Rechtsprechung
| BFH, 17.07.2013 - X R 31/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang
- openjur.de
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen; Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag; Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, FGO § 120 Abs 3 Nr 1, FGO § 126 Abs 3 Nr 2, FGO § 123 Abs 1, FGO § 67
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang - rechtsinformationen.bund.de
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang - IWW
- cpm-steuerberater.de
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen – Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag – Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang
- Betriebs-Berater
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1
Steuerliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (Fortentwicklung der Rechtsprechung)
- heise.de (Pressebericht, 31.10.2013)
Steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen in der Einkommensteuer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen
- Jurion (Kurzinformation)
Betriebsausgabenabzug für Arbeitslöhne auch möglich, wenn Angehörigen-Mitarbeiter Mehrarbeit geleistet hat
- zip-online.de (Leitsatz)
Zu Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (Fortentwicklung der Rechtsprechung)
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Zur Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
- auw.de (Kurzinformation)
Arbeitslohn angestellter Angehöriger als Betriebsausgabe abzugsfähig
- auw.de (Kurzinformation)
Unbezahlte Überstunden für Angehörige erlaubt
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Steuerrecht - Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (Fortentwicklung der Rspr.)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen
- pwc.de (Kurzinformation)
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Angestellte Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
- Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- Verträge zwischen Angehörigen
- Arbeitsverhältnisse zwischen Angehörigen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10
- BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Papierfundstellen
- BFHE 242, 209
- ZIP 2013, 2121 (Ls.)
- FamRZ 2014, 127
- BB 2013, 2645
- DB 2013, 2421
- BStBl II 2013, 1015
- NZA-RR 2013, 643
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (20)
- BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen betrifft --sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt-- in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit der Arbeitsbedingungen, sondern hat vorrangig Bedeutung für den dem Steuerpflichtigen obliegenden Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen jedenfalls in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919) 39 41 49 .Rn. 41 Der IV. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98 (BFH/NV 1999, 919, unter 1.b) --zur Frage des notwendigen Inhalts eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen-- ausgeführt: "Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (...).
Im Urteil des IV. Senats, der ohnehin eher vorsichtig formuliert (Belege "können ... üblich sein"), ging es nicht etwa um die Erbringung von Mehrarbeit; vielmehr gab der BFH dem FG die Klärung der Frage auf, ob es überhaupt genügend Aufgaben für den formal als Arbeitnehmer geführten Angehörigen gab (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 2.).
Rn. 43 In seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00 (…BFH/NV 2001, 1390, unter 2.c) hat der IV. Senat dann auf die Grundsätze seiner Entscheidung in BFH/NV 1999, 919 Bezug genommen.
Sollte der Umfang der von M erbrachten Arbeitsleistungen nicht aufklärbar sein, hätte der Kläger, der die Feststellungslast für den Betriebsausgabenabzug trägt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 3.), mit seinen Arbeitnehmern aber nicht die Führung von Arbeitszeitnachweisen vereinbart hat, die Folgen der Unaufklärbarkeit zu tragen.
- BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82
1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem …
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Der BFH zieht die Ernsthaftigkeit eines solchen Angehörigen-Arbeitsvertrags nicht in Zweifel (Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a, m.w.N.: Vergütung in Höhe von 25 % des Fremdvergleichslohns; Urteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776, unter 2.: Vergütung in Höhe von 1/3 des Tariflohns;… Urteil in BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).Danach können Angehörige nicht nur entscheiden, ob, sondern auch in welchem Umfang eine Mitarbeit auf arbeitsvertraglicher oder aber familienrechtlicher Grundlage geschehen soll; eine Aufteilung des Vorgangs im Sinne einer "Teilentgeltlichkeit" ist möglich (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a).
Rn. 37 Etwas anderes gilt nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, wenn die vereinbarte Vergütung im Verhältnis zur Arbeitsleistung so niedrig ist, dass sie schlechterdings nicht mehr eine Gegenleistung für die Tätigkeit des Angehörigen sein kann und deshalb angenommen werden muss, dass die Beteiligten sich nicht rechtsgeschäftlich haben binden wollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a).
Auch die --im Streitfall durch den Rentenversicherungsträger und das FA geprüfte und für korrekt befundene-- sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Behandlung lässt Schlüsse auf die Ernsthaftigkeit und damit die steuerrechtliche Beachtlichkeit arbeitsvertraglicher Abreden zu (vgl. BFH-Urteil in BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.b).
- BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 26 b) In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1., und vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a., m.w.N.).Eine solche Rechtsfolge darf nur gezogen werden, wenn einer Abweichung der tatsächlichen Durchführung von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags ein derartiges Gewicht zukommt, dass dies unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse eine Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).
Der BFH zieht die Ernsthaftigkeit eines solchen Angehörigen-Arbeitsvertrags nicht in Zweifel (Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a, m.w.N.: Vergütung in Höhe von 25 % des Fremdvergleichslohns; Urteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776, unter 2.: Vergütung in Höhe von 1/3 des Tariflohns; Urteil in BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 24 a) Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) motiviert sind, ist seit der Neuausrichtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.) die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten.Damit würde das Vorhandensein von Arbeitszeitaufzeichnungen (z.B. Stundenzettel) in den Rang eines Tatbestandsmerkmals erhoben, was weder der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den Beschluss in BStBl II 1996, 34) noch den vom FG zitierten BFH-Entscheidungen entnommen werden kann.
- BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 27 Dabei ist --ebenso wie bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838)-- die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig.Gleiches gilt, wenn der Steuerpflichtige von einem nahen Angehörigen ein Darlehen zu einem unterhalb der Marktzinsen liegenden Zinssatz erhält (BFH-Urteil in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Das FG wird den Kläger daher erneut zur Mitwirkung auffordern und aus einer weiteren Verweigerung der Mitwirkung ggf. Schlüsse zum Nachteil des Klägers ziehen können (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462). - BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 45 In Übereinstimmung damit hat auch der VI. Senat des BFH eine finanzgerichtliche Entscheidung, die maßgebend auf das Fehlen von Stundenzetteln gestützt worden war, beanstandet (Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.b bb). - BFH, 16.05.2007 - II R 36/05
Voraussetzungen für die Einheitsbewertung eines Bürogebäudes im Sachwertverfahren …
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 57 Im zweiten Rechtsgang wird das ursprüngliche Klageverfahren, das noch nicht abgeschlossen war, fortgesetzt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409, unter 2., und vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827, unter II.5.). - BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
Verfahrensmangel - Beweisantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 43 In seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00 (BFH/NV 2001, 1390, unter 2.c) hat der IV. Senat dann auf die Grundsätze seiner Entscheidung in BFH/NV 1999, 919 Bezug genommen. - BFH, 18.02.1997 - IX R 63/95
§ 100 Abs. 3 FGO (Kassation ohne Sachentscheidung) im zweiten Rechtsgang nicht …
Auszug aus BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Rn. 57 Im zweiten Rechtsgang wird das ursprüngliche Klageverfahren, das noch nicht abgeschlossen war, fortgesetzt (BFH-Urteile vom 18. Februar 1997 IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409, unter 2., …und vom 16. Mai 2007 II R 36/05, BFH/NV 2007, 1827, unter II.5.). - BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen …
- FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
Arbeitsverträge unter Angehörigen
- FG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 14 K 323/91
- FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die …
- BFH, 25.01.1989 - X R 168/87
Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97
Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 07.07.2004 - X R 24/03
Betriebseinnahmen - Beitragszuschuss zu Kranken- und Lebensversicherung
- BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 17.03.1988 - IV R 188/85
Arbeitsverträge über gelegentliche Hilfeleistungen durch Angehörige steuerlich …
- BFH, 22.03.1990 - IV R 115/89
Zum Ansatz des Werts der Arbeitsleistung für Familienangehörige mit …
- BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im …
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. statt vieler Senatsurteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24, sowie vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35, jeweils m.w.N.).Rn. 20 Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1.;… vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a, m.w.N.; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26).
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen …
Es ist bei seiner Gesamtwürdigung von den höchstrichterlichen Maßstäben des Fremdvergleichs bei sog. Anschaffungsdarlehen (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015) ausgegangen, hat alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (…BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427). - BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen …
Rn. 13 a) Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18.10.2007 - VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen ist auch der Anlass des Vertragsschlusses mit zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 27).
Rn. 16 2. In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb oder Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (…BFH-Urteile vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26, jeweils m.w.N.).
Rn. 17 Dabei ist die Intensität der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 27).
Arbeitszeitdokumentationen, z.B. durch Stundenzettel, haben die Funktion, dem Steuerpflichtigen den Nachweis zu ermöglichen, dass der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht erfüllt hat (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 42).
Damit würde das Vorhandensein von Arbeitszeitaufzeichnungen zu Unrecht in den Rang eines Tatbestandsmerkmals erhoben (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 40).
- FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen …
Bei derartigen Verträgen ist neben der betrieblichen Veranlassung auch eine Motivation durch private Zuwendungs- und Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) denkbar (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 und vom 21. April 2014 VIII R 21/12, BStBl II 2015, 638 jeweils betr. Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen).Maßgeblich für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten ist danach, dass es eindeutig und ernstlich vereinbart wurde, entsprechend vollzogen wird sowie in Vereinbarung und Vollzug dem entspricht, was unter Fremden üblich ist (Fremdvergleich; vgl. etwa BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015).
Bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015; dazu auch Kanzler, FR 2014, 128; Kulosa, DB 2014, 972, 976).
Nur dann, wenn die Gesamtvergütung keinen sachlichen Bezug mehr zu der arbeitsvertraglichen Leistung erkennen lässt, ist dem Arbeitsverhältnis bereits dem Grund nach die ertragsteuerliche Anerkennung zu versagen (vgl. Wied in: Blümich, EStG-Kommentar, 34. Erg. Lfg. Januar 2017, § 4 Rz. 940 Stichwort "Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten und Lebenspartnern" unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015).
- BFH, 14.05.2014 - VIII R 31/11
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch …
ausgeführten Gründen in vollem Umfang Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob die von der Klägerin in Höhe von 6.290 EUR erklärten Kapitaleinkünfte bei der Steuerfestsetzung gänzlich unberücksichtigt bleiben müssten, weil der von der Klägerin und der GmbH geschlossene Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015;… vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067). - FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2547/16
Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2013 X R 31/12, BStBl. II 2013, 1015).Rn. 100 In Bezug auf Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2013 X R 31/12, BStBl. II 2013, 1015).
- BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15
Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim …
Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).Dabei ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).
Eine solche Rechtsfolge darf nur gezogen werden, wenn der dem Fremdvergleich nicht standhaltenden vertraglichen Regelung ein derartiges Gewicht zukommt, dass dies unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse eine Nichtanerkennung des gesamten Vertragsverhältnisses rechtfertigt (s. BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).
Die Übernahme der Lebenshaltungskosten kann aus dem Vertragsverhältnis des Klägers zu seinen Eltern über die Nutzungsüberlassung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs abgespalten und der familiären Nähebeziehung zugeordnet werden, ohne dass sich daraus Konsequenzen für die ertragsteuerliche Anerkennung des NV im Übrigen ergeben (s. BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen …
Es ist bei seiner Gesamtwürdigung von den höchstrichterlichen Maßstäben des Fremdvergleichs bei sogenannten Anschaffungsdarlehen (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015) ausgegangen, hat alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (…BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427). - BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann auf einen förmlichen Revisionsantrag aber verzichtet werden, wenn sich aus der Revisionsbegründung das Prozessbegehren des Revisionsklägers unzweifelhaft ergibt (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 20; vom 22. Oktober 2015 IV R 7/13, BFHE 251, 335, BStBl II 2016, 219, Rz 17). - BFH, 21.01.2014 - X B 181/13
Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung - …
Die gebotene Würdigung aller Umstände des Einzelfalls obliegt dabei grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24 ff., m.w.N.). - BFH, 17.07.2014 - IV R 52/11
Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16
Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweises …
- FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13
Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige …
- BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer …
- BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13
VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der …
- FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2546/16
Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Überlassung eines …
- BFH, 08.04.2021 - VIII B 86/20
Aufwendungen für den Blindenführhund einer in der Kanzlei des Ehemanns …
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 35/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus einer …
- BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines …
- FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne i.R.e. …
- BFH, 29.07.2015 - X R 37/13
Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der …
- BFH, 25.06.2014 - X R 16/13
Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim …
- FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18
Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches; …
- BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2017 VI R 59/15 - …
- BFH, 25.09.2014 - III R 25/13
Kindergeld; Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für Arbeit
- BFH, 23.12.2013 - III B 84/12
Beratervertrag zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 22.07.2025 - VIII R 23/23
Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des …
- BFH, 18.11.2025 - VIII B 97/24
Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen - …
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer …
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im …
- FG Hamburg, 05.04.2016 - 6 K 81/15
Einkommensteuer: Besteuerung von einem Arbeitnehmer gewährten sog. Stock Options …
- BFH, 17.07.2013 - X R 32/12
Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen …
- FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
- FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
Einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses; Bestimmung …
- FG München, 06.06.2016 - 11 K 2876/13
Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Außenprüfung ergangenen …
- FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
Berücksichtigen eines Veräußerungsverlusts aus der Veräußerung der Aktien bei der …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2023 - 2 K 385/18
Zahlungen eines Profiboxers an eine "persönliche Assistentin" als …
- VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17
- FG München, 06.06.2016 - 11 K 2878/13
Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Außenprüfung ergangenen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast
- FG Bremen, 25.06.2015 - 3 K 63/13
Keine nachträgliche Berücksichtigung schuldhaft nicht geltend gemachter …
- FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 234/14
Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 234/14
Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern …
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Rechtsprechung
| BFH, 11.09.2013 - II R 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags - Entscheidung über unzulässige Anschlussrevision
- openjur.de
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers; Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags; Entscheidung über unzulässige Anschlussrevision
- Bundesfinanzhof
ErbStG § 13 Abs 1 Nr 9, SGB 11 § 14 Abs 1, SGB 11 § 15 Abs 1 S 1, ErbStG § 13 Abs 3 S 1, ErbStG § 13c Abs 1, FGO § 155, ZPO § 554 Abs 2 S 2, FGO § 126 Abs 1
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags - Entscheidung über unzulässige Anschlussrevision - rechtsinformationen.bund.de
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags - Entscheidung über unzulässige Anschlussrevision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 Nr 9 ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 14 Abs 1 SGB 11, § 15 Abs 1 S 1 SGB 11, § 13 Abs 3 S 1 ErbStG 1997, § 13c Abs 1 ErbStG 1997 vom 24.12.2008
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags - Entscheidung über unzulässige Anschlussrevision - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 9
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers - cpm-steuerberater.de
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers – Ermittlung der Höhe des anzusetzenden Pflegefreibetrags – Entscheidung über unzulässige Anschlussrevision
- ra.de
- rechtsportal.de
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 9
Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für Pflege des Erblassers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbschaftsteuerbefreiung für die Pflege des Erblasser
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für Pflege des Erblassers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eigentumswohnungen als Dankeschön - Die muss der Helfer nach dem Tod der Seniorin nicht voll versteuern: Pflegefreibetrag
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung und Ermittlung des Freibetrags für Pflegeleistungen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Steuerbefreiung für die Pflege des Erblassers
- pwc.de (Kurzinformation)
Pflege des Erblassers - Ermittlung des Pflegefreibetrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Pflegefreibetrag für Erben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Steuerbefreiung für die Pflege des Erblassers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuer: Freibetrag für Pflegeleistungen auch ohne Anerkennung einer Pflegestufe
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung und Ermittlung des Freibetrags für Pflegeleistungen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Regelmäßige und dauerhafte Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen und Erledigungen rechtfertigt erbschaftsteuerlichen Freibetrag
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.07.2012 - 11 K 4190/11
- BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Papierfundstellen
- BFHE 243, 1
- NJW 2014, 110
- NZM 2014, 44
- FamRZ 2014, 127
- BStBl II 2014, 114
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im …
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Rn. 37 1. Der im Rahmen der Revisionserwiderung des Klägers gestellte Antrag, den Freibetrag in voller Höhe von 20.000 EUR zu gewähren und die Erbschaftsteuer auf 15.480 EUR herabzusetzen, ist als Anschlussrevision auszulegen (§ 155 FGO i.V.m. § 554 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 93/10, BFH/NV 2012, 932).Die unselbständige Anschlussrevision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt und begründet werden (§ 155 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 932).
- BFH, 21.06.2012 - IV R 42/11
Umfang der Erweiterung einer Außenprüfung - Anschlussrevision als prozessualer …
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Wird aber neben einer zulässigen Revision eine unzulässige Anschlussrevision eingelegt, kann der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil entscheiden (BFH-Urteil vom 21. Juni 2012 IV R 42/11, BFH/NV 2012, 1927). - BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Rn. 16 a) Der Begriff "Pflege gewähren" wird in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG anders als beispielsweise der Begriff der Hilflosigkeit in § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes nicht definiert und muss als steuerrechtliches Tatbestandsmerkmal nach seinem steuerrechtlichen Bedeutungszusammenhang, nach dem Zweck des jeweiligen Steuergesetzes und dem Inhalt der einschlägigen Einzelregelung interpretiert werden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212, unter 1.a cc).
- FG Baden-Württemberg, 06.07.2012 - 11 K 4190/11
Begriff der Pflegeleistung in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG - Schätzung der …
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2217. - BFH, 19.03.2003 - VI R 40/01
Häusliches Arbeitszimmer, Lagerraum im Keller eines EFH
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Anders als die Frist zur Erwiderung auf die Revisionsbegründung kann diese Frist nicht verlängert werden (BFH-Urteil vom 19. März 2003 VI R 40/01, BFH/NV 2003, 1163). - BFH, 28.06.1995 - II R 80/94
Kein Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, wenn Vergütung für Pflege des …
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines Freibetrags (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1995 II R 80/94, BFHE 178, 218, BStBl II 1995, 784), wobei die mögliche Steuerbefreiung auf maximal 20.000 EUR begrenzt ist. - BFH, 10.12.1980 - II R 101/78
Unentgeltliche Pflege - Erbe - Letzter Wille - Erweiterung des Revisionsantrags
Auszug aus BFH, 11.09.2013 - II R 37/12
Der Wert der Pflegeleistungen ist im konkreten Einzelfall am Maßstab der objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt der Pflegeleistung zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1980 II R 101/78, BFHE 132, 310, BStBl II 1981, 270).
- BFH, 10.05.2017 - II R 37/15
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen
Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines Freibetrags, wobei die mögliche Steuerbefreiung auf maximal 20.000 EUR begrenzt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 2013 II R 37/12, BFHE 243, 1, BStBl II 2014, 114, Rz 15).Die erbrachten Leistungen müssen im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 1, BStBl II 2014, 114, Rz 16 bis 21, m.w.N.).
Der anzusetzende Freibetrag hängt insbesondere von Art, Dauer und Umfang der erbrachten Hilfeleistungen ab (vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 1, BStBl II 2014, 114, Rz 26, m.w.N.).
Vielmehr ist bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit die tatsächlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, ein großzügiger Maßstab anzulegen (BFH-Urteil in BFHE 243, 1, BStBl II 2014, 114, Rz 27 bis 28).
Bei Erbringung langjähriger, intensiver und umfassender Pflegeleistungen kann der Freibetrag auch in voller Höhe zu gewähren sein, ohne dass es eines Einzelnachweises zum Wert der Pflegeleistungen bedarf (BFH-Urteil in BFHE 243, 1, BStBl II 2014, 114, Rz 30).
- BFH, 25.09.2014 - III R 5/12
Anwendung der Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei …
Rn. 37 3. Wird neben einer zulässigen Revision eine unzulässige Anschlussrevision eingelegt, kann der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil entscheiden (BFH-Urteil vom 11. September 2013 II R 37/12, BFHE 243, 1, BStBl II 2014, 114, Rz 39). - FG Niedersachsen, 21.03.2015 - 3 K 35/15
Gewährung eines Freibetrags für Pflegeleistungen i.R.d. Unterhaltsverpflichtung …
Bei Erbringung langjähriger, intensiver und umfassender Pflegeleistungen kann der Freibetrag auch in voller Höhe zu gewähren sein, ohne dass es eines Einzelnachweises zum Wert der Pflegeleistungen bedarf (BFH Urteil vom 11. September 2013 II R 37/12, BStBl II 2014, 114). - OLG Hamm, 22.01.2015 - 17 U 143/14
Außerordentliche Kündigung einer Vereinbarung für interne Schulung, Beratung und …
Insoweit kommt es maßgeblich darauf an, ob und inwieweit zwischen den einzelnen Rechtsgeschäften ein enger Zusammenhang besteht bzw. nach dem Willen der Parteien bestehen soll (BGH NJW 2014, 110).
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Rechtsprechung
| BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen
- openjur.de
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen
- Bundesfinanzhof
EStG § 63, EStG § 62 Abs 1, EStG § 62 Abs 2, KonsÜbk Wien Art 71 Nr 2, SozSichAbk TUR Art 8 Abs 1, SozSichAbk TUR Art 8 Abs 2, KV/UVEuVorlAbk Art 2 Abs 1 Buchst d, AO § 8, AO § 9
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen - rechtsinformationen.bund.de
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen
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§ 63 EStG, § 62 Abs 1 EStG, § 62 Abs 2 EStG, Art 71 Nr 2 KonsÜbk Wien, Art 8 Abs 1 SozSichAbk TUR
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen - IWW
- cpm-steuerberater.de
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen
- ra.de
- rechtsportal.de
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld für die Bediensteten eines türkischen Konsolats
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anspruch eines türkischen Bediensteten einer türkischen Vertretung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 352/11
- BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Papierfundstellen
- BFHE 242, 349
- FamRZ 2014, 127
- DB 2013, 2724
- BStBl II 2014, 836
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 25.07.2007 - III R 55/02
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Rn. 13 b) Der BFH hat indes mit Urteil in BFH/NV 2013, 1077 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 55/02 (BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758) entschieden, dass ein "Protokollausweis für Ortskräfte" (vormals "gelber Ausweis") bei ausländischen Staatsangehörigen, die vor dem 1. April 1999 eine Tätigkeit als Mitglied des Personals einer Botschaft bzw. eines Konsulats aufgenommen haben und als ständig in Deutschland ansässig behandelt wurden, im Wege der Analogie einer zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG gleichzustellen ist.Dabei sei aber nicht bedacht worden, dass unter anderem die Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals sowie des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft --unabhängig davon, ob sie im Ausland angeworben worden seien oder schon vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Botschaft einen Wohnsitz in Deutschland gehabt hätten-- als ständig ansässig angesehen würden und deshalb sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig seien (BFH-Urteil in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758, unter II.3.b).
Dieser "Ausweis" sei zwar formell kein Titel im Sinne des Ausländergesetzes (AuslG) 1990 oder des AufenthG, die durch ihn dokumentierte Freistellung von einem Aufenthaltstitel (vgl. bis 2004 § 3 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des AuslG 1990 vom 18. Dezember 1990, BGBl I 1990, 2983, und seit 2005 § 27 Abs. 1 Nr. 2 der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004, BGBl I 2004, 2945) wirke aber wie eine ausländerrechtliche Statusentscheidung, die für den Anspruch auf Kindergeld Tatbestandswirkung entfalte (BFH-Urteil in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758, unter II.3.d).
Rn. 15 3. Der erkennende Senat schließt sich den dargestellten Erwägungen in den BFH-Urteilen in BFH/NV 2013, 1077 und in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758 an, auf deren Begründung im Einzelnen verwiesen wird.
Denn nach allgemeiner völkerrechtlicher Praxis werden echte wie unechte Ortskräfte und ihre Angehörigen als ständig Ansässige behandelt (Rundschreiben des AA vom 19. September 2008, Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland, Gemeinsames Ministerialblatt 2008, 1154, 1160, 1162;… vgl. auch Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl., 2010, Art. 38 Anm. 3a;… Wagner/Raasch/Pröpstl, Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, 2007, S. 325; BFH-Urteil in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758;… BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 81/03, BFH/NV 2008, 196; FG Köln vom 24. Januar 2001 12 K 7040/98, EFG 2001, 552; Niedersächsisches FG vom 27. Februar 2003 14 K 526/00, EFG 2003, 868; a.A. Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, Stand 2012 --DA-FamEStG--, BStBl I 2012, 739, Abschn. 62.6 Abs. 2).
Auch die Finanzverwaltung sieht in ihren Weisungen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Mitgliedern ausländischer Botschaften Ortskräfte nur dann als nicht ständig ansässig in Deutschland an, wenn der Leiter der ausländischen Botschaft im Einzelfall ausdrücklich darlegt, dass und aus welchen Gründen die betreffende Ortskraft sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und die Absicht hat, später in den Entsendestaat oder in ein drittes Land auszuwandern (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758;… in BFH/NV 2008, 196; vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris; jeweils m.w.N.; a.A. DA-FamEStG Abschn. 62.6 Abs. 2).
Insofern unterscheidet sich der Rechtsstreit von den Fällen in BFH/NV 2013, 1077 und in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758, die Ortskräfte betrafen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (…vgl. Richtsteig, a.a.O., Art. 33 Anm. 3, Art. 38 Anm. 3, Art. 71 Anm. 3).
- BFH, 19.02.2013 - XI R 9/12
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Personals einer Botschaft …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Rn. 12 a) Bei wortgetreuer Auslegung des § 62 Abs. 2 EStG stünde der Klägerin als türkischer Staatsbürgerin und damit nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländerin kein Kindergeld zu, da sie in dem maßgebenden Streitzeitraum keine von der Ausländerbehörde erteilte Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG, sondern nur einen vom AA ausgestellten "Protokollausweis für Ortskräfte" besaß (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 XI R 9/12, BFH/NV 2013, 1077, m.w.N.).Rn. 13 b) Der BFH hat indes mit Urteil in BFH/NV 2013, 1077 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 55/02 (BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758) entschieden, dass ein "Protokollausweis für Ortskräfte" (vormals "gelber Ausweis") bei ausländischen Staatsangehörigen, die vor dem 1. April 1999 eine Tätigkeit als Mitglied des Personals einer Botschaft bzw. eines Konsulats aufgenommen haben und als ständig in Deutschland ansässig behandelt wurden, im Wege der Analogie einer zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG gleichzustellen ist.
Rn. 15 3. Der erkennende Senat schließt sich den dargestellten Erwägungen in den BFH-Urteilen in BFH/NV 2013, 1077 und in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758 an, auf deren Begründung im Einzelnen verwiesen wird.
Insofern unterscheidet sich der Rechtsstreit von den Fällen in BFH/NV 2013, 1077 und in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758, die Ortskräfte betrafen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (…vgl. Richtsteig, a.a.O., Art. 33 Anm. 3, Art. 38 Anm. 3, Art. 71 Anm. 3).
- BFH, 17.06.2010 - III R 42/09
Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Rn. 18 4. Dem steht das VEA, das weiter in Kraft ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFHE 230, 337) nicht entgegen.Danach steht türkischen Staatsangehörigen, die seit wenigstens sechs Monaten in Deutschland wohnen, wie deutschen Staatsangehörigen Kindergeld unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG zu (BFH-Urteil in BFHE 230, 337).
- BFH, 25.07.2007 - III R 81/03
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Denn nach allgemeiner völkerrechtlicher Praxis werden echte wie unechte Ortskräfte und ihre Angehörigen als ständig Ansässige behandelt (Rundschreiben des AA vom 19. September 2008, Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland, Gemeinsames Ministerialblatt 2008, 1154, 1160, 1162;… vgl. auch Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl., 2010, Art. 38 Anm. 3a;… Wagner/Raasch/Pröpstl, Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, 2007, S. 325; BFH-Urteil in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758; BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 81/03, BFH/NV 2008, 196; FG Köln vom 24. Januar 2001 12 K 7040/98, EFG 2001, 552; Niedersächsisches FG vom 27. Februar 2003 14 K 526/00, EFG 2003, 868; a.A. Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, Stand 2012 --DA-FamEStG--, BStBl I 2012, 739, Abschn. 62.6 Abs. 2).Auch die Finanzverwaltung sieht in ihren Weisungen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Mitgliedern ausländischer Botschaften Ortskräfte nur dann als nicht ständig ansässig in Deutschland an, wenn der Leiter der ausländischen Botschaft im Einzelfall ausdrücklich darlegt, dass und aus welchen Gründen die betreffende Ortskraft sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und die Absicht hat, später in den Entsendestaat oder in ein drittes Land auszuwandern (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758; in BFH/NV 2008, 196; vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris; jeweils m.w.N.; a.A. DA-FamEStG Abschn. 62.6 Abs. 2).
- BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Auch die Finanzverwaltung sieht in ihren Weisungen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Mitgliedern ausländischer Botschaften Ortskräfte nur dann als nicht ständig ansässig in Deutschland an, wenn der Leiter der ausländischen Botschaft im Einzelfall ausdrücklich darlegt, dass und aus welchen Gründen die betreffende Ortskraft sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und die Absicht hat, später in den Entsendestaat oder in ein drittes Land auszuwandern (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758;… in BFH/NV 2008, 196; vom 25. Juli 2007 III R 56/00, juris; jeweils m.w.N.; a.A. DA-FamEStG Abschn. 62.6 Abs. 2). - BFH, 23.05.2012 - III B 209/11
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Wohnsitz eines …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Denn der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff stellt auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse ab (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. November 2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311; BFH-Beschluss vom 23. Mai 2012 III B 209/11, BFH/NV 2012, 1477;… Koenig in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 8 Rz 4;… Klein/ Gersch, AO, 11. Aufl., § 8 Rz 3). - BFH, 05.11.2001 - VI B 219/00
Unterschiede in der Rechtsprechung - Fragen des revisiblen Rechts - Begriff des …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Denn der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff stellt auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse ab (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. November 2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311;… BFH-Beschluss vom 23. Mai 2012 III B 209/11, BFH/NV 2012, 1477;… Koenig in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 8 Rz 4;… Klein/ Gersch, AO, 11. Aufl., § 8 Rz 3). - FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 352/11
Anspruch einer Ehefrau einer sogenannten "unechten" Ortskraft eines …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
unter Aufhebung des Urteils des Niedersächsischen FG vom 16. Mai 2012 3 K 352/11, des Ablehnungsbescheides vom 21. März 2011 und des Einspruchsbescheides vom 7. September 2011 die Familienkasse zu verpflichten, der Klägerin ab Januar 2007 Kindergeld in der jeweils gesetzlichen Höhe zu gewähren. - FG Köln, 24.01.2001 - 12 K 7040/98
Ständige Ansässigkeit eines Botschaftsmitarbeiters in Deutschland
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Denn nach allgemeiner völkerrechtlicher Praxis werden echte wie unechte Ortskräfte und ihre Angehörigen als ständig Ansässige behandelt (Rundschreiben des AA vom 19. September 2008, Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland, Gemeinsames Ministerialblatt 2008, 1154, 1160, 1162;… vgl. auch Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl., 2010, Art. 38 Anm. 3a;… Wagner/Raasch/Pröpstl, Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, 2007, S. 325; BFH-Urteil in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758;… BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 81/03, BFH/NV 2008, 196; FG Köln vom 24. Januar 2001 12 K 7040/98, EFG 2001, 552; Niedersächsisches FG vom 27. Februar 2003 14 K 526/00, EFG 2003, 868; a.A. Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, Stand 2012 --DA-FamEStG--, BStBl I 2012, 739, Abschn. 62.6 Abs. 2). - FG Niedersachsen, 27.02.2003 - 14 K 526/00
Kindergeldanspruch der Ehefrau eines ausländischen Konsulatsmitarbeiters in …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12
Denn nach allgemeiner völkerrechtlicher Praxis werden echte wie unechte Ortskräfte und ihre Angehörigen als ständig Ansässige behandelt (Rundschreiben des AA vom 19. September 2008, Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland, Gemeinsames Ministerialblatt 2008, 1154, 1160, 1162;… vgl. auch Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl., 2010, Art. 38 Anm. 3a;… Wagner/Raasch/Pröpstl, Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, 2007, S. 325; BFH-Urteil in BFHE 218, 356, BStBl II 2008, 758;… BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 81/03, BFH/NV 2008, 196; FG Köln vom 24. Januar 2001 12 K 7040/98, EFG 2001, 552; Niedersächsisches FG vom 27. Februar 2003 14 K 526/00, EFG 2003, 868; a.A. Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, Stand 2012 --DA-FamEStG--, BStBl I 2012, 739, Abschn. 62.6 Abs. 2).
- BGH, 21.08.2025 - StB 37/25
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; geheimdienstliche Agententätigkeit; …
Insoweit unterscheidet Art. 1 Abs. 1 Buchst. e WÜK bei Eröffnung seines Anwendungsbereichs nicht zwischen solchen Bediensteten, die bereits bei ihrer Entsendung angestellt sind und einer Stellenrotation unterliegen, und solchen, die erst am Ort der Vertretung unter Vertrag genommen werden und hier durchgängig beschäftigt sind (für eine unmittelbare Anwendung des WÜK vgl. auch BSG, Urteil vom 29. Januar 2002 12 - B 10/14 EG 1/00 R, BSGE 89, 124; BayLSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - L 9 EG 32/17, juris; BFH, Urteil vom 8. August 2013 - VI R 45/12, BFHE 242, 349; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2006 - 18 K 1773/05 Kg, juris;… so wohl auch Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 2. Aufl., Art. 71 WÜK Nr. 3 Buchst. b). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - L 17 EG 8/12
Elterngeld - Konsularbedienstete - Ortskraft - Anwendung des BEEG - Ausschluss - …
In dem vom FG Köln entschiedenen Fall erfolgte offenbar zudem keine Option für das Recht des anderen Staates (zum Anspruch auf Kindergeld einer türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland siehe BFH, Urteil vom 8. August 2013, VI R 45/12, juris). - FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 175/13
Kein Kindergeldanspruch für einen nur bei einer bestimmten Bildungsstätte …
Das rund zehn Jahre nach dem VEA bilateral abgeschlossene Sozialabkommen Türkei regelt die Rechte und Ansprüche nach dem VEA von in Deutschland tätigen türkischen Bediensteten eines türkischen öffentlichen Arbeitgeber bzw. einer amtlichen Vertretung genauer und geht diesem deshalb in seinem besonderen Regelungsgehalt nach den allgemeinen Auslegungsregeln vor (BFH-Urteil vom 8.8.2013 VI R 45/12, BFHE 242, 349, BStBl II 2014, 836). - FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
Rückwirkende Beanspruchung von Kindergeld durch eine türkische Staatsbürgerin; …
Rn. 18 Der Berichterstatter hat das Verfahren mit Beschluss vom 18. Oktober 2012 gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zum Ergehen einer Entscheidung im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) VI R 45/12 ausgesetzt.
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Rechtsprechung
| BFH, 18.07.2013 - III R 71/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
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Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin - Auflösung einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und ausländischer Familienleistung
- openjur.de
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin; Auflösung einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und ausländischer Familienleistung
- Bundesfinanzhof
EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2 Buchst a, EWGV 574/72 Art 10 Abs 1 Buchst a, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2009
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin - Auflösung einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und ausländischer Familienleistung - rechtsinformationen.bund.de
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin - Auflösung einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und ausländischer Familienleistung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 13 Abs 2 Buchst a EWGV 1408/71, Art 10 Abs 1 Buchst a EWGV 574/72, § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2009
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin - Auflösung einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und ausländischer Familienleistung - cpm-steuerberater.de
- ra.de
- rechtsportal.de
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin; Auflösung einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und ausländischer Familienleistung, wenn persönlicher Geltungsbereich nicht eröffnet ist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 42/10
- BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 127
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.08.2011 - III R 55/08
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316; vom 19. April 2012 III R 87/09, BFHE 237, 150; vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87) ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet ist.Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine Person nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 in irgendeinem der von ihrem sachlichen Geltungsbereich erfassten Zweige der sozialen Sicherheit in irgendeinem Mitgliedstaat der Europäischen Union versichert ist (zur Prüfung im Einzelnen s. BFH-Urteile in BFHE 234, 316; in BFHE 237, 150; in BFHE 238, 87).
Rn. 13 3. Sollte sich im zweiten Rechtsgang herausstellen, dass die Klägerin dem persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 unterfällt und sie, was anhand der Senatsrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 234, 316; in BFHE 237, 150; in BFHE 238, 87) im Einzelnen zu prüfen wäre, außerdem wegen einer abhängigen Beschäftigung in den Niederlanden gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats unterliegt, dann wird das FG Folgendes zu beachten haben:.
- BFH, 05.07.2012 - III R 76/10
Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen Architekten, der …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316; vom 19. April 2012 III R 87/09, BFHE 237, 150; vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87) ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet ist.Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine Person nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 in irgendeinem der von ihrem sachlichen Geltungsbereich erfassten Zweige der sozialen Sicherheit in irgendeinem Mitgliedstaat der Europäischen Union versichert ist (zur Prüfung im Einzelnen s. BFH-Urteile in BFHE 234, 316; in BFHE 237, 150; in BFHE 238, 87).
Rn. 13 3. Sollte sich im zweiten Rechtsgang herausstellen, dass die Klägerin dem persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 unterfällt und sie, was anhand der Senatsrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 234, 316; in BFHE 237, 150; in BFHE 238, 87) im Einzelnen zu prüfen wäre, außerdem wegen einer abhängigen Beschäftigung in den Niederlanden gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats unterliegt, dann wird das FG Folgendes zu beachten haben:.
- BFH, 19.04.2012 - III R 87/09
Kindergeldanspruch eines in Deutschland freiwillig rentenversicherten und …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. August 2011 III R 55/08, BFHE 234, 316; vom 19. April 2012 III R 87/09, BFHE 237, 150; vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87) ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet ist.Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine Person nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 in irgendeinem der von ihrem sachlichen Geltungsbereich erfassten Zweige der sozialen Sicherheit in irgendeinem Mitgliedstaat der Europäischen Union versichert ist (zur Prüfung im Einzelnen s. BFH-Urteile in BFHE 234, 316; in BFHE 237, 150; in BFHE 238, 87).
Rn. 13 3. Sollte sich im zweiten Rechtsgang herausstellen, dass die Klägerin dem persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 unterfällt und sie, was anhand der Senatsrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 234, 316; in BFHE 237, 150; in BFHE 238, 87) im Einzelnen zu prüfen wäre, außerdem wegen einer abhängigen Beschäftigung in den Niederlanden gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats unterliegt, dann wird das FG Folgendes zu beachten haben:.
- EuGH, 12.06.2012 - C-611/10
Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Die Auslegung dieser Vorschrift hat jedoch unter Beachtung der Anforderungen des Primärrechts der Union auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu erfolgen (EuGH-Urteil vom 12. Juni 2012 C-611/10, C-612/10, Hudzinski und Wawrzyniak, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht --ZESAR-- 2012, 475). - EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des …
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Zur Begründung verwies es insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Bosmann C-352/06 (Slg. 2008, I-3827). - BFH, 16.05.2013 - III R 8/11
Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 16. Mai 2013 III R 8/11 (BFHE 241, 511). - BFH, 03.03.2011 - V B 17/10
Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Rn. 7 1. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsakts (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 2.2 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit X - Familienkasse eingetreten (s. dazu BFH-Beschluss vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.A.). - BFH, 18.07.2013 - III R 51/09
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin
Auszug aus BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Rn. 5 Die Klägerin beantragt, das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des unter dem Aktenzeichen III R 51/09 beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahrens anzuordnen.
- BFH, 21.02.2019 - III B 7/18
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
Das FG-Urteil weiche von den BFH-Urteilen vom 18. Juli 2013 III R 71/11 (BFH/NV 2014, 24) und vom 18. Dezember 2013 III R 44/12 (BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143) ab.Rn. 13 b) Das FG-Urteil weicht weder vom Senatsurteil in BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143 noch vom Senatsurteil in BFH/NV 2014, 24 ab.
Rn. 15 Das Senatsurteil in BFH/NV 2014, 24 betrifft ebenfalls einen anders gelagerten Sachverhalt: Die dortige Klägerin lebte mit ihrer Familie in Deutschland, nahm aber in den Niederlanden eine abhängige Beschäftigung auf.
- BFH, 18.12.2013 - III R 44/12
Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz - Auflösung einer …
Deshalb wäre § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen, dass nur eine Kürzung, nicht aber eine vollständige Versagung des Kindergeldanspruchs in Betracht kommt, wenn anderenfalls das Freizügigkeitsrecht der Wanderarbeitnehmer beeinträchtigt wäre (Senatsurteil vom 18. Juli 2013 III R 71/11, BFH/NV 2014, 24, unter III.3.b bb). - BFH, 05.02.2015 - III R 40/09
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen …
Dies führt dazu, dass die unionsrechtswidrige Rechtsfolge --hier der vollständige Ausschluss-- nicht zu beachten ist, sondern nur eine Kürzung um den im EU-Ausland bestehenden Kindergeldanspruch in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2013 III R 44/12, BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143, Rz 14; vom 18. Juli 2013 III R 71/11, BFH/NV 2014, 24, Rz 18;… vom 11. Juli 2013 VI R 68/11, BFHE 242, 206, BFH/NV 2013, 1967, Rz 12; vom 16. Mai 2013 III R 8/11, BFHE 241, 511, BStBl II 2013, 1040, Rz 29). - VG Düsseldorf, 04.04.2014 - 21 K 3716/12
Unterhaltsvorschuss Kindergeld grenzüberschreitend
Rn. 26 Vgl. etwa Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 18. Juli 2013 - III R 71/11 -, juris; Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 31. Januar 2013 - 15 K 2058/09 -, juris.
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| BFH, 16.05.2013 - III R 63/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
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Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters
- openjur.de
Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters
- Bundesfinanzhof
EWGV 1408/71 Art 2 Anh 1 Teil 1 Buchst D, EStG § 1 Abs 3, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 49, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EWGV 1408/71 Tit 1 Art 2, EWGV 1408/71 Anh 1 Teil 1 Buchst D
Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters - rechtsinformationen.bund.de
Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters
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Art 2 Anh 1 Teil 1 Buchst D EWGV 1408/71, § 1 Abs 3 EStG 2002, § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 49 EStG 2002, EStG VZ 2005
Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters - cpm-steuerberater.de
Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters
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EStG § 63; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 lit b
Kindergeldberechtigung eines polnischen Saisonarbeiters - datenbank.nwb.de
Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters nur bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Kindergeldberechtigung eines polnischen Saisonarbeiters
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.09.2010 - 7 K 423/09
- BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 127
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.08.2011 - III R 55/08
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Rn. 14 Wie der Senat bereits mit dem nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 4. August 2011 III R 55/08 (BFHE 234, 316) entschieden hat, kommt es für die Frage, ob der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 --VO Nr. 118/97-- (…Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997 Nr. L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung eröffnet ist, nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer bzw. Selbständige auch die Voraussetzungen erfüllt, die in ihrem Anhang I Teil I Buchst. D aufgeführt sind.Vielmehr wird der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Titels I in Art. 2 der VO Nr. 1408/71 festgelegt (vgl. hierzu im Einzelnen die Ausführungen in den Senatsurteilen in BFHE 234, 316, und vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87).
Dagegen gelten die in Anhang I Teil I Buchst. D enthaltenen Einschränkungen nur für die Vorschriften des Titels III Kapitel 7 der VO Nr. 1408/71, d.h. bei Anwendung ihrer Art. 72 ff. (Senatsurteil in BFHE 234, 316).
- BFH, 24.01.2008 - XI R 63/06
Verfahrensrechtliche Folgen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Mangels ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung war daher gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO eine Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 2. Januar 2009 zulässig (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2008 XI R 63/06, BFH/NV 2008, 606). - BFH, 16.05.2013 - III R 8/11
Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Hinsichtlich der insoweit durchzuführenden Prüfungsschritte verweist der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 16. Mai 2013 III R 8/11 (DStR 2013, 1879).
- BFH, 24.05.2012 - III R 14/10
Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG setzt daher voraus, dass der Anspruchsteller aufgrund eines entsprechenden Antrags vom zuständigen Finanzamt nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird (Senatsurteil vom 24. Mai 2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897). - BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Rn. 7 1. Die Familienkasse … der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 2.2 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit … --Familienkasse-- eingetreten (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109 unter II. 1.). - BFH, 24.10.2012 - V R 43/11
Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Insoweit ist vielmehr zu beachten, dass nach dem BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 V R 43/11 (BFHE 239, 327), dem sich der Senat anschließt, eine solche Kindergeldberechtigung nur in den Monaten des betreffenden Kalenderjahres besteht, in denen der Anspruchsteller Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt hat. - BFH, 05.07.2012 - III R 76/10
Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen Architekten, der …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Vielmehr wird der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Titels I in Art. 2 der VO Nr. 1408/71 festgelegt (vgl. hierzu im Einzelnen die Ausführungen in den Senatsurteilen in BFHE 234, 316, und vom 5. Juli 2012 III R 76/10, BFHE 238, 87). - FG Düsseldorf, 15.09.2010 - 7 K 423/09
Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters; Ausschluss bei …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - III R 63/10
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 716 veröffentlichten Urteil ab.
- BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18
Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat; …
Rn. 19 Der Bundesfinanzhof (…BFH, Urteile vom 18. Juli 1986 - III R 216/81 - BFH/NV 1987, 12, vom 29. März 1990 - V R 19/85 - juris…, vom 7. März 2006 - XR 18/05 - BFHE 212, 407, vom 26. Mai 2010 - VIII B 228/09 - BFH/NV 2010, 2080 und vom 16. Mai 2013 - III R 63/10 - BFH/NV 2014, 12 jeweils zu § 55 FGO;… Beschluss vom 30. August 1995 - V B 72/95 - BFH/NV 1996, 106;… ferner Urteil vom 20. Februar 2001 - IX R 48/98 - NVwZ 2001, 960 = juris Rn. 8 zu § 356 AO 1977 …und Beschluss vom 28. April 2015 - VI R 65/13 - BFH/NV 2015, 1074 = juris Rn. 15 zu § 356 AO) und das Bundessozialgericht (BSG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96 - BSGE 79, 293 zu § 66 SGG und vom 9. April 2014 - B 14 AS 46/13 R - BSGE 115, 288 zu § 85 Abs. 3 Satz 4 SGG) hatten sich zwar wiederholt mit den Anforderungen an Rechtsmittelbelehrungen nach Vorschriften in ihren Verfahrensordnungen zu befassen, die mit § 58 VwGO vergleichbar sind. - BFH, 14.03.2018 - III R 5/17
Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter …
Rn. 14 a) Der BFH hat sich bisher nur hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu der monatsbezogenen Betrachtungsweise geäußert und insoweit auf den Zufluss der Einnahmen nach § 11 EStG abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 239, 327, BStBl II 2013, 491, Rz 33;… vom 16. Mai 2013 III R 58/11, BFH/NV 2014, 145, Rz 27; vom 16. Mai 2013 III R 63/10, BFH/NV 2014, 12, Rz 20; in BFHE 242, 228, BStBl II 2014, 843, Rz 50;… vom 24. Juli 2013 XI R 8/12, BFH/NV 2014, 495, Rz 36;… vom 5. September 2013 XI R 26/12, BFH/NV 2014, 313, Rz 33; vom 12. März 2015 III R 14/14, BFHE 249, 292, BStBl II 2015, 850, Rz 37). - BFH, 30.07.2013 - VI B 37/13
Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des …
Rn. 1 I. Das Finanzgericht (FG) hat mit Zustimmung der Beteiligten durch Beschluss vom 23. Mai 2012 das Ruhen des Verfahrens 10 K 3496/10 Kg "bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in den dort anhängigen Revisionsverfahren III R 17/11 und III R 63/10" angeordnet.Somit sei der Grund für die Ruhendstellung unabhängig davon, dass die beiden Revisionsverfahren III R 17/11 und III R 63/10 nach wie vor anhängig seien, entfallen.
Im Streitfall lag der vom FG beschlossenen Verfahrensruhe die Erwägung zugrunde, dass die Ergebnisse der BFH-Verfahren III R 17/11 und III R 63/10 nach deren Abschluss wegen der gleichen Rechtsfrage auf das bis dahin ruhende Verfahren übertragen werden könnten.
Rn. 11 Im Streitfall hat das FG das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den beim BFH anhängigen Verfahren III R 17/11 und III R 63/10 angeordnet.
Geschäftsverteilungsplan des BFH seit 2012 vier Senate für "Kindergeld (§§ 62 bis 78 EStG)" zuständig sind und die Rechtsfrage auch noch tatsächlich Gegenstand weiterer Revisionsverfahren bei verschiedenen BFH-Senaten im Zeitpunkt der Beschlussfassung war (s. III R 17/11; III R 63/10; III R 59/11; VI R 70/11; XI R 8/12).
- BFH, 12.03.2015 - III R 14/14
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines …
Rn. 27 (a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2013 III R 63/10 (BFH/NV 2014, 12, Rz 12) allein auf die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung abgestellt und eine Verlängerung in einem hier vergleichbaren Fall auf ein Jahr nach § 55 Abs. 2 FGO angenommen (…noch offengelassen BFH-Beschluss vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284, ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- in seinem Urteil vom 10. Februar 1999 11 C 9/97, BVerwGE 108, 269, zu § 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO--). - FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 3 K 3219/16
Kindergeld bei "fiktiv unbeschränkter Steuerpflicht" nach Monaten der Tätigkeit
Rn. 22 In sieben Urteilen, die alle ausschließlich nichtselbständig (sozialversicherungspflichtig) tätige Kindergeldberechtigte betrafen, hat der BFH jeweils mehr oder minder deutlich ausgesprochen, jeweils nur in obiter dicta im Rahmen einer Zurückverweisung, dass es auf den Zufluss ankomme, und dazu jeweils § 49 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 11 EStG zitiert (…Urteil vom 24.10.2012 V R 43/11, DStRE 2013, 449, Juris Rn. 33;… Urteil vom 16.05.2013 III R 58/11, BFH/NV 2014, 145, Juris Rn. 27; Urteil vom 16.05.2013 III R 63/10, BFH/NV 2014, 12, Juris Rn. 20;… Urteil vom 18.07.2013 III R 59/11, DStRE 2014, 3, Juris Rn. 50;… Urteil vom 24.07.2013 XI R 8/12, BFH/NV 2014, 495, Juris Rn. 36;… Urteil vom 05.09.2013 XI R 26/12 BFH/NV 2014, 313, Juris Rn. 33;… Urteil vom 12.03.2015 III R 14/14, BFH/NV 2015, 1187, Juris Rn. 37). - VG Ansbach, 26.09.2018 - AN 14 S 18.50697
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei fehlerhaftem …
Denn nach der Rechtsprechung genügt es, wenn der unrichtige Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung:allgemein geeignet ist, die Einlegung des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs zu erschweren (BVerwG, U.v. 13.12.1978 - 6 C 77/78 -, BVerwGE 57, 188; B.v. 25.4.2000 - 7 B 198/99 -, juris, vgl. auch BFH, Urteil vom 16.05.2013 - III R 63/10, BFH/NV 2014, 12, BSG, U.v. 28.5.1991, NVwZ 1993, 406 zu § 66 SGG). - FG Sachsen, 25.04.2019 - 6 K 1720/17
Aufhebung einer Kindergeldgewährung und Rückforderung von bereits gezahlten …
Der BFH hat hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf die monatsbezogene Betrachtungsweise und insoweit auf den Zufluss der Einnahmen nach § 11 EStG abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 239, 327 , BStBl II 2013, 491 , Rz 33;… vom 16. Mai 2013 - III R 58/11 - BFH/NV 2014, 145 , Rz 27; vom 16. Mai 2013 - III R 63/10 - BFH/NV 2014, 12 , Rz 20; in BFHE 242, 228 , BStBl II 2014, 843 , Rz 50;… vom 24. Juli 2013 - XI R 8/12 - BFH/NV 2014, 495 , Rz 36;… vom 5. September 2013 - XI R 26/12 - BFH/NV 2014, 313 , Rz 33; vom 12. März 2015 - III R 14/14 - BFHE 249, 292 , BStBl II 2015, 850 , Rz 37; zum Ganzen: BFH…, Urteil vom 14. März 2018 - III R 5/17 -, BFHE 261, 117 , BStBl II 2018, 482 , Rn. 11 - 14). - FG Düsseldorf, 08.12.2014 - 15 K 2543/13
Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters
Vielmehr besteht nach der Beurteilung des Revisionsgerichts ein Anspruch auf Kindergeld nur für die Monate des Kalenderjahres, in denen der Anspruchsteller Einkünfte i. S. des § 49 EStG erzielt hat (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, statt vieler anderer Entscheidungen BFH-Urteile vom 24.10.2012 V R 43/10, BStBl II 2013, 491, vom 16.05.2013 III R 63/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2014, 12, vom 18.07.2013 III R 59/11, BStBl II 2014, 843, …und vom 29.01.2014 XI R 29/13, BFH/NV 2014, 724). - FG Düsseldorf, 06.02.2012 - 10 K 1346/11
Prozesskostenhilfe: Erfolgsausichten der Rechtsverfolgung - Zulassung der …
Rn. 21 Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2011 hat der Kläger im Hinblick auf die "sonstige Rechtsauffassung" der Beklagten beantragt, das Verfahren bis zum Ausgang des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens mit dem Aktenzeichen III R 63/10 ruhend zu stellen. - FG Sachsen, 26.04.2019 - 6 K 1800/18
Kindergeldbezug vor dem Hintergrund eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit …
Der Bundesfinanzhof hat hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf die monatsbezogene Betrachtungsweise und insoweit auf den Zufluss der Einnahmen nach § 11 EStG abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 239, 327 , BStBl II 2013, 491 , Rz 33;… vom 16. Mai 2013 - III R 58/11 - BFH/NV 2014, 145 , Rz 27; vom 16. Mai 2013 - III R 63/10 - BFH/NV 2014, 12 , Rz 20; in BFHE 242, 228 , BStBl II 2014, 843 , Rz 50;… vom 24. Juli 2013 - XI R 8/12 - BFH/NV 2014, 495 , Rz 36;… vom 5. September 2013 - XI R 26/12 - BFH/NV 2014, 313 , Rz 33; vom 12. März 2015 - III R 14/14 - BFHE 249, 292 , BStBl II 2015, 850 , Rz 37; zum Ganzen: BFH…, Urteil vom 14. März 2018 - III R 5/17 -, BFHE 261, 117 , BStBl II 2018, 482 , Rn. 11 - 14).
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Rechtsprechung
| BFH, 12.09.2013 - III R 55/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge
- openjur.de
Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge
- Bundesfinanzhof
BGB § 1615l, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 9, SvEV, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG VZ 2007
Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge - rechtsinformationen.bund.de
Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1615l BGB, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 9 EStG 2002, SvEV
Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge - ra.de
- rechtsportal.de
EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Ermittlung des Einkommens eines nicht verheirateten Kindes - datenbank.nwb.de
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt; Unterhaltsleistung des Kindsvaters als Bezüge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsätze zur Ermittlung des Einkommens eines nicht verheirateten Kindes
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2012 - 2 K 34/11
- BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 127
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 11.04.2013 - III R 24/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Naturalleistungen können in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung geschätzt werden (Anschluss an das BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFH/NV 2013, 1307) 13 14 .Es kommt deshalb nicht darauf an, ob Unterhaltsleistungen aufgrund einer tatsächlich bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtung (z.B. § 16151 BGB), einer vermeintlichen Verpflichtung oder freiwillig erbracht werden (Senatsurteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFH/NV 2013, 1307).
Wegen der Geltung des Zuflussprinzips ist daher in den Fällen, in denen unverheiratete Eltern zusammen mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang gegenüber dem betreuenden Elternteil oder durch einen Dritten Naturalleistungen erbracht wurden (Senatsurteil in BFH/NV 2013, 1307).
Dabei bestehen keine Bedenken, Naturalleistungen in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung zu schätzen (s. Senatsurteil in BFH/NV 2013, 1307).
- BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Dieser Grundsatz lässt sich jedoch auf nicht verheiratete, zusammen lebende Eltern mit Kind schon deshalb nicht übertragen, weil beim Unterhaltsanspruch nach § 16151 BGB, anders als beim Unterhalt zwischen zusammen lebenden, getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Kindsvaters nicht maßgebend sind (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2008 XII ZR 109/05, BGHZ 177, 272). - BFH, 17.06.2010 - III R 34/09
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus - …
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Denn die typischerweise bestehende Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei der Prüfung der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (Senatsurteile vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982, …und vom 7. April 2011 III R 50/10, BFH/NV 2011, 1329).
- BFH, 03.03.2011 - V B 17/10
Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Rn. 9 II. Die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse Nord der Bundesagentur für Arbeit) ist aufgrund eines Organisationsaktes (…Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Bundesagentur für Arbeit X --Familienkasse-- eingetreten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105). - BFH, 22.12.2011 - III R 8/08
Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug - Unterhaltsleistungen von …
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Wegen des auch für Bezüge geltenden Zuflussprinzips führt ein Unterhaltsanspruch nur dann zu Bezügen, wenn er tatsächlich erfüllt wird, sofern der Unterhaltsberechtigte nicht i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG auf die Geltendmachung seines Anspruchs verzichtet hat (Senatsbeschluss vom 7. April 2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340). - BFH, 23.11.2011 - III R 76/09
Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen …
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Rn. 13 3. Wird Kindergeld für ein verheiratetes Kind begehrt, das mit seinem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann bei der Schätzung der als Bezüge anzusetzenden Unterhaltsleistungen davon ausgegangen werden, dass sich die --kinderlosen-- Ehegatten das gemeinsame verfügbare Einkommen hälftig teilen, sofern dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums verbleibt (Senatsurteil vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413, m.w.N.). - BFH, 07.04.2011 - III R 50/10
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind, das auf einen …
Auszug aus BFH, 12.09.2013 - III R 55/12
Denn die typischerweise bestehende Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei der Prüfung der Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (Senatsurteile vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982, und vom 7. April 2011 III R 50/10, BFH/NV 2011, 1329).
- BFH, 25.02.2015 - XI R 14/13
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …
Wegen des auch für Bezüge geltenden Zuflussprinzips führt ein Unterhaltsanspruch --auf den der Unterhaltsberechtigte nicht i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG ganz oder teilweise verzichtet hat-- nur dann zu Bezügen, wenn er tatsächlich erfüllt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Dezember 2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340; BFH-Urteile vom 12. September 2013 III R 55/12, BFH/NV 2014, 36, Rz 12;… vom 8. Mai 2014 III R 50/13, BFH/NV 2014, 1536, Rz 15).Rn. 17 b) Wird Kindergeld für ein verheiratetes Kind begehrt, das mit seinem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann bei der Schätzung der als Bezüge anzusetzenden Unterhaltsleistungen zwar davon ausgegangen werden, dass sich die --kinderlosen-- Ehegatten das gemeinsame verfügbare Einkommen hälftig teilen, sofern dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums verbleibt (BFH-Urteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413, und in BFH/NV 2014, 36, Rz 13).
Dieser Grundsatz lässt sich aber auf nicht verheiratete, zusammen lebende Eltern mit Kind schon deshalb nicht übertragen, weil beim Unterhaltsanspruch nach § 16151 BGB, anders als beim Unterhalt zwischen zusammen lebenden, getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Kindsvaters nicht maßgebend sind (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2008 XII ZR 109/05, BGHZ 177, 272; BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 36, Rz 13).
Wegen der Geltung des Zuflussprinzips ist daher in den Fällen, in denen --wie hier-- unverheiratete Eltern mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang gegenüber dem betreuenden Elternteil oder durch einen Dritten Naturalleistungen erbracht wurden (BFH-Urteile vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866; in BFH/NV 2014, 36, Rz 13, und in BFH/NV 2014, 1536, Rz 15).
Dabei bestehen keine Bedenken, Naturalleistungen in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866; in BFH/NV 2014, 36, Rz 14, und in BFH/NV 2014, 1536, Rz 18).
- BFH, 20.10.2022 - III R 13/21
Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind; Pflegegeld; …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie aufgrund einer tatsächlich bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtung (z.B. § 1615 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--), einer vermeintlichen Verpflichtung oder freiwillig erbracht werden (z.B. Senatsurteile vom 11.04.2013 - III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866, und vom 12.09.2013 - III R 55/12, BFH/NV 2014, 36, Rz 12, betreffend Unterhaltsleistungen des Kindsvaters als Bezüge). - BFH, 08.05.2014 - III R 50/13
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …
Dieser Fragestellung ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats erst im Rahmen der Einkünfte- und Bezügegrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nachzugehen (s. insoweit Senatsurteile vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866; vom 12. September 2013 III R 55/12, BFH/NV 2014, 36, jeweils zum Unterhalt durch den anderen Elternteil eines nichtehelichen Kindes; vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, zum Unterhalt durch den Ehegatten des Kindes, jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 12 K 1256/13
Kein Kindergeldanspruch, wenn ein lediges, sich in Ausbildung befindliches Kind …
Rn. 21 4. Der Senat hat die Revision im Hinblick auf die bei dem BFH gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts, Urteil vom 26. Juni 2013 2 K 470/13 (Kg) unter dem Aktenzeichen III R 37/13 und auf die bei dem BFH unter dem Aktenzeichen III R 55/12 bereits anhängige Revision, aber auch auf den BFH-Beschluss vom 14. Februar 2013 III S 8/12 (…PKH,BFH/NV 2013, 922) zugelassen (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 FGO).
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Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- openjur.de
Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 6, BGB § 1569, BGB § 1360, BGB § 1360a, BGB § 1361, BGB § 16151l, EStG VZ 2010, BGB §§ 1569 ff
Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt - rechtsinformationen.bund.de
Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 6 EStG 2009, § 1569 BGB, § 1360 BGB
Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt - ra.de
- rechtsportal.de
Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- datenbank.nwb.de
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld für die Oma
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 14.03.2012 - 2 K 1569/11
- BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 127
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.04.2013 - III R 24/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
NV: Lebt ein Kind mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, ist bei der Grenzbetragsprüfung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang es Bar- oder Naturalleistungen von dem anderen Elternteil oder von einem Dritten bezogen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307) 31 .Ob ein Kind wegen eigener Einkünfte oder Bezüge typischerweise nicht auf Unterhaltsleistungen der Eltern angewiesen und deshalb nicht als Kind zu berücksichtigen ist, wird nach der gesetzlichen Regelung nicht bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG ermittelt, sondern erst auf einer zweiten Stufe bei der Prüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der im Streitfall bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgebenden Grenzbetrag überschreiten (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, m.w.N.).
Rn. 24 bb) Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an und verweist zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 12.
Rn. 26 a) Bezüge sind alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder steuerfreie Einnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552; in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, jeweils m.w.N.).
Auch Unterhaltsleistungen des verheirateten oder geschiedenen Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1361, 1569 ff. BGB) oder des Vaters aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes (§ 16151 BGB) sind danach als Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unabhängig davon zu erfassen, ob diese freiwillig, aufgrund einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtspflicht erbracht werden (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 15).
Rn. 30 a) Leben --wie im Streitfall bis zur Eheschließung im September 2010-- die nichtverheirateten Eltern eines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, kann aufgrund der Unterschiede zum Ehegattenunterhalt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413; in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 18 ff., jeweils m.w.N.) für die Schätzung von Unterhaltsleistungen --entgegen dem Revisionsvorbringen der Familienkasse-- nicht von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass die Elternteile sich das verfügbare Einkommen des Alleinverdieners oder das beider Elternteile hälftig teilen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 21).
Rn. 31 b) In Fällen des gemeinsamen Haushalts unverheirateter Eltern ist hingegen im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang im jeweiligen Anspruchszeitraum gegenüber dem selbst als Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Elternteil Bar- oder Naturalleistungen durch den anderen Elternteil oder durch einen Dritten erbracht wurden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 22).
Rn. 34 a) Es bestehen keine Bedenken, bei der Bewertung von etwaigen von der T in der Zeit von Januar bis August 2010 bezogenen Naturalleistungen --z.B. Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung-- diese in Anlehnung an die Werte der ab 1. Januar 2007 geltenden Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung) in der jeweils geltenden Fassung zu schätzen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Werte festgestellt werden können (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 24).
- BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
Rn. 15 II. Der während des Revisionsverfahrens durch den Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit vom 18. April 2013 Nr. 21/2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes (…Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, m.w.N.). - BFH, 17.12.2009 - III R 74/07
Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
Rn. 26 a) Bezüge sind alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder steuerfreie Einnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552;… in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, jeweils m.w.N.).
- BFH, 09.02.2012 - III R 73/09
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
Zur Vermeidung einer Doppelberücksichtigung desselben Aufwands dürfen sie daher nicht noch einmal im Rahmen der Grenzbetragsberechnung für das Kind --vorliegend der T-- abgezogen werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463;… vom 24. Januar 2013 V R 42/11, BFH/NV 2013, 918, Rz 28, jeweils m.w.N.). - BFH, 23.11.2011 - III R 76/09
Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
Rn. 30 a) Leben --wie im Streitfall bis zur Eheschließung im September 2010-- die nichtverheirateten Eltern eines Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, kann aufgrund der Unterschiede zum Ehegattenunterhalt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413;… in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 18 ff., jeweils m.w.N.) für die Schätzung von Unterhaltsleistungen --entgegen dem Revisionsvorbringen der Familienkasse-- nicht von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass die Elternteile sich das verfügbare Einkommen des Alleinverdieners oder das beider Elternteile hälftig teilen (…vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 241, 255, BFH/NV 2013, 1307, Rz 21). - BFH, 24.01.2013 - V R 42/11
Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12
Zur Vermeidung einer Doppelberücksichtigung desselben Aufwands dürfen sie daher nicht noch einmal im Rahmen der Grenzbetragsberechnung für das Kind --vorliegend der T-- abgezogen werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463; vom 24. Januar 2013 V R 42/11, BFH/NV 2013, 918, Rz 28, jeweils m.w.N.).
- FG Sachsen, 26.06.2013 - 2 K 470/13
Ab dem 1.1.2012 Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind unabhängig …
Damit besteht nach dem Wortlaut des § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB kein Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, weil die Tochter des Klägers nicht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet hatte, sondern ihre Ausbildung fortgesetzt hat (Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 27. Juni 2011 - 16 K 123/11, EFG 2011, 1911, des Finanzgerichts Münster vom 17. Juni 2010 - 11 K 2790/09, EFG 2010, 1522 und Urteil des Senates vom 14. März 2013 - 2 K 1569/11, StE 2012, 647, Revision beim Bundesfinanzhof anhängig unter Az. XI R 16/12).
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