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Weitere Entscheidung unten: EuG, 20.01.2014

Rechtsprechung
   EuG, 26.09.2014 - T-614/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27062
EuG, 26.09.2014 - T-614/13 (https://dejure.org/2014,27062)
EuG, Entscheidung vom 26.09.2014 - T-614/13 (https://dejure.org/2014,27062)
EuG, Entscheidung vom 26. September 2014 - T-614/13 (https://dejure.org/2014,27062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Romonta / Kommission

    Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 - Beschluss 2011/278/EU - Von Deutschland unterbreitete nationale ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss einer Härtefallklausel für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten; unbegründete Geltendmachung höherer Gewalt bei langjähriger Einbindung in unionsrechtliche Regelungen; verhältnismäßiger Eingriff in unternehmerische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausschluss einer Härtefallklausel für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten; Geltendmachung höherer Gewalt bei langjähriger Einbindung in unionsrechtliche Regelungen; Verhältnismäßiger Eingriff in unternehmerische Freiheits- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (25)

  • EuG, 07.03.2013 - T-370/11

    Der Beschluss der Kommission über die kostenlose Zuteilung von …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme kann nur dann rechtswidrig sein, wenn sie zur Erreichung des von den zuständigen Organen verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, Slg, EU:C:2006:772, Rn. 145 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. März 2013, Polen/Kommission, T-370/11, Slg, EU:T:2013:113, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dem vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/87 verpflichtete das Kyoto-Protokoll die Union und ihre Mitgliedstaaten, ihre gemeinsamen anthropogenen Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 8 % zu senken (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 67).

    Wie diesen Bestimmungen sowie den Erwägungsgründen 3, 5, 6 und 13 der Richtlinie 2009/29 zu entnehmen ist, besteht das Hauptziel der Richtlinie 2003/87 seit ihrer Änderung durch die Richtlinie 2009/29 darin, bis 2020 die gesamten Treibhausgasemissionen der Union gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 20 % zu senken (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 68).

    Bei den weiteren Unterzielen, die mit diesem System erreicht werden sollen, handelt es sich nach den Erwägungsgründen 5 und 7 der Richtlinie u. a. um den Schutz der wirtschaftlichen Entwicklung, der Beschäftigungslage, der Integrität des Binnenmarkts und der Wettbewerbsbedingungen (Urteile Kommission/Polen, EU:C:2012:178, Rn. 77, Kommission/Estland, EU:C:2012:179, Rn. 79, und Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 69).

    Zum anderen ist es allgemeinen Zuteilungsregeln eigen, dass sie auf einige Anlagen größere Auswirkungen haben als auf andere (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 85).

    Es ist jedoch zu beachten, dass die Zuteilung von Emissionszertifikaten, wie es im 15. Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/29 heißt, von der dritten Handelsperiode an nach dem in Art. 10 der Richtlinie 2003/87 vorgesehenen Grundprinzip der Versteigerung erfolgen sollte (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 72).

    Rn. 74 Was sodann die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne des Beschlusses 2011/278 angeht, soweit dieser keine Härtefallklausel enthält, ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss 2011/278, selbst wenn er zur Erreichung legitimer Ziele geeignet und erforderlich ist, keine Nachteile verursachen darf, die außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 89).

    Gemäß diesem Prinzip wurde mit dem System für den Handel mit Emissionszertifikaten nämlich bezweckt, einen Preis für Treibhausgasemissionen festzulegen und den Wirtschaftsteilnehmern die Wahl zwischen der Zahlung dieses Preises oder der Verringerung ihrer Emissionen zu überlassen (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 90).

    Die Erhöhung der Mengen der den betreffenden Anlagen kostenlos zuzuteilenden Zertifikate in Anwendung einer Härtefallklausel könnte somit zu einer Verringerung der kostenlosen Zertifikate für andere Anlagen führen (vgl. in diesem Sinne Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 83).

    Rn. 82 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die mit der Richtlinie 2009/29 für den Handelszeitraum ab 2013 eingeführten Regeln die Methoden für die Zuteilung der Zertifikate stark verändert haben, um in Anbetracht der aus dem ersten und dem zweiten Handelszeitraum, nämlich 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012, gewonnenen Erfahrung ein stärker harmonisiertes Emissionshandelssystem zu schaffen, damit die Vorteile des Emissionshandels besser genutzt, Verzerrungen auf dem Binnenmarkt vermieden und die Verknüpfung mit anderen Emissionshandelssystemen erleichtert werden können, wie es im achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/29 heißt (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 53).

    Außerdem geht aus Art. 1 Abs. 2 und dem dritten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/87 hervor, dass die Richtlinie seit ihrer Änderung durch die Richtlinie 2009/29 eine stärkere Reduzierung von Treibhausgasemissionen vorschreibt, um die Verringerungsraten zu erreichen, die aus wissenschaftlicher Sicht zur Vermeidung gefährlicher Klimaänderungen erforderlich sind (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 68).

    Rn. 102 Zweitens läuft die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund einer nationalen Vorschrift, die über die im Beschluss 2011/278 festgelegten Regeln hinausgeht, dem Ziel des Unionsgesetzgebers zuwider, der, wie bereits festgestellt (…vgl. Rn. 82 des vorliegenden Urteils), ein stärker harmonisiertes Emissionshandelssystem schaffen wollte, um die Vorteile des Emissionshandels besser zu nutzen, Verzerrungen auf dem Binnenmarkt zu vermeiden und die Verknüpfung mit anderen Emissionshandelssystemen zu erleichtern (Urteil Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 41).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Der durch Art. 16 gewährte Schutz umfasst die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb, wie aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, Slg, EU:C:2013:28, Rn. 42).

    Der durch diesen Artikel gewährte Schutz bezieht sich auf vermögenswerte Rechte, aus denen sich im Hinblick auf die Rechtsordnung eine gesicherte Rechtsposition ergibt, die eine Ausübung dieser Rechte durch und zugunsten ihres Inhabers ermöglicht (Urteil Sky Österreich, EU:C:2013:28, Rn. 34).

    Die Ausübung dieser Freiheiten und das Eigentumsrecht können daher Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich den dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der diese Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (…Urteil vom 14. Mai 1974, Nold/Kommission, 4/73, Slg, EU:C:1974:51, Rn. 14;… vgl. auch Urteile vom 21. Februar 1991, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, C-143/88 und C-92/89, Slg, EU:C:1991:65, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 6. September 2012, Deutsches Weintor, C-544/10, Slg, EU:C:2012:526, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Sky Österreich, EU:C:2013:28, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 77 Sind mehrere grundrechtlich geschützte Rechte und Freiheiten im Spiel, die unter dem Schutz der Unionsrechtsordnung stehen, ist bei der Beurteilung der möglichen Unverhältnismäßigkeit einer unionsrechtlichen Bestimmung darauf zu achten, dass die Erfordernisse des Schutzes dieser verschiedenen Rechte und Freiheiten miteinander in Einklang gebracht werden und dass zwischen ihnen ein angemessenes Gleichgewicht besteht (vgl. Urteil Sky Österreich, EU:C:2013:28, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg, EU:C:2003:333, Rn. 77 und 81).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-504/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kommission durch die Vorgabe einer Obergrenze …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Rn. 66 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es vor der Änderung der Richtlinie 2003/87 durch die Richtlinie 2009/29 erklärtes Hauptziel der Richtlinie 2003/87 war, die Treibhausgasemissionen erheblich zu verringern, um die Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll einzuhalten, das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (…ABl. L 130, S. 1) genehmigt wurde (Urteile vom 29. März 2012, Kommission/Polen, C-504/09 P, Slg, EU:C:2012:178, Rn. 77, und Kommission/Estland, C-505/09 P, Slg, EU:C:2012:179, Rn. 79).

    Bei den weiteren Unterzielen, die mit diesem System erreicht werden sollen, handelt es sich nach den Erwägungsgründen 5 und 7 der Richtlinie u. a. um den Schutz der wirtschaftlichen Entwicklung, der Beschäftigungslage, der Integrität des Binnenmarkts und der Wettbewerbsbedingungen (Urteile Kommission/Polen, EU:C:2012:178, Rn. 77, Kommission/Estland, EU:C:2012:179, Rn. 79, und Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 69).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-505/09

    Kommission / Estland - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Rn. 66 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es vor der Änderung der Richtlinie 2003/87 durch die Richtlinie 2009/29 erklärtes Hauptziel der Richtlinie 2003/87 war, die Treibhausgasemissionen erheblich zu verringern, um die Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll einzuhalten, das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (…ABl. L 130, S. 1) genehmigt wurde (Urteile vom 29. März 2012, Kommission/Polen, C-504/09 P, Slg, EU:C:2012:178, Rn. 77, und Kommission/Estland, C-505/09 P, Slg, EU:C:2012:179, Rn. 79).

    Bei den weiteren Unterzielen, die mit diesem System erreicht werden sollen, handelt es sich nach den Erwägungsgründen 5 und 7 der Richtlinie u. a. um den Schutz der wirtschaftlichen Entwicklung, der Beschäftigungslage, der Integrität des Binnenmarkts und der Wettbewerbsbedingungen (Urteile Kommission/Polen, EU:C:2012:178, Rn. 77, Kommission/Estland, EU:C:2012:179, Rn. 79, und Polen/Kommission, EU:T:2013:113, Rn. 69).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-203/12

    Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka - Richtlinie 2003/87/EG - System für …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch bei Fehlen einer besonderen Bestimmung ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden, wenn sich Rechtssuchende auf eine äußere Ursache berufen, deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und den Betroffenen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen objektiv unmöglich machen (Urteil vom 17. Oktober 2013, Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, C-203/12, Slg, EU:C:2013:664, Rn. 31, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 18. März 1980, Ferriera Valsabbia u. a./Kommission, 154/78, 205/78, 206/78, 226/78 bis 228/78, 263/78, 264/78, 31/79, 39/79, 83/79 und 85/79, Slg, EU:C:1980:81, Rn. 140).

    Rn. 92 Nach der Rechtsprechung hängt der letztlich eintretende Vorteil für die Umwelt davon ab, wie streng die Gesamtmenge der zugeteilten Zertifikate festgesetzt wird, die die Obergrenze der nach dem System für den Handel mit Zertifikaten zulässigen Emissionen bildet (Urteil Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, EU:C:2013:664, Rn. 26).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Rn. 77 Sind mehrere grundrechtlich geschützte Rechte und Freiheiten im Spiel, die unter dem Schutz der Unionsrechtsordnung stehen, ist bei der Beurteilung der möglichen Unverhältnismäßigkeit einer unionsrechtlichen Bestimmung darauf zu achten, dass die Erfordernisse des Schutzes dieser verschiedenen Rechte und Freiheiten miteinander in Einklang gebracht werden und dass zwischen ihnen ein angemessenes Gleichgewicht besteht (…vgl. Urteil Sky Österreich, EU:C:2013:28, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg, EU:C:2003:333, Rn. 77 und 81).
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Eine solche Abwägung wäre angesichts der Vielfalt und Komplexität der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht nur undurchführbar, sondern würde darüber hinaus eine ständige Quelle der Rechtsunsicherheit darstellen (Urteile vom 24. Oktober 1973, Balkan-Import-Export, 5/73, Slg, EU:C:1973:109, Rn. 22, …und vom 15. Dezember 1994, Unifruit Hellas/Kommission, T-489/93, Slg, EU:T:1994:297, Rn. 74).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Eine Abweichung von den harmonisierten Vorschriften der Union kann nicht einseitig durch einen Mitgliedstaat gewährt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg, EU:C:1996:198, Rn. 56).
  • EuG, 23.11.2005 - T-178/05

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DER …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Rn. 72 Was zweitens die Unterziele der Richtlinie 2003/87, nämlich den Schutz der wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigungslage, betrifft, hat das Gericht zwar bereits entschieden, dass das Ziel, die Treibhausgase gemäß den Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu verringern, weitestgehend unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft verwirklicht werden muss (Urteil vom 23. November 2005, Vereinigtes Königreich/Kommission, T-178/05, Slg, EU:T:2005:412, Rn. 60).
  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …

    Auszug aus EuG, 26.09.2014 - T-614/13
    Eine solche Abwägung wäre angesichts der Vielfalt und Komplexität der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht nur undurchführbar, sondern würde darüber hinaus eine ständige Quelle der Rechtsunsicherheit darstellen (…Urteile vom 24. Oktober 1973, Balkan-Import-Export, 5/73, Slg, EU:C:1973:109, Rn. 22, und vom 15. Dezember 1994, Unifruit Hellas/Kommission, T-489/93, Slg, EU:T:1994:297, Rn. 74).
  • EuGH, 07.07.1982 - 119/81

    Klöckner-Werke / Kommission

  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

  • EuGH, 30.11.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo / Kommission

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG …

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen …

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane / …

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

  • EuGH, 29.06.2004 - C-486/01

    Front national / Parlament

  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame …

  • EuG, 20.01.2014 - T-614/13

    Romonta / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2016 - C-551/14

    Arctic Paper Mochenwangen / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie …

    {FN:3} - Urteile vom 26. September 2014, DK Recycling und Roheisen/Kommission (T-630/13, EU:T:2014:833), Arctic Paper Mochenwangen/Kommission (T-634/13, EU:T:2014:828), Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835) und Raffinerie Heide/Kommission (T-631/13, EU:T:2014:830).

    {FN:20} - Vgl. Urteile DK Recycling und Roheisen /Kommission (…T-630/13, EU:T:2014:833, Rn. 50), Arctic Paper Mochenwangen/Kommission (…T-634/13, EU:T:2014:828, Rn. 49), Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 53) und Raffinerie Heide /Kommission (…T-631/13, EU:T:2014:830, Rn. 51).

    {FN:46} - Vgl. Urteile DK Recycling und Roheisen/Kommission (…T-630/13, EU:T:2014:833, Rn. 77), Arctic Paper Mochenwangen/Kommission (…T-634/13, EU:T:2014:828, Rn. 76), Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 80) und Raffinerie Heide/Kommission (…T-631/13, EU:T:2014:830, Rn. 79).

    {FN:47} - Urteile DK Recycling und Roheisen/Kommission (…T-630/13, EU:T:2014:833, Rn. 81 ff.), Arctic Paper Mochenwangen/Kommission (…T-634/13, EU:T:2014:828, Rn. 80 ff.), Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 83 ff.) und Raffinerie Heide/Kommission (…T-631/13, EU:T:2014:830, Rn. 82 ff.).

    {FN:48} - Urteile DK Recycling und Roheisen/Kommission (…T-630/13, EU:T:2014:833, Rn. 78), Arctic Paper Mochenwangen/Kommission (…T-634/13, EU:T:2014:828, Rn. 77), Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 81) und Raffinerie Heide/Kommission (…T-631/13, EU:T:2014:830, Rn. 80).

    {FN:72} - Vgl. Urteil Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka (…C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 31) und Urteil Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 48).

  • EuG, 21.12.2022 - T-260/21

    Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den …

    Die dritte Komponente schließlich betrifft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme - zuweilen auch als "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne" bezeichnet - und bedeutet, dass sie keine Nachteile verursachen darf, die zu den angestrebten Zielen außer Verhältnis stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2013, Polen/Kommission, T-370/11, EU:T:2013:113, Rn. 89, sowie vom 26. September 2014, Romonta/Kommission, T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 74).
  • EuG, 21.12.2022 - T-306/21

    Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den …

    Die dritte Komponente schließlich betrifft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme - zuweilen auch als "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne" bezeichnet - und bedeutet, dass sie keine Nachteile verursachen darf, die zu den angestrebten Zielen außer Verhältnis stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2013, Polen/Kommission, T-370/11, EU:T:2013:113, Rn. 89, sowie vom 26. September 2014, Romonta/Kommission, T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 74).
  • EuG, 11.09.2024 - T-560/22

    Fachverband Eisenhüttenschlacken/ Kommission - EU-Düngeprodukte - Verordnung (EU) …

    Schließlich betrifft das dritte Element, das zuweilen als "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne" bezeichnet wird, ihre Verhältnismäßigkeit, d. h. dass keine Nachteile vorliegen dürfen, die außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2013, Polen/Kommission, T-370/11, EU:T:2013:113, Rn. 89, und vom 26. September 2014, Romonta/Kommission, T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-165/20

    Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …

    Vgl. auch Urteil vom 26. September 2014, Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 97 und 98).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-565/14

    Romonta / Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - Art. 10a - …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Romonta GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. September 2014, Romonta/Kommission (T-614/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2014:835), mit dem das Gericht ihrem Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (…ABl. 2013, L 240, S. 27), soweit in Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I Buchst. A dieses Beschlusses die Aufnahme einer von ihr betriebenen Anlage in das Verzeichnis nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (…ABl. 2003, L 275, S. 32) in der durch die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (…ABL. 2009, L 140, S. 63) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2003/87) sowie die vorläufigen Jahresgesamtmengen der dieser Anlage kostenlos zuzuteilenden und von der Bundesrepublik Deutschland für diese Anlagen vorgeschlagenen Emissionszertifikate abgelehnt werden (im Folgenden: streitiger Beschluss), nur teilweise stattgegeben hat.
  • EuG, 12.03.2025 - T-596/22

    Staatliche Beihilfen - Maßnahme zur Senkung der Großhandelspreise für Strom auf …

    Die dritte Komponente schließlich, die manchmal als "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne" bezeichnet wird, betrifft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, d. h. das Fehlen von Nachteilen, die außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2013, Polen/Kommission, T-370/11, EU:T:2013:113, Rn. 89, und vom 26. September 2014, Romonta/Kommission, T-614/13, EU:T:2014:835, Rn. 74).
  • EuG, 03.11.2021 - T-729/20

    Aurubis/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …

  • EuG, 03.11.2021 - T-731/20

    ExxonMobil Production Deutschland/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - …

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Rechtsprechung
   EuG, 20.01.2014 - T-614/13 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2434
EuG, 20.01.2014 - T-614/13 R (https://dejure.org/2014,2434)
EuG, Entscheidung vom 20.01.2014 - T-614/13 R (https://dejure.org/2014,2434)
EuG, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - T-614/13 R (https://dejure.org/2014,2434)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Romonta / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 - Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls - Fehlende Dringlichkeit

Sonstiges (2)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Romonta GmbH gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase - Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 - Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls - Fehlende Dringlichkeit.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Romonta / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Eilrichter kann somit die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass diese Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht notwendig (Fumus boni iuris) und dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache zu erlassen und wirksam werden zu lassen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).

    Rn. 16 Im Übrigen verfügt der Eilrichter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein fest-stehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer Eilentscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR …

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Eilrichter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat, C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 73).
  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    50 und 51, und des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. März 2009, Cheminova u. a./Kommission, C-60/08 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35), und dass zum anderen der Eintritt des behaupteten Schadens mit Sicherheit oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, HFB u. a./Kommission, C-335/99 P[R], Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-329/99

    Pfizer Animal Health / Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des …

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Im Hinblick darauf ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dringlich, wenn dem Antragsteller andernfalls ein schwerer und irreparabler Schaden entstünde (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Pfizer Animal Health/Rat, C-329/99 P[R], Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94).
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückzuweisen ist, sofern es an einer von ihnen fehlt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30).
  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Eilrichter kann mithin nur ausnahmsweise die Durchführung der vor dem Gericht angefochtenen Handlung aussetzen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juli 2000, Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98 R, Slg. 2000, I-6229, Randnr. 44, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht/Kommission, T-396/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Rn. 21 Dazu ist festzustellen, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Zweck verfolgt, die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache sicherzustellen und so die Lückenlosigkeit des vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutzes zu gewährleisten (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46).
  • EuG, 23.11.2005 - T-178/05

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DER …

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    In diesem Zusammenhang hat die Kommission zu Recht hervorgehoben, dass in der Rechtssache T-178/05, Vereinigtes Königreich/Kommission, die ebenfalls das Emissionshandelssystem betraf, eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren nach 6, 5 Monaten ergangen ist, während in den drei vom Gericht im Jahr 2012 im beschleunigten Verfahren entschiedenen Rechtssachen, T-63/12, Oil Turbo Compressor/Rat, T-53/12, CF Sharp Shipping Agencies/Rat, und T-12/12, Laboratoires CTRS/Kommission, die Verfahrensdauer zwischen 6 und 8, 5 Monaten betragen hat.
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG - …

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er zum einen die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden persönlich zu erleiden (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission, T-326/07 R, Slg. 2007, II-4877, Randnrn.
  • EuG, 17.12.2009 - T-396/09

    Vereniging Mileudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht gegen …

    Auszug aus EuG, 20.01.2014 - T-614/13
    Der Eilrichter kann mithin nur ausnahmsweise die Durchführung der vor dem Gericht angefochtenen Handlung aussetzen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juli 2000, Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98 R, Slg. 2000, I-6229, Randnr. 44, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht/Kommission, T-396/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.04.2007 - C-459/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuGH, 24.03.2009 - C-60/08

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 26.10.2012 - T-63/12

    Oil Turbo Compressor / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - …

  • EuG, 26.10.2012 - T-53/12

    CF Sharp Shipping Agencies / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • EuGH, 02.02.2015 - C-565/14

    Romonta / Kommission - Beschleunigtes Verfahren

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Romonta GmbH, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Romonta/Kommission (T-614/13, EU:T:2014:16) aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (…ABl. L 240, S. 27, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit darin in Art. 1 Abs. 1 für die Rechtsmittelführerin eine Härtefallzuteilung für die dritte Handelsperiode des Emissionshandels 2013 bis 2020 nach § 9 Abs. 5 des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen vom 21. Juli 2011 abgelehnt wird, abgewiesen hat.

    Mit dem Urteil Romonta/Kommission (EU:T:2014:16) hat das Gericht die von der Rechtsmittelführerin erhobene Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses abgewiesen.

  • EuG, 26.09.2014 - T-614/13

    Romonta / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …

    Rn. 20 Mit Beschluss vom 20. Januar 2014, Romonta/Kommission (T-614/13 R, EU:T:2014:16), ist der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten worden.
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