadurch, dass sie Beihilfen für Behinderte und eine Weihnachtsgratifikation für Personen mit geringem Einkommen auf Einwohner der Slowakei beschränkt hat, nicht gegen ihre Verpflichtungen aus einer Unionsverordnung verstoßen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beihilfen für Behinderte und eine Weihnachtsgratifikation für Personen mit geringem Einkommen nur für Einwohner der Slowakei

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Slowakische Behindertenbeihilfen und Weihnachtsgratifikation für Geringverdiener mit EU-Recht vereinbar

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Slowakei

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 45 und 48 AEUV sowie Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 1) - ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-101/04

    Noteboom - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständige - …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Rn. 30 Insoweit sei es unerheblich, dass die Weihnachtsgratifikation nicht auf die gleiche Weise finanziert werde wie die Rente selbst, da ein solches Erfordernis im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 der Verordnung Nr. 883/2004 stünde, deren praktische Wirksamkeit erheblich schwächen würde und sich auch nicht aus dem Urteil Noteboom (C-101/04, EU:C:2005:51, Rn. 27) ableiten lasse, da die Verwendung des Adverbs "zudem" für den Hinweis auf die geeignete Finanzierungsart der betroffenen Leistungen zeige, dass dieser Gesichtspunkt für die Argumentation des Gerichtshofs nicht unabdingbar gewesen sei.

    Rn. 31 Dass es sich in der Rechtssache, in der das Urteil Noteboom (C-101/04, EU:C:2005:51) ergangen sei, um eine an alle Rentenberechtigten gezahlte Leistung mit Beitragscharakter gehandelt habe, verringere die Relevanz dieses Urteils für die vorliegende Rechtssache nicht.

    Rn. 56 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass insbesondere eine Leistung, die als Zulage ausschließlich den Empfängern einer Alters- und/oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird, die aus genau den gleichen Mitteln wie die Alters- und Hinterbliebenenrenten finanziert wird, und die die Altersrente ergänzt, um es den Empfängern zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, indem ihnen ein zusätzlicher Betrag gewährt wird, der es ihnen gegebenenfalls ermöglicht, Urlaub zu machen, als "Leistung bei Alter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 883/2004 eingestuft werden kann (Urteil Noteboom, C-101/04, EU:C:2005:51, Rn. 25 bis 29).

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Rn. 46 Die Unterscheidung zwischen Leistungen, die in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallen, und Leistungen, die davon ausgenommen sind, hängt nicht davon ab, ob eine Leistung nach den nationalen Rechtsvorschriften eine "Leistung der sozialen Sicherheit" darstellt, sondern in erster Linie von den Wesensmerkmalen der jeweiligen Leistung, insbesondere von ihrem Zweck und den Voraussetzungen ihrer Gewährung (Urteil Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 19).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Leistung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird und wenn sie sich auf eines der in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. insbesondere Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Die Gewährung der Weihnachtsgratifikation hängt daher nicht von einer Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers ab, wie sie für die Sozialhilfe charakteristisch ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Hughes, C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 17, Acciardi, C-66/92, EU:C:1993:341, Rn. 15, und De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 23).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Sie hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sie sich hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Niederlande, 96/81, EU:C:1982:192, Rn. 6, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, Rn. 26, Kommission/Italien, C-135/05, EU:C:2007:250, Rn. 26, und Kommission/Griechenland, C-305/06, EU:C:2008:486, Rn. 41).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Die Gewährung der Weihnachtsgratifikation hängt daher nicht von einer Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers ab, wie sie für die Sozialhilfe charakteristisch ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Hughes, C-78/91, EU:C:1992:331, Rn. 17, Acciardi, C-66/92, EU:C:1993:341, Rn. 15, und De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 23).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Sie hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sie sich hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Niederlande, 96/81, EU:C:1982:192, Rn. 6, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, Rn. 26, Kommission/Italien, C-135/05, EU:C:2007:250, Rn. 26, und Kommission/Griechenland, C-305/06, EU:C:2008:486, Rn. 41).
  • EuGH, 17.01.2013 - C-360/11

    Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Folglich müssen sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, EU:C:2010:14, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Spanien, C-360/11, EU:C:2013:17, Rn. 26).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Folglich müssen sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, EU:C:2010:14, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Spanien, C-360/11, EU:C:2013:17, Rn. 26).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-135/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 16.09.2015 - C-361/13
    Sie hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sie sich hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Niederlande, 96/81, EU:C:1982:192, Rn. 6, Kommission/Spanien, C-404/00, EU:C:2003:373, Rn. 26, Kommission/Italien, C-135/05, EU:C:2007:250, Rn. 26, und Kommission/Griechenland, C-305/06, EU:C:2008:486, Rn. 41).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-66/92

    Acciardi / Commissie beroepszaken administratieve geschillen in de provincie …

  • EuGH, 05.07.1983 - 171/82

    Valentini

  • EuGH, 11.09.2008 - C-305/06

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - …

    {FN:5} C-361/13, EU:C:2015:601.

    {FN:12} Die Slowakische Republik verweist auf das Urteil vom 16. Dezember 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 56).

    {FN:13} Die Slowakische Republik verweist auf die Urteile vom 20. Januar 2005, Noteboom (…C-101/04, EU:C:2005:51, Rn. 27), sowie vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 56).

    {FN:14} Die Slowakische Republik verweist auf die Urteile vom 5. Juli 1983, Valentini (…171/82, EU:C:1983:189, Rn. 14), sowie vom 16. Dezember 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 55).

    {FN:17} Die Kommission verweist auf die Urteile vom 20. Januar 2005, Noteboom (…C-101/04, EU:C:2005:51, Rn. 25 bis 29), vom 16. Dezember 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 55), sowie vom 30. Mai 2018, Czerwinski (…C-517/16, EU:C:2018:350, Rn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 54).

    {FN:27} Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601).

  • EuGH, 05.03.2026 - C-151/24

    Sozialleistungen für Drittstaatsangehörige: Die Mitgliedstaaten können das …

    Rn. 48 Was insbesondere die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 883/2004 genannten Leistungen bei Alter betrifft, so zeichnen sich diese im Wesentlichen dadurch aus, dass sie den Lebensunterhalt für Personen sicherstellen sollen, die bei Erreichen eines bestimmten Alters ihre Beschäftigung aufgeben und nicht mehr verpflichtet sind, sich der Arbeitsverwaltung zur Verfügung zu stellen (vgl. Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 49 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass insbesondere eine Leistung, die als Zulage ausschließlich den Empfängern einer Alters- und/oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird, die aus genau den gleichen Mitteln wie die Alters- und Hinterbliebenenrenten finanziert wird, und die die Altersrente ergänzt, um es den Empfängern zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, indem ihnen ein zusätzlicher Betrag gewährt wird, der es ihnen gegebenenfalls ermöglicht, Urlaub zu machen, als "Leistung bei Alter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 883/2004 eingestuft werden kann (vgl. Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-151/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/98/EU - Rechte von …

    {FN:75} Vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 47, 52 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:76} Vgl. Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 60).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2026 - L 9 R 3691/25
    Dagegen handelt es sich bei der "13. Rente" aus der slowakischen Rentenversicherung nicht um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung mit sozialhilfeähnlichem Charakter (so auch EuGH, Urteil vom 16.09.2015 - C-361/13 -, Rn. 52, juris).

    Rn. 6 Wegen dieser Regelung ("Wohnsitzklausel") erhob die Europäische Kommission im Jahre 2013 Klage gegen die Slowakei vor dem EuGH und machte einen Verstoß gegen Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004 des Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geltend (Verfahren C-361/13).

  • EuGH, 12.03.2020 - C-769/18

    Caisse d'assurance retraite und de la santé au travail d'Alsace-Moselle - Vorlage …

    Da sie den Lebensunterhalt für Personen sicherstellen soll, die bei Erreichen eines bestimmten Alters ihre Beschäftigung aufgeben und nicht mehr verpflichtet sind, sich der Arbeitsverwaltung zur Verfügung zu stellen, bezieht sich diese Leistung somit auf das durch die Leistungen bei Alter im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 883/2004 abgedeckte Risiko (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - …

    Rn. 26 Der Gerichtshof hat entschieden, dass insbesondere eine Sozialleistung, die als Zulage ausschließlich den Empfängern einer Alters- und/oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird, die aus genau den gleichen Mitteln wie die Alters- und Hinterbliebenenrenten finanziert wird und die die Altersrente ergänzt, um es den Empfängern zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, indem ihnen ein zusätzlicher Betrag gewährt wird, als Leistung bei Alter im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 883/2004 eingestuft werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2005, Noteboom, C-101/04, EU:C:2005:51, Rn. 25 bis 29, und vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 56).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-372/18

    Einkünfte aus dem Vermögen von in Frankreich wohnenden Personen, die in der …

    Rn. 34 Insoweit hat der Gerichtshof bereits zu Leistungen, die gewährt oder verweigert werden oder deren Betrag unter Berücksichtigung der Höhe der Einkünfte des Empfängers berechnet wird, entschieden, dass die Gewährung dieser Leistungen nicht von der individuellen Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers abhängt, wenn es sich um ein objektives und gesetzlich festgelegtes Kriterium handelt, dessen Vorliegen den Anspruch auf diese Leistung eröffnet, ohne dass die zuständige Behörde sonstige persönliche Verhältnisse berücksichtigen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993, Acciardi, C-66/92, EU:C:1993:341, Rn. 15…, vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 23, und vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei, C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    {FN:7} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 2015, Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn.21 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 18. Juli 2007, Kommission/Spanien (…C-501/04, EU:C:2007:431, Rn. 24 bis 27).
  • BFH, 26.11.1998 - VII S 21/98

    PKH; Rechtmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Es ist ebenfalls auszuschließen, daß gegen die Höhe der Milch-Garantiemengen-Abgabe oder die Regelungen zur Bemessung der einzelbetrieblichen Referenzmenge sowie der nationalen Garantiemengen vorgetragene --vom Antragsteller nur pauschal erhobene-- Einwendungen durchgreifen (vgl. zur Festsetzung der italienischen Quote auch ABlEG Nr. C 367/10 --97/C 361/13--, zur spanischen Quote ABlEG Nr. C 91/61 --97/C 91/104--).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-12/14

    Kommission / Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale Sicherheit …

    {FN:26} - Vgl. Urteil Kommission/Slowakei (C-361/13, EU:C:2015:601, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.03.2022 - C-139/20

    Kommission/ Polen (Taxation des produits énergétiques) - Vertragsverletzung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-549/22

    Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank (Transfert de prestations de …

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