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Rechtsprechung
   EuG, 27.04.2016 - T-556/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8168
EuG, 27.04.2016 - T-556/11 (https://dejure.org/2016,8168)
EuG, Entscheidung vom 27.04.2016 - T-556/11 (https://dejure.org/2016,8168)
EuG, Entscheidung vom 27. April 2016 - T-556/11 (https://dejure.org/2016,8168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Softwareentwicklung und -pflege - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Einstufung eines Bieters in einem Kaskadenverfahren - Ausschlussgründe - Interessenkonflikt - Gleichbehandlung - Sorgfaltspflicht - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Softwareentwicklung und -pflege - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Einstufung eines Bieters in einem Kaskadenverfahren - Ausschlussgründe - Interessenkonflikt - Gleichbehandlung - Sorgfaltspflicht - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Softwareentwicklung und -pflege - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Einstufung eines Bieters in einem Kaskadenverfahren - Ausschlussgründe - Interessenkonflikt - Gleichbehandlung - Sorgfaltspflicht - ...

  • ra.de

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    European Dynamics Luxembourg u.a./ EUIPO

    Zum einen Nichtigerklärung der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens AO/029/10 betreffend Softwareentwicklung und "pflege (ABl. 2011/S 10-013995) ergangenen Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmark (Marken, Muster und Modelle) vom 11. August 2011, das ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (40)

  • EuG, 15.10.2013 - T-474/10

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Rn. 63 In der mündlichen Verhandlung haben die Klägerinnen im Anschluss an eine mündliche Frage des Gerichts bezüglich der Konsequenzen, die aus dem Urteil vom 15. Oktober 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-474/10, EU:T:2013:528, Rn. 37 bis 57), zu ziehen sind, ihr Vorbringen zurückgenommen, wonach die eventuelle Beteiligung der Siemens AG (im Folgenden: Siemens AG) an rechtswidrigen Handlungen den Gesellschaften Siemens SA und Siemens SL, den Mitgliedern des Drasis-Konsortiums, allein deshalb anzulasten sei, weil diese ursprünglich mittelbar von Siemens AG kontrolliert worden seien, bevor sie am 1. Juli 2011 von Atos SA durch Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile der sie unmittelbar kontrollierenden Gesellschaft, der Siemens IT Solutions and Services GmbH, übernommen worden seien, wie sich aus den vom EUIPO aufgrund des Beweisbeschlusses vom 27. März 2015 (…siehe oben, Rn. 26) vorgelegten Dokumenten ergibt.

    Außerdem ist das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und dem Interesse zu beurteilen, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2013:88, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Unionsrichter prüft jedoch, ob die Methode, die der öffentliche Auftraggeber bei der technischen Bewertung anwendet, in den Verdingungsunterlagen klar angegeben ist, einschließlich der verschiedenen Zuschlagskriterien, ihres jeweiligen Gewichts bei der Bewertung, d. h. bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie der Mindest- und der Höchstpunktzahl für jedes Kriterium (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, EU:C:2012:617, Rn. 29).

    Trifft der öffentliche Auftraggeber jedoch diese Auswahl, muss der Unionsrichter in der Lage sein, anhand der Verdingungsunterlagen und der Begründung der Vergabeentscheidung das jeweilige Gewicht der verschiedenen technischen Zuschlagskriterien und -unterkriterien in der Bewertung, d. h. in der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie die Mindest- und Höchstpunktzahl für jedes dieser Kriterien oder Unterkriterien zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 244 angeführt, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29).

    Rn. 264 Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe davon ab, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 63 angeführt, EU:T:2013:528, Rn. 215 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Rn. 215 Zum einen ist vorab festzustellen, dass ein Bieter die Rechtmäßigkeit der Formel für die finanzielle Bewertung, die in den Verdingungsunterlagen aufgestellt und vom öffentlichen Auftraggeber bei der vergleichenden Bewertung der Angebote verwendet wurde, inzident in Frage stellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2011, Evropaïki Dynamiki/EIB, T-461/08, Slg, EU:T:2011:494, Rn. 74).

    Zum anderen ist bezüglich der materiellen Rechtmäßigkeit der Auswahl der beanstandeten Formel für die finanzielle Bewertung darauf hinzuweisen, dass der öffentliche Auftraggeber über einen weiten Spielraum für die Beurteilung der Auswahl, des Inhalts und der Anwendung der mit dem betreffenden Auftrag im Zusammenhang stehenden relevanten Zuschlagskriterien verfügt, einschließlich der Zuschlagskriterien, die der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, wobei diese Kriterien der Art, dem Gegenstand und den Besonderheiten des genannten Auftrags entsprechen müssen und den vorgesehenen Bedürfnissen sowie den vom öffentlichen Auftraggeber verfolgten Zielen am besten dienen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/EIB, EU:T:2011:494, Rn. 137 und 192).

    Rn. 268 Was dagegen den Kausalzusammenhang zwischen den festgestellten materiellen Rechtsverstößen, d. h. dem Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und den offensichtlichen Beurteilungsfehlern, einerseits und dem Verlust einer Chance andererseits angeht, kann sich das EUIPO nicht auf die Darlegung beschränken, dass es angesichts seines weiten Ermessens als öffentlicher Auftraggeber nicht zum Abschluss des Rahmenvertrags mit der ersten Klägerin verpflichtet gewesen sei (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/EIB, oben in Rn. 215 angeführt, EU:T:2011:494, Rn. 211).

    Rn. 270 Hieraus ergibt sich ferner, dass auch unter Berücksichtigung des weiten Ermessens, das dem öffentlichen Auftraggeber bei der Erteilung des fraglichen Auftrags zustand, der Verlust der Chance, den die erste Klägerin im vorliegenden Fall erlitt, einen tatsächlichen und sicheren Schaden im Sinne der Rechtsprechung darstellt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 9. November 2006, Agraz u. a./Kommission, C-243/05 P, Slg, EU:C:2006:708, Rn. 26 bis 42, Evropaïki Dynamiki/EIB, oben in Rn. 215 angeführt, EU:T:2011:494, Rn. 66 und 67;… Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Giordano/Kommission, C-611/12 P, Slg, EU:C:2014:195, Rn. 61).

  • EuGH, 04.10.2012 - C-629/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Auch ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, dem abgelehnten Bieter auf dessen schriftlichen Antrag eine vollständige Kopie des Bewertungsberichts auszuhändigen (…Beschlüsse vom 20. September 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-561/10 P, EU:C:2011:598, Rn. 27…, vom 29. November 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-235/11 P, EU:C:2011:791, Rn. 50 und 51, sowie Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, EU:C:2012:617, Rn. 21 bis 23).

    Der Unionsrichter prüft jedoch, ob die Methode, die der öffentliche Auftraggeber bei der technischen Bewertung anwendet, in den Verdingungsunterlagen klar angegeben ist, einschließlich der verschiedenen Zuschlagskriterien, ihres jeweiligen Gewichts bei der Bewertung, d. h. bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie der Mindest- und der Höchstpunktzahl für jedes Kriterium (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, EU:C:2012:617, Rn. 29).

    Trifft der öffentliche Auftraggeber jedoch diese Auswahl, muss der Unionsrichter in der Lage sein, anhand der Verdingungsunterlagen und der Begründung der Vergabeentscheidung das jeweilige Gewicht der verschiedenen technischen Zuschlagskriterien und -unterkriterien in der Bewertung, d. h. in der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie die Mindest- und Höchstpunktzahl für jedes dieser Kriterien oder Unterkriterien zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 244 angeführt, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Rn. 43 Wie sich aus dem Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (…C-21/03 und C-34/03, Slg, EU:C:2005:127, Rn. 26 bis 36), in Verbindung mit dem Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, Slg, EU:C:2009:317, Rn. 21 bis 32), ergibt, ist das Bestehen einer strukturellen Verbindung zwischen zwei Gesellschaften, von denen eine an der Ausarbeitung der Verdingungsunterlagen beteiligt war und die andere sich an dem betreffenden öffentlichen Ausschreibungsverfahren beteiligt, grundsätzlich geeignet, einen solchen Interessenkonflikt hervorzurufen.

    Rn. 45 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die bloße Feststellung, dass zwischen PWC International und ihren verschiedenen Tochtergesellschaften ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, die Vergabestelle noch nicht dazu berechtigt, eine dieser Gesellschaften automatisch von dem Ausschreibungsverfahren auszuschließen, ohne zu prüfen, ob sich ein solches Verhältnis auf ihr Verhalten im Rahmen des genannten Verfahrens ausgewirkt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Assitur, oben in Rn. 43 angeführt, EU:C:2009:317, Rn. 32).

    Rn. 46 Dagegen muss das Bestehen eines Interessenkonflikts den öffentlichen Auftraggeber zum Ausschluss des betreffenden Bieters veranlassen, wenn dieser Schritt die einzig mögliche Maßnahme ist, um einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Transparenz, die bei jedem Verfahren zur Vergabe eines Auftrags zu beachten sind, zu verhindern (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile Assitur, oben in Rn. 43 angeführt, EU:C:2009:317, Rn. 21, …und vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, Slg, EU:C:2009:808, Rn. 31), d. h. wenn es keine weniger einschneidende Maßnahme gibt, um die Wahrung der genannten Grundsätze sicherzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteil Nexans France/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy, oben in Rn. 45 angeführt, EU:T:2013:141, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2013 - T-415/10

    Nexans France / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy - Öffentliche …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Dies gilt erst recht für die Feststellung, dass bestimmte vorbereitende Arbeiten von einer Gesellschaft ausgeführt werden, die einer Unternehmensgruppe angehört, von der eine andere Gesellschaft sich als Mitglied eines Bieterkonsortiums an einem Ausschreibungsverfahren beteiligt, wobei die letztgenannte Gesellschaft die Möglichkeit des Nachweises haben muss, dass diese Situation für den Wettbewerb zwischen den Bietern keinerlei Gefahr bedeutet (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile Fabricom, oben in Rn. 43 angeführt, EU:C:2005:127, Rn. 33 bis 36, und vom 20. März 2013, Nexans France/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy, T-415/10, Slg, EU:T:2013:141, Rn. 116).

    Rn. 46 Dagegen muss das Bestehen eines Interessenkonflikts den öffentlichen Auftraggeber zum Ausschluss des betreffenden Bieters veranlassen, wenn dieser Schritt die einzig mögliche Maßnahme ist, um einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Transparenz, die bei jedem Verfahren zur Vergabe eines Auftrags zu beachten sind, zu verhindern (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile Assitur, oben in Rn. 43 angeführt, EU:C:2009:317, Rn. 21, …und vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, Slg, EU:C:2009:808, Rn. 31), d. h. wenn es keine weniger einschneidende Maßnahme gibt, um die Wahrung der genannten Grundsätze sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Nexans France/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy, oben in Rn. 45 angeführt, EU:T:2013:141, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Interessenkonflikt oder eine Interessenverquickung stellen an sich und objektiv einen gravierenden Missstand oder eine schwerwiegende Regelwidrigkeit dar, ohne dass es auf die Absichten und die Gut- oder Bösgläubigkeit der Beteiligten ankäme (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1999, 1smeri Europa/Rechnungshof, T-277/97, Slg, EU:T:1999:124, Rn. 123, Nexans France/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy, oben in Rn. 45 angeführt, EU:T:2013:141, Rn. 115, …und vom 11. Juni 2014, Communicaid Group/Kommission, T-4/13, EU:T:2014:437, Rn. 53).

  • EuG, 16.09.2013 - T-333/10

    ATC u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung - Tierseuchenrecht - …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Die Bestimmung der Höhe des sich aus den vom EUIPO begangenen Rechtsverstößen ergebenden Schadensersatzes bleibt einem späteren Verfahrensabschnitt, und zwar der Einigung der Parteien, oder, mangels einer solchen Einigung, der Entscheidung durch das Gericht vorbehalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2013, ATC u. a./Kommission, T-333/10, Slg, EU:T:2013:451, Rn. 199 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 282 Was den Betrag angeht, der als Entschädigung für den Verlust einer Chance geleistet werden kann, sind die Parteien vorbehaltlich einer späteren Entscheidung des Gerichts aufzufordern, sich im Licht der vorstehenden Erwägungen über diesen Betrag zu verständigen und ihm binnen drei Monaten ab Verkündung des vorliegenden Urteils mitzuteilen, auf welchen zu zahlenden Betrag sie sich geeinigt haben, oder, falls eine Einigung nicht erzielt werden sollte, ihm binnen derselben Frist ihre bezifferten Anträge vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil ATC u. a./Kommission, oben in Rn. 273 angeführt, EU:T:2013:451, Rn. 201).

  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Dadurch, dass die zur Begründung der das Angebot ablehnenden Entscheidung vorgebrachten Gründe damit sowohl die Klägerinnen als auch das Gericht daran hindern, die Frage zu beantworten, ob die Bewertung des öffentlichen Auftraggebers insoweit zutreffend ist, ist diese Bewertung mit einem Begründungsmangel behaftet, den das Gericht von Amts wegen als Gesichtspunkt zwingenden Rechts berücksichtigen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg, EU:T:2009:163, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung) und den das EUIPO im Laufe des Verfahrens nicht mehr beheben kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-9/10, EU:T:2013:88, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur so ist der Unionsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (…Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg, EU:C:1991:438, Rn. 14; VIP Car Solutions/Parlament, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2009:163, Rn. 61, …und vom 12. Dezember 2012, Evropaïki Dynamiki/EFSA, T-457/07, EU:T:2012:671, Rn. 42).

  • EuG, 21.02.2013 - T-9/10

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Dadurch, dass die zur Begründung der das Angebot ablehnenden Entscheidung vorgebrachten Gründe damit sowohl die Klägerinnen als auch das Gericht daran hindern, die Frage zu beantworten, ob die Bewertung des öffentlichen Auftraggebers insoweit zutreffend ist, ist diese Bewertung mit einem Begründungsmangel behaftet, den das Gericht von Amts wegen als Gesichtspunkt zwingenden Rechts berücksichtigen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2009, VIP Car Solutions/Parlament, T-89/07, Slg, EU:T:2009:163, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung) und den das EUIPO im Laufe des Verfahrens nicht mehr beheben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-9/10, EU:T:2013:88, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und dem Interesse zu beurteilen, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (vgl. Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 145 angeführt, EU:T:2013:88, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Rn. 43 Wie sich aus dem Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, Slg, EU:C:2005:127, Rn. 26 bis 36), in Verbindung mit dem Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur (…C-538/07, Slg, EU:C:2009:317, Rn. 21 bis 32), ergibt, ist das Bestehen einer strukturellen Verbindung zwischen zwei Gesellschaften, von denen eine an der Ausarbeitung der Verdingungsunterlagen beteiligt war und die andere sich an dem betreffenden öffentlichen Ausschreibungsverfahren beteiligt, grundsätzlich geeignet, einen solchen Interessenkonflikt hervorzurufen.

    Dies gilt erst recht für die Feststellung, dass bestimmte vorbereitende Arbeiten von einer Gesellschaft ausgeführt werden, die einer Unternehmensgruppe angehört, von der eine andere Gesellschaft sich als Mitglied eines Bieterkonsortiums an einem Ausschreibungsverfahren beteiligt, wobei die letztgenannte Gesellschaft die Möglichkeit des Nachweises haben muss, dass diese Situation für den Wettbewerb zwischen den Bietern keinerlei Gefahr bedeutet (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile Fabricom, oben in Rn. 43 angeführt, EU:C:2005:127, Rn. 33 bis 36, …und vom 20. März 2013, Nexans France/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy, T-415/10, Slg, EU:T:2013:141, Rn. 116).

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuG, 27.04.2016 - T-556/11
    Diese Vorgehensweise steht jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, nach der die Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz erfordert, dass den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote alle Kriterien, die vom öffentlichen Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und, wenn möglich, deren relative Bedeutung bekannt sind und dass demnach ein öffentlicher Auftraggeber für die Zuschlagskriterien keine Unterkriterien anwenden darf, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg, EU:C:2008:40, Rn. 36 bis 38, …und vom 21. Juli 2011, Evropaïki Dynamiki/EMSA, C-252/10 P, EU:C:2011:512, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuGH, 21.07.2011 - C-252/10

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuGH, 09.11.2006 - C-243/05

    Agraz u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation für …

  • EuG, 10.04.2002 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …

  • EuGH, 23.04.2015 - C-35/15

    Kommission / Vanbreda Risk & Benefits - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des …

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

  • EuG, 25.02.2003 - T-183/00

    Strabag Benelux / Rat

  • EuG, 04.02.2014 - T-644/13

    Serco Belgium u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge …

  • EuGH, 17.02.2011 - C-251/09

    Kommission / Zypern

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-611/12

    Giordano / Kommission - Rechtsmittel - Fangquoten - Sofortmaßnahmen der …

  • EuGH, 10.06.2010 - C-498/09

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 17.10.2012 - T-447/10

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

  • EuGH, 20.09.2011 - C-561/10

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuGH, 29.11.2011 - C-235/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 12.12.2012 - T-457/07

    Evropaïki Dynamiki / EFSA

  • EuG, 22.05.2012 - T-17/09

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

  • EuG, 25.10.2012 - T-216/09

    Astrim SpA und Elyo Italia Srl gegen Europäische Kommission. - Öffentliche …

  • EuG, 20.10.2011 - T-57/09

    Alfastar Benelux / Rat

  • EuG, 14.01.2015 - T-667/11

    Veloss International und Attimedia / Parlament

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie …

  • EuG, 15.06.1999 - T-277/97

    Ismeri Europa / Rechnungshof

  • EuG, 12.09.2013 - T-556/11

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage …

  • EuG, 17.03.2005 - T-160/03

    AFCon Management Consultants u.a. / Kommission - Programm TACIS - Ausschreibung - …

  • EuG, 18.04.2007 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

  • EuG, 11.06.2014 - T-4/13

    Communicaid Group Ltd gegen Europäische Kommission.

  • EuG, 05.10.2012 - T-591/08

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

  • EuGH, 03.05.2018 - C-376/16

    EUIPO/ European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche …

    Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel begehrt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO (T-556/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:248), mit dem das Gericht.

    Die Nrn. 2 bis 5 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO (T-556/11, EU:T:2016:248), werden aufgehoben..

    Der von der European Dynamics Luxembourg SA, der European Dynamics Belgium SA und der Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE in der Rechtssache T-556/11 gestellte Schadensersatzantrag wird zurückgewiesen..

  • EuG, 14.06.2023 - T-376/21

    Instituto Cervantes/ Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 66 Dies muss den Unionsrichter in die Lage versetzen, anhand der Verdingungsunterlagen und der Begründung der Vergabeentscheidung das jeweilige Gewicht der verschiedenen technischen Zuschlagskriterien und -unterkriterien in der Bewertung, d. h. in der Berechnung der Gesamtpunktzahl, sowie die Mindest- und Höchstpunktzahl für jedes dieser Kriterien oder Unterkriterien zu überprüfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29, sowie vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, EU:T:2016:248, Rn. 250).

    Rn. 67 Insbesondere wurde entschieden, dass die Kommission grundsätzlich verpflichtet ist, die Punktevergabe auf der Ebene der einzelnen Komponenten der Unterkriterien zu erläutern, wenn die Verdingungsunterlagen eine spezifische bezifferte Gewichtung dieser Komponenten vorsehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 29, und vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, EU:T:2016:248, Rn. 250).

    Rn. 68 So müssen die dem Kläger mitgeteilten Kommentare des Ausschusses zum einen die von ihm erzielte Punktzahl im Vergleich mit der des ausgewählten Bieters, jeweils aufgeschlüsselt nach Unterkriterien, sowie das Gewicht jedes Unterkriteriums in der Gesamtbewertung erkennen lassen und zum anderen für jedes Zuschlagskriterium erläutern, aufgrund welcher Unterkriterien die Kommission das Angebot des ausgewählten Bieters bzw. das des Klägers als das bessere angesehen hat (…Urteile vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:617, Rn. 21 und 29, sowie vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, EU:T:2016:248, Rn. 250 und 251).

    Rn. 88 Aus den gleichen Gründen ist auch der Verweis auf die vom Kläger angeführte Rechtsprechung zurückzuweisen, die aus dem Urteil vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO (T-556/11, EU:T:2016:248) hervorgegangen ist und wonach die Korrelation zwischen den spezifischen negativen Kommentaren und dem Punkteabzug zu erläutern ist, wenn der öffentliche Auftraggeber zum einen im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen die Zuschlagskriterien und Unterkriterien, die er anwenden wird, sowie die Komponenten oder Aspekte, die berücksichtigt werden, präzisiert hat und zum anderen spezifische Bewertungen an die Art und Weise knüpft, in der das Angebot diese Kriterien, Unterkriterien oder deren Komponenten erfüllt.

  • EuGH, 03.07.2025 - C-534/23

    3. Juli 2025

    Zur Stützung dieses Vorbringens verweist es auf die Rn. 247 bis 254 des Urteils vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO (T-556/11, EU:T:2016:248).

    Rn. 119 Das Gericht habe in Rn. 90 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Verdingungsunterlagen im vorliegenden Fall weniger detailliert seien als jene, um die es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO (T-556/11, EU:T:2016:248), ergangen sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2017 - C-376/16

    EUIPO/ European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche …

    {FN:2} T-556/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:248.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-181/22

    Nemea Bank/ EZB u. a. - Rechtsmittel - Einheitlicher Aufsichtsmechanismus - …

    Vgl. auch Urteile vom 25. Juni 2020, SATCEN/KF (…C-14/19 P, EU:C:2020:492, Rn. 58 ff.), und vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO (T-556/11, EU:T:2016:248) (ebenfalls rechtskräftig).
  • EuG, 17.02.2017 - T-726/14

    Novar / EUIPO - Außervertragliche Haftung - Nachweis über die Existenz, die …

    Diese Grundsätze finden entsprechend Anwendung auf die außervertragliche Haftung der Union im Sinne dieser Vorschrift aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens und eines Schadens, der durch eine ihrer sonstigen Stellen, wie das EUIPO, verursacht worden ist und den das EUIPO nach Art. 118 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 zu ersetzen hat (vgl. Urteil vom 27. April 2016, European Dynamics Luxembourg u. a./EUIPO, T-556/11, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2016:248, Rn. 264 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   EuG, 12.09.2013 - T-556/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26066
EuG, 12.09.2013 - T-556/11 (https://dejure.org/2013,26066)
EuG, Entscheidung vom 12.09.2013 - T-556/11 (https://dejure.org/2013,26066)
EuG, Entscheidung vom 12. September 2013 - T-556/11 (https://dejure.org/2013,26066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Einrede der Unzulässigkeit - Antrag auf Nichtigerklärung - Art. 263 Abs. 1 und 5 AEUV - Art. 122 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Keine Verfrühtheit der Klage - Beklagteneigenschaft - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Einrede der Unzulässigkeit - Antrag auf Nichtigerklärung - Art. 263 Abs. 1 und 5 AEUV - Art. 122 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Keine Verfrühtheit der Klage - Beklagteneigenschaft - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Einrede der Unzulässigkeit - Antrag auf Nichtigerklärung - Art. 263 Abs. 1 und 5 AEUV - Art. 122 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Keine Verfrühtheit der Klage - Beklagteneigenschaft - ...

  • EU-Kommission

    European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Einrede der Unzulässigkeit - Antrag auf Nichtigerklärung - Art. 263 Abs. 1 und 5 AEUV - Art. 122 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Keine Verfrühtheit der Klage - Beklagteneigenschaft - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • EuG, 09.07.2009 - T-176/08

    infeurope / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2013 - T-556/11
    Das Fehlen einer förmlichen Entscheidung der Kommission habe nach Art. 122 Abs. 3 der genannten Verordnung als Zurückweisung der Beschwerde gegolten (Beschlüsse des Gerichts vom 9. Juli 2009, infeurope/Kommission, T-176/08 und T-188/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 38 und 39 bzw. 34 und 35), so dass die Frist nach Art. 263 Abs. 6 AEUV für eine Klage gegen diese stillschweigende Zurückweisung der Beschwerde am 29. November 2011 zu laufen begonnen habe.

    Das Gericht habe zum einen anerkannt, dass die verwaltungsmäßige Kontrolle durch die Kommission im Sinne dieser Bestimmung eine Vorbedingung für die Erhebung einer Klage beim Unionsrichter sei (vgl. Beschlüsse infeurope/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnrn. 38 bzw. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen, dass die genannte Bestimmung einen Mechanismus zur Überwachung der Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des HABM - insbesondere im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge - schaffe, für die im Unionsrecht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen sei (vgl. Beschlüsse infeurope/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnrn. 37 bzw. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Hinsichtlich des zweiten Unzulässigkeitsgrundes, mit dem das HABM geltend macht, es sei nicht passivlegitimiert, weist es darauf hin, dass die Klägerinnen nach der Rechtsprechung des Gerichts (vgl. Beschlüsse infeurope/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnrn. 39 bzw. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung) eine Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 263 AEUV gegen die stillschweigende Zurückweisung der Beschwerde durch die Kommission hätten erheben müssen und nicht gegen die Vergabeentscheidung des HABM, so dass die Anträge auf Nichtigkeitserklärung auf jeden Fall für unzulässig erklärt werden müssten.

    Außerdem habe das Gericht entschieden, dass der Unionsgesetzgeber das Verwaltungsverfahren nach Art. 122 dieser Verordnung nicht so konzipiert habe, dass es dem Einzelnen zum Schutz seiner Interessen einen im Verhältnis zu den Klagen bei den Unionsgerichten alternativen Rechtsbehelf eröffne (vgl. Beschlüsse infeurope/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnrn. 38 bzw. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 12.09.2013 - T-556/11
    Diese Bestimmung soll eine bedeutende Lücke in der vorigen Fassung dieses Artikels, d. h. Art. 230 Abs. 1 EG, und folglich im kodifizierten System der Rechtsbehelfe des Vertrags schließen, indem sie ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, neben den Handlungen der Organe der Europäischen Union im Sinne von Art. 13 EUV auch die rechtsverbindlichen Handlungen ihrer Einrichtungen oder sonstigen Stellen mit einer Klage beim Unionsrichter anzugreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Sogelma/AER, T-411/06, Slg. 2008, II-2771, Randnrn. 33 ff. insbesondere Randnr. 36, das auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Bezug nimmt).
  • EuG, 08.10.2008 - T-411/06

    Sogelma / EAR - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen …

    Auszug aus EuG, 12.09.2013 - T-556/11
    Diese Bestimmung soll eine bedeutende Lücke in der vorigen Fassung dieses Artikels, d. h. Art. 230 Abs. 1 EG, und folglich im kodifizierten System der Rechtsbehelfe des Vertrags schließen, indem sie ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, neben den Handlungen der Organe der Europäischen Union im Sinne von Art. 13 EUV auch die rechtsverbindlichen Handlungen ihrer Einrichtungen oder sonstigen Stellen mit einer Klage beim Unionsrichter anzugreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Sogelma/AER, T-411/06, Slg. 2008, II-2771, Randnrn. 33 ff. insbesondere Randnr. 36, das auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Bezug nimmt).
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den …

    Auszug aus EuG, 12.09.2013 - T-556/11
    Insbesondere genügt eine Klage auf Ersatz von Schäden, die ein Unionsorgan verursacht haben soll, diesen Erfordernissen nur, wenn sie Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. Urteil des Gerichts vom 2. März 2010, Arcelor/Parlament und Rat, T-16/04, Slg. 2010, II-211, Randnr. 132 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.01.2012 - T-301/11

    Ben Ali / Rat

    Auszug aus EuG, 12.09.2013 - T-556/11
    Folglich geht es im vorliegenden Fall entgegen der Ansicht des HABM für das Gericht nicht darum, aus den verschiedenen zur Begründung der Anträge auf Nichtigerklärung erhobenen Rügen diejenige oder diejenigen herauszusuchen, die die Klägerinnen als Grundlage für die Anträge auf Schadensersatz heranziehen möchten, oder gar darum, einen eventuell vorhandenen Kausalzusammenhang zwischen dem gerügten Verhalten und den angeblichen Schäden zu ermitteln und zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 11. Januar 2012, Ben Ali/Rat, T-301/11, Randnrn. 72 ff.), was eine Zurückweisung der genannten Anträge auf Schadensersatz als unzulässig nach Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung rechtfertigen könnte.
  • EuG, 09.07.2009 - T-188/08

    infeurope / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2013 - T-556/11
    Das Fehlen einer förmlichen Entscheidung der Kommission habe nach Art. 122 Abs. 3 der genannten Verordnung als Zurückweisung der Beschwerde gegolten (Beschlüsse des Gerichts vom 9. Juli 2009, infeurope/Kommission, T-176/08 und T-188/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 38 und 39 bzw. 34 und 35), so dass die Frist nach Art. 263 Abs. 6 AEUV für eine Klage gegen diese stillschweigende Zurückweisung der Beschwerde am 29. November 2011 zu laufen begonnen habe.
  • EuG, 25.10.2018 - T-286/15

    KF/ CSUE - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Personal des SATCEN - …

    Wie der Rat in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, sind die "besonderen Bedingungen und Einzelheiten" im Sinne von Art. 263 Abs. 5 AEUV dahin auszulegen, dass sie auf die Festlegung rein interner Bedingungen und Einzelheiten durch die Einrichtung oder sonstige Stelle abzielen, die der Erhebung einer Klage vorgeschaltet sind und insbesondere die Funktionsweise eines Mechanismus der Selbstüberwachung oder den Ablauf eines Verfahrens zur gütlichen Einigung regeln, um ein Verfahren vor den Unionsgerichten zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. September 2013, European Dynamics Luxembourg u. a./HABM, T-556/11, EU:T:2013:514, Rn. 59 und 60).
  • EuG, 27.04.2016 - T-556/11

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 23 Mit Beschluss vom 12. September 2013, European Dynamics Luxembourg u. a./HABM (T-556/11, Slg, EU:T:2013:514) hat das Gericht die Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
  • EuG, 25.06.2025 - T-95/23

    RWE Supply & Trading/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …

    Rn. 94 Einleitend ist zu beachten, dass die "besonderen Bedingungen und Einzelheiten" im Sinne von Art. 263 Abs. 5 AEUV dahin auszulegen sind, dass sie nur auf die Festlegung rein interner Bedingungen und Einzelheiten durch ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union abzielen, die der Erhebung einer Klage vorgeschaltet sind und insbesondere die Funktionsweise eines Mechanismus der Selbstüberwachung oder den Ablauf eines Verfahrens zur gütlichen Einigung regeln, um ein Verfahren vor den Unionsgerichten zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. September 2013, European Dynamics Luxembourg u. a./HABM, T-556/11, EU:T:2013:514, Rn. 60, …und Urteil vom 25. Oktober 2018, KF/SATCEN, T-286/15, EU:T:2018:718, Rn. 107).
  • EuG, 07.10.2015 - T-299/11

    European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Überdies hat das HABM in Anbetracht des Beschlusses vom 12. September 2013, European Dynamics Luxembourg u. a./HABM (T-556/11, Slg, EU:T:2013:514) seine gegen die Nichtigkeits- und Schadensersatzanträge gerichtete Unzulässigkeitseinrede fallen gelassen.
  • EuG, 25.06.2025 - T-96/23

    Uniper Global Commodities/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung …

    Rn. 90 Einleitend ist zu beachten, dass die "besonderen Bedingungen und Einzelheiten" im Sinne von Art. 263 Abs. 5 AEUV dahin auszulegen sind, dass sie nur auf die Festlegung rein interner Bedingungen und Einzelheiten durch ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union abzielen, die der Erhebung einer Klage vorgeschaltet sind und insbesondere die Funktionsweise eines Mechanismus der Selbstüberwachung oder den Ablauf eines Verfahrens zur gütlichen Einigung regeln, um ein Verfahren vor den Unionsgerichten zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. September 2013, European Dynamics Luxembourg u. a./HABM, T-556/11, EU:T:2013:514, Rn. 60, …und Urteil vom 25. Oktober 2018, KF/SATCEN, T-286/15, EU:T:2018:718, Rn. 107).
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