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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2021 - C-91/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44928
EuGH, 09.11.2021 - C-91/20 (https://dejure.org/2021,44928)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2021 - C-91/20 (https://dejure.org/2021,44928)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2021 - C-91/20 (https://dejure.org/2021,44928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz - Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 3 und 23 - Günstigere ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz; Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz; Richtlinie 2011/95/EU; Art. 3 und 23; Günstigere ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 26 Abs 2; AsylG, § 26 Abs 5; EURL 95/2011, Art 3; EURL 95/2011, Art 23 Abs 2; EUGrdRCh, Art 7; EUGrdRCh, Art 24
    Tunesien: Familienflüchtlingsschutz für minderjähriges Kind aus verfolgungssicherem Drittstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz - Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 3 und 23 - Günstigere ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, zur Wahrung des Familienverbands die Flüchtlingseigenschaft automatisch kraft Ableitung von einem Elternteil, dem diese ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingseigenschaft kann von Elternteil abgeleitet werden - Flüchtlingseigenschaft kann von Elternteil abgeleitet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bedingungsloser abgeleiteter Schutz für Flüchtlingskinder bleibt

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 235
  • FamRZ 2022, 399
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
    Rn. 35 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in Anwendung der mit der Richtlinie 2011/95 geschaffenen Regelung einem Antrag auf internationalen Schutz aus eigenem Recht nicht allein deshalb stattgegeben werden kann, weil ein Familienangehöriger des Antragstellers die begründete Furcht vor Verfolgung hat oder tatsächlich Gefahr läuft, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, wenn erwiesen ist, dass der Antragsteller trotz seiner Bindung zu diesem Familienangehörigen und der besonderen Verwundbarkeit - die, wie im 36. Erwägungsgrund der Richtlinie ausgeführt, in der Regel daraus folgt - nicht selbst von Verfolgung und einem ernsthaften Schaden bedroht ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 50).

    Aus Art. 23 der Richtlinie geht nämlich hervor, dass diese den Mitgliedstaaten nur aufgibt, ihr nationales Recht so anzupassen, dass diese Familienangehörigen gemäß den nationalen Verfahren Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die der Wahrung des Familienverbands dienen, wie z. B. die Ausstellung eines Aufenthaltstitels und der Zugang zu Beschäftigung oder Bildung, soweit dies mit der persönlichen Rechtsstellung dieser Familienangehörigen vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 68).

    Rn. 39 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass sich aus diesem Wortlaut in Verbindung mit dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 ergibt, dass die in Art. 3 dieser Richtlinie erwähnten günstigeren Normen z. B. die Lockerung der Voraussetzungen vorsehen können, unter denen ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus erhalten kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 70).

    Insbesondere sind Normen verboten, die die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zuerkennen sollen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweisen (Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Die auf der Grundlage des nationalen Rechts erfolgende automatische Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an Familienangehörige einer Person, der diese Eigenschaft gemäß der mit der Richtlinie 2011/95 geschaffenen Regelung zuerkannt wurde, weist jedoch nicht von vornherein keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes auf (Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 72).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-768/19

    Bundesrepublik Deutschland (Membre de la famille) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
    Im 16. Erwägungsgrund der Richtlinie wird ausdrücklich hervorgehoben, dass sie die in der Charta verankerten Grundrechte achtet und darauf abzielt, die Anwendung u. a. des durch Art. 7 der Charta verbürgten Rechts auf Achtung des Familienlebens und der in Art. 24 der Charta anerkannten Rechte des Kindes fördern soll, zu denen in Art. 24 Abs. 2 der Charta die Pflicht zur Berücksichtigung des Wohles des Kindes gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Bundesrepublik Deutschland [Familienangehöriger], C-768/19, EU:C:2021:709, Rn. 36 bis 38).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
    Rn. 46 Denn zum einen läuft es in Anbetracht des den Ausschlussgründen der Richtlinie 2011/95 zugrunde liegenden Zwecks, der darin liegt, die Glaubwürdigkeit des durch die Richtlinie in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention vorgesehenen Schutzsystems zu erhalten, dem in Art. 3 der Richtlinie niedergelegten Vorbehalt zuwider, dass ein Mitgliedstaat Bestimmungen erlässt oder beibehält, die die Rechtsstellung des Flüchtlings einer Person gewähren, die hiervon nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie ausgeschlossen ist (Urteil vom 9. November 2010, B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 115).
  • EuGH, 13.01.2021 - C-507/19

    Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
    Diese Auslegung muss zudem, wie dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie zu entnehmen ist, die Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) anerkannten Rechte gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland [Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft], C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 39).
  • EuGH, 23.05.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
    Rn. 56 Diese Auslegung entspricht im Übrigen der Auslegung, die das UNHCR vorgeschlagen hat, dessen Dokumente angesichts der Rolle, die ihm durch die Genfer Konvention übertragen worden ist, besonders relevant sind (Urteil vom 23. Mai 2019, Bilali, C-720/17, EU:C:2019:448, Rn. 57).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-255/19

    Secretary of State for the Home Department - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2021 - C-91/20
    Rn. 30 Aus dieser Definition folgt, dass die Flüchtlingseigenschaft das Vorliegen zweier Voraussetzungen erfordert, die auf das Engste miteinander verbunden sind und zum einen die Furcht vor Verfolgung und zum anderen den fehlenden Schutz vor Verfolgungshandlungen durch den Drittstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Betroffene besitzt, betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2021, Secretary of State for the Home Department, C-255/19, EU:C:2021:36, Rn. 56).
  • EuGH, 18.06.2024 - C-753/22

    Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in …

    Dagegen sieht die Richtlinie 2011/95, abgesehen von der in ihrem Art. 3 vorgesehenen Möglichkeit, günstigere nationale Normen anzuwenden, nicht vor, dass anderen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als denjenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-608/22

    Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen …

    Rn. 55 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 3 der Richtlinie 2011/95 günstigere Normen erlassen oder beibehalten können, die z. B. die Lockerung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorsehen können, sofern diese Normen die allgemeine Systematik oder die Ziele dieser Richtlinie nicht gefährden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova, C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 70 und 71, sowie vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 39 und 40).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 C 4.21

    Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der …

    Rn. 11 § 26 AsylG dient der Erfüllung der aus der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (…ABl. L 337 vom 20. Dezember 2011, S. 9 ff.) (im Folgenden: RL 2011/95/EU) und insbesondere deren Art. 23 Abs. 1 gründenden Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass der Familienverband der Person, der internationaler Schutz zuerkannt worden ist, aufrechterhalten werden kann (vgl. BT-Drs. 17/13063 S. 21 und EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 [ECLI:EU:C:2021:898], LW - Rn. 43).

    Rn. 14 Danach gibt die Richtlinie den Mitgliedstaaten allein auf, ihr nationales Recht so anzupassen, dass die in Art. 2 Buchst. j RL 2011/95/EU aufgeführten Familienangehörigen des Schutzberechtigten - nicht hingegen auch sonstige, von Art. 2 Buchst. j RL 2011/95/EU nicht erfasste Familienangehörige -, wenn sie die Voraussetzungen für die Zuerkennung nicht selbst erfüllen, bestimmte Vorteile genießen, die der in Art. 23 Abs. 1 RL 2011/95/EU vorgegebenen Aufrechterhaltung des Familienverbands dienen (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 [ECLI:EU:C:2018:801], Ahmedbekova und Ahmedbekov - Rn. 67 f. und vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 36).

    Verboten sind insbesondere solche Normen, die die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutzstatus Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zuerkennen sollen, die sich in Situationen befinden, die keinen Zusammenhang mit dem Zweck des internationalen Schutzes aufweisen (…EuGH, Urteile vom 18. Dezember 2014 - C-542/13 [ECLI:EU:C:2014:2452], M'Bodj - Rn. 42 und 44…, vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 - Rn. 71 und vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 40).

    Eine solche automatische Erstreckung des internationalen Schutzes im Wege der Ableitung trägt dem Gebot, den Familienverband zu wahren, unabhängig davon Rechnung, ob der Angehörige der Kernfamilie selbst die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes erfüllt (…EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 - Rn. 72 f. und vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 41 ff.).

    Sie ist zudem nicht auf solche Familienangehörige beschränkt, die von Art. 2 Buchst. j RL 2011/95/EU erfasst sind, sondern kann auch weitere Mitglieder der Kernfamilie, so im Aufnahmemitgliedstaat geborene Kinder (EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 44) erfassen.

    Dies ist zum einen der Fall, wenn die Erstreckung eine Person begünstigt, welche unter einen der in Art. 12 RL 2011/95/EU genannten Ausschlussgründe fällt (…EuGH, Urteile vom 9. November 2010 - C-57/09, B und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], D - Rn. 115…, vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 - Rn. 71 und vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 46).

    Zum anderen folgt aus Art. 23 Abs. 2 RL 2011/95/EU, dass eine Erstreckung der darin in Bezug genommenen Leistungen auf ein Mitglied der Kernfamilie ausgeschlossen ist, wenn sie mit der persönlichen Rechtsstellung des betreffenden Familienangehörigen unvereinbar wäre (EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 48).

    Eine solche Unvereinbarkeit ist anzunehmen, wenn der betreffende Familienangehörige in dem Aufnahmemitgliedstaat, etwa weil er dessen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, Anspruch auf eine bessere Behandlung als die sich aus der Erstreckung des internationalen Schutzes ergebende Behandlung hat (EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 - Rn. 50 ff.).

    Rn. 21 c) Zu den im Vorstehenden behandelten Rechtsfragen bedarf es nicht der Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV, denn die richtige Anwendung des Unionsrechts ist im Sinne der acte-clair-Doktrin (vgl. zuletzt EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799] - Rn. 39) im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. insbesondere EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 - und vom 9. November 2021 - C-91/20 -) derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel an der Beantwortung der von der Revisionsbegründung aufgeworfenen Fragen keinerlei Raum bleibt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …

    {FN:8} Vgl. Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 36).

    {FN:9} Vgl. Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 62).

    {FN:10} Vgl. Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:15} Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 60).

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 39) und Schlussanträge von Generalanwalt Pikamäe in der Rechtssache Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - Bereits erfolgte Zuerkennung von Schutz) (C-483/20, EU:C:2021:780, Nr. 39).

    {FN:23} Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 37).

    {FN:28} Obwohl der Gerichtshof seinerzeit nicht dazu befragt wurde, ob Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 unmittelbare Wirkung zuzuerkennen war, hat er den allgemeinen Charakter dieser Vorschrift bereits hervorgehoben: Vgl. Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 43).

    {FN:30} Vgl. Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 48 ff.).

    {FN:58} Vgl. Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 42 und 43).

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 88).

    {FN:89} Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 60).

  • VG Trier, 29.04.2022 - 1 K 5117/19

    Für die Gewährung subsidiären Schutzes ist es unschädlich, wenn der …

    Das zusätzliche Erfordernis gleicher Staatsangehörigkeit von Stammberechtigtem und ableitungsberechtigtem Ehegatten ergibt sich weder aus dem Wortlaut, der Systematik noch dem Sinn und Zweck des § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) und ist auch unionsrechtlich nicht geboten (EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 - juris Rn. 42).

    Rn. 21 Mit Beschluss vom 07.08.2020 hat die Berichterstatterin das Verfahren im Hinblick auf das damals bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsverfahren 1 C 2/19, in dem dieses dem Europäischen Gerichtshof (Az.: C-91/20) unter anderem die Frage vorgelegt hat, ob die Erstreckung des internationalen Schutzes für Familienangehörige auf solche Familienmitglieder, die eine andere Staatsangehörigkeit als der Stammberechtigte innehaben, mit Unionsrecht vereinbar ist, ruhend gestellt.

    Rn. 23 Mit Verfügung vom 27.01.2022 hat das Gericht darauf hingewiesen, dass ausweislich der nunmehr vorliegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 09.11.2021 - C-91/20 - den Klägern jeweils in Ableitung von der stammberechtigten Ehefrau bzw. Mutter ...- 7538173-475 - der subsidiäre Schutzstatus zuzuerkennen sein dürfte und hat angeregt, der Klage insoweit abzuhelfen.

    Da jedoch sowohl dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 - Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) - als auch der Richtlinie 2011/95/EU der Schutz der Familieneinheit Geflüchteter immanent ist und beide Regelungsregime den Mitgliedsstaaten daher auferlegen, die Einheit der Familie des international Schutzberechtigten aufrecht zu erhalten, besteht zwischen der Anerkennung eines international Schutzberechtigten und den Maßnahmen zur Erhaltung der Familieneinheit ein enger Zusammenhang (EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 42).

    Den Bestimmungen des Unionsrechts liefe nur eine Regelung zuwider, die den internationalen Schutzstatus auch auf ein Familienmitglied erstreckte, das nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU von der Anerkennung internationalen Schutzes ausgeschlossen ist (EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 46) oder wenn die Erstreckung des Schutzstatus auf den Familienangehörigen mit dessen Rechtsstellung unvereinbar wäre, er namentlich eine günstigere Rechtsstellung aus eigenem Recht erlangen könnte (EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 54).

    Würde man daher vorliegend von dem Kläger zu 1) und seiner stammberechtigten Ehefrau verlangen, zur Wahrung der Familieneinheit ihren Aufenthalt in Jordanien zu nehmen, würde dies zugleich bedeuten, dass die Ehefrau des Klägers zu 1) auf ihr in Deutschland gewährtes Recht auf internationalen Schutz verzichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 60).

    Denn würde man § 29 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 27 AsylG auch in den Fällen des § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 bis 3 AsylG anwenden, könnte die Familieneinheit nur dadurch gewahrt werden, dass die Familie ihren Aufenthalt in dem sonstigen Drittstaat nimmt und der Stammberechtigte auf sein Recht auf internationalen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland verzichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 09.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 60).

    dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 15.11.2023 - 1 C 7.22

    Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst im …

    Die darin liegende Umsetzung der unionsrechtlichen Verpflichtung aus Art. 23 Abs. 2 i. V. m. Art. 2 Buchst. j RL 2011/95/EU zur Wahrung des Familienverbands international Schutzberechtigter ist in der Rechtsfolge (zulässigerweise) überschießend, weil das Unionsrecht nur zur Gewährung der in den Art. 24 bis 35 RL 2011/95/EU aufgeführten Leistungen verpflichtet, nicht aber zur Erstreckung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus auf die Familienangehörigen (stRspr des EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 [ECLI:EU:C:2018:801], Ahmedbekova - Rn. 68 ff., vom 9. November 2021 - C-91/20 [ECLI:EU:C:2021:898] - Rn. 36 …und vom 23. November 2023 - C-374/22 [ECLI:EU:C:2023:902] - Rn. 20 f. sowie - C-614/22 [ECLI:EU:C:2023:903] - Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 C 11.23

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines subsidiär …

    17/13063 S. 21; BVerwG, Urteile vom 17. November 2020 - 1 C 8.19 - BVerwGE 170, 326 Rn. 26, vom 25. November 2021 - 1 C 4.21 - BVerwGE 174, 177 Rn. 26 f. und vom 15. November 2023 - 1 C 7.22 - ZAR 2024, 210 Rn. 13; zur Zulässigkeit einer solchen überschießenden Umsetzung EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 [ECLI:EU:C:2018:801], Ahmedbekova u. a. - Rn. 74 und vom 9. November 2021 - C-91/20 [ECLI:EU:C:2021:898] - Rn. 36 ff.).
  • EuGH, 22.02.2022 - C-483/20

    Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf …

    Rn. 39 Zwar sieht diese Bestimmung eine Erstreckung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus auf die Familienangehörigen einer Person, der diese Eigenschaft oder dieser Status zuerkannt worden ist, kraft Ableitung nicht vor, so dass im vorliegenden Fall der Umstand, dass die beiden Töchter des Klägers des Ausgangsverfahrens subsidiären Schutz genießen, nicht bedeutet, dass der Kläger allein deshalb im selben Mitgliedstaat auf der genannten Grundlage internationalen Schutz genießen müsste; indessen schreibt diese Bestimmung den Mitgliedstaaten ausdrücklich vor, für die Aufrechterhaltung des Familienverbands Sorge zu tragen, indem sie für die Familienmitglieder der Person, die internationalen Schutz genießt, eine Reihe von Leistungen einführt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland [Wahrung des Familienverbands], C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Insoweit geht aus dem Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 54), hervor, dass dieser Vorbehalt die Prüfung der Frage betrifft, ob der betreffende Drittstaatsangehörige, der Familienangehöriger einer international schutzberechtigten Person ist, in dem Mitgliedstaat, der diesen internationalen Schutz gewährt hat, nicht bereits Anspruch auf eine bessere Behandlung hat als die, die sich aus den in den Art. 24 bis 35 der Richtlinie 2011/95 genannten Leistungen ergibt.

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag

    Wenn die RL 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl Nr. L 337 S. 9, ber. ABl 2017 Nr. L 167 S. 58 - Anerkennungsrichtlinie) hinsichtlich der Sachentscheidung verlangt, dass ein Antrag auf internationalen Schutz individuell und bezogen auf die Situation des einzelnen Betroffenen zu prüfen ist (…vgl. EuGH, U.v. 4.10.2018 - C-652/16 - juris Rn. 50 f. und 58) und nicht allein deshalb Erfolg haben darf, weil ein Familienangehöriger des Antragstellers die begründete Furcht vor Verfolgung hat, wenn der Antragsteller nicht selbst bedroht ist (vgl. EuGH, U.v. 9.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 35), so darf grundsätzlich erst recht nicht die Antwort auf die Frage, ob überhaupt ein solches (Sach-)Verfahren durchzuführen ist, von Dritten abhängig sein.

    Daher ist die individuell-rechtliche Konzeption des Asylrechts durch den Unionsgesetzgeber ebenso zu akzeptieren wie seine Entscheidung, den asylrechtlichen Schutz von Familien (nur) durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu realisieren, Angehörigen Anspruch auf bestimmte Leistungen einzuräumen, die der Wahrung des Familienverbands dienen (vgl. Art. 23 Anerkennungsrichtlinie, hierzu EuGH, U.v. 9.11.2021 - C-91/20 - juris Rn. 35).

  • VG Aachen, 29.12.2022 - 5 K 1194/19

    Zeitpunkt der Minderjährigkeit; Innehaben der Personensorge

    Rn. 30 Vgl. zur weiten Auslegung der nationalen "Besserstellungsbefugis" gemäß Art. 3 RL 2011/95/EU: EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 -, juris.

    Rn. 32 Vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 -, juris Rn 44.

    Rn. 38 Vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2021 - C-91/20 -, juris Rn 50ff.

    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2021 - 1 B 35/21 - und vom 25. November 2021 - 1 C 4/21 - Berlit, jurisPR-BVerwG 7/2022 Anm. 1; EuGH, Urteile vom 9. November 2021 - C-91/20 - und vom 9. September 2021 - C-768/19 -, sämtlich juris.

    Rn. 47 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. November 2021 - 1 C 4/21 - Berlit, jurisPR-BVerwG 7/2022 Anm. 1; EuGH, Urteile vom 9. November 2021 - C-91/20 - und vom 9. September 2021 - C-768/19 -, sämtlich juris.

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn 15 m.w.N.; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, § 26 AsylG, Rn 81, Stand Juni 2022 und Rn 101, Stand Dezember 2022; dem dürfte nicht entgegenstehen, dass im 16. Erwägungsgrund der RL 2011/95/EU ausgeführt wird, der Unionsgesetzgeber müsse die uneingeschränkte Wahrung der Rechte der "Asylsuchende[n] und d[er] sie begleitenden Familienangehörigen" sicherstellen, vgl. hierzu: EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin vom 30.09.2021, C-483/20, Celex-Nr. 62020CC0483, juris Rn 39 und EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin vom 12.05.2021, C-91/20, Celex-Nr. 62020CC0091, juris Rn 55.

  • VG Magdeburg, 30.06.2022 - 5 A 182/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Wege des Familienschutzes für …

  • BVerwG, 21.12.2021 - 1 B 35.21

    Keine Ableitung internationalen Familienschutzes von einem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-720/20

    Bundesrepublik Deutschland (Enfant de réfugiés, né hors de l'État d'accueil) - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 4 L 85/21

    Auslegung des § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG 1992 bei einem außerhalb des …

  • VG Düsseldorf, 03.04.2023 - 23 K 8471/21

    Côte d'Ivoire: Keine relevante Verfolgung oder drohender Schaden geltend gemacht; …

  • VG Ansbach, 07.08.2026 - AN 2 K 25.31923

    Begriff der Person, der internationaler Schutz gewährt wurde, Flüchtlingsschutz, …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2025 - 11 S 1908/24

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; ukrainischer Staatsangehöriger, der die …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2023 - 1 LA 12/21

    Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes an ein minderjähriges Kind

  • OVG Thüringen, 26.02.2025 - 3 ZKO 149/22

    Asylverfahren; Verhältnis eines Schutzstatus aus eigenem Recht zu einem …

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2025 - 2 LA 107/21

    Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes für ein minderjähriges Kind

  • VG Minden, 29.03.2022 - 1 K 774/19

    Asylantrag Asylgesuch Ehepartner Familienangehörige Familienschutz Fortführung …

  • EuGH, 12.09.2024 - C-352/23

    Changu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl- und Einwanderungspolitik - Charta …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2023 - 3 B 24.22

    Kein Familienflüchtlingsschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines …

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 15.22

    Asylrecht: Flüchtlingsschutz für ein minderjähriges

  • EuGH, 23.11.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …

  • VG Schleswig, 14.06.2023 - 15 A 404/19

    Syrien: Bulgarien: Kein abgeleiteter subsidiärer Familienschutz bei …

  • EuGH, 05.06.2025 - C-349/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

  • VG Schleswig, 25.07.2024 - 10 A 234/24

    Asylfolgeantrag Türkei Kein Familienflüchtlingsschutz für einen bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-608/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jean Richard de la Tour handelt es sich bei den …

  • BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 70.21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber den Wehrdienst in Syrien …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-706/25

    Generalanwältin Medina: Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Errichtung …

  • VG Freiburg, 15.12.2025 - A 15 K 6297/25

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Personnes s'identifiant aux valeurs …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21

    Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2026 - 18 B 69/25
  • VG Berlin, 21.06.2022 - 38 K 294.19

    Asylrecht: Familienschutz bei abweichender Staatsangehörigkeit von Ehegatten

  • VG München, 02.06.2022 - M 28 K 20.30958

    Familienflüchtlingsschutz - unterschiedliche Staatsangehörigkeit von Ehepartnern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2023 - 19 A 1133/22

    Voruassetzung des Bestehens einer Kernfamilie im Herkunftsland als notwendige …

  • VG Weimar, 26.04.2023 - 7 K 255/21

    Russische Föderation / Syrien: Familienflüchtlingsschutz auch bei doppelter …

  • VG Köln, 03.02.2026 - 5 L 3271/25
  • EuGH, 23.11.2023 - C-614/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …

  • VG Berlin, 15.06.2023 - 23 K 413.22

    Anerkennung eines venezolanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-158/23

    Keren - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23

    Afrin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - …

  • VG Berlin, 09.02.2024 - 38 K 86.20

    Asylrecht: Aufhebung einer Schutzgewähr; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …

  • VG Frankfurt/Main, 06.12.2022 - 5 K 1175/20

    Kein Familienasyl (§ 26 AsylG) von und für Geschwister, wenn im Heimatland noch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-637/20

    DSAB Destination Stockholm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 19 A 2529/22

    Familienangehöriger; Familienasyl; Familienidentität; Kernfamilie

  • VG Meiningen, 25.04.2023 - 8 K 829/19

    Syrien: Dublin Malta; Ableitung Familienschutz von Kind nach Geburt im …

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2022 - 6a K 4116/18

    Asyl, Armenien, Krankheit, Attest, Familienasyl, Familienflüchtlingsschutz, …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2025 - A 11 S 1568/25

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Örtliche Zuständigkeit; Herkunftsland; …

  • VG Köln, 22.02.2022 - 20 K 7211/19
  • VG Hamburg, 21.02.2025 - 12 AE 915/25

    Zur Zulässigkeit der Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig gemäß § 29 Abs. 1 …

  • VG Göttingen, 08.03.2024 - 1 A 92/18

    Einbürgerung; Familienasyl; Familienschutz; Feststellungsinteresse; …

  • VG München, 23.02.2022 - M 32 K 21.30451

    Familienflüchtlingsschutz: Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft

  • VG Aachen, 30.06.2021 - 4 K 3586/19

    Familienasyl; Ehegatte; Einreise; relevante Einreise; Zusammenhang

  • VG Frankfurt/Oder, 31.05.2023 - 8 K 998/22

    Asylrecht, Familienflüchtlingsschutz

  • VG Hamburg, 12.04.2022 - 14 A 5210/20

    Jordanien: Familienflüchtlingsschutz bei Staatsangehörigkeit eines …

  • VG Frankfurt/Oder, 21.03.2022 - 3 K 145/22

    Brasilien: Familienschutz nach § 26 AsylG für minderjähriges Kind eines …

  • VG Würzburg, 07.03.2022 - W 3 K 22.30102

    Zur Kostentragungspflicht bei Erledigterklärung nach Zuerkennung von …

  • VG Köln, 07.03.2022 - 20 K 553/21

    Libanon: Familienasyl trotz anderer Staatsangehörigkeit als diejenige des …

  • VG Düsseldorf, 31.05.2023 - 28 K 5509/22
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12445
Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20 (https://dejure.org/2021,12445)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - C-91/20 (https://dejure.org/2021,12445)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - C-91/20 (https://dejure.org/2021,12445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und den Inhalt dieses Schutzes - Art. 23 Abs. 2 - Wahrung des Familienverbands einer Person, der internationaler ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und den Inhalt dieses Schutzes - Art. 23 Abs. 2 - Wahrung des Familienverbands einer Person, der internationaler ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:16} C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 68.

    {FN:77} C-652/16, EU:C:2018:801.

    {FN:82} Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 74).

    {FN:90} C-652/16, EU:C:2018:801.

    {FN:97} C-652/16, EU:C:2018:801.

  • EuGH, 14.05.2019 - C-391/16

    Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    Vgl. auch Erwägungsgründe 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 sowie Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 80 bis 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteile vom 13. September 2018, Ahmed (…C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 37), und vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 79).

    {FN:70} C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403.

    {FN:71} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 83).

  • EuGH, 13.01.2021 - C-507/19

    Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:28} Vgl. Urteile vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Militärdienst und Asyl) (…C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 19 und 20), sowie vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland (Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft) (C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland (Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft) (C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 51).

    Vgl. Erwägungsgründe 4, 16 und 17 der Richtlinie 2011/95 sowie Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (…C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 78), sowie vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland (Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft) (C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. zur Veranschaulichung Urteil vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland (Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft) (C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 49 und 50).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    M'Bodj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:68} Vgl. hierzu Urteil vom 18. Dezember 2014, M'Bodj (C-542/13, EU:C:2014:2452, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:83} C-542/13, EU:C:2014:2452.

    {FN:84} C-542/13, EU:C:2014:2452.

    {FN:85} Urteil vom 18. Dezember 2014, M'Bodj (C-542/13, EU:C:2014:2452, Rn. 44).

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:91} Vgl. achter Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86 sowie Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 32).

    {FN:92} C-550/16, EU:C:2018:248.

    {FN:93} Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 62).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:80} C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661.

    In der Rechtssache B (C-57/09) vertrat die zuständige nationale Behörde die Auffassung, dass B wegen der von ihm begangenen schweren nicht politischen Straftat von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden müsse.

    {FN:81} Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 114 und 115).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:47} C-369/17, EU:C:2018:713.

    {FN:48} Vgl. Urteil vom 13. September 2018, Ahmed (C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 48 und 49).

    Vgl. auch Urteile vom 13. September 2018, Ahmed (C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 37), und vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (…C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 79).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-101/09

    D

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:80} C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661.

    In der Rechtssache D (C-101/09) sei D die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden, bevor wegen der angeblichen Begehung einer schweren Straftat und des Vorliegens von Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen, ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wurde.

    {FN:81} Vgl. Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 114 und 115).

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:42} C-441/19, EU:C:2021:9.

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen) (C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 46).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-133/19

    Der Zeitpunkt, auf den es zur Bestimmung, ob ein Familienangehöriger eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
    {FN:61} Vgl. Urteile vom 26. März 2019, SM (Unter algerische Kafala gestelltes Kind) (…C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 16. Juli 2020, B. M. M. u. a. (Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind) (C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:95} Vgl. Urteil vom 16. Juli 2020, B. M. M. u. a. (Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind) (C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.05.2018 - C-331/16

    Die Erforderlichkeit einer Beschränkung der Freizügigkeit und des …

  • EuGH, 20.01.2021 - C-255/19

    Secretary of State for the Home Department - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der …

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen …

  • EGMR, 06.07.2010 - 41615/07

    Neulinger and Shuruk v. Switzerland

  • EuGH, 23.05.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

  • EGMR, 10.07.2014 - 2260/10

    [FRE]

  • EGMR, 10.07.2014 - 52701/09

    [FRE]

  • BVerwG, 15.11.2023 - 1 C 7.22

    Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst im …

    Mit dieser Formulierung lässt der Unionsgesetzgeber erkennen, dass er auch bei den von Art. 2 Buchst. j RL 2011/95/EU erfassten Familienangehörigen vom Bestehen eines Familienverbands zwischen der schutzberechtigten Person und dem Familienangehörigen bereits im Herkunftsstaat ausgeht (ebenso Generalanwalt J. Richard de la Tour, Schlussanträge vom 12. Mai 2021 - C-91/20 [ECLI:EU:C:2021:384] - juris Rn. 32).
  • OVG Bremen, 20.07.2021 - 2 LB 96/21

    Flüchtlingsschutz für die Eltern eines bei Asylantragstellung der Eltern …

    Überdies sei es angesichts der Ausführungen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-91/20 grundsätzlich fraglich, ob Familienflüchtlingsschutz mit Art. 3 und Art. 23 Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sei.

    Zweifelhaft ist die Unionsrechtskonformität der Anwendung von § 26 AsylG lediglich in Sonderfällen, etwa wenn der Familienangehörige noch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates als des Verfolgerstaates besitzt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 C 2/19, juris Rn. 20 ff.; Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge v. 12.05.2021 - C-91/20, Rn. 82 f., 117), wenn er kein "Familienangehöriger" i.S.v. Art. 2 lit. j RL 2011/95/EU ist, weil die familiäre Gemeinschaft des Stammberechtigten mit ihm nicht schon im Herkunftsland bestanden hat, sondern er z.B. erst nach der Flucht in Deutschland geboren wurde (vgl. Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge v. 12.05.2021 - C-91/20, Rn. 49 ff., 118) und möglicherweise auch dann, wenn der Familienangehörige von vorherein keinerlei Verfolgungsgefahr geltend macht, weil es dann bereits am Vorliegen eines Antrags auf internationalen Schutz fehlen dürfte (vgl. Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge v. 12.05.2021 - C-91/20, Rn. 124 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …

    {FN:28} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:514, Nr. 51) und des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 66).

    {FN:41} C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 55.

    {FN:81} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 108).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-621/21

    Ehrenverbrechen, Zwangsverheiratung und häusliche Gewalt: Generalanwalt Richard …

    {FN:60} C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 82.

    Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 82 und Fn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 39) und Schlussanträge von Generalanwalt Pikamäe in der Rechtssache Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Familienverband - Bereits erfolgte Zuerkennung von Schutz) (C-483/20, EU:C:2021:780, Nr. 39).

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Richard de la Tour in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:384, Nr. 88).

  • VG Aachen, 01.06.2021 - 2 K 922/18

    Nigeria; Familienasyl

    Rn. 45 Vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - C-652/16 -, Juris, Rn. 71; Schlussantrag des Generalanwalts vom 12. Mai 2021 in der Rechtssache C-91/20 -, Juris, Rn. 129.
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