Rechtsprechung
| EuG, 27.02.2014 - T-91/11, T-128/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
InnoLux / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung und der Produktionskapazitäten - Räumliche Zuständigkeit - Interne Verkäufe - Verkäufe von Endprodukten, in ...
- EU-Kommission
InnoLux / Kommission
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen ihrer Beteiligung an dem Kartell auf dem Markt für LCD-Bildschirme verhängt wurden
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Geldbußen wegen Beteiligung am Kartell auf dem Markt für LCD-Bildschirme nur geringfügig reduziert
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geldbußen gegen InnoLux und LG Display herabgesetzt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 21. Februar 2011 - Chimei InnoLux / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 8761 final der Kommission vom 8. Dezember 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR"Abkommen (Sache COMP/39.309 - LCD - Flüssigkristallanzeigen) betreffend eine Absprache auf dem Weltmarkt für ...
Verfahrensgang
- EuG, 27.02.2014 - T-91/11, T-128/11
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
- EuGH, 09.07.2015 - C-231/14
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (44)
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Rn. 157 Das Gericht hat daher im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung zu dem Zeitpunkt, zu dem es seine Entscheidung erlässt, zu bewerten, ob gegen die Klägerin eine Geldbuße verhängt wurde, deren Höhe die Schwere der in Rede stehenden Zuwiderhandlung zutreffend widerspiegelt (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ein Unternehmen, an das die Kommission ein Auskunftsverlangen gemäß Art. 18 der Verordnung Nr. 1/2003 richtet, ist somit zu aktiver Mitwirkung verpflichtet; macht es vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben, kann gegen es eine besondere Geldbuße gemäß Art. 23 Abs. 1 dieser Verordnung festgesetzt werden, die bis zu 1 % seines Gesamtumsatzes betragen kann (Urteil Shell Petroleum u. a./Kommission, Rn. 118).
Rn. 168 Folglich kann das Gericht im Rahmen der Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Nichtmitwirkung eines Unternehmens gegebenenfalls berücksichtigen und die wegen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV oder Art. 102 AEUV gegen dieses verhängte Geldbuße entsprechend erhöhen, unter der Bedingung, dass dieses Verhalten nicht bereits durch eine besondere Geldbuße gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 geahndet worden ist (Urteil Shell Petroleum u. a./Kommission, Rn. 118).
Das Gericht ist zwar nicht daran gehindert, solche Beweismittel zu berücksichtigen; das Unternehmen, das sie erst im Stadium des gerichtlichen Verfahrens mitteilt und somit den Zweck und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verwaltungsverfahrens behindert, muss aber damit rechnen, dass dieser Umstand bei der Bemessung der Geldbuße durch das Gericht berücksichtigt wird (Urteil Shell Petroleum u. a./Kommission, Rn. 119).
- EuG, 14.05.1998 - T-304/94
Europa Carton / Kommission
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Bliebe der Wert interner Lieferungen eines Unternehmens außer Betracht, so würden nach ständiger Rechtsprechung vertikal integrierte Unternehmen zwangsläufig ungerechtfertigt begünstigt, da der aus dem Kartell gezogene Nutzen in einem solchen Fall unberücksichtigt bliebe, so dass das fragliche Unternehmen einer Sanktion entgehen würde, die seiner Bedeutung auf dem Markt der den Gegenstand der Zuwiderhandlung bildenden Produkte angemessen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Europa Carton/Kommission, T-304/94, Slg. 1998, II-869, Rn. 127 und 128).Die Kommission könne nicht das Urteil Europa Carton/Kommission heranziehen, um den Wert kartellbefangener LCD zu berücksichtigen, die außerhalb des EWR in Endprodukte eingebaut worden seien, die im EWR verkauft worden seien.
Rn. 73 Die sich aus dem Urteil Europa Carton/Kommission ergebende Rechtsprechung ist, wie die Kommission hervorhebt, nicht dahin auszulegen, dass die Kommission räumlich nicht zuständig ist, wenn die kartellbefangenen Produkte - bevor sie den Binnenmarkt erreichen - zunächst Gegenstand eines Geschäfts zwischen zwei Unternehmen sind, die außerhalb des EWR ansässig sind und zu dem Unternehmen gehören, das an dem Kartell beteiligt war.
Die mit dem Urteil Europa Carton/Kommission begründete Rechtsprechung ließ sich daher nicht ohne Weiteres auf den der Kommission vorliegenden Fall übertragen.
- EuG, 25.03.1999 - T-102/96
Gencor / Kommission
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Rn. 61 Die im Urteil Zellstoff I entwickelte Rechtsprechung wurde im Urteil des Gerichts vom 25. März 1999, Gencor/Kommission (T-102/96, Slg. 1999, II-753), wieder aufgegriffen, in dem es um eine Entscheidung über einen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (…ABl. 1990, L 257, S. 13), ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (…ABl. L 24, S. 1), ging.Rn. 62 Dabei hat das Gericht zwar darauf hingewiesen, dass die Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen völkerrechtlich gerechtfertigt ist, wenn vorherzusehen ist, dass ein geplanter Zusammenschluss in der Union eine unmittelbare und wesentliche Auswirkung haben wird (Urteil Gencor/Kommission, Rn. 90).
Das Gericht hat damit das Argument zurückgewiesen, das die Klägerin in der ihm vorliegenden Rechtssache daraus ableiten wollte, dass der Zusammenschluss, um den es in dem Fall ging, nicht im Unionsgebiet entstanden oder durchgeführt worden war, sondern in Südafrika, und daher die Voraussetzungen für die räumliche Zuständigkeit gemäß dem Urteil Zellstoff I nicht erfüllte (Urteil Gencor/Kommission, Rn. 56, 61 und 87).
Rn. 64 Die Argumentation des Gerichts im Urteil Gencor/Kommission stellt daher die mit dem Urteil Zellstoff I begründete Rechtsprechung nicht in Frage.
- EuG, 16.06.2011 - T-211/08
Putters International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Rn. 37 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass aus dieser Bestimmung nicht hervorgeht, dass bei der Berechnung des relevanten Umsatzes allein der Umsatz aus Geschäften, die tatsächlich von den rechtswidrigen Verhaltensweisen betroffen sind, berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011, Putters International/Kommission, T-211/08, Slg. 2011, II-3729, Rn. 58).Erst recht bezieht sich diese Ziffer nicht nur auf Fälle, in denen die Kommission über schriftliche Beweise für die Zuwiderhandlung verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Putters International/Kommission, Rn. 59).
Die Unionsgerichte haben ihr eine solche Pflicht nie auferlegt, und nichts weist darauf hin, dass sich die Kommission in den Leitlinien von 2006 eine solche Pflicht selbst auferlegen wollte (Urteil Putters International/Kommission, Rn. 60).
Insbesondere stellt der Umsatz, der mit den Waren erzielt wurde, die Gegenstand einer beschränkenden Verhaltensweise waren, ein objektives Kriterium dar, das zutreffend angibt, wie schädlich sich diese Verhaltensweise auf den normalen Wettbewerb auswirkt (Urteil Putters International/Kommission, Rn. 61;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Rn. 121, …und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, British Steel/Kommission, T-151/94, Slg. 1999, II-629, Rn. 643).
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Rn. 101 Zunächst ist zu beachten, dass der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung eine Situation erfasst, in der mehrere Unternehmen an einer Zuwiderhandlung, die aus einem fortgesetzten Verhalten bestand, mit dem ein einziges wirtschaftliches Ziel verfolgt wurde, nämlich die Verfälschung des Wettbewerbs, oder aber an einzelnen Zuwiderhandlungen beteiligt waren, die miteinander durch eine Übereinstimmung des Zwecks (ein und dieselbe Zielsetzung sämtlicher Bestandteile) und der Personen (Übereinstimmung der beteiligten Unternehmen, die sich der Beteiligung am gemeinsamen Zweck bewusst waren) verbunden waren (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, T-446/05, Slg. 2010, II-1255, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).Fügen sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen Gesamtplan ein, so ist die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. Urteil Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit sind alle Umstände zu berücksichtigen, die diese Verbindung nachweisen oder in Frage stellen können, wie der Anwendungszeitraum, der Inhalt (einschließlich der verwendeten Methoden) und im Zusammenhang damit das Ziel der verschiedenen fraglichen Handlungen (vgl. Urteil Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
In einem solchen Fall darf die Kommission diesem Unternehmen die Verantwortlichkeit für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und folglich für diese insgesamt auferlegen (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, Rn. 43).Rn. 165 Hierzu ist festzustellen, dass es zwar Sache des Gerichts ist, selbst die Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, um die Höhe der Geldbuße festzusetzen, die Ausübung einer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße jedoch nicht zu einer Ungleichbehandlung der Unternehmen führen darf, die an einem gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßenden Kartell beteiligt waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, Rn. 80).
- EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Darüber hinaus ist die Kommission nicht verpflichtet, jedes wettbewerbswidrige Verhalten festzustellen und zu ahnden (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 369).Nach der Rechtsprechung kann sie hierbei nicht verpflichtet sein, jedes wettbewerbswidrige Verhalten festzustellen und zu ahnden, noch könnten die Unionsgerichte entscheiden - wenn auch nur zur Herabsetzung der Geldbuße -, dass die Kommission angesichts der ihr zur Verfügung stehenden Beweise das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eines bestimmten Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums hätte feststellen müssen (vgl. in diesem Sinne Tokai Carbon u. a./Kommission, Rn. 369 und 370).
- EuG, 08.10.2008 - T-73/04
Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
der Kommission vom 15. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] (Sache COMP/39.188 - Bananen) (im Folgenden: Bananen-Entscheidung), herleiten möchte, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bilden kann und Entscheidungen in anderen Fällen nur Hinweischarakter in Bezug auf das eventuelle Vorliegen einer Diskriminierung haben, da es wenig wahrscheinlich ist, dass die für sie kennzeichnenden Umstände wie die Märkte, die Waren, die Unternehmen und die betroffenen Zeiträume die gleichen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Carbone-Lorraine/Kommission, T-73/04, Slg. 2008, II-2661, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission insoweit nicht verpflichtet, jeden Teil einer einheitlichen Zuwiderhandlung getrennt zu untersuchen, vor allem weil es eine von allen Mitgliedern des Kartells befolgte Gesamtstrategie gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Carbone-Lorraine/Kommission, Rn. 49).
- EuGH, 16.02.2006 - C-111/04
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Folglich muss die Kommission in einer Entscheidung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV nur dann den relevanten Markt abgrenzen, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung, der Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (…Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Rn. 99, …und vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Rn. 58; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Februar 2006, Adriatica di Navigazione/Kommission, C-111/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 31).Daher hat das Fehlen einer genaueren Bestimmung der von dem Kartell betroffenen Märkte die Klägerin nicht den Risiken ausgesetzt, auf die das Gericht in dem in Rn. 133 des vorliegenden Urteils genannten Urteil Adriatica di Navigazione/Kommission hingewiesen hat.
- EuG, 25.10.2011 - T-348/08
Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-91/11
In einem zweiten Schritt wird diese Beurteilung jeweils entsprechend den erschwerenden oder mildernden Umständen, die jedem einzelnen an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen zuzurechnen sind, modifiziert (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Rn. 264 und die dort angeführte Rechtsprechung).Jeder dieser Multiplikationsfaktoren wird anhand von Umständen bestimmt, die die Merkmale der Zuwiderhandlung als Gesamtheit betrachtet widerspiegeln, d. h. die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen aller an ihr Beteiligten insgesamt (vgl. in diesem Sinne Urteil Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, Rn. 265).
- EuG, 10.09.2008 - T-348/05
JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat / Rat
- EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …
- EuGH, 14.09.2010 - C-550/07
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …
- EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …
- EuGH, 18.10.1989 - 374/87
Orkem / Kommission
- EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …
- EuGH, 06.03.1974 - 6/73
Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission
- EuGH, 10.07.2008 - C-413/06
DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …
- EuGH, 12.07.1984 - 170/83
Hydrotherm
- EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …
- EuGH, 29.06.2010 - C-441/07
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung …
- EuGH, 29.03.2011 - C-201/09
Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen …
- EuGH, 03.09.2009 - C-322/07
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER …
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
- EuG, 12.09.2007 - T-30/05
Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 08.07.2008 - T-54/03
Lafarge / Kommission
- EuG, 16.11.2006 - T-120/04
Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …
- EuG, 11.12.2003 - T-61/99
Adriatica di Navigazione / Kommission
- EuG, 27.09.2006 - T-322/01
Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel …
- EuGH, 09.06.2011 - C-401/09
Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - …
- EuG, 04.07.2006 - T-304/02
Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …
- EuG, 17.05.2011 - T-299/08
Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an …
- EuGH, 21.09.2000 - C-46/98
EFMA / Rat - "Rechtsmittel - Antidumpingverfahren - Nicht schlüssige Klage - …
- EuG, 24.03.2011 - T-384/06
IBP und International Building Products France / Kommission - Wettbewerb - …
- EuG, 12.12.2012 - T-410/09
Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall gegen Europäische …
- EuG, 06.12.2005 - T-48/02
Brouwerij Haacht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien …
- EuGH, 15.03.1973 - 37/72
Marcato / Kommission
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
- EuG, 30.09.2003 - T-203/01
Michelin / Kommission
- EuG, 31.03.2009 - T-405/06
ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt …
- EuG, 11.03.1999 - T-151/94
British Steel / Kommission
- EuGH, 06.09.2017 - C-413/14
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission …
Intel verweist insoweit auf Rn. 87 des Urteils vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92), in der das Gericht der Ansicht gewesen sei, dass der Bezug zwischen dem Binnenmarkt und der Zuwiderhandlung zu schwach sei, wenn Bestandteile zunächst außerhalb des EWR an unabhängige Abnehmer verkauft würden. - EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
Rn. 273 Da sie sich nicht auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses, sondern auf die festgestellten Unterschiede zwischen diesem und der Mitteilung der Beschwerdepunkte stützen und daraus ableiten, dass bestimmte Länder nicht von der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung erfasst seien, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, eventuelle Unterschiede ihrer endgültigen Beurteilung gegenüber ihrer vorläufigen Beurteilung in der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu erläutern (Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 96).In einer Entscheidung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV muss die Kommission den relevanten Markt daher nur dann abgrenzen, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung, der Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezweckt oder bewirkt (vgl. Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 129 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 310 Bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 AEUV wie derjenigen, um die es im vorliegenden Fall geht, werden die relevanten Märkte nämlich durch die Kartellvereinbarungen und -aktivitäten bestimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 131 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 803 Folglich konnte die Kommission 50 % des auf den Strecken EWR-Drittländer erzielten Umsatzes als objektives Kriterium berücksichtigen, das zutreffend angibt, wie schädlich sich die Beteiligung der Klägerinnen am streitigen Kartell auf den normalen Wettbewerb auswirkt, vorausgesetzt, dass dieser Umsatz auf Verkäufe zurückzuführen war, die einen Zusammenhang mit dem EWR aufwiesen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 47).
Diese Methode ist objektiv, lässt allen beschuldigten Transportunternehmen, die gegen den angefochtenen Beschluss geklagt haben, eine Herabsetzung zugutekommen und vermeidet eine Ungleichbehandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 166).
- EuG, 30.03.2022 - T-340/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
Rn. 351 In rechtlicher Hinsicht genügt die Bemerkung, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, eventuelle Unterschiede der abschließenden Beurteilung in der endgültigen Entscheidung gegenüber ihrer vorläufigen Beurteilung in der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu erläutern (vgl. Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 371 Folglich konnte die Kommission 50 % des auf den Strecken EWR-Drittländer erzielten Umsatzes als objektives Kriterium berücksichtigen, das zutreffend angibt, wie schädlich sich die Beteiligung der Klägerin am streitigen Kartell auf den normalen Wettbewerb auswirkt, vorausgesetzt, dass dieser Umsatz auf Verkäufe zurückzuführen war, die einen Zusammenhang mit dem EWR aufwiesen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 47).
Diese Methode ist objektiv, lässt allen beschuldigten Transportunternehmen, die gegen den angefochtenen Beschluss geklagt haben, eine Herabsetzung zugutekommen und vermeidet eine Ungleichbehandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 166).
- EuG, 13.12.2018 - T-827/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …
Rn. 540 Nach ständiger Rechtsprechung bildet die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen und haben Entscheidungen in anderen Fällen, da es wenig wahrscheinlich ist, dass deren Umstände, etwa die betroffenen Märkte, Produkte, Unternehmen und Zeiträume, die gleichen sind, in Bezug auf das mögliche Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung lediglich Hinweischarakter (…vgl. Urteil vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 233 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteile vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, EU:T:2011:284, Rn. 347, und vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 144). - EuGH, 26.02.2026 - C-401/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
Es habe insoweit in Rn. 170 des angefochtenen Urteils zu Unrecht angenommen, dass das Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92), nicht einschlägig sei.Ihr Verkauf von Luftfrachtdiensten für eingehende Sendungen an außerhalb des EWR ansässige Spediteure sei daher mit dem Verkauf von Produkten, die von einem Kartell betroffen seien, an außerhalb des EWR ansässige Dritte vergleichbar, so wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92), ergangen sei.
Rn. 91 Als Viertes ist zu der Voraussetzung der Unmittelbarkeit zum einen festzustellen, dass das Gericht in Rn. 170 des angefochtenen Urteils festgestellt hat, dass sich Cargolux nicht auf Rn. 87 des Urteils vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92), berufen könne, da der Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde liege, völlig anders gelagert sei als der des vorliegenden Falls.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …
- das Urteil des Gerichts der Europäischen Union InnoLux/Kommission (T-91/11, EU:T:2014:92) aufzuheben, soweit es darin bestätigt hat, dass die gegen die InnoLux Corp.{FN:2} - T-91/11, EU:T:2014:92, im Folgenden: angefochtenes Urteil.
{FN:15} - Vgl. auch die Stellungnahme von Professor Demaret, P.: "Note relative à l'arrêt du Tribunal InnoLux T-91/11", Anlage ECJ.A.6 zur Rechtsmittelschrift von InnoLux.
- EuG, 29.09.2021 - T-342/18
Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …
Rn. 533 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der in den Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 77 und 78 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 534 Was die Bemessung der Geldbuße angeht, verbietet dieser Grundsatz, dass die Kommission durch die Anwendung verschiedener Berechnungsmethoden die Unternehmen, die an einer gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, ungleich behandelt (vgl. Urteil vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 13.12.2018 - T-851/14
Slovak Telekom/ Kommission
Rn. 441 Nach ständiger Rechtsprechung bildet die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen und haben Entscheidungen in anderen Fällen, da es wenig wahrscheinlich ist, dass deren Umstände, etwa die betroffenen Märkte, Produkte, Unternehmen und Zeiträume, die gleichen sind, in Bezug auf das mögliche Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung lediglich Hinweischarakter (…vgl. Urteil vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 233 sowie die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteile vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, EU:T:2011:284, Rn. 347, und vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 144). - EuG, 09.09.2015 - T-104/13
Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für …
Rn. 154 Zur Frage der Befugnis der Kommission, die Zuwiderhandlung festzustellen, ist darauf hinzuweisen, dass außerhalb des EWR ansässige Hersteller, deren Produkte jedoch an Dritte im EWR verkauft werden, wenn sie sich über die Preise abstimmen, die sie ihren im EWR ansässigen Kunden bewilligen werden, und diese Abstimmung durchführen, indem sie zu tatsächlich koordinierten Preisen verkaufen, an einer Abstimmung beteiligt sind, die eine Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts im Sinne von Art. 101 AEUV bezweckt oder bewirkt und für deren Verfolgung die Kommission räumlich zuständig ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission, T-91/11, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.07.2015 - C-231/14
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 288 Mio. Euro, die gegen …
(im Folgenden: InnoLux), die teilweise Aufhebung des Urteils InnoLux/Kommission des Gerichts der Europäischen Union (T-91/11, EU:T:2014:92, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem der Beschluss K (2010) 8761 endg. - EuG, 12.07.2018 - T-446/14
Taihan Electric Wire/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20
Daimler (Ententes - Camions à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13
Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer …
- EuG, 15.07.2015 - T-422/10
Trafilerie Meridionali / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
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Rechtsprechung
| EuG, 27.02.2014 - T-128/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
LG Display und LG Display Taiwan / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung und der Produktionskapazitäten - Interne Verkäufe - Verteidigungsrechte - Geldbußen - Teilerlass der Geldbuße ...
- EU-Kommission
LG Display und LG Display Taiwan / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 23. Februar 2011 - LG Display und LG Display Taiwan/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße, die mit dem Beschluss der Kommission K(2010) 8761 endg. vom 8. Dezember 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/39.309 - LCD-Flüssigkristallanzeigen) betreffend eine Absprache über ...
Verfahrensgang
- EuG, 27.02.2014 - T-128/11
- EuGH, 23.04.2015 - C-227/14
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 220 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung eine Situation erfasst, in der mehrere Unternehmen an einer Zuwiderhandlung beteiligt waren, die aus einem kontinuierlichen Verhalten bestand, mit dem ein einziges wirtschaftliches Ziel verfolgt wurde, nämlich die Verfälschung des Wettbewerbs, oder aber an einzelnen Zuwiderhandlungen, die miteinander durch eine Übereinstimmung des Zwecks (ein und dieselbe Zielsetzung sämtlicher Bestandteile) und der Personen (Übereinstimmung der beteiligten Unternehmen, die sich der Beteiligung am gemeinsamen Zweck bewusst waren) verbunden waren (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, T-446/05, Slg. 2010, II-1255, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).Fügen sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des einheitlichen Marktes in einen Gesamtplan ein, so ist die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen den betroffenen Unternehmen je nach ihrer Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. Urteil Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 14.07.2011 - T-189/06
Das Gericht erhält die gegen Arkema France und deren Muttergesellschaften, Total …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 207 Nach der Rechtsprechung kann nämlich der Betroffene bei Zuwiderhandlungen, die in den Anwendungsbereich der Mitteilung von 2002 über Zusammenarbeit fallen, der Kommission grundsätzlich nicht mit Erfolg vorwerfen, dass sie den Umfang seiner Zusammenarbeit nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens dieser Mitteilung als mildernden Umstand berücksichtigt habe (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Rn. 586, und vom 14. Juli 2011, Arkema France/Kommission, T-189/06, Slg. 2011, II-5455, Rn. 178).Rn. 208 Folglich ist die Rechtsprechung, wonach die Kommission in Ausnahmesituationen verpflichtet ist, einem Unternehmen eine Geldbußenermäßigung auf der Grundlage von Ziff. 29 vierter Gedankenstrich der Leitlinien von 2006 zuzubilligen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2011, Arkema France/Kommission, Rn. 170, …und Urteil Transcatab/Kommission, Rn. 330), dahin zu verstehen, dass bei Vorliegen solcher Situationen die Zusammenarbeit des betreffenden Unternehmens, selbst wenn sie über dessen gesetzliche Pflicht zur Zusammenarbeit hinausgeht, ihm gleichwohl kein Anrecht auf eine Geldbußenermäßigung nach der Mitteilung von 2002 über Zusammenarbeit gibt.
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Die Pflicht zur Begründung eines Rechtsakts kann nämlich das Unionsorgan, das ihn erlässt, nicht zur Angabe der Gründe verpflichten, aus denen es nicht gleichartige Rechtsakte gegenüber Dritten erließ (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Rn. 414, …und vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Rn. 63).
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 256 Es ist somit Sache des Gerichts, im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung zum Zeitpunkt des Erlasses seiner Entscheidung zu beurteilen, ob die gegen die Klägerinnen verhängte Geldbuße der Schwere und der Dauer der in Rede stehenden Zuwiderhandlung angemessen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 04.07.2006 - T-304/02
Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Die Pflicht zur Begründung eines Rechtsakts kann nämlich das Unionsorgan, das ihn erlässt, nicht zur Angabe der Gründe verpflichten, aus denen es nicht gleichartige Rechtsakte gegenüber Dritten erließ (…Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Rn. 414, und vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Rn. 63). - EuG, 29.11.2005 - T-52/02
SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 248 Die Verhältnismäßigkeit einer Geldbuße ist anhand aller Umstände der Zuwiderhandlung zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, SNCZ/Kommission, T-52/02, Slg. 2005, II-5005, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 209 Da die Kommission den Klägerinnen die Beteiligung an einem Kartell vorwirft, handelt es sich im vorliegenden Fall unstreitig um eine Zuwiderhandlung, die sehr wohl in den Anwendungsbereich der Mitteilung von 2002 über Zusammenarbeit fällt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Rn. 381). - EuGH, 29.06.2010 - C-441/07
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Jedoch könnte nach der Rechtsprechung nur dann, wenn sich erweisen würde, dass die Kommission einen einheitlichen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund zwei getrennten Verfahren zugeordnet hat, ihre Entscheidung als Ermessensmissbrauch angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, Slg. 2010, I-5949, Rn. 89). - EuG, 12.10.2007 - T-474/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 234 Im Übrigen ist das Vorbringen der Klägerinnen zurückzuweisen, die Kommission habe in ihren Schriftsätzen vor dem Gericht behauptet, im angefochtenen Beschluss jeglichen Hinweis auf die japanischen Hersteller unterlassen zu haben, um den im Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2007, Pergan Hilfsstoffe für industrielle Prozesse/Kommission, (T-474/04, Slg. 2007, II-4225, Rn. 72 bis 81) aufgestellten Grundsätzen zu entsprechen, während sie die japanischen Hersteller in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, die nicht an diese gerichtet gewesen sei, erwähnt habe. - EuG, 15.03.2006 - T-15/02
BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - …
Auszug aus EuG, 27.02.2014 - T-128/11
Rn. 207 Nach der Rechtsprechung kann nämlich der Betroffene bei Zuwiderhandlungen, die in den Anwendungsbereich der Mitteilung von 2002 über Zusammenarbeit fallen, der Kommission grundsätzlich nicht mit Erfolg vorwerfen, dass sie den Umfang seiner Zusammenarbeit nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens dieser Mitteilung als mildernden Umstand berücksichtigt habe (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Rn. 586, …und vom 14. Juli 2011, Arkema France/Kommission, T-189/06, Slg. 2011, II-5455, Rn. 178). - EuG, 12.12.2007 - T-101/05
DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den …
- EuG, 02.02.2012 - T-83/08
Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und Denka Chemicals GmbH gegen Europäische …
- EuGH, 09.07.2015 - C-231/14
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 288 Mio. Euro, die gegen …
Im Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) habe das Gericht zur Zurückweisung des Vorbringens, die Verkäufe von LCD an die Muttergesellschaften der betreffenden Klägerinnen müssten außer Betracht bleiben, nicht darauf abgestellt, dass die betreffenden Verkäufe innerhalb eines einheitlichen Unternehmens durchgeführt worden seien.Insoweit gebe es aber überhaupt keinen Unterschied zwischen den konzerninternen Lieferungen, die die Klägerinnen in der Rechtssache, in der das Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) ergangen sei, durchgeführt hätten, und denen, die sie, die Rechtsmittelführerin, durchgeführt habe.
In Rn. 140 des Urteils LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) habe das Gericht ausgeführt, dass "100%ige Tochtergesellschaften als zu demselben Unternehmen wie die Kartellbeteiligten gehörend angesehen [wurden], während Unternehmen mit Anteilen an Kartellbeteiligten nicht als Muttergesellschaften angesehen wurden, soweit es an dem Nachweis fehlte, dass die dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen erfüllt waren".
Das Gericht habe die Rechtmäßigkeit dieser Methode auch noch im Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) bestätigt, so dass es sich im angefochtenen Urteil widerspreche.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …
So habe sich das Gericht im Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88), um das Argument von LGD zurückzuweisen, wonach die Verkäufe von LCD an ihre Muttergesellschaften ausgenommen werden müssten, nicht darauf gestützt, dass die in Rede stehenden Verkäufe innerhalb eines einheitlichen Unternehmens erfolgt seien.Das Gericht selbst habe in dem Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) die Rechtmäßigkeit dieser Methode bestätigt und würde sich demzufolge selbst widersprechen.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-563/19
Recylex u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Ankaufspreise für …
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 167).{FN:26} Zur Verschiedenartigkeit der Beurteilungskriterien für die Gewährung eines Teilerlasses oder einer Ermäßigung der Geldbuße im Sinne der Kronzeugenregelung von 2002 vgl. Urteil vom 27. Februar 2014, LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 190).
- EuGH, 23.04.2015 - C-227/14
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 210 Millionen Euro, die gegen LG …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die LG Display Co. Ltd (im Folgenden: LGD) und die LG Display Taiwan Co. Ltd (im Folgenden: LGDT) die teilweise Aufhebung des Urteils LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88) des Gerichts der Europäischen Union (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht zum einen den Beschluss K(2010) 8761 endg. - EuG, 23.05.2019 - T-222/17
Recylex u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Wiederverwertung …
Deshalb sind die Regeln, die sich darauf beziehen, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 27. Februar 2014, LG Display und LG Display Taiwan/Kommission, T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 167). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Servier u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
{FN:101} Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in den Rechtssachen Sony Corporation und Sony Electronics/Kommission, Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission, Quanta Storage/Kommission sowie Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (…C-697/19 P bis C-700/19 P, EU:C:2021:452, Rn. 100 ff.); vgl. auch Urteil vom 16. September 2013, Masco u. a./Kommission (…T-378/10, EU:T:2013:469, Rn. 57); vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 27. Februar 2014, 1nnoLux/Kommission (…T-91/11, EU:T:2014:92, Rn. 138), sowie LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 224). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-10/18
Marine Harvest/ Kommission - Rechtsmittel - Kontrolle von …
{FN:39} Urteil vom 27. Februar 2014, LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 242). - Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
{FN:32} - Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 60 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-154/14
SKW Stahl-Metallurgie und SKW Stahl-Metallurgie Holding / Kommission - …
{FN:26} - Vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts LG Display und LG Display Taiwan/Kommission (T-128/11, EU:T:2014:88, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung) (bestätigt durch das Urteil LG Display und LG Display Taiwan/Kommission, C-227/14 P, EU:C:2015:258). - EuG, 12.07.2018 - T-445/14
ABB/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel - …
En effet, elle ne peut être obligée de constater et de sanctionner tout comportement anticoncurrentiel et les juridictions de l'Union ne pourraient - ne serait-ce qu'en vue d'une réduction du montant de l'amende - juger que la Commission, eu égard aux preuves à sa disposition, aurait dû établir l'existence d'une infraction pendant une période donnée et à l'encontre d'une entreprise donnée (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 27 février 2014, LG Display et LG Display Taiwan/Commission, T-128/11, EU:T:2014:88, point 223 et jurisprudence citée).
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