Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15 |
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Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher Verfügungsbeschränkung für den teilenden Eigentümer durch eine kommunale Erhaltungssatzung
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§ 878 BGB, § 8 Abs 1 WoEigG, § 19 GBO, § 172 Abs 1 S 4 BauGB, § 1 UmwV BE
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher Verfügungsbeschränkung für den teilenden Eigentümer durch eine kommunale Erhaltungssatzung - IWW
§ 172 Abs. 1 Satz... 1 Nr. 2 BauGB, § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB, § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, § 878 BGB, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 144 Abs. 2 BauGB, § 8 WEG, § 19 GBO, §§ 873, 875, 877 BGB, § 1196 Abs. 2 BGB, § 928 BGB, § 875 BGB, § 903 BGB, Art. 14 GG, § 8 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 873 BGB, § 3 WEG, § 135 BGB, §§ 888, 883 Abs. 2 BGB, § 135 Abs. 2 BGB, § 892 BGB, § 172 Abs. 1 Satz 4 bis 6 BauGB, § 22 BauGB, § 236 Abs. 2 Satz 1 BauGB, § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB, § 172 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 BauGB, § 236 Abs. 2 BauGB, § 172 Abs. 1 Satz 6 BauGB, § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6, 8 BauGB, § 22 Abs. 1 Satz 1 BauGB, § 22 Abs. 3 BauGB, Absatz 6 Satz 1, Abs. 8 Satz 1 BauGB, § 22 Abs. 6 Satz 1 BauGB, § 22 Abs. 6 Satz 2 BauGB, § 22 Abs. 6 BauGB, § 22 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BauGB, § 22 Abs. 6 Satz 3 BauGB, § 20 Abs. 2 bis 4 BauGB, § 22 Abs. 2 Sätze 3 und 4, Abs. 8 BauGB, § 36 Abs. 1, 3 GNotKG
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Entsprechende Anwendbarkeit von § 878 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 Wohneigentumsgesetz (WEG); Unbeachtlichkeit von nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretenen ...
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BGB § 878; GBO § 19; WEG § 8; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 4
Keine baurechtliche Genehmigung für beantragten Vollzug einer Teilungserklärung bei Eintritt der Verfügungsbeschränkung nach Antragstellung - ra.de
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WEG-Recht
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BGB § 878; GBO § 19; WEG § 8; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 4
Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen auf Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entsprechende Anwendbarkeit von § 878 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 Wohneigentumsgesetz ( WEG ); Unbeachtlichkeit von nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretenen ...
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§ 878 BGB ist auch auf Teilungserklärungen anzuwenden!
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Kurzfassungen/Presse
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Entsprechende Anwendbarkeit von § 878 BGB auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG
Besprechungen u.ä.
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§ 878 BGB ist auch auf Teilungserklärungen anzuwenden! (IMR 2017, 31)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 07.04.2015 - 47 PB 4175N-26
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
- BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1546
- MDR 2017, 203
- DNotZ 2017, 119
- NZM 2017, 371
- ZMR 2017, 70
- WM 2017, 1068
- Rpfleger 2017, 133
- WuM 2017, 54
- ZfBR 2017, 136
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12
Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden …
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Sie zielt auf die Behebung eines Mangels des Antrags, der mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6). - BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis …
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Mit Erteilung der Genehmigung wird es rückwirkend vom Zeitpunkt seines Abschlusses an voll wirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, DNotZ 2015, 526 Rn. 8 mwN zu dem Erfordernis der Genehmigung der Sanierungsbehörde gemäß § 144 Abs. 2 BauGB). - KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher …
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Rn. 3 Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2016, 82 veröffentlicht ist, meint, das vom Grundbuchamt aufgezeigte Eintragungshindernis bestehe, da der beantragte Vollzug der Teilungserklärung einer Genehmigung nach § 1 UmwandV bedürfe und die Beteiligte insoweit einer Verfügungsbeschränkung unterliege. - OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15
Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet …
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Da die Umwandlungsverordnung - erfasst wird jede Art der Begründung von Wohnungseigentum, also auch die Begründung durch Teilung gemäß § 8 WEG (vgl. OLG München, NJW-RR 2016, 137, 138;… BeckOK BauGB/Oehmen, 32. Edition, § 172, Rn. 12;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB [2015], § 172, Rn. 121;… Brügelmann/Bank, BauGB [2011], § 172 Rn. 38) - gemäß § 3 Satz 1 UmwandV am 14. März 2015 in Kraft getreten ist, bestand am 7. April 2015, als das Grundbuchamt über den Eintragungsantrag entschieden hat, das Erfordernis der Genehmigung. - BGH, 27.09.1962 - III ZR 83/61
Auszug aus BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Die Verfügungs- bzw. Bewilligungsbefugnis (§ 19 GBO) muss bis zur Vollendung des Rechtserwerbs gegeben sein, so dass in der Regel der Zeitpunkt der Eintragung maßgeblich ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1962 - III ZR 83/61, NJW 1963, 36 f.;… Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Nach § 20 Rn. 58;… Demharter, GBO, 30. Aufl., § 19 Rn. 60;… BeckOK GBO/Holzer, 26. Edition, § 19 Rn. 80;… KEHE/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 19 Rn. 68).
- BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18
Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder …
Rn. 11 aa) Zwar sind die Grundbuchämter, sofern - wie hier - eine Verordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB erlassen worden ist, nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet, die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum nur nach Vorlage des Genehmigungsbescheids oder diesem gleichgestellter Bescheinigungen oder Zeugnisse vorzunehmen (§ 172 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1 BauGB; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 25).Der Senat hat aber bereits entschieden, dass § 878 BGB auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anzuwenden ist; die Verfügungsbeschränkung, die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergibt, ist daher unbeachtlich, wenn sie erst nach Eingang des Vollzugsantrags eintritt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 20 ff.).
Dieser kann sich auf die relative Unwirksamkeit gemäß §§ 888, 883 Abs. 2 BGB berufen und die Löschung der Rechte verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 21;… Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, ZfIR 2009, 244 Rn. 8 zur Vormerkung).
Da der Gesetzgeber in § 172 Abs. 1 Satz 5 BGB ausdrücklich angeordnet hat, dass das durch Rechtsverordnung für den Einzugsbereich einer Erhaltungssatzung bestimmte Verbot, Wohnungs- oder Teileigentum zu begründen, ein gesetzliches Veräußerungsverbot im Sinne von § 135 BGB darstellt, also nur im Verhältnis zu der Gemeinde zur Unwirksamkeit führt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 21), kann für die vorläufige Sicherung dieses Interesses nichts anderes gelten.
Da die vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB nur einen Einzelfall betrifft, erweist sich dieses Instrument zum Schutz der Erhaltungsinteressen - anders als nach Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 25) - auch als sachgerecht.
Rn. 23 (bb) Diesen Weg der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber auch in der Folgezeit nicht zurückgenommen, sondern mit der Anpassung von § 172 Abs. 1 Satz 6 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) fortgesetzt, indem das Negativattest abgeschafft wurde (§ 172 Abs. 1 Satz 6 aF i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 und 8 aF BauGB); damit sollte einer verbreiteten Praxis der Grundbuchämter entgegengewirkt werden, die teilweise bei jeder Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum unabhängig von dem Bestehen von Erhaltungssatzungen ein Negativattest forderten (…vgl. BT-Drucks. 15/2250, S. 86, 95; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 29 ff.; KG, FGPrax 2016, 100, 101 f.).
Die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG ist aber eine einseitige Willenserklärung gegenüber dem Grundbuchamt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 9), weshalb ein Erwerb kraft öffentlichen Glaubens gemäß § 892 BGB ausgeschlossen ist.
Erst die Veräußerung des verbotswidrig entstandenen Wohnungs- oder Teileigentums an einen gutgläubigen Dritten führt nach § 135 Abs. 2 BGB i.V.m. § 892 BGB zu dessen unbeschränkten Erwerb (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 21).
- BGH, 21.03.2024 - V ZB 10/23
Vollzug der Teilung eines in Berlin bebauten Grundstücks in Wohnungseigentum im …
Rn. 10 b) Der Senat hat die entsprechende Anwendung von § 878 BGB auf die Teilungserklärung des Wohnungseigentümers gleichwohl bejaht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 13 ff.).Deshalb schützt § 878 BGB vor nachträglichen Beschränkungen der Verfügungsmacht, wobei dieser Schutz nicht nur dem Verfügungsempfänger, sondern auch dem Verfügenden und damit dem Grundstückseigentümer beziehungsweise dem Inhaber eines dinglichen Rechts zugutekommt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 16 f. mwN).
Rn. 11 2. Bejaht hat der Senat in dieser Grundsatzentscheidung außerdem die entsprechende Anwendung von § 878 BGB für das aus § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB folgende Genehmigungserfordernis im Bereich sogenannter Erhaltungssatzungen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 20 ff.).
§ 878 BGB gilt grundsätzlich für alle Verfügungsbeschränkungen, unabhängig davon, woraus sich diese ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 20).
Der aus § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB folgende Genehmigungsvorbehalt führt zu einer - § 22 Abs. 6 Satz 1 BauGB nachgebildeten - Grundbuchsperre (vgl. BT-Drucks. 19/24838 S. 33;… Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 250 Rn. 8), mit der die Einhaltung des Genehmigungsvorbehalts ohne Eintragung in das Grundbuch und damit ohne besonderen Verwaltungsaufwand erreicht wird (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, aaO Rn. 25 zu § 172 Abs. 1 Satz 6 BauGB).
Dem Gesetzgeber wäre es zwar unbenommen gewesen, für die aus § 250 BauGB folgende Verfügungsbeschränkung etwas anderes zu regeln und insbesondere eine von § 878 BGB abweichende Sonderregelung zu treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, aaO Rn. 20).
- OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24
Zeitpunkt des Eintritts der Bindungswirkung entsprechend § 878 BGB bei der …
Allerdings ist wegen der vergleichbaren Interessenlage nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 12.10.2016, V ZB 198/15, Tz. 13 ff. und vom 01.12.2016, V ZB 200/15, Tz. 4; beide juris) und der dieser folgenden inzwischen ganz herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. auch die Nachweise zu der schon seinerzeit überwiegenden Ansicht bei BGH, Beschluss vom 12.10.2016, juris Tz. 11; in der Folge zudem KG Berlin, Beschlüsse vom 04.05.2017, 1 W 173/17, Tz. 10, vom 04.05.2017, 1 W 173/17, Tz. 10 und vom 24.11.2021, 1 W 347/21, Tz. 5;… jeweils juris sowie unter Aufgabe der in Vorauflagen vertretenen Gegenansicht: Schöner / Stöber, GrundbuchR, 16. Aufl., Rn. 2846 und Demharter, a. a. O., § 13 GBO, Rn. 9) der Anwendungsbereich des § 878 BGB nicht auf die darin bezeichneten Verfügungen beschränkt, sondern dessen entsprechende Anwendung auch für die Erklärung nach § 8 WEG eröffnet.§ 878 BGB soll demnach nicht nur dem Schutz des Verfügungsempfängers dienen, sondern auch der Verwirklichung des einfachgesetzlich durch § 903 BGB und grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Gestaltungswillens des Eigentümers bzw. Rechtsinhabers, der aber auch bei einseitigen Verfügungen, namentlich nach § 8 WEG, in gleicher Weise besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2016, V ZB 198/15, juris Tz. 16).
Während im Falle des § 1196 BGB das Regelungsbedürfnis allerdings offen zutage tritt, handelt es sich bei § 8 WEG um einen Ausnahmefall, der hinter den gedachten Regelfall der Aufteilung durch die Miteigentümer (§ 3 WEG) zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2016, V ZB 198/15, juris Tz. 19), so dass damit eine planwidrige Regelungslücke besteht, die durch entsprechende Anwendung des § 878 BGB zu schließen ist.
Denn Verfügungsbeschränkung im Sinne dieser Vorschrift ist jede außerhalb des Grundbuchs entstehende Beeinträchtigung der Verfügungsbefugnis des Berechtigten; ob es sich um eine absolute oder relative Beschränkung handelt, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Grund der Beschränkung (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2016, V ZB 198/15, juris Tz. 20;… Artz in Ermann, BGB, 17. Aufl., § 878 BGB, Rn. 6).
(aa) So ist mittlerweile anerkannt, dass auch das Genehmigungserfordernis des § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB, das in durch Erhaltungssatzung bezeichneten Gebieten gilt, für die Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum eine Verfügungsbeschränkung im Sinne des § 878 BGB darstellt (BGH, Beschlüsse vom 12.10.2016, V ZB 198/15, Tz. 20, vom 24.04.2017, V ZB 121/16, Tz. 9 und vom 19.12.2019, V ZB 145/18, Tz. 11, jeweils juris;… Lettmeier in Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O., § 878 BGB, Rn. 13;… Krause in Ring / Grziwotz / Schmidt-Räntsch, NK-BGB, 5. Aufl., § 878 BGB, Rn. 29).
§ 172 Abs. 1 S. 5 BauGB stellt klar, dass es sich bei dem Genehmigungserfordernis aus dieser Vorschrift um ein Verbot im Sinne des § 135 BGB handelt, eine unter dessen Verletzung erfolgte Eintragung demnach gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde relativ unwirksam ist; diese kann, wenn sie die Genehmigung versagt, nach § 888, § 883 Abs. 2 BGB Löschung der Eintragung verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2016, V ZB 198/15, juris Tz. 21).
- BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16
Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des …
Sie zielt auf die Behebung eines Mangels des Antrags, der mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, WuM 2017, 54 Rn. 6;… Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6). - BGH, 20.12.2024 - V ZR 277/23
Erhaltungssatzung bzw. -verordnung: Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum …
Nach Stellung des Vollzugsantrags eintretende Verfügungsbeschränkungen sind daher grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 20 ff.).Rn. 18 bb) Daraus folgt indes (nur), dass die Verfügungsbeschränkung, die sich aus dem Genehmigungserfordernis nach Inkrafttreten der Erhaltungsverordnung ergibt, unbeachtlich ist, wenn sie erst nach Eingang des Vollzugsantrags eintritt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 20 ff.).
Hintergrund des Verzichts auf eine mit der vorläufigen Untersagung gekoppelte Grundbuchsperre - im Gegensatz zur Grundbuchsperre nach Inkrafttreten der Erhaltungsverordnung (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 25) - war aber nicht die Privilegierung des verbotswidrig die Teilung erklärenden und deren Eintragung beantragenden Eigentümers, sondern (allein), dass die vorläufige Untersagung (nur) einen Einzelfall betrifft (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - V ZB 145/18, NJW-RR 2020, 395 Rn. 20, 22 ff., auch zur Gesetzgebungsgeschichte).
- KG, 24.11.2021 - 1 W 347/21
Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten: …
§ 878 BGB ist analog anwendbar auf Anträge auf Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 Abs. 1 WEG, wenn ein solcher Antrag vor Inkrafttreten der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) vom 21. September 2021, die am 7. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, beim Grundbuchamt eingegangen ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, NJW 2017, 1546 zur vergleichbaren Situation bei sog. Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB).(Rn.5).Für die Aufteilung in Wohnungseigentumsrechte im Bereich einer sog. Erhaltungssatzung hat der Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit § 172 BauGB bereits im Jahr 2016 entschieden, dass § 878 BGB auf die Teilung durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH NJW 2017, 1546).
Die Regelungslücke besteht darin, dass die Vorschrift des § 878 BGB nicht sämtliche Verfügungen an einem Grundstück erfasst, sondern nur Verfügungen, an denen ein anderer als der Grundstückseigentümer selbst beteiligt ist (BGH NJW 2017, 1546 Rn. 14).
Der Gesetzgeber hätte mit Blick auf § 878 BGB für einzelne Verfügungsbeschränkungen eine von dieser Norm abweichende Regelung treffen können (vgl. BGH NJW 2017, 1546 Rn. 20) und somit anordnen können, dass die neuen Verfügungsbeschränkungen des § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB n. F. auch ohne Rücksicht auf § 878 BGB gelten sollen.
- KG, 16.11.2021 - 1 W 347/21
Nichtigkeit der UmwandlungsVOBln 2021 Begründung oder Teilung von …
§ 878 BGB ist analog anwendbar auf Anträge auf Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 Abs. 1 WEG , wenn ein solcher Antrag vor Inkraftreten der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB ) vom 21. September 2021, die am 07. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, beim Grundbuchamt eingegangen ist (Anschluss an BGH NJW 2017, 1546 zur vergleichbaren Situation bei sog. Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB ).Für die Aufteilung in Wohnungseigentumsrechte im Bereich einer sog. Erhaltungssatzung hat der Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit § 172 BauGB bereits im Jahr 2016 entschieden, dass § 878 BGB auf die Teilung durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH NJW 2017, 1546 ).
Die Regelungslücke besteht darin, dass die Vorschrift des § 878 BGB nicht sämtliche Verfügungen an einem Grundstück erfasst, sondern nur Verfügungen, an denen ein anderer als der Grundstückseigentümer selbst beteiligt ist (BGH NJW 2017, 1546 Rn. 14).
Der Gesetzgeber hätte mit Blick auf § 878 BGB für einzelne Verfügungsbeschränkungen eine von dieser Norm abweichende Regelung treffen können (vgl. BGH NJW 2017, 1546 Rn. 20) und somit anordnen können, dass die neuen Verfügungsbeschränkungen des § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB n. F. auch ohne Rücksicht auf § 878 BGB gelten sollen.
- BGH, 17.09.2025 - V ZB 22/24
Eintritt der Bindungswirkung § 878 BGB bei Teilung in Wohnungs-/Teileigentum
Die Vorschrift ist aber auf die Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 13 ff.), und zwar auch im Hinblick auf die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BauGB ergebende Verfügungsbeschränkung des teilenden Grundstückseigentümers (vgl. Senat…, Beschluss vom 21. März 2024 - V ZB 10/23, ZfIR 2024, 350 Rn. 11). - KG, 03.09.2019 - 1 W 161/19
Löschung einer Eigentumsvormerkung im Wohnungsgrundbuch: Nachweis der …
Damit sollen diejenigen geschützt werden, die wegen des Eintragungszwangs, §§ 873, 875, 899 BGB, auf die Mitwirkung des Grundbuchamts angewiesen sind und deshalb ihren rechtlich geschützten Gestaltungswillen, § 903 BGB bzw. Art. 14 GG, nicht sogleich verwirklichen können (BGH, DNotZ 2017, 119, 122). - KG, 15.07.2022 - 1 W 258/22
Wohnungseigentumsrecht: Verteilung der Miteigentumsanteile in der …
Bei einer Aufteilung nach § 8 WEG gilt dies entsprechend (BGH, NJW 2017, 1546, 1547; MittBayNot 2020, 385, 387). - KG, 02.12.2021 - 1 W 384/21
Grundbuchsache in Berlin: Eintragungshindernis wegen Genehmigungsvorbehalts des …
- KG, 30.11.2021 - 1 W 355/21
Grundbuchsache: Eintragungshindernis wegen Genehmigungsvorbehalts des Bezirksamts …
- BGH, 24.04.2017 - V ZB 121/16
Grundbuchsache: Eintragungshindernis bei nach Eingang des Vollzugsantrags beim …
- BGH, 24.04.2017 - V ZB 168/16
Beantragung des Vollzugs einer Teilungserklärung
- BGH, 07.12.2023 - V ZB 66/23
Anwendbarkeit von Vorschrift über nachträgliche Verfügungsbeschränkungen bei …
- BGH, 24.04.2017 - V ZB 151/16
Grundbuchsache in Berlin: Eintragungshindernis fehlender behördlicher Genehmigung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 2 S 45.18
Genehmigung im Rahmen einer Gebietserhaltungsverordnung / …
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im …
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 200/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher …
- BGH, 24.04.2017 - V ZB 159/16
Beantragung des Vollzugs einer Teilungserklärung
- KG, 04.05.2017 - 1 W 173/17
Wohnungsgrundbuchsache: Fortsetzung des Eintragungsverfahrens nach Beseitigung …
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 1/16
Erlass einer Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von …
- BGH, 24.04.2017 - V ZB 148/16
Beantragung des Vollzugs einer Teilungserklärung
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 199/15
Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in dem …
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 2/16
Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in dem …
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 4/16
Genehmigung für die Bewilligung der Aufteilung eines Grundstücks; Erlass einer …
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 9/16
Fehlen einer Genehmigung nach der Umwandlungsverordnung als Eintragungshindernis …
- KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22
Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung …
- BGH, 24.04.2017 - V ZB 169/16
Beantragung des Vollzugs einer Teilungserklärung
- VG Berlin, 17.09.2018 - 19 L 175.18
Zuständigkeit des Bezirksamtes hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses zum …
- KG, 13.11.2018 - 1 W 235/18
Folgen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum
- BGH, 01.12.2016 - V ZB 8/16
Genehmigung für die Bewilligung der Aufteilung eines Grundstücks; Erlass einer …
- KG, 06.01.2023 - 1 W 394/22
Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts hinsichtlich einer …
- KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung
- VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 36.20
Umwandlungsschutz: "Herausteilung" einer einzigen Eigentumswohnung im Vorfeld …
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