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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5647
BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13 (https://dejure.org/2014,5647)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - XII ZR 108/13 (https://dejure.org/2014,5647)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13 (https://dejure.org/2014,5647)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 307 Abs. 1, 535 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klauselkombination betreffend bedarfsabhängiger Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Mieträume im "bezugsfertigen Zustand"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klauselkombination betreffend bedarfsabhängiger Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Mieträume im "bezugsfertigen Zustand"

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307 Abs. 1, 535 Abs. 1 S. 2
    Mietvertrag über Gewerberäume; Schönheitsreparaturen bedarfsabhängig und bei Beendigung des Mietverhältnisses

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Summierungseffekt bei Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen und Übergabe in einem "bezugsfertigen Zustand"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 307 Abs. 1, 535 Abs. 1 Satz 2
    Schönheitsreparaturen; Mietrückgabe im "bezugsfertigen Zustand"; Summierungseffekt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AGB-rechtlich wirksame kombinierte Verpflichtung des Mieters zu bedarfsabhängigen Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Räume in bezugsfertigem Zustand

  • Betriebs-Berater

    Klausel über Rückgabe in "bezugsfertigem Zustand" in AGB-Gewerberaummietvertrag

  • vertragsrechtsiegen.de

    Gewerberaummietvertrag: Schönheitsreparaturen und Rückgabe der Mieträume im "bezugsfertigen Zustand"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 ; BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Summierungseffekt bei Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen und Übergabe in einem "bezugsfertigen Zustand"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummiete: Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in AGB wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schönheitsreparaturen im Gewerbemietvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Klausel über Rückgabe der Räume in einem "bezugsfertigen Zustand" wirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klausel über Rückgabe in "bezugsfertigem Zustand" in AGB-Gewerberaummietvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Klausel über Rückgabe der Räume in einem "bezugsfertigen Zustand" wirksam

  • mietrechtkreuztal.de (Kurzinformation)

    Rückgabeklausel: Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigen Zustand zulässig?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Klausel über Rückgabe in bezugsfertigem Zustand in AGB-Gewerberaummietvertrag

  • wvr-law.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Summierungseffekt: Dekorationspflicht und Rückgabeklausel "bezugsfertig"

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparatur: Formularvertragliche Endrenovierung ist zulässig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietverhältnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auslegung und zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit denen der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen und zur Rückgabe der Räume in "bezugsfertigen Zustand" verpflichtet wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in AGB können wirksam sein! (IMR 2014, 203)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1444
  • MDR 2014, 518
  • NZM 2014, 306
  • ZMR 2014, 622
  • NJ 2014, 338
  • BB 2014, 897
  • DB 2014, 1550
  • ZfIR 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Wegen dieser langjährigen Übung, die bereits allgemeine Verkehrssitte geworden ist, hat es der Bundesgerichtshof gebilligt, dass in Formularverträgen Schönheitsreparaturen regelmäßig auf den Mieter verlagert werden, obwohl nach § 307 BGB Bestimmungen, die vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, in der Regel als unangemessen und damit unwirksam anzusehen sind (vgl. BGHZ 92, 363 = NJW 1985, 480, 481; Senatsurteile vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007 und BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 12).

    Auch in solchen Fällen kann die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB allerdings zur Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung führen, insbesondere wenn sich die Regelung noch weiter als im Rahmen der mietrechtlichen Praxis erforderlich vom gesetzlichen Leitbild entfernt und zu einer unangemessenen Verschärfung der vertraglichen Verpflichtungen zu Lasten des Mieters führt (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 15).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat für den Bereich der Gewerberaummiete angeschlossen (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 21 ff.).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 14).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem …

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Wegen dieser langjährigen Übung, die bereits allgemeine Verkehrssitte geworden ist, hat es der Bundesgerichtshof gebilligt, dass in Formularverträgen Schönheitsreparaturen regelmäßig auf den Mieter verlagert werden, obwohl nach § 307 BGB Bestimmungen, die vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, in der Regel als unangemessen und damit unwirksam anzusehen sind (vgl. BGHZ 92, 363 = NJW 1985, 480, 481; Senatsurteile vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007 und BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 12).

    Rn. 26 aa) Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, eine Regelung in einem Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist (BGH Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97 - NJW 1998, 3114, 3115; Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007).

    Dies hat zur Folge, dass sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Klausel, die die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter regelt, unwirksam sind (vgl. BGH Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235 und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755; Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Rn. 22 Mit Blick hierauf hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auf den Mieter übertragen werden, für unwirksam erachtet, weil sie den Mieter mit Renovierungspflichten belasten, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen und dem Mieter eine höhere Instandhaltungsverpflichtung auferlegen, als sie den Vermieter ohne eine solche vertragliche Klausel treffen würde (BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586, 2587).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen …

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Ausnahmen lässt der VIII. Zivilsenat nur für solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die eine Renovierung innerhalb bestimmter Fristen zwar für den Regelfall vorsehen, diese aber vom tatsächlichen Erhaltungszustand der Mieträume abhängig machen (vgl. BGH Urteile vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 351/04 - NJW 2005, 3416;… vom 18. Oktober 2006 - VIII ZR 52/06 - NJW 2006, 3778 Rn. 17 und vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06 - NJW 2007, 3632 Rn. 12).
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Dies hat zur Folge, dass sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Klausel, die die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter regelt, unwirksam sind (vgl. BGH Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235 und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755; Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Dies hat zur Folge, dass sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Klausel, die die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter regelt, unwirksam sind (vgl. BGH Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235 und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755; Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende …

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Knüpft die Vertragsklausel die Renovierungspflicht des Mieters dagegen allein an feste zeitliche Grenzen und führt die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, dass der Erhaltungszustand für die Verpflichtung keine Rolle spielt, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der Klausel (BGH Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05 - NJW 2006, 1728 Rn. 11 und vom 7. März 2007 - VIII ZR 247/05 - WuM 2007, 260, 261).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Wegen dieser langjährigen Übung, die bereits allgemeine Verkehrssitte geworden ist, hat es der Bundesgerichtshof gebilligt, dass in Formularverträgen Schönheitsreparaturen regelmäßig auf den Mieter verlagert werden, obwohl nach § 307 BGB Bestimmungen, die vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, in der Regel als unangemessen und damit unwirksam anzusehen sind (vgl. BGHZ 92, 363 = NJW 1985, 480, 481;… Senatsurteile vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007 und BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 12).
  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Ausnahmen lässt der VIII. Zivilsenat nur für solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die eine Renovierung innerhalb bestimmter Fristen zwar für den Regelfall vorsehen, diese aber vom tatsächlichen Erhaltungszustand der Mieträume abhängig machen (vgl. BGH Urteile vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 351/04 - NJW 2005, 3416; vom 18. Oktober 2006 - VIII ZR 52/06 - NJW 2006, 3778 Rn. 17 …und vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06 - NJW 2007, 3632 Rn. 12).
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13
    Rn. 26 aa) Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, eine Regelung in einem Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist (BGH Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97 - NJW 1998, 3114, 3115; Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007).
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 351/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen in einer …

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05

    Formularmäßige Vereinbarung anteiliger Abgeltung von Renovierungskosten bei …

  • OLG Köln, 07.06.2013 - 1 U 59/12

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Auslegung …

  • BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von …

  • BGH, 14.07.1971 - VIII ZR 28/70

    Auszug des Mieters aus der Wohnung ohne zuvor Instandsetzungen vornehmen zu …

  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung …

    Danach bestimmen sich etwa Schadensersatzansprüche aus der Nichterfüllung einer vom Mieter wirksam aus dem Pflichtenkreis des Vermieters übernommenen Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen oder von Instandsetzungs- beziehungsweise Instandhaltungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB (…BGH, Urteile vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, BGHZ 204, 316 Rn. 15; vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, NJW 2014, 1444 Rn. 17, 30;… vom 12. Februar 2014 - XII ZR 76/13, BGHZ 200, 133 Rn. 24 f.;… Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2008 - VIII ZR 189/07, WuM 2009, 36 Rn. 2).
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    Auch im Mietrecht geht der XII. Zivilsenat bei einem Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ohne weiteres von der Zulässigkeit einer fiktiven Schadensberechnung aus (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, NZM 2014, 306 Rn. 31;… Urteil vom 8. Januar 2014 - XII ZR 12/13, NJW 2014, 920 Rn. 26); ebenso beurteilen der VIII. und der XII. Zivilsenat den Umfang eines Anspruchs auf Schadensersatz neben der Leistung wegen einer Beschädigung der Mietsache durch den Mieter (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17, BGHZ 218, 22 Rn. 26 ff.;… Urteil vom 27. Juni 2018 - XII ZR 79/17, NZM 2018, 717 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 19.04.2023 - VIII ZR 280/21

    Anspruch eines Vermieters auf fiktiven Schadensersatz bei Beschädigung der …

    Rn. 26 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Schadensersatzansprüche statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Kosten bemessen werden (…vgl. BGH, Urteile vom 31. März 2021 - XII ZR 42/20, NJW-RR 2021, 803 Rn. 15; vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, NZM 2014, 306 Rn. 31;… vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13, NJW 2014, 1653 Rn. 15;… vom 8. Januar 2014 - XII ZR 12/13, NJW 2014, 920 Rn. 26; vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, NZM 2005, 58 unter II 2 [zu § 326 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung]).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18

    Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache

    Rn. 99 Soweit der Bundesgerichtshof bei Klauseln betreffend Schönheitsreparaturen zwischen einem "bezugsfertigen Zustand" und einem "renovierten Zustand" unterschieden hat und Klauseln, welche die Verpflichtung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen bei einer Rückgabeverpflichtung in "bezugsfertigem Zustand" beinhalten, für unbedenklich gehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, Rz. 26f. mwN), während eine Endrenovierungsklausel für unwirksam gehalten wurde, kann der Kläger hieraus nichts für sich ableiten.
  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 364/20

    Schadensersatzanspruch des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses: …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Kosten bemessen werden (…vgl. BGH, Urteile vom 31. März 2021 - XII ZR 42/20, NJW-RR 2021, 803 Rn. 15; vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, NZM 2014, 306 Rn. 31;… vom 8. Januar 2014 - XII ZR 12/13, NJW 2014, 920 Rn. 26; vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, NZM 2005, 58 unter II 2 [zu § 326 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung]).
  • BGH, 31.03.2021 - XII ZR 42/20

    Übernahme einer Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) …

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung ohne weiteres auch fiktiv abgerechnet werden (vgl. etwa Senatsurteile vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13 - NJW 2014, 1444 Rn. 31 …und vom 27. Juni 2018 - XII ZR 79/17 - NZM 2018, 717 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 277/20

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Schadensersatzpflicht des Mieters wegen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Kosten bemessen werden (…vgl. BGH, Urteile vom 31. März 2021 - XII ZR 42/20, NJW-RR 2021, 803 Rn. 15; vom 12. März 2014 - XII ZR 108/03, NZM 2014, 306 Rn. 31;… vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13, NJW 2014, 1653 Rn. 15;… vom 8. Januar 2014 - XII ZR 12/13, NJW 2014, 920 Rn. 26; vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03, NZM 2005, 58 unter II 2 [zu § 326 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung]).
  • LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14

    Haftung des Wohnraummieters wegen unterlassener Renovierung: Beweislast für …

    Hierzu gehört ggf. auch die Ausführung der bei Vertragsende fälligen Schönheitsreparaturen (BGH, Urteil vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, GE 2014, 666).
  • OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17

    Formularmäßige Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren für einen …

    Lässt sich hingegen die Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen, gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nicht (sog. blue-pencil-test: auch BGH NJW 2015, 928;… Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz.7 m.w.N.;… Basedow in MünchKomm, BGB, 7. Aufl., § 306 Rz. 18;… ähnlich: wonach sich aufgrund eines "Summierungseffekts" die Unwirksamkeit von Klauseln, die selbst wirksam sind, aber mit einer unwirksamen Klausel im Sachzusammenhang stehen, ergeben soll: hierzu: Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz. 8;… § 307 Rz. 13; Heinrichs, NZM 2005, 201; unter Verweis auf BGH NJW 2004, 2586; 3775; NJW 2014, 1444).
  • LG Köln, 28.06.2021 - 7 O 247/19

    Instandhaltung kann dem Pächter per AGB auferlegt werden!

    Soweit nach § 16 dem Pächter auferlegt wird, das Objekt bei Beendigung des Vertrags "bezugsfertig" zu übergeben, folgt daraus auch kein Summierungseffekt, welcher die Unwirksamkeit der Klausel begründet (vgl. BGH Urt. v. 12.03.2014 - XII ZR 108/13 = NZM 2014, 306).
  • OLG Koblenz, 22.06.2017 - 1 U 1155/16

    Rückgabeverpflichtung in bezugsfertigem Zustand - Vertragsklausel wirksam!

  • LG Duisburg, 23.11.2020 - 13 S 123/19
  • LG Hagen, 25.06.2021 - 1 S 1/21
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 2379/14

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Kosten für …

  • OLG München, 09.11.2017 - 14 U 464/17

    Aufhebungsvereinbarung - Anfechtungsrecht wegen Arglist bei Verschweigen einer …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17967
BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 (https://dejure.org/2013,17967)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 (https://dejure.org/2013,17967)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 (https://dejure.org/2013,17967)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Zivilsache verletzt Justizgewährungsanspruch der betroffenen Prozesspartei (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 312b BGB auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 312b BGB, § 652 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Zivilsache verletzt Justizgewährungsanspruch der betroffenen Prozesspartei (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 312b BGB auf ...

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit von § 312b BGB auf Maklerverträge; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs bei einem Beschluss über die Zurückweisung der Berufung wegen Fehlens der grundsätzlichen Bedeutung trotz Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung

  • zfir-online.de

    Anwendbarkeit des Widerrufs nach Fernabsatzverträgen auf Maklervertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit von § 312b BGB auf Maklerverträge; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs bei einem Beschluss über die Zurückweisung der Berufung wegen Fehlens der grundsätzlichen Bedeutung trotz Vorliegens der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Maklervertrag: Widerruf bei Abschluss über Internetkontakte?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 312b BGB auf Maklerverträge stellt klärungsbedürftige Rechtsfrage dar

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    § 522 Abs. 2 ZPO: Gebot effektiven Rechtsschutzes verletzt?

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Maklervertrag per Email: Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsrecht?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung, Urteil und Möglichkeit der Revision (§ 522 Abs. 2 ZPO) kann verfassungswidrig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Maklervertrag: Widerruf bei Abschluss über Internetkontakte? (IMR 2013, 384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2881
  • NZM 2013, 656
  • WM 2013, 1619
  • ZfIR 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Rn. 19 Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Rn. 11 a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Rn. 11 a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, ihrer Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Rn. 11 a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 151, 221 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 151, 221 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, ihrer Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Rn. 16 cc) Es kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass bei Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht kein anderes, für die Beschwerdeführerin günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden der Russischen Föderation gegen die …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11
    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Effektiver Rechtsschutz bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch …

  • LG Bochum, 09.03.2012 - 2 O 498/11

    Anspruch eines Maklers gegen den Käufer einer Immobilie auf Maklerprovision

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …

    Rn. 34 (1) Die Frage, ob dem Maklerkunden ein Widerrufsrecht nach den Regelungen des Fernabsatzrechts zusteht, wenn wie im Streitfall ein Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312b Abs. 2 BGB aF abgeschlossen worden ist, ist streitig und bislang höchstrichterlich nicht entschieden (vgl. BVerfG, NJW 2013, 2881 Rn. 14).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Rn. 31 (1) Die Frage, ob dem Maklerkunden ein Widerrufsrecht nach den Regelungen des Fernabsatzrechts zusteht, wenn wie im Streitfall ein Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312b Abs. 2 BGB aF abgeschlossen worden ist, ist streitig und bislang höchstrichterlich nicht entschieden (vgl. BVerfG, NJW 2013, 2881 Rn. 14).
  • OLG Schleswig, 22.01.2015 - 16 U 89/14

    Widerruf eines Maklervertrages

    Das wird teilweise (etwa OLG Bamberg, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 und 18. Juli 2011, 1 U 28/11; LG Bochum, Urteil vom 9. März 2012, 2 O 498/11, Rn 32 bei [...]) glattweg bejaht (mit argumentativen Verweis auf den europarechtlich weiten Dienstleistungsbegriff, der mit Auffangcharakter alles erfasse, was nicht Warenabsatz sei, ebenso Palandt/Grüneberg, § 312 b Rn 10 c; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Thüsing (2013), § 312 b Rn 18, 11, 16;… jüngst auch OLG Düsseldorf, MDR 2014, 1067, Rn. 34), von anderen indes verneint (auch zeitlich zuvörderst Moraht, NZM 2001, 883, 887; Staudinger, BGB , Kommentar, Bearbeiter Reuter (2010), §§ 652, 653 Rn 73) mit Verweis darauf, dass der Maklervertrag ein Vertrag eigener Art, am ehesten noch kaufähnlich sei - in ähnliche Richtung auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2013 (NJW 2013, 2881, Rn 14 m.w.N. - die Entscheidung betrifft die - erfolgreich - Verfassungsbeschwerde eines Maklers gegen die Zurückweisung seiner gegen die erstinstanzliche Klagabweisung gerichteten Berufung nach § 522 ZPO durch das OLG Bamberg).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13

    Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von …

    Rn. 51 Die Revision gegen dieses Urteil wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da die aufgezeigten Rechtsfragen nach der Anwendbarkeit des § 312 b BGB auf Maklerverträge und nach den entsprechenden Konsequenzen für einen Wertersatz höchstrichterlich noch nicht entschieden sind, vgl. auch BVerfG Beschluss vom 17.06.2013 zu Az. 1 BvR 2246/11, ZfIR 2014, 349.
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 2 U 205/14

    Maklervertrag: Anwendbarkeit der Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag; …

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 - NZM 2013, 656, 657, ergibt sich nichts anderes.

    Rn. 53 Die Revision war zuzulassen, denn es handelt sich bei der Frage, ob die Bestimmungen über Fernabsatzverträge auf Maklerverträge Anwendung finden, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11 - NZM 2013, 656 f.), die bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

  • BVerfG, 08.09.2025 - 2 BvR 1760/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Berufung in einem …

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 -, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, Rn. 11;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2022 - 1 BvR 832/21 u.a. -, Rn. 12).
  • OLG München, 12.12.2016 - 21 U 3086/15

    Widerruf eines Grundstücksmaklervertrages

    Die Frage der Einordnung des Maklervertrags als Dienstvertrag im Sinne des Fernabsatzrechtes hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.06.2013 (WM 2013, 1619) offen gelassen und ausgeführt, dass dagegen (=die Anwendung des Fernabsatzrechts) die Eigenarten und Besonderheiten des Maklervertrags sprächen, der gerade kein "normaler" Dienstvertrag sei, sondern ein Vertrag eigener Art. Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich in MMR 2015, 438 (so auch das Oberlandesgericht Bamberg, BeckRS 2013, 14984, und das Oberlandesgericht Düsseldorf, NZM 2015, 225) mit umfassender Begründung und unter Auseinandersetzung mit den europarechtlichen Grundlagen für eine Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts ausgesprochen.
  • BVerfG, 05.07.2022 - 1 BvR 832/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Diese Grundsätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (…BVerfGK 17, 196 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, Rn. 11;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 64/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung - Gegenstandswertfestsetzung

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 < 200>;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 < 573> m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, NJW 2013, S. 2881 < 2882>).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 15 S 10/15

    Rückzahlung einer Wertermittlungsgebühr im Rahmen des Kaufs einer …

    Allein die Möglichkeit, dass das Revisionsgericht den materiell-rechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts bestätigen könnte, entbindet das Berufungsgericht nicht von der Zulassung der Revision (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 17.06.2013 - 1 BvR 2246/11, juris, zur Anwendung von § 522 Abs. 2 ZPO a.F.).
  • OLG Oldenburg, 11.05.2026 - 3 WF 54/26

    Zweitschuldner; Kostenrisiko; Justizgewährungsanspruch; Erstschuldner; …

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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7190
BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13 (https://dejure.org/2014,7190)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - V ZR 149/13 (https://dejure.org/2014,7190)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - V ZR 149/13 (https://dejure.org/2014,7190)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückabwicklungsanspruch für einen Eigentumswohnungskaufvertrag: Anforderungen an die Darlegung einer sittenwidrigen Verkehrswertüberhöhung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 242 BGB
    Rückabwicklungsanspruch für einen Eigentumswohnungskaufvertrag: Anforderungen an die Darlegung einer sittenwidrigen Verkehrswertüberhöhung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler wegen der Unterlassung der Durchführung einer Beweisaufnahme über die Höhe eines behaupteten Verkehrswerts; Beweisangebot im Zusammenahng mit einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises einer Wohnung

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 138 Abs. 1
    90-%-Wuchergrenze bei Grundstücksverkäufen; ausreichendes Vorbringen zum Verkehrswert; Maklermethode; Vielfaches der Jahresmiete

  • zfir-online.de

    Anforderungen an Vorbringen der sittenwidrigen Verkehrswertüberhöhung einer Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 138 Abs. 1
    Verfahrensfehler wegen der Unterlassung der Durchführung einer Beweisaufnahme über die Höhe eines behaupteten Verkehrswerts; Beweisangebot im Zusammenahng mit einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schrottimmobilien zur Steuerersparnis - und die Schadensersatzklage des Erwerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 10;… Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 221/07, WM 2008, 2068 Rn. 6 mwN).

    Unbeachtlich ist eine solche Behauptung nur dann, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist; bei der Annahme eines solchen rechtmissbräuchlichen Verhaltens ist allerdings Zurückhaltung geboten (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13
    War die Wohnung tatsächlich nur 67.872 EUR wert, bestand ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, welches bei Hinzutreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten einen Verstoß gegen die guten Sitten begründet (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 f.).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, bei Grundstückskaufverträgen allerdings grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% vorliegt (Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, juris, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13
    Umstände, die den Schluss zuließen, der von diesem genannte Verkehrswert von 67.872 EUR sei als unbeachtliche Behauptung aufs Geratewohl zu werten (zu einer solchen Konstellation vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04, NJW 2007, 357 Rn. 20 f., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 169, 109), zeigt das Berufungsgericht nicht auf.
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 221/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat…, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 10; Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 221/07, WM 2008, 2068 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13
    In der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf einer Behauptung "ins Blaue hinein" rechtfertigen können (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491).
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung …

    Rn. 62 (b) Soweit die Revision des Klägers auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den Substantiierungsanforderungen an den unter Sachverständigenbeweis gestellten Verkehrswert eines Grundstücks verweist (BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 194/13, NJW 2015, 1510 Rn. 21; Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 149/13, juris Rn. 6), wonach regelmäßig die Behauptung eines bestimmten Grundstückwerts genügt, lässt sich daraus nichts für die hier maßgebende Frage ableiten, ob ein Sachverständiger überhaupt - im Vergleich mit den der Schätzungspraxis der Tatgerichte zugrundeliegenden Umständen - aussagekräftigere Anknüpfungstatsachen für die notwendigerweise typisierende und pauschalisierende Schätzung der Gesamtlaufleistung des erworbenen Fahrzeugs liefern kann.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2016 - 9 U 102/14

    Rückforderung der von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( 5. Zivilsenat) genügt ein Kläger bei der Behauptung, der Kaufpreis einer durch ihn erworbenen Immobilie sei sittenwidrig überhöht gewesen, seiner Darlegungs- und Beweislast regelmäßig schon dann, wenn er ohne weitere Erläuterung einen entsprechenden Wert behauptet und im Bestreitensfall unter Beweis durch Sachverständigengutachten stellt (BGH, Urteil vom 20.03.2014, V ZR 149/13; Urteil vom 02.04.2009, V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236, 1237; Urteil vom 20.03.2014, V ZR 149/13).

    Dabei ist allerdings bei der Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens Zurückhaltung geboten (BGH V ZR 149/13 und 177/08).

    Die Beklagte konnte sich aber auch insoweit auf die bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen, der in den genannten Entscheidungen vom 02.04.2009, V ZR 177/08 und vom 20.03.2014, V ZR 149/13, die Wahl des Vervielfältigers 14 gerade nicht beanstandet hat, solange nicht Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass es sich um eine jeder tatsächlichen Grundlage entbehrende und damit rechtsmissbräuchliche Behauptung handelt.

    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( 5. Zivilsenat) genügt ein Kläger bei der Behauptung, der Kaufpreis einer durch ihn erworbenen Immobilie sei sittenwidrig überhöht gewesen, seiner Darlegungs- und Beweislast regelmäßig schon dann, wenn er ohne weitere Erläuterung einen entsprechenden Wert behauptet und im Bestreitensfall unter Beweis durch Sachverständigengutachten stellt (BGH, Urteil vom 20.03.2014, V ZR 149/13; Urteil vom 02.04.2009, V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236, 1237; Urteil vom 20.03.2014, V ZR 149/13).

    Dabei ist allerdings bei der Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens Zurückhaltung geboten (BGH V ZR 149/13 und 177/08).

    Die Beklagte konnte sich aber auch insoweit auf die bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen, der in den genannten Entscheidungen vom 02.04.2009, V ZR 177/08 und vom 20.03.2014, V ZR 149/13, die Wahl des Vervielfältigers 14 gerade nicht beanstandet hat, solange nicht Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass es sich um eine jeder tatsächlichen Grundlage entbehrende und damit rechtsmissbräuchliche Behauptung handelt.

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 194/13

    Verkäuferhaftung bei vermitteltem Eigentumswohnungskaufvertrag: Zurechenbarkeit …

    Im Ausgangspunkt noch einheitlich wird ein Vortrag als schlüssig und ausreichend substantiiert angesehen, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (…Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2008- V ZR 221/07, WM 2008, 2068 Rn. 6…, vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 10 und vom 20. März 2014 - V ZR 149/13, ZfIR [Ls] = juris Rn. 5).

    Kommt es auf den Verkehrswert einer Sache an, ist es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ausreichend, wenn die darlegungspflichtige Partei einen bestimmten Wert behauptet und durch Sachverständigengutachten unter Beweis stellt (Senat, Urteile vom 5. Oktober 2001- V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 431, r. Sp. und vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491 f., r. Sp. …sowie Beschlüsse vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 10 und vom 20. März 2014 - V ZR 149/13, ZfIR 2014, 349 [Ls] = juris Rn. 6).

    Etwas anderes gilt nur, wenn eine solche Behauptung ins Blaue hinein erfolgt, wobei der Senat bei der Annahme eines Rechtsmissbrauchs Zurückhaltung übt (vgl. etwa Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 149/13, ZfIR 2014, 349 [Ls] = juris Rn. 6).

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im …

    Bei Zugrundelegung der sog. vereinfachten Maklerformel (14fache Jahresnettokaltmiete) (vgl. dazu BGH - V. Zivilsenat - NJW-RR 2009, 1236 und ZfIR 2014, 349 ) liegt die Sittenwidrigkeitsgrenze ausgehend von dem im Kaufvertrag (Anlage K 2) angegebenen Mietzins (nur für das Wohneigentum) von 278, 10 EUR bei 88.769,52 EUR (278,10 EUR x 12 x 14 + 90%), während der tatsächlich für das Wohnungseigentum gezahlte Kaufpreis 83.000,00 EUR betrug.
  • OLG Celle, 04.12.2014 - 13 U 205/13

    Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV; …

    In der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf einer Behauptung "ins Blaue hinein" rechtfertigen können (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 149/13, juris Tz. 6 m. w. N.).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem. …

    In der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf einer Behauptung "ins Blaue hinein" rechtfertigen können (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 149/13, juris Tz. 6 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 1 U 37/14

    Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit wegen eines wucherähnlichen Geschäfts; …

    Das ist insbesondere zu bejahen, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist (BGH, Urteil vom 19.1.2001 - V ZR 437/99 - unter II.1.b; Beschluss vom 20.3.2014 - V ZR 149/13 - Tz. 4;… Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 138 Rn. 34), weil er die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH, Urteil vom 25.2.2011 - V ZR 208/09 - Tz. 13).
  • LG Berlin, 30.03.2015 - 37 O 113/14
    Soweit der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wohl weiterhin an seiner Rechtsauffassung aus dem Beschluss vom 2. April 2009 (V ZR 177/08) festhält (vgl. Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 149/13) bedarf es hier keiner abschließenden Entscheidung, welcher Auffassung der Vorzug zu geben ist und ob der Vortrag des Klägers hinreichend wäre, um den Vorgaben des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu entsprechen, was durch die Bezugnahme auf die vorgelegten Zwangsversteigerungsgutachten und das Privatgutachten trotz der von der Beklagten gegen deren Richtigkeit vorgebrachte Bedenken aus Sicht der Kammer aber wohl anzunehmen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1231
OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 (https://dejure.org/2014,1231)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 (https://dejure.org/2014,1231)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 34 Wx 434/13 (https://dejure.org/2014,1231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 876, 877; WEG § 5 Abs. 4 S. 2 u. 3
    Erforderliche Zustimmung des dritten Rechtsinhabers bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten

  • zfir-online.de

    Zustimmung des dritten Rechtsinhabers bei Aufhebung und Neubegründung von Sondernutzungsrechten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Rechtsinhabers bei nachträglicher Aufhebung und anschließender Neubegründung von Sondernutzungsrechten

  • ibr-online

    Drittzustimmung bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Neubegründung von Sondernutzungsrechten bedarf Zustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Rechtsinhabers bei nachträglicher Aufhebung und anschließender Neubegründung von Sondernutzungsrechten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung der Grundpfandgläubiger bei geänderter Zuordnung von Sondernutzungen (IMR 2014, 220)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 568
  • ZfIR 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 19.05.2009 - 34 Wx 36/09

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungerfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger …

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG geift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).

    Denn nur erforderlich ist die Zustimmung der aufgeführten Drittberechtigten, wenn es um die Begründung eines Sondernutzungsrechts (zum Begriff etwa BGHZ 145, 158; Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562) zugunsten einer anderen Wohnung oder aber um die Aufhebung, Änderung oder Übertragung eines mit dem belasteten Sondereigentum verbundenen Sondernutzungsrechts geht (…Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 61).

  • BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Nach der bis 30.6.2007 gültigen Rechtslage war für die Umwandlung die Zustimmung der dinglich Berechtigten an der betroffenen Einheit, aber auch die Zustimmung der dinglich Berechtigten an den anderen Einheiten in derselben Wohnanlage erforderlich (BayObLGZ 1989, 28;… Rapp aaO.).

    Wenn dann später die Umwandlung vorgenommen wird, bewirkt dies keine Änderung des Inhalts ihres Sondereigentums; ebenso wenig in ihren Rechten berührt sind die sonstigen dinglich Berechtigten (vgl. BayObLGZ 1989, 28/33).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Denn nur erforderlich ist die Zustimmung der aufgeführten Drittberechtigten, wenn es um die Begründung eines Sondernutzungsrechts (zum Begriff etwa BGHZ 145, 158; Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09 = Rpfleger 2009, 562) zugunsten einer anderen Wohnung oder aber um die Aufhebung, Änderung oder Übertragung eines mit dem belasteten Sondereigentum verbundenen Sondernutzungsrechts geht (…Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 61).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum …

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Eine Umwandlung ist Inhaltsänderung des Sondereigentums (§ 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG; § 877 BGB; siehe BGH NJW-RR 2012, 1036; BayObLG …
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum"; …

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Rn. 7 a) Die Kennzeichnung als Wohnungs- oder Teileigentum (§ 1 Abs. 1 WEG) stellt sich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 15 Abs. 1 WEG dar (BayObLG FGPrax 2005, 11; KG ZMR 2007, 299;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vanden- houten WEG 10. Aufl. § 1 Rn. 20).
  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei …

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Hingegen bedarf es keiner Zustimmung der Gläubiger für die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum oder umgekehrt (KG Rpfleger 2011, 268;… auch Demharter Anhang zu § 3 Rn. 95 und 79).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker …

    Auszug aus OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
    Rn. 7 a) Die Kennzeichnung als Wohnungs- oder Teileigentum (§ 1 Abs. 1 WEG) stellt sich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 15 Abs. 1 WEG dar (BayObLG FGPrax 2005, 11; KG ZMR 2007, 299;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vanden- houten WEG 10. Aufl. § 1 Rn. 20).
  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in …

    Sie bedarf materiellrechtlich gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG einer Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer und grundbuchrechtlich deren Bewilligung gemäß §§ 19, 29 GBO (BGHZ 73, 150/152;… BGH NJW-RR 2012, 1036/1037 Rn. 9; FGPrax 2015, 101 f.; Senat vom 4.2.2014, 34 Wx 434/13 = MittBayNot 2014, 244;… Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 43, § 7 Rn. 279, 284).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2022 - 20 W 68/22

    Erforderlichkeit der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und …

    Die Schwerfälligkeit der bisherigen Regelung hatte den Gesetzgeber dazu bewogen, das Zustimmungserfordernis danach abzugrenzen, dass die betroffenen Rechte und der Gegenstand der Vereinbarung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Zustimmung konkret festgelegt werden (so OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568, je zitiert nach juris).

    Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, den aus der Rechtspraxis entwickelten Begriff zu definieren, versteht darunter aber offensichtlich das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen (vgl. die Nachweise bei OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568;… Grüneberg/Wicke, BGB, 81. Aufl., § 13 WEG Rz. 9;… Jennißen/Grziwotz, WEG, 7. Aufl., § 5 Rz. 52 m. w. N.).

    Die gegenständlich begründeten wie aufgehobenen Rechte an Flächen fallen hierunter, so dass nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich ist, wenn nicht die Ausnahme in Satz 3 (a. F.) greift (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568, m. w. N.).

    Die Entscheidung über das Zustimmungsbedürfnis kann insbesondere im Grundbuchverfahren nicht davon abhängen, ob im Hinblick auf die Änderung von Sondernutzungsrechten eine Gleichwertigkeit vorliegt, denn eine Prüfung dieses Kriteriums scheidet aufgrund der im Grundbuchverfahren eingeschränkten Beweismittel aus (vgl. OLG Köln FGPrax 2018, 62; OLG München FGPrax 2009, 205; ZMR 2014, 568; Jennißen/Grziwotz, a.a.O., § 5 Rz. 60; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 5 Rz. 76; Münchener Kommentar/Krafka, BGB, 8. Aufl., § 5 WEG Rz. 49; Staudinger/Rapp, BGB, Neub.

  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des …

    Sie bedarf materiellrechtlich gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG einer Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer und grundbuchrechtlich deren Bewilligung gemäß §§ 19, 29 GBO (BGHZ 73, 150/152;… BGH NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; FGPrax 2015, 101 f.; Senat vom 4.2.2014, 34 Wx 434/13 = MittBayNot 2014, 244;… Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 43, § 7 Rn. 279, 284).
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 2 Wx 5/18

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger von Wohnungseigentum für …

    Rn. 26 Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 19.05.2009 (- 34 Wx 36/09 - FGPrax 2009, 205; festhaltend OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 - RNotZ 2014, 232;… zustimmend: Staudinger/Rapp, Neubearbeitung 2018, § 5 WEG Rz. 109) ausgeführt:.
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 2 Wx 5/18 Wx 10/18

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger von Wohnungseigentum für …

    Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 19.05.2009 (- 34 Wx 36/09 - FGPrax 2009, 205 ; festhaltend OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13 - RNotZ 2014, 232;… zustimmend: Staudinger/Rapp, Neubearbeitung 2018, § 5 WEG Rz. 109) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3564
KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13 (https://dejure.org/2014,3564)
KG, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 (https://dejure.org/2014,3564)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 W 130/13 (https://dejure.org/2014,3564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 GBO, § 15 Abs 2 GBO, § 19 GBO, § 27 GBO
    Grundbuchverfahren: Unzulässigkeit einer Beschwerde des Urkundsnotars gegen die Zurückweisung eines Eintragsantrags bzw. einer Zwischenverfügung; Pflicht zur Bezeichnung und Vorlage von auf Bezug genommenen Anlagen

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 13, 15, 19, 27
    Der Notar ist trotz der Vollmachtsvermutung nach § 15 Abs. 2 GBO nicht antragsbefugt und daher auch nicht für sich selbst beschwerdebefugt.

  • grundeigentum-verlag.de

    GBO §§ 13, 15, 19, 27
    Kein eigenes Beschwerderecht des Urkundsnotars; Erläuterung einer Bewilligung durch nicht beigefügte Anlagen; Grundbuchverfahren

  • zfir-online.de

    Kein eigenes Antragsrecht des Urkundsnotars im Grundbuchverfahren/Zum Bestimmtheitsgrundsatz bei Bewilligung des Eigentümers zu Löschung und Vorrangeinräumung von Grundschulden

  • rechtsportal.de

    GBO § 13 ; GBO § 15 Abs. 2 ; GBO § 19
    Zulässigkeit der Beschwerde des Urkundsnotars gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags oder gegen eine Zwischenverfügung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde des Urkundsnotars gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags oder gegen eine Zwischenverfügung

  • ibr-online

    Kein eigenes Antragsrecht des Urkundsnotars im Grundbuchverfahren!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 147
  • BauR 2014, 1363
  • ZfIR 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Mindestinhalt der Eintragungsbewilligung für den Rangvorbehalt des verzinslichen …

    Auszug aus KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13
    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW 1995, 1081, 1082, Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 172;… Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 28).
  • KG, 22.06.2010 - 1 W 277/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Identifizierbarkeit der erwerbenden GbR in der …

    Auszug aus KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13
    Dementsprechend haben die Beteiligten im Eintragungsverfahren auf klare und eindeutige Erklärungen zu achten (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172 ;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 5).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts …

    Auszug aus KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13
    Diese Norm begründet nur die Vermutung einer Vollmacht, den Antrag im Namen des Antragsberechtigten zu stellen (BayObLG, NJW-RR 1989, 1495; 1993, 530;… Demharter, a.a.O., Rdn. 74;… ebenso Heinemann, in Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 378, Rdn. 10 und 14).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13
    Diese Norm begründet nur die Vermutung einer Vollmacht, den Antrag im Namen des Antragsberechtigten zu stellen (BayObLG, NJW-RR 1989, 1495; 1993, 530;… Demharter, a.a.O., Rdn. 74;… ebenso Heinemann, in Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 378, Rdn. 10 und 14).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23

    Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht bei Alleinerbenstellung des …

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (BayObLG…, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13;… Demharter a.a.O.).
  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer …

    Aus der im Antrag erwähnten Norm des § 15 GBO erwächst dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht, somit auch keine Beschwerdebefugnis (KG RNotZ 2014, 311 312 f. m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 12.07.2021 - 15 W 2283/21

    Uneingeschränkte Vertretungsbefugnis des Verwalters für die Abgabe sämtlicher …

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (Bay-ObLG…, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München…, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9;… Demharter a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (BayObLG…, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München…, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9;… Demharter, GBO, 31. Aufl., § 15 Rn. 20).
  • OLG Braunschweig, 06.08.2024 - 2 W 35/24

    Eintragung einer aufgrund transmortaler Vollmacht bestellten Grundschuld; …

    2 Z 86/89">2 Z 86/89, a. a. O.; OLG München Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16; KG, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23, ErbR 2024, 551 (552)).
  • OLG München, 14.02.2018 - 34 Wx 380/17

    Eintragung einer Wohnungsreallast ins Grundbuch

    Aus § 15 Abs. 2 GBO erwächst dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht und somit auch keine Beschwerdebefugnis (KG RNotZ 2014, 311, 312 f. m. w. N.).
  • KG, 02.07.2015 - 1 W 558/14

    Grundbucheintragung einer Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum: …

    Dementsprechend haben die Beteiligten im Eintragungsverfahren auf klare und eindeutige Erklärungen zu achten (Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 W 130/13 - FGPrax 2014, 147 ; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172 ;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 5).
  • OLG Nürnberg, 26.01.2024 - 15 Wx 2137/23

    Aufteilungsplan, Sondereigentum, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bayerisches …

    Da dem Notar aus § 15 GBO kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (BayObLG…, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München…, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9;… Demharter a.a.O.), sind als Beschwerdeführer damit grundsätzlich alle Antragsberechtigten anzusehen (BGH…, Beschluss vom 24.01.1985 - V ZB 5/84 -, juris Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 24.04.1985 - BReg 3 Z 30/85 -, abgedruckt in: BayObLGZ 1985, 153), hier also die Antragstellerin.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 20 W 130/23

    Zur Einreichung einer Löschungsbewilligung in Form einer elektronisch …

    Weil eine Entscheidung des Grundbuchamts regelmäßig die Rechtsstellung eines verfahrensbevollmächtigten Notars nicht beeinträchtigt, steht diesem im Beschwerdeverfahren nach den §§ 71 ff. GBO grundsätzlich auch kein eigenes Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 20.10.2011, 20 W 548/10, Tz. 15; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014, Beschluss vom 11.02.2014, 1 W 130/13, Tz. 9; beide juris).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass aus § 15 GBO dem Notar kein eigenständiges Antragsrecht erwächst und somit auch keine Beschwerdebefugnis (BayObLG…, Beschluss vom 02.08.1989 - BReg 2 Z 86/89 -, juris Rn. 12; OLG München…, Beschluss vom 28.06.2017 - 34 Wx 421/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13 -, juris Rn. 9;… Demharter, GBO, 31. Aufl., § 15 Rn. 20).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2024 - 5 W 41/24

    Beendigung der Beglaubigungswirkung einer Vorsorgevollmacht bei konkreten …

  • KG, 06.04.2017 - 1 W 169/17

    Abtretung einer Buchgrundschuld: Auslegung der notariell beglaubigten …

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 884/15

    Grundbuchsache: Schlagwortartige Bezeichnung von Dienstbarkeiten und Reallasten …

  • KG, 14.07.2015 - 1 W 688/15

    Grundbuchsache: Erteilung einer Eintragungsbewilligung durch …

  • KG, 14.03.2017 - 1 W 135/17

    Eintragung einer Zwangshypothek: Bestimmtheitsgrundsatz bei Beantragung der …

  • KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19

    Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur …

  • OLG München, 04.07.2014 - 34 Wx 253/14

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung bei fehlerhaftem …

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 886/15

    Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

  • KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19

    Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 887/15

    Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 885/15

    Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

  • KG, 14.07.2015 - 1 W 689/15

    Eintragungsbewilligung: Fortbestand von Haupt- und Untervollmacht ist …

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