Rechtsprechung
| EuGH, 31.01.2017 - C-573/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Lounani
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Art. 12 Abs. 2 Buchst. c und Art. 12 Abs. 3 - ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
RL 2004/83/EG Art .12 Abs. 2 Bst. c, RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 3, GFK Art. 1F Bst. c
Terroristische Vereinigung, Ausschlussgrund, Flüchtlingsanerkennung,Vorabentscheidungsverfahren, Terrorismus, Terrorismusvorbehalt, Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, Rahmenbeschluss 2002/475 - doev.de
Lounani - Asylverweigerung wegen Beteiligung an terroristischer Vereinigung
- ra.de
- milo.bamf.de
EGRL 83/2004, Art 12 Abs 2; EGRL 83/2004, Art 12 Abs 3; EGRL 83/2004; AEUV, Art 267
Marokko: Ausschluss internationalen Schutzes bei Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung beteiligt war
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Lounani
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Art. 12 Abs. 2 Buchst. c und Art. 12 Abs. 3 - ...
- lto.de (Kurzinformation)
Anerkennung als Flüchtling: Kein Asyl für Terrorhelfer
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unterstützung einer Terrorvereinigung kann Versagung von Asyl rechtfertigen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beteiligung an terroristischen Aktivitäten können Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen - Persönlich begangene terroristische Handlung für Ausschluss von Flüchtlingsanerkennung nicht erforderlich
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Lounani
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Art. 12 Abs. 2 Buchst. c und Art. 12 Abs. 3 - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
- EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 457
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.11.2010 - C-57/09
Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …
Auszug aus EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Rn. 42 Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/83 sind daher im Licht der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Richtlinie in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und anderen einschlägigen Verträgen, auf die Art. 78 Abs. 1 AEUV Bezug nimmt, auszulegen (Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 78, …und vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 46).Rn. 72 Unter diesen Umständen darf die zuständige Stelle des betreffenden Mitgliedstaats Art. 12 Abs. 2 Buchst. c Richtlinie 2004/83 erst anwenden, nachdem sie in jedem Einzelfall eine Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, die ihr bekannt sind, vorgenommen hat, um zu ermitteln, ob schwerwiegende Gründe zu der Annahme berechtigen, dass die Handlungen des Betreffenden, der im Übrigen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling erfüllt, unter diesen Ausschlusstatbestand fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 87 und 94).
- EuGH, 02.12.2014 - C-148/13
Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der …
Auszug aus EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass aus den Erwägungsgründen 3, 16 und 17 der Richtlinie 2004/83 hervorgeht, dass die Genfer Konvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Voraussetzungen der Anerkennung als Flüchtling und über den Inhalt des Flüchtlingen zu gewährenden Schutzes erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteil vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 45).Rn. 42 Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/83 sind daher im Licht der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Richtlinie in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und anderen einschlägigen Verträgen, auf die Art. 78 Abs. 1 AEUV Bezug nimmt, auszulegen (…Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 78, und vom 2. Dezember 2014, A u. a., C-148/13 bis C-150/13, EU:C:2014:2406, Rn. 46).
- EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
Auszug aus EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 14. April 2016, Polkomtel, C-397/14, EU:C:2016:256, Rn. 37, vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 20, …und vom 13. Oktober 2016, Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej und Petrotel, C-231/15, EU:C:2016:769, Rn. 16). - EuGH, 13.10.2016 - C-231/15
Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej und Petrotel - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 14. April 2016, Polkomtel, C-397/14, EU:C:2016:256, Rn. 37…, vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 20, und vom 13. Oktober 2016, Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej und Petrotel, C-231/15, EU:C:2016:769, Rn. 16). - EuGH, 14.04.2016 - C-397/14
Polkomtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …
Auszug aus EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 14. April 2016, Polkomtel, C-397/14, EU:C:2016:256, Rn. 37…, vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 20, …und vom 13. Oktober 2016, Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej und Petrotel, C-231/15, EU:C:2016:769, Rn. 16).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-210/16
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:39} Vgl. u. a. Urteil vom 31. Januar 2017, Lounani (C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …
Rn. 81 Darüber hinaus ergibt sich aus den Erwägungsgründen 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95, dass das Genfer Abkommen einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und über deren Inhalt erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Abkommens auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien für die Anerkennung von Asylbewerbern als Flüchtlinge im Sinne von Art. 1 dieses Abkommens zu leiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Januar 2017, Lounani, C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41, …und vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.09.2018 - C-369/17
Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen …
Rn. 41 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie, wie die der Richtlinie 2004/83, daher im Licht ihrer allgemeinen Systematik und ihres Zwecks unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der in Art. 78 Abs. 1 AEUV angesprochenen anderen einschlägigen Verträge auszulegen sind (…Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 78…, vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29, und vom 31. Januar 2017, Lounani, C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 42).Rn. 55 Hierzu ist hervorzuheben, dass dem Kriterium des in den strafrechtlichen Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Strafmaßes zwar eine besondere Bedeutung bei der Beurteilung der Schwere der Straftat zukommt, die den Ausschluss vom subsidiären Schutz nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2011/95 rechtfertigt, dass sich die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gleichwohl erst dann auf den in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausschlussgrund berufen darf, nachdem sie in jedem Einzelfall eine Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, die ihr bekannt sind, vorgenommen hat, um zu ermitteln, ob schwerwiegende Gründe zu der Annahme berechtigen, dass die Handlungen des Betreffenden, der im Übrigen die Voraussetzungen für die Zuerkennung subsidiären Schutzes erfüllt, unter diesen Ausschlusstatbestand fallen (…vgl. entsprechend Urteile vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 87, und vom 31. Januar 2017, Lounani, C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 72).
- VG Karlsruhe, 01.03.2022 - A 8 K 7069/19
Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verschweigens …
Er ist daher übereinstimmend mit diesen unions- bzw. völkerrechtskonform auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 31.1.2017 - C-573/14 [Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides / Lounani] -, juris, Rn. 41 f. m.w.N.).Rn. 33 cc) Art. 12 Abs. 2 QRL konkretisiert das Erfordernis des "Zuwiderhandelns gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen" auf die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und in den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen verankert sind (vgl. EuGH, Urteil vom 31.1.2017 - C-573/14 [Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides / Lounani] -, juris, Rn. 43 f.).
Daraus ergibt sich, dass der in Art. 1 Abschnitt F lit. c) GFG und in Art. 12 Abs. 2 lit. c) QRL 2011 enthaltene Begriff der "Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen", nicht auf die Begehung terroristischer Handlungen beschränkt ist und keine strafrechtliche Verurteilung wegen einer solchen Straftat voraussetzt (vgl. EuGH, Urteil vom 31.1.2017 - C-573/14 [Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides / Lounani] -, juris, Rn. 45 ff.).
Zugleich berücksichtigt der Berichterstatter jedoch auch, dass der Begriff der "Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen", nicht auf die Begehung terroristischer Handlungen beschränkt ist und keine strafrechtliche Verurteilung wegen einer solchen Straftat voraussetzt (vgl. EuGH, Urteil vom 31.1.2017 - C-573/14 [Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides / Lounani] -, juris, Rn. 45 ff.).
Zwar könnte die einschlägige Rechtsprechung des EuGH, der von der erforderlichen Einzelfallprüfung "durch die zuständige Behörde" spricht (vgl. EuGH, Urteil vom 31.1.2017 - C-573/14 [Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides / Lounani] -, juris, Rn. 78; EuGH…, Urteil vom 9.11.2010 - C-57/09 und C-101/09 [B. und D. / Bundesrepublik Deutschland] -, juris, Rn. 109), tatsächlich dahingehend verstanden werden, dass die jeweilige Prüfung alleine der zuständigen nationalen Behörde obliegt und nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann.
Insoweit obliegt die endgültige Beurteilung des Antrags auf internationalen Schutz jedoch "den zuständigen nationalen Behörden unter der Kontrolle der nationalen Gerichte" (vgl. EuGH, Urteil vom 31.1.2017 - C-573/14 [Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides / Lounani] -, juris, Rn. 73; ähnlich EuGH…, Urteil vom 13.9.2018 - C-369/17 [Shajin Ahmed] -, juris, Rn. 58), ohne dass der zuständigen Behörde insoweit ein gerichtlich nicht überprüfbarer Ermessens- oder Entscheidungsspielraum zukäme (vgl. EuGH…, Urteil vom 9.11.2010 - C-57/09 und C-101/09 [B. und D. / Bundesrepublik Deutschland] -, juris, Rn. 109, BVerwG…, Urteil vom 7.7.2011 - 10 C 26.10 -, BVerwGE 140, 114 = juris, Rn. 21;… Hruschka, in: Huber/Mantel, AufenthG, § 3 AsylG Rn. 36, 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-372/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe fallen private Scheidungen nicht …
{FN:13} Vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 2017, Lounani (C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 56), und vom 14. Juni 2017, Menini und Rampanelli (…C-75/16, EU:C:2017:457, Rn. 28). - VG Berlin, 28.11.2023 - 23 K 693.21
Syrien: Widerruf des Flüchtlingsschutzes aufgrund einer aktiven Mitgliedschaft …
Folglich ist die Anwendung des Ausschlusses von der Anerkennung als Flüchtling nicht auf diejenigen zu beschränken, die tatsächlich terroristische Handlungen begehen, sondern kann sich auch auf Personen erstrecken, die die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen, die in einen Staat reisen, der nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, um insbesondere terroristische Handlungen zu begehen, zu planen oder vorzubereiten (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - C-573/14 -, juris Rn. 45 ff.).Vielmehr kann die Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung eine große Bandbreite von Verhaltensweisen unterschiedlicher Schwere umfassen (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - C-573/14 -, juris Rn. 71).
In jedem Einzelfall ist eine Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände vorzunehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - C-573/14 -, juris Rn. 72).
Eine strafrechtliche Verurteilung ist auch keine Voraussetzung für die Annahme eines Delikts i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylG (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - C-573/14 -, juris Rn. 54).
- EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …
Rn. 72 Die Anwendung jeder dieser Bestimmungen setzt voraus, dass die zuständige Behörde in jedem Einzelfall eine Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, die ihr bekannt sind, vornimmt, um zu ermitteln, ob schwerwiegende Gründe zu der Annahme berechtigen, dass die Situation der betreffenden Person, die im Übrigen die Voraussetzungen, um internationalen Schutz zu erlangen oder diesen Schutz weiter zu genießen, erfüllt, zu einem der in diesen Bestimmungen genannten Fälle gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Januar 2017, Lounani, C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 72, …und vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 55). - VG Hamburg, 04.03.2024 - 1 A 39/22
Erfolglose Klage gegen den Widerruf der Anerkennung der Asylberechtigung wegen …
Rn. 28 Im Rahmen der vorzunehmenden Einzelfallprüfung sind sowohl der Umstand, dass diese Person von den Gerichten eines Mitgliedstaats wegen der Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden ist, als auch die Feststellung, dass diese Person ein führendes Mitglied dieser Vereinigung war, von besonderer Bedeutung, ohne dass nachgewiesen werden müsste, dass diese Person selbst zu einer terroristischen Handlung angestiftet oder sich in sonstiger Weise daran beteiligt hat (EuGH, Urt. v. 31.1.2017, Rs. C-573/14, juris Rn. 79).Die besondere Bedeutung einer Führungsposition innerhalb der terroristischen Organisation hat auch der EuGH in der durch den Kläger angeführten "Lounani-Entscheidung" hervorgehoben (EuGH, Urt. v. 31.1.2017, Rs. C-573/14, juris Rn. 79).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die fehlende räumlich-organisatorische Nähe des Klägers zur konkreten Ausführung der terroristischen Taten im Ausland irrelevant ist (…vgl. BVerwG, Urt. 19.11.2013, 10 C 26/12, juris Rn. 16; siehe auch EuGH, Urt. v. 31.7.2017, Rs. C-573/14, juris Rn. 79).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-620/17
Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe - Vorlage zur …
{FN:8} Vgl. z. B. Urteile vom 31. Januar 2017, Lounani (C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 56), vom 8. März 2018, Saey Home & Garden (…C-64/17, EU:C:2018:173, Rn. 18), und vom 13. Juni 2018, Deutscher Naturschutzring (…C-683/16, EU:C:2018:433, Rn. 29).{FN:11} Vgl. z. B. Urteile vom 31. Januar 2017, Lounani (C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 56), vom 8. März 2018, Saey Home & Garden (…C-64/17, EU:C:2018:173, Rn. 18), und vom 13. Juni 2018, Deutscher Naturschutzring (…C-683/16, EU:C:2018:433, Rn. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet sind die Bestimmungen der Richtlinie …
{FN:26} Vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 51 bis 54), vom 17. Juni 2010, Bolbol (…C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 36 bis 38), vom 9. November 2010, B und D (…C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 76 bis 78), vom 5. September 2012, Y und Z (…C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47 und 48), vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a. (…C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42 und 43), vom 1. März 2016, Alo und Osso (…C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28 bis 30), und vom 31. Januar 2017, Lounani (C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41 und 42). - VG Karlsruhe, 15.05.2023 - A 19 K 10655/18
Verfolgung eines Iraners wegen Mitgliedschaft bei den Volksmujahedin; Straftat …
- VG Berlin, 11.06.2024 - 34 L 29.24
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - A 4 S 108/22
Rücknahme der Zuerkennung des subsidiären Schutzes
- OVG Niedersachsen, 23.10.2025 - 2 LA 83/24
Schleuserkriminalität; Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen; Wideruf der …
- VG Freiburg, 23.06.2022 - A 7 K 2897/21
Rücknahme subsidiären Schutzes wegen einer schweren Straftat; …
- VG Hannover, 03.07.2024 - 2 A 1297/24
Schleusen von Menschen; Schmuggel; Widerruf Flüchtlingseigenschaft; Ziele und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16
K. (Aufenthaltsrecht und Vorwürfe von Kriegsverbrechen) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-507/19
Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …
- VG Hannover, 07.05.2024 - 2 B 1302/24
Schleusen von Menschen; Widerruf Flüchtlingseigenschaft; Ziele und Grundsätze der …
- EGMR, 01.02.2018 - 9373/15
M.A. c. FRANCE
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-504/19
Banco de Portugal u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Bankenaufsicht - Sanierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-720/17
Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- VG Freiburg, 18.02.2025 - 3 K 5148/24
Ausschlussgrund der Straftat von erheblicher Bedeutung
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-159/21
Országos Idegenrendeszeti Főigazgatóság u.a. - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-450/19
Kilpailu- ja kuluttajavirasto - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung der …
- EGMR, 14.01.2020 - 75953/16
D AND OTHERS v. ROMANIA
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-86/19
Vueling Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Luftverkehr - …
- VG Berlin, 06.06.2024 - 23 K 561.22
- VG Berlin, 29.01.2026 - 23 K 121.24
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Lounani
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Richtlinie 2004/83/EG - Art. 12 Abs. 2 Buchst. c - Voraussetzungen für den Ausschluss von der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
- EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 09.11.2010 - C-57/09
Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
Rn. 49 Im Urteil B und D sowie im danach ergangenen Urteil H. T. hat der Gerichtshof den derzeitigen Ansatz des Sicherheitsrats dahin ausgelegt, dass Handlungen des internationalen Terrorismus den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen{FN-VERWEIS:36}.Rn. 50 Im Urteil B und D führte der Gerichtshof weiter aus: "Daraus folgt, dass … die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten die Bestimmung des Art. 12 Abs. 2 Buchst. c … auch auf eine Person anwenden können, die im Rahmen ihrer Zugehörigkeit zu einer in der Liste im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 aufgeführten Organisation an terroristischen Handlungen beteiligt war, die eine internationale Dimension aufweisen."{FN-VERWEIS:37} Der Gerichtshof äußerte sich nicht direkt zu dem Gedankengang, der diese beiden Aussagen miteinander verknüpft, oder dazu, was mit (an terroristischen Handlungen) "beteiligt war" gemeint ist, doch helfen andere Passagen des Urteils B und D, auf die ich in diesen Schlussanträgen noch eingehen werde, beim Verständnis der Begründung und der Tragweite der Entscheidung der Großen Kammer{FN-VERWEIS:38}.
Rn. 68 Im Urteil B und D wies der Gerichtshof den Vortrag zurück, dass eine Verurteilung wegen Beteiligung an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b des Rahmenbeschlusses die automatische Anwendung der Ausschlussklauseln in Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Anerkennungsrichtlinie auslösen könne.
Rn. 69 Im Urteil B und D führte der Gerichtshof aus, dass, obwohl "kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931 und der Anerkennungsrichtlinie hinsichtlich der verfolgten Ziele [besteht] und es … nicht gerechtfertigt [ist], dass die zuständige Stelle, wenn sie den Ausschluss einer Person von der Anerkennung als Flüchtling nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie in Betracht zieht, sich nur auf deren Zugehörigkeit zu einer Organisation stützt, die in einer Liste aufgeführt ist, die außerhalb des Rahmens erlassen wurde, den die Anerkennungsrichtlinie in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention geschaffen hat"{FN-VERWEIS:53}, "die Aufnahme einer Organisation in eine Liste wie die im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 enthaltene die Feststellung [erlaubt], dass die Vereinigung, der die betreffende Person angehört hat, terroristischer Art ist"{FN-VERWEIS:54}.
Rn. 70 Aus dem Urteil B und D sowie der späteren Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache H. T.{FN-VERWEIS:56} folgt jedoch, dass die bloße Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation nicht ausreicht, um die Anwendung der in Art. 12 Abs. 2 und 3 der Anerkennungsrichtlinie vorgesehenen Ausschlussklauseln auszulösen, da die Aufnahme einer Organisation in eine Liste nicht der (zwingend vorgeschriebenen) individuellen Prüfung der Frage gleichgestellt werden kann, ob ein bestimmter Antragsteller die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft erfüllt{FN-VERWEIS:57}.
Im Urteil B und D führte der Gerichtshof aus: "Hierfür hat die zuständige Stelle insbesondere die Rolle zu prüfen, die die betreffende Person bei der Verwirklichung der fraglichen Handlungen tatsächlich gespielt hat, ihre Position innerhalb dieser Organisation, den Grad der Kenntnis, die sie von deren Handlungen hatte oder haben musste, die etwaigen Pressionen, denen sie ausgesetzt gewesen wäre, oder andere Faktoren, die geeignet waren, ihr Verhalten zu beeinflussen."{FN-VERWEIS:63}.
Vgl. auch Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 77).
Diese Hilfestellung hat allerdings mein Kollege Generalanwalt Mengozzi als eine "Vielzahl von Dokumenten", die nicht immer frei von Widersprüchen seien, bezeichnet: vgl. seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Nr. 43).
{FN:25}- Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Nr. 46).
{FN:29}- Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661).
{FN:31}- Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 57 bis 60).
{FN:32}- Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 81 bis 83).
{FN:36}- Urteile vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 83), und vom 24. Juni 2015, H. T. (…C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 85).
{FN:37}- Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 84).
{FN:41}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 93).
{FN:45}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 89).
{FN:52}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 93).
{FN:53}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 89, Hervorhebung nur hier).
{FN:54}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 90, Hervorhebung nur hier).
{FN:62}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 94).
{FN:63}- Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 97).
- EuGH, 26.02.2015 - C-472/13
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
Rn. 81 Das Vereinigte Königreich trägt vor, dass der Gerichtshof dem Urteil Shepherd{FN-VERWEIS:68}, in dem er Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Anerkennungsrichtlinie{FN-VERWEIS:69} auslegte, möglicherweise hilfreiche Hinweise bezüglich der Frage entnehmen könne, wann die Schwelle für die Anwendung des Art. 12 Abs. 2 Buchst. c erreicht sei, und meint, dass die anzuwendenden Kriterien mit dem Urteil Shepherd im Einklang stehen müssen.Rn. 82 Ich bin nicht der Ansicht, dass das Urteil Shepherd dem Gerichtshof hier Hinweise bietet.
Zweitens unterschied der Gerichtshof im Urteil Shepherd klar zwischen Art. 9 Abs. 2 Buchst. e und den in Art. 12 Abs. 2 aufgeführten Ausschlussgründen.
Schließlich sagt das Urteil Shepherd nichts darüber, was eine terroristische Handlung im Sinne der Anerkennungsrichtlinie darstellt.
{FN:68}- Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd (C-472/13, EU:C:2015:117).
{FN:70}- Vgl. Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd (C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 38).
- EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
Rn. 49 Im Urteil B und D sowie im danach ergangenen Urteil H. T. hat der Gerichtshof den derzeitigen Ansatz des Sicherheitsrats dahin ausgelegt, dass Handlungen des internationalen Terrorismus den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen{FN-VERWEIS:36}.{FN:36}- Urteile vom 9. November 2010, B und D (…C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 83), und vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 85).
{FN:56} _ Vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, H.T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 91).
Vgl. auch entsprechend das Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 90 bis 93), wonach zu prüfen ist, ob in Anbetracht der von einem Flüchtling einer terroristischen Vereinigung geleistete Unterstützung zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit im Sinne von Art. 24 Abs. 1 der Anerkennungsrichtlinie vorliegen, die die Aufhebung seines Aufenthaltstitels rechtfertigten.
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2010 - C-57/09
B und D - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
Diese Hilfestellung hat allerdings mein Kollege Generalanwalt Mengozzi als eine "Vielzahl von Dokumenten", die nicht immer frei von Widersprüchen seien, bezeichnet: vgl. seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Nr. 43).{FN:25}- Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:302, Nr. 46).
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
Vgl. allgemeiner zur Auslegung von Unionsrechtsakten im Licht der Hinweise, die die völkerrechtlichen Verträge zum Schutz der Menschenrechte geben, an deren Abschluss die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 283); vgl. des Weiteren den zehnten Erwägungsgrund der Anerkennungsrichtlinie. - EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
{FN:23}- Vgl. Urteil vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 54). - EuGH, 07.02.2012 - C-648/11
MA u.a. - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des zuständigen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
{FN:50}- Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 6. Juni 2013, MA u. a. (C-648/11, EU:C:2013:367, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EGMR, 15.11.1996 - 22414/93
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
Die entsprechenden Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention (im Folgenden: EMRK) finden sich in Art. 3. Vgl. z. B. Urteil des Straßburger Gerichtshofs vom 15. November 1996 in der Rechtssache Chahal/Vereinigtes Königreich, ECLI:CE:ECHR:1996:1115JUD002241493. - EGMR, 25.09.2012 - 649/08
EL HASKI v. BELGIUM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-573/14
{FN:51}- Urteil des EGMR vom 25. September 2012 in der Rechtssache El Haski/Belgien, ECLI:CE:ECHR:2012:0925JUD000064908.
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