Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 488 BGB, § 489 Abs 1 Nr 2 BGB
Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife - IWW
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- RA Kotz
Bausparvertrag - Kündigung durch Bausparkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 489 ; BGB § 488 ; Muster-ABB § 2
Berechtigung einer Bausparkasse zur Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (69)
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung von Alt-Verträgen: Überraschende Schlappe für Bausparkasse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse!
- archive.is (Pressebericht, 30.03.2016)
Sparerfreundliches Urteil: Niederlage für Bausparkasse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Bausparerin obsiegt mit der Klage gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse stattgegeben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung von Bausparverträgen nach Zuteilungsreife
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bausparkasse darf zuteilungsreifen Bausparvertrag nicht kündigen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bausparvertrag gekündigt - Ob Bausparkassen "fällige" Bausparverträge kündigen dürfen, um Zinsen zu sparen, ist strittig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
OLG Stuttgart verwehrt Bausparkasse die Kündigung eines Bausparvertrages
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Kündigung von Bausparverträgen nach Zuteilungsreife
- spiegel.de (Pressebericht, 31.03.2016)
Urteil zu Kündigungen: Was Bausparer jetzt wissen müssen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
- immobilien-zeitung.de (Pressebericht, 31.03.2016)
Wüstenrot verliert im Kündigungsstreit gegen Bausparerin
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse stattgegeben
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages stattgegeben
- haerlein.de (Kurzinformation)
Doch keine Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen ist unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung des Bausparvertrags unberechtigt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bausparkasse darf alte Bausparverträge nicht kündigen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bausparerin wehrt sich erfolgreich gegen Kündigung ihres Bausparvertrags
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse stattgegeben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Bausparkasse verurteilt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen rechtswidrig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
- hahn-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Positive Wendung für Bausparer:Einer Bausparkasse (erneut) die Möglichkeit versagt, einen Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wenn der Bausparvertrag durch die Bausparkasse gekündigt wird
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von alten Bausparverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge sind rechtmäßig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gekündigter Bausparvertrag: Beste Chancen für Kunden der Wüstenrot und LBS
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkasse darf alte Bausparverträge nicht kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreif
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkasse: Kündigung von Bausparverträgen aufgrund Niedrigzinswelle
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkasse zahlt Darlehensgebühr zurück - Anerkenntnis der Bausparkasse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wüstenrot: Bausparvertrag besteht unverändert fort
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparvertrag-Kündigung: Bausparkasse bietet außergerichtliche Stillstands-Vereinbarung an
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung durch Bausparkasse unwirksam!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gekündigter Bausparvertrag: Erfolg für die Bausparer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung alter Bausparverträge: Klage einer Bausparerin stattgegeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung Bausparvertrag: Schwäbisch Hall beabsichtigt weitere Kündigungen älterer Bausparverträge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen: Herbe Niederlage für die Wüstenrot Bausparkasse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparvertrag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wüstenrot verurteilt: Kündigung von Bausparvertrag unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparerin wehrt sich erfolgreich gegen Kündigung ihres Bausparvertrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bausparkassen können Bausparverträge nicht einfach kündigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse Wüstenrot stattgegeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen ist unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse Wüstenrot stattgegeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung des Bausparvertrags unberechtigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigungen von Bausparverträgen durch Bausparkassen sind rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urteil stärkt Rechte von Bausparern: Kündigung durch Bausparkasse wegen Zuteilungsreife unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aachener Bausparkasse: Kündigung des Bausparvertrages jetzt unzulässig?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Kündigung des Bausparvertrags
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung von Bausparverträgen: Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse nicht wirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bausparkasse darf Altvertrag nicht ohne weiteres kündigen - OLG Stuttgart gibt Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse statt
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Umstrittenes Kündigungsrecht: Bausparkasse unterliegt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung einer Bausparkasse zur Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrags
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Kündigung von Bausparverträgen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Kündigung von Bausparverträgen nach Zuteilungsreife
- rechtsboutique.de (Entscheidungsbesprechung)
Wüstenrot-Urteil: Erfolg für Bausparer
Sonstiges
- rechtsboutique.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Wüstenrot-Revision zum BGH
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 910
- MDR 2016, 10
- VersR 2016, 865
- WM 2016, 742
- BB 2016, 834
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (21)
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Das ergibt sich auch daraus, dass die Beklagte den Schutz der Bausparergemeinschaft bemüht, einer Gemeinschaft, die gerade im Vergleich zu herkömmlichen Darlehensverträgen im Rahmen rechtlicher Beurteilungen andere Schlussfolgerungen zulässt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360).Sie sind prägend für das Kollektivsystem zwischen Bausparern und Kreditnehmern (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 46;… Schimansky/Bunte/Lwowski/Rümker/Winterfeld, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 124 Rn. 167).
- OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Es kann dahinstehen, ob die Bestimmung von ihrem Sinn und Zweck her auf Sparverträge Anwendung findet, bei denen Einlagen an sogenannte "professionelle Darlehensnehmer" geleistet werden (vgl. zum Meinungsstand: Senat, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 31/15 , juris, Rn. 101 ; Weber, ZIP 2015, 961;… ders., beck-Online.Großkommentar [BeckOGK]/Weber, Stand 1. Februar 2016, BGB, § 489 Rn. 9.1, Rn. 13ff.; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800).Rn. 76 d. Die Beklagte kann die Kündigung auch nicht auf § 490 Abs. 3, §§ 314, 313 Abs. 3 BGB stützen (zum Verhältnis der Bestimmungen zueinander vgl. Senat, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 31/15 , WM 2016, 311 , Rn. 147 ).
- OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 9 U 151/11
Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge: Kündigungsrecht einer Bausparkasse
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 104/14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13, juris;… Staudinger/Mülbert [2015] BGB § 488 Rn. 548).Die Einlagen des Bausparers stellen daher ein Darlehen an die Bausparkasse dar, für dessen Rückerstattung eine Zeit nicht bestimmt ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11, juris, und Beschluss vom 4. Februar 2014 - 9 U 202/13; Mülbert/Schmitz FS Horn (2006), S. 777; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800; Weber, BB 2015, 961).
- LG Stuttgart, 15.09.2015 - 25 O 89/15
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. September 2015, Az. 25 O 89/15 , teilweise abgeändert:.Rn. 24 1. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart Az. 25 O 89/15 , verkündet am 15. September 2015, wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten bestehende Bausparvertrag mit der Nummer "1 938 …" vom 13. September 1978 über den 24. Juli 2015 hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
- BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Für eine Analogie ist weiter erforderlich, dass der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, WM 2015, 131). - BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10
Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Die Parteien müssten, wenn sie dies vorausgesehen hätten, den Vertrag anders geschlossen haben (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 68/10, WM 2014, 134). - BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12
fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Bei der Auflösung eines Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB handelt es sich um eine von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, die zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweisbar erscheinen muss (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12 NZG 2014, 1036). - BGH, 21.02.2014 - V ZR 176/12
Notarieller Grundstücksnutzungs- und Übertragungsvertrag: Sittenwidrigkeit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Eine solche vertragliche Risikoübernahme schließt die Rechte aus § 313 BGB regelmäßig aus (BGH, Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 176/12, NJW 2014, 2177). - OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Soweit § 9 ZPO voraussetzt, dass das Stammrecht selbst im Streit ist (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 9 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 17 W 21/05), ist diese Voraussetzung hier erfüllt, da die Feststellung des Fortbestands des Bausparvertrages die des Bezugsrechts des Bausparers für die künftigen Zinsen umfasst. - BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07
Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der …
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 235/09
Wohnraummiete: Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage bei …
- BGH, 01.06.1976 - VI ZR 154/75
- BGH, 03.03.2015 - VI ZR 490/13
Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei verfahrensfehlerhafter …
- OLG Hamm, 30.12.2015 - 31 U 191/15
Bausparkasse kann Bausparvertrag zur Zinsersparnis kündigen
- OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 19 U 106/13
Zum Recht der Bausparkasse, einen Bausparvertrag nach Vollbesparung ordentich zu …
- OLG Köln, 11.01.2016 - 13 U 151/15
Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen …
- LG Nürnberg-Fürth, 17.08.2015 - 6 O 1708/15
Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife
- LG Stuttgart, 12.11.2015 - 12 O 100/15
Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife
- OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 104/14
Rechtliche Einordnung eines Bausparvertrages in der Ansparphase
- OLG Köln, 15.04.2014 - 9 U 202/13
Bei einer in den "Geschriebenen Vereinbarungen" speziell vereinbarten …
- OLG Celle, 03.02.2016 - 3 U 192/15
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
Rn. 7 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Stuttgart, WM 2016, 742) im Wesentlichen ausgeführt:.2015, § 488 Rn. 539 und Rn. 549; Omlor/Meier, EWiR 2016, 323, 324; Rollberg, EWiR 2016, 3; Schäfer/Cirpka/Zehnder, Bausparkassengesetz und Bausparkassenverordnung, 5. Aufl., § 1 Anm. 12; Schultheiß, WuB 2015, 139, 141; Servatius, ZfIR 2016, 649, 651; von Stumm, GWR 2015, 357; Weber, ZIP 2015, 961, 962).
2015, § 489 Rn. 51; Omlor/Meier, EWiR 2016, 323 f.; Rollberg, EWiR 2016, 3; Salger, jurisPR-BKR 7/2016 Anm. 3; Schultheiß, WuB 2015, 139, 142; Servatius, ZfIR 2016, 649, 657 f.; Simon, EWiR 2016, 723, 724; von Stumm, GWR 2015, 357, 358; Welter, WuB 2016, 597, 601 ff. und WuB 2017, 9, 12; Yildirim, VuR 2015, 258, 259 f.).
Nach der gesetzlichen Systematik kann sich daher eine Bausparkasse auf das Kündigungsrecht aus § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF berufen (…so auch OLG Celle, WM 2016, 738 und BKR 2016, 509 Rn. 41;… OLG Hamm, NJW-RR 2016, 747 Rn. 14 und ZIP 2016, 1475, 1476; OLG Koblenz…, Urteil vom 29. Juli 2016 - 8 U 11/16, juris Rn. 33; OLG Köln, WM 2016, 740, 741; LG Nürnberg-Fürth, ZIP 2015, 1870 f.; LG München I, ZIP 2015, 2360, 2361; LG Stuttgart, ZIP 2015, 2363, 2364 f.; Bergmann, WM 2016, 2153, 2156; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800, 1801 und BB 2015, 3079, 3080; Flick, jurisPR-BKR 5/2016 Anm. 5; Freise/Bonke, ZBB 2016, 196, 200; Herresthal, ZIP 2016, 1257, 1260; Salger, jurisPR-BKR 7/2016 Anm. 3; Omlor/Meier, EWiR 2016, 323, 324; Rollberg, EWiR 2016, 3; Servatius, ZfIR 2016, 649, 656; Simon, EWiR 2015, 723, 724; Tröger/Kelm, NJW 2016, 2839, 2841; Yildirim, VuR 2015, 258, 259 f.).
Während § 1 dieses Gesetzes jede Beschränkung von Zinsvereinbarungen aufhob, gewährte § 2 Abs. 1 des Gesetzes dem Schuldner bei einem Zinssatz von mehr als 6% p.a. gleichsam als Kompensation für die Aufhebung gesetzlicher Beschränkungen hinsichtlich der Zinshöhe das Recht, nach Ablauf eines halben Jahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten den Vertrag zu kündigen (vgl. Bergmann, WM 2016, 2153, 2156;… Landau in Gedächtnisschrift Conrad, 1979, S. 385, 399; Welter, WuB 2016, 597, 601).
Denn das Bestehen eines Zinsbestimmungsrechts des Gläubigers wird in den Materialien zu § 609a BGB aF allein im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht aus § 609a Abs. 1 Nr. 1 BGB aF, betreffend die Kündigungsmöglichkeit bei Auslaufen einer vereinbarten Zinsbindung bei festverzinslichen Darlehen, und dem Kündigungsrecht aus § 609a Abs. 2 BGB aF, betreffend die Kündigung von Darlehen mit einem veränderlichen Zinssatz, nicht aber im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht aus § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB aF erörtert (…vgl. BT-Drucks. 10/4741, S. 22 re. Sp. und S. 23 li. Sp.; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 3079, 3082; Herresthal, ZIP 2016, 1257, 1261; Welter, WuB 2016, 597, 602).
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 272/16
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht
2015, § 488 Rn. 539 und Rn. 549; Omlor/Meier, EWiR 2016, 323, 324; Rollberg, EWiR 2016, 3; Schäfer/Cirpka/Zehnder, Bausparkassengesetz und Bausparkassenverordnung, 5. Aufl., § 1 Anm. 12; Schultheiß, WuB 2015, 139, 141; Servatius, ZfIR 2016, 649, 651; von Stumm, GWR 2015, 357; Weber, ZIP 2015, 961, 962).2015, § 489 Rn. 51; Omlor/Meier, EWiR 2016, 323 f.; Rollberg, EWiR 2016, 3; Salger, jurisPR-BKR 7/2016 Anm. 3; Schultheiß, WuB 2015, 139, 142; Servatius, ZfIR 2016, 649, 657 f.; Simon, EWiR 2016, 723, 724; von Stumm, GWR 2015, 357, 358; Welter, WuB 2016, 597, 601 ff. und WuB 2017, 9, 12; Yildirim, VuR 2015, 258, 259 f.).
Nach der gesetzlichen Systematik kann sich daher eine Bausparkasse auf das Kündigungsrecht aus § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF berufen (…so auch OLG Celle, WM 2016, 738 und BKR 2016, 509 Rn. 41;… OLG Hamm, NJW-RR 2016, 747 Rn. 14 und ZIP 2016, 1475, 1476; OLG Koblenz…, Urteil vom 29. Juli 2016 - 8 U 11/16, juris Rn. 33; OLG Köln, WM 2016, 740, 741; LG Nürnberg-Fürth, ZIP 2015, 1870 f.; LG München I, ZIP 2015, 2360, 2361; LG Stuttgart, ZIP 2015, 2363, 2364 f.; Bergmann, WM 2016, 2153, 2156; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800, 1801 und BB 2015, 3079, 3080; Flick, jurisPR-BKR 5/2016 Anm. 5; Freise/Bonke, ZBB 2016, 196, 200; Herresthal, ZIP 2016, 1257, 1260; Salger, jurisPR-BKR 7/2016 Anm. 3; Omlor/Meier, EWiR 2016, 323, 324; Rollberg, EWiR 2016, 3; Simon, EWiR 2015, 723, 724; Tröger/Kelm, NJW 2016, 2839, 2841; Yildirim, VuR 2015, 258, 259 f.).
Während § 1 dieses Gesetzes jede Beschränkung von Zinsvereinbarungen aufhob, gewährte § 2 Abs. 1 des Gesetzes dem Schuldner bei einem Zinssatz von mehr als 6% p.a. gleichsam als Kompensation für die Aufhebung gesetzlicher Beschränkungen hinsichtlich der Zinshöhe das Recht, nach Ablauf eines halben Jahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten den Vertrag zu kündigen (vgl. Bergmann, WM 2016, 2153, 2156;… Landau in Gedächtnisschrift Conrad, 1979, S. 385, 399; Welter, WuB 2016, 597, 601).
Denn das Bestehen eines Zinsbestimmungsrechts des Gläubigers wird in den Materialien zu § 609a BGB aF allein im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht aus § 609a Abs. 1 Nr. 1 BGB aF, betreffend die Kündigungsmöglichkeit bei Auslaufen einer vereinbarten Zinsbindung bei festverzinslichen Darlehen, und dem Kündigungsrecht aus § 609a Abs. 2 BGB aF, betreffend die Kündigung von Darlehen mit einem veränderlichen Zinssatz, nicht aber im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht aus § 609a Abs. 1 Nr. 3 BGB aF erörtert (…vgl. BT-Drucks. 10/4741, S. 22 re. Sp. und S. 23 li. Sp.; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 3079, 3082; Herresthal, ZIP 2016, 1257, 1261; Welter, WuB 2016, 597, 602).
- OLG Karlsruhe, 08.11.2016 - 17 U 185/15
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife; …
Mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden ( OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 33 mit Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 - 13 U 104/14, juris; erneut OLG Stuttgart…, Urteil vom 04.05.2016 - 9 U 230/15 Rn. 40 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013 - 19 U 106/13, juris; Staudinger/Mülbert, BGB 2015, § 488 548).Rn. 45 Dabei braucht die Streitfrage, ob die Bestimmung von ihrem Sinn und Zweck her auf Sparverträge überhaupt Anwendung findet, bei denen Einlagen an sogenannte "professionelle Darlehensnehmer" geleistet werden, nicht beantwortet zu werden (zum Meinungsstand OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 40 m.w.N.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 04.05.2016 - 9 U 230/15 Rn. 68 ff.).
Solange die Valutierungsphase andauert, ist das Darlehen vollständig erst mit der letzten vertragsgemäßen Teilzahlung des Darlehensgebers empfangen (näher OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 43 und OLG Bamberg…, Urteil vom 10.08.2016 - 8 U 24/16 Rn. 60 f.; a.A. OLG Hamm…, Urteil vom 22.06.2016 - 31 U 271/15 Rn. 32, OLG Köln…, Urteil vom 11.01.2016 - 13 U 151/15 Rn. 7 und OLG Celle…, Urteil vom 14.09.2016 - 3 U 230/15 Rn. 68; ).
Schon mit Rücksicht hierauf verbietet sich, das Tatbestandsmerkmal des "vollständigen Empfangs" gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB allein aus der Sicht der Beklagten auszulegen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 52 ).
Rn. 50 bb) Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu Gunsten der Beklagten kommt nicht in Betracht (so zutreffend OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 53 ff.; gegen OLG Celle, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 3 U 192/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 5 O 38/15; OLG Köln, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 13 U 151/15; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015 - 31 U 191/15).
Abgesehen von der Gesetzgebungsgeschichte (dazu ausführlich OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 55 - 57), fehlt es auch wegen der Besonderheiten bei Bausparverträgen an einem vergleichbaren Sachverhalt, der eine analoge Anwendung dieser Vorschrift mit Eintritt der bloßen Zuteilungsreife des Bausparvertrages rechtfertigen würde.
Bei der Auflösung eines Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB handelt es sich um eine von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, die zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweisbar erscheinen muss ( OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 78 ).
Rn. 65 Entgegen der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 , Rn. 85 ) sieht der Senat davon ab, zusätzlich den bestehenden Anspruch des Klägers auf Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens zu berücksichtigen.
- OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren
Mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 9 U 171/15 , juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 104/14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13, juris;… Staudinger/Mülbert [2015] BGB § 488 Rn. 548).Die Verzinsung des jeweils jährlich um die Zinszahlungen erhöhten Bausparguthabens war bis zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung aus der Bausparsumme festgelegt (zum fehlenden vollständigen Darlehensempfang bei unbegrenzter Regelsparbeitragspflicht vgl Senat, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 ).
Sie ist jedenfalls insofern durchsetzbar, als die Bausparkasse bei Nichtbezahlung unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und damit dem Bausparer seinen Anspruch auf ein Bauspardarlehen nehmen kann (Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 9 U 171/15 -, Rn. 69 , juris).
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bausparer bei Abschluss des Bausparvertrages nicht absehen kann, ob er zum Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife noch oder schon einen von den Zweckbestimmungen der ABB gedeckten Darlehensbedarf hat (Senat, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 ).
- OLG Hamm, 22.06.2016 - 31 U 234/15
Kündigung eines Bausparvertrages zur Zinsersparnis
Mit Annahme der Zuteilung erhält der Bausparer ein Darlehen und die Bausparkasse wird zur Darlehensgeberin (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011, 9 U 151/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016, 8 O 109/15;… Staudinger/Mülbert, BGB, Stand 2015, § 488 Rn. 539 mwN; offengelassen in BGHZ 187, 360 ff).In einem Bausparfall ist daher davon auszugehen, dass die Bausparkasse mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife das Darlehen vollständig im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB empfangen hat (…vgl. Staudinger/Mülbert, BGB, Stand 2015, § 488 Rn. 550 mwN; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 3079 ff.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15).
Rn. 36 b) Dieser Wertung steht nicht entgegen, dass der Bausparer nach §§ 5 Abs. 1, 14 Abs. 1 ABB den Bausparvertrag auch nach Eintritt der Zuteilungsreife, ggf. sogar bis zum Erreichen der Bausparsumme, grundsätzlich fortsetzen darf (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15; LG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015, 12 O 100/15).
Rn. 37 Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) entspricht es auch nicht - jedenfalls nicht ausnahmslos - dem Interesse der Gemeinschaft der Bausparer, die Zuteilungsmasse durch Entgegennahme von zeitlich unbegrenzten Sparbeiträgen zu vergrößern, um die Zuteilung von Bauspardarlehen zu beschleunigen.
Rn. 38 c) Soweit teilweise darauf verwiesen wird, dass die Bausparkasse aufgrund der Kündigungsmöglichkeit nach § 5 Abs. 3 ABB ein wirkungsvolles Instrument habe, das Risiko der Zinsentwicklung zu teilen und die Verwendungseignung aufrechtzuerhalten (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15), wird unberücksichtigt gelassen, dass nach dem Grundgedanken des Bausparens dem Bausparer ermöglicht werden sollte, nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit Kapitalüberschüsse mit der damit verbundenen Option auf ein Bauspardarlehen für eine spätere wohnungswirtschaftliche Verwendung anzusammeln.
Angesichts dieser von Bausparer und Bausparkasse ausgeübten einvernehmlichen Praxis - die nicht, wie das OLG Stuttgart meint, als "eigenmächtige Abweichung des Bausparers vom Vertrag" (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) qualifiziert werden kann - wäre es der Bausparkasse nach § 242 BGB verwehrt, Nachzahlungen zu verlangen.
Hiervon geht offenbar auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) aus, wenn es die Frage aufwirft, ob "eine Bausparkasse, die jahrelang die Nichtzahlung von Regelsparbeiträgen hinnimmt, ihr Kündigungsrecht verwirkt".
Rn. 40 d) Soweit schließlich die Auffassung vertreten wird, dass das Abstellen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife deshalb nicht gestattet sei, weil eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliege (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15), erscheint eine analoge Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei entsprechender Auslegung des Tatbestandsmerkmals "vollständiger Empfang" schon nicht erforderlich.
Die Revision war gem. § 543 Abs. 2 ZPO zuzulassen, weil die Frage der Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Bausparfällen sowie die Auslegung der Vorschrift grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit seiner Entscheidung von Urteilen eines anderen Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016, 9 U 230/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) abweicht.
- OLG Hamm, 22.06.2016 - 31 U 278/15
Kündigung eines Bausparvertrages zur Zinsersparnis
Mit Annahme der Zuteilung erhält der Bausparer ein Darlehen und die Bausparkasse wird zur Darlehensgeberin (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011, 9 U 151/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016, 8 O 109/15;… Staudinger/Mülbert, BGB, Stand 2015, § 488 Rn. 539 mwN; offengelassen in BGHZ 187, 360 ff).In einem Bausparfall ist daher davon auszugehen, dass die Bausparkasse mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife das Darlehen vollständig im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB empfangen hat (…vgl. Staudinger/Mülbert, BGB, Stand 2015, § 488 Rn. 550 mwN; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 3079 ff.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15).
Rn. 37 bb) Dieser Wertung steht nicht entgegen, dass der Bausparer nach §§ 5 Abs. 1, 14 Abs. 1 ABB den Bausparvertrag auch nach Eintritt der Zuteilungsreife, ggf. sogar bis zum Erreichen der Bausparsumme, grundsätzlich fortsetzen darf (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15; LG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015, 12 O 100/15).
Rn. 38 Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) entspricht es auch nicht - jedenfalls nicht ausnahmslos - dem Interesse der Gemeinschaft der Bausparer, die Zuteilungsmasse durch Entgegennahme von zeitlich unbegrenzten Sparbeiträgen zu vergrößern, um die Zuteilung von Bauspardarlehen zu beschleunigen.
Rn. 39 cc) Soweit teilweise darauf verwiesen wird, dass die Bausparkasse aufgrund der Kündigungsmöglichkeit nach § 5 Abs. 3 ABB ein wirkungsvolles Instrument habe, das Risiko der Zinsentwicklung zu teilen und die Verwendungseignung aufrechtzuerhalten (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15), wird unberücksichtigt gelassen, dass nach dem Grundgedanken des Bausparens dem Bausparer ermöglicht werden sollte, nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit Kapitalüberschüsse mit der damit verbundenen Option auf ein Bauspardarlehen für eine spätere wohnungswirtschaftliche Verwendung anzusammeln.
Angesichts dieser von Bausparer und Bausparkasse ausgeübten einvernehmlichen Praxis - die nicht, wie das OLG Stuttgart meint, als "eigenmächtige Abweichung des Bausparers vom Vertrag" (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) qualifiziert werden kann - wäre es der Bausparkasse nach § 242 BGB verwehrt, Nachzahlungen zu verlangen.
Hiervon geht offenbar auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) aus, wenn es die Frage aufwirft, ob "eine Bausparkasse, die jahrelang die Nichtzahlung von Regelsparbeiträgen hinnimmt, ihr Kündigungsrecht verwirkt".
Rn. 41 dd) Soweit schließlich die Auffassung vertreten wird, dass das Abstellen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife deshalb nicht gestattet sei, weil eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliege (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15), erscheint eine analoge Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei entsprechender Auslegung des Tatbestandsmerkmals "vollständiger Empfang" schon nicht erforderlich.
Die Revision war gem. § 543 Abs. 2 ZPO zuzulassen, weil die Frage der Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Bausparfällen sowie die Auslegung der Vorschrift grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit seiner Entscheidung von Urteilen eines anderen Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016, 9 U 230/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) abweicht.
- OLG Bamberg, 10.08.2016 - 8 U 24/16
Wirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrags nach Eintritt der Zuteilungsreife
Bei einem Bausparvertrag stellt der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar und vermag deshalb eine darauf gestützte Kündigung nicht zu rechtfertigen (Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 = WM 2016, 742 = ZIP 2016, 910 = BKR 2016, 247; entgegen OLG Köln, Urteil vom 15.02.2016 - 13 U 151/15 -, OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015 - 31 U 191/15 u. a.).Für das fortbestehende Darlehen, das der Bausparer der Bausparkasse gewährt, eröffnet § 488 Abs. 3 BGB eine Kündigungsmöglichkeit (OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 14.10.2011, Az.: 9 U 151/11 und vom 30.03.2012, Az.: 9 U 171/15, Rn. 33 m. w. N., zitiert nach juris;… Staudinger/Mülbert [2015] BGB § 488 Rn. 548).
Die ABB sehen kein Recht des Bausparers vor, die Regelbesparung bei Zuteilungsreife oder Zuteilung einzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 9 U 137/15, und Urteil vom 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15, dort Rn. 68 f., zitiert nach juris).
Rn. 63 Wegen der weiteren Einzelheiten der Argumentation nimmt der Senat auf die auch insoweit überzeugenden und detaillierten Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urteil vom 30.03.2016 (a. a. O., Rn. 53 bis 75; zitiert nach juris) Bezug.
- OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 11/16
Kündbarkeit von Bausparverträgen durch Bausparkassen
Allerdings kann das Kündigungsrecht gemäß § 488 Abs. 3 BGB nach der herrschenden Meinung bei einem Bausparvertrag erst in Anspruch genommen werden, wenn er bis zur Bausparsumme vollständig angespart ist, weil der Bausparvertrag dem in § 1 ABB i.V.m. § 1 BSpKG besonders definierten Zweck der Erlangung eines Bauspardarlehens in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bauspareinlagen dient und dieser Zweck mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme nicht mehr erreicht werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011 - 9 U 151/11 - Urteil vom 30.3.2016 - 9 U 171/15 - OLG Köln, Beschluss vom 23.3.2015 - 13 U 104/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.10.2013 - 19 U 106/13 -).ff) Auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart in einer anderen Entscheidung zu einer entsprechenden Anwendbarkeit der Bestimmung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Urteil vom 30.3.2016 - 9 U 171/15 -, Rn. 53 bis 75 nach [...]) kommt es deshalb nach der von dem Senat vertretenen Ansicht nicht mehr an.
Die von dem Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 30.3.2016 - 9 U 171/15 - erhobenen Bedenken gegen den für den vollständigen Darlehensempfang maßgebenden Zeitpunkt des erstmaligen Eintritts der Zuteilungsreife greifen nicht durch, da sie im Ergebnis auf eine gemäß § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB unzulässige vertragliche Erschwerung bzw. einen unzulässigen vertraglichen Ausschluss des Kündigungsrechts des Darlehensnehmers hinauslaufen.
Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen der divergierenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteile vom 30.3.2016 - 9 U 171/15 - und vom 4.5.2016 - 9 U 230/15 -) zu der Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Passivgeschäfte von Bausparkassen sowie zu der Annahme des vollständigen Darlehensempfangs mit dem erstmaligen Eintritt der Zuteilungsreife zuzulassen.
- OLG Hamm, 22.06.2016 - 31 U 271/15
Kündigung eines Bausparvertrages zur Zinsersparnis
Mit Annahme der Zuteilung erhält der Bausparer ein Darlehen und die Bausparkasse wird zur Darlehensgeberin (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011, 9 U 151/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016, 8 O 109/15;… Staudinger/Mülbert, BGB, Stand 2015, § 488 Rn. 539 mwN; offengelassen in BGHZ 187, 360 ff).In einem Bausparfall ist daher davon auszugehen, dass die Bausparkasse mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife das Darlehen vollständig im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB empfangen hat (…vgl. Staudinger/Mülbert, BGB, Stand 2015, § 488 Rn. 550 mwN; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 3079 ff.; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15).
Rn. 37 b) Dieser Wertung steht nicht entgegen, dass der Bausparer nach §§ 5 Abs. 1, 14 Abs. 1 ABB den Bausparvertrag auch nach Eintritt der Zuteilungsreife, ggf. sogar bis zum Erreichen der Bausparsumme, grundsätzlich fortsetzen darf (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15; LG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015, 12 O 100/15).
Rn. 38 Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) entspricht es auch nicht - jedenfalls nicht ausnahmslos - dem Interesse der Gemeinschaft der Bausparer, die Zuteilungsmasse durch Entgegennahme von zeitlich unbegrenzten Sparbeiträgen zu vergrößern, um die Zuteilung von Bauspardarlehen zu beschleunigen.
Rn. 39 c) Soweit teilweise darauf verwiesen wird, dass die Bausparkasse aufgrund der Kündigungsmöglichkeit nach § 5 Abs. 3 ABB ein wirkungsvolles Instrument habe, das Risiko der Zinsentwicklung zu teilen und die Verwendungseignung aufrechtzuerhalten (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15), wird unberücksichtigt gelassen, dass nach dem Grundgedanken des Bausparens dem Bausparer ermöglicht werden sollte, nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit Kapitalüberschüsse mit der damit verbundenen Option auf ein Bauspardarlehen für eine spätere wohnungswirtschaftliche Verwendung anzusammeln.
Angesichts dieser von Bausparer und Bausparkasse ausgeübten einvernehmlichen Praxis - die nicht, wie das OLG Stuttgart meint, als "eigenmächtige Abweichung des Bausparers vom Vertrag" (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) qualifiziert werden kann - wäre es der Bausparkasse nach § 242 BGB verwehrt, Nachzahlungen zu verlangen.
Hiervon geht offenbar auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) aus, wenn es die Frage aufwirft, ob "eine Bausparkasse, die jahrelang die Nichtzahlung von Regelsparbeiträgen hinnimmt, ihr Kündigungsrecht verwirkt".
Rn. 41 d) Soweit schließlich die Auffassung vertreten wird, dass das Abstellen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife deshalb nicht gestattet sei, weil eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliege (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15), erscheint eine analoge Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei entsprechender Auslegung des Tatbestandsmerkmals "vollständiger Empfang" schon nicht erforderlich.
Die Revision war gem. § 543 Abs. 2 ZPO zuzulassen, weil die Frage der Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Bausparfällen sowie die Auslegung der Vorschrift grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit seiner Entscheidung von Urteilen eines anderen Oberlandesgerichts (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016, 9 U 230/15; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) abweicht.
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16
Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse
Rn. 70 c) Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 30. März 2016 (Az.: 9 U 171/15) die Auffassung vertreten hat, wonach der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens darstelle, vermag der Senat diese Ausführungen mit Rücksicht auf die Ausführungen sub.Rn. 98 3. Die Revision war - soweit es die Kündigung des Bausparvertrages mit der Endnummer 04 betrifft - gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO wegen der divergierenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteile vom 30. März 2016 - 9 U 171/15 - und vom 4. Mai 2016 - 9 U 230/15 -) zu der Anwendbarkeit des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Passivgeschäfte von Bausparkassen sowie zu der Annahme des vollständigen Darlehensempfangs mit dem erstmaligen Eintritt der Zuteilungsreife zuzulassen.
- OLG Frankfurt, 17.08.2016 - 19 U 3/16
Auslegung von § 489 I Nr. 2 BGB - Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urt. v. 4.5.2016, …
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 88/16
Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15
Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch …
- AG Aachen, 29.06.2017 - 120 C 343/16
Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse
- OLG Düsseldorf, 01.12.2016 - 6 U 124/16
Wirksamkeit der Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrages durch die …
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 166/16
Wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt
- OLG Hamm, 04.04.2016 - 31 U 234/15
Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen …
- LG Stuttgart, 22.06.2016 - 4 T 9/16
Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Bausparvertrages: Bewertung des …
- LG Stuttgart, 13.07.2016 - 4 T 21/16
Streitwertfestsetzung: Feststellungsklage auf Fortbestehen eines Bausparvertrags
- OLG Köln, 21.12.2016 - 13 U 75/16
Wirksamkeit der Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen …
- LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Eintritt der …
- LG Düsseldorf, 08.04.2016 - 8 O 148/15
Wirksame Kündigung eines Bausparvertrags durch eine Bausparkasse
- AG Aachen, 26.05.2017 - 115 C 483/16
Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse
- LG Stuttgart, 28.10.2016 - 12 O 281/16
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren nach …
- AG Aachen, 26.05.2017 - 115 C 38/17
Beendigung eines Bausparvertrags durch Kündigung
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Rechtsprechung
| BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
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- Bundesarbeitsgericht
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Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
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§ 37 Abs 1 TV-L, § 167 ZPO, § 130 BGB
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung - IWW
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Tarifliche Ausschlussfrist - Keine rückwirkende Wahrung möglich
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Tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung durch Einreichung einer Klage
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Tarifvertrag, Ausschlussfrist, Tarifvertrag: Ausschlussfrist
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Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
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Tarifliche Ausschlussfrist - Keine rückwirkende Wahrung möglich
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Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
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Kurzfassungen/Presse (24)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Tarifvertragliche Ausschlussfrist: Fristwahrung nicht durch Einreichung einer Klage!
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Tarifliche Ausschlussfrist
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Tarifliche Ausschlussfrist - und ihre Wahrung durch Klageerhebung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und die später zugestellte Klage
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Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
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Keine Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
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BAG verneint Wahrung einer einfachen tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung - BAG verneint Wahrung einer einfachen tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung durch Einreichung einer Klage
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Tarifliche Ausschlussfrist durch Klageerhebung nicht gewahrt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wurden Ausschlussfristen nicht gewahrt, kann ein Anspruch gegen den Arbeitgeber unwiderruflich verloren sein
- zl-legal.de (Kurzinformation)
Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Einfache tarifliche Ausschlussfrist wird durch Klageerhebung nicht gewahrt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen: wenn der Chef den Lohn nicht zahlt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristwahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Klage hemmt tarifliche Ausschlussfrist nicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfallfrist durch Erhebung einer Klage nicht immer gewahrt
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Klageerhebung wahrt Ausschlussfrist nicht
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Wahrung einer außergerichtlichen Ausschlussfrist durch Klage?
- esche.de (Kurzinformation)
Tarifliche Ausschlussfrist durch Klageerhebung nicht gewahrt
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfallsfrist gemäß TV-L wird durch Klage nicht gewahrt
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.12.2014 - 56 Ca 18628/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15
- BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Papierfundstellen
- BAGE 154, 252
- ZIP 2016, 27
- MDR 2016, 10
- NZA 2016, 1154
- BB 2016, 2099
- DB 2016, 14
- DB 2016, 2611
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (61)
- BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Der Achte Senat hat sich mit Urteil vom 22. Mai 2014 (- 8 AZR 662/13 - Rn. 14, BAGE 148, 158) für die in § 15 Abs. 4 AGG geregelte Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich angeschlossen.Dies gilt auch für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen, wie etwa die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung von tariflichen Ausschlussfristen (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 17, 21, BAGE 148, 158; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 105, 181).
Geht es um die Geltendmachung einer Ausschlussfrist als rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 21, BAGE 148, 158), kann der fristwahrende Zugang zwar "anlässlich" oder "bei Gelegenheit" der prozessualen Zustellung einer Klageschrift erfolgen, aber grundsätzlich nicht "durch" die Zustellung.
Rn. 33 (5) Mit der klageweise Geltendmachung einer Forderung liegt nach Auffassung des Senats im Übrigen keineswegs die "stärkste Form der Geltendmachung" (…so aber BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) vor, wobei die Klageerhebung ohnehin keine "Form" iSv. §§ 126 ff. BGB darstellt (zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Telefax BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28 und durch E-Mail BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - BAGE 135, 80).
Deshalb ist aus Sicht des Senats die Begründung des Bundesgerichtshofes für seine Rechtsprechungsänderung mit "Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes" (…BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319; ihm folgend BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) nicht überzeugend.
Rn. 49 (b) Soweit der Achte Senat § 167 ZPO bei einer außergerichtlichen Geltendmachung gem. § 15 Abs. 4 AGG für anwendbar erachtet hat (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 23 ff., BAGE 148, 158), ist eine entscheidungserhebliche Divergenz zum entscheidenden Senat nicht gegeben.
Deshalb trete zwei Monate nach Ablehnung einer Bewerbung kein umfassendes Ende von Geltendmachungsmöglichkeiten ein und der Arbeitgeber müsse aus diesem Grund Beweismittel ohnehin länger zur Dokumentation aufbewahren (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 26 ff., aaO;… anders zur Reichweite der Ausschlussfrist dagegen noch 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 51, BAGE 142, 143).
Dabei hat der Achte Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er über die Anwendung von § 167 ZPO in anderen Bereichen des Arbeitsrechts nicht zu entscheiden hatte (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 24, aaO).
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05
Sammlung Ahlers
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Rn. 24 bb) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17. Juli 2008 (- I ZR 109/05 - Rn. 21 ff. mwN, BGHZ 177, 319;… fortgeführt im Hinblick auf die Wahrung der in § 545 BGB bestimmten Frist mit Urteil vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 10/14 - Rn. 28) seine Rechtsprechung zur Anwendung von § 167 ZPO auf eine außergerichtliche fristgebundene Geltendmachung aufgegeben und angenommen, § 167 ZPO sei grundsätzlich auch in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden solle, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden könne.Zugleich hat der Bundesgerichtshof betont, Sinn und Zweck der Regelung könnten bei einzelnen Fristen einer Rückwirkung der Zustellung ausnahmsweise entgegenstehen, so dass von dem Grundsatz der Anwendung des § 167 ZPO auch auf Fristen, die durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden könnten, Ausnahmen zuzulassen seien (vgl. BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, aaO).
Rn. 33 (5) Mit der klageweise Geltendmachung einer Forderung liegt nach Auffassung des Senats im Übrigen keineswegs die "stärkste Form der Geltendmachung" (so aber BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) vor, wobei die Klageerhebung ohnehin keine "Form" iSv. §§ 126 ff. BGB darstellt (zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Telefax BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28 und durch E-Mail BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - BAGE 135, 80).
Die vom Ersten Senat des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung vom 17. Juli 2008 vertretene Auffassung, bereits die Übergabe eines eine Willenserklärung enthaltenen Schriftstücks an den Gerichtsvollzieher wahre - bei demnächstiger Zustellung - die Frist (arg. § 130 iVm. § 132 Abs. 1 BGB iVm. §§ 191, 192 iVm. § 167 ZPO, BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 24, BGHZ 177, 319), ist dort nicht näher begründet worden und wird im Schrifttum nicht allgemein geteilt (…zB Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 167 Rn. 3;… Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1819; Boemke jurisPR-ArbR 40/2014 Anm. 2; Gehlhaar NZA-RR 2011, 169, 172; ausf. Schumann FS Stürner 2013 Bd. I S. 541, 573 ff.;… iE auch Däubler/Zwanziger TVG 3. Aufl. 2012 § 4 Rn. 1159;… Schaub/Treber ArbR-HdB 16. Aufl. 2015 § 209 Rn. 39;… JKOS/Jacobs Tarifvertragsrecht 2. Aufl. 2013 § 7 Rn. 178;… ebenso für die Wahrung kündigungsrechtlicher Fristen Mues in Mues/Eisenbeis/Laber Handbuch Kündigungsrecht 2. Aufl. Teil 1 Rn. 201).
Deshalb ist aus Sicht des Senats die Begründung des Bundesgerichtshofes für seine Rechtsprechungsänderung mit "Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes" (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319;… ihm folgend BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) nicht überzeugend.
Im Übrigen hat auch der Erste Senat des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2008 selbst darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit von Ausnahmen einer Rückwirkung gem. § 167 ZPO sieht, die sich aus dem Sinn und Zweck der jeweiligen Fristenregelung begründen können (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25 mwN, BGHZ 177, 319).
- BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief …
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Es hat insbesondere bei tarifvertraglichen Ausschlussfristen stets entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (…BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - Rn. 31; 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und 4 der Gründe; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe; 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 475; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe; ebenso noch 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 27, BAGE 142, 143, für die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, unter Berufung auf 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe).In diesen Fällen bedürfe der Anspruchsteller nicht der Mitwirkung des Gerichts und deshalb auch nicht des Schutzes davor, dass eine Verzögerung innerhalb des von ihm nicht zu beeinflussenden Gerichtsbetriebs eintrete (vgl. nur BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - aaO; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe).
Bedient sich der Erklärende zur Übermittlung eines Dritten, so fällt ihm auch in diesem Fall das Risiko einer verspäteten Übermittlung zu (so schon BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 b der Gründe).
Gerade die Rechtssicherheit ist vom Bundesarbeitsgericht stets ausdrücklich und zutreffend für die gegenteilige Ansicht herangezogen worden (vgl. nur BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 149; 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - zu B III 2 der Gründe, zur Vorbehaltsannahme einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 c der Gründe).
Hier bestehen - wie dargelegt aus gutem Grund - strenge Regelungen zu deren Wahrnehmung, die stets innerhalb der Frist erfolgen muss (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 c der Gründe: "der Natur der Sache nach starre Regelung einer Ausschlussfrist").
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
Parteibezeichnung - Prozessstandschaft
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (…so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 - ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5;… 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25; 5. November 2014 - III ZR 559/13 - 15. November 2012 - I ZR 86/11 - ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage).Der Begriff "demnächst" in § 167 ZPO kennt in zeitlicher Hinsicht keine absolute Grenze (…BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22; 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227, jeweils mwN).
Diese müssen sich "in einem hinnehmbaren Rahmen" halten (so die Formulierung bei BGH 3. Februar 2011 - V ZR 44/11 - BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227).
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11
Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Rn. 29 (2) Dieser Grundsatz galt ursprünglich auch für die Wahrung einer gerichtlichen Klagefrist; Ausnahmen galten nur für die durch das Gericht vorzunehmenden Auslands- und öffentlichen Zustellungen (vgl. dazu det. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 34, BAGE 143, 50).Auch eine mehrmonatige Verzögerung ist insoweit folgenlos (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 31 mwN, BAGE 143, 50), da dieses Merkmal bereits grundsätzlich nicht der Bestimmung einer zeitlichen Begrenzung bei der Beurteilung einer Verzögerung durch das Gericht dient, sondern dem ganz anderen Element des Verschuldens des Erklärenden an einer weiteren, darüber hinausgehenden Verzögerung.
Diese Auffassung führte in der Vergangenheit zu der Annahme einer fristwahrenden Zustellung nach teilweise erheblichen Zeiträumen zwischen Klageeingang und Zustellung, zB dreieinhalb Monate (BGH 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92 - zu II 2 der Gründe), fast vier Monate (BGH 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 145, 358), fünf Monate (…BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 53;… BGH 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 17, BGHZ 168, 306), fast acht Monate (…BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6), neun Monate (BGH 7. April 1983 - III ZR 193/81 - zu II 1 der Gründe), zehn Monate (…BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 46; BGH 26. September 1957 - II ZR 267/56 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 25, 250), neunzehn Monate (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - BAGE 143, 50) und bis zu mehr als 28 Monate (OLG Frankfurt 18. August 1987 - 3 UF 255/86 -).
- BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69
Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Es hat insbesondere bei tarifvertraglichen Ausschlussfristen stets entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (…BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - Rn. 31; 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und 4 der Gründe; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe; 18. Januar 1974 - 3 AZR 3/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 475; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe;… ebenso noch 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 27, BAGE 142, 143, für die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, unter Berufung auf 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe).In diesen Fällen bedürfe der Anspruchsteller nicht der Mitwirkung des Gerichts und deshalb auch nicht des Schutzes davor, dass eine Verzögerung innerhalb des von ihm nicht zu beeinflussenden Gerichtsbetriebs eintrete (…vgl. nur BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - aaO; 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe).
Es ist der Zweck einer jeden tariflichen Ausschlussfrist zu erreichen, dass der Schuldner über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Forderung nicht länger als notwendig im Unklaren gelassen wird (BAG 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - zu 1 der Gründe).
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14
Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in …
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 - ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5;… 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25;… 5. November 2014 - III ZR 559/13 - 15. November 2012 - I ZR 86/11 - ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage).Die dem Gericht oder den objektiven Verhältnissen anzulastenden Verzögerungen, welcher Dauer auch immer, bleiben dagegen im Regelfall ohne Auswirkungen auf die Anwendung des § 167 ZPO und werden bei der Berechnung der dem Anspruchsteller selbst anzulastenden Verzögerung - ggf. tageweise - herausgerechnet, und damit für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "demnächst" gerade nicht herangezogen (beispielhaft BGH 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 6 und 8 f.;… vgl. weiter instruktiv zB die Kasuistik bei Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 167 Rn. 15 und bei MüKoZPO/Häublein 4. Aufl. § 167 Rn. 9 bis 16).
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Rn. 33 (5) Mit der klageweise Geltendmachung einer Forderung liegt nach Auffassung des Senats im Übrigen keineswegs die "stärkste Form der Geltendmachung" (…so aber BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319;… BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) vor, wobei die Klageerhebung ohnehin keine "Form" iSv. §§ 126 ff. BGB darstellt (zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Telefax BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28 und durch E-Mail BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - BAGE 135, 80).Mit ihrer Wirkung schaffen sie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 94 mwN, BAGE 135, 80).
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10
Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Der Schuldner soll sich darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (…BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18, BAGE 135, 197; 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 26;… 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 - Rn. 40).Selbst eine schuldlose Versäumung der Frist, soweit sie nicht durch widersprüchliches Verhalten des Schuldners hervorgerufen wurde (vgl. dazu zB BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 46 mwN), führt zum Verfall des Anspruchs (…für § 37 TV-L: BeckOK TV-L/Bepler § 37 Rn. 1), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben ausdrücklich vorgesehen, dass eine nicht zu vertretende Verzögerung sich nicht auswirken soll (zB im Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2003 § 19 Abs. 4).
- BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13
Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau
Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Der Begriff "demnächst" in § 167 ZPO kennt in zeitlicher Hinsicht keine absolute Grenze (BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22;… 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227, jeweils mwN).In der konkreten Anwendung führt diese Rechtsprechung dazu, dass verschuldete - weitere - Verzögerung in einem Umfang von 14 Tagen (…so bei BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - Rn. 8 mwN;… 16. Januar 2009 - V ZR 74/08 - Rn. 16, BGHZ 179, 230 unter Bezugnahme auf 20. April 2000 - VII ZR 116/99 - und 25. November 1985 - II ZR 236/84 -) als nicht hindernd angesehen wird, von einer "demnächstigen" Zustellung auszugehen (für die Grenze von einem Monat - weiterer - Verzögerung vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22;… BGH 27. April 2006 - I ZR 237/03 - Rn. 17 mwN).
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14
Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist
- BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07
Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - …
- BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99
Geltendmachung durch Telefax
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
- BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03
Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
- BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14
Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung: …
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
- BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09
Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto
- BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
- BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99
Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …
- BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der …
- BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07
Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen …
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"
- BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13
Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der …
- BGH, 20.05.2015 - IV ZR 127/14
Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung beim …
- BGH, 12.01.2016 - II ZR 280/14
Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erfassung auch der nicht …
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13
Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich
- BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
Demnächst erfolgte Zustellung
- BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92
Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …
- BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11
Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist
- BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03
Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist
- BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
Nettolohnklage, Ausschlußfrist
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 494/12
Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist
- BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10
Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11
Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des …
- BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11
Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr …
- BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84
Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor …
- BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11
Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10
Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit
- BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines …
- BGH, 07.04.1983 - III ZR 193/81
Übersetzung der für die Auslandszustellung einer Wechselklage erforderlichen …
- BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 86/79
Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung
- BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 154/08
Tarifvertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 764/75
Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Stufenklage - Auskunft des Schuldners - …
- OLG Frankfurt, 18.08.1987 - 3 UF 255/86
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine mehr als zwei Jahre nach …
- BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 10/14
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wahrung der …
- BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02
Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs
- BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06
Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist
- BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73
Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der …
- BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15
Anwendbarkeit § 167 ZPO auf tarifliche Ausschlussfrist
- BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80
Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei …
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …
- BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73
Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung …
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Sie dienen der Rechtssicherheit, der Rechtsklarheit und dem Rechtsfrieden und sollen zu der im Arbeitsleben besonders gebotenen raschen Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte führen (…st. Rspr., zB BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26;… 21. April 2016 - 8 AZR 753/14 - Rn. 34; 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 37, BAGE 154, 252;… 10. Dezember 2013 - 9 AZR 494/12 - Rn. 14; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19). - BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
Eine anzuwendende tarifliche Ausschlussfrist ist als rechtsvernichtende Einwendung von Amts wegen zu beachten, der Schuldner muss sich nicht auf ihre Wirkung berufen (…vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 26; 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 154, 252). - BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16
Pfändbarkeit von Zulagen
Eine anzuwendende tarifvertragliche Verfallfrist ist von Amts wegen zu beachten, ohne dass sich der Schuldner darauf berufen muss (BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 14, BAGE 154, 252).
- BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn - …
Entgegen der Auffassung des Klägers reichte der Eingang des Schriftsatzes beim Arbeitsgericht am 12. Januar 2016 zur Fristwahrung nicht aus, weil § 167 ZPO auf die Wahrung einer in einem Tarifvertrag geregelten und durch einfaches Schreiben einzuhaltenden Ausschlussfrist keine Anwendung findet (BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 20 ff., BAGE 154, 252). - BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Rn. 17 (2) Des Weiteren hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, eine Klage wahre zwar das Erfordernis einer schriftlichen Geltendmachung in einer tariflichen Ausschlussfristenregelung, der Kläger trage in diesem Fall indes die Gefahr der nicht fristgerechten Klagezustellung (BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 der Gründe; vgl. dazu nunmehr auch BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - BAGE 154, 252). - BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17
Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang
Rn. 36 (1) Unterliegt die Klageforderung einer Ausschlussfrist, ist deren Einhaltung ohne Rüge des Anspruchsgegners von Amts wegen zu prüfen (…vgl. zu vertraglichen Ausschlussfristen BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 21;… vgl. zu tariflichen Ausschlussfristen: BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 26; 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 14, BAGE 154, 252;… 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 18;… Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 209 Rn. 47 mwN).Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einwendung (…vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - aaO; 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - aaO).
- BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …
Sie bilden das Bedürfnis nach einer Verkürzung der Verjährungsfristen bei Massengeschäften ab und sollen zu der im Arbeitsleben besonders gebotenen raschen Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte führen (vgl. BAGE 154, 252 ; BAG…, Urteil vom 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 -, Rn. 16;… Gaul, Tarifliche Ausschlussfristen, 1964, S. 40;… Bayreuther, in: Wiedemann, TVG, 9. Aufl. 2023, § 4 Rn. 450 f.). - BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
Die sog. Vorwirkung des § 167 ZPO gilt jedoch nicht, wenn eine tarifvertragliche Ausschlussfrist zu wahren ist, die nicht verlangt, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen (…vgl. BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 39; 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 26 ff., BAGE 154, 252). - BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18
Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung
Ausschlussfristen tragen über das Verjährungsrecht hinausgehend der im Arbeitsleben besonders gebotenen raschen Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte Rechnung (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 37, BAGE 154, 252; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19). - BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18
Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rn. 30 (b) Die Aufrechterhaltung der Verfallklausel ist zudem im Hinblick auf die im Arbeitsleben besonders gebotene rasche Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 37, BAGE 154, 252; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19) angemessen iSv. § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB (…vgl. zur Angemessenheit CKK/Kreft 2. Aufl. § 310 Rn. 57). - LAG Sachsen, 08.09.2023 - 2 Sa 197/22
Arbeitsentgelt - Schichtplan; Dienstplan; Arbeitsunfähigkeit; billiges Ermessen; …
- OLG Düsseldorf, 28.05.2024 - 20 U 120/23
Einstweilige Verfügung gegen die Gestaltung vonvertriebenen Sporthosen; …
- LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2023 - 12 Sa 1250/22
Urlaubsabgeltung; Erlöschen der Urlaubsansprüche; Darlegungs- und Beweislast
- LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307 …
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15
Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter
- BAG, 19.02.2020 - 10 AZR 19/19
Leistungszulage - außergerichtliches Vorverfahren
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20
Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung - …
- LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16
Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG beginnt die Frist im Fall einer Bewerbung oder eines …
- BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg
- BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 424/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung - Zuschlagshöhe - …
- BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Verstoß - Zuschlagshöhe - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 2 Sa 7/23
Reduzierte Arbeitszeit - Mutterschaftsgeld/-zuschuss - gesicherter …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 2 Sa 403/18
Geltendmachung einer Forderung per E-Mail - Darlegungs- und
- BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17
Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19
Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit - …
- BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Verstoß - Zuschlagshöhe - …
- LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19
Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und …
- LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - 23 Sa 1523/21
Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - Stationsleitung - fachliche …
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 442/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1023/19
Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf …
- BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17
Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und …
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 439/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 435/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- ArbG Bonn, 09.07.2025 - 5 Ca 2158/24
- LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1606/17
Dem Rechtspfleger steht im Mahnverfahren zwar einerseits keine …
- BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 539/17
Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 433/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- LAG Nürnberg, 16.08.2024 - 4 Sa 339/20
Dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19
Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften
- LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1022/19
Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf …
- LAG Köln, 03.12.2025 - 11 SLa 390/24
- LAG Düsseldorf, 31.07.2020 - 6 Sa 49/20
Nachtarbeitszuschlag - Differenzierung zwischen Schichtarbeit und sonstiger …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 435/16
Schlüssigkeit der Klage - Darlegungslast - Überstundenvergütung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 425/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 427/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 434/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 431/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 444/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 430/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 443/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 441/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 426/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 440/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 428/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 429/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1364/19
Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf …
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 437/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 436/20
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18
Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei …
- LAG Köln, 20.02.2019 - 5 Sa 396/18
Bestimmung des Arbeitsvorgangs und dessen Bewertung mit dem Tätigkeitsmerkmal für …
- LAG Sachsen, 23.02.2026 - 2 SLa 305/24
Ansprüche des Klägers auf Schadenersatz für entgangene Provision im Geschäftsjahr …
- ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20
Entschädigung wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Anwendungsbereich …
- ArbG Bonn, 09.07.2025 - 5 Ca 2365/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 4 Sa 176/15
Wechselschichtzulage
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
Kündigungsschutzgesetz - betrieblicher Anwendungsbereich - Differenzvergütung - …
- ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19
Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog. …
- LAG Hessen, 21.06.2024 - 14 Sa 692/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 297/20
Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 298/20
Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt …
- ArbG Rosenheim, 14.06.2023 - 4 Ca 522/21
Feststellungsinteresse, Kostenentscheidung, tarifliche Ausschlußfristen, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 316/20
Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt …
- ArbG Nürnberg, 18.01.2022 - 15 Ca 4538/19
Arbeitsvertrag, Lehrkraft, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Abfall, …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19
Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog. …
- ArbG Wuppertal, 25.05.2022 - 2 Ca 2515/21
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Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 5 Abs 2 KrW-/AbfG, § 6 KrW-/AbfG
Auslegung eines Vertrages über die Lieferung und Verwertung von Restabfällen: Zahlungsanspruch für eine vereinbarte Pauschale bzw. auf Schadensersatz bei Unterschreitung der jährlichen Mindestliefermenge - IWW
§ 275 Abs. 1 BGB, § ... 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 242 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB, §§ 307, 310 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Vertrags über die Lieferung und Verwertung von Restabfällen; Hinreichende Berücksichtigung des Wortlauts einschließlich der Systematik des Vertrages und der Interessenlage der Parteien bei der Auslegung; Schadenersatzbegehren auf Grundlage einer ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de
Auslegung eines Vertrags über die Lieferung und Verwertung von Restabfällen; Hinreichende Berücksichtigung des Wortlauts einschließlich der Systematik des Vertrages und der Interessenlage der Parteien bei der Auslegung; Schadenersatzbegehren auf Grundlage einer ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann wird eine vorformulierte Klausel individuell ausgehandelt?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abschwächen ist kein Aushandeln! (IBR 2016, 48)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Entsorgung in vereinbarter Anlage nicht möglich: Auftraggeber erhält keinen Schadensersatz! (IBR 2016, 44)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2016, 10
- NZBau 2016, 213
- NZM 2016, 408
- ZfBR 2016, 40
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (16)
- BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92
Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Diese Vorschrift ist auch im Verkehr zwischen Unternehmern im Rahmen der gemäß §§ 307, 310 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Inhaltskontrolle zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060, 1068, juris Rn. 101, insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt;… Urteil vom 27. November 1990 - X ZR 26/90, BGHZ 113, 55, 61 f., juris Rn. 31 m.w.N., jeweils zu § 11 Nr. 5 AGBG).Der Nachweis darf aber nicht ausgeschlossen sein (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 225/00, NJW-RR 2003, 1056, 1059, juris Rn. 66; Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060, 1067, juris Rn. 91, insoweit in BGHZ 124, 351 nicht abgedruckt, m.w.N.).
- BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96
Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGH…, Urteil vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 210 f., juris Rn. 30; Urteil vom 18. März 1997 - XI ZR 117/96, BGHZ 135, 116, 121, juris Rn. 27;… Urteil vom 23. April 1991 - XI ZR 128/90, BGHZ 114, 238, 240 f., juris Rn. 13;… Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 307 Rn. 32 m.w.N.).Das ist der Fall, wenn sie durch höhere Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt oder durch Gewährung rechtlicher Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1997 - XI ZR 117/96, BGHZ 135, 116, 121, juris Rn. 27 m.w.N.).
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Von einem Aushandeln ist nur dann auszugehen, wenn der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt seiner Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 27;… Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, BauR 2013, 462 Rn. 10; Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311, 321, juris Rn. 47 m.w.N.).
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12
Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Ein Aushandeln liegt nicht vor, wenn die für den Vertragspartner des Verwenders nachteilige Wirkung der Klausel im Zuge von Verhandlungen zwar abgeschwächt, der gesetzesfremde Kerngehalt der Klausel vom Verwender jedoch nicht ernsthaft zur Disposition gestellt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 27. März 1991 - IV ZR 90/90, NJW 1991, 1678, 1679, juris Rn. 14; Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 162/12, BauR 2013, 946 Rn. 30 = NZBau 2013, 297). - BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebots gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 210 f., juris Rn. 30;… Urteil vom 18. März 1997 - XI ZR 117/96, BGHZ 135, 116, 121, juris Rn. 27;… Urteil vom 23. April 1991 - XI ZR 128/90, BGHZ 114, 238, 240 f., juris Rn. 13;… Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 307 Rn. 32 m.w.N.). - BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13
Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Von einem Aushandeln ist nur dann auszugehen, wenn der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt seiner Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 27;… Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, BauR 2013, 462 Rn. 10;… Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311, 321, juris Rn. 47 m.w.N.). - BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15
VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Die tatrichterliche Vertragsauslegung ist allerdings revisionsrechtlich nur dahingehend überprüfbar, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - VII ZR 5/15, BauR 2015, 1652 Rn. 20 = NZBau 2015, 549;… Versäumnisurteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14, NJW 2015, 1107 Rn. 14;… Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14, BauR 2015, 828 Rn. 17 = NZBau 2015, 220;… Urteil vom 4. Dezember 2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 17 m.w.N. = NZBau 2015, 84). - BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12
AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Von einem Aushandeln ist nur dann auszugehen, wenn der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt seiner Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 27; Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, BauR 2013, 462 Rn. 10;… Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311, 321, juris Rn. 47 m.w.N.). - BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades: …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ein wesentlicher Grundgedanke der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz regelmäßig nur bei schuldhaftem Verhalten besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13, NJW-RR 2015, 690 Rn. 28). - BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13
Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden …
Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14
Die tatrichterliche Vertragsauslegung ist allerdings revisionsrechtlich nur dahingehend überprüfbar, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - VII ZR 5/15, BauR 2015, 1652 Rn. 20 = NZBau 2015, 549;… Versäumnisurteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14, NJW 2015, 1107 Rn. 14;… Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14, BauR 2015, 828 Rn. 17 = NZBau 2015, 220; Urteil vom 4. Dezember 2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 17 m.w.N. = NZBau 2015, 84). - BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
- BGH, 22.01.2015 - VII ZR 87/14
Handelsvertretervertrag: Grundlagen der Provisionsberechnung im Rahmen von …
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00
Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag; …
- BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90
Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte
- BGH, 18.12.2014 - VII ZR 60/14
Baukonzessionsvertrag. Mehrvergütungsanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber …
- BGH, 27.11.1990 - X ZR 26/90
Wirksamkeit einzelner Klauseln der BVB-Überlassung; Formularmäßige Vereinbarung …
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
Rn. 24 Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 27 und vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, juris Rn. 26). - BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17
Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden
Ein Aushandeln setzt voraus, dass der Verwender den gesetzesfremden Kerngehalt seiner Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 25;… Urteil vom 20. März 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 326 Rn. 27;… Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, NJW 2013, 856 Rn. 10). - BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14
VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen …
Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen zählt der Grundsatz der beiderseits interessengerechten Vertragsauslegung (…vgl. BGH, Urteile vom 31. August 2017 - VII ZR 5/17, WM 2017, 2169 Rn. 24; vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 15 f., …und vom 5. März 2015 - IX ZR 133/14, BGHZ 204, 231 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
- BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen
Rn. 33 (2) Im - hier maßgeblichen - unternehmerischen Geschäftsverkehr sind die genannten Wertungen bei der nach §§ 307, 310 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Inhaltskontrolle grundsätzlich ebenso zu berücksichtigen, wobei dem Vertragspartner des Verwenders der Nachweis eines wesentlich niedrigeren Schadens jedoch nicht ausdrücklich gestattet zu werden braucht; der Nachweis darf lediglich nicht ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 28 f.). - BGH, 26.04.2018 - VII ZR 82/17
VOB-Vertrag: Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen bei …
Die tatrichterliche Vertragsauslegung ist revisionsrechtlich nur dahingehend überprüfbar, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 15;… Urteil vom 9. Juli 2015 - VII ZR 5/15, BGHZ 206, 203 Rn. 20;… Versäumnisurteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14, NJW 2015, 1107 Rn. 14;… Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14, BauR 2015, 828 Rn. 17 m.w.N. = NZBau 2015, 220). - OLG Köln, 14.06.2021 - 1 U 9/21
Covid19-Pandemie: Bei pandemiebedingter Stornierung von Hotelzimmern hälftige …
Rn. 30 a) Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung von niemanden, weder vom Schuldner noch von einem Dritten, erbracht werden kann (…vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 275 Rn. 13), wobei unter Leistung im genannten Sinne nicht nur die Leistungshandlung, sondern auch der Leistungserfolg gemeint ist; Unmöglichkeit liegt daher auch vor, wenn die Leistungshandlung weiterhin möglich ist, sie aber den Leistungserfolg nicht mehr herbeiführen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71, zitiert juris Rn. 10; vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZM 2016, 408, zitiert juris Rn. 14 f;… MünchKomm-BGB/Ernst, 8. Aufl., § 275 Rn. 36;… BeckOGK/Riehm, Stand: 15. Oktober 2020, § 275 Rn. 83;… Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 275 Rn. 18).Ob der Leistungserfolg oder die Modalität der Ausführung vorrangiger Inhalt der Leistungspflicht ist, muss durch Auslegung ermittelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZM 2016, 408, zitiert juris Rn. 15;… BeckOGK/Riehm, Stand: 15. Oktober 2020, § 275 Rn. 83).
- BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 86/16
Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer …
Damit weicht sie von dem in § 280 Abs. 1 Satz 2, § 286 Abs. 4, § 278 BGB für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche gleichermaßen zum Ausdruck kommenden Gerechtigkeitsgebot und damit von dem wesentlichen Grundgedanken dieser gesetzlichen Bestimmungen ab, wonach eine Verpflichtung zum Schadensersatz regelmäßig nur bei schuldhaftem Verhalten besteht und deshalb einer abweichenden Regelung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht zugänglich ist (st. Rspr., z.B. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 210 f.;… vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13, WM 2016, 376 Rn. 28; vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 27; jeweils mwN). - LG Berlin II, 13.02.2024 - 67 S 186/23
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution; Wirksamkeit mietvertraglicher …
Denn allein die Vornahme einer den Mietern günstigen Änderung und Überarbeitung der vorgesehenen Vertragsbestimmungen ändert nichts an der nachteiligen Wirkung der Schönheitsreparaturklauseln, deren gesetzesfremder Kern durch die damit verbundene Aufnahme einer dem Mieter entgegenkommenden Klausel nicht nach obiger Maßgabe ernsthaft zur Disposition unter Einräumen eigener effektiven vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten der Mieter hinsichtlich des Umfangs der ihnen überbürdeten Schönheitsreparaturen sowie der Quotenklausel gestellt und ausgehandelt wird (vgl. BGH, Urt. v. 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, MDR 2016, 10, juris Tz. 26; Beschl. v. 5. März 2013 - VIII ZR 137/12, NJW 2013, 1668, Tz. 7 ff. beckonline;… Kammer, a.a.O., Tz. 23-24 m.w.N.). - BGH, 26.03.2026 - VII ZR 68/24
Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!
Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen zählt der Grundsatz der beiderseitigen interessengerechten Vertragsauslegung (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2017 - VII ZR 65/14 Rn. 22, BGHZ 217, 13;… Urteil vom 31. August 2017 - VII ZR 5/17 Rn. 24, BauR 2018, 99 = NZBau 2017, 718; Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14 Rn. 15 f., NZBau 2016, 213, jeweils m.w.N.). - BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16
Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen …
Sie ist revisionsrechtlich nur dahingehend überprüfbar, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, insbesondere nicht alle vorgetragenen wesentlichen Umstände berücksichtigt sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - VII ZR 58/14, NZBau 2016, 213 Rn. 15 m.w.N.). - OLG München, 14.09.2017 - 23 U 667/17
Anspruch auf Rückzahlung von gesamtem Kaufpreis aus Rückabwicklung eines …
- BGH, 15.12.2016 - VII ZR 221/15
Handelsvertretervertrag eines inländischen Vertriebsmitarbeiters mit einem …
- OLG Bamberg, 05.03.2021 - 3 U 68/20
Zum Verwenden Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzgl. einer …
- OLG Düsseldorf, 01.12.2016 - 6 U 56/16
Formularmäßige Vereinbarung einer sog. Zins-Cap-Prämie beim Abschluss eines …
- AG Hanau, 05.05.2023 - 32 C 172/22
Keine getrennte Kündigung des Garagenmietvertrags bei gleichzeitig angemieteter …
- OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15
Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom
- LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16
Hund darf in Mietwohnung bleiben
- OLG Nürnberg, 17.03.2020 - 14 U 189/19
Vereinbarung einer Nichtabnahmegebühr
- OLG Nürnberg, 14.01.2025 - 3 U 183/24
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Feststellungsinteresse, Vorläufige …
- OLG Hamm, 12.06.2023 - 18 U 43/22
Wirksamkeit eines formularmäßigen "qualifizierten Alleinauftrags" betreffend die …
- OLG Hamm, 29.01.2026 - 18 U 53/25
Aushandeln i.S.v. BGB § 305 Abs. 1
- OLG Köln, 07.09.2022 - 16 U 208/21
Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung für gebuchte Hotelzimmer Untersagung der …
- LG Bonn, 14.03.2018 - 13 O 223/16
Gewährleistungfrist kann für "die komplette Außenhaut" nicht auf 10 Jahre …
- LG Berlin, 13.09.2022 - 67 S 15/22
Berücksichtigung der im Vormietverhältnis vereinbarten Staffelmieterhöhung bei …
- OLG Düsseldorf, 26.04.2022 - 23 U 196/20
Verstoß Regelungen in Generalunternehmervertrag gegen AGB-Vorschriften des BGB …
- LG Bonn, 31.03.2025 - 12 O 66/22
AGB oder nicht - das ist hier die Frage
- LG München I, 14.05.2018 - 4 HKO 22341/13
Risikoverteilung bei Wirtschaftsklauseln
- OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 5 U 149/16
Kein vollständiger Ausschluss aller Einreden durch Verzicht des Bürgen in AGB
- LG Hamburg, 22.11.2023 - 316 O 4/22
Unangemessene Benachteiligung bei einer mietrechtlichen Preisanpassungsklausel
- OLG Oldenburg, 06.02.2023 - 9 U 14/16
Abschwächen ist kein Aushandeln!
- OLG Stuttgart, 15.08.2024 - 2 U 198/22
Gebrauchtgeräte - Reichweite einer Abmahnung bei Unterlassungserklärung
- LG Hanau, 31.05.2022 - 2 S 35/20
Wann sind Vertragsbedingungen ausgehandelt?
- LG Hamburg, 07.09.2017 - 403 HKO 36/16
UN-Kaufrecht: Ansprüche der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung; …
- OLG München, 25.02.2026 - 7 U 826/24
Palettentausch, Transportvertrag, Schadensersatz, Unangemessene Benachteiligung, …
- OLG München, 21.01.2026 - 7 U 1249/23
Beratungsvertrag, Transaktionsvergütung, Unangemessene Benachteiligung, …
- OLG Düsseldorf, 06.12.2021 - 23 U 196/20
Auftrag über "alle Planungsleistungen" umfasst nicht die Kosten der Prüfstatik!
- OLG Hamburg, 29.11.2018 - 4 U 128/17
- OLG Köln, 22.10.2019 - 11 U 207/18
Schadenspauschale beim Fahrzeugkauf: Wann 25 % des Kaufpreises unwirksam sind
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.12.2015 - 9 U 296/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Bodenstaubsauger
Unlautere Werbung im Internet: Irreführung über ausreichende Bevorratung eines in limitierter Stückzahl beworbenen Staubsaugers bei Ausverkauf innerhalb weniger Minuten
- damm-legal.de
Werbung mit "limitierter Stückzahl" ist kein ausreichender Hinweis auf unzureichende Bevorratung
- IWW
- kanzlei.biz
Bevorratung von beworbener Ware im Online-Shop und Ladenlokal
- ra.de
- rechtsportal.de
UWG § 3; UWG § 5a
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung nur gering bevorrateter Ware - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (33)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbung mit "limitierter Stückzahl" ist kein ausreichender Hinweis auf unzureichende Bevorratung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit "limitierter Stückzahl" wenn Verbraucher keine realistische Chance haben die beworbene Ware zu erwerben
- werberecht.de (Kurzinformation)
Zur Unzulässigkeit einer Werbung für Produkte mit "limitierter Stückzahl"
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Werbung mit limitierter Stückzahl
- lto.de (Kurzinformation)
Werbung verboten: Auch Waren "nur in limitierter Stückzahl" müssen verfügbar sein
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- mueller.legal (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung nur gering bevorrateter Ware
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Angebotswerbung bei sehr geringem Warenbestand auch unter Hinweis auf "nur limitierte Stückzahl" unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung nur gering bevorrateter Ware
- focus.de (Pressebericht, 08.01.2016)
Schnäppchen zu schnell weg - Staubsauger nach vier Minuten vergriffen: Lockangebote verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl"
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Werbekampagnen für bestimmte Lockangebote untersagt
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Warenverfügbarkeit: "Nur in limitierter Stückzahl” reicht nicht
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Werbung mit geringer Stückzahl
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung: Hinweis limitierte Stückzahl oft unzureichend
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung: Hinweis auf limitierte Stückzahl reicht oft nicht aus
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung: Lockangebote müssen verfügbar sein
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Werbung mit "limitierter Stückzahl" unzulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung: Hinweis auf limitierte Stückzahl reicht oft nicht aus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbung auch bei Hinweis auf limitierte Stückzahl unzulässig
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Sehr geringer Warenbestand: Werbung auch unter Hinweis auf nur limitierte Stückzahl unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Werbende aufgepasst: Vor Werbung Vorräte überprüfen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Werbung "Nur in limitierter Stückzahl"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Werbung mit Produkten in "limitierter Stückzahl" - Beworbene Geräte müssen am Geltungstag der Werbung für eine angemessene Zeit erhältlich sein
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung nur gering bevorrateter Ware
Besprechungen u.ä. (2)
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit von Lockangeboten
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässige Produktwerbung bei geringem Warenvorrat
Verfahrensgang
- LG Mainz, 18.02.2015 - 4 O 133/14
- OLG Koblenz, 02.12.2015 - 9 U 296/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 10
- GRUR-RR 2016, 201
- K&R 2016, 133
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06
Solange der Vorrat reicht
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2015 - 9 U 296/15
Ein derart inhaltloser Hinweis kann die Verbrauchererwartung aber jedenfalls dann nicht entkräften und die Irreführung beseitigen, wenn der Verbraucher - wie vorliegend - auch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung von vornherein keine realistische Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben (BGH I ZR 224/06, LG Berlin 91 O 27/11). - LG Berlin, 01.03.2012 - 91 O 27/11
Landgericht Berlin untersagt Lockwerbung von Amazon
Auszug aus OLG Koblenz, 02.12.2015 - 9 U 296/15
Ein derart inhaltloser Hinweis kann die Verbrauchererwartung aber jedenfalls dann nicht entkräften und die Irreführung beseitigen, wenn der Verbraucher - wie vorliegend - auch innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nach üblicher Kenntnisnahme von der Werbung von vornherein keine realistische Chance hat, die angebotene Ware zu erwerben (BGH I ZR 224/06, LG Berlin 91 O 27/11).
- LG Ingolstadt, 29.06.2021 - 1 HKO 701/20
Irreführende Internetwerbung für ein während eines Aktionszeitraums nicht mehr …
Rn. 23 Gemäß Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, der auch für Internet-Angebote gilt (BGH Urteil vom 17. September 2015, I ZR 92/14 - Smartphone-Werbung, OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2015 - 9 U 296/15, OLG Hamm…, Urteil vom 11.08.2015 - 4 U 69/15 Rn. 36 - juris)) stellt es eine stets irreführende geschäftliche Handlung dar, wenn ein Unternehmer zum Kauf von Waren auffordert, ohne darüber aufzuklären, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichwertige Waren für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zu dem genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.12.2015 - I-26 U 32/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 280, 823 BGB
Injektionsbehandlung bei einer Steißbeinfraktur - rechtsportal.de
§§ 280, 823 BGB
Anforderungen an die Diagnostik bei einer Injektionsbehandlung aufgrund eines Sturzereignisses - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Fehlerhafte Befundung, Diagnose und Injektionen - mehrere ärztliche Behandlungsfehler zum Nachteil einer Patientin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Befundung, Diagnose und Injektionen - mehrere ärztliche Behandlungsfehler zum Nachteil einer Patientin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grob fehlerhafte Injektionsbehandlung ohne bildgebende Diagnostik
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steißbeinfraktur verkannt - Ärzte müssen einer Patientin wegen gravierender Fehldiagnose hohes Schmerzensgeld zahlen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ärzte müssen wegen grob fehlerhafter Behandlung einer Patientin mehrere 100.000 Euro Schadenersatz leisten
- schluender.info (Kurzinformation)
Röntgenzwang bei Sturzereignis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grob fehlerhafte Injektionsbehandlung ohne bildgebende Diagnostik
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld aufgrund übersehener Fraktur
- haerlein.de (Kurzinformation)
Weil sie Steißbeinfraktur nicht erkannt und Patientin jeweils fehlerhaft behandelt haben müssen zwei Ärzte Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Diagnostik bei einer Injektionsbehandlung aufgrund eines Sturzereignisses; Übersehen eines Frakturspalts bei einer Cortisoninjektion als grober Behandlungsfehler; Höhe des Schmerzensgeldes bei acht Monate andauernder stationärer Behandlung aufgrund ...
Besprechungen u.ä.
- raheinemann.de (Entscheidungsbesprechung)
Mithaftung von Ärzten bei mehreren ärztlichen Behandlungsfehlern
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.01.2014 - 6 O 7/10
- OLG Hamm, 04.12.2015 - I-26 U 32/14
- BGH - VI ZR 703/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- MDR 2016, 10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09
Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2015 - 26 U 32/14
Auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse dürfen vom Arzt nicht ignoriert werden (vgl. BGH-Urteil v. 21.12.2010 - VI ZR 284/09 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.11). - BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12
Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2015 - 26 U 32/14
Zu dieser gesundheitlichen Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung gehörte dann aber auch ein dadurch geschaffenes Risiko der Infektion mit gefährlichen Keimen (vgl. allgemein zum Umfang der Beweislastumkehr etwa BGH-Urteil vom 02.07.2013 - VI ZR 554/12 -, Juris unter Rz.16). - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03
Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2015 - 26 U 32/14
Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite wäre nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn ein haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. allgemein zum Umfang der Beweislastumkehr etwa BGH-Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 328/03 -, Juris unter Rz.12). - OLG Hamm, 04.12.2015 - 26 U 33/14
Fehlerhafte Befundung, Diagnose und Injektionen - mehrere ärztliche …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2015 - 26 U 32/14
Im Parallelverfahren 26 U 33/14 begehrt die Patientin von den Beklagten Schmerzensgeld, den Ersatz materiellen Schadens und die Feststellung weitergehender Ersatzpflicht.
- OLG Hamm, 04.12.2015 - 26 U 33/14
Fehlerhafte Befundung, Diagnose und Injektionen - mehrere ärztliche …
Rn. 11 Im vorliegenden Verfahren verlangt die Klägerin die Zahlung von Schmerzensgeld, den Ersatz materiellen Schadens und die Feststellung weitergehender Ersatzpflicht. Im Parallelverfahren 26 U 32/14 begehrt die T4 Krankenversicherung a.G. von den Beklagten aus übergegangenem Recht die Erstattung der Kosten, die ihr für die über den Ehemann bei ihr mitversicherten Klägerin entstanden sind sowie die Feststellung weitergehender Ersatzpflicht für materielle Schäden.
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