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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 21.06.2007 | Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.2009 - C-518/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3029
EuGH, 28.04.2009 - C-518/06 (https://dejure.org/2009,3029)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.2009 - C-518/06 (https://dejure.org/2009,3029)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 2009 - C-518/06 (https://dejure.org/2009,3029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/49/EWG - Nationale Regelung, die den Versicherungsunternehmen einen Kontrahierungszwang auferlegt - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/49/EWG - Nationale Regelung, die den Versicherungsunternehmen einen Kontrahierungszwang auferlegt - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/49/EWG - Nationale Regelung, die den Versicherungsunternehmen einen Kontrahierungszwang auferlegt - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/49/EWG - Nationale Regelung, die den Versicherungsunternehmen einen Kontrahierungszwang auferlegt - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/49/EWG - Nationale Regelung, die den Versicherungsunternehmen einen Kontrahierungszwang auferlegt - Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. Dezember 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 43 und Art. 49 EG - Verstoß gegen die Art. 6, 9, 29 und 39 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 32 Am 22. Dezember 2004 übersandte die Kommission ein ergänzendes Mahnschreiben, in dem sie ausführte, dass nach den im Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, Slg. 2004, I-8961), dargelegten Grundsätzen der Kontrahierungszwang auch mit den Art. 43 EG und 49 EG unvereinbar sei.

    Rn. 45 Die beschränkende Wirkung des Kontrahierungszwangs sei mit der im Urteil CaixaBank France des Gerichtshofs festgestellten vergleichbar.

    Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung betrifft der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 43 EG und 49 EG die Maßnahmen, die die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil CaixaBank France, Randnr. 11, sowie Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 17, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 52).

    35 und 38, und CaixaBank France, Randnr. 12).

    Rn. 70 Da der Kontrahierungszwang für diese Unternehmen Anpassungen und Kosten von solchem Umfang nach sich zieht, wird der Zugang zum italienischen Markt durch diese Verpflichtung weniger attraktiv gemacht und verringert im Fall des Zugangs die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, ohne Weiteres mit den traditionell in Italien ansässigen Unternehmen wirksam in Wettbewerb zu treten (vgl. in diesem Sinne Urteil CaixaBank France, Randnrn.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-346/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET NICHT DIE IN FRANKREICH UND IN LUXEMBURG FÜR …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 101 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hatte der Gemeinschaftsgesetzgeber somit die Absicht, den Grundsatz der Tariffreiheit im Versicherungssektor (mit Ausnahme der Lebensversicherung) einschließlich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu gewährleisten (Urteile vom 25. Februar 2003, Kommission/Italien, C-59/01, Slg. 2003, I-1759, Randnr. 29, und vom 7. September 2004, Kommission/Luxemburg, C-346/02, Slg. 2004, I-7517, Randnr. 21).

    Rn. 106 Eine vollständige Harmonisierung auf dem Gebiet der Tarife im Bereich der Versicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung, mit der jede nationale Maßnahme ausgeschlossen wird, die Auswirkungen auf die Tarife haben kann, kann mangels eines entsprechenden vom Gemeinschaftsgesetzgeber klar geäußerten Willens nicht vermutet werden (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 24).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 63 In Bezug auf die Frage, wann eine unterschiedslos anwendbare Maßnahme wie der hier streitige Kontrahierungszwang unter diesen Begriff fallen kann, ist daran zu erinnern, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats nicht allein deshalb eine Beschränkung im Sinne des EG-Vertrags darstellt, weil andere Mitgliedstaaten in ihrem Gebiet ansässige Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen oder wirtschaftlich interessanteren Vorschriften unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 1995, Alpine Investments, C-384/93, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 27, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45).

    Rn. 64 Hingegen umfasst der Begriff der Beschränkung die von einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die, obwohl sie unterschiedslos anwendbar sind, den Marktzugang von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten betreffen und somit den innergemeinschaftlichen Handel behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile Alpine Investments, Randnrn.

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Diese Beweislast geht jedoch nicht so weit, dass er positiv belegen müsste, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen lasse (Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 72 Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs kann zugelassen werden, wenn sich erweist, dass sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 61, vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39, und vom 1. April 2008, Regierung der Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 55).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 63 In Bezug auf die Frage, wann eine unterschiedslos anwendbare Maßnahme wie der hier streitige Kontrahierungszwang unter diesen Begriff fallen kann, ist daran zu erinnern, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats nicht allein deshalb eine Beschränkung im Sinne des EG-Vertrags darstellt, weil andere Mitgliedstaaten in ihrem Gebiet ansässige Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen oder wirtschaftlich interessanteren Vorschriften unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 1995, Alpine Investments, C-384/93, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 27, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 72 Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs kann zugelassen werden, wenn sich erweist, dass sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 61, vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39, und vom 1. April 2008, Regierung der Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 55).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 72 Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs kann zugelassen werden, wenn sich erweist, dass sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 61, vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39, und vom 1. April 2008, Regierung der Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 55).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung betrifft der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 43 EG und 49 EG die Maßnahmen, die die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil CaixaBank France, Randnr. 11, sowie Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 17, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-465/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Auszug aus EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
    Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung betrifft der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 43 EG und 49 EG die Maßnahmen, die die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil CaixaBank France, Randnr. 11, sowie Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 17, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 25.02.2003 - C-59/01

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung - Richtlinie 92/49/EWG - Tariffreiheit …

  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …

    Rn. 38 In diesem Zusammenhang stützt sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere auf das Urteil vom 28. April 2009, Kommission/Italien (C-518/06, EU:C:2009:270), wonach Mindest- und Höchstsätze keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellten, wenn die Regelung, die diese vorsehe, durch eine Flexibilität gekennzeichnet sei, die eine bestimmte Differenzierung der Tarife nach der Art der erbrachten Leistungen ermögliche.

    Rn. 64 Daraus folgt insbesondere, dass es zwar Sache des Mitgliedstaats ist, der sich auf einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses beruft, um eine Anforderung im Sinne von Art. 15 der Richtlinie 2006/123 zu rechtfertigen, darzutun, dass seine Regelung zur Erreichung des angestrebten legitimen Ziels geeignet und erforderlich ist, doch geht diese Beweislast nicht so weit, dass dieser Mitgliedstaat positiv belegen müsste, dass sich dieses Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen ließe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2009, Kommission/Italien, C-518/06, EU:C:2009:270, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. März 2011, Kommission/Spanien, C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 123, …und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 55).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Maßgeblich ist, ob durch die nationalen Regelungen im Fall des Zugangs die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, ohne Weiteres mit den traditionell im Aufnahmestaat ansässigen Unternehmen wirksam in Wettbewerb zu treten, verringert wird (EuGH 28. April 2009 - C-518/06 - [Kommission./.Italien] Rn. 62 ff., Slg. 2009, I-3491;… 5. Oktober 2004 - C-442/02 - [CaixaBank France] Rn. 11, Slg. 2004, I-8961).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Maßgeblich ist, ob durch die nationalen Regelungen im Fall des Zugangs die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, ohne Weiteres mit den traditionell im Aufnahmestaat ansässigen Unternehmen wirksam in Wettbewerb zu treten, verringert wird (EuGH 28. April 2009 - C-518/06 - [Kommission./.Italien] Rn. 62 ff., Slg. 2009, I-3491;… 5. Oktober 2004 - C-442/02 - [CaixaBank France] Rn. 11, Slg. 2004, I-8961).
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Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2007 - C-518/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38779
EuGH, 21.06.2007 - C-518/06 (https://dejure.org/2007,38779)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - C-518/06 (https://dejure.org/2007,38779)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - C-518/06 (https://dejure.org/2007,38779)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23589
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06 (https://dejure.org/2008,23589)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2008 - C-518/06 (https://dejure.org/2008,23589)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2008 - C-518/06 (https://dejure.org/2008,23589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Schadenversicherung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kontrahierungszwang - Richtlinie 92/49/EWG - Tarife

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Schadenversicherung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kontrahierungszwang - Richtlinie 92/49/EWG - Tarife

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Schadenversicherung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kontrahierungszwang - Richtlinie 92/49/EWG - Tarife“

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-496/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
    {FN:46} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2004, Kommission/Frankreich (C-496/01, Slg. 2004, I-2351, Randnr. 68).

    {FN:66} - Vgl. Urteil Kommission/Frankreich, in Fn. 59 angeführt, Randnr. 25.

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
    {FN:5} - Vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-152/98, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23), vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien (C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10), und vom 27. November 2003, Kommission/Finnland (C-185/00, Slg. 2003, I-14189, Randnr. 79).

    {FN:58} - Urteil Kommission/Italien, in Fn. 31 angeführt, Randnr. 26.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnrn.
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