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Weitere Entscheidung unten: EuG, 29.02.2016

Rechtsprechung
   EuG, 29.02.2016 - T-254/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2644
EuG, 29.02.2016 - T-254/12 (https://dejure.org/2016,2644)
EuG, Entscheidung vom 29.02.2016 - T-254/12 (https://dejure.org/2016,2644)
EuG, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - T-254/12 (https://dejure.org/2016,2644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Speditionsdienste im internationalen Luftverkehr - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Aufschläge und Rechnungsstellungsmechanismen, die sich auf den Endpreis auswirken - Beeinträchtigung des Handels ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße im Bereich der Speditionsdienste des internationalen Luftverkehrs; Beweisgrundsätze zum Nachweis einer zum Nachweis einer Zuwiderhandlung im Transportgewerbe; unbegründete Nichtigkeitsklage deutscher Unternehmen gegen den Wettbewerbsbeschluss der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wettbewerbsverstöße im Bereich der Speditionsdienste des internationalen Luftverkehrs; Beweisgrundsätze zum Nachweis einer zum Nachweis einer Zuwiderhandlung im Transportgewerbe; Nichtigkeitsklage deutscher Unternehmen gegen den Wettbewerbsbeschluss der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2012) 1959 endg. der Kommission vom 28. März 2012 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.462 - Transit) betreffend ein auf dem europäischen Markt für internationale Lufttransitdienste ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (47)

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Es genügt, dass das Bündel der von ihr angeführten Indizien bei einer Gesamtbetrachtung dieses Erfordernis erfüllt (…Urteile vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, Slg, EU:C:2010:389, Rn. 47, und vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg, EU:T:2004:221, Rn. 180).

    Hat sich die Kommission zur Stützung ihrer Feststellung einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung oder Verhaltensweise auf schriftliche Beweise gestützt, haben die Parteien, die diese Feststellung vor dem Gericht anfechten, nicht bloß eine plausible Alternative zur Darstellung der Kommission darzutun, sondern müssen außerdem aufzeigen, dass die im angefochtenen Beschluss angeführten Beweise für den Nachweis der Zuwiderhandlung nicht genügen (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, EU:T:2004:221, Rn. 187, und Heineken Nederland und Heineken/Kommission, oben in Rn. 143 angeführt, EU:T:2011:284, Rn. 52).

    Verschiedene Beweise können sich deshalb gegenseitig verstärken (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 275).

    Solange die Unternehmen unter solchen Umständen zu allen von der Kommission gegen sie angeführten Beweisen Stellung nehmen können, sind sie durchaus in der Lage, sich sachgerecht zu verteidigen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 203).

    Erklärungen kann nach der Rechtsprechung sogar ein besonders hoher Beweiswert beigemessen werden, wenn sie verlässlich sind, im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse des Unternehmens zu handeln, den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben wurden (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 205 bis 210, und Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 147 angeführt, EU:T:2011:342, Rn. 71).

    Deshalb sind Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:T:2004:221, Rn. 211 und 212…, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg, EU:T:2007:115, Rn. 166, und Lafarge/Kommission, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2008:255, Rn. 59).

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Zu diesen Faktoren können je nach Fall die Menge und der Wert der von der Zuwiderhandlung erfassten Waren sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens und damit der Einfluss gehören, den es auf den Markt ausüben konnte (…Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg, EU:C:1983:158, Rn. 121, vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg, EU:C:2009:505, Rn. 96, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 58 und 59).

    Rn. 211 Speziell zur Menge und zum Wert der von der Zuwiderhandlung erfassten Waren hat das Gericht bereits festgestellt, dass der Umsatz eines Unternehmens oder eines Marktes zwar unbestreitbar als Beurteilungskriterium für die Schwere der Zuwiderhandlung zwangsläufig vage und unvollkommen ist, doch trotz seines Näherungscharakters gegenwärtig sowohl vom Unionsgesetzgeber als auch von der Kommission und vom Gerichtshof als angemessenes Kriterium angesehen wird, um im Rahmen des Wettbewerbsrechts die Größe und die Wirtschaftskraft der betreffenden Unternehmen zu beurteilen (Urteil vom 6. Mai 2009, KME Germany u. a./Kommission, T-127/04, Slg, EU:T:2009:142, Rn. 93).

    Die Kosten der Inputs, die in den Preisen der verkauften Waren und Dienstleistungen enthalten sind, sind also, auch wenn sie einen bedeutenden Teil des Umsatzes ausmachen, nicht vom Umsatz abzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 53, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 211 angeführt, EU:T:2009:142, Rn. 91).

    Rn. 259 Zwar wird in der Rechtsprechung auch darauf hingewiesen, dass dem Umsatz bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen keine übermäßige Bedeutung zugemessen werden darf (Urteil KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 60).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Rn. 33 Die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung entspricht jedoch nicht einer Prüfung von Amts wegen, denn das Verfahren vor den Unionsgerichten ist ein streitiges Verfahren (Urteil vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission, C-389/10 P, Slg, EU:C:2011:816, Rn. 131).

    Zu diesen Faktoren können je nach Fall die Menge und der Wert der von der Zuwiderhandlung erfassten Waren sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens und damit der Einfluss gehören, den es auf den Markt ausüben konnte (…Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg, EU:C:1983:158, Rn. 121, vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg, EU:C:2009:505, Rn. 96, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 58 und 59).

    Die Kosten der Inputs, die in den Preisen der verkauften Waren und Dienstleistungen enthalten sind, sind also, auch wenn sie einen bedeutenden Teil des Umsatzes ausmachen, nicht vom Umsatz abzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 53, und KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 211 angeführt, EU:T:2009:142, Rn. 91).

    Rn. 259 Zwar wird in der Rechtsprechung auch darauf hingewiesen, dass dem Umsatz bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen keine übermäßige Bedeutung zugemessen werden darf (Urteil KME Germany u. a./Kommission, oben in Rn. 33 angeführt, EU:C:2011:816, Rn. 60).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Es genügt, dass das Bündel der von ihr angeführten Indizien bei einer Gesamtbetrachtung dieses Erfordernis erfüllt (Urteile vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, Slg, EU:C:2010:389, Rn. 47, …und vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg, EU:T:2004:221, Rn. 180).

    Dazu gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (Urteil Knauf Gips/Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:C:2010:389, Rn. 22).

    Es genügt mithin, dass das Unternehmen dartut, dass es die fraglichen Schriftstücke zu seiner Verteidigung hätte einsetzen können, und zwar in dem Sinne, dass es, wenn es sich im Verwaltungsverfahren auf diese Schriftstücke hätte berufen können, Gesichtspunkte hätte geltend machen können, die nicht mit den in diesem Stadium von der Kommission gezogenen Schlüssen übereinstimmten und daher, in welcher Weise auch immer, die von der Kommission in ihrer etwaigen Entscheidung vorgenommenen Beurteilungen zumindest in Bezug auf Schwere und Dauer des ihm zur Last gelegten Verhaltens und damit die Höhe der Geldbuße hätte beeinflussen können (Urteil Knauf Gips/Kommission, oben in Rn. 146 angeführt, EU:C:2010:389, Rn. 23).

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Im vorliegenden Fall liege der Sachverhalt ähnlich wie der, um den es im Urteil vom 14. Mai 1998, Sarrió/Kommission (T-334/94, Slg, EU:T:1998:97), gegangen sei, in dem das Gericht festgestellt habe, dass das betreffende Unternehmen nicht verpflichtet gewesen sei, sich offen vom Inhalt wettbewerbswidriger Gespräche zu distanzieren, weil ihm möglicherweise nicht bewusst gewesen sei, in welchem Zusammenhang die Erörterungen über die Preise unter seiner Beteiligung stattgefunden hätten.

    Rn. 200 Viertens vermag auch die von den Klägerinnen geltend gemachte Parallele zu dem Sachverhalt, um den es im Urteil Sarrió/Kommission (oben in Rn. 181 angeführt, EU:T:1998:97) ging, die Auffassung der Kommission nicht zu entkräften, dass die Klägerinnen ihre offene Distanzierung in der Sitzung vom 8. April 2003 hätten nachweisen müssen.

    Rn. 201 Der vorliegende Fall unterscheidet sich jedoch in mehrerer Hinsicht von dem von Prat Carton, um den es im Urteil Sarrió/Kommission (oben in Rn. 181 angeführt, EU:T:1998:97) ging.

  • EuG, 14.10.2004 - T-44/02

    Dresdner Bank / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Rn. 144 Zweitens ist hinsichtlich der Beweisführung darauf hinzuweisen, dass die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nach ständiger Rechtsprechung nachzuweisen hat; sie hat die Beweise beizubringen, die das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale einer Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend belegen (…Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg, EU:C:1998:608, Rn. 58, und vom 14. Oktober 2004, Dresdner Bank/Kommission, T-44/02, EU:T:2004:299, Rn. 59).

    Die von ihr vorgelegten Beweise müssen somit jenseits jedes vernünftigen Zweifels den Schluss auf das Vorliegen einer Zuwiderhandlung erlauben (Urteil Dresdner Bank/Kommission, oben in Rn. 144 angeführt, EU:T:2004:299, Rn. 137 und 144).

    Die Unionsgerichte müssen insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob sie alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse untermauern können (vgl. Urteile vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, Slg, EU:C:2014:2062, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Dresdner Bank/Kommission, oben in Rn. 144 angeführt, EU:T:2004:299, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Sie kann daher nicht ohne Rechtfertigung von der darin vorgesehenen Methode abweichen, ohne dass dies gegebenenfalls wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung oder des Vertrauensschutzes geahndet würde (Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg, EU:C:2005:408, Rn. 211).

    Rn. 296 Viertens weist die Kommission in Bezug auf den Druck, der im Rahmen des NES-Kartells wegen der tatsächlichen Anwendung des Aufschlags auf die Klägerinnen ausgeübt worden sein soll, zu Recht darauf hin, dass sich die Klägerinnen gleichwohl für die Aufdeckung des Kartells hätten entscheiden können und dass das Vorbringen nichts an der Tatsache oder der Schwere der von ihnen begangenen Zuwiderhandlung ändert (vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Rn. 215 angeführt, EU:C:2005:408, Rn. 369 und 370).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Rn. 141 Bei der abgestimmten Verhaltensweise handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg, EU:C:1999:356, Rn. 115, und Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg, EU:C:1999:358, Rn. 158).

    Rn. 143 Art. 101 Abs. 1 AEUV steht jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer selbst entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn diese Fühlungnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (…Urteil vom 16. Juni 2011, Heineken Nederland und Heineken/Kommission, T-240/07, Slg, EU:T:2011:284, Rn. 47; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Rn. 141 angeführt, EU:C:1999:356, Rn. 116 und 117).

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Rn. 139 Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV liegt schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (…Urteile vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg, EU:T:1991:75, Rn. 256, und vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg, EU:T:2002:70, Rn. 199).

    Rn. 140 Vom Abschluss einer Vereinbarung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV kann ausgegangen werden, wenn hinsichtlich einer Wettbewerbsbeschränkung als solcher ein übereinstimmender Wille vorliegt, selbst wenn die einzelnen Bestandteile der beabsichtigten Beschränkung noch Gegenstand von Verhandlungen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Rn. 139 angeführt, EU:T:2002:70, Rn. 151 bis 157 und 206).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-444/11

    Team Relocations u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.02.2016 - T-254/12
    Dieser Begriff kann nicht so weit ausgedehnt werden, dass er die vom betreffenden Unternehmen erzielten Umsätze umfasst, die nicht von dem ihm zur Last gelegten Kartell erfasst werden (Urteil vom 11. Juli 2013, Team Relocations u. a./Kommission, C-444/11 P, EU:C:2013:464, Rn. 73 bis 78).

    Eine solche Belohnung der Geheimhaltung würde darüber hinaus das Ziel der Verfolgung und wirksamen Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 AEUV beeinträchtigen und ist daher unzulässig (Urteil Team Relocations u. a./Kommission, oben in Rn. 228 angeführt, EU:C:2013:464, Rn. 76 und 77).

  • EuG, 08.07.2008 - T-54/03

    Lafarge / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 12.07.2011 - T-112/07

    Das Gericht hebt die gegen Mitsubishi und Toshiba wegen ihrer Beteiligung am …

  • EuG, 16.06.2011 - T-211/08

    Putters International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • EuGH, 03.05.2012 - C-290/11

    Comap / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN …

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 12.12.2000 - T-128/98

    Aéroports de Paris / Kommission

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …

  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …

  • EuGH, 05.12.2013 - C-455/11

    Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Wasserstoffperoxid und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen …

  • EuG, 14.05.2014 - T-30/10

    Reagens SpA gegen Europäische Kommission.

  • EuG, 17.05.2011 - T-343/08

    Arkema France / Kommission

  • EuG, 02.02.2012 - T-83/08

    Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und Denka Chemicals GmbH gegen Europäische …

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a. - "Wettbewerb Artikel 85 und 86 EG-Vertrag Einheitliche …

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale …

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …

  • EuGH, 01.02.2018 - C-261/16

    Der Gerichtshof erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Kühne + Nagel International AG (im Folgenden: KN International), die Kühne + Nagel Management AG, die Kühne + Nagel Ltd, Uxbridge (Vereinigtes Königreich), die Kühne + Nagel Ltd, Shanghai (China), und die Kühne + Nagel Ltd, Hongkong (China), (im Folgenden zusammen: KN u. a.) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 29. Februar 2016, Kühne + Nagel International u. a./Kommission (T-254/12, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:113), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 1959 final der Kommission vom 28. März 2012 in einem Verfahren nach Artikel 101 [AEUV] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39462 - Speditionsdienste, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit er sie betrifft, und auf Abänderung der mit dem Beschluss gegen sie verhängten Geldbußen abgewiesen wurden.
  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Folglich bindet sie die Kommission nicht hinsichtlich der bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen in Kartellsachen anzuwendenden Methode, mit der eigene Zwecke verfolgt werden (Urteil vom 29. Februar 2016, Kühne + Nagel International u. a./Kommission, T-254/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:113, Rn. 252;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. September 2015, Samsung SDI u. a./Kommission, T-84/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:611, Rn. 206).
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Rechtsprechung
   EuG, 29.02.2016 - T-251/12, T-254/12, T-264/12, T-265/12, T-267/12, T-270/12   

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EuG, 29.02.2016 - T-251/12, T-254/12, T-264/12, T-265/12, T-267/12, T-270/12 (https://dejure.org/2016,2660)
EuG, Entscheidung vom 29.02.2016 - T-251/12, T-254/12, T-264/12, T-265/12, T-267/12, T-270/12 (https://dejure.org/2016,2660)
EuG, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - T-251/12, T-254/12, T-264/12, T-265/12, T-267/12, T-270/12 (https://dejure.org/2016,2660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die die Kommission gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor verhängt hat

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuG bestätigt Geldbußen gegen Unternehmen wegen Kartellbildung im Luftfrachtsektor - EuG bestätigt Geldbußen gegen Unternehmen wegen Kartellbildung im Luftfrachtsektor

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    EGL u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigkeiterklärung des Beschlusses C(2012) 1959 final der Kommission vom 28. März 2012 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/39462 - Frachtdienste) betreffend Absprachen auf dem europäischen Markt für internationale ...

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

    Hingegen reicht es für den Erlass eines Nachprüfungsbeschlusses nach Art. 20 der Verordnung Nr. 1/2003 aus, dass die Kommission über ernsthafte Informationen und Hinweise verfügt, die bei ihr den Verdacht begründen, dass eine Zuwiderhandlung vorliegt (Urteile vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 149, …und vom 20. Juni 2018, České dráhy/Kommission, T-325/16, EU:T:2018:368, Rn. 66).

    Somit sind die Beweise für eine Zuwiderhandlung zum einen, und die Indizien, die geeignet sind, einen begründeten Verdacht des Vorhandenseins mutmaßlicher Zuwiderhandlungen zu wecken, zum anderen, zu unterscheiden (…vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 43) oder, nach einem anderen in der Rechtsprechung ebenfalls verwendeten Wortlaut, einen Anfangsverdacht in Bezug auf ein wettbewerbswidriges Verhalten zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 153 und 155).

    Rn. 223 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen Indizien für den Verdacht einer Zuwiderhandlung nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu bewerten sind und sich gegenseitig verstärken können (…vgl. Urteile vom 27. November 2014, Alstom Grid/Kommission, T-521/09, EU:T:2014:1000, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 150 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.07.2025 - T-188/24

    Wettbewerb - Kartelle - Verwaltungsverfahren - Beschluss, mit dem eine …

    Rn. 89 Außerdem sind die verschiedenen Indizien für den Verdacht einer Zuwiderhandlung nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu bewerten und können sich gegenseitig verstärken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2014, Alstom Grid/Kommission, T-521/09, EU:T:2014:1000, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 150 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.03.2025 - T-441/21

    Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …

    Rn. 1555 Zum einen muss die Kommission nämlich in einem Beschluss nach Art. 101 Abs. 1 AEUV den relevanten Markt nur dann abgrenzen, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.09.2021 - T-344/18

    Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …

    Rn. 141 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Betroffene bei Zuwiderhandlungen, die in den Anwendungsbereich der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2006 fallen, der Kommission grundsätzlich nicht mit Erfolg vorwerfen kann, dass sie den Umfang seiner Zusammenarbeit nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens dieser Mitteilung als mildernden Umstand berücksichtigt habe (vgl. Urteil vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 190 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 205 Somit wird die im Kronzeugenprogramm vorgesehene Belohnung nicht aus Gründen der Billigkeit gewährt, sondern als Gegenleistung für eine Zusammenarbeit, die die Arbeit der Kommission erleichtert hat (vgl. Urteil vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 184 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.10.2025 - T-306/23

    Red Bull u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Rn. 70 Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen Indizien, die den Verdacht einer Zuwiderhandlung begründen, nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu bewerten sind und dass sie sich gegenseitig verstärken können (…vgl. Urteile vom 27. November 2014, Alstom Grid/Kommission, T-521/09, EU:T:2014:1000, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 150 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.06.2018 - T-325/16

    České dráhy/ Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

    Hingegen reicht es für den Erlass einer Nachprüfungsentscheidung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1/2003 aus, dass sie über ernsthafte Informationen und Hinweise verfügt, die bei ihr den Verdacht begründen, dass eine Zuwiderhandlung vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2014, Cementos Portland Valderrivas/Kommission, T-296/11, EU:T:2014:121, Rn. 43, und vom 29. Februar 2016, EGL u. a./Kommission, T-251/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:114, Rn. 149).
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