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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1973
OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07 (https://dejure.org/2007,1973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2007 - 14 U 11/07 (https://dejure.org/2007,1973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2007 - 14 U 11/07 (https://dejure.org/2007,1973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; StGB § 185

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Patienten in Geiselhaft" - Entscheidung zu Äußerungen der Bundesministerin ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.4.2007)

    Schmidt darf Ärzte weiter der Patienten-"Geiselnahme" bezichtigten // Klage gegen Gesundheitsministerin gescheitert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Arztes auf Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Äußerungen durch Bundesminister und Bundestagsabgeordnete im Rahmen der politischen Auseinandesetzung mit der Gesundheitsreform; Betroffenheit des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Einzelnen durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1342
  • afp 2007, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    b) Daß durch die Bezeichnung eines Kollektivs auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzelner diesem Kollektiv angehöriger Personen verletzt werden kann, ist zwar nicht völlig unbestritten (…grundsätzlich verneinend Burkhardt, in: Wenzel, a.a.O. Rdn. 12.51;… zweifelnd Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rdn. 299), aber in Rechtsprechung (BGHZ 75, S. 160 ff. mit Anm. Steffen, LM Art. 5 GG Nr. 49) und weiten Teilen der Literatur (vgl. etwa Hager, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 1999, Rdn C 21 zu § 823;… Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rdn. 146;… Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl. 2004, Anh. § 12, Rdn. 29;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl. 2005, Rdn. 53.4;… Rixecker, in: Münch. Komm. BGB, 5. Aufl. 2006, Anh. § 12 - Allg. PersönlR - Rdn. 20;… Steffen, in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl. 2006, Rdn. 103 zu § 6 LPG) unter Heranziehung der für den strafrechtlichen Ehrenschutz entwickelten Grundsätze anerkannt.

    Dabei besteht freilich weitgehend Einigkeit darüber, daß - von den Sonderfällen der Beleidigung der Juden abgesehen (…vgl. etwa BGHSt 11, S. 207 ff.; BGHZ 75, S. 160 ff.) - herabsetzende Äußerungen dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durchschlagen, wenn es sich dabei um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (…etwa Erman/Ehmann, a.a.O.;… Hager, a.a.O, Rdn. C 23 zu § 823;… Rixecker, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    Nachdem der Kläger Unterlassung schon deshalb nicht verlangen kann, weil er durch die inkriminierten Äußerungen nicht betroffen ist, kann dahingestellt bleiben, ob der den diesbezüglichen Kontext nicht mitteilende klägerische Vortrag eine Beurteilung der Äußerung des Beklagten Nr. 2 zuläßt, ob das vom Kläger vertretene Verständnis der inkriminierten Äußerungen als "naheliegend" bzw. "nicht fernliegend" im Sinne der Entscheidung des BVerfG vom 24.05.2006 - "Babycaust" (NJW 2006, S. 3769 ff.) anzusehen ist und - wollte man dies bejahen - in welcher Form eine "Klarstellung" im Sinne der genannten Entscheidung des BVerfG erfolgen muß, um einen Unterlassungsanspruch auszuschließen.
  • BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Verletzung des Briefgeheimnisse und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    Je größer aber der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr "verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" (KG, JR 1978, S. 423 f., bezogen auf die Verunglimpfung der mehr als 200 bei einem Gericht tätigen Richter) und desto mehr geht die "Individuumsbezogenheit" (…Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., 2001, Rdn. 7 vor §§ 185 ff.) verloren (vgl. auch BVerfGE 93, S.266 ff., 301).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    Dabei besteht freilich weitgehend Einigkeit darüber, daß - von den Sonderfällen der Beleidigung der Juden abgesehen (vgl. etwa BGHSt 11, S. 207 ff.;… BGHZ 75, S. 160 ff.) - herabsetzende Äußerungen dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durchschlagen, wenn es sich dabei um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (…etwa Erman/Ehmann, a.a.O.;… Hager, a.a.O, Rdn. C 23 zu § 823;… Rixecker, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Papierkrieg mit Airline - Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zwischen …

    Je größer der Kreis des durch eine Äußerung herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich eine etwaige Beleidigung oder Herabsetzung in der Unbestimmtheit und desto mehr geht die Individuumsbezogenheit bezüglich der einzelnen Mitglieder des Kollektivs verloren (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2007 - 14 U 11/07, NJW-RR 2007, 1342, 1343 - "Patienten in Geiselhaft").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11

    Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage; …

    Ein Recht des Privatklägers auf eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität oder willkürfreie Entscheidung ergibt sich nicht aus dem mit der jeweiligen Privatklage verfolgten staatlichen Strafanspruch (…vgl. dazu Meyer/Großner/Schmitt, StPO, vor § 374 Rn. 5), und zwar unabhängig davon, ob ein solcher hier überhaupt besteht (zur Frage, ob die konkrete Äußerung der Abgeordneten S. als Persönlichkeitsverletzung des einzelnen Arztes zu bewerten ist vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. April 2007 - 14 U 11/2007 - veröffentlicht in Juris).
  • LG Berlin II, 28.07.2026 - 27 O 244/26

    "Framing": Selektive Berichterstattung ist kein Journalismus

    Herabsetzende Äußerungen schlagen nur dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durch, wenn es sich um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (st. Rspr., vgl. nur OLG Hamburg…, Urteil vom 21.10.2008 - 7 U 51/09, juris, Rn. 12 ff; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2007 - 14 U 11/07, NJW-RR 2007, 1342;… Söder, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, 52. Edition, Stand: 01.05.2026, § 823 BGB Rn. 74 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.12.2025 - 15 U 132/22

    Fluggastrechteportal II

    Je größer der Kreis des durch eine Äußerung herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich eine etwaige Beleidigung oder Herabsetzung in der Unbestimmtheit und desto mehr geht die Individuumsbezogenheit bezüglich der einzelnen Mitglieder des Kollektivs verloren (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2007 - 14 U 11/07, NJW-RR 2007, 1342, 1343 - "Patienten in Geiselhaft").
  • AG Rheine, 04.06.2024 - 10 C 165/23

    Teuflischer Tweed kann teuer werden

    Bei Verwendung einer Kollektivbezeichnung ist der einzelne in der Regel nicht betroffen, wenn es sich um einen unüberschaubaren Personenkreis handelt (Karlsr NJW-RR 07, 1342).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht

    Dass durch die Bezeichnung eines Kollektivs auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzelner diesem Kollektiv angehöriger Personen verletzt werden kann, ist zwar nicht völlig unbestritten, entspricht aber der herrschenden Meinung, insbesondere der Rechtsprechung und wird unter Heranziehung der für den strafrechtlichen Ehrenschutz entwickelten Grundsätze anerkannt (OLG Karlsruhe m.w.N., NJW-RR 2007, 1342, [OLG Karlsruhe 13.04.2007 - 14 U 11/07] beck-online).
  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der …

    Rn. 37 Ob ein Einzelner individuell betroffen ist, wenn der Angriff unter einer Kollektivbezeichnung erfolgt, ist sorgfältig abzuwägen und nach richtiger Rechtsauffassung einschränkend zu verstehen (vgl. dazu z.B. Staudinger/Hager, BGB, 1999, § 823 C 21 ff, 24 m.w.N.;… MünchKomm/Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 12 Rdn. 192; siehe auch zur Zusammenstellung des aktuellen Meinungsstands: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2007 - 14 U 11/07).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6288
OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06 (https://dejure.org/2007,6288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2007 - 11 U 48/06 (https://dejure.org/2007,6288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 11 U 48/06 (https://dejure.org/2007,6288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 113; ; AktG § 114

  • rechtsportal.de

    AktG § 103 Satz 2 § 111 § 113 § 114 Abs. 1, Abs. 2
    Zur Wirksamkeit eines Beratungsvertrags zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Anwaltssozietät bei Ersatzmitgliedschaft eines Sozius in Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsmitgliedschaft in Tochtergesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verschmelzungsbericht.de (Kurzinformation)

    Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Rechtsanwaltssozietät bei Mitgliedschaft eines Rechtsanwalts auch im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft; Fehlende Abgrenzung eines Vertrages der Sozietät gegenüber der Organtätigkeit des Aufsichtsrates als ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beratungsvertrag zwischen AG und Anwaltssozietät mit Sozietätsmitglied im Aufsichtsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 814
  • NZG 2007, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.2006 - II ZR 151/04

    Zustimmungsbedürftigkeit eines Beratungsvertrages zwischen einer AG und einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06
    Werden zwischen Vorstand und einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern Verträge über Dienstleistungen höherer Art, insbesondere Beraterverträge, abgeschlossen, so zwingt § 114 AktG zu einer Offenlegung dieser Verträge und ermöglicht dem Aufsichtsrat eine dahingehende Kontrolle, ob tatsächlich außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit liegende Leistungen erbracht und vergütet werden sollen oder ob dem Aufsichtsratsmitglied nicht doch eine verdeckte Sonderzuwendung gewährt werden soll (dazu im einzelnen BGH AG 2006, 667 (668 f.)).

    Besondere Qualifikationen des Aufsichtsratsmitgliedes können zu einer gesteigerten Beratungsverpflichtung auf Seiten des Aufsichtsratsmitgliedes führen (…MK-AktG-Semler, a.a.O., § 114 Rn. 23; BGH AG 2006, 667 (670);… Mertens in Kölner Komm., a.a.O., § 111 Rn. 34, der davon spricht, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihr berufliches Know-How in die Arbeit des Aufsichtsrates einzubringen haben, aber keine Pflicht zur Verfügungstellung ihrer "professionelle(n) Expertise" bestünde).

    Das erfordert nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der das Gericht folgt, "dass die speziellen Beratungsgegenstände und das dafür zu entrichtende Entgelt so konkret bezeichnet werden, dass sich der Aufsichtsrat ein eigenständiges Urteil über Art und Umfang der Leistung sowie über die Höhe und Angemessenheit der Vergütung bilden kann" (Zitat: BGH AG 2006, 667 (670);… Mertens in Kölner Komm., a.a.O., § 114 Rn. 4 m.w.Nachw.).

    Verträge, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, weil sie Beratungsgegenstände umfassen, die auch zur Organtätigkeit gehören oder gehören könnten, sind nicht nach § 114 Abs. 1 AktG genehmigungsfähig, sondern unterfallen § 113 AktG (BGH AG 2006, 667 (670)).

    Soweit der BGH in der Entscheidung vom 3.7.2006 (AG 2006, 667) die Frage offen gelassen hat, ob die Vereinbarung der Beratung "in steuerrechtlichen Fragen" den von ihm geforderten Abgrenzungskriterien entspricht, lässt sich aus dieser Entscheidung keine Schlussfolgerung für den vorliegenden Rechtsstreit ableiten.

    Es kann nicht unterstellt werden, dass der Aufsichtsrat auch einen entsprechend eingeschränkten Beratungsvertrag gebilligt hätte (so im Ergebnis BGH AG 2006, 667 (671)).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei einer Unwirksamkeit des Beratungsvertrages gemäß § 113 AktG die Gesellschaft für die Rückgewähr der Beratungsvergütung nicht auf einen Anspruch aus § 812 BGB beschränkt, sondern ihr steht, in entsprechender Anwendung, ein Anspruch nach § 114 Abs. 2 S. 1 AktG zu (BGH AG 2006, 667).

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 188/89

    Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand; Wirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06
    Nach § 114 AktG zulässig sind allein Verträge über Dienste, die Fragen eines besonderen Fachgebietes betreffen, sofern sich die zu erbringenden Beratungsleistungen nicht auch auf übergeordnete, in den Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit fallende allgemeine Fragen der Unternehmenspolitik beziehen (BGHZ 126, 340 (tz. 8 in juris); BGHZ 114, 127 (tz. 14 in juris);… MK-AktG-Semler, a.a.O., § 114 Rn. 24;… Mertens in Kölner Komm., a.a.O., § 114 Rn. 6;… Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates, 3. Aufl. 1993, Rn. 296).

    Eine klar abgrenzbare Beratung in Fragen eines besonderen Fachgebietes, wie sie die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert (BGH AG 2006, 670; BGHZ 114, 127 (131 f.), ist in dem Vertrag nicht festgelegt.

    Wird ein Beratungsvertrag vor Bestellung des Dienstverpflichteten zum Aufsichtsratmitglied geschlossen, so verliert er nur für die Dauer der Aufsichtsratstätigkeit seine Wirkung, denn er kann, von Umgehungsproblemen abgesehen, nur dann gegen die Vorschriften der §§ 113, 114 AktG verstoßen, wenn der Berater zum Aufsichtsratsmitglied bestellt wird (BGHZ 114, 127 (tz. 16 in juris);… Mertens in Kölner Komm., a.a.O., § 114 Rn. 9).

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 197/93

    Wahlrecht der Treuhand hinsichtlich der Rechtsform eines umzuwandelnden …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06
    Nach § 114 AktG zulässig sind allein Verträge über Dienste, die Fragen eines besonderen Fachgebietes betreffen, sofern sich die zu erbringenden Beratungsleistungen nicht auch auf übergeordnete, in den Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit fallende allgemeine Fragen der Unternehmenspolitik beziehen (BGHZ 126, 340 (tz. 8 in juris); BGHZ 114, 127 (tz. 14 in juris);… MK-AktG-Semler, a.a.O., § 114 Rn. 24;… Mertens in Kölner Komm., a.a.O., § 114 Rn. 6;… Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates, 3. Aufl. 1993, Rn. 296).
  • LG Stuttgart, 27.05.1998 - 27 O 7/98

    Anspruch eines Konkursverwalters gegenüber einer Rechtsanwaltssozietät auf …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06
    Darüber hinaus würde bei einer Differenzierung zwischen dem Vertragsschluss nur mit dem Aufsichtsratmitglied als Einzelanwalt oder dem Vertragsschluss mit einer Sozietät, deren Mitglied das Aufsichtsratsmitglied ist, der Umgehung der Vorschriften der Weg geebnet (für eine entsprechende Analogie auch LG Stuttgart ZIP 1998, 1275 (1280);… MK-AktG-Semler, a.a.O., § 114 Rn. 44;… Mertens in Kölner Komm., 2. Aufl. 1996, § 114 Rn. 7; Müller, Aufsichtsratsmandat, NZG 2002, 797 (798)).
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 48/11

    Fresenius

    Denn jedenfalls bedürfen nach dem Schutzzweck des § 114 AktG Beratungsverträge von Aufsichtsratsmitgliedern oder deren Sozietäten mit von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen einer Zustimmung des Aufsichtsrats, wenn der Vorstand in der Lage ist, den Vertragsschluss mit dem abhängigen Unternehmen zu beeinflussen (…Hopt/Roth in GroßKommAktG, 4. Aufl. § 114 Rn. 41;… Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 114 Rn. 2b;… MünchKommAktG/Habersack, 3. Aufl., § 114 Rn. 17;… Henssler in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, AktG § 114 Rn. 14;… Drygala in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 114 Rn. 14;… Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 114 Rn. 7; Lutter/Kremer, ZGR 1992, 87, 105 f.; Rellermeyer, ZGR 1993, 77, 87 f.; E. Vetter, ZIP 2008, 1, 9; Semler, NZG 2007, 881, 885; Pietzke, BB 2012, 658, 659;… aA Mertens in KK-AktG, 2. Aufl., § 114 Rn. 8; s. auch OLG Hamburg, ZIP 2007, 814, 818).
  • OLG Nürnberg, 08.03.2017 - 12 U 927/15

    Rückzahlung von Vergütungen an ein Mitglied des Aufsichtsrats einer …

    Rn. 57 § 114 AktG ist zwingendes Recht und nicht abdingbar (…Habersack in: MünchKomm-AktG, 4. Aufl. § 114 Rn. 5; OLG Köln AG 1995, 90; OLG Hamburg AG 2007, 404; vgl. BGH…, Urteil vom 03.07.2006 - II ZR 151/04, BGHZ 168, 188, Rn. 9 bei Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3181
OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06 (https://dejure.org/2006,3181)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.11.2006 - 6 U 22/06 (https://dejure.org/2006,3181)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. November 2006 - 6 U 22/06 (https://dejure.org/2006,3181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO §§ 42, 173; BGB §§ 195 a. F., 197, 249; VerbrKrG § 9 Abs. 2 Satz 4
    Zur Frage, ob ein Verbraucher dem finanzierenden Institut bei einem verbundenen Geschäft Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds entgegenhalten kann sowie zu Umfang und Verjährung solcher Schadensersatzansprüche

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgegenhalten von Schadensersatzansprüchen gegen die Gründungsgesellschafter eines Fonds im Wege des Rückforderungsdurchgriffs durch den Verbraucher; Eintritt des finanzierenden Instituts in die Stellung seines Verbundpartners; Geltendmachung von Maßnahmen, die die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1084
  • WM 2007, 203
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Der Senat hält vorerst daran fest, dass der Verbraucher dem finanzierenden Instititut bei einem verbundenen Geschäft im Wege des Rückforderungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG analog Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds entgegen halten kann (wie Urteil vom 26.09.2005 6 U 92/05 = ZIP 2005, 2152; Übereinstimmung mit BGH Urteil vom 14.06.2006 II ZR 392/01 = WM 2004, 1518.1520; Abweichung von BGH Urteil vom 25.04.2006 XI ZR 106/05 = BKR 2006, 333, 336f).

    Der Kläger kann von der Beklagten nach § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG analog die Rückzahlung der aus seinem eigenem Vermögen ab dem Jahr 2000 erbrachten Zinszahlungen von 18.784,58 EUR abzüglich einer Vorteilsausgleichung in Höhe von 4.292,04 EUR, mithin also 14.492,54 EUR, verlangen sowie die Freistellung aus dem Darlehensvertrag und Rückübertragung der sicherungshalber hingegebenen Lebensversicherungen Zug um Zug gegen Abtretung seiner Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds und seiner Gesellschaftsbeteiligung an die Beklagte: Der vom II. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 21. Juli 2003 (II ZR 387/02, dort S. 12f = BGHZ 156, 46, 54f) entwickelte und in den Urteilen vom 14. Juni 2004 (insb. II ZR 392/01, dort S. 8f = WM 2004, 1518, 1520) ausgedehnte Rückforderungsdurchgriff ist entgegen der Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 25. April 2006 XI ZR 106/05 Rdnr. 28 = BKR 2006, 333, 336f) weiterhin in der Ausgestaltung durch den II. Zivilsenat des BGH vom 14. Juni 2004 anzuwenden (nachstehend 1.).

    Denn er hat am 25.04.2006 (XI ZR 106/05 aaO) ausgeführt, dass er dem II. Zivilsenat in dessen Entscheidung vom 21. Juli 2003 folgt und in dieser Entscheidung (II ZR 387/02 = BGHZ 156, 46, 54f) hatte der II. Zivilsenat den Rückforderungsdurchgriff analog § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG entwickelt.

    Daneben folgt ein identischer Anspruch auch aus den im Urteil des XI. Zivilsenat des BGH am 25.04.2006 (XI ZR 106/05 Rdnr. 30 = BKR 2006, 333, 337) entwickelten Grundsätzen der vermittlerorientierten Direkthaftung der Bank aus Verschulden bei Vertragsschluss.

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Aufklärungspflichten bestehen bei der Werbung für einen Beitritt zu einer Fondsgesellschaft nicht nur bis zur Abgabe der auf den Beitritt gerichteten Willenserklärung des neuen Gesellschafters, sondern bis zur Abgabe der Annahmeerklärung durch die Altgesellschafter (wie BGHZ 71, 284, 291).

    Im vorliegenden Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass das Beitrittsangebot des Klägers erst am 1. Dezember 1994 und damit erst dann angenommen wurde, als dem Architekten der Wxxx das Schreiben des Stadtdirektors xxx am 24. Oktober 1994 zugegangen war und nachdem - in logischer Konsequenz mangels Rücknahme des Antrags auf die Nachtragsbaugenehmigung - der Antrag am 24. November 1994 zurückgewiesen worden war (dazu, dass es bei cic-Ansprüchen für die Aufklärungspflicht auf den Zeitpunkt der zweiten Willenserklärung, also der Annahme, ankommt: BGHZ 71, 284, 291).

  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Der Senat hält vorerst daran fest, dass der Verbraucher dem finanzierenden Instititut bei einem verbundenen Geschäft im Wege des Rückforderungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG analog Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds entgegen halten kann (wie Urteil vom 26.09.2005 6 U 92/05 = ZIP 2005, 2152; Übereinstimmung mit BGH Urteil vom 14.06.2006 II ZR 392/01 = WM 2004, 1518.1520; Abweichung von BGH Urteil vom 25.04.2006 XI ZR 106/05 = BKR 2006, 333, 336f).

    Im Übrigen wird zur Rechtfertigung der Einbeziehung der Gründungsgesellschafter in den Rückforderungsdurchgriff auf das Urteil des Senats vom 26. September 2005 verwiesen (6 U 92/05, dort insb. S. 9f = ZIP 2005, 2152, 2153).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Der Kläger kann von der Beklagten nach § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG analog die Rückzahlung der aus seinem eigenem Vermögen ab dem Jahr 2000 erbrachten Zinszahlungen von 18.784,58 EUR abzüglich einer Vorteilsausgleichung in Höhe von 4.292,04 EUR, mithin also 14.492,54 EUR, verlangen sowie die Freistellung aus dem Darlehensvertrag und Rückübertragung der sicherungshalber hingegebenen Lebensversicherungen Zug um Zug gegen Abtretung seiner Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds und seiner Gesellschaftsbeteiligung an die Beklagte: Der vom II. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 21. Juli 2003 (II ZR 387/02, dort S. 12f = BGHZ 156, 46, 54f) entwickelte und in den Urteilen vom 14. Juni 2004 (insb. II ZR 392/01, dort S. 8f = WM 2004, 1518, 1520) ausgedehnte Rückforderungsdurchgriff ist entgegen der Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH (…Urteil vom 25. April 2006 XI ZR 106/05 Rdnr. 28 = BKR 2006, 333, 336f) weiterhin in der Ausgestaltung durch den II. Zivilsenat des BGH vom 14. Juni 2004 anzuwenden (nachstehend 1.).

    Denn er hat am 25.04.2006 (…XI ZR 106/05 aaO) ausgeführt, dass er dem II. Zivilsenat in dessen Entscheidung vom 21. Juli 2003 folgt und in dieser Entscheidung (II ZR 387/02 = BGHZ 156, 46, 54f) hatte der II. Zivilsenat den Rückforderungsdurchgriff analog § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG entwickelt.

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Der Senat hält vorerst daran fest, dass der Verbraucher dem finanzierenden Instititut bei einem verbundenen Geschäft im Wege des Rückforderungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG analog Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds entgegen halten kann (wie Urteil vom 26.09.2005 6 U 92/05 = ZIP 2005, 2152; Übereinstimmung mit BGH Urteil vom 14.06.2006 II ZR 392/01 = WM 2004, 1518.1520; Abweichung von BGH Urteil vom 25.04.2006 XI ZR 106/05 = BKR 2006, 333, 336f).

    Der Kläger kann von der Beklagten nach § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG analog die Rückzahlung der aus seinem eigenem Vermögen ab dem Jahr 2000 erbrachten Zinszahlungen von 18.784,58 EUR abzüglich einer Vorteilsausgleichung in Höhe von 4.292,04 EUR, mithin also 14.492,54 EUR, verlangen sowie die Freistellung aus dem Darlehensvertrag und Rückübertragung der sicherungshalber hingegebenen Lebensversicherungen Zug um Zug gegen Abtretung seiner Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds und seiner Gesellschaftsbeteiligung an die Beklagte: Der vom II. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 21. Juli 2003 (II ZR 387/02, dort S. 12f = BGHZ 156, 46, 54f) entwickelte und in den Urteilen vom 14. Juni 2004 (insb. II ZR 392/01, dort S. 8f = WM 2004, 1518, 1520) ausgedehnte Rückforderungsdurchgriff ist entgegen der Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH (…Urteil vom 25. April 2006 XI ZR 106/05 Rdnr. 28 = BKR 2006, 333, 336f) weiterhin in der Ausgestaltung durch den II. Zivilsenat des BGH vom 14. Juni 2004 anzuwenden (nachstehend 1.).

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Der Hinweis der Klägervertreterin auf die Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 18.Oktober 2004 (II ZR 352/02) verfängt nicht.
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Unabhängig davon, ob es sich bei der Kalkulation der Mieteinnahmen um eine so wesentliche, für den Anleger relevante Tatsache handelt, dass eine Fondsgesellschaft ungefragt offenbaren muss, wenn die - von wirtschaftlichen Schwankungen unabhängigen - Annahmen, auf denen sie beruht, nicht gesichert sind, folgt die Haftung hier jedenfalls daraus, dass der Vermittler xxx falsche Angaben machte, da er die Mietausschüttungen als sicher hinstellte (von konjunkturellen Schwankungen abgesehen, für die die Grundsätze des Prognoserisikos gelten würden - BGH Urteil vom 21.März 2006 XI ZR 63/05 Randnummer 12 = NJW 2006, 2041f).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Zwar wäre ein solcher Streit zwischen den Schädigern und dem Finanzamt auszutragen (BGH III ZR 350/04 Urteil vom 17. November 2005 = WM 2006, 174, 177); dazu hätte es aber Vortrags des Klägers bedurft, dass auch das für ihn zuständige Finanzamt eine solche Meinung vertritt.
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    (1) Hierfür spricht bei Kapitalanlagen in weitem Umfange eine Kausalitätsvermutung (vgl. im Einzelnen BGH Urteil vom 9. Februar 2006 III ZR 20/05 Rdnr. 16ff = WM 2006, 668, 670), gegen die die Beklagte nichts vorgebracht hat.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06
    Soweit sich der Rückforderungsanspruch aber auf periodisch geleistete Zahlungen bezieht, griff im alten Recht die Rechtsprechung des BGH, dass auch die Rückforderung von Zinsen der kurzen Verjährung des § 197 BGB unterlag - und zwar unabhängig von der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage, also auch wenn die Rückforderung auf Verschulden bei Vertragsverhandlungen beruhte (BGHZ 98, 174, 187).
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des …

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Das Berufungsgericht hat - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - seine in WM 2007, 203 ff. veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …

    Auch die nach Ansicht der Klägervertreterin bereits bei diesem W.-Fonds erfolgte kreative Flächenvermehrung (vgl. hierzu bei einem späteren W.-Fonds auch Senat Urteil vom 14. November 2006 6 U 22/06 = WM 2007, 203, 204 und 206) in Verbindung mit einem überhöhten Ansatz der Quadratmetermiete und unterbliebener Berücksichtigung eines Mietausfallrisikos vermag keine vorsätzliche Täuschung durch die Vermittlerin Fr. zu begründen.
  • OLG Stuttgart, 23.07.2008 - 6 U 32/08

    Darlehensvertrag im Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach …

    Rn. 93 (4) Aus dem Urteil des Senats vom 14. November 2006 (6 U 22/06 S. 26 = WM 2007, 203, 207) ergibt sich nichts anderes.

    unter dem Gesichtspunkt der teleologischen Auslegung nach wie nicht für überzeugend (z.B. Urteil vom 14.11.2006 6 U 22/06 = WM 2007, 203, 205).

  • OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim …

    Die Frage, ob und in welchem Umfang daneben konkurrierende Schadensersatzansprüche bestehen, ist nicht entscheidungserheblich (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. November 2006 - 6 U 22/06).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06

    Finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Reichweite und Wirksamkeit der von …

    Zwar hält der Senat trotz der gegenteiligen Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH immer noch daran fest, dass es einen solchen Rückforderungsdurchgriff gibt und dass Verbraucher dem finanzierenden Institut auch Ansprüche gegen die Fondsinitiatoren entgegen halten können, jedenfalls wenn diese Gründungsgesellschafter und/oder (erste) Geschäftsführer des Fonds sind (vgl. mit näherer Begründung Urteil vom 14. November 2006 6 U 22/06 - bislang in judicialis dokumentiert, zur Veröffentlichung auch in papierner Form vorgesehen; siehe auch schon die Terminsverfügung in dieser Sache vom 25. Juli 2006 S. 6 = Bl. 585 d.A.).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2008 - 9 U 24/07

    Kreditvertrag nach einem Haustürgeschäft: Kreditrückzahlungsanspruch bei …

    Dafür genügt es aber nicht, wenn der Vermittler dem Kläger den vorbesprochenen Darlehensvertrag zur Unterschrift vorlegt, wenn der Beklagte bereits aufgrund vorausgegangener Verhandlungen zum Vertragsabschluss bestimmt worden ist (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2006, 6 U 22/06, Rz. 147, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 86/08

    Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken; …

    Demnach haben an diesem Tage gar keine mündlichen Verhandlungen mehr stattgefunden, die den Kläger zur Abgabe seiner Willenserklärung bestimmt haben könnten (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2006, 6 U 22/06, Rz. 147, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2007 - 9 U 29/07

    Haustürgeschäft: Annahme einer Verhandlungssituation bei bloßer …

    Die bloße Unterzeichnung eines Vertrages in der Privatwohnung genügt jedoch jedenfalls dann nicht, wenn dort keine Verhandlungen stattfinden, d.h. der Verbraucher bereits aufgrund vorausgegangener Verhandlungen zum Vertragsabschluss bestimmt worden ist (OLG Stuttgart WM 2007, 203, 211).
  • OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06

    Darlehensvertrag - Widerruf

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 14.11.2006, 6 U 22/06, zitiert nach juris, Tz. 129) hat hieran zwar mit Blick auf den Leitsatz 5 sowie die Ausführungen unter Tz. 30 des Urteils des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2006 (…XI ZR 106/06, a.a.O.) Zweifel geäußert; diese teilt der Senat indessen nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4660
OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06 (https://dejure.org/2006,4660)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.2006 - 6 U 115/06 (https://dejure.org/2006,4660)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 6 U 115/06 (https://dejure.org/2006,4660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    Richtlinie 87/102/EWG Art. 2; ; BGB § 119 a.F.; ; BGB § 123 a.F.... ; ; BGB § 133 a.F.; ; BGB § 157 a.F.; ; BGB § 197 a.F.; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 313 n.F.; ; BGB § 497 Abs. 1 S. 2 n.F.; ; BGB § 779; ; BGB § 812; ; HWiG § 1; ; HWiG § 5; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 4; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 6; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 7; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 9; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 18; ; ZPO § 543

  • rechtsportal.de

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 779
    Kein Erfordernis das Grundpfandrecht der Kreditnehmer selbst zu bestellen im Falle einer Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Erstattung der für eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds gezahlten Gebühren oder auf Erstattung eines gezahlten Teils der Eigenkapitaleinlage in den Fonds; Notwendigkeit des Abschlusses des Vertrages infolge der Überrumpelung in einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (38)

  • OLG Stuttgart, 30.12.2005 - 6 U 107/05

    Finanzierter Fondsbeitritt: Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Anders als im Sachverhalt, der dem vom Klägervertreter zitierten Urteil des Senats vom 30.12.2005 (6 U 107/05 n.v.) zugrunde lag und der einen anderen HAT-Fonds und die Praxis einer anderen finanzierenden Bank betraf, ist hier eine umfassende Erledigungsklausel enthalten (nachstehend (1)).

    Schließlich führt auch die Berücksichtigung der redlichen Parteierwartungen hier im Gegensatz zum Sachverhalt, der dem Rechtsstreit 6 U 107/05 zugrunde lag, zum Ergebnis einer umfassenden Erledigung: Die Bank hatte auf 25% der Hauptsumme verzichtet, Mietgarantierückstände der insolventen Mietgarantin in Höhe von 4, 1 Mio. DM übernommen (weitere 6 % des ursprünglichen Kreditvolumens) sowie einen Zuschuss an die Fondsverwaltung von 1 Mio. DM für Vorsteuererstattung und laufende Kosten gezahlt.

    Wie dem Senat nicht nur aus dem Rechtstreit 6 U 107/05 (dort im Sitzungsprotokoll des Senats vom 6. Dezember 2005 auf S. 3 festgehalten) bekannt ist, haben einige Banken vorsichtshalber generell belehrt und sogar in Fällen, in denen offensichtlich Kaufleute beteiligt waren.

    So soll nach der vom Senat nicht uneingeschränkt geteilten Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH (…Urteil vom 25. April 2006 XI ZR 29/05 Rdnr. 17= NJW 2006, 1952, 1953) der - inzwischen unstreitig - wortgleiche Zeichnungsschein zum HAT-Fonds 38 eine Vollmacht enthalten und ob diese - wie vom Senat vertreten (Urteil vom 30.12.2005 6 U 107/05 S. 23) - von der Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Jehl-Treuhand infiziert wird, hat der XI. Zivilsenat des BGH aaO ausdrücklich offen gelassen.

    Ein Wissensvorsprung der Bank, dass der BGH dabei das im Gegensatz zu den anderen auf S. 15 der Berufungsbegründung (= Bl. 544 d.A.) zitierten Konstellationen damals von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jahrelang beanstandungslos durchgeführte Treuhändermodell zu Fall bringen würde, ist aber nicht zu erkennen (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 15. März 2005 XI ZR 135/04 S. 20ff = auszugsweise NJW 2005, 1576, 1579 oder Urteil vom 17. Juni 2005 V ZR 78/05 S. 12; Senat Urteil vom 30.12.2005 6 U 107/05 S. 19).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Entgegen der Auffassung des Klägervertreters und zeitweise auch des II. Zivilsenats des BGH (z.B. Urteil vom 14.Juni 2006 II ZR 393/02 = BGHZ 159, 294, 307f) schließt dieser Sachverhalt aber die Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG weder auf das Endfinanzierungsdarlehen oder Vergleichsdarlehen und erst recht nicht auf das Zwischenfinanzierungsdarlehen aus: .

    Zumindest letzteres, also Heilung, ist aber der Fall, weil Darlehensnehmerin jeweils die FondsGbR war und diese unabhängig von Fragen der Wirksamkeit der Vollmachten für die Treuhänderin die Darlehensvaluta jeweils auch selbst empfangen hatte - wurde die Valuta doch als eine der in den Grundlagenverträgen vorgesehenen Möglichkeiten auf das eigene Konto der FondsGbR ausbezahlt, auch hierin unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, den der II. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungen zum HAT-Fonds 43 (Urteil vom 14.06.2004 II ZR 393/02 = BGHZ 159, 264) und 57 (Urteil vom 21.03.2005 II ZR 411/02 = NJW-RR 2005, 986) und wohl auch das OLG München in seinem Urteil vom 26.04.2005 (5 U 4726/02 - vom Klägervertreter in der Berufungsbegründung ab S. 8 = Bl. 537 d.A. auszugsweise zitiert) sowie das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 29.12.2005 (17 U 43/05 = OLGR 2006, 199, 201f - das Darlehen II wurde den einzelnen .

    I.Ü. ist darauf hinzuweisen, dass der II. Zivilsenats des BGH im Urteil vom 14.06.2004 (II ZR 393/02 = BGHZ 159, 294) zur Frage, wer dort Darlehensnehmer war, ausdrücklich keine Stellung bezogen hatte (Urteil S. 7 = aaO S. 299).

    Zudem lässt der BGH senatsübergreifend die Genehmigung des schwebend unwirksamen Vertrags zu (z.B. Urteil vom 14. Juni 2004 II ZR 393/02 S. 13f = BGHZ 159, 294, 304) und dann ist nicht ersichtlich, warum der Vertretene nicht auch im Wege eines Vergleichs auf sein Recht auf Verweigerung der Genehmigung des schwebend unwirksamen Vertrags verzichten können soll.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Insoweit ist der Zeichnungsschein wortgleich mit dem Zeichnungsschein für den HAT-Fonds 38, der dem Rechtsstreit XI ZR 29/05 des BGH zugrunde lag.

    Im Übrigen wird auf die Begründung des XI. Zivilsenats des BGH in seinen Entscheidungen vom 25. April 2005 (XI ZR 219/04 Rdnr. 46 - 49 sowie XI ZR 29/05 Rdnr. 20 - 23 = NJW 2006, 1952, 1953f) verwiesen, soweit die Ausführungen nicht im Widerspruch zur soeben gegebenen Begründung stehen.

    So soll nach der vom Senat nicht uneingeschränkt geteilten Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 25. April 2006 XI ZR 29/05 Rdnr. 17= NJW 2006, 1952, 1953) der - inzwischen unstreitig - wortgleiche Zeichnungsschein zum HAT-Fonds 38 eine Vollmacht enthalten und ob diese - wie vom Senat vertreten (Urteil vom 30.12.2005 6 U 107/05 S. 23) - von der Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Jehl-Treuhand infiziert wird, hat der XI. Zivilsenat des BGH aaO ausdrücklich offen gelassen.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Eine Pflicht der Bank zur Aufklärung über die Risiken der Verwendung der Darlehensvaluta besteht indes nur in vier hierzu entwickelten Fallgruppen (statt vieler: BGH Urteil vom 16.05.2006 XI ZR 6/04 Rdnr. 41 = NJW 2006, 2099, 2103f).

    Schließlich muss der Frage nicht nachgegangen werden, ob die "Ergänzung" der Rechtsprechung des XI. Senats des BGH in seinen Entscheidungen vom 16.05.2006 (z.B. XI ZR 6/04 Rdnr. 50ff = NJW 2006, 2099, 2104f) sich lediglich darauf beschränkt, dass bei der Fallgruppe des konkreten Wissensvorsprungs eine Beweislasterleichterung für den Vorsatz der Bank eingeführt wurde, oder ob die Bank für Falschangaben des Vermittlers generell haftet, selbst wenn die objektiven Voraussetzungen dieser Fallgruppe nicht erfüllt sind (…in diese Richtung deuten die Entscheidungen vom 19.09.2006 XI ZR 204/04 und XI ZR 209/04, jeweils Rdnr. 25 und 26).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Ansprüche der Kläger aus der vermittlerorientierten Direkthaftung der Bank nach den Grundsätzen, die der XI. Zivilsenat des BGH im Urteil vom 25. April 2006 im Rechtsstreit XI ZR 106/05 Rdnr. 30 = NJW 2006, 1955, 1957 aufgestellt hat, scheiden von vorneherein aus.

    Für die - nicht auf eine bestimmte Norm gestützte - Zurechnung nach den Grundsätzen, die der BGH in der Entscheidung vom 25. April 2006 im Rechtsstreit XI ZR 106/05 Rdnr. 30 = NJW 2006, 1955, 1957 aufgestellt hat, fehlt es am erforderlichen Verbund.

  • BGH, 06.11.2003 - III ZR 376/02

    Wirksamkeit eines Vergleichs bei unrichtiger Auslegung einer Vertragsklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Allerdings wird diese Auffassung, soweit überhaupt verneint wird, dass auch ein Rechtsirrtum über die gegenwärtige Rechtslage die Voraussetzungen des § 779 BGB erfüllen kann, zwischenzeitlich heftig bekämpft (…Habersack in Münchener Kommentar zum BGB 4. Auflage § 779 Rdnr. 64) und der BGH hat in letzter Zeit auch offen gelassen, ob er an ihr festhält (BGH MDR 04, 441).

    Das in diesem Rechtsstreit von Klägerseite nur noch untergeordnet zitierte Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 6.11.2003 im Verfahren III ZR 376/02 (MDR 2004, 441) hilft den Klägern auch sonst nicht weiter.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Im Übrigen wird auf die Begründung des XI. Zivilsenats des BGH in seinen Entscheidungen vom 25. April 2005 (XI ZR 219/04 Rdnr. 46 - 49 sowie XI ZR 29/05 Rdnr. 20 - 23 = NJW 2006, 1952, 1953f) verwiesen, soweit die Ausführungen nicht im Widerspruch zur soeben gegebenen Begründung stehen.
  • BGH, 14.02.2006 - XI ZR 255/04

    Zurechnung der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Unter diesen Umständen konnte die Nachfristsetzung als pure Förmelei selbst dann entfallen, wenn die Beklagte wie hier über eine Lastschrifteinzugsermächtigung verfügte und diese nicht ausdrücklich widerrufen worden sein sollte (vgl. hierzu BGH Urteil vom 14. Februar 2006 XI ZR 255/04 Rdnr. 16 = NJW 2006, 1340, 1341).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Zudem war keineswegs sicher, dass nicht auch eine GbR Verbraucher sein kann (die Entscheidung BGHZ 149, 80, 87 dazu, ob dies der Fall sein kann, erging erst lange nach Vertragsschluss und hat immer noch keine restlose Klarheit gebracht) und kann allein aus dem Namen der FondsGbR "HAT-Gewerbefonds" nicht abgeleitet werden, dass der Fonds ein Gewerbe betreibt, sondern nur, dass er Gewerbeimmobilien (Büro- und Geschäftshaus incl. Boardinghaus) hält.
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06
    Schließlich muss der Frage nicht nachgegangen werden, ob die "Ergänzung" der Rechtsprechung des XI. Senats des BGH in seinen Entscheidungen vom 16.05.2006 (…z.B. XI ZR 6/04 Rdnr. 50ff = NJW 2006, 2099, 2104f) sich lediglich darauf beschränkt, dass bei der Fallgruppe des konkreten Wissensvorsprungs eine Beweislasterleichterung für den Vorsatz der Bank eingeführt wurde, oder ob die Bank für Falschangaben des Vermittlers generell haftet, selbst wenn die objektiven Voraussetzungen dieser Fallgruppe nicht erfüllt sind (in diese Richtung deuten die Entscheidungen vom 19.09.2006 XI ZR 204/04 und XI ZR 209/04, jeweils Rdnr. 25 und 26).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch …

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine …

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen …

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung; …

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine …

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund …

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich …

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 43/05

    Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen …

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71

    Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger

  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 6 U 22/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Geltendmachung von …

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines …

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04

    Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen

  • OLG Stuttgart, 11.04.2006 - 6 U 172/05

    Umfang der Rechtskraft bei Abweisung der Klage als "zumindest derzeit nicht …

  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch; …

  • OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04
  • LG Köln, 07.09.2004 - 5 O 538/03
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

    Anforderungen an die Formulierung des Antrags in der Berufungsbegründung

  • BGH, 12.09.2006 - XI ZR 296/05

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Aktienkaufs auf Kredit

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …

  • OLG Dresden, 18.04.2007 - 12 U 83/06

    Geschlossener Immobilienfond

    (vgl.: OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.2006, 6 U 115/06, zitiert nach juris, Tz. 2) aufgelegt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5689
OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5689)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5689)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 6 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwechselungsgefahr der Flaschenetiketten mit dem Aufdruck "RUSSISCHER WODKA" und "UKRAINIAN VODKA" ; Markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei einander gegenüberstehenden Marken; Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils "T. wodka" ; Wettbewerbsrechtliche Ansprüche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Auch nach der jüngsten, im Anschluss an die Entscheidung "Thomson Life" des EuGH (GRUR 05, 1042) ergangenen Rechtsprechung des BGH (…vgl. z.B. a.a.O. "Malteserkreuz", a.a.O. "coccodrillo") kann einem Zeichenbestandteil allerdings eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft zukommen.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Danach können im Anwendungsbereich des Markenrechts Ansprüche nicht auf den nach dem UWG gewährten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt werden (vgl. BGH GRUR 99, 161 f - "MacDoc"; GRUR 05, 423, 427 - "Staubsaugerfiltertüten"; GRUR 05, 583, 585 - "Lila-Postkarte").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I";… EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz";… GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Danach können im Anwendungsbereich des Markenrechts Ansprüche nicht auf den nach dem UWG gewährten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt werden (vgl. BGH GRUR 99, 161 f - "MacDoc"; GRUR 05, 423, 427 - "Staubsaugerfiltertüten"; GRUR 05, 583, 585 - "Lila-Postkarte").
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Danach können im Anwendungsbereich des Markenrechts Ansprüche nicht auf den nach dem UWG gewährten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt werden (vgl. BGH GRUR 99, 161 f - "MacDoc"; GRUR 05, 423, 427 - "Staubsaugerfiltertüten"; GRUR 05, 583, 585 - "Lila-Postkarte").
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz";… GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I";… EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2006 - 6 U 51/06
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. z.B. BGH GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I";… EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren …

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs. …

  • LG Köln, 27.01.2006 - 81 O 185/05

    Unlautere Nachahmungen durch die Ausstattungen von Wodka im wettbewerblichen …

  • BPatG, 13.02.2023 - 25 W (pat) 576/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "chosjajuschka" (Wort-/Bildmarke)/"chosjain" …

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Wortbestandteil schlecht les- oder merkbar ist, was insbesondere bei fremdsprachigen Wörtern der Fall sein kann (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9, Rn. 460 unter Verweis auf OLG Köln MarkenR 2007, 157 - Moskovskaya).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7872
OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05 (https://dejure.org/2007,7872)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.01.2007 - 12 U 1183/05 (https://dejure.org/2007,7872)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 12 U 1183/05 (https://dejure.org/2007,7872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 296a; ; ZPO § ... 319; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4; ; StVO § 12; ; StVO § 12 Abs. 1; ; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6c; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 840 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen einem haltenden Fahrzeug bremsenden Fahrzeug mit einem auf der Gegenfahrbahn haltenden Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 60 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitursächlichkeit des Anhaltens auf der Fahrbahn für einen Unfall; Unübersichtlichkeit einer Straßenstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1256
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 198/84

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Kradfahrers auf ein innerorts am …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05
    In besonders gelagerten Fällen kann zudem ein Halten oder Parken auch dann, wenn es durch keine der Einzelvorschriften des § 12 StVO verboten wird, jedenfalls nach § 1 Abs. 2 StVO unzulässig sein, weil es andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert (BGH NJW-RR 1986, 450 f.).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05
    Dies gilt auch, wenn sich die Haftung einzelner oder sämtlicher Schädiger nur aus Gefährdungshaftung ergibt (BGH NJW 2006, 896 ff.).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05
    Im Schadensersatzrecht besteht heute Einigkeit darüber, dass es sich bei der so genannten hypothetischen Kausalität nicht um ein Problem der Ursächlichkeit im naturwissenschaftlichen Sinne, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung handelt (BGH Urt. v. 7. Juni 1988 - IX ZR 144/87).
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2007 - 12 U 1183/05
    Ob die Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet wird (vgl. BGHZ 29, 207, 215).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.10.2006 - 3 UF 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13587
OLG Naumburg, 18.10.2006 - 3 UF 73/06 (https://dejure.org/2006,13587)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.10.2006 - 3 UF 73/06 (https://dejure.org/2006,13587)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 3 UF 73/06 (https://dejure.org/2006,13587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; SGB II § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    SGB II § 33 Abs. 2
    Geltendmachung von Unterhaltsleistungen durch den Unterhaltsgläubiger bei Erhalt von Sozialleistungen und gesetzlicher Forderungsübergang auf den Sozialleistungsträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der Aktivlegitimation hinsichtlich eines Unterhaltsanspruchs nach Vornahme von Leistungen eines Sozialträgers an den Unterhaltsberechtigten; Erfolgsaussichten einer Berufung

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.2010 - XII ZR 19/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übergang von Unterhaltsansprüchen nach altem …

    Rn. 33 (1) Richtig ist, dass die wohl herrschende Meinung hinsichtlich der Einführung des gesetzlichen Forderungsübergangs eine Rückwirkung bejaht (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 2007, 2014, 2015; OLG Jena FamRZ 2009, 67, 70; Klinkhammer FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz FamRZ 2006, 1417, 1424; aA OLG Naumburg OLGR 2007, 485, 486).
  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 59/09

    Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit durch die …

    Nach wohl herrschender Meinung erfasst § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht nur Unterhaltsansprüche, die nach dem Inkrafttreten der Norm entstanden sind, sondern rückwirkend auch solche aus der Zeit zuvor (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2014, 2015; OLG Jena FamRZ 2009, 67, 70; Klinkhammer FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz FamRZ 2006, 1417, 1424;… Grote-Seifert in jurisPK-SGB II 2. Aufl. § 33 Rn. 88; aA OLG Naumburg OLGR 2007, 485, 486).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2010 - 10 UF 105/09

    Kindesunterhaltsanspruch: Bemessung des Unterhaltsbedarfs des minderjährigen …

    Im Hinblick auf das Fehlen einer Übergangsvorschrift wird ganz überwiegend vertreten, dass der gesetzliche Forderungsübergang auf die Zeit seit In-Kraft-Treten des SGB II am 1.1.2005 zurückwirkt (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, NJW-RR 2008, 11; OLG Jena, NJW-RR 2008, 1176; Klinkhammer, FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz, FamRZ 2006, 1417, 1424; a. A. OLG Naumburg, OLGR 2007, 485).
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