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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 22.05.1990 - 70/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,532
EuGH, 22.05.1990 - 70/88 (https://dejure.org/1990,532)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.1990 - 70/88 (https://dejure.org/1990,532)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 70/88 (https://dejure.org/1990,532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 vom 22. Dezember 1987; ; EAG-Vertrag Art. 31; ; EAG-Vertrag Art. 146; ; Verfahrensordnung Art. 91 § 1 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 173

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 164; EAG-Vertrag, Artikel 136
    1.Europäische Gemeinschaften - Institutionelles Gleichgewicht - Bedeutung - Beachtung der Zuständigkeitsverteilung - Richterliche Kontrolle

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87; Recht des Parlaments zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage; Anfechtung der Rechtsgrundlage einer schon erlassenen Handlung mit der Untätigkeitsklage; Vorhandensein verschiedener Rechtsbehelfe zur ...

  • opinioiuris.de

    Parlament / Rat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1.Europäische Gemeinschaften - Institutionelles Gleichgewicht - Bedeutung - Beachtung der Zuständigkeitsverteilung - Richterliche Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Organstreit vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Zur aktiven Parteifähigkeit des Europäischen Parlaments im Nichtigkeitsklageverfahren (Wiss. Ref. Assessor Thomas Giegerich; ZaöRV 50/1990, S. 812-835)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2041
  • NJW 1990, 1899
  • NVwZ 1990, 852 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.05.1990 - 70/88
    5 Zur Begründung der Einrede hat der Rat im schriftlichen Verfahren zu einem Zeitpunkt, als das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 ( Europäisches Parlament/Rat, "Ausschußwesen", Slg. 1988, 5615 ) noch nicht ergangen war, ähnliche Argumente vorgetragen, wie er sie zur Stützung seiner Unzulässigkeitseinrede in der Rechtssache 302/87 entwickelt hatte.

    Es hat geltend gemacht, die vorliegende Rechtssache enthalte gegenüber der Rechtssache 302/87 ein neues Element.

  • EuG, 06.09.2023 - T-578/22

    Institutionelles Recht

    Insoweit führt er aus, dass er gemäß der Rechtsprechung, die sich aus dem Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ergebe und die auf den vorliegenden Fall entsprechend anwendbar sei, klagebefugt sei, da dieses Urteil zeige, dass der Schutz der institutionellen Befugnisse es einem Organ ausnahmsweise erlaube, diese Befugnisse zu verteidigen, ohne dass es die für natürliche oder juristische Personen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen müsse.

    Zum einen sei die Klage unzulässig, weil der EDSB weder in Art. 263 Abs. 2 und 3 AEUV noch im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), genannt sei, und zum anderen sei der EDSB nicht unmittelbar und individuell betroffen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV.

    Drittens sei das Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da im Gegensatz zum Parlament in diesem Urteil dem EDSB ein ausreichender und wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz nicht vorenthalten werde.

    Erstens schütze der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts, wie er im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ausgelegt worden sei, auch seine Befugnisse als von den Organen und Einrichtungen der Union unabhängige Kontrollbehörde gemäß Art. 8 Abs. 3 der Charta und Art. 16 Abs. 2 AEUV.

    Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), festgestellt hat, dass der Wortlaut von Art. 173 EWG-Vertrag dem Parlament keine Möglichkeit eröffnet, vor den Unionsgerichten Handlungen anderer Organe anzufechten, die seine eigenen Befugnisse verletzen könnten, und dass er sich dafür entschieden hat, diese Lücke unter Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zu schließen.

    Rn. 42 Erstens hat der Gerichtshof im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), in Rn. 13 ausgeführt, dass das Parlament in Art. 173 Abs. 1 EWG-Vertrag oder Art. 146 Abs. 1 EAG-Vertrag nicht unter den Organen genannt ist, die neben den Mitgliedstaaten Nichtigkeitsklage gegen Handlungen eines anderen Organs erheben können, und sodann in Rn. 14 festgestellt, dass das Parlament keine juristische Person ist und daher den Gerichtshof nicht auf der Grundlage von Art. 173 Abs. 2 EWG anrufen kann, der durch Art. 230 EG und dann durch Art. 263 AEUV ersetzt wurde und im Wesentlichen Art. 263 Abs. 4 entspricht.

    Rn. 44 Zweitens hat der Gerichtshof in den Rn. 21 und 22 des Urteils vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), auch festgestellt, dass die Befugnisse des Parlaments "Bestandteil des durch die Verträge gewollten institutionellen Gleichgewichts [sind]" und dass "[d]ie Wahrung des institutionellen Gleichgewichts es gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt [und auch verlangt], dass eventuelle Verstöße gegen diesen Grundsatz geahndet werden können".

    Rn. 45 Somit befand der Gerichtshof, dass er in der Lage sein muss, die Aufrechterhaltung des institutionellen Gleichgewichts und folglich die richterliche Kontrolle der Beachtung der Befugnisse des Parlaments, wenn dieses ihn zu diesem Zweck anruft, durch einen Rechtsbehelf sicherzustellen, der ihm die Erfüllung seiner Aufgabe ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217, Rn. 23).

    Rn. 56 Daher kann das Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), nicht entsprechend auf den vorliegenden Fall angewendet werden, und dem EDSB kann keine Klagebefugnis nach diesem Urteil zuerkannt werden.

  • EuGH, 10.09.2024 - C-29/22

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Der Gerichtshof präzisiert den …

    Soweit im Übrigen Art. 13 Abs. 2 EUV vorsieht, dass "[j]edes Organ … nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse [handelt]", kommt in dieser Bestimmung der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (Urteile vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, S. 44, vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat, C-70/88, EU:C:1990:217, Rn. 22…, vom 14. April 2015, Rat/Kommission, C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 64, …und vom 22. November 2022, Kommission/Rat [Beitritt zur Genfer Akte], C-24/20, EU:C:2022:911, Rn. 83).
  • EuGH, 14.04.2015 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer - …

    In dieser Bestimmung kommt der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist (vgl. Urteil Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, S. 44) und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-70/88, EU:C:1990:217, Rn. 22, und Parlament/Rat, C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 57).
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   Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88   

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https://dejure.org/1989,17138
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.11.1989 - 70/88 (https://dejure.org/1989,17138)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. November 1989 - 70/88 (https://dejure.org/1989,17138)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Befugnis des Europäischen Parlaments zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2041
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    2 - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615.3 - Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (sogenannte "Tschernobyl"-Verordnung;… ABl. L 371, S. 11).

    Zu Recht hat Generalanwalt Darmon in der Rechtssache "Ausschußwesen" darauf hingewiesen, daß in allen diesen Fällen mit Ausnahme des letztgenannten an 5 - Urteil in der Rechtssache 13/83, Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 18: "Die Tatsache, daß das Europäische Parlament zugleich das Organ der Gemeinschaften ist, das die Aufgabe hat, das Handeln der Kommission und in gewissem Umfang auch das Handeln des Rates auf politischer Ebene zu kontrollieren, läßt die Auslegung der Vorschriften des Vertrages, in denen die Klagemöglichkeiten der Organe geregell sind, unberührt." Siehe aber das Urteil "Ausschußwesen", Randnr. 12, wo dies implizit aufgegeben oder zumindest abgeschwächt wird.

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    Wie ich bereits hervorgehoben habe, stützt sich auch dieses (beschränkte) Klagerecht auf ein Rechtsschutzbedürfnis zur 30 - Wegen weiterer Rechtsprechungsnachweise vgl. den bereits angeführten Beitrag von Thill, a. a. O., S. 371 f. 31 - Vgl. zum Beispiel das Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 211, 238, und das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker, Slg. 1983, 2559, Randnr. 8.32 - Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Slg. 1985, 849, Randnrn.
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    17 ff., vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87, Dow Benelux, Slg. 1989, 3137, Randnr. 28 ff., und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem, Slg. 1989, 3283, Randnrn.
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